Zwei dürfen wetten, acht schauen zu: die Schweizer Sportwetten-Apps im Kostencheck

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Wer nach der besten Wett-App für die Schweiz sucht, stösst im App-Store zuerst auf Namen, die hier gar nicht dürfen. Genau dort liegt der Kostenpunkt, den kaum eine Beschreibung erwähnt: Die Auswahl ist nicht gross, sie ist gesetzlich auf zwei Veranstalter begrenzt. Was das für Einsatz, Limite, Auszahlung und Steuer bedeutet, steht auf den folgenden Abschnitten.

Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Stand 29. Oktober 2026; Bewilligungen gegen die Aufsicht der Gespa und das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) abgeglichen.

Warum nur zwei Anbieter in der Schweiz um echtes Geld wetten dürfen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach Artikel 3 lit. c und e BGS, das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und wer diesen Unterschied nicht kennt, hält jede ausländische Lizenz für eine Zulassung.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Eine Veranstalterbewilligung braucht zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt «nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Eine maltesische, curaçaoische oder deutsche Erlaubnis entfaltet hier keine Wirkung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide Häuser sind namentlich bekannt.

Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und firmiert unter der Genossenschaft SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reinertrag fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz zugunsten von Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Was auf der Sperrliste steht und was eine Sperre praktisch bedeutet

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrt wird die Adresse, nicht das Angebot: Die Gespa nennt das Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele an, auch bet365 steht auf der Liste. Blockierte Namen tauchen daher innert Stunden unter neuer Adresse wieder auf.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Für die App auf dem Telefon heisst das: Der Zugang kann über Nacht verschwinden, samt offener Wette und samt Guthaben. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle, wenn das passiert.

Was das die Spielenden kostet

Offshore ist nicht dasselbe wie illegal für den Spielenden. Das Bundesamt für Justiz hält fest, dass der Spieler nicht bestraft wird. Der Preis liegt woanders: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fair-Play-Schutz, wie ihn eine bewilligte Veranstalterin führt, existiert nicht. Es gibt keine Schweizer Schiedsinstanz und keine Anbindung an das Sperrregister.

Umgekehrt ist «bewilligt» kein Freibrief für Spass ohne Grenzen. Der Rechtsschutz wird mit einer geschlossenen Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, einer Wohnsitzpflicht und einer Ausweiskontrolle bezahlt. Nur zwei Apps, wenige Märkte, dafür ein durchsetzbarer Rahmen.

Wo die Grenzen der Schweizer Regulierung liegen

Das Gesetz regelt die bewilligten Veranstalter, nicht das Netz. Wer auf eine blockierte Domain ausweicht, fällt aus dem Schutz heraus, und keine Bank und kein Kartensystem blockiert die Zahlung an einen unerlaubten Anbieter — ein Werkzeug dagegen kennt die Schweiz nicht. Der Schutz endet dort, wo der Spieler selbst die Adresse wechselt.

Was das Gesetz zu wetten erlaubt und wo die Liste endet

Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, und die zulässige Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur bei ausdrücklicher Nennung, Ranglistenwetten nur, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine E-Sport-Rubrik gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind untersagt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine statutarische Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Wer aus einem ausländischen Katalog ein Dutzend Live-Märkte auf eine Partie gewohnt ist, merkt den Unterschied sofort. Die schmale Liste ist der Preis; sie ist auch der Grund, warum Manipulationsflächen kleiner bleiben.

Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache der einzelnen Veranstalterin. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Verkauf, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Sporttip muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Zu virtuellen Sportarten ist rechtlich nichts festgehalten — dazu lässt sich nichts sagen. E-Sport lässt sich nur so einordnen: Er erscheint nicht auf der Gespa-Liste.

Verlustlimiten in der App: Die Spielenden setzen sie selbst

In der Schweiz setzt nicht der Staat die Grenze, sondern der Spielende. Die Veranstalterin muss gemäss Artikel 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht, und wer eine Zahl erwartet, die von Amtes wegen kommt, wartet vergeblich.

Bei Swisslos gilt: Vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Diese Frist ist der eigentliche Kostenpunkt im Spielerschutz. Wer im Frust über drei verlorene Wetten die Limite hochziehen will, muss das am nächsten Tag immer noch wollen. Das ist unbequem und genau so gedacht.

Ein Zahlenbeispiel, das die Limite greifbar macht

Ein Einsatz von CHF 100 bei Quote 2.10 liefert einen möglichen Rückzahlungsbetrag von CHF 210 und einen Nettogewinn von CHF 110. Verliert man zehn solcher Wetten hintereinander, sind die CHF 1’000 einer Jungendlimite erreicht — die Periode endet dort, nicht der Appetit. Bei einer Oberlimite von CHF 9’999 entspricht das rund 100 Wetten dieses Einsatzes. Die Zahl bleibt grosszügig; die Obergrenze schützt vor unkontrolliertem Volumen, nicht vor einem schlechten Nachmittag.

Die Spielsperre und ihre Fristen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich rechtlich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle mitwirkt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder unmündig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Das ist die wirksamste Bremse, die eine Einzelperson ziehen kann, weil sie sich nicht in der nächsten Minute zurücknehmen lässt. Sie ist auch die unbequemste, und deshalb steht sie hier vor den Wetten und nicht in einem Fussnotenkapitel.

Der Identitätscheck als Eintrittspreis

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist keine Hausregel, sondern Vorgabe (Art. 47-52 VGS).

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Unter-18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Aufwand für die Prüfung fällt einmal an. Danach ist die Kontrolle eine Zahl im Hintergrund — bis man sie braucht.

Wo der Schutz an einer Theke endet

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchgeführt und dabei in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Die physische Kontrolle ist also nicht streng, und wer daraus schliesst, dass es die digitale auch nicht sei, irrt. In der App greift die Ausweiskontrolle bei der Registrierung; am Schalter greift sie offenbar oft nicht.

Dazu kommt die Datenhaltung: Wer sich registriert, gibt Ausweis, Wohnsitz und Zahlungsverbindung preis. Wer das nicht will, kann nicht online wetten. Ein anonymes Konto kennt das bewilligte Schweizer Angebot nicht.

Was die Limiten nicht leisten

Eine Verlustlimite ist kein Budget und keine Ausgabenkontrolle. Sie greift pro Periode, nicht pro Woche des Kalenderjahres, und sie erfasst nur, was auf dem Spielkonto passiert. Wer Einsätze über mehrere Anbieter verteilt, verteilt auch die Limiten — bei zwei Schweizer Veranstaltern wäre das allerdings nur mit Wohnsitz in beiden Gebieten möglich, also praktisch gar nicht. Innerhalb der bewilligten Apps bleiben die Zahlen damit vergleichbar. Wer wissen will, welche Limite noch aktiv ist, findet sie in den Kontoeinstellungen der App, nicht in einer Auskunft der Gespa.

Touchscreen statt Wettschein: Was eine Wett-App in der Schweiz bedienen muss

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Wer den Umweg über den Schalter nimmt, bekommt den Wettschein in Papierform — und bezahlt dafür mit Zeit.

Auf dem Telefon zählen Übersicht, Ladezeit und eine sichere Anmeldung. Die App muss Wetten zusammenstellen, den Kontostand anzeigen, Limiten verwalten und Auszahlungen anstossen können. Eine gute Wett-App ist damit auch ein Kontrollinstrument: Wer seine Verlustlimite sucht, findet sie in den Einstellungen und nicht in einer Hotline-Warteschlange. Das ist der Vorteil gegenüber dem Wettlokal, wo keine Limitentabelle hängt.

Was die Bewilligung für die Zahlung bedeutet

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese Kappe ist die unspektakulärste wichtige Zahl des Angebots. Sie begrenzt, wie viel Geld in kurzer Zeit überhaupt aufs Spielkonto gelangen kann, und sie lässt sich nicht durch eine zweite Zahlungsart umgehen. In einem Verfahren gegen einen nicht bewilligten Anbieter gibt es keine vergleichbare Grenze.

Auszahlung: Gratis zweimal, dann drei Prozent

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die 3 % treffen den, der häufig auszahlt — ein Spieler mit vielen kleinen Gewinnen zahlt also mehr als ein Gelegenheitswetter, der zweimal im Jahr sein Guthaben abholt. Dass Gratisspielguthaben aus einer Promotion nicht auszahlbar ist, verwandelt eine Werbegabe in Spielkapital, nicht in Geld. Das ist ein feiner, aber teurer Unterschied.

Wie der Gewinn gerundet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei CHF 100 und Quote 2.10 sind das CHF 210,00 vor der Rundung; bei krummen Quoten verschwinden bis zu 5 Rappen in die zweite Richtung. Bei Einzelwetten ist das akademisch, bei einer Kombination aus fünfzehn Voraussagen summiert sich die Abrundung über die Gesamtquote.

Der Kombiboost und seine Bedingungen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel ist ein Anreiz, mehr Voraussagen zu wählen, und genau dort liegt das Problem: Mit jeder weiteren Voraussage sinkt die Chance, dass alle aufgehen. Vier richtige Voraussagen über 1.50 sind machbar, fünfzehn sind ein anderes Vorhaben. Der Boost belohnt den Mut, er mildert das Risiko nicht.

Quotenboost, Profitboost und der Verfall beim Cash-Out

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Boost, der nur einmal gilt und beim vorzeitigen Verkauf verschwindet, ist am ehesten für die Wette geeignet, die man ohnehin geplant hatte. Wer eine Zusatzwette nur wegen der Erhöhung platziert, tauscht eine kleine Vergünstigung gegen ein neues Verlustrisiko.

Livewetten und die Quote 1.00

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Quote 1.00 ist keine Strafe, sondern die Rückgabe des Einsatzes. Sie trifft den, der in der Verzögerung des Streams schneller klickt als das Stadion. Der eigene Fernseher ist langsamer als das Spielfeld — das ist der ganze Mechanismus.

Abhängige Ereignisse, Bet-Builder und abgesagte Spiele

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Funktion «Bet-Builder» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie drückt also den Gesamtgewinn einer Kombiwette auf das Niveau der übrigen Voraussagen.

Bleibt die Frist für abgeholte Gewinne: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit, bis man einen Wettschein im Handschuhfach wiederfindet.

Die zehn Wettanbieter-Apps im Vergleich nach Bewilligungsstatus

Die Rangfolge der Apps stützt sich auf prüfbare Merkmale — Bewilligung, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg — und nicht auf Bewertungen im App-Store. Zuerst kommt die Frage, die alles andere entscheidet: Wer darf hier überhaupt Wetten annehmen.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
PowBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was in der Zeile «gemeldete Lizenz» steht, ist kein Bonuspunkte-Kriterium, sondern eine Ortsangabe. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und eine ausländische Erlaubnis ist hier ein Stück Papier, das die Behörde nicht kennt. Umgekehrt ist eine fehlende Schweizer Bewilligung kein Urteil über die Sportwetten-Erfahrung in der App — sie sagt nur, wer bei Streitigkeiten zuständig wäre. Niemand. Und wer die Schweiz ohne Erlaubnis bewirbt, macht sich strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS); deshalb stehen die acht ausländischen Namen hier zur Einordnung und nicht zur Empfehlung.

Die beiden bewilligten Häuser liegen nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander: Sie bedienen getrennte Gebiete, und ein Konto ist nur im eigenen Gebiet möglich. In der Deutschschweiz bleibt Sporttip, in der Westschweiz bleibt Jouez Sport. Diese Aufteilung ist der eigentliche Kostentreiber des Schweizer Angebots — nicht eine Gebühr, sondern die Abwesenheit eines zweiten Anbieters über der Grenze des Vertragsgebiets hinweg.

Vergleichen ist erlaubt, umziehen nicht nötig

Wer prüfen will, ob eine App in der Schweiz zugelassen ist, kann das ohne Software tun: Die Gespa führt die Aufsicht über die bewilligten Veranstalter, und die Sperrliste zeigt die blockierten ausländischen Domains. Wer eine Zahlungsmethode, einen Bonus oder eine Wettart sucht, sollte die Bedingungen des jeweiligen Anbieters lesen; die Zahl der Details, die eine Tabelle trägt, ist begrenzt, und ein leeres Feld ist kein Versprechen.

Swisslos Sporttip: die bewilligte App der Deutschschweiz und ihre Grenzen

Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) und wird von der Gespa beaufsichtigt. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen.

Beim Einsatz ist Sporttip bodenständig: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist für Gelegenheitswetter irrelevant und für Nachverfolger spürbar; wer eine Systemwette mit vielen Reihen plant, findet in den CHF 10’000 mehr Luft.

Dazu kommen die bereits besprochenen Schutzmechanismen der Veranstalterin: die identitätsgebundene Registrierung, die Zahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS) und der 3-%-Kommissionsvorbehalt ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen. Der Cash-Out ist verfügbar, aber nur komplett und ohne Teilauszahlung, und der Auszahlungsbetrag liegt unter dem möglichen Gewinn.

Wer ein Konto führt, sollte die Frist für verfallende Gewinne kennen: 26 Wochen nach Bekanntmachung der Wettauswertung, danach fällt der Anspruch zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 erfolgt die Gutschrift automatisch, grössere Beträge gehen innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto.

Fazit: Für Deutschschweizer ist das die einzige App, die den gesetzlichen Rahmen mitbringt, und sie nutzt ihn ordentlich. Der Kontrollpunkt für die Leserin ist der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette: Wer grössere Einsätze gewohnt ist, stösst hier an eine Wand, die sich nicht verhandeln lässt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück

Jouez Sport ist die zweite App mit Schweizer Bewilligung, getragen von der Loterie Romande. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; die Bewilligung umfasst Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Das Konto steht offen für Personen in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Die Loterie Romande nennt Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese Zahl ist mehr als eine Firmenangabe: Sie erklärt, warum der QR-Code im Spielsystem funktioniert. Wer eine Wette im Netz zusammenstellt und unterwegs in einer Verkaufsstelle einlöst, findet in der Westschweiz alle paar Strassen eine.

Wie bei der Schwester im Osten gelten der Grundsatz der Zahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS) und die Regel, dass gesperrte Personen keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne haben (Art. 45 BGS). Wer in Genf wohnt und einen Zweitwohnsitz in Basel hat, darf sich nicht aussuchen, bei welchem der beiden Häuser er online mitspielt — das Vertragsgebiet entscheidet, nicht der Wohnkomfort.

Fazit: Wer im Westen der Schweiz wohnt, hat hier eine vollwertige bewilligte App und darüber hinaus keine legale Alternative. Der Vorteil liegt nicht in einer Zahl, sondern im Netz der Verkaufsstellen; wer rein digital spielt, merkt davon wenig, verliert aber nichts.

BetAlright: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Handhabe

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und die gemeldete Lizenz von BetAlright ist nicht etabliert: Sie hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer hier spielt, tauscht Schweizer Rechtsschutz gegen eine breitere Palette an Sportarten, Wettarten und Live-Märkten. Das ist der ganze Handel, und er ist nicht per se unsinnig — er ist nur nicht abgesichert. Fällt der Zugang innert Stunden einem Domain-Wechsel zum Opfer, gibt es keine Stelle in der Schweiz, die einschreitet.

Fazit: Was bei BetAlright fehlt, ist nicht eine Zeile Kleingedrucktes, sondern die Zuständigkeit: Bei einem Streit um Guthaben oder Gewinn sitzt man einem Anbieter gegenüber, den keine Schweizer Behörde beaufsichtigt.

1Bet: breites Programm ohne Schweizer Aufsicht

1Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind hier zur Veranstaltung von Sportwetten berechtigt, und die gemeldete Lizenz von 1Bet ist nicht etabliert; in der Schweiz hat sie keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für Spielende mit einem Faible für grosse Live-Kataloge sieht das Angebot breit aus. Nur: Wer Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen einen nicht bewilligten Veranstalter einziehen kann, hat für dieses Vergnügen bereits bezahlt.

Fazit: Bei 1Bet entscheidet nicht die Qualität der App über den Ausgang, sondern die Bewilligungslage — und die lässt keine Schweizer Antwort auf eine Schweizer Frage zu.

bet-at-home: bekannt und trotzdem nicht zugelassen

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Zur Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz befugt sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande; die gemeldete Lizenz von bet-at-home ist nicht etabliert und in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit, auf die Sperrliste gesetzt zu werden.

Der Name hat hier eine Besonderheit: Die Gespa führt bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich als Beispiel an. Ein Wiederauftauchen unter neuer Adresse ist also nicht theoretisch, sondern dokumentiert — was für die Dauerhaftigkeit des Zugangs nichts Gutes verheisst.

Fazit: Bei einem Anbieter, der auf der Sperrliste namentlich bekannt ist, wird die Erreichbarkeit selbst zum Risikofaktor — unabhängig davon, wie ordentlich die Oberfläche wirkt.

Pribet: kein Konto, an das eine Schweizer Behörde anknüpft

Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten; die gemeldete Lizenz von Pribet ist nicht etabliert und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Rechtsweg in der Schweiz, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Was an einem ausländischen Konto fehlt, ist die Verknüpfung, die im Schweizer System alles zusammenhält: die Identität, das Konto im eigenen Namen und die Behörde, die beides prüft.

Fazit: Bei Pribet ist nicht das Angebot der Prüfstein, sondern das Fehlen jeder Schweizer Stelle, die bei Problemen mit Guthaben zuständig wäre.

PowBet: Spielspass ohne Sperrregister-Anschluss

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz ist allein Swisslos und der Loterie Romande erlaubt; die gemeldete Lizenz von PowBet ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Weder Anbindung an das Sperrregister noch Schweizer Rechtsweg bestehen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer sich hier sperren möchte, muss das beim Anbieter selbst tun. Ein Eintrag, der auch für andere Anbieter gilt, entsteht dabei nicht.

Fazit: Bei PowBet bleibt die Selbstkontrolle eine Sache des guten Willens auf beiden Seiten — ohne Register, das eine Sperre über den Anbieter hinaus wirksam macht.

Donbet: nicht bewilligt, nicht angebunden

Donbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; die gemeldete Lizenz von Donbet ist nicht etabliert und in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS). Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Ausländische Gewinne sind im Übrigen kein steuerfreies Terrain: Sie unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine steuerliche Nebenrechnung, die auf keiner Bonusseite steht.

Fazit: Bei Donbet fehlt nicht nur die Zulassung, sondern auch die steuerliche Einfachheit — was der Schweizer Rahmen bei bewilligten Gewinnen grosszügig regelt, wird hier zur Erklärungspflicht je nach Kanton.

BetLabel: einmalige Registrierung, dauerhaft ohne Netz

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten in der Schweiz darf nur veranstalten, wer über eine Bewilligung von Swisslos oder der Loterie Romande verfügt; die gemeldete Lizenz von BetLabel ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Die einmalige Registrierung ist schnell erledigt. Die Frage, an wen man sich wendet, wenn das Guthaben verschwindet, bleibt danach offen — und zwar dauerhaft.

Fazit: Bei BetLabel trifft fehlende Bewilligung auf fehlende Rückgriffsmöglichkeit; der Aufwand für eine Registrierung ist gering, der Preis dafür dauerhaft.

Funbet: kein Schweizer Veranstalter, kein Schweizer Anspruch

Funbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die einzigen zur Veranstaltung von Sportwetten in der Schweiz befugten Häuser sind Swisslos und die Loterie Romande; die gemeldete Lizenz von Funbet ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Gewinne und Guthaben lassen sich hier nur nach den Regeln des Anbieters abheben. Eine Vorschrift wie jene, die im bewilligten Angebot die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen verlangt (Art. 50 Abs. 2 VGS), existiert für Funbet nicht.

Fazit: Bei Funbet hängt die Auszahlung allein an den Bedingungen des Anbieters — und an niemandem, der diese Bedingungen in der Schweiz durchsetzen könnte.

Was die App am Ende kostet: Bewilligung, Limite, Frist

Der Preis einer Wett-App in der Schweiz ist keine Monatsgebühr. Er setzt sich aus drei Posten zusammen, die in keiner Produktbeschreibung stehen: die Begrenzung auf zwei Veranstalter, die eigenen Limiten samt 72-Stunden-Frist bei einer Erhöhung und die Verwaltungskosten im Auszahlungsweg — die dritte Auszahlung im Jahr kann 3 % kosten, Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist gar nicht auszahlbar.

Wer diese drei Posten kennt, kann eine App beurteilen, ohne eine einzige Bewertung im Store zu lesen. Alles andere — ein Kombiboost mit fünfzehn Voraussetzungen, ein Boost, der beim Cash-Out verfällt, eine Wette mit Quote 1.00 in spielentscheidenden Sekunden — sind Feinheiten obendrauf.

Steuerlich bleibt der bewilligte Weg der einfache: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Vorjahr. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab, das ist je nach Kanton verschieden. Bei steuerlichen Fragen hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung; eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Bleibt die Einschätzung, die eine solche Seite schuldet. Zwei bewilligte Apps für ein ganzes Land sind wenig, und wer im Grenzgebiet wohnt, merkt das am deutlichsten. Wer aber in der Schweiz um echtes Geld wettet, hat im bewilligten Angebot den einzigen Rahmen, in dem eine Limite durchsetzbar, eine Auszahlung erzwingbar und ein Gewinn steuerlich unkompliziert ist. Wer ausländische Applikationen aus Neugier öffnet, sollte wissen, dass eine Bewilligung, ein Sperrregister und ein Rechtsweg dort alle drei fehlen — und dass keine der drei nachträglich per E-Mail nachgereicht werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sportwetten-App in der Schweiz die beste ist, und nach welchen Kriterien man das beurteilt?

Beurteilbar sind Bewilligung, Bedienung, Limiten und Auszahlungsweg. App-Store-Bewertungen taugen wenig, weil sie sich beeinflussen lassen und über die Zulassung nichts sagen. Die beste App ist die, deren Bedingungen zu den eigenen Gewohnheiten passen.

Dürfen in der Schweiz nur die Apps von Swisslos und der Loterie Romande Sportwetten anbieten?

Ja. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung.

Muss man in der App ein Konto eröffnen, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?

Online geht es nur mit Konto. Verlangt werden mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft; eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.

Wie setzt man Verlustlimiten in der App, und wann wirkt eine Erhöhung?

Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?

Auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Sperrliste erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Gesperrte Namen tauchen über Domain-Hopping innert Stunden unter neuer Adresse auf. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Anspruch auf Schutz oder Kontrolle.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»