Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz – zwei bewilligte Veranstalter, ein enger Spielraum

Updated Oktober 2026
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Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Nicht zehn, nicht fünfzig – zwei. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz zum Afrika-Cup findet, steht in keiner Bewilligung, und wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Anspruch auf irgendetwas.

Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Datenstand 29. Oktober 2026; die Bewilligungs- und Registerangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und des Bundesgesetzes über Geldspiele geprüft.

Um was es auf dieser Seite geht: nicht darum, wer den Afrika-Cup gewinnt – das weiss niemand, und wer es behauptet, verkauft etwas. Es geht darum, was ein Wettschein auf dieses Turnier kostet, bevor er ausgedruckt ist. Eine Frist von sieben Tagen, in der ein Gratisguthaben verfällt. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000, die der Veranstalter jederzeit ändern kann. Eine Marge, die in jeder einzelnen Quote steckt und die niemand ausgewiesen bekommt. Das ist der eigentliche Preis der Sache, und er taucht in keiner Werbung auf.

Die Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt eine Wette annehmen darf

Der Afrika-Cup ist ein Fussballturnier in Marokko, Kenia, Tansania und Uganda. Der Wettmarkt darauf ist trotzdem ein Schweizer Rechtsgeschäft, sobald der Wettschein hier ausgefüllt wird, und dieses Rechtsgeschäft hat eine klare Form: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalie. Es heisst, dass eine Erlaubnis aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendwo hierzulande null Wirkung entfaltet; der Satz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines ausländischen Anbieters, er sei «lizenziert und reguliert», beschreibt ein anderes Land und einen anderen Rechtsrahmen.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die ganze Liste. Es gibt keine dritte Bewilligung, und die Gespa publiziert deshalb auch kein Verzeichnis weiterer bewilligter Buchmacher – sie publiziert die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer auf der Suche nach einem Schweizer Anbieter ein Dutzend Namen angeboten bekommt, hat keine Vergleichsliste gefunden, sondern eine Werbeseite.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, zwei Konten

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Wettprodukt heisst Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich – dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden heisst diese Zweiteilung etwas sehr Handfestes: Ein Online-Konto entsteht nur dort, wo man wohnt. Wer in Zürich lebt, kommt an Jouez Sport online nicht heran; wer in Genf lebt, nicht an Sporttip. Für Online-Konten braucht es gemäss den BGS-Ausführungsbestimmungen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis eben zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Auswahl ist damit keine Geschmacksfrage, sondern eine Postadresse.

Was überhaupt auf dem Programm stehen darf

Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS), was gespielt werden darf. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranking-Wetten nur dann, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, und wer darauf stösst, ist auf einer Seite, die sich an diese Liste nicht gebunden fühlt.

Bemerkenswert ist, was die Liste nicht enthält: Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine Esport-Sektion. Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor – und damit auch nicht im bewilligten Schweizer Wettprogramm. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS schränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Typen ein. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich nicht wetten.

Wer vor dem Afrika-Cup ein Wettscheinmenü durchblättert, sieht also keinen Zufallsschnitt, sondern eine behördlich bewilligte Auswahl. Für den Wettenden ist das die eine Hälfte der Bilanz: weniger Auswahl, weniger Kanäle, weniger Exoten. Die andere Hälfte folgt im Abschnitt «Was das Spielen kostet: Limiten, Sperre, ein Budget, das vorher feststeht» und ist der eigentliche Grund, weshalb sich das lohnen kann.

Ein Konto, ein Ausweis, kein anonymer Schein

Die Identität wird einmal sauber verifiziert: ein Konto pro Spieler, mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft; verlangt werden mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Zwei Konten für eine Person sind nicht vorgesehen.

Dasselbe Konto ist auch der Zahldurchgang. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlung, Krypto-Auszahlung, Barausgabe an Dritte – gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredit an Spielende ist ebenfalls untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Plattform sucht, bei der Einzahlung und Auszahlung nicht zusammengehören müssen, sucht kein Schweizer Angebot – er sucht genau das, was der Bewilligungsrahmen ausschliesst.

Was die Auslandsschiene den Spielenden kostet

Ausländische Anbieter sind keine Bewilligungsfrage für den Spielenden – dieser wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sie sind eine Frage der Durchsetzbarkeit, und das ist die teurere Baustelle.

Ohne Schweizer Bewilligung: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, keine Aufsicht. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden trifft diese Norm nicht, aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 führt sie als gelistet.

Ehrlich heisst das: Ein ausländischer Anbieter ist nicht per se ein Betrug, und ein bewilligter Veranstalter ist nicht per se günstig. Es heisst, dass die eine Seite volle Schweizer Schutzmechanik hat – Sperrregister, Identitätsprüfung, namensgebundene Auszahlung, Rechtsweg – und dafür zwei Anbieter, eine geschlossene Sportliste, eine Wohnsitzschranke und eine Verifizierung. Die andere Seite hat offene Grenzen und keinerlei dieser Mechanismen. Wer sich für die offene Variante entscheidet, bezahlt sie mit dem, was im Streitfall nicht existiert.

Was das Spielen kostet: Limiten, Sperre, ein Budget, das vorher feststeht

Das entscheidende Merkmal des Schweizer Systems: Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Die Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste abverlangen (Art. 87 VGS). Es gibt in der Schweiz keinen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel, keine staatliche Obergrenze, die vor dem ersten Wettschein schützt. Die Grenze, die wirkt, ist die, die man selbst eingetragen hat, und zwar bevor man sie braucht.

Bei Swisslos sieht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – und das ist die interessanteste Zahl im ganzen Spielerschutz, denn sie ist die einzige Bremse, die genau dann greift, wenn ein Mensch sie am wenigsten will. Der Abstand zwischen «ich will mehr» und «ich habe mehr» beträgt drei Tage. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Der Unterschied zwischen einer Frist und einem Vorschlag

Nach der Verordnung gilt eine Erhöhung nach 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Minimum und dem, was sich zwei Veranstalter selbst auferlegt haben. Wer die Zahl irgendwo als «gesetzlich vorgeschrieben» liest, liest eine Verwechslung.

Praktisch heisst die Staffelung: Die Limite kann man jederzeit verschärfen, aber praktisch nie innerhalb eines Abends lockern. Wer am Halbfinalabend merkt, dass die 30-Tage-Limite zu knapp sitzt, kommt für dieses Spiel nicht mehr daran vorbei. Das ist unbequem und genau so gedacht. Die Limiten gelten unabhängig vom Turnier – ob mit oder ohne Schweizer Beteiligung, ob Gruppenphase oder Endrunde, ob im Sommer oder in der Nacht. Ein Turnier wechselt den Spielplan, aber nie das eigene Budget.

Spielsperre: der Punkt, an dem es endgültig wird

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Innerhalb dieser Frist gibt es keine Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein – der Eintrag ist also nicht nur ein Häkchen im eigenen Profil, sondern eine Angabe, die andere Veranstalter abfragen.

Nach der Verordnung kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wichtig und häufig übersehen: Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen; ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Eine Sperre kostet im Zweifelsfall also auch das Geld, das schon im System liegt.

Nüchtern betrachtet: Wer merkt, dass ein Turnier zum Anlass wird, mehr zu setzen als geplant, sollte die Limite drücken, solange es leicht geht. Der Griff zur Sperre ist der Rückfallplan, kein Zeichen von Schwäche, und er lässt sich in einem Kontomenü in wenigen Minuten setzen. Eine Beratung, die über die Limitenfrage hinausgeht, ist bei den Fachstellen für Suchtfragen und bei der kantonalen Sozialberatung erreichbar; die Telefonnummern stehen in den Teilnahmebedingungen jedes Veranstalters.

Wo der Schutz im Alltag an seine Grenzen kommt

Es lohnt, sich nicht auf die Verkaufsstelle zu verlassen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % der 200 geprüften Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer diese Zahl liest, versteht zweierlei. Erstens: Die Kasse ist kein Kontrollpunkt. Zweitens: Im Online-Konto ist die Altersschranke tatsächlich durchgesetzt – 18 Jahre, geprüfte Identität, ein Konto pro Person.

Das ist keine Werbung für die Plattform, sondern die Erklärung, warum die Limitenfrage im Online-Konto so viel härter ist als am Schalter. Am Schalter kann ein Elfjähriger bedient werden. Im Konto greift der Eintrag, den man selbst gesetzt hat – die Verlustlimite und die 72 Stunden.

Afrika-Cup-Wetten und Quoten: was in der Zahl steckt, bevor der Ball rollt

Eine Quote ist keine Vorhersage und keine Auskunft über die wahre Wahrscheinlichkeit. Sie ist eine Einschätzung plus ein Aufschlag, und dieser Aufschlag ist der Preis des ganzen Spiels. Swisslos und die Loterie Romande veröffentlichen die Marge nicht auf dem Wettschein; sie steckt in der Differenz zwischen dem, was die Quoten über alle Ausgänge hinweg zusammen aussagen, und dem, was tatsächlich ausbezahlt wird.

Was ausbezahlt wird, ist dagegen völlig transparent. Der Rückzahlungsanteil eines Marktes ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 geteilt durch die Summe von 1/Quote₁ bis 1/Quoteₙ. Die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Anders gesagt: Der Veranstalter zahlt einen Teil der Einsätze wieder aus, und welcher Teil das ist, lässt sich aus jeder Quotentafel ablesen – nur steht es nicht daneben.

Rechnen wir es an einem illustrativen 1X2-Markt durch, damit die Grössenordnung sichtbar wird. Die Quoten lauten 2.10, 3.40 und 3.60 für Sieg, Unentschieden und Niederlage. Die Kehrwerte sind 0,476, 0,294 und 0,278 und summieren sich zu 1,048. Der Rückzahlungsanteil liegt damit bei 95,4 %, die Marge bei rund 4,6 %. Bei einem Einsatz von CHF 100 über alle drei Ausgänge hinweg zahlt dieser Markt also rund CHF 95,40 zurück und behält etwa CHF 4,60.

Diese 4,6 % sind eine Bandbreite, kein festes Merkmal eines Veranstalters. Die drei Quoten sind ein Beispiel, kein quotierter Preis, und in einem echten Wettscheinmenü bewegen sie sich mit Turnierverlauf, Markttiefe und Nachfrage. Bei einem Eröffnungsspiel gegen einen Aussenseiter ist die Marge typischerweise grösser als bei einem Finale, auf das viel Geld in beide Richtungen läuft.

Der Punkt liegt nicht in der zweiten Nachkommastelle, sondern in der Wiederholung. Wer hundert Wetten zu je CHF 10 abgibt, hat CHF 1’000 bewegt; bei einer Marge von 4,6 % liegt die statistische Erwartung daraus bei etwa CHF 954 Rückfluss, unabhängig davon, wie gut jemand auswählt. Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass die Quoten die Wahrscheinlichkeiten richtig abbilden – keine Zusage und kein Ausgang für einen einzelnen Wettschein. Kurzfristig gewinnt jeder einmal. Der Aufschlag arbeitet trotzdem weiter, Wette für Wette, Markt für Markt.

Wer die Marge selbst prüfen will, braucht dafür nichts als die Quoten des jeweiligen Marktes. Die Rechnung funktioniert für jede Sportart, jeden Markt und jeden Veranstalter – nur die Zahl im Ergebnis ist eine andere. Vergleicht man zwei Angebote, vergleicht man am ehrlichsten genau diese Zahl, und nicht das Versprechen, das daneben steht.

Ein Turnier mit Spielplan: Gruppenphase, K.-o.-Runde, Endspiel

Wetten auf den Afrika-Cup sind Wetten auf ein Turnier, das in Etappen stattfindet, und die Etappen bestimmen, wann welche Märkte überhaupt existieren. Wer den Rhythmus kennt, plant seine Einsätze; wer ihn nicht kennt, findet den Markt nicht, den er sucht.

Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen erstmals 24 Mannschaften teil; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden.

Die letzte gespielte Ausgabe war der Afrika-Cup 2025. Er fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko statt, mit 24 Nationen, und war wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben worden. Eine Ausgabe namens «Afrika-Cup 2026» gibt es nicht – das Jahr im Suchbegriff ist das Veröffentlichungsjahr, nicht der Name eines Turniers. Wer eine Seite findet, die ein «Afrika-Cup 2026» ankündigt, hat eine Seite gefunden, die aus einem Suchbegriff ein Ereignis gebaut hat.

Gesucht wird in der Schweiz ohnehin nach dem nächsten: Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Zur Qualifikation haben sich 54 Mannschaften angemeldet. Ein Turnier über drei Gastgeberländer, ausgetragen in der europäischen Sommerpause – für einen hiesigen Spielplan ist das eine günstige Lage, weil in dieser Zeit nur wenige andere Ballwettbewerbe laufen und das Programm dünn ist.

Wie der Modus den Markt formt

Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs Vierergruppen gespielt. Die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten; danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand.

Aus dieser Struktur folgen drei Arten von Märkten mit ganz unterschiedlichem Charakter. In der Gruppenphase stehen pro Spieltag drei Partien einer Gruppe an, die Ausgangslage ist am ersten Spieltag offen und wird mit jedem Resultat enger; die Quoten auf Weiterkommen verschieben sich nach jedem Spiel deutlich. Im Viertelfinale gibt es dann nur noch vier Partien, das Feld ist auf acht Teams geronnen, und der Markt wird tiefer, weil mehr Geld auf weniger Spiele fliesst. Ab dem Halbfinale ist die Auswahl winzig und die Aufmerksamkeit maximal – genau das Umfeld, in dem sich Wetten auf den Spielausgang und Wetten auf den Turniersieger am stärksten vermischen. Im Finale schliesslich gibt es eine einzige Partie und daneben den Siegermarkt, der seit der Gruppenphase offen steht.

Was daran Geld kostet, ist die Prüfung der Auszahlung. Der Veranstalter behandelt jede dieser Etappen als eigenen Markt mit eigener Marge, und es gibt keine Regel, dass eine Gruppenpartie günstiger bepreist wird als ein Endspiel. Wer eine Turnierwette plant, sollte deshalb nicht nur auf die Quote der einen Partie schauen, sondern darauf, wo im Turnierplan diese Wette sitzt und wie viele Spiele noch dazwischen liegen.

Was die jüngste Ausgabe gezeigt hat – und was daraus folgt

Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Torschützenkönig wurde Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren; im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.

Man muss diese Abfolge nicht kommentieren, aber man sollte sie lesen können, denn sie berührt jede Turnierwette. Ein Finalresultat, das zwei Monate später am grünen Tisch geändert wird, ist für einen Wettenden kein Detail – es ist die Frage, nach welcher Regel ein Veranstalter abrechnet. Gemäss den Sporttip-Regeln umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (beim Fussball etwa 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Spielausgang im Finale 2025 wäre also mit dem 1:0 nach 90 Minuten entschieden gewesen, und das gilt auch dann, wenn später anders gewertet wird.

Wer auf ein Turnier setzt, dessen Ergebnis Jahre später noch beschäftigt, sollte vor dem Einsatz wissen, welcher Abschnitt gewertet wird. Diese eine Zeile in den Bedingungen entscheidet mehr über Gewinn und Verlust als jede Formkurve.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen und acht Namen ohne

Die folgende Einordnung stellt die zwei Schweizer Veranstalter den acht ausländischen Marken gegenüber, die einem Schweizer Wettenden im Netz begegnen. Die Gruppen sind bewusst nicht vermischt: Die ersten beiden handeln auf Bewilligung, die übrigen acht ohne Schweizer Bewilligung, und keine Zeile auf dieser Seite soll den Eindruck erwecken, eine ausländische Marke sei hier rechtlich gleichgestellt. Sie sind auf derselben Liste, weil ein Wettender sie beide findet – verglichen werden sie nach Bewilligungsstatus, Limitentransparenz, Gebietsbezug und dem, was sie dem Spielenden abverlangen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sporttip; Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Jouez Sport; Konto nur für Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD, VS
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Gamdom keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine massgebende Bewilligung bekannt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der die zwei Gruppen wirklich auseinanderfallen, und deshalb steht sie vorn. Was in der dritten Spalte bei den acht ausländischen Marken steht, ist bewusst gleichlautend: Für einen Wettenden in der Schweiz ist die Frage nicht, welche Erlaubnis ein Anbieter irgendwo besitzt, sondern ob eine hier etwas bewirkt. Sie tut es nicht – Art. 4 BGS lässt eine Bewilligung nur in der Schweiz gelten.

Sichtbar ist am Zeilenbild noch etwas anderes. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern steht ein Name, ein Sitz und ein Gebiet, in dem Konten überhaupt entstehen. Bei den acht anderen steht eine Marke und das Fehlen jeder Schweizer Anbindung. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Wohnsitzkriterium. Diese Zeilen sind für einen Wettenden nicht gleich lang, weil sie nicht gleich viel Schutz beschreiben.

Swisslos Sporttip: die Limiten als eigentliches Produkt

Swisslos ist eine Genossenschaft, die 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilte: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Diese Zahl sagt einem Wettenden wenig über seine eigene Auszahlung – und sie sollte ihn auch nicht beruhigen. Ein gemeinnütziger Verwendungszweck ist kein Rabatt auf die Marge.

Das Regelwerk ist dagegen sehr konkret und für einen Afrika-Cup-Wettenden unmittelbar relevant. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Deckel ist also keine Zusage, sondern der heutige Stand eines einseitig änderbaren Vertrags.

Dazu kommt, was einen Schein nachträglich verändert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten und auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, mit begrenztem Einsatz und begrenzter Gewinnerhöhung.

Bei allen verlängerten Gratisversprechen gilt ein und dieselbe Mechanik, und sie lässt sich an vier Voraussagen bei Quote 1.50 ablesen. Fünf Prozent auf den Nettogewinn heisst: Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Viererkombination mit einem hypothetischen Gesamtgewinn von CHF 20 beträgt die Erhöhung CHF 1. Klingt schmal, weil es schmal ist. Der Sprung auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen klingt grosszügig, verlangt aber fünfzehn Treffer in Folge auf einem Mehrfachschein, dessen Gestaltung der Veranstalter definitionsgemäss mitbestimmt – voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion, und eine irrtümlich ohne diese Funktion angenommene Kombination kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer den hohen Boost anstrebt, strebt eine Wette an, deren Bestandteile der Anbieter jederzeit neu zusammensetzen kann. Und bei einem Cash-Out verfällt die Erhöhung, was dem Abbruch jederzeit einen Teil ihres Werts nimmt.

Der Cash-Out selbst ist ein Feature mit eingebautem Abschlag: Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann von Swisslos jederzeit geändert werden, und es besteht keine Pflicht, ihn für alle Wetten anzubieten. Möglich ist er bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Für einen Afrika-Cup-Wettenden heisst das: Die vorzeitige Auszahlung ist ein Notausgang, nicht ein Werkzeug, und sie ist immer schlechter bezahlt als der Schein, den man dafür aufgibt.

Auch bei den Livewetten steckt eine Regel, die man kennen sollte. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – und in spielentscheidenden Situationen, etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einem Turnier mit Verlängerung und Elfmeterschiessen ist das keine Randnotiz: Der aufregendste Moment ist regeltechnisch der unsicherste für einen schnellen Klick.

Unterm Strich: Swisslos hat die klarsten Regeln und die lückenloseste Aufsicht des ganzen Feldes, und die sind an Bedingungen geknüpft, die den Einsatz nach oben begrenzen und den Ausstieg verteuern. Für einen Spielenden, der ein festes Monatsbudget und einen Wohnsitz in Zürich, Bern oder Lugano hat, ist das die belastbarste Umgebung – nicht weil sie grosszügig wäre, sondern weil jede Grenze, die sie setzt, vor dem ersten Einsatz geschrieben und nachlesbar ist.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System, anderes Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, hat online den Zugang zu Jouez Sport und nicht zu Sporttip – und umgekehrt. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht, als eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.

Für einen Afrika-Cup-Wettenden in Genf oder Lausanne ist die Vergleichsfrage damit eine andere als für einen in St. Gallen. Er hat nicht die Wahl zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Anbieter, sondern zwischen einem bewilligten Anbieter und einer ausländischen Marke ohne jeden Schweizer Anschluss. Der Vergleich, den die Branchenwerbung gerne als «freie Anbieterwahl» verkauft, ist vor diesem Hintergrund kein Vergleich, sondern eine Umleitung.

Was die Westschweizer Veranstalterin betrifft, ist die Lage in einem Punkt bemerkenswert: Obwohl sie den halben regulierten Schweizer Markt abdeckt, ist die Limitenmechanik dieselbe kantonale Einheitslösung – Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Sofortwirkung bei einer Senkung, 72 Stunden bei einer Erhöhung. Es gibt in der Westschweiz keine mildere Variante und in der Deutschschweiz keine strengere. Die Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltern liegen nicht im Schutzmodell, sondern in der Region, im Produktnamen und in der Verkaufsstellenstruktur.

Was bleibt, ist eine Frage der Amtswege. Die Loterie Romande ist eine Westschweizer Institution mit einer lokalen Verkaufsstellenpräsenz von 2’350 Punkten; wer Beratung am Schalter sucht, findet sie dort leichter als online. Für einen reinen Online-Wettenden auf den Afrika-Cup schrumpft der Unterschied auf die Postleitzahl – und genau deshalb ist die Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport für die meisten keine Wahl. Sie ist eine Konsequenz des Wohnkantons, und beide Seiten des Röstigrabens haben davon genau einen Anbieter.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung: Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet, WirWetten

Diese acht Namen stehen hier aus einem einzigen Grund: Ein Schweizer Wettender stösst auf sie, wenn er nach Afrika-Cup-Quoten sucht. Sie gehören in eine Übersicht, weil man wissen muss, was sie sind. Was sie sind, ist an einer Stelle völlig eindeutig: keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung, die sie in einem anderen Land besitzen mögen, hat hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Daraus folgt ein Paket, das für alle acht identisch ist. Keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister – wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nicht dort. Kein Schweizer Rechtsschutzweg, weil kein Schweizer Bewilligungsverhältnis besteht. Und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf die Sperrliste der Gespa kommen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Wer dort Geld liegen hat, wenn eine Domain gesperrt oder ersetzt wird, hat kein Schweizer Verfahren, in dem er es zurückholt.

Für einen Afrika-Cup-Wettenden ist der praktische Nachteil weniger spektakulär und dafür spürbarer: Bei einem Turnier mit sechs Gruppenspielen pro Tag und verschobenen Anstosszeiten ist die Erreichbarkeit des Supports und die Verlässlichkeit der Auszahlung die eigentliche Frage. Ein Anbieter ohne Schweizer Anschluss hat auch keinen Schweizer Ansprechpartner, wenn eine Auszahlung auf ein Konto geht, dessen Inhaber nicht der Kontoinhaber ist – ein Prinzip, das im bewilligten System durch Art. 50 Abs. 2 VGS verbindlich ist und ausserhalb davon schlicht nicht existiert. Man kann bei diesen Marken wetten. Man bezahlt nicht mit Gebühren, sondern damit, dass der Streitfall im Ausland ausgetragen wird – und häufig gar nicht.

Was ein Wettender vor jedem Einsatz bei einer dieser Marken prüfen kann, ist deshalb wenig aufregend, aber entscheidend: ob der Ansprechpartner in der Schweiz erreichbar ist, ob im Zahlungsweg Ein- und Auszahlungskonto denselben Namen tragen, und ob die Bedingungen eine Streitschlichtung nennen, deren Entscheid hier vollstreckbar wäre. Wer keine dieser drei Fragen beantworten kann, hat die Wahl schon getroffen, ohne es zu merken.

Was die ausländischen Anbieter zusammengenommen kosten

Stellen wir die beiden Gruppen nebeneinander, ohne eine davon schönzureden. Die zwei Schweizer Veranstalter liefern volle Schweizer Schutzmechanik, dafür zwei Anbieter, eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzschranke und eine Identitätsprüfung. Die acht Marken ohne Bewilligung liefern offene Grenzen, ein breiteres Programm und keine dieser Mechanismen – kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine geprüfte Auszahlung auf ein namensgebundenes Konto.

Wer also einen «besten Anbieter» sucht, sucht in Wahrheit nach der Antwort auf eine Vorfrage: Will ich Aufsicht oder Öffnung? Diese Seite nimmt dazu klar Stellung. Für einen Wettenden, der den Afrika-Cup über sieben Wochen begleiten will, mit einem monatlichen Budget und dem Anspruch, im Streitfall jemanden zu haben, an den er sich wenden kann, ist der bewilligte Weg der bessere – und es gibt genau zwei Bewilligte. Wer die offene Variante wählt, sollte es mit offenen Augen tun und den Betrag, den er dort liegen lässt, so behandeln, wie es die Sache verlangt: nicht als Guthaben mit Anspruch, sondern als Vorschuss auf ein Ergebnis, das niemand garantieren kann.

Ein Turnier, sieben Wochen, ein Budget: was am Ende auf dem Wettschein steht

Der Afrika-Cup ist ein langes Turnier. Vom Anstoss der Gruppenphase bis zum Endspiel liegen Wochen, und für einen Wettenden bedeutet das Dutzende von Gelegenheiten, an denen eine Wette plausibel aussieht. Genau das ist die Struktur, in der Budgets reihenweise kippen – nicht bei einer grossen Entscheidung, sondern bei vierzehn kleinen.

Für die nächste Ausgabe heisst das: Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Ein Turnier über drei Länder, in der Sommerpause, mit 54 gemeldeten Mannschaften in der Qualifikation. Wenn der Spielplan einmal steht, ist die Verlockung gross, jede Partie mit einem kleinen Schein zu begleiten. Die Verlustlimite für 30 Tage steht dann bereits im Konto – und sie steht dort mit einem Wert, den man an einem ruhigen Tag festgelegt hat.

Die richtige Vorbereitung ist deshalb unspektakulär und dauert zwanzig Minuten. Die 30-Tage-Verlustlimite auf einen Betrag setzen, der auch in einer schlechten Woche schmerzlos bleibt, nicht auf einen, der gerade noch geht. Wissen, dass eine Erhöhung erst nach 72 Stunden wirkt, und diese Frist einkalkulieren, statt sie am Halbfinalabend zu entdecken. Die Auszahlungsregel der Bedingungen einmal lesen, weil bei einem Turnier mit Verlängerung und Elfmeterschiessen die Antwort auf «wird nach 90 Minuten oder nach 120 gewertet?» mehr wert ist als jede Formtabelle. Und den Betrag, der in einem Monat auf dem Wettschein landen soll, vorher aufschreiben – nicht, weil es Spass macht, sondern weil die Marge ohnehin abgezogen wird und niemand mit einem Turnierbudget von CHF 200 langfristig über der Aufschlaglinie bleibt.

Was am Ende auf dem Wettschein steht, ist immer dieselbe Bilanz: Einsatz, Quote, Marge, Auszahlung. Das Turnier ist nur der Anlass. Es kommt alle zwei Jahre wieder, in wechselnden Ländern, mit wechselnden Favoriten. Das Budget nicht.

Häufig gestellte Fragen

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Organisiert wird der Afrika-Cup von der CAF, erstmals ausgetragen 1957. Die nächste Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027, geplant vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda; 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet. Die letzte Ausgabe war der Afrika-Cup 2025 in Marokko.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei den zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht zulässt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Voraussetzung ist, dass die Gespa Ereignis und Wettart freigibt. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Beim Afrika-Cup mit seinem K.-o.-System entscheidet diese Zeile über Gewinn und Verlust.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote; über alle Ausgänge eines Marktes addieren sich die Kehrwerte der Quoten zum Rückzahlungsanteil, und die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Bei einem illustrativen 1X2-Markt mit 2.10, 3.40 und 3.60 liegt er bei rund 95,4 %, die Marge also bei etwa 4,6 %.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich im Konto für 1 bis 180 Tage oder unbefristet setzen; ein unbefristeter Eintrag landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn; der Bundesbetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton», nie eine einzelne Kantonszahl.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»