Beste Sportwetten Anbieter in der Schweiz — zwei Bewilligungen, viele Grenzen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Spielregeln geprüft gegen die Veröffentlichungen der Gespa und der beiden Veranstalterinnen.

Ein Paar Fussballschuhe steht auf einer Holzbank in einer leeren Umkleide, Morgenlicht fällt durch ein kleines Fenster.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer in der Schweiz nach dem besten Sportwetten-Anbieter sucht, landet schnell auf einer langen Liste. Die Liste ist falsch. Eine Sportwette ist hier ein Grossspiel, und für Grossspiele haben die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede ausländische Seite, die auf dem Bildschirm eines Schweizer Haushalts auftaucht, hat keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und damit auch keinen Schweizer Rechtsschutz.

Das klingt nach einer kurzen Antwort. Es ist die längere, sobald man fragt, was eine Wette kostet. In jeder Quote steckt eine Marge. Jede Limite ist eine Grenze, die jemand gesetzt hat. Jede Auszahlungsregel bestimmt, wann Geld wirklich Geld ist — und jede Frist bestimmt, wann es wieder verschwindet. Deshalb geht es auf dieser Seite nicht darum, wer «der beste» ist, sondern darum, welcher Anbieter welchen Preis verlangt und für wen dieser Preis tragbar ist.

Warum die Rechtslage den Vergleich entscheidet

Die Suche nach seriösen Sportwetten-Anbietern endet in der Schweiz bei einer Zahl, die man kennen muss: zwei. Alles, was danach kommt, hängt an dieser Zahl.

Ein geschlossener Laptop steht neben einem Glas Wasser auf einem Küchentisch im Licht des frühen Morgens.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK — die Aufsichtsbehörde prüft Casinos, nicht Sportwetten. Wer einer Beschwerde über eine Sportwette nachgeht, geht sie bei der Gespa nach.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich der ganze Markt aufhängt. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland, was auch immer auf der Startseite steht — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist kein Freibrief, sondern ein Stück Papier aus einem anderen Rechtsraum.

Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben, gibt es keine weitere Bewilligung, nach der man suchen könnte. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht eine Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Diese Liste wurde am 3. September 2019 erstmals publiziert und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Zwei Gebiete, zwei Kundengruppen

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Ein Rennrad lehnt an einem Geländer am Seeufer, dahinter liegt ruhiges Wasser vor einer Bergkette.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden heisst das: das Wohnsitzkriterium entscheidet, nicht der Geschmack. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Die freie Wahl zwischen zwei Anbietern, die eine Vergleichsseite suggeriert, existiert für die meisten Spielenden gar nicht.

Was in diesem Rahmen überhaupt erlaubt ist

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse — und nur auf solche. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Die Liste enthält keine Eckball- und keine Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-out ist dagegen nicht geregelt: es ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters, kein gesetzlich verbrieftes Recht.

Werbung ist ein eigener Punkt, und er ist kein Nebenschauplatz. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum eine Vergleichsseite ausländische Marken beschreiben und bewerten darf, sie aber niemals als legal oder sicher bezeichnen sollte.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonuskonditionen stehen ausschliesslich in den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht.

Was Spielerschutz den Einzelnen kostet

Die Limiten der Schweizer Anbieter sind kein Service, den man bequem findet, sondern eine Bedingung, die man vor der ersten Wette erfüllt.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Online ist eine einzige Registrierung pro Person mit verifizierter Identität erlaubt (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist die Stelle, an der ein Vergleich nüchtern werden muss. Wer eine Limite tief ansetzt und sie später anheben will, wartet drei Tage. Wer sie senkt, ist sofort geschützt. Das Verhältnis ist asymmetrisch, und es ist mit Absicht so gebaut: der schnelle Weg führt immer zur tieferen Zahl. Ein Spielender, der sich am Samstagmorgen ärgert und die Limite hochziehen will, erlebt genau diese Wand. Man kann das lästig finden. Man kann es auch für die einzige Regel halten, die einen schlechten Abend nicht in einen schlechten Monat verwandelt.

Sperren, Register und die harten Folgen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Das gemeinsame Sperrregister ist der wirksamste Teil des Schweizer Systems — und der Teil, den ein ausländischer Anbieter nicht kennt. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich nicht bei Cloudbet, Funbet oder Betwinner. Die Sperre reist nicht mit. Genau deshalb ist «kein Schweizer Rechtsschutz» keine Floskel, sondern eine konkrete Lücke in der Biografie einer Person, die ein Problem hat.

Nüchtern bleibt auch die Bilanz der Kontrollen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wer Verkaufsstellen als streng kontrolliert darstellt, erzählt eine Geschichte, die die Prüfung nicht bestätigt.

Einzahlung, Auszahlung und was ein Zahlungsweg wirklich kostet

Geld in der Schweizer Sportwette ist nie anonym. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Diese zwei Sätze erledigen einen grossen Teil der Suchanfragen, die auf «PayPal», «paysafecard» oder «Bitcoin» zielen: Die Auszahlung folgt nicht dem Zahlungsmittel, mit dem eingezahlt wurde, sondern dem Namen auf dem Konto.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Der günstige Teil kommt bei der Auszahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Rechnen wir das durch, weil es die häufigste Fehlvorstellung über Auszahlungskosten ist. Wer CHF 5’000 auszahlen lässt, verliert bei der dritten Auszahlung im Jahr CHF 150 an Kommission. Wer zweimal im Jahr gross auszahlt und dazwischen stehen lässt, zahlt nichts. Die Kommission belastet nicht den Gewinn, sondern die Häufigkeit.

Bei den Gewinnen unterscheidet Swisslos nach Betrag. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt sie automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die zwei Fristen, die Geld vernichten können

Zwei Termine sollte jeder kennen, der bei Sporttip spielt. Ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt und Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun.

Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist kürzer, als es klingt, wenn ein Wettschein in einer Schublade liegt und niemand mehr an ihn denkt. Wer einen Gewinn über CHF 1’000 nicht selbst abholt, sondern auf die automatische Gutschrift wartet, gehört zu denen, die das nachlesen sollten.

Wo das Geld hingeht

Der Reingewinn der Swisslos betrug für 2025 CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Nach Art. 125 BGS geht der Nettoertrag an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Das ist der eine Vergleich, in dem der Schweizer Anbieter nicht verliert. Bei Swisslos ist der Verlust des Spielenden ein Beitrag an kantonale Fonds und an den Sport. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist er eine Zahlung ins Ausland, und niemand in der Schweiz weiss, wohin das Geld danach geht.

Livewetten und Cash-out: der Preis der Bequemlichkeit

Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das steht in den Spielregeln und ist eine der wenigen Zeilen, die einem Wettenden echten Ärger ersparen: Wer eine Livewette platziert und dann feststellt, dass kein Stream verfügbar ist, hat trotzdem gültig gewettet.

Weniger bequem sind die beiden Ausnahmen. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Man setzt also nicht nur gegen die Quote, sondern gegen die Uhr. Wer während eines Elfmeters auf «Tor» tippt, tippt in ein Fenster, in dem die Veranstalterin die Wette auf den Einsatz zurückstellen darf. Bei Quote 1.00 ist der Gewinn null.

Bei den Regeln zur Spielzeit hält Sporttip es konventionell: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel tippt und «bei Verlängerung» nicht mitdenkt, setzt auf ein Ende, das die Wette nicht kennt.

Cash-out ist ein Angebot, kein Anspruch

Bei Sporttip gibt es Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist der ehrlichste Satz des ganzen Themas, und er wird selten so ausgesprochen: Cash-out kostet etwas. Der Differenzbetrag zwischen dem Cash-out-Betrag und dem möglichen Wettgewinn ist der Preis dafür, ein Risiko abzukaufen. Wer den Cash-out nutzt, hat nicht schlau gehandelt, sondern eine Versicherung gekauft, deren Prämie niemand vorher ausrechnet. Bei einer Livewette, die in der 60. Minute gut steht, ist der Cash-out-Betrag das, was ein anderer bereit ist, heute dafür zu zahlen. Das ist meist erheblich weniger, als auf dem Wettschein steht.

Vollständig heisst auch wirklich vollständig. Wer eine Kombinationswette mit vier Beinen halb auflösen will, weil drei schon gewonnen sind, kann das bei Sporttip nicht. Es gibt nur ganz oder gar nicht.

Wettarten und Quoten: wo die Marge sitzt

Einzelwette, Kombination und Systemwette unterscheiden sich nicht in der Höhe des Einsatzes, sondern in der Zahl der Möglichkeiten, falsch zu liegen.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Systemwette ist damit die einzige Wettform, in der ein vierstelliger Betrag überhaupt auf einen Wettschein passt — was zugleich bedeutet, dass Fehler hier teurer werden.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Gerichtetheit dieser Rundung ist kein Skandal, aber man sollte sie kennen: die zweite Rundung läuft nach unten, und sie tut das bei jedem einzelnen Wettschein.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Mit der Funktion sind auch korrelierte Wetten möglich — aber nur online und nicht unbeschränkt kombinierbar.

Zwei Boni, zwei Bedingungen

Der Kombiboost gilt nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-out verfällt der Boost.

Der letzte Satz verdient ein zweites Lesen. Ein Boost, der beim Cash-out verschwindet, ist kein Bonus auf den Gewinn, sondern eine Bedingung im Kleingedruckten: Wer den Boost nutzt und dann aussteigt, bekommt weniger als ohne Boost. Boost und Cash-out schliessen sich aus.

Bei abgesagten Ereignissen hält Sporttip es sauber: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Einsatz kommt zurück, die Kombination verliert eine Quote. Wer eine Zehnerkombination mit einer abgesagten Partie spielt, spielt effektiv eine Neunerkombination — zu einem Preis, der für zehn gerechnet war.

Die Marge hinter jeder Quote

Keine Quote ist ein fairer Preis. Jede Quote ist ein fairer Preis minus etwas, und dieses Etwas ist der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote eines Marktes: der Anteil aller Einsätze, den der Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Anteil.

Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das kein Zitat einer Preisliste ist, sondern eine Rechnung: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Der Kehrwert von 1.90 ist rund 0,5263, zweimal genommen ergibt das rund 1,0526. Der Auszahlungsanteil liegt damit bei etwa 95 % und die Marge bei rund 5 %. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.95 rutscht der Auszahlungsanteil auf etwa 97,5 %, die Marge auf rund 2,5 %. Beide Ergebnisse sind eine Bandbreite, keine feste Zahl: die tatsächliche Marge hängt vom Markt ab, von der Zahl der Wege und davon, wie die Veranstalterin im jeweiligen Moment kalkuliert. Für einen Wettenden heisst das: er zahlt bei jeder einzelnen Wette einen unsichtbaren Aufschlag, und bei manchen Anbietern aus dem Ausland liegt er über dem schweizerischen Niveau.

Über eine längere Serie ist dieser Aufschlag der Hauptkostenfaktor überhaupt. Eine Marge von 5 % heisst nicht, dass 5 % des Einsatzes pro Wette fällig werden, sondern dass der Markt über alle Wetten hinweg rund 5 % einbehält — ein statistischer Durchschnitt, keine Rechnung pro Wettschein. Eine besonders schlechte Quote an einem einzelnen Nachmittag ist kein Beweis für eine schlechte Veranstalterin. Ein dauerhaft flaches Quotenniveau auf einem Markt, den man oft spielt, ist einer.

Was folgt daraus konkret? Ein Wettender, der viele kleine Wetten spielt, zahlt die Marge viele Male. Wer weniger, aber gezielter setzt, zahlt sie seltener. Das ist keine Erfolgsstrategie — niemand weiss, welche Wette gewinnt — sondern schlicht eine Aussage über Kosten.

Das Ranking in einer Übersicht

Die beiden Schweizer Veranstalterinnen unterscheiden sich nicht in ihrer Bewilligung, sondern in ihrem Gebiet. Die acht ausländischen Marken teilen an dieser Stelle einen Status: keine Schweizer Bewilligung. Was sie als gemeldete Lizenz führen, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Brand Bewilligung in der Schweiz Organisator beziehungsweise gemeldete Lizenz Wohnsitz für das Konto
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Vertragsgebiet: 19 Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
Funbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
Betwinner keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
Wettigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
Donbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht festgestellt keine

Ein Blick auf die Tabelle erklärt die Struktur des Schweizer Marktes besser als jeder Fliesstext. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen eine Absage, und in der Zeile «gemeldete Lizenz» steht bei den acht dasselbe. Was auf den Startseiten der acht steht, ist eine Lizenz aus einem anderen Land — eine Angabe, die eine Schweizer Leserin einordnen können sollte, bevor sie sie für eine Erlaubnis hält. Die letzte Spalte ist die praktische Konsequenz der ersten zwei: ohne Bewilligung gibt es kein Wohnsitzerfordernis, weil keine Behörde eines setzt. Das ist kein Vorteil, sondern die Abwesenheit einer Regel.

Fussball, Eishockey, Tennis und Formel 1: was spielbar ist

Bei Schweizer Sportwetten richtet sich das Angebot nicht nach dem Geschmack der Veranstalterin, sondern nach der Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1 und weitere Sportarten stehen dort — aber jede Sportart steht als Wettbewerb, nicht als Gattung. Die Liste der Gespa, Version vom 10. September 2026, entscheidet, welche Wettbewerbe und welche Wettarten überhaupt auf einem Wettschein landen können (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).

Die Liste ist restriktiver, als die Suchanfragen vermuten lassen. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man vergebens, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht. Esport taucht in der Liste schlicht nicht auf.

Für einen Fussballspieler mit Lieblingswettbewerb ist die Konsequenz konkret: nicht der Wettbewerb entscheidet, ob er spielbar ist, sondern das Listing. Wer früher auf ein Detail gewettet hat, das die Liste nicht kennt, sucht es heute vergebens.

Nordamerika, Futsal und Pferde — mit anderem Rahmen

Der Sport spielt keine Rolle für die Bewilligung, aber er spielt eine Rolle für den Alltag. Die nordamerikanischen Ligen, Wintersport und Formel 1 stehen auf dem Programm der beiden Schweizer Veranstalterinnen im Wettprogramm. Für Fussball, Eishockey und Tennis betrifft das auch die Livewetten: sie sind erlaubt, und bei Tennis liegen sie näher am Geschehen als alles, was ein Wettschein sonst bietet.

Futsal ist eine eigene Sportart und keine Unterart des Fussballs. Ob und in welcher Form Futsal-Wettbewerbe im Programm stehen, ergibt sich aus der Liste der erlaubten Sportarten und Wettbewerbe und aus dem Wettprogramm — nicht aus der Bequemlichkeit einer Suchformel.

Pferdewetten liegen ausserhalb dieses Rahmens. Sie sind kein Sportspiel im Sinne des BGS, sondern ein eigenes Grossspiel, und es gibt eine Veranstalterin für Pferdewetten in der Schweiz. Wer Pferderennen spielt, vergleicht nicht Sportwetten-Anbieter, sondern sucht den einen Veranstalter, der dafür zugelassen ist.

Tennis, Eishockey und das westliche Angebot

Jouez Sport bietet der Westschweiz dieselbe Mechanik in französischer Sprache und mit einer anderen Pendlerlogik: 2’350 Verkaufsstellen, an denen ein Wettschein abgegeben werden kann. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bei Swisslos lässt sich online über das Web-Angebot der Veranstalterin oder die Sporttip App für iOS und Android spielen. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der Weg, den ein Wettender nimmt, der ausserhalb des Internets bleiben will: in der App oder zu Hause am Bildschirm vorbereiten, an der Verkaufsstelle abgeben. Der Papierwettschein verschwindet damit nicht — er wandert ans Ende der Kette.

Neue Anbieter: warum die Liste nicht länger wird

«Neue Sportwetten-Anbieter» ist eine Suche, die in der Schweiz systematisch ins Leere läuft. Es gibt keine Neuzugänge, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Neue Seiten, die auf dem Schweizer Markt auftauchen, stammen daher meist aus dem Ausland und besitzen keine Schweizer Bewilligung.

Wer eine solche Seite findet, sollte drei Dinge wissen. Erstens: ihre Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Zweitens: sie ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Drittens: ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Sperrliste zählt Ende 2025 insgesamt 671 Einträge — ein Volumen, das selbst beschreibt, dass Blockieren ein Katz-und-Maus-Spiel ist und kein Zaun.

Das Verhalten eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Bewilligung ist auch kein Kavaliersdelikt. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Man kann also etwas verlieren, das man nicht gespielt hat.

Es gibt ein weiteres Risiko, das nur auf der Steuerseite sichtbar wird. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen allerdings als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer seine Wette im Ausland aufgibt, wechselt die Spielregeln nicht nur beim Anbieter, sondern auch im Steuerformular.

Man muss die acht Marken trotzdem nennen, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Und man muss dabei denselben Bewertungsmassstab anlegen wie an die beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Preis- und Kostencheck der zehn Anbieter

Die folgenden Bewertungen gehen vom Kostenmotiv aus: Was kostet der jeweilige Anbieter, welche Regel greift zu seinen Lasten, und für wen ist der Anbieter überhaupt erreichbar?

Swisslos Sporttip: das Angebot mit dem vollständigen Schutzapparat

Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Regelung erlaubt. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: den 19 Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.

Wer hier spielt, zahlt nicht weniger Marge als anderswo, bekommt aber etwas dafür: verifizierte Identität, ein schweizerisches Sperrregister, eine staatlich beaufsichtigte Veranstalterin und die Aussicht, einen Gewinn auch einzuklagen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht kleine Wetten überhaupt möglich, die Höchstgrenze von CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten verhindert den einen grossen Fehler. Die zwei Gratisauszahlungen im Jahr und die automatische Gutschrift bis CHF 1’000 sind praktisch gebaut, nicht grosszügig.

Der Preis für diesen Schutz steht im Vergleich mit einem ausländischen Anbieter auf einem anderen Blatt: Solange ein Gewinn unter dem Steuerfreibetrag liegt, fällt auf eine bewilligte Schweizer Wette keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Der Freibetrag liegt beim Bund ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, und wer darüber liegt, muss die Wette in der Steuererklärung angeben, damit die 35 % Verrechnungssteuer zurückgeholt werden können. Für eine typische Wette ist dieser Punkt irrelevant. Bei einer grossen ist er plötzlich der wichtigste der ganzen Seite. Für Steuerfragen bleibt nur der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Kundschaft

Die Loterie Romande ist die andere erlaubte Veranstalterin. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Sitz die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Ihr Betrieb ist auf die Westschweiz zugeschnitten: 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Für einen Vergleich der Kosten ist die entscheidende Zeile die, die nicht existiert: Es gibt keine. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe, das Kostenmodell ist dasselbe, und ein Konto lässt sich nur mit Wohnsitz in den sechs Kantonen eröffnen. Wer dort wohnt, hat keine Wahl zwischen zwei Anbietern, sondern nur sie. Wer in Zürich wohnt und die Westschweizer Seite im Vergleich sieht, kann daraus keine Handlungsoption ableiten, sondern nur eine Information darüber, wie die zwei Geländer des Schweizer Systems aufgeteilt sind.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind für einen Teil der Westschweizer Kundschaft mehr wert als jede Online-Option. Wer einen Wettschein in der Hand halten will, findet ihn hier. Für alle anderen ist die Standortliste die Grenze, nicht das Angebot.

Cloudbet: keine Bewilligung, kein Schweizer Weg

Cloudbet führt keine Schweizer Bewilligung — in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Für einen Spielenden heisst das konkret: kein Schweizer Grenzwert, keine Schweizer Limitenlogik, keine Schweizer Aufsicht. Das ist kein Urteil über die Technik der Seite, sondern über die Position des Nutzers. Bei Meinungsverschiedenheiten steht er vor einem ausländischen Vertragspartner ohne Schweizer Ansprechstelle. Wer in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS sogar strafbar.

Funbet: dieselbe Lücke, anderes Etikett

Funbet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Es gilt dasselbe wie für jede andere ausländische Marke: kein Schweizer Permit, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, gemeldete Lizenz nicht festgestellt und ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Eine Sperrung der Domain durch Schweizer Anbieter ist möglich.

Interessant ist an dieser Stelle weniger die Marke als die Mechanik des Suchens. Wer nicht weiss, dass es in der Schweiz genau zwei Veranstalterinnen gibt, kann Funbet für eine Alternative halten. Sobald man die Zahl kennt, ist die Bewertung nicht mehr Geschmackssache: Der Anbieter kann kein Konto auf Schweizer Recht bieten, weil er keines hat. Wer ihn nutzt, tut das bewusst ausserhalb des Systems — und trägt das Risiko allein.

Boomerang Bet: der ausländische Vergleich fällt immer gleich aus

Boomerang Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz ist nur Swisslos und die Loterie Romande zugelassen; es gibt keine weitere Bewilligung, weder für Boomerang Bet noch sonst für eine ausländische Marke. Gemeldete Lizenz nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Auszahlungsregel auf den eigenen Namen.

Die Kostenfrage stellt sich hier anders als bei den Schweizer Anbietern, und das ist der eigentliche Punkt. Es gibt keine Garantie, dass die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen erfolgt, und keine Gespa, an die man sich wenden kann. Der Preis dieses Angebots ist nicht in Prozent angegeben, sondern in der Abwesenheit jeder Kontrolle.

20Bet: wenn die Suche aus dem Suchfeld führt

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS gibt es nicht, und eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Wer über ein Suchfeld auf eine solche Seite kommt, kommt über Werbung oder Ranking, nicht über eine Zulassung. Das ist die wichtigste Unterscheidung, die diese Seite vermitteln kann: Ein Anbieter, der in einer Ergebnisliste ganz oben steht, ist damit nicht erlaubt. Er ist nur sichtbar.

Betwinner: grosses Programm, kleines Recht in der Schweiz

Betwinner führt keine Schweizer Bewilligung. Gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das bedeutet konkret: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Regelung zur Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, und die Möglichkeit, dass Schweizer Telekommunikationsanbieter die Domain per DNS blockieren — die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Die Grösse des Wettprogramms ist bei einer solchen Seite kein Argument, sondern eine Versuchung. Je mehr Märkte, desto mehr Gelegenheiten, und je weniger Regeln, desto mehr davon liegen in einem Graubereich, den Schweizer Anbieter gar nicht anbieten dürfen.

Wettigo: dieselbe Bewilligungslücke, dieselben Folgen

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung, und die Bewertung fällt wie bei jedem ausländischen Anbieter aus: kein Schweizer Permit, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, gemeldete Lizenz nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Aufnahme der Domain in die Sperrliste ist möglich.

Wer wissen will, ob die Seite, auf der er gerade steht, blockiert oder blockierbar ist, kann das bei der Gespa nachschlagen. Das ist der einzige Rat, den diese Marke verdient: nicht eine Bewertung ihres Angebots, sondern der Hinweis auf die öffentliche Liste, die ihre Position in der Schweiz definiert.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Ansprechpartner

Donbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine Lizenz aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Der praktische Nachteil liegt nicht im Spiel, sondern nach dem Spiel. Eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist hier keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Geschäftsbedingung, die man vorher liest. Wer das nicht tut, merkt es erst, wenn er auszahlen will.

IviBet: die letzte Zeile der Sperrliste ist keine Empfehlung

IviBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockierung der Domain durch Schweizer Telekommunikationsanbieter möglich. Ende 2025 umfasste die Sperrliste der Gespa 671 Domains, und diese Liste wird fortgeschrieben.

Für einen Vergleich genügt an dieser Stelle ein Satz über die Abwesenheit: Was fehlt, ist nicht eine Funktion, sondern die gesamte Schweizer Kette von der Bewilligung bis zum Sperrregister. Wer trotzdem ein Konto eröffnet, sollte wissen, dass diese Kette nicht teilweise greift, sondern gar nicht. Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was am Ende wirklich entscheidet

Die Frage nach dem besten Anbieter ist in der Schweiz keine Geschmacksfrage, sondern eine Standortfrage. Zuerst kommt der Wohnsitz: Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein führen zu Swisslos, die sechs Westschweizer Kantone zur Loterie Romande. Erst danach beginnt die eigentliche Bewertung — und die handelt von Kosten.

Die Rundung auf 5 Rappen läuft nach unten. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die dritte Auszahlung im Jahr kann 3 % kosten. Ein Gewinn verfällt nach 26 Wochen. Wer über CHF 1’000 gewinnt, bekommt die automatische Gutschrift nicht mehr. Ein Boost verschwindet beim Cash-out. Die Spielzeit endet mit der Nachspielzeit und nicht danach. Keine dieser Regeln ist unfair, und keine davon ist in einer Werbeanzeige.

Der Vergleich mit den acht Marken ohne Bewilligung fällt nicht deshalb aus, weil ihre Programme kleiner wären — oft sind sie grösser. Er fällt aus, weil die Schweizer Kette bei ihnen nicht existiert: keine Bewilligung nach BGS, keine Aufsicht der Gespa, kein Sperrregister, kein Rechtsschutz. Ausländische Gewinne sind zudem nach der Praxis mindestens eines Kantons vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe, während Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen unter dem Freibetrag steuerfrei bleiben — der Bund setzt ihn ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonalen Schwellen weichen ab. Wer eine Sportwette in der Schweiz spielt, sollte daran denken, dass er bei voller Aufsicht spielt und dass der Verlust im System bleibt: CHF 506 Mio. des Reingewinns von 2025 gingen in die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Das ist kein Plädoyer für die eine oder andere Marke. Es ist die Bilanz dessen, was eine Wette in der Schweiz kostet und wem sie nützt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und für welche Kantone gelten sie?

Zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip läuft in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz im jeweiligen Gebiet; die freie Wahl zwischen beiden hat niemand.

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, und nach welchen Kriterien lässt sich das beurteilen?

Die Frage lässt sich nur mit Kriterien beantworten, nicht mit einem Sieger. Entscheidend sind die Bewilligung, die Marge im Markt, das Limitensystem, die Auszahlungsfristen und die Wohnsitzfrage. Wer im Westschweizer Gebiet wohnt, hat keine Wahl, und die beiden Schweizer Veranstalterinnen unterscheiden sich vor allem in ihrem Gebiet.

Was ist die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, und was bedeutet sie für das Angebot?

Das ist die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version vom 10. September 2026. Sie gilt für alle Schweizer Veranstalterinnen. Ein Wettbewerb ist nur spielbar, wenn er darauf steht: Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur mit Listing, Eckball- und Kartenmärkte gar nicht, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht.

Welche Art von Cash-out gibt es bei Sporttip?

Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten. Es handelt sich immer um ein vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Nicht teilnehmen darf auch, wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis beteiligt ist, wer gesperrt ist, und wer im Vertragsgebiet keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wie werden Gewinne in der Schweiz besteuert, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; der Bund setzt ihn ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert weicht ab — daher «je nach Kanton». Darüber hinaus behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Fragen dazu beantwortet die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»