Gewinne aus Sportwetten sind in der Schweiz steuerfrei — bis zu einem Betrag, den kaum ein Wettender je erreicht
Auf den ersten Blick ist die Schweizer Regelung grosszügig: Wer bei Sporttip oder Jouez Sport gewinnt, zahlt auf diesen Gewinn keine Einkommenssteuer. Der Betrag, ab dem die Steuer überhaupt greift, liegt bei CHF 1’071’000 für einen einzelnen Gewinn ab dem 1. Januar 2026 — eine Summe, die den regulären Wettenden nie betrifft. Nur: Diese Steuerfreiheit hängt nicht am Gewinn, sondern am Veranstalter. Sie gilt, weil eine kantonale Bewilligung und die Aufsicht der Gespa dahinterstehen. Sobald das Geld von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kommt, kippt die Logik, und der Gewinn ist nach der Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbares Einkommen. Die gute Nachricht gilt also — aber nur bei zwei Anbietern des Landes, und beide lassen einen nur im eigenen Gebiet überhaupt an ein Spielerkonto.

Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Angaben der ESTV zur verrechnungssteuerlichen Behandlung der Geldspielgewinne und mit den Bewilligungen und Limiten, wie sie Swisslos und die Gespa veröffentlichen.
Warum die Steuerfreiheit an eine Bewilligung gebunden ist und nicht an den Gewinn
Das Geldspielgesetz regelt, wer in der Schweiz ein Grossspiel veranstalten darf, und Sportwetten sind ein solches Grossspiel. Eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel entscheiden darüber, was ein Anbieter anbieten darf, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist der eigentliche Kern der Steuerfrage: Die Steuerfreiheit, die alle suchen, ist keine Eigenschaft des Gewinns, sondern eine Folge des Bewilligungsstatus.

Dahinter steht eine kantonale Entscheidung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen; die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die nur die Casinos kontrolliert.
Wer das nicht weiss, sucht eine Steuerregel, wo eine Marktregel steht. Es gibt keine lange Liste bewilligter Buchmacher, aus der man wählen könnte — es gibt zwei, und die Gespa veröffentlicht keine Bewilligungsliste weiterer Anbieter, sondern nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Aus dieser Zahl folgt der erste Kostenpunkt dieses Themas: Ein Schweizer Anbieter lässt sich nicht nach Wunsch aussuchen. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kommt an Sporttip; wer im Westen wohnt, an Jouez Sport; wer eine bequemere Plattform, eine grössere Quotenauswahl oder ein Gratisguthaben will, landet zwangsläufig bei einem Anbieter, der die Steuerfreiheit gerade nicht mitbringt.
Was in diesem bewilligten Rahmen überhaupt gesetzt werden darf, ist ebenfalls begrenzt. Zulässig sind Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wetttypen, und diese Liste ist geschlossen: Qualifikationsrunden nur, wo sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wo sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet — Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf einzelne Live-Märkte.
Und die Aufsichtsbehörde kontrolliert nicht nur auf dem Papier. Bei Testkäufen im Jahr 2025 verkaufte ein Verkaufspunkt einer minderjährigen Person in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette. Wer den Jugendschutz an der Verkaufsstelle für lückenlos hält, hat die Zahl nicht gelesen.
Für die, die es genauer wissen wollen: Der Freibetrag wird jedes Jahr an die Teuerung angepasst. Der Ausgleich der kalten Progression richtet sich nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression. Das erklärt, weshalb die Zahl in jeder Steuerperiode ein paar tausend Franken höher liegt — und weshalb eine Zahl aus einem älteren Steuerjahr im nächsten schon falsch sein kann. Wie die kantonalen Steuerbehörden einen konkreten Fall behandeln, beantwortet nur die kantonale Steuerverwaltung selbst; Fragen zur Erhebung und Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, holt sie bei der Steuerverwaltung seines Kantons oder bei einer Steuerberatung — keine Übersicht ersetzt das.
Rechtlich sauber heisst nicht automatisch bequem
Die bewilligten Angebote erfüllen die Schutznormen des Gesetzes, und das ist der Grund für ihre steuerliche Sonderstellung, aber der Preis dafür ist ein engerer Spielraum. Die Liste der zulässigen Wettarten ist kürzer als das, was ein ausländischer Anbieter auf seine Wettprogramme schreibt, und ein Spielerkonto setzt voraus, dass man im Gebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt. Ob eine einzelne Wettart, eine Liga oder ein Kombinationsangebot verfügbar ist, prüft man deshalb am schnellsten im Wettprogramm und in den Spielregeln des Veranstalters selbst, nicht in einer Übersicht — die Listen werden nachgeführt, und die Fassung, die heute gilt, entscheidet über den einzelnen Wettschein.
Dasselbe gilt für die Limiten einer Wette. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; ein Wettschein über der Limite wird nicht angenommen. Diese Beträge stehen nicht im Gesetz. Sie sind Hausregeln des Veranstalters, und der Veranstalter darf sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
Was den Spielerschutz trägt und wer die Rechnung dafür bezahlt
Limiten sind in der Schweiz keine Staatsvorgabe, sondern eine Selbstverpflichtung des Spielenden. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter nur, dass er von seinen Kundinnen und Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt. Die konkrete Zahl kommt aus dem Spielerkonto. Swisslos verlangt vor der ersten Teilnahme bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

An dieser Stelle steht die Frist, die auf dem Papier kürzer aussieht als in der Praxis: Das Gesetz verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen jedoch 72 Stunden an. Wer am Samstagabend nach dem ersten Verlust seine Limite hochsetzen will, wird es am Dienstag noch einmal wollen müssen. Die Verzögerung ist unbequem, und genau dafür ist sie da.
Der zweite Mechanismus ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer den Betrag auf dem Konto wachsen sieht, gewöhnt sich an ihn. Und das ist der Punkt, an dem die Steuerfrage unangenehm wird: $$$
Ein Gewinn über dem Freibetrag entfaltet keine grössere Wirkung, weil er gross ist. Die Limiten, die Sperre und die 72 Stunden bleiben genau dieselben. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0,5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags und belief sich 2025 auf CHF 3’863’790 — ein Betrag, der aus den Einsätzen aller kommt und in die Prävention fliesst, nicht in den Wettschein einer einzelnen Person. Was ein sehr grosser Gewinn verändert, ist die Aufmerksamkeit: eine Steuererklärung mit einem Deklarationsposten, ein Rückerstattungsantrag für die Verrechnungssteuer, ein Anruf bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Ausgezahlt wird ohnehin nicht in eine beliebige Tasche. Gewinne und Guthaben gehen bei einem bewilligten Schweizer Anbieter nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme Auszahlungen und Kryptoauszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit gibt es keinen. Das klingt nach Formalität, ist aber der Grund, weshalb sich die Steuerbehörde überhaupt auf die Angaben eines Schweizer Veranstalters verlassen kann. Und es ist der Grund, weshalb ein Anbieter ohne Bewilligung beim Eingang noch bequem wirkt und bei der Steuererklärung unangenehm wird.
Die Rangliste: Steuerfolgen und Bewilligungsstatus der zehn Anbieter im Vergleich
Eine Rangliste der Steuerfolgen ist keine Rangliste der Gewinnchancen. Sie ordnet Anbieter danach, was mit dem Gewinn passiert, wenn er ankommt. Das erste Kriterium ist der Bewilligungsstatus, denn er entscheidet über die Steuerbehandlung; das zweite ist die Veranstalterin oder der Veranstalter, die oder der hinter der Plattform steht, denn nur ein bewilligter Veranstalter ist zur Verrechnungssteuer und zur gemeinnützigen Verwendung seiner Reineinnahmen verpflichtet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Sportaza | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| BC Game | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz |
Die Verteilung ist so eindeutig, dass sie kaum noch eine Rangliste ist: zwei Anbieter aus dem bewilligten Rahmen, acht aus dem Ausland, und zwischen diesen beiden Gruppen verläuft die eigentliche Trennlinie der Steuerfrage. Was in der Tabelle nicht steht und trotzdem zählt, ist die Zahl der Portale, die das Gesetz in der Schweiz zulässt. Es gibt keine Bewilligungslücke, die noch zu schliessen wäre: Die Kantone haben die Zahl auf zwei festgelegt, und die Aufsichtsbehörde führt keine Warteliste. Wer auf eine dritte Schweizer Bewilligung hofft, wartet auf etwas, das nicht kommt.
Was die Tabelle ebenfalls nicht sagt, ist, wie viele Domains inzwischen gesperrt sind. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist so verlässlich, dass die Aufsichtsbehörde es selbst beschreibt. Eine Blockade ist ein Zugangshindernis, kein Schutzschild.
Für die Reihenfolge dieser Übersicht ist entschieden worden, die beiden bewilligten Anbieter zuerst zu behandeln, danach die ausländischen Marken in derselben Reihenfolge, in der die Prüfung sie führt. Alle zehn werden an denselben Kriterien gemessen.
Wonach diese Bewertung fragt
Ein Vergleich von Wettanbietern wird schnell zu einer Liste von Boni, und Boni sind für diese Frage das falsche Kriterium. Gratisspielguthaben und Freiguthaben brauchen bei einem bewilligten Schweizer Anbieter die vorgängige Zustimmung der Gespa — 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist ein Zeichen für enge Prüfung, nicht für grosse Geschenke. Wer nach Höhe eines Bonus sortiert, sortiert deshalb nach der Grösse des Abstands zur bewilligten Welt.
Vier Fragen entscheiden in dieser Bewertung etwas. Erstens: Wer veranstaltet, und hat der Veranstalter eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz. Zweitens: Gilt eine Sperre gegen den Anbieter, und ist er an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Drittens: Welche Wege gibt es, einen Gewinn zurückzuholen, falls etwas schiefgeht. Viertens: Wie wird ausgezahlt — an ein Konto auf den eigenen Namen oder an eine beliebige Adresse. Wer diese vier Fragen für einen Anbieter beantworten kann, braucht keine Bonusspalte, um zu entscheiden. Wer sie nicht beantworten kann, hat das entscheidende Merkmal noch nicht gesehen.
Das ist die Rangliste dieses Themas: nicht wer am meisten drauflegt, sondern wo der Gewinn am wenigsten Angriffsfläche hat.
Swisslos Sporttip — der bewilligte Anbieter für die Deutschschweiz und das Tessin
Sporttip ist das Produkt, mit dem die Swisslos ihren Sportwettenbetrieb führt, und damit einer von zwei Wegen in ein bewilligtes Schweizer Wettangebot. Eine Online-Registrierung setzt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus; das Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Zur Steuerfrage trägt dieser Anbieter das konkrete Verfahren bei: Bei der Auszahlung eines Gewinns über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig — der Abzug trifft also nur diesen Teil, nicht die ganze Summe.
Die Limiten sind Hausregeln: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Schutzapparat ist dagegen der umfangreichste im Feld: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, eine Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen und die unbefristete Sperre mit Eintrag im schweizweiten Register.
Was dieser Anbieter für den Steuerpunkt liefert, ist die Sicherheit, dass die Auszahlung dokumentiert ist und die Verrechnungssteuer vom richtigen Absender abgeführt wird. Das ist kein kleines Verdienst, aber auch kein Gewinnversprechen: Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt an dieses Konto nicht heran.
Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Bewilligungsregime, andere Sprachregion
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Rechtlich steht Jouez Sport auf derselben Grundlage wie Sporttip: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa.
Der massgebende Vorbehalt ist die Zwilling des Swisslos-Vertragsgebiets: Ein Online-Konto setzt den Wohnsitz im eigenen Gebiet voraus. Wer in Genf wohnt, registriert sich hier; wer in Zürich wohnt, dort. Die Grenze verläuft nicht entlang der Steuerregel, sondern entlang der Sprachregion, und sie ist für den einzelnen Wettenden hart. Umziehen hilft — aber nicht für den Wettschein von letzter Woche.
Was die Loterie Romande mit ihrem Sportwettenbetrieb erwirtschaftet, geht an die Kantone und an gemeinnützige Zwecke; die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen nach der Bundesverfassung vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht, erstmals 2020 für das Jahr 2019. Wer den Reingewinn als Argument für ein Spiel hält, verwechselt die Verwendung des Geldes mit der Chance darauf.
Für die Steuerfrage ist dieser Anbieter die zweite vollwertige Antwort. Ein Gewinn aus Jouez Sport ist bis zum Freibetrag steuerfrei; darüber greift dasselbe Verfahren mit 35 % Verrechnungssteuer auf dem übersteigenden Teil. Verkaufsstellen und Online-Konto sind zwei Wege zum selben Veranstalter, mit derselben steuerlichen Behandlung.
Sportaza — ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne den Steuervorteil
Sportaza gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — hat nach dem Geldspielgesetz keine Kraft in der Schweiz. Sportaza ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.
Für die Steuerfrage ist die Einordnung eindeutig: Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Schweizer Gesetzes steuerbar sind. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Freibetrag, der bei einem bewilligten Anbieter die entscheidende Rolle spielt, kommt hier gar nicht zum Tragen.
Was pelzig klingt, ist der wichtigste Satz dieses Eintrags: Die Steuerfreiheit bis CHF 1’071’000 ist kein Recht, das einem Gewinn anhängt, sondern ein Merkmal des bewilligten Veranstalters. Ohne Bewilligung fällt sie weg. Die Bewertung dieses Anbieters ist damit eine Frage, die über die Steuer hinausgeht: Wer hier gewinnt, hat keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Schweizer Anspruch — dafür volle Steuerpflicht auf denselben Gewinn.
DirectionBet — ausländische Marke, volle Steuerpflicht auf den Gewinn
DirectionBet teilt diesen Status ohne jede Abweichung: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Die Erwartung, die solche Portale aufbauen, richtet sich an Spieler, die ein Wettangebot suchen, das die Schweizer Liste nicht kennt. Das ist ein legitimes Motiv — und es ist genau der Punkt, an dem der Vergleich kippt.
Denn die kantonale Steuerpraxis fragt nicht nach der Attraktivität des Angebots, sondern nach der Herkunft des Veranstalters. Gewinne von hier sind im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbares Einkommen. Auch die Thurgauer Praxis zur Besteuerung ausländischer Online-Spielbanken folgt derselben Linie.
Der Unterschied zu Swisslos lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Bei einem bewilligten Veranstalter endet die Steuer erst bei CHF 1’071’000, bei einem unbewilligten beginnt sie beim ersten Franken. Wer diesen Unterschied akzeptiert, akzeptiert ihn für das gesamte Spielverhältnis.
Roobet — ohne Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister
Roobet firmiert im Ausland, und in der Schweiz sagt das über die Erlaubnis nichts. Ohne Schweizer Bewilligung ist das Angebot hier nicht zugelassen; ein Veranstalten ohne die nötige Bewilligung ist strafbar, für den Spielenden selbst allerdings nicht, wie das Bundesamt für Justiz festhält. Das ist kein Trost: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein fairer Spielverlauf wird nicht kontrolliert.
Bei der Verrechnungssteuer gibt es nichts abzuziehen, weil keine Schweizer Verrechnungssteuer anfällt; die kantonale Einkommenssteuer kann den Gewinn dagegen voll erfassen. Wer den Steuervorteil des Schweizer Systems will, muss bei einem Schweizer Veranstalter spielen — das ist eine unangenehm einfache Aussage, und sie gilt hier.
Zwei Dinge liessen sich noch prüfen, wenn es um die Entscheidung geht: ob die Domain aktuell auf der Sperrliste der Gespa steht und an wen man sich wendet, wenn eine Auszahlung nicht ankommt. Die Sperrliste ist öffentlich einsehbar, und die Antwort auf die zweite Frage ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dünn.
BC Game — ohne Schweizer Bewilligung, Steuerfolge wie bei den übrigen Auslandsmarken
BC Game gehört in dieselbe Kategorie: eine ausländische Marke, die Schweizer Spieler anspricht, aber über keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz verfügt. Die Schweizer Aufsicht erstreckt sich nicht auf dieses Angebot, es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Ein ausländisches Lizenzpapier ändert daran nichts.
Steuerlich heisst das, dass der Gewinn nicht unter die Verrechnungssteuer fällt und nach kantonaler Praxis, wie sie der Kanton Thurgau beschreibt, vollumfänglich als Einkommen steuerbar ist. Kein Freibetrag, keine Ausnahme nach unten, kein Meldeverfahren über einen Schweizer Veranstalter.
Wer ein solches Konto führt, sollte beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht darauf warten, dass der Anbieter eine Meldung macht. Die Deklarationspflicht trifft den Steuerpflichtigen, und die Beurteilung des Einzelfalls gehört zur kantonalen Steuerverwaltung. Das ist der einzige Teil dieser Bewertung, der offen bleibt — und er bleibt es, weil er ausserhalb der Schweizer Prüfung liegt.
BetFury — ausländische Plattform, kein Schweizer Schutz, keine Steuerfreiheit
BetFury tritt wie die übrigen Marken der Auslandsgruppe auf. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; nur die beiden einheimischen Veranstalter verfügen darüber. Die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, Schweizer Spielende haben keinen Rückgriff auf eine Schweizer Aufsicht, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und von den Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden.
Die steuerliche Bewertung fällt entsprechend aus. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis, wie der Kanton Thurgau sie formuliert, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Der Betrag des Gewinns spielt für diese Qualifikation keine Rolle.
Das ist der Kern dieses Eintrags: Bei einem Schweizer Anbieter entscheidet der Freibetrag darüber, ob überhaupt Steuer anfällt; bei einem Anbieter dieses Zuschnitts entscheidet er über nichts.
Cloudbet — ausländischer Anbieter ohne Bewilligung, mit denselben Steuerfolgen
Cloudbet gehört zur selben Gruppe: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ob eine ausländische Bewilligung vorliegt und wie belastbar sie ist, ändert an der Schweizer Einordnung nichts — nur Gewinne aus Spielen im Sinne des Schweizer Gesetzes fallen unter die Verrechnungssteuer.
Für die Steuererklärung heisst das: Der Gewinn aus einem solchen Konto ist kein steuerfreier Grossspielgewinn, sondern nach der Praxis, die der Kanton Thurgau beschreibt, vollumfänglich steuerbares Einkommen — unabhängig davon, ob er CHF 200 oder CHF 200’000 beträgt. Genau diese Regelmässigkeit macht sie für den einzelnen Wettenden schwer kalkulierbar: Es gibt keine Schwelle, unterhalb derer die Frage verschwindet.
Wer hier trotzdem spielt, sollte den Gewinn von Anfang an als steuerpflichtige Einnahme behandeln und Belege aufbewahren. Das ist keine juristische Beratung, sondern der einzige Umgang mit dieser Konstellation, der später keine Überraschung produziert.
IviBet — ohne Schweizer Bewilligung, und ohne den Freibetrag
IviBet fällt unter die ausländischen Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung aus einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Wirkung. Notwendige Folge: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Anspruch. Die Aufsichtsbehörde kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Aus der fehlenden Bewilligung folgt die steuerliche Behandlung. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 ist an bewilligte Grossspiele geknüpft; bei einem ausländischen Anbieter greift er nicht. Nach der Praxis des Kantons Thurgau, die für ausländische Grossspiele unabhängig vom Betrag von voller Steuerbarkeit ausgeht, bleibt der ganze Gewinn steuerbar.
Was diesen Eintrag von einem reinen Verbotssatz unterscheidet, ist die Frage, was jemand hier eigentlich sucht. Wenn es ein bestimmter Markt ist: Zuerst prüfen, ob er in der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wetttypen steht. Wenn es die Auszahlung in eine Krypto-Adresse ist: Genau das gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, weil Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers erfolgen.
Fezbet — ausländische Marke am Ende der Bewertung, gleiche Steuerlogik
Fezbet schliesst die Auslandsgruppe ab und fällt unter dieselbe Einordnung: keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Für Werbung gilt: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist untersagt und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden.
Bei der Steuer gibt es wenig zu differenzieren. Der Gewinn fällt nicht unter die Verrechnungssteuer, weil keine Schweizer Geldspielsteuer anwendbar ist, und nach kantonaler Praxis, wie sie der Kanton Thurgau formuliert, ist er unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbares Einkommen. Der Unterschied zum bewilligten Schweizer Angebot ist keine Abstufung, sondern ein Vorzeichen.
Wer die Liste bis hierhin liest, hat auf zehn Einträgen zwei Anbieter gefunden, deren Gewinne steuerfrei bleiben. Das ist die eigentliche Auskunft dieser Rangliste.
Die Mechanik des Freibetrags: warum der Betrag steigt und wer ihn überhaupt erreicht
Der Freibetrag ist nicht immer derselbe gewesen, und das ist keine Formalität. Er betrug CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und liegt für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Eine Zahl, die jemand vor drei Jahren über einen Gewinn gelesen hat, ist heute zu tief. Der Ausgleich der kalten Progression führt zu dieser jährlichen Anpassung — gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode und die Verordnung über die kalte Progression.
Steuerfrei heisst dabei nicht «steuerfrei und dann voll steuerbar». Nur der Teil eines einzelnen Gewinns über dem Freibetrag ist steuerbar. Wer CHF 1’200’000 gewinnt und einen Freibetrag von CHF 1’000’000 hat, versteuert CHF 200’000. Für die Steuerperiode 2024 nannte die ESTV die Grenze «ab 1’056’601 Franken» — die Schwellenlogik steckt schon im Wortlaut. Above the threshold zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus; die abgezogene Steuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.
Die kantonale Ebene läuft parallel und nicht identisch. Die Steuerfreibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden; die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Million aus, die für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Million. Im Kanton Thurgau liegt der Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, während die direkte Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000 vorsieht. Wer hier einen einzelnen Kantonsbetrag als die Schweizer Zahl ausgibt, liegt falsch — deshalb schreibt man «je nach Kanton», und deshalb hilft eine feste Zahl aus einem Kanton niemandem, der in einem anderen wohnt.
Dasselbe gilt beim Einsatzabzug, und das ist die Regel, die den wenigsten bekannt ist. Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’200 in der Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 im Jahr 2024 — und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Bei der direkten Bundessteuer liegt der Höchstabzug für 2025 bei CHF 5’400. Der Kanton Thurgau gewährt bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Der Einsatzabzug greift also erst dort, wo überhaupt ein steuerbarer Gewinn existiert, und er ist gedeckelt — bei einem Gewinn unterhalb des Freibetrags hat er nichts zu tun, weil es nichts abzuziehen gibt.
Von demselben Charakter sind die Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen: Sie sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind; nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Es gibt also nicht eine Regel, sondern ein System, das auf derselben Unterscheidung beruht — zugelassen oder nicht.
Dazu kommt ein Steueraufschlag, den man erst sieht, wenn man aus dem Ausland gewinnt. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Schweizer Gesetzes steuerbar sind; Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen der Verrechnungssteuer dagegen ebenfalls. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Diese beiden Sätze widersprechen sich nicht; sie betreffen unterschiedliche Gruppen von Anbietern. Wer sie in einen Satz presst, produziert eine Auskunft, die für beide Seiten falsch ist.
Was ein einzelner Gewinn tatsächlich abwirft
Der Freibetrag lässt sich erst beurteilen, wenn man sieht, wie weit ein normaler Wettschein von ihm entfernt ist. Rechnen wir eine Einzelwette durch: CHF 100 Einsatz bei einer Quote von 2.00. Bei einer Quote von 2.00 beträgt der Rückzahlungsbetrag CHF 200, der Nettogewinn also CHF 100. Das ist der ganze Ertrag einer gewonnenen Wette — kein Multiplikator, keine Zauberei, nur die Differenz zwischen Quote und Einsatz.
Setzt man dieselbe Wette in eine Reihe von Einsätzen um, ändert sich die Grundrechnung nicht, wohl aber der Abstand zum Freibetrag. Bei CHF 100 je Wette entspricht der Freibetrag von CHF 1’071’000 einem Nettogewinn aus 10’710 gewonnenen Einzelwetten mit derselben Quote. Bei 10 Einsätzen pro Woche dauert das rechnerisch über 20 Jahre, und zwar ohne eine einzige verlorene Wette. Das ist die Zahl, die den Freibetrag in seine wirkliche Grösse rückt: Er ist eine Schwelle für Grossspielgewinne, nicht für den Wochenwettschein.
Und das ist die gute Nachricht dieses Themas. Wer bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter spielt und im normalen Rahmen gewinnt, für den ist der Freibetrag keine Grenze, sondern eine Formalität, die nie erreicht wird. Keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer — dieser Satz gilt für die grosse Mehrheit aller Wettscheine in der Schweiz.
Für die seltene Zahl darüber lautet die Bandbreite: Bis CHF 1’071’000 bleibt ein einzelner Gewinn bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter steuerfrei, vorausgesetzt, es handelt sich um Gewinne im Sinne des Gesetzes; zwischen CHF 1’071’000 und der nächsten Anpassung durch die kalte Progression wächst der steuerbare Teil um jeden Franken des Gewinns, und Steuerpflicht entsteht dann auf dem übersteigenden Anteil mit 35 % Verrechnungssteuer, die zurückgefordert wird. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung beginnt die Steuerbarkeit nach kantonaler Praxis beim ersten Franken, unabhängig vom Betrag. Die zweite Hälfte dieser Bandbreite ist damit nicht eine höhere Stufe, sondern eine andere Regel.
Häufige Fragen zu Gewinnen aus Sportwetten und ihrer Besteuerung
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Bis zum Steuerfreibetrag ja, aber nur bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter. Gewinne aus dem bewilligten Grossspiel sind einkommenssteuerfrei, solange ein einzelner Gewinn den Freibetrag nicht übersteigt. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung kann der Gewinn dagegen vollständig steuerbar sein.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und warum unterscheidet er sich je nach Kanton?
Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Die Kantone setzen ihre eigenen Werte, und die ESTV-Übersicht für 2024 zeigt mehrere verschiedene Beträge. Der Grund ist die kantonale Steuerhoheit — deshalb «je nach Kanton».
Was passiert mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?
Nur der übersteigende Teil ist steuerbar: Bei CHF 1’200’000 Gewinn und CHF 1’000’000 Freibetrag sind CHF 200’000 steuerbar. Auf diesen Teil zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag.
Gilt die Steuerfreiheit auch für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Nein. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Steuerfreiheit ist an ein bewilligtes Grossspiel geknüpft. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Verrechnungssteuer fällt dabei nicht an.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein. Wer in der Schweiz einen Wettschein kauft, zahlt auf den Einsatz keine eigene Wettsteuer. Die Abgabe, die im System existiert, ist die Spielsuchtabgabe des Veranstalters auf seinen Bruttospielertrag — bei Swisslos 0,5 % —, und die trägt nicht der einzelne Wettende als Zusatzposten auf dem Schein.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Nur begrenzt und nur bei einem steuerbaren Gewinn. Bei Grossspielen sind Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehbar, höchstens CHF 5’300 im Jahr 2024 und CHF 5’400 für 2025, und höchstens bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Unterhalb des Freibetrags gibt es nichts abzuziehen.
Rechtslage – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
