Aktuelle Sportwettenanbieter und ihre Angebote: Zwei Bewilligungen, zehn Namen und der Preis dazwischen
Im Schweizer Sportwettmarkt gibt es genau zwei Veranstalter mit Bewilligung, und beide bezahlen ihre Angebote nicht aus einer Marketingkasse, sondern aus der Marge, die in jeder Quote steckt.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spiel- und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Warum in der Schweiz fast nichts zu holen ist
Wer sich einen Abend lang durch ausländische Wettportale klickt, kommt mit dem Eindruck zurück, der Schweizer Markt sei kaputt. Keine Willkommenspakete über fünfhundert Franken, keine Freiwettenlawine, keine «100 % auf die erste Einzahlung». Das ist kein Zufall und keine Marktlücke, die jemand demnächst schliesst.

Der Grund liegt im Geldspielgesetz. Online-Sportwetten sind dort ein Grossspiel, und das Gesetz lässt die Kantone die Zahl der Veranstalter deckeln. Sie haben bei zwei gedeckelt. Swisslos, mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr Bewilligungen gibt es nicht, und es gibt auch keine Warteliste, auf der ein dritter Anbieter stünde.
Für ein Angebot heisst das: es muss vorher durch ein Genehmigungsverfahren. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Zwei Dutzend und acht. Wer aus einem deutschen oder österreichischen Vergleichsportal anreist, rechnet mit Hunderten von Aktionen pro Jahr und landet hier bei einer Grössenordnung, die in eine einzige Sitzung passt.
Und dann ist da die Marge. Jeder Quote, die ein Veranstalter anschreibt, ist ein Aufschlag eingebaut — die Differenz zwischen dem, was ein faires Preisverhältnis wäre, und dem, was auf dem Wettschein steht. Diese Differenz ist das Einkommen des Veranstalters, und sie ist die einzige Quelle, aus der ein Bonus, ein Boost oder eine Gratiswette überhaupt bezahlt werden kann.
Ein Rechenbeispiel, das nichts mit einer konkreten Wette zu tun hat, sondern nur die Mechanik zeigt. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90 angeschrieben. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90. Das sind 0.5263 plus 0.5263, also 1.0526. Der Kehrwert davon liegt bei rund 95 %. Die Marge ist der Rest: etwa 5 %. Anders gesagt, von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, zahlt der Veranstalter rund 95 Rappen an die Gewinner zurück und behält rund 5 Rappen.
Diese Zahl ist eine Bandbreite, keine Konstante. Sie hängt davon ab, welchen Markt man ansieht und welchen Veranstalter. Auf einem gut bespielten Fussballspiel mit zwei klaren Favoritenunterschieden kann die Marge deutlich enger liegen als auf einem Nischenmarkt in einer kleinen Liga, wo weniger Umsatz sie trägt. Genau diese Spanne — und nicht die Höhe einer einzelnen Quote — entscheidet, was ein Veranstalter dem Publikum kostet, und sie erklärt, warum die Angebote in der Schweiz so aussehen, wie sie aussehen: Wo die Marge fünf Prozent beträgt, ist jede Aktion, die der Veranstalter aus eigener Tasche finanziert, ein Abschlag von seiner eigenen Einnahme.
Das ist die Grundlage für alles, was auf dieser Seite folgt. Ein Angebot ist nie ein Geschenk. Es ist eine Preissenkung an einer Stelle, die an einer anderen Stelle zurückgeholt wird.
Die Bewilligung entscheidet, nicht der Firmensitz
Ein Sportwettanbieter ohne Schweizer Bewilligung ist hier kein Graubereich, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit strafrechtlichem Rand. Das Geldspielgesetz stellt das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung unter Strafe: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Wahrheit.

Die andere Hälfte ist unangenehmer. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer über ein ausländisches Portal gewinnt, hat darauf keinen einklagbaren Anspruch in der Schweiz, und es gibt keine Stelle, an die er sich wenden könnte. Kein Schweizer Rechtsschutz, keine Fairplay-Kontrolle, keine Aufsicht.
Die Aufsicht führt dazu eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Sie wächst nicht langsam. Eine gesperrte Adresse wird innert Stunden durch eine neue ersetzt, ein Vorgang, für den die Aufsicht selbst den Begriff des Domain-Hoppings verwendet und für den sie unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 nennt.
Wer wissen will, ob eine Seite auf der Liste steht, findet sie in der Sperrliste der Gespa. Das ist der einzige Ort, an dem sich das nachsehen lässt.
Was eine ausländische Bewilligung hier wert ist
Nichts. Das ist kein Werturteil, sondern der Wortlaut: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Curaçao-Lizenz, eine Malta-Lizenz, eine deutsche Erlaubnis oder eine Zulassung aus irgendeinem anderen Land haben hier keine Wirkung, weil es an der entsprechenden schweizerischen Bewilligung fehlt.
Für die neun Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die im Abschnitt «Die Anbieter im Vergleich» aufgeführt sind, ist die Ausgangslage praktisch identisch: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf der Sperrliste landen. Einzige Ausnahme: X3Bet nennt eine Bewilligung aus Tobique (Kanada), die in der Schweiz ebenfalls keine Wirkung entfaltet.
Was die Betreiber dieser Seiten mit der Wettscheinprüfung ihrer Kunden machen, welche Zahlungsmittel sie akzeptieren und zu welchen Bedingungen, regelt allein ihr eigenes Regelwerk. Ein Schweizer Publikum ist dort nicht der Massstab, an dem sich etwas ausrichtet.
Der Preis der Sicherheit: Limiten, Sperren und was sie einem kosten
Wer die beiden Schweizer Veranstalter mit einem ausländischen Portal vergleicht, tauscht nicht das eine Übel gegen das andere. Er tauscht zwei verschiedene Pakete.
Beim konzessionierten Anbieter liegt der Vorteil nicht darin, dass er wohltätig wäre. Er liegt darin, dass sein Regelwerk nachlesbar ist und dass es eine Aufsicht gibt, die nachschaut. Der Nachteil ist die Verengung: ein geschlossenes Wettprogramm mit Sportarten und Wettarten aus einer abschliessenden Liste, harte Einsatzgrenzen, ein Wohnsitzkriterium und ein Identitätsverfahren, das keine Abkürzung kennt.
Bei jedem aktuellen Angebot greifen die Spielschutzvorgaben. Sie sind nicht optional und nicht verhandelbar, und der Teil, der die Spielenden am direktesten trifft, sind die Verlustlimiten.
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Limiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dass das Gesetz 24 Stunden vorsieht und die beiden Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden, ist kein Detail — es ist die Differenz zwischen einem Tag Bedenkzeit und einer halben Woche, in der man an der Entscheidung nicht mehr rütteln kann. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Das ist die Stelle, an der das Erzählmuster der Selbstoptimierung auseinanderfällt. «Setzen Sie sich selbst eine Grenze» klingt nach Fürsorge, solange niemand sagt, dass die Grenze am nächsten Tag noch steht und dass die Wiedergewinnung der Freiheit an eine Frist gebunden ist. Genau das ist ihre Funktion.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der eine Punkt, an dem das Schweizer System einem ausländischen klar überlegen ist, und es wäre unsauber, das zu verschweigen: Kein Portal mit einer karibischen Zulassung kann diese Wirkung herstellen, weil es das Register nicht kennt.
Es kostet trotzdem etwas, und zwar die Flexibilität. Wer sich für 180 Tage sperrt, hat sich für 180 Tage gesperrt. Der Rückweg ist rechtlich geregelt und nicht auf Knopfdruck zu haben.
Identität ist eine Bedingung, keine Formalität
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das erklärt, warum die Suche nach einem Sportwettenanbieter ohne Registrierung oder ohne Verifizierung in der Schweiz so endet, wie sie enden muss. Es gibt ihn hier nicht. Eine Wette setzt ein verifiziertes Spielerkonto voraus, und das Konto setzt einen Ausweis voraus.
Wer ein Portal findet, das beides nicht verlangt, findet kein Schlupfloch, sondern einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen. Die Verifizierung ist der Preis dafür, dass eine Auszahlung später nicht an einem Identitätsproblem scheitert.
Wie locker die Kontrolle an der Front trotzdem sein kann, zeigt eine nüchterne Zahl. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Anbieteraufsicht für lückenlos hält, sollte diese Zahl kennen.
Bonus, Gratiswette, Boost: was die Aktionen in CHF wert sind
Kommen wir zum eigentlichen Thema des Suchbegriffs. Ein aktuelles Angebot in der Schweiz lässt sich nicht daran messen, wie gross die Zahl auf dem Werbebanner ist, sondern daran, wie viel davon beim Wettenden ankommt.
Beim konzessionierten Anbieter gibt es keine Einzahlungsboni mit Umsatzauflage, weil es diesen Mechanismus in der Schweizer Zulassung praktisch nicht gibt. Was es gibt, sind Strukturen innerhalb des Wettprogramms: der Kombiboost, der Quotenboost und der Profitboost bei Sporttip. Drei Werkzeuge, die sich unterschiedlich rechnen.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Rechnen wir das aus. Vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 1.50 hoch vier, also 5.06. Aus CHF 10 Einsatz werden bei Volltreffer rund CHF 50.60 brutto, ein Nettogewinn von etwa CHF 40.60. Der Boost legt 5 % davon drauf: rund CHF 2.03. Nicht nichts. Aber wenn man bedenkt, dass alle vier Voraussagen zutreffen müssen, ist es eine Zulage auf einen Treffer, der ohnehin unwahrscheinlich ist.
Bei fünfzehn Voraussagen sieht die Sache anders aus, und zwar im Kopf. Ein Nettogewinn, der um 100 % erhöht wird, klingt nach einem Halbpreis auf das ganze Wettprogramm. Nur bedeutet der Aufstieg von zehn auf fünfzehn Voraussagen, dass drei zusätzliche Ereignisse eintreten müssen, jedes zu einer Quote von mindestens 1.50. Die Zulage verdoppelt den Gewinn; die Aufgabe verdoppelt nicht die Schwierigkeit, sie multipliziert sie.
Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Bedingung, die man beim Lesen überliest und beim Verkaufen spürt: Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Zulage vollständig.
Und dann ist da noch der Punkt, der bei jeder Gratiswette wiederkehrt, gleichgültig wie sie heisst. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was als Gratisguthaben ins Spielerkonto kommt, wird beim Wetten eingesetzt und kann beim Gewinnen wachsen — aber der als Gratisguthaben gewährte Teil selbst kommt nie aufs Bankkonto zurück. Wer eine Freiwette einlöst und gewinnt, erhält den Gewinn ohne den Einsatz der Freiwette. Die 20 Franken, die als Gratiswette auf dem Konto lagen, sind nach dem Gewinn nicht 20 Franken auf dem Konto.
Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage, ob es in der Schweiz Gratiswetten mit Wert gibt. Es gibt sie mit Bedingungen, und der Wert liegt unter dem Nennbetrag.
Wie man einen Bonus bewertet, ohne sich zu verrechnen
Zum Vergleich mit dem, was ein Konto bei einem Portal ohne Schweizer Bewilligung üblich ist. Dort ist die Freiwette der Standard, und ihr Wert hängt an einer Zahl, die in der Werbung nicht steht: dem Einsatz, der nötig ist, bevor aus einem Bonus Guthaben wird, und dem Mindestquotenanspruch, der dabei für jeden einzelnen Einsatz gilt.
Bei ausländischen Anbietern heisst das in der Regel: die Freiwette muss mehrfach umgesetzt werden, und nur Einsätze ab einer bestimmten Mindestquote zählen mit. Sucht man sich aus einer solchen Auflage die günstigste Route — Einsatz grundsätzlich mit einer Quote um 2.00, wodurch der aus dem Bonus gewonnene Nettogewinn etwa dem Freiwettenbetrag entspricht —, dann kostet jeder Durchlauf durch den Markt die Marge. Bei etwa 5 % ist ein einzelner Umsatzvorgang also rund ein Zwanzigstel des Einsatzes wert, und diese Kosten wiederholen sich mit jeder verlangten Runde. Genau das ist der Mechanismus, an dem Bonusangebote ihre Grösse verlieren.
Es lohnt sich, einen Anbieter zu vergleichen, indem man diesen Gedankengang auf jede Verkaufsumme anwendet. Wer nicht rechnen will, kann einen einfacheren Test machen: aus dem Eintrag des Bonus in den Wettbedingungen — den Umsatzvorgaben und den Mindestquoten — eine grobe Tabelle ausrechnen.
Für die beiden konzessionierten Veranstalter ist dieser Test kaum nötig, weil der Mechanismus sich dort nicht findet. Der Punkt an diesen Angeboten ist weniger, wie viel sie wert sind, sondern ob man die Bedingungen mag, unter denen sie gelten.
Gratiswetten ohne Einzahlung — eine Kategorie, die es in der Schweiz nicht gibt
«Sportwettenanbieter ohne Einzahlung» ist eine Suchformel mit vielen Fundstellen und ohne Inhalt im Schweizer Rahmen. Ein Konto braucht eine Registrierung, eine Registrierung braucht einen Ausweis, und der Ausweis braucht einen Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters.
Es gibt deshalb nichts umsonst: Jede Wette setzt einen Einsatz voraus, und der setzt Guthaben voraus, und das Guthaben kommt aus einer Einzahlung. Werbebotschaften mit dem Versprechen «ohne Einzahlung» sind in der Schweiz nicht verboten, aber sie beschreiben hier nichts. Wo Promotions in der Schweizer Zulassung erlaubt sind, brauchen sie vorgängige Genehmigung, und die Menge erlaubt kaum, was man in internationalen Bannern sieht. Das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel.
Zahlungswege: wohin das Geld kommt und wann es ankommt
Ein Zahlungsmittel ist keine Nebensache. Es bestimmt, wie schnell Guthaben verfügbar ist, wie lange ein Gewinn braucht, bis er auf dem Konto liegt, und was es kostet, sein eigenes Geld wiederzusehen.
Bei Swisslos wird das Spielguthaben auf dem Wallet über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer beides — Limite und Aufladegrenze — zum ersten Mal liest, bemerkt schnell die Logik: Die Grenzen liegen so, dass ein Konto nicht zum Sammelbecken für grössere Beträge wird.
Die Auszahlung ist der Punkt, an dem man die Konditionen kennen muss. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die 3 % sind ein Aufschlag darauf, dass man sein Geld haben will. Bei einem Guthaben von CHF 500 sind das CHF 15, die nicht ankommen. Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitswettenden ausreichend — wer hingegen jedes Wochenende auszahlt, zahlt den Aufschlag mehrfach. Das ist der eigentliche Grund, die Frequenz zu überdenken statt den Anbieter zu wechseln.
Dass Auszahlungen ausschliesslich auf Konten laufen, die auf den eigenen Namen lauten, ist Vorschrift und keine Marotte. Die Spiel- und Teilnahmebedingungen verlangen es. Ein Auszahlungsbetrag auf ein Konto eines Dritten ist bei einem konzessionierten Anbieter nicht möglich; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Auch ein Kredit an Spielende ist unzulässig.
Der Weg ist damit klar: Ausweis bei der Registrierung, Konto auf den eigenen Namen bei der Auszahlung, dieselbe Person durchgehend. Wer sich an einen Sportwettenanbieter mit PayPal oder paysafecard erinnert, weil er aus einem anderen Land kommt, stellt fest, dass die Frage in der Schweiz nicht nach dem Markennamen gestellt wird, sondern nach der Kontoverbindung.
Wie lange Gewinne unterwegs sind
Wie schnell ein Gewinn tatsächlich ankommt, hängt nicht nur an der Bearbeitungszeit des Anbieters.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Wegen ist erheblich. Bis CHF 1’000 landet der Betrag ohne eigenes Zutun im Spielerkonto und steht dort sofort für weitere Wetten zur Verfügung. Über CHF 1’000 geht er aufs Bankkonto — schneller in der Bearbeitung, aber ausserhalb des Wettkontos, wo er für die nächste Wette erst wieder eingezahlt werden müsste. Wer um diese Grenze herum spielt, sollte wissen, in welcher der beiden Welten sein Guthaben jeweils liegt.
Zusätzlich ist die Frist zu kennen, in der ein Gewinn geltend gemacht werden muss. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man einen Wettschein findet, den man im Frühling vergessen hat.
Bei den ausländischen Anbietern, die im Abschnitt «Die Anbieter im Vergleich» verglichen werden, ist die Frage der Anbindung an ein Schweizer Konto in den Bedingungen jedes Anbieters geregelt, und man prüft sie am besten dort, bevor man Guthaben einzahlt.
Sportarten, Ligen und die geschlossene Liste
Die Suchformel «Sportwettenanbieter ohne Einschränkungen» beschreibt eine Wunschvorstellung, die es im Schweizer Recht nicht gibt. Was in der Schweiz gewettet werden darf, ist eine abschliessende Liste: die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026.
Die Regelung ist restriktiver, als sie auf den ersten Blick wirkt. Qualifikationsrunden stehen nur dann im Programm, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Cornermärkte und Kartenmärkte fehlen in der Liste gänzlich.
Das ist die interessanteste Lücke im ganzen Vergleich, und sie ist keine Lücke im Angebot, sondern eine reale Einschränkung. Ein Publikum kommt von einem Portal, wo der nächste Eckball, die nächste Karte und der nächste harmlos falsch angestossene Einwurf als eigene Märkte angeboten werden. In der Schweiz sucht man daraus vergeblich nach diesen Positionen. Wer also von sich aus über Corners oder Karten nachdenkt, hier findet er sie nicht.
Auch Esports und virtuelle Sportarten sind nicht Teil der zugelassenen Liste, und die Aufsichtsbehörde nennt kein eigenes Wettangebot. Wie es wirklich aussieht, regelt die Liste vom 10. September 2026. Auch Ereignisse mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Live-Wetten sind erlaubt, allerdings in dem Rahmen, den die Bewilligung abdeckt. Dass es eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gäbe, trifft nicht zu. Die Regel ist also nicht «kein Live-Betting», sondern «weniger Live-Märkte».
Und dann ist da der Cash-Out, eine Funktion, die in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt ist. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Rechnen wir, was das kostet. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Die Differenz zwischen dem Cash-Out-Betrag und dem, was die Wette bei Ausgang eingebracht hätte, ist der Preis der Sicherheit. Wird die Wette ohnehin gewonnen, hat der Cash-Out Geld gekostet. Wird sie verloren, hat er einen Teil des Einsatzes gerettet.
Für Live-Wetten ist eine Regel zu kennen, die mancher übersieht. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Quote von 1.00 heisst: Einsatz zurück, kein Gewinn.
Eine zweite Definition, die regelmässig zu Streit führt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokalspiel auf das Endergebnis setzt und den Treffer in der Verlängerung sieht, hat ihn unter Umständen nicht gesetzt.
Abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer Torschütze und Spielausgang im selben Match kombinieren will, braucht den Bet-Builder — sonst wird die ganze Wette aufgelöst statt nur der eine Teil.
Auch die Absage eines Ereignisses ist geregelt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Systemwette mit zehn Voraussagen kann eine einzige abgesagte Partie die ganze Konstruktion mit einer 1.00 durchlöchern.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Sporttip-Wetten können online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgegeben werden. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich alternativ per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist ein echter Weg für alle, die es gerne auf Papier haben — und eine Ausweichroute für die, bei denen der Online-Account an einem technischen Detail hängt.
Neue Anbieter: woher sie kommen und woran man sie erkennt
Der Reiz eines neuen Anbieters hat eine einfache Quelle: Ein Markt, der seit Jahren von zwei Veranstaltern bearbeitet wird, wirkt erstarrt. Neue Namen versprechen ein besseres Wettprogramm, höhere Quoten, moderne Wettarten. In der Schweiz trägt das nicht, und es lässt sich objektiv zeigen: Neue Anbieter können hier keine Bewilligung erhalten, weil das Gesetz keine mehr vergibt.
Ein neuer Name in der Schweiz ist deshalb nicht der Beginn einer Zulassung, sondern ein ausländisches Portal, das hier erreichbar ist. Die Bewertung eines solchen Anbieters kann sich auf keinen Schweizer Rechtsrahmen stützen. Die Prüfung, ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt, ist bei neuen Anbietern folglich die erste — und in der Praxis die einzige — Frage, die man zu beantworten versucht.
Die Antwort steht in der Regel im Bewilligungsregister der Aufsichtsbehörde, und für den Fall einer Schweizer Domain ist das spätestens die zweite Suche.
Das ist auch der Grund, weshalb junge Angebote hier kein besseres Angebot sind. Sie sind kein besseres Angebot, weil «neu» in einem geschlossenen Markt nur zwei Bedeutungen haben kann: entweder ein Anbieter ohne Bewilligung, oder eine neue Marke hinter einer bestehenden Bewilligung. In keinem der beiden Fälle ist das jüngere Alter ein Vorteil. Der Schweizer Markt hat ein Bewilligungsregime, kein Erstanbieterprivileg.
Der praktische Test, den man einem neuen Anbieter stellt, ist einfach und dauert fünf Minuten. Zuerst: Findet sich der Name in der Sperrliste der Gespa? Dann: Von welcher Stelle stammt die genannte Bewilligung, und handelt es sich um eine Schweizer Veranstalterbewilligung oder um eine Spielbewilligung nach Geldspielgesetz? Erst wenn beides bejaht wird, lohnt sich die zweite Frage: Wie steht es um die Konditionen?
Die Anbieter im Vergleich
Neun der zehn hier verglichenen Marken haben keine Schweizer Bewilligung; dazu kommt eine Marke, deren Bewilligungsangabe auf das Ausland verweist, das aber in der Schweiz keine Rolle spielt. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern, die hier tatsächlich zugelassen sind, und geht danach zu den Marken, denen Schweizer Spielende begegnen.
Bewilligungsstand der verglichenen Marken
| Marke | Organisation |
|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Schweizer Bewilligung; Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Schweizer Bewilligung; Veranstalterin Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz in Lausanne, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne |
| BetLabel | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| X3Bet | Keine Schweizer Bewilligung; die Aussendarstellung nennt eine Bewilligung aus Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| ZotaBet | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt. Eine Bewilligung ausserhalb der Schweiz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
Die Tabelle ist kurz, und ihre Kürze ist die Aussage. Der Vergleich zwischen zwei bewilligten und acht nicht bewilligten Marken ist kein Vergleich mehr; er ist eine Rangfolge in zwei Gruppen, die nichts gemeinsam haben. Dazwischen gibt es keine Zwischenstufe, kein «teilweise zugelassen», kein «in Europa lizenziert und deshalb in Ordnung». Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und wer sie nicht hat, hat sie hier nicht. Wer in der Gruppe der acht eine Präferenz sucht, sollte wissen, dass er damit eine Präferenz zwischen Anbietern trifft, von denen keiner der Schweizer Aufsicht untersteht.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung als Fundament
Sporttip ist eines von zwei Produkten, für die in der Schweiz überhaupt eine Sportwettbewilligung ausgestellt werden kann. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Spiele gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) durchführt.
Das Vertragsgebiet ist der harte Kern des Angebots. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet, und nur wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kommt online hinein.
Damit ist der Frust für alle programmiert, die darin nicht vorkommen. Wer in Genf oder Waadt wohnt, sieht hier keine Online-Alternative.
Die Einsatzgrenzen sind der zweite filternde Punkt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das ist eine Bandbreite, mit der sich arbeiten lässt, aber es ist nicht die Bandbreite eines Profikontos. Bei CHF 1’000 pro Kombinationswette ist die Decke tief. Wer tatsächlich mit grösseren Summen arbeiten will, findet hier keine Unterkunft, und er wird sie auch nicht finden, weil die Grenze nicht verhandelbar ist.
Der Kombiboost, die Boosts und Cash-Out sind bereits im Abschnitt «Bonus, Gratiswette, Boost: was die Aktionen in CHF wert sind» beschrieben. Was noch fehlt, ist der Blick auf die Auszahlung: zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, anschliessend kann eine Kommission von 3 % anfallen, Gutschrift bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto.
Wer einige seiner Wetten aus Fehlern baut, ein klarer Nachteil, ist der Deal nicht: Der Kombiboost belohnt genau die grossen Kombinationen, die selten aufgehen. Wer seine Wetten breit streut, egal wie, findet hier das passende Werkzeug. Ein weiterer Punkt gegen das Produkt: die 26-Wochen-Frist für nicht geltend gemachte Gewinne. Ein Anbieter, der seine Gewinne verfallen lässt, gibt dem Konto eine Verfallszeit, die an einen Parkschein erinnert.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Gebiet
Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, und in der Logik des Systems ist es nicht die Schwester von Sporttip, sondern dessen Gegenentwurf. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Der Massstab des Unternehmens ist die Verkaufsstelle, nicht das Portal. Sie nennt die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für das Angebot heisst das: Die Bewilligung ist dieselbe, das Produkt ein anderes, und der Zugang ist ein anderer. Wer in den sechs Kantonen wohnt, hat hier sein Angebot; wer in Zürich wohnt, kommt nicht hinein, auch wenn die Marke die gleiche Bewilligungsart trägt. Das ist die klare Konsequenz eines Systems, in dem die Kantone das Angebot teilen, statt es zu vereinheitlichen.
Für das Publikum ist die relevante Einsicht bescheiden: Die Wahl zwischen zwei bewilligten Veranstaltern ist keine Wahl. Sie ist eine Zuordnung nach Wohnkanton. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt — im Tessin beziehungsweise in Genf —, hat gar keine. Und wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht weiter, auch wenn er das Produkt für besser hielte.
BetLabel: Schweizer Spielende ohne Schweizer Anspruch
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt nicht nur ein Zertifikat, sondern der gesamte Schweizer Rechtsrahmen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Die praktische Folge für einen Betrag, der mit einem Auszahlungsproblem liegen bleibt, ist die unangenehmste des ganzen Vergleichs. Es gibt keine Schweizer Stelle, die zuständig wäre, und kein Verfahren, das man einleiten könnte. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Und dann ist da noch die Ausgangsfrage jeder Registrierung: Welche Unterlagen, welches Verfahren, welcher Nachweis. Dazu steht im Vergleich nichts, ausser der Bereich, den die Marke selbst beschreibt.
Ein Punkt gegen diese Marke, der nichts mit dem Produkt zu tun hat: Sie steht einem Schweizer Publikum gegenüber, ohne in der Schweiz etwas zu verantworten. Wenn ein Portal seine Werbeversprechen gegenüber einem Land abgibt, in dem es keine Bewilligung hat, ist die Frage nicht, ob es gut ist, sondern ob es überhaupt ansprechbar wäre. Wer sich darauf einlässt, tut es auf eigenes Risiko, und das ist keine Floskel.
X3Bet: eine kanadische Bewilligung, die in der Schweiz nichts trägt
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aussendarstellung nennt eine Bewilligung aus Tobique in Kanada. Was auch immer an dieser Angabe stimmen mag: In der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung, weil Bewilligungen nur für das Gebiet gelten, das sie nennen.
Das ist ein nützliches Beispiel dafür, wie Lizenzangaben in der Praxis funktionieren. Ein Zertifikat aus einem Land, in dem der Anbieter nicht sitzt und das Publikum nicht zu Hause ist, ist ein Papier mit einem Siegel. Es sagt nichts über den Schutz der Spielenden in einem anderen Land.
Wer sich für diese Marken entscheidet, sollte beachten: Sie bieten keinen Schutz durch das Schweizer Sperrregister und eröffnen im Konfliktfall keinen Schweizer Rechtsweg.
Die interessanteste Frage an einen solchen Anbieter ist daher nicht die Bewilligung, sondern das Zahlungsverfahren: welche Konten akzeptiert und wie Auszahlungen angesetzt werden. Ohne einen Schweizer Anspruch ist der Auszahlungsweg das einzige Ventil, und man sollte ihn vor der ersten Einzahlung studieren, nicht nach der ersten Auszahlungsbitte.
AmunRa: ein Name, viele Fragen
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen Marken ohne Schweizer Bewilligung fehlt eine Anbindung an das Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg.
Was die Bewilligungsangabe und den genauen gesellschaftsrechtlichen Hintergrund angeht, bleibt die Frage offen.
Interessant ist bei dieser Marke eher die Frage, was man selbst nachprüfen kann, bevor man Geld überweist. Für eine Schweizer Domain gibt es nur zwei Orte, an denen eine Zulassung sichtbar wird: das Bewilligungsregister der Aufsichtsbehörde und die Bedingungen des Anbieters selbst. Steht an beiden Stellen nichts, gibt es nichts zu prüfen.
22Bet: global aufgestellt, hier ohne Zulassung
22Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei den anderen Anbietern dieser Gruppe: keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg im Inland und die Gefahr einer DNS-Sperrung durch die Gespa.
Die Grösse eines solchen Anbieters ist sein stärkstes Werbeargument, und sie ist für einen Schweizer Wettenden das schwächste. Ein Portal mit einem internationalen Publikum ist auf Spieler aus vielen Märkten eingerichtet. Was ein Schweizer Publikum als Problem empfindet — eine Währung, eine Zahlungsverbindung, ein Steuerformular —, ist für ein solches Portal eine Zeile in einer Liste von Ausnahmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anliegen an der richtigen Stelle landet, ist in einem Konzern mit vielen Jurisdiktionen nicht höher; sie ist niedriger, weil Zuständigkeit selbst eine Frage wird, die man erst klären muss.
Wie bei allen Marken ohne Schweizer Bewilligung geht die Prüfung zunächst dahin, wo der Auszahlungsweg steht und ob eine Schweizer Zahlungsverbindung überhaupt akzeptiert wird.
Boomerang Bet: kein Schweizer Papier, kein Schweizer Weg
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit sind die Konsequenzen für Spielende identisch mit denen bei anderen ausländischen Anbietern: kein Schutz durch das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.
Die Bewilligungsfrage lässt sich bei dieser Marke nicht anhand einer konkreten ausländischen Zulassung beantworten, weil im Vergleich keine genannt wird. Was übrig bleibt, ist die Einschätzung über das Produkt selbst — und die lässt sich ohne einen Schweizer Bewilligungsstand nicht gegen Schweizer Schutznormen messen. Verlustlimiten nach Schweizer Art, ein Verweis auf das Sperrregister, eine geregelte Frist für die Aufhebung einer Sperre: Dieses Gerüst ist an eine Schweizer Bewilligung gebunden.
Wer hier spielt, spielt unter dem Regelwerk des Anbieters. Das ist nicht dasselbe wie ein Regelwerk, dessen Einhaltung eine Schweizer Behörde prüft.
ZotaBet: die Vertragsbedingungen als einzige Quelle
ZotaBet ist nicht im Besitz einer Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen Marken in diesem Vergleich drohen die gleichen Risiken: keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.
Bei dieser wie bei den anderen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die entscheidende Frage nicht die Bewilligung, sondern die konkrete Verkaufsbedingung: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Bedingungen der Freiwette, Bearbeitungszeiten. Diese Angaben stehen nur im Regelwerk des Anbieters, und man findet sie dort mit einiger Sicherheit — wenn auch nicht mit der Klarheit, die eine Aufsicht erzwingt.
Der beste Umgang mit dieser Gruppe ist deshalb nicht Misstrauen, sondern Reihenfolge: erst lesen, dann einzahlen. Ein Konto, das man ohne Kenntnis der Auszahlungsbedingungen eröffnet, ist ein Konto, dessen Bedingungen man nach der ersten Ablehnung liest.
BC.Game: ohne Bewilligung, aber mit vollem Regelsystem
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Es entfällt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.
Der Name dieses Anbieters ist mit einem Produkt verbunden, das neben dem Sportwettangebot ein umfangreiches Casino betreibt — und genau hier ist eine Schweizer Besonderheit zu beachten. Das Geldspielgesetz behandelt Wetten und Casinospiele als getrennte Bewilligungsarten mit getrennten Regeln. Eine Casino-Limite ist keine Wettlimite und umgekehrt. Wer beide Welten in einem Konto vorfindet, darf die Grenzen nicht durcheinanderbringen.
Was das für die Auszahlung heisst, hängt davon ab, welche Konten der Anbieter akzeptiert. Diese Frage steht im eigenen Regelwerk, und sie ist vor der ersten Einzahlung zu beantworten.
BetFury: ohne Schweizer Papier, dafür ohne klare Bewilligungsangabe
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Die Konsequenzen gleichen denen bei anderen ausländischen Anbietern: keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.
Bei den Marken ohne belegte Zulassung ist der wesentliche Nachteil, dass man nicht weiss, unter welcher Aufsicht das Angebot eigentlich steht. Zwei Dinge lassen sich trotzdem vorab prüfen: ob Konten und Auszahlungen an den Spielenden selbst gebunden sind, und ob es eine Beschwerdestelle gibt, an die man sich im Streitfall wenden kann. Fehlt beides, ist der Rechtsweg im Ausland, und die Kosten eines Rechtsstreits liegen in der Regel über dem Gegenstand des Streits.
Für Schweizer Wettende, die einen bewilligten Veranstalter suchen, bleibt die Antwort deshalb dieselbe: Ohne Bewilligung gibt es hier nur die Wahl zwischen einem Anbieter ohne Schweizer Schutz und einem Anbieter mit einer Zulassung, die nur in einem anderen Land etwas bedeutet.
Was ein aktuelles Angebot am Ende kostet
Gehen wir die Bilanz durch, die sich nach dieser Runde ergibt.
Der erste Posten ist die Marge. Sie liegt in jedem Markt, und die Rechnung mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 bringt eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Das ist die Kernzahl: Von jedem eingesetzten Franken bleibt ein Zwanzigstel beim Veranstalter, und jede Wette trägt diesen Aufschlag im Preis.
Der zweite Posten zeigt sich erst beim breiteren Wettprogramm. Wenn der Anbieter auf einem engen Markt eine tiefere Marge als 5 % hat, ist die Auszahlungsquote höher. Damit eine Bonusrechnung aufgeht, muss der Bonus entweder gross genug oder die Marge tief genug sein — beide zusammen müssten eigentlich nur die Auszahlungsquote steigern.
Der dritte Posten ist ein Aufschlag bei der Auszahlung. Zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen: Das ist der Preis, sein Guthaben zurückzuholen, und er wächst mit der Häufigkeit, mit der man ihn verlangt.
Der vierte Posten sind die Limiten, und er ist der schwierigste zu beziffern. Eine Limite ist kein Aufschlag auf eine Wette, aber sie ist ein Aufschlag auf die Chance, die man auf dem Markt tatsächlich nutzen kann. Wer sich mit CHf 1’000 Höchsteinsatz an einem Spiel beteiligen will, findet hier zwei Rechnungen: bei manchen Wetten reicht es, bei vielen nicht. Der Betrag, den man nicht setzen kann, fehlt nicht nur bei der Wette, er fehlt auch bei der Rendite.
Der fünfte Posten ist die Verfügbarkeit von Zeit. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, bei fünfzehn Voraussagen 100 % Bonus. Wer aus einer Kombination einen zweiten Durchlauf macht, zahlt jedes Mal die volle Marge erneut.
Und die klarste Zahl zum Schluss: Von einem Kombiboost mit vier Voraussagen bei einer Quote von je 1.50, einem Einsatz von CHF 10 und einem Nettogewinn von rund CHF 40.60 bleiben nach dem Boost rund CHF 2.03 zusätzlich. Das ist der Betrag, den man jemandem vorhalten kann, der von einem «Bonus» spricht. Wer die gerechnete Summe sieht, kann entscheiden, ob sich der Mehraufwand für ihn lohnt.
Die ehrliche Zusammenfassung ist keine Rangliste, sondern eine Zuordnung. Wer den bewilligten Rahmen sucht und in einem der beiden Vertragsgebiete wohnt, wählt zwischen zwei Produkten, die sich vor allem im Vertragsgebiet und im Detail unterscheiden. Wer ein grösseres Wettprogramm sucht, wird die Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung durchgehen — und dabei auf Schutz, Rechtsschutz und auf die Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz verzichten.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter haben in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung?
Genau zwei. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport. Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten als Grossspiel zu, die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Weitere bewilligte Anbieter gibt es nicht, und es gibt keinen Mechanismus, der demnächst einen dritten hervorbringt.
Woran lässt sich erkennen, wer die besten Quoten hat?
An der Auszahlungsquote eines konkreten Marktes, nicht an einer einzelnen Quote. Man nimmt alle Quoten desselben Ereignisses, bildet zu jeder den Kehrwert, addiert sie und teilt eins durch die Summe. Bei zwei Ausgängen zu 1.90 sind das rund 95 % Auszahlung, also rund 5 % Marge. Die Suche nach einem pauschalen Quotensieger führt deshalb in die Irre — die Quote hängt am Markt und am Ereignis.
Welcher Anbieter ist der beste für mich?
Der beste Anbieter ist der, dessen Grenzen nicht dort liegen, wo man selbst hinkommt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat reale Auswahl nur mit Sporttip; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, nur mit Jouez Sport. Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung entscheidet man zwischen Anbietern, die alle über keine Schweizer Zulassung verfügen.
Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei den Einsätzen?
Jouez Sport und Sporttip sind zwei Produkte mit unterschiedlichen Historien, aber derselben Bewilligungsart. Was auf der Seite für Jouez Sport an Einsätzen steht, ist die Zählung der Verkaufsstellen und der Sitz in Lausanne, nicht ein niedrigerer Mindesteinsatz. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Sie ist die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und geblockte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt. Für Spielende heisst das: Eine Domain zu finden ist kein Beweis für eine Zulassung, und das Sperren ändert nichts an der Rechtslage.
Warum sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande so selten?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen. 2025 ergingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — eine Menge, die fast nichts mit der Menge vergleichbarer Angebote in anderen Märkten zu tun hat. Die Zahl der Aktionen ist daher nicht das Ergebnis einer Marketingentscheidung, sondern des Rechtsrahmens.
Bonus – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
