Wettanbieter mit gratis Startguthaben unter der Lupe: zwei Bewilligungen, viele Versprechen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Ein Startguthaben klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist es in erster Linie eine Formalität mit Betrag: Wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Diese eine Regel erklärt, warum der Markt hier so aussieht, wie er aussieht. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide halten ihre Werbegeschenke klein, eng befristet und ausdrücklich nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» genau das getan, was das Gesetz erlaubt: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück, verteilt an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Für einen Code, der in den National-League-Stadien zirkulierte und innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste, ist das ein fairer Gegenwert für einen Stadionbesuch — und ein Getränk im Stadion kostet mehr. Genau daran misst sich das ganze Thema: Nicht die Zahl auf dem Werbebanner entscheidet, sondern die Bedingungen, die daran hängen.

Ausländische Portale schreiben andere Summen auf ihre Banner. Sie dürfen das, weil sie in der Schweiz nicht um Erlaubnis fragen. Was sie ihren Kunden dafür wegnehmen, steht selten daneben: kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und der Schweizer Schutzapparat, der hier jede Wette umrahmt, existiert dort nicht. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, wie Startguthaben in der Schweiz funktionieren, welche gesetzlichen Grundlagen den Rahmen bilden, was Spieler beachten sollten und welche Anbieter über eine Zulassung verfügen.

Was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt sein darf

Ein Startguthaben ist in der schweizerischen Praxis kein Geld, sondern Spielguthaben — ein Betrag, der auf dem Spielerkonto liegt, mit dem gewettet werden kann und der bei einer Auszahlung ausdrücklich nicht mitkommt. Swisslos formuliert es in seinen Teilnahmebedingungen unmissverständlich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande hält es in ihrem Reglement genauso. Das ist keine Marotte der beiden Veranstalter, sondern der Kern dessen, was ein Gratisguthaben in diesem Markt ist.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Der zweite Teil der Definition betrifft die Erlaubnis. Wer Gratisspielguthaben oder Freispiele abgeben will, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen lesen sich trocken, sind aber die eigentliche Erklärung des Themas: Eine Handvoll Bewilligungen pro Jahr für den gesamten Schweizer Markt. Wer eine Aktion plant, plant sie mit dem Amt im Nacken, und das schlägt sich in Betrag, Laufzeit und Menge nieder.

Dazu kommt eine Beschränkung, die manchem überraschend vorkommt. Wetten sind in der Schweiz Grossspiele nach dem Geldspielgesetz, und zulässig ist nur, was auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Diese Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte, sie enthält keinen Esport-Bereich, und Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind gar nicht erst vorgesehen. Ein Anbieter kann also nicht einfach ein neues Produkt bewerben und ein Startguthaben daran hängen. Der Katalog ist geschlossen, und das Gratisguthaben öffnet nur die Türe zu einem schmalen Raum.

Für einen Neueinsteiger heisst das: Ein Startguthaben in der Schweiz ist immer ein Guthaben mit Verfallsdatum, mit Bedingungen und ohne Barwert. Es ist die Erlaubnis, einige Wetten zu platzieren, die man sonst aus eigener Tasche bezahlt hätte. Wer es als Einnahmequelle liest, hat die Bedingungen nicht gelesen.

Die Sportwetten laufen bei Swisslos unter dem Namen Sporttip und bei der Loterie Romande unter Jouez Sport. Beide Namen tauchen in jedem Ratgeber auf, und beide gehören zu Organisationen mit einem öffentlichen Auftrag: Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Loterie Romande sitzt in Lausanne und unterhält in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen bei 221 Mitarbeitenden. Die Reinerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der eigentliche Unterschied zu einem Portal, das eine Marketingabteilung mit einem Werbebudget losschickt.

Was Sie das Guthaben kostet, bevor Sie die erste Wette setzen

Ein Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt, hat einen Wert, den man ausrechnen kann. Die Rechnung ist unangenehm für alle, die mit grossen Summen werben, und sie ist der Grund, warum ein Gratisguthaben in der Schweiz nur ein kleiner Teil dessen wert ist, was auf dem Banner steht.

Gratisspielguthaben bei der Loterie Romande lässt sich nicht auszahlen, ebenso wenig bei Swisslos. Der Einsatz fliesst also nicht zurück, wenn die Wette gewinnt — bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht mit ausbezahlt wird, zählt nur der Gewinnanteil. Nehmen wir eine illustrative Zweiweg-Partie mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten, wie sie als Beispiel dient und nicht als irgendwo abgelesener Preis: Bei einer Quote von 1.90 beträgt die Auszahlungsquote dieses Marktes 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent, und die Marge des Veranstalters liegt entsprechend bei nahezu 5 Prozent. Ein Gratisguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist unter diesen Annahmen im Durchschnitt etwa zwischen CHF 4 und CHF 4.50 wert, weil der Gewinn, den es erzielt, mit der Marge des Marktes verrechnet werden muss. Über viele Wetten gerechnet, nicht für die eine.

Das ist keine Anklage, sondern der Preis der Konstruktion. Ein geschenkter Zehner, der nur als Spielkapital existiert, trägt eben auch nur den halben Ertrag. Wer CHF 10 Gratisguthaben in eine Wette mit Quote 1.90 steckt und gewinnt, bekommt keinen Zwanziger aufs Konto, sondern den Gewinnanteil, und auch von diesem bleibt nach der Marge weniger übrig als die Werbung suggeriert. Der Wert liegt in der Spannung dieser einen Wette — nicht in einem Kontostand.

Dazu kommen die Bedingungen, die den Nominalbetrag erst einordnen: Befristung, Mindestquoten, Höchstbeträge, eine Begrenzung der Stückzahl. Bei der Loterie-Romande-Aktion waren es 30 Tage Gültigkeit, 7’000 Stück und ein Code, der innert sieben Tagen im verifizierten Konto stehen musste. Wer den Code im Stadion mitnimmt und zwei Wochen später daran denkt, hat nichts. Das ist kein Trick, sondern die übliche Mechanik: die Frist ist der wirksamste Filter, den eine Aktion hat.

Was die Uhr und die Losgrösse aus dem Betrag machen

Eine Aktion mit 7’000 Stück für ein ganzes Land und sieben Aktionstage ist eine Verteilungsfrage. Die Stückzahl ist die Obergrenze des Budgets, nicht die Obergrenze des Versprechens, und beides steht in den Konditionen direkt nebeneinander. Wer ein Startguthaben plant, tut gut daran, die Stückzahl vor dem Betrag zu lesen. Sie sagt, wie viele Menschen überhaupt drankommen.

Warum die Bedingungen wichtiger sind als die Zahl

Es gibt im Schweizer Markt kein Startguthaben, das man einfach nimmt und auszahlt. Jede Aktion hat mindestens eine Bedingung, und meistens sind es mehrere gleichzeitig: eine Frist, eine Mindestquote, manchmal eine Stückzahl. Der Betrag eines Gratisguthabens ist ohne diese vier Angaben eine Zahl ohne Bedeutung.

Die Rechtslage: zwei Bewilligungen für ein ganzes Land

Der Rahmen ist in der Schweiz enger als in praktisch jedem Nachbarland. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und die Aufsicht liegt bei der Gespa — nicht bei der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Bewilligungen sind räumlich geteilt, und das ist für viele Leser der erste praktisch relevante Punkt. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, und in der Praxis heisst das: im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran; wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Für eine Leserschaft, die nach Wettanbietern mit Startguthaben sucht, ist das die erste Sortierfrage überhaupt, noch vor jeder Quote.

Was für die Werbung mit Gratisguthaben gilt

Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Diese Zahl erklärt, warum Schweizer Anbieter mit Gratisguthaben so zurückhaltend auftreten: Das Umfeld, in dem sie werben, ist selbst strenger reguliert als das Produkt, das sie bewerben. Ein Zeitfenster, in dem Werbung untersagt wäre, gibt es nicht — die Beschränkungen sind inhaltlicher Natur, nicht zeitlicher.

Warum die Liste der bewilligten Wetten so kurz ist

Der zulässige Katalog ist eine geschlossene Aufzählung: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Bereich fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Wer ein Startguthaben erhält, kann es also nicht in jeden beliebigen Markt stecken, den ein ausländisches Portal anbietet. Der Raum ist zu.

Der ausländische Anbieter: gleiche Bewertung, kein Schweizer Schutz

Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das organisierte Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert keine Schutz- oder Fair-Play-Kontrolle.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Diese Liste wächst also nicht, weil das Angebot verschwindet, sondern weil es sich bewegt.

Ehrlich formuliert sieht der Vergleich so aus: Ein ausländischer Anbieter bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Ein bewilligter Anbieter bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Wer das hört, hat das Thema verstanden.

Limiten, Sperren und Register: was vor der ersten Wette feststeht

Bevor jemand zum ersten Mal bei Sporttip mittippt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Limiten sind keine Formalität am Rand. Sie gelten ausdrücklich auch dann, wenn nur Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird — das Gratisguthaben ist Spielkapital und unterliegt derselben Verlustrechnung wie eingezahltes Geld. Wer glaubt, mit einer Gratiswette ohne eigenes Risiko zu spielen, irrt an genau dieser Stelle: Das Spielerkonto kennt die Herkunft des Guthabens nicht.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt. Herabsetzen wirkt sofort, Heraufsetzen nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Das ist ein Unterschied zu Märkten, in denen der Staat die Einzahlung selbst begrenzt; hier setzt der Spielende die Grenze, und der Veranstalter muss darauf bestehen, dass eine gesetzt wird.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Für eine Selbstsperre, die freiwillig aufgehoben werden soll, greift eine Frist von drei Monaten, und eine Fachstelle ist beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer ein Startguthaben nicht nutzen kann, weil eine Sperre läuft, hat darauf keinen Anspruch — das Guthaben verfällt mit der Sperre, nicht mit der Wette.

Ein Punkt, der die Selbstverständlichkeit von Alterskontrollen relativiert: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zahl steht nicht auf der Seite eines Anbieters, und sie ist unangenehm zu lesen. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle nicht als streng darstellen, nur weil die Online-Registrierung es ist.

Die Identitätsprüfung als Zaun um das Guthaben

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Landesrecht verlangt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität. Ein zweites Konto für einen zweiten Anlauf beim Startguthaben gibt es nicht.

Was ein Startguthaben mitbringt: Frist, Mindestquote, Einsatzrückfluss

Bei den Neukundenangeboten in diesem Markt geht es fast immer um Spielguthaben mit Bedingungen, die sich nicht auszahlen lassen. Entscheidend sind vier Dinge, und sie stehen in jedem Reglement ungefähr in der gleichen Reihenfolge: die Frist, die Mindestquote, die Frage, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückfliesst, und die Obergrenze des Betrags.

Die Frist ist der Filter, der am härtesten greift. Bei der Aktion der Loterie Romande lag sie im Kern bei sieben Tagen für die Eingabe des Codes und 30 Tagen für die Gültigkeit des Guthabens. Wer die Eingabe verpasst, verliert den Anspruch vollständig. Die Mindestquote entscheidet, in welche Märkte das Guthaben überhaupt darf; sie existiert, um zu verhindern, dass jemand das Guthaben auf eine Quasi-Sicherheit mit Quote 1.05 setzt und den Gewinn als Ertrag bucht. Der Einsatzrückfluss ist die Frage mit dem grössten Effekt: Fliesst der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurück, ist die Wette faktisch halbiert, weil nur der Gewinnanteil übrig bleibt.

Der vierte Punkt ist der regelmässig übersehene. Viele Aktionen begrenzen, wie viel ein gewonnener Gratisbetrag einbringen darf, und das steht nicht auf dem Banner. Wer ein Guthaben von CHF 10 erhält und damit auf eine Quote von 5.00 trifft, gewinnt nicht einfach CHF 40 netto — ein Höchstbetrag auf die Gewinnerhöhung kappt genau diesen Fall. Deshalb sind die Angaben in den Teilnahmebedingungen die eigentliche Rechnung, nicht der Betrag.

Wo Startguthaben ins Guthaben-System der Veranstalter eingebaut sind

Gratisspielguthaben liegt auf dem Wallet wie eingezahltes Guthaben — nur mit einer Herkunft, die die Auszahlung ausschliesst. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 erlaubt.

Diese Zahlen klingen gross, sind aber Deckel, keine Erwartungen. Der Mindestbetrag von CHF 20 bei Swisslos ist für den Startguthaben-Fall die relevanteste Zahl: Wer ein Gratisguthaben erhält, muss es nicht kaufen, aber wer danach regulär weiterspielen will, kommt an dieser Untergrenze ins System. Ein Gratisguthaben senkt die Einstiegskosten — die Einzahlungsschwelle, ab der das Konto überhaupt etwas tun kann, senkt es nicht.

Der Vergleich: Bedingungen, Laufzeit, Auszahlbarkeit

Die folgende Einordnung stellt die Aktionen nach Bedingungen, Laufzeit und Auszahlbarkeit gegenüber. Das beworbene Guthaben wiegt dabei nicht schwerer als die Regeln dahinter — ein grosser Betrag mit kurzer Frist und ohne Auszahlbarkeit ist weniger wert als es scheint, ein kleiner Betrag mit klaren Regeln ist es mehr.

Wettanbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung Einzahlung auf das Spielerkonto Auszahlung von Gewinnen
Swisslos Sporttip Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung unter Aufsicht der Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel via PostFinance Pay, Mindestbetrag CHF 20, bis CHF 10’000 in 30 Tagen Gratisspielguthaben nicht auszahlbar; Guthaben zweimal kostenlos innert 365 Tagen, danach mögliche Kommission von 3 %
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung unter Aufsicht der Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet bis CHF 10’000 Gratisspielguthaben nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die IBAN
Betclic Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
Jackbit Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
IviBet Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
HornetBet Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
Unibet Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
BDMBet Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
DirectionBet Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —
BillyBets Nein, ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; keine Wirkung in der Schweiz — —

Die Spalten zu Einzahlung und Auszahlung tragen nur bei den beiden Schweizer Veranstaltern Werte, und das ist kein Schönheitsfehler der Tabelle: Für die acht ausländischen Portale gibt es in dieser Einordnung nichts, was eine Zeile füllen könnte, ohne zu raten. Wer dort einzahlt, erfährt die Bedingungen beim Anbieter selbst. Das ist der Kern des Unterschieds. Die Debatte über Startguthaben findet in der Schweiz zwischen zwei Parteien statt, die beide dasselbe Spielerkonto-System mit denselben Sperren und derselben Identitätsprüfung führen, und ausserhalb davon gar nicht.

Bemerkenswert ist die Auszahlungsseite. Das Guthaben aus einer Promotion ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar, aber das regulär gekaufte und gewonnene Guthaben ist es — bei Swisslos zweimal innert 365 Tagen kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung mit möglicher Kommission von 3 Prozent, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Diese 3 Prozent sind der Punkt, an dem eine Aktion, die man eigentlich abkassieren wollte, plötzlich Geld kostet. Ein Nutzer, der dreimal im Jahr auszahlt, zahlt regelmässig Gebühren auf sein eigenes Guthaben.

Kleinere Summen folgen einem anderen Weg. Bei Swisslos schreibt der Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto bei bekannter Zahlungsverbindung. Bei der Loterie Romande liegen die Grenzen gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die IBAN. Der Gewinn aus einem Gratisguthaben liegt in dieser Logik weit unten — und bleibt dort liegen, weil er nicht auszahlbar ist.

Woran eine Aktion sich messen lassen muss

Vier Fragen, die ein Leser an jede Aktion stellen kann, bevor er einen Code eingibt. Wie lange ist die Frist bis zur Eingabe und wie lange das Guthaben gültig? Gibt es eine Mindestquote? Fliesst der Einsatz bei einem Gewinn zurück? Und wie viel darf ein gewonnener Gratisbetrag überhaupt einbringen? Wer diese vier Antworten hat, braucht den Betrag auf dem Banner nicht mehr zu interpretieren.

Worauf das Guthaben bei Swisslos trifft

Sporttip setzt auf einen begrenzten Katalog. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Für die Planung eines Gratisguthabens ist das die wichtigste Nachricht überhaupt: Ein Guthaben, das man auf eine langfristige Langzeitwette setzen will, stösst schnell an die Obergrenze der Einzelwette, und eine Systemwette löst das Problem nur um den Preis eines höheren Einsatzes.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer mit einem Gratisguthaben einen rechnerisch sauberen Gewinn erwartet, verliert an dieser Rundung ein paar Rappen — ein Betrag, der bei CHF 10 Guthaben mehr ins Gewicht fällt als bei CHF 1’000.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist die Stelle, an der ein kleines Guthaben am ehesten überproportional wirkt: Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine exotische Kombination, und die Erhöhung hängt am Nettogewinn, nicht am Einsatz.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost in eine Live-Wette einbauen will, stellt fest, dass er dort nicht gilt. Wer aussteigen will, verliert ihn.

Was der Cash-Out nicht ist

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Auszahlungsbetrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist die eingebaute Bremse jedes Ausstiegs: Wer aussteigt, verkauft seine Position an den Veranstalter und bezahlt dafür mit einem Teil der Rendite. Mit einem Gratisguthaben ist der Cash-Out besonders unattraktiv — der Auszahlungsbetrag wäre eine Rückzahlung des eigenen Guthabens, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Live, Abbruch und Verfall

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Tor setzt und in der Sekunde danach abschickt, bekommt den Einsatz zurück — von einem Startguthaben bleibt dabei nichts übrig, weil die Wette keinen Gewinn trägt.

Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer, beim Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das entscheidet über Sieg und Niederlage bei K.-o.-Spielen und damit über den Wert einer Kombination mit einem Gratisguthaben.

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem abgesagten Spiel in einer Kombiwette mit Gratisguthaben ist der Einsatz also nicht weg, aber die Wette ist es.

Ein Punkt, der bei Live- und Kombinationsprodukten leicht untergeht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Nutzer mit Gratisguthaben heisst das: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Schliesslich verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz. Ein Guthaben, das man liegen lässt, wartet nicht.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Zehn Portale stehen in der Gegenüberstellung. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, acht nicht. Diese Ordnung ist keine Bewertung des Geschäftsgebarens, sondern eine Tatsache des Bewilligungsrechts, und sie bestimmt, was ein Nutzer überhaupt erwarten darf: rechtlichen Beistand, Zugang zum Sperrregister, Teilnahme am Schweizer Schutzapparat — oder eben nicht. Alle acht ausländischen Portale tragen in dieser Einordnung ausnahmslos die Kennzeichnung ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

1. Swisslos Sporttip: das Guthaben mit der längsten Tradition und dem engsten Katalog

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bewilligungsrechtlich handelt es sich um eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Der Zugang ist geografisch definiert: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, das die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Registriert wird mit Ausweis, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Zweitkonten sind ausgeschlossen.

Wer hier ein Startguthaben sucht, stösst auf ein System, das Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar stellt. Das reguläre Guthaben ist es: zweimal innert 365 Tagen kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, danach mit möglicher Kommission von 3 Prozent und 5 bis 10 Arbeitstagen Laufzeit. Für den Alltagsbetrieb heisst das, dass Swisslos beim Auszahlen grosszügiger ist als die meisten Portale, beim Verschenken von Guthaben aber deutlich zurückhaltender — die acht Zustimmungen der Gespa aus dem Jahr 2025 sind der Beleg dafür.

Das Verdict, das diese Zahlen tragen: Swisslos ist das Haus für jemanden, der ein Konto über Jahre führt und Auszahlungen ohne Reibung will. Wer sich für die Werbebotschaft anmeldet, findet statt eines Geschenks ein Wallet mit Limiten und einer Auszahlung, die bei häufiger Nutzung 3 Prozent kostet.

2. Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion im Stadion, das Guthaben für einen Abend

Die Loterie Romande sitzt in Lausanne, betreibt die Plattform Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Auch sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Ihre Promotionspraxis ist der anschaulichste Fall des Themas. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Betrag ist niedrig, die Frist kurz, die Stückzahl begrenzt, und die Auszahlbarkeit ist ausgeschlossen. Genau diese vier Kennzeichen machen eine Schweizer Gratisguthaben-Aktion aus.

Das Spielerkonto hat seine eigenen Deckel: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Ein Profil mit einer klaren Kante: Die Loterie Romande ist der Anbieter für jemanden, der in der Westschweiz wohnt, ohnehin ins Stadion geht und ein Guthaben mitnimmt, das für zwei oder drei Wetten reicht. Wer eine Aktion mit planbarem Ertrag sucht, sucht an der falschen Adresse — 7’000 Stück für sechs Kantone sind kein Mengengeschäft, sondern eine Geste mit Budgetgrenze.

3. Betclic: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Betclic trägt in dieser Einordnung die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Das Portal ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Rechtsmittel bestehen nicht, und eine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Damit ist der Rahmen dessen beschrieben, was über diese Adresse gesagt werden kann. Was das Haus für ein Startguthaben ausschreibt, ergibt sich aus seinen eigenen Geschäftsbedingungen; eine Schweizer Prüfung dieser Bedingungen findet nicht statt, und es gibt keine Stelle, bei der ein Nutzer sie durchsetzen könnte.

Für einen Nutzer mit Schweizer Wohnsitz heisst das: Wer hier mit einem Startguthaben spielt, verlagert seinen Streitfall ins Ausland. Wer das bewusst tut, soll es wissen; wer es nicht weiss, hat die Voraussetzungen dieses Kontos nicht gelesen.

4. Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Jackbit führt in dieser Einordnung dieselbe Kennzeichnung: «ohne Schweizer Bewilligung», eine nicht festgestellte ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden kann.

Startguthaben oder Neukundenaktionen dieses Portals sind nicht Teil der Schweizer Aufsicht. Was davon auf der Seite steht, steht in den Bedingungen des Anbieters, und die Bemessung solcher Angebote bleibt bei ihm. Es gibt keine Schweizer Sperr- oder Schutzmechanik, die an ein dort erworbenes Guthaben anschliesst.

Das ist keine Bewertung des Produkts, sondern eine Beschreibung dessen, was in der Schweiz gilt. Wer dort spielt, spielt ohne die Infrastruktur, die hier für jedes Konto vorgeschrieben ist — von der Limite bis zum Sperrregister.

5. IviBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Auch IviBet steht in dieser Aufstellung als Anbieter «ohne Schweizer Bewilligung». Die Konstellation ist dieselbe wie bei den übrigen ausländischen Marken: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Durchsetzungsmöglichkeit für Ansprüche aus dem Spielvertrag, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste blockiert wird.

Ein Startguthaben, das dort beworben wird, unterliegt den Bedingungen dieses Anbieters und keiner weiteren Prüfung. Die Fragen, die bei Swisslos und der Loterie Romande an ein Promotionsguthaben gestellt werden — Frist, Mindestquote, Einsatzrückfluss, Obergrenze — muss hier der Nutzer selbst beantworten.

Der Massstab dieser Aufstellung wird nicht auf eine Bewilligung angewendet, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Die Kennzeichnung ist die Information: Wer die Zeile sucht, in der ein Schweizer Bewilligungsstatus steht, findet hier keine.

6. HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

HornetBet trägt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Domain auf der Sperrliste möglich.

Ein Nutzer, der dort ein Startguthaben einsetzt, tut das ausserhalb des Schweizer Schutzsystems, und Gewinne aus einem ausländischen Anbieter sind nach kantonaler Praxis steuerlich gesondert zu betrachten. Wer sein Konto hier führt, sollte auch die eigene Steuererklärung mitdenken — der einzige Punkt dieser Einordnung, bei dem die Schweiz nicht nur passiv betroffen ist.

7. Unibet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Unibet erscheint in dieser Gegenüberstellung als Anbieter «ohne Schweizer Bewilligung». Die Bewilligungslage nach dem Geldspielgesetz erlaubt nur zwei Organisatoren von Sportwetten; wer sich hier anmeldet, spielt ausserhalb dieses Rahmens. Kein Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, mögliche DNS-Sperre der Domain.

Ein Startguthaben, das auf einem solchen Portal beworben wird, ist nicht Teil der Schweizer Aufsicht, und es gibt keine Instanz, die seine Bedingungen prüft. Für einen Leser, der die Aktion anderer Anbieter mit den vier Fragen zu Frist, Mindestquote, Einsatzrückfluss und Obergrenze durchleuchtet, gilt hier dasselbe — nur ohne die Möglichkeit, sich auf Schweizer Regeln zu berufen, wenn die Antworten nicht stimmen.

8. BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

BDMBet führt in dieser Aufstellung die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Wie bei den übrigen ausländischen Marken fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg ist nicht gegeben, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Über ein Startguthaben dieses Anbieters ist in dieser Einordnung nichts ausgesagt, was über diesen Rahmen hinausgeht. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die Bedingungen des Anbieters selbst lesen — es ist die einzige Quelle, die zählt.

9. DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

DirectionBet steht in dieser Gegenüberstellung als Anbieter «ohne Schweizer Bewilligung», mit denselben Folgen: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Durchsetzbarkeit, mögliche Sperrung der Domain.

Die Zeile dieser Marke bleibt damit inhaltlich leer, was die Bedingungen eines Startguthabens angeht — nicht, weil das Portal keine hätte, sondern weil sie in der Schweiz keiner Prüfung unterliegen. Der Leser, der die Zeile trotzdem gefüllt haben will, muss sie beim Anbieter selbst füllen.

10. BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

BillyBets schliesst die Aufstellung als Anbieter «ohne Schweizer Bewilligung». Die Rechtslage ist die der gesamten Gruppe: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung, und das organisierte Anbieten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — was den Nutzer nicht trifft, aber seine Ansprüche.

Ein Startguthaben auf einer solchen Plattform ist ein Guthaben unter den Regeln ihres Betreibers. Es gibt keine Schweizer Instanz, die die Frist prüft, die Quote kontrolliert oder einen Einsatzrückfluss erzwingt. Wer damit umgeht, sollte sich dessen bewusst sein, und wer es nicht will, hat im Schweizer Markt zwei Adressen zur Auswahl, beide mit Wohnsitzvoraussetzung.

Steuern: was von einem Gratisguthaben übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Für die Praxis heisst das: Ein Guthaben von CHF 10 und ein Gewinn daraus liegen weit unter jeder Schwelle. Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer fallen bei typischen Wetten nicht an. Die Ausnahme, die man kennen sollte: Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Steuer auf Einsätze existiert nicht. Für die eigene Situation bleibt der Rat, einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Wie ich diese zehn Anbieter einordne

Wenn jemand einen Wettanbieter mit gratis Startguthaben sucht und in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist die Auswahl in der Praxis eine Auswahl von einem Anbieter, weil Swisslos das Vertragsgebiet dort abdeckt und die Loterie Romande es nicht tut. Umgekehrt für die sechs Westschweizer Kantone. Wer ausserhalb beider Gebiete wohnt, hat keinen Zugang zu einem Schweizer Sportwettenanbieter mit Startguthaben; die einzige Alternative wären Portale ohne Schweizer Bewilligung, und das ist eine Entscheidung mit einem anderen Risikoprofil.

Bei der Beurteilung der beiden bewilligten Häuser zählt das Auszahlungsverhalten mehr als der Willkommensbetrag. Swisslos zahlt zweimal pro Jahr kostenlos aus, ab der dritten Auszahlung mit möglicher Kommission von 3 Prozent. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt also für die Bequemlichkeit; wer über das Jahr Buch führt und Auszahlungen bündelt, nicht. Die Loterie Romande setzt die Grenze bei CHF 1’000 netto für die automatische Gutschrift auf das Wallet, Swisslos ebenso — grössere Gewinne gehen auf das Bankkonto.

Bei den acht ausländischen Portalen ist die Bewertung eine einzige: Sie sind ohne Schweizer Bewilligung gelistet, und damit endet die Vergleichbarkeit. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit blockiert werden. Was dort als Startguthaben beworben wird, unterliegt keiner Schweizer Prüfung. Wer trotzdem dort spielt, sollte die Bedingungen in eigener Verantwortung lesen — insbesondere, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückfliesst und wie hoch eine Gewinnerhöhung begrenzt ist.

Bleibt die Frage, die der Leser sich selbst stellen sollte: Wie viel ist ein geschenkter Zehner wert, wenn er nicht auszahlbar ist und wenn die durchschnittliche Ausbeute unter den Bedingungen des Marktes bei rund der Hälfte des Nennwerts liegt? Wer diese Zahl kennt, wird von einer grossen Summe auf dem Banner nicht mehr beeindruckt sein. Und wer sie kennt, weiss auch, warum die beiden Schweizer Veranstalter lieber CHF 10 mit klaren Regeln verteilen als CHF 100 mit unlesbaren.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit gratis Startguthaben

Gibt es in der Schweiz überhaupt ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Ja, aber nur als Gratisspielguthaben mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht — 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Solche Guthaben sind befristet, mengenbegrenzt und ausdrücklich nicht auszahlbar. Wer ein dauerhaftes Guthaben ohne Bedingungen erwartet, findet es in der Schweiz nicht.

Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?

Weil Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa braucht und der bewilligte Katalog an Sportarten und Wettarten geschlossen ist. Die Kantone haben nur zwei Veranstalter zugelassen, und die Aufsicht erteilt jährlich eine überschaubare Zahl von Zustimmungen. Aus einem kleinen Werbebudget folgt ein kleiner Betrag.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen oder nur mit Bedingungen einsetzen?

Bei Swisslos und der Loterie Romande lässt sich Gratisspielguthaben nicht auszahlen; das steht ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen und im Reglement. Auszahlbar ist regulär gekauftes oder gewonnenes Guthaben, bei Swisslos zweimal innert 365 Tagen kostenlos, danach mit möglicher Kommission von 3 Prozent. Ein Startguthaben ist Spielkapital, kein Kontostand.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Nein. Der Einsatz eines Gratisguthabens fliesst bei einem Gewinn nicht zurück, ausbezahlt wird nur der Gewinnanteil. Deshalb ist eine Freiwette mit einem Gratisguthaben weniger wert als derselbe Betrag aus eigener Tasche. Bei einer illustrativen Zweiweg-Partie mit Quoten von 1.90 liegt der durchschnittliche Wert eines nicht auszahlbaren Zehners bei rund vier bis viereinhalb Franken.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Limiten greifen auch bei reinem Aktionsguthaben.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?

Sie zu beschreiben ist erlaubt, für sie zu werben nicht. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und Einsätze sowie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft, trägt aber das Risiko.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»