Sportwetten mit Gratis-Startguthaben: zwei Anbieter, viele Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und des Geldspielgesetzes.

Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande dauerte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 und umfasste sieben Aktionstage.

Wer im Netz nach Gratisguthaben für Sportwetten sucht, landet in der Regel bei Angeboten, die in der Schweiz niemand veranstalten darf. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der erste Kostenpunkt dieser Recherche. Der zweite folgt sofort: Wo es Gratisspielguthaben tatsächlich gibt, hängt es an einer Zustimmung der Aufsicht, an einem Verfallsdatum und an einer Sperre, die man in jedem Fall behalten muss – nur auszahlen kann man es nicht. Der dritte Kostenträger ist die Zeit. Bis ein Guthaben freigeschaltet ist, sind Ausweis, Wohnsitzprüfung und ein Zeitfenster von sieben Tagen zu erledigen. Was hier als «gratis» verkauft wird, ist ein Paket aus Kleinbetrag, Bedingungen und Aufwand.

Warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter Gratisguthaben anbieten dürfen

Die Rechtslage ist der Grund, weshalb die Auswahl an Gratisangeboten in der Schweiz klein bleibt, und sie ist gleichzeitig der Massstab, an dem sich die Angebote messen lassen müssen.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, weil sie nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher – es existiert schlicht keiner. Wer Sportwetten anbieten will, braucht diese Bewilligung; wer sie ohne anbietet, macht sich strafbar.

Genau hier sitzt der Kostenpunkt für den Leser. Es gibt in der Schweiz nicht zehn Anbieter mit Startguthaben, aus denen man wählen könnte, sondern zwei, und jeder bedient sein eigenes Gebiet. Ein Gratiskonto ist damit nicht primär eine Frage des Geschmacks, sondern des Wohnsitzes.

Dazu kommt eine Regel, die man in keiner Werbung findet: Freiwillige Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt den Rhythmus dieses Marktes besser als jede Marketingseite. Ein Guthaben entsteht hier nicht, weil ein Anbieter grosszügig ist, sondern weil eine Aufsichtsbehörde einen Antrag genehmigt hat – und die Zahl dieser Genehmigungen ist klein, dosiert und zeitlich begrenzt.

Was die Gespa steuert und was nicht

Zustimmungspflichtig ist das Gratisangebot als solches. Nicht zentral geregelt ist dagegen der Cash-Out. Er ist kein gesetzlich definiertes Instrument, sondern ein Produktmerkmal des jeweiligen Veranstalters, mit dem jeweiligen Regelwerk dahinter. Wer ein Startguthaben mit Cash-Out kombiniert, verlässt also den geschützten Teil der Rechtsordnung und betritt das Feld der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Auch die Frage, welche Sportarten und Wetten überhaupt auf dem Programm stehen, ist keine Frage des Geschmacks. Der zugelassene Bereich ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso Eckball- und Kartenmärkte und jede Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Für den Leser heisst das: Das Gratisguthaben führt nicht in einen offenen Wettmarkt, sondern in ein schmaleres Programm als das, was ausländische Portale zeigen. Weniger Märkte bedeuten weniger Gelegenheiten, das Guthaben in etwas zu verwandeln, das man auch spielen will.

Was ein Startguthaben im Spielerschutz nicht ersetzt

Ein Guthaben von CHF 10 verändert die Verlustlimite nicht, und das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts.

Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatliche feste Einzahlungsobergrenze existiert nicht. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob ein Guthaben aus einer Aktion stammt oder aus einer eigenen Einzahlung. Das ist der Punkt, an dem die meisten «gratis»-Rechnungen im Kopf falsch werden. Ein Aktionsguthaben ist kein zusätzlicher Puffer, sondern ein Einsatz wie jeder andere, der gegen die eigene Verlustlimite läuft.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach dem Verordnungstext erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das ist die eine Stelle, an der ein Gratisguthaben tatsächlich Geld kosten kann, ohne dass es wie eine Ausgabe aussieht. Ein gesperrtes Konto und ein Konto mit Aktionsguthaben sind zwei Zustände, die sich ausschliessen. Wer die Sperre nicht beachtet, verliert den Anspruch.

Wo die Kontrolle in der Praxis endet

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle also nicht als streng darstellen. Aus dieser Zahl folgt für den Leser eine unbequeme Konsequenz. Wer sich auf die Umgebung verlässt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die fast die Hälfte der Zeit nicht greift. Das eigene Limit bleibt die einzige Instanz, die verlässlich ist, und es hilft nur, wenn man es vor der ersten Wette setzt und nicht danach.

Gratisguthaben, Gratiswette, Aktionsguthaben: die Bedingungen, die den Wert bestimmen

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Guthaben und einem Gewinn ist die Auszahlbarkeit. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe Prinzip: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Ein Guthaben ist also ein Gutschein, der nur im Spiel einlösbar ist. Wer CHF 10 erhält und daraus CHF 25 Gewinn macht, hat je nach Herkunft des Einsatzes eine andere Situation. Der Gewinn aus echtem Guthaben ist auszahlbar, der Einsatz aus Aktionsguthaben nicht.

Der Umsatz steckt in der Aktionsdauer, nicht in einer Multiplikatorzahl

Anders als viele ausländische Angebote nennt die Schweiz keine Umsatzbedingung im Sinne eines mehrfachen Einsatzes. Der Filter liegt woanders, nämlich in der Zeit und im Verwendungszweck. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Darin stecken drei Kosten, die man leicht übersieht: Der Code zirkulierte nur an sieben Tagen, die Eingabe musste innert sieben Tagen erfolgen, und das Guthaben verfiel nach dreissig Tagen. Wer nicht ohnehin im Stadion war, hatte nur einen schmalen Zugang zur Aktion. Die 7’000 Stück sind ausserdem eine Obergrenze für das gesamte Angebot, nicht ein Kontingent pro Person.

Bei den laufenden Bedingungen von Sporttip sind Quotenboosts und Profitboosts auf Online-Einzelwetten beschränkt, pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Was ein Zehner bei 1.90/1.90 im Schnitt wert ist

Der Quotenschlüssel eines Marktes sagt, welchen Anteil aller Einsätze dieser Markt zurückzahlt. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 – einem Rechenbeispiel, nicht einem abgefragten Preis – liegt er bei rund 95 %, die Marge des Veranstalters also bei etwa 5 %.

Für ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ergibt sich der durchschnittliche Wert aus dem Guthaben multipliziert mit der Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Mit CHF 10, Quote 1.90 und einem Schlüssel von 95 % liegt das Ergebnis zwischen CHF 4 und CHF 5.

Das ist der Wert des Angebots im Durchschnitt über viele Wetten, unter der Annahme, dass ausschliesslich der Aktionsbetrag gewettet wird – es ist nicht das, was eine einzelne Wette einbringt. Die Bandbreite hängt an der erzielten Quote: Bei höheren Quoten steigt der Wert, bei tieferen sinkt er, und unterhalb einer Quote von 1.50 zählt die Wette bei Sporttip gar nicht für den Kombiboost. Der Gratiszehner ist damit im Durchschnitt weniger als die Hälfte dessen wert, was auf dem Aktionsbanner steht.

Wettschein, Quote und Rundung: das Kleingedruckte der Auszahlung

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Das klingt harmlos und ist es auch, aber es zeigt die Richtung: Die Rundung geht nicht zugunsten des Wettenden. Zusammen mit der Marge im Quotenschlüssel und einer allfälligen Kommission ab der dritten Auszahlung ergibt sich das Bild eines Systems, das an mehreren Stellen kleine Beträge behält. Bei einem Guthaben von CHF 10 ist keine dieser Stellen gross genug, um empört zu sein, aber die Summe erklärt, warum das Angebot für den Veranstalter günstig bleibt.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz ist relevant, weil er die Anzahl der Züge bestimmt, in die man CHF 10 zerlegen kann.

Bedingungen, die den Nutzen eines Guthabens auffressen

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in einer Kombinationswette erhält die Voraussage die Quote 1.00. Für ein Aktionsguthaben heisst das, dass der Einsatz als Guthaben zurückkommt – aber ohne jeden Fortschritt. Wer das Guthaben an ein einzelnes Spiel gebunden hat, sitzt danach auf demselben Ausgangspunkt, mit weniger Restlaufzeit.

Ähnlich verhält es sich mit den Livewetten. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für den Nutzer eines Gratisguthabens ist das ein reales Risiko: Ein Live-Einsatz, der in eine solche Situation hineinläuft, kann seinen Wert verlieren, ohne dass ein Fehler passiert ist.

Bei Kombinationen gibt es eine weitere Falle. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Guthaben kann so in einem Zug verschwinden, ohne je auf dem Wettschein gewirkt zu haben.

Und dann ist da noch die Frist auf den Gewinn selbst. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Für ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit ist das kein praktisches Problem. Für ein Konto, das man nach einer Aktion liegen lässt, sehr wohl.

Zwei Schweizer Veranstalter, zehn Anbieter im Vergleich

Verglichen werden hier die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Die Tabelle ordnet sie nach ihrer Bewilligungslage. Eine Spalte ohne Wert bedeutet nicht, dass eine Angabe fehlt, sondern dass die betroffene Marke zu diesem Punkt nichts vorweist.

Marke Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Sporttip (Swisslos) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betclic ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
MyStake ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung

Zwei Zeilen in dieser Tabelle tragen eine Bewilligung, acht nicht, und das ist keine Momentaufnahme, sondern die Konstruktion des Marktes. Das Geldspielgesetz sagt ausdrücklich, dass eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – in der Schweiz keine Wirkung hat. Für den Leser bedeutet das einen sehr konkreten Unterschied im Beschwerdeweg. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsicht, ein Sperrregister und einen Ansprechpartner. Bei den anderen gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.

Der Kostenpunkt liegt damit nicht nur beim Geld. Er liegt bei dem, was man nicht bekommt: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und für Gewinne aus ausländischen Anbietern die kantonale Steuerpraxis. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Bei Schweizer Grossspielen gilt das nicht.

Als Hintergrund sei eine Zahl zur Sperrliste genannt, ohne dass daraus ein Urteil über einzelne Marken folgt. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Mechanismus, den die Aufsicht als Domain-Hopping beschreibt. Eine Liste ist deshalb ein bewegliches Ziel, kein Zustand.

Registrierung, Wohnsitz und Limits: wie ein Gratiskonto in der Schweiz entsteht

Die Grundlagen dieses Themas sind unspektakulär und entscheiden trotzdem über den Wert jedes Angebots: Wer kein Konto eröffnen darf, für den ist auch das Gratisguthaben nichts wert.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es jeweils nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für den Leser heisst das: Wer in Zürich wohnt, kommt an das Westschweizer Angebot nicht heran, auch wenn es dort gerade ein Guthaben gibt. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip. Die Schweiz hat nicht einen Wettmarkt mit zwei Anbietern, sondern zwei getrennte Märkte mit je einem – und die Frage nach dem «besten» Gratisangebot ist damit zuerst eine Frage der Adresse.

Wie das Guthaben auf das Konto kommt

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Kredite an Spielende sind gesetzlich ausgeschlossen.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN.

Die Mindesteinzahlung von CHF 20 bei Swisslos ist ein Detail mit Folgen für das Thema dieser Seite. Wer nur wegen eines Aktionsguthabens kommt, muss unter Umständen zuerst einzahlen – und die Aktionslogik «ohne eigene Einzahlung» kippt damit an der Kasse. Genau deshalb lohnt es sich, vor der Registrierung zu prüfen, ob die Aktion ein verifiziertes Konto voraussetzt und wie lange sie läuft.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Der praktische Aufwand, der hier entsteht, ist oft grösser als der Wert des Guthabens. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und daraus CHF 15 Gewinn macht, muss diese CHF 15 über das eigene Konto laufen lassen; dafür braucht es die korrekte IBAN im Profil und ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Für Beträge dieser Grösse ist das viel Papier.

Steuern: der Punkt, an dem der Gratisgewinn zur Erklärung wird

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.

Für die typische Wettende liegt das weit ausserhalb der Reichweite: kein Einkommenssteueranteil und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein – im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe. Das ist allgemeine Information; für den eigenen Fall bleibt der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Sporttip (Swisslos Sporttip) – das breiteste Regelwerk, das engste Gebiet

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt.

Das Alleinstellungsmerkmal im Vergleich liegt nicht in einem Bonus, sondern im Regeldetail: Sporttip ist der Anbieter, dessen Bedingungen Einsätze, Quoten und Auszahlungen am detailliertesten festlegen. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, mit dem Vorbehalt, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Der Kombiboost mit seinen Stufen bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen ab je Quote 1.50 ist ebenso dokumentiert wie der Umstand, dass Boosts bei einem Cash-Out verfallen. Wer sich an Bedingungen stört, weil sie unklar sind, findet hier das Gegenteil: ein Regelwerk, das fast zu genau ist.

Beim Cash-Out zeigt sich der Unterschied zwischen einem Merkmal und einem Anspruch. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Auf ein Startguthaben bezogen ist das die uninteressanteste aller Kombinationen. Wer CHF 10 Aktionsguthaben einsetzt und dann auscasht, erhält einen Betrag unterhalb des möglichen Gewinns, verliert dabei laut Bedingungen etwaige Boosts – und das Guthaben selbst bleibt ohnehin nicht auszahlbar. Die Möglichkeit, früh auszusteigen, ist bei einem Betrag dieser Grösse kein Vorteil, sondern nur eine zusätzliche Entscheidung, die man treffen muss.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei. Wer Boosts nutzen will, muss online spielen; wer Systemwetten spielt, hat mit CHF 10’000 die höchste Einzellimite des Vergleichs. Das Regelwerk belohnt genaue Leser und bestraft Schnellentscheider – und bei einem Gratisguthaben ist jeder ein Schnellentscheider, der die Fristen nicht liest.

Loterie Romande (Jouez Sport) – die einzige Marke im Vergleich mit belegter Gratisaktion

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis und hält ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Was sie in diesem Vergleich einzigartig macht, ist keine Werbeaussage, sondern ein Dokument: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das einzige Gratisangebot mit einer belegten Ausschüttung in diesem Feld, und es ist zugleich ein Lehrstück über dessen Reichweite.

Die Reichweite war an drei Stellen begrenzt. Der Code war an sieben Tagen in Stadien verbreitet. Die Eingabe musste innert sieben Tagen erfolgen. Das Guthaben verfiel nach dreissig Tagen. Wer nicht ohnehin an einem Spiel der National League war, konnte nicht teilnehmen. Eine Aktion dieser Art belohnt also nicht die Suche nach einem Gratisangebot, sondern die Anwesenheit im Stadion.

Auf der Einzahlungsseite gelten bei der Loterie Romande höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die grosszügigere Wallet-Grenze im Vergleich zu Swisslos mit CHF 9’999 ändert am Prinzip nichts: Sie begrenzt, wie viel Kapital auf dem Konto liegen darf, nicht, wie viel ein Guthaben wert ist.

Wer in der Westschweiz wohnt und zwischen den beiden bewilligten Anbietern wählen könnte, hätte hier die einzige belegte Gratisaktion des Vergleichs. Die Aktion ist abgelaufen. Ob und wann eine neue folgt, hängt an der Zustimmung der Gespa, nicht an einer Ankündigung der Veranstalterin – und genau deshalb sollte man ein Gratisguthaben nie als Dauerangebot einplanen.

Betclic – ohne Schweizer Bewilligung

Betclic gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine in der Schweiz gültige Bewilligung weist Betclic nicht vor. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das für das Thema dieser Seite heisst: Alles, was oben als Schweizer Schutz beschrieben wurde – die Verlustlimiten, die die Aufsicht erzwingt, die Spielsperre mit Registereintrag und Liechtenstein-Wirkung, die Auszahlung nur auf das eigene Konto –, ist hier kein Rahmen, sondern eine freiwillige Entscheidung des Anbieters. Ein dort beworbenes Gratisguthaben steht in keiner Verbindung zu einer Gespa-Zustimmung, weil für diese Marke keine Gespa-Zustimmung nötig ist.

Die Bewilligungslage ist der einzige harte Messwert, den man bei Betclic findet, und sie ist der entscheidende. Wer ein Startguthaben als risikolosen Einstieg betrachtet, sollte zur Kenntnis nehmen, dass der Begriff «risikofrei» hier eine Bedeutung hat, die keine Aufsicht prüft. Für einen Spielenden, dem ein konkretes Produktversprechen wichtiger ist als der Schweizer Schutzweg, kann die Marke interessant sein; die Entscheidung fällt dann aber ausdrücklich ohne Netz.

Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Wetten annehmen, eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.

Für diese Marke gibt es keinen Schweizer Bewilligungsstatus, weil es ihn nicht geben kann – nicht, weil er fehlt. Das ist der Unterschied, den ein Vergleich sauber halten muss. Betclic, Fezbet und die folgenden Marken sind nicht Anbieter mit ungeklärter Bewilligung; sie sind Anbieter, auf die das Schweizer Bewilligungsregime gar nicht anwendbar ist.

Ein Gratisangebot, das hier ausgelobt wird, ist damit nicht zustimmungspflichtig und nicht auf das Kontingent angerechnet, das die Gespa bei den beiden Veranstaltern führt. Was das kostet, ist nicht Geld, sondern Nachvollziehbarkeit: Wer wissen will, wer hinter dem Angebot steht und welches Recht auf eine Auszahlung anzuwenden ist, hat hier keine Stelle, die ihm das beantwortet.

WirWetten – ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten führt keine Schweizer Bewilligung. Damit gelten die Grundlagen des Schweizer Bewilligungsregimes für diese Marke nicht: keine Veranstalterbewilligung unter dem BGS, keine Spielbewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa. Eine im Ausland erworbene Bewilligung wirkt nach Art. 4 BGS nicht in der Schweiz, es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt.

Der für den Leser wirklich relevante Punkt ist die Swissness der Marke nicht. Ein deutsch klingender Name ist kein Kriterium für irgendetwas, und ein Vergleich, der Sympathie für die Sprache mit einer Bewilligung verwechselt, wird falsch. Zu prüfen ist allein, ob die Marke in der Schweiz Wetten annehmen darf – darf sie nicht – und ob das für die eigene Situation ins Gewicht fällt.

Wer ausschliesslich die Anzahl der Wettmärkte im Blick hat, kann sich von so einer Plattform angesprochen fühlen, weil das Schweizer Programm durch die Gespa-Liste enger ist. Der Preis für diese Breite ist der Verzicht auf jede Schweizer Kontrolle. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 fällt dieser Preis nicht sofort an, aber er fällt an, sobald eine Auszahlung oder eine Beschwerde zum Thema wird.

20Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Auch 20Bet gehört zu den Marken ohne Bewilligung nach Schweizer Recht. Die zwei bewilligten Veranstalter bleiben Swisslos und die Loterie Romande; eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rückgriff, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden.

Für den Themenkreis dieser Seite ist eine Überlegung zentral, die vor allem Anbieter ohne Bewilligung betrifft: Eine Einzahlung per Karte oder Wallet an eine nicht bewilligte Plattform kann im Streitfall zu einem Problem der Hausbank werden. Die Schweiz verfügt über kein Instrument, Zahlungen an nicht lizenzierte Wettseiten zu blockieren. Das ist kein Schutz für den Anbieter, sondern das Gegenteil – es bedeutet, dass die Bank im Zweifel nichts abgefangen hat und nichts zurückholt. Eine Aussage darüber, dass Banken oder Kartensysteme solche Zahlungen sperren, wäre falsch, und sie steht auch nicht auf dieser Seite.

Gewinne aus einer solchen Plattform unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind steuerlich aber trotzdem kein Selbstläufer – die kantonale Praxis kann sie voll erfassen. Ein Gratisangebot mit einem Auszahlungsweg, den man selbst bezahlt, ist damit fast so teuer wie das Guthaben gross ist. Nur eben nicht für den Anbieter.

Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet fällt in die Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind hier zur Annahme von Sportwetten befugt; Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda weisen keine in der Schweiz gültige Bewilligung vor. Eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung, es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.

Der aufsichtsrechtliche Kostenpunkt, den man bei dieser Konstellation selten bedenkt, betrifft nicht die Auszahlung, sondern die Fristen. Ein bewilligter Veranstalter arbeitet mit Quoten von rund 95 % Rückzahlung, mit klaren Verfallfristen und einer geregelten einmaligen Einsprache. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine vergleichbare Institution, bei der eine Frist durchgesetzt wird. Wer Wochen nicht reagiert, hat kein Gremium, das ihm sagt, ob sein Anspruch noch besteht.

Für einen Leser mit abgeschlossener Auszahlung und klarer Kontoführung spielt das kaum eine Rolle. Für einen, der das Angebot vergleicht, ohne es zu nutzen, ist es das entscheidende Argument, denn es betrifft den Fall, der wirklich Geld kostet.

MyStake – ohne Schweizer Bewilligung

MyStake gehört ebenfalls zu den acht Marken in diesem Vergleich, die keine Schweizer Bewilligung vorweisen. Nach dem Schweizer Modell kommen als Veranstalter nur die zwei bewilligten Häuser in Frage; eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Kraft, keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden.

Interessant für die Einordnungslogik dieser Seite ist die Marke aus einem anderen Grund. Krypto- und Wallet-Lösungen tauchen in der Schweizer Aufzählung nur als Gegenstand einer Verbotsregel auf: Auszahlungen anonym oder per Krypto sind im bewilligten Markt nicht möglich, weil alles auf ein Konto auf den eigenen Namen laufen muss. Wer an solchen Wegen interessiert ist, findet sie in der Schweiz nicht. Auf welche Weise eine Marke ohne Bewilligung Ein- und Auszahlungen abwickelt, steht hier nicht zur Debatte, weil dazu keine Schweizer Regel existiert, die man anwenden könnte.

Damit bleibt als Bewertung das Bekenntnis, dass sich diese Marke nicht über den Schweizer Schutz definieren lässt – und dass für einen Gratisbetrag in der Grössenordnung eines Kinotickets der administrative Aufwand für eine nachträgliche Prüfung ausser Verhältnis steht.

bet-at-home – ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home ist die einzige Marke in dieser Liste, die die Gespa im Zusammenhang mit der Sperrliste namentlich nennt – zusammen mit Interwetten. Die Gespa beschreibt dabei den Mechanismus des Domain-Hoppings: Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Eine Nennung dieser Art sagt nichts über die Qualität eines Angebots, sie sagt etwas über die Dynamik der Sperrliste.

In der Sache gilt auch hier: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Für ein Gratisguthaben ist der praktische Effekt ein anderer als bei den übrigen Marken, weil eine gesperrte Domain unter Umständen gar nicht erreichbar ist und man dann über einen Umweg dorthin gelangt – mit allen Folgen für die Buchführung einer Einzahlung.

Ein Anbieter, dessen Adresse auf einer Sperrliste steht und diese Adresse wechselt, ist für einen Spielenden schwerer nachzuvollziehen, und gerade bei der Rückabwicklung eines Zahlungsvorgangs zählt Nachvollziehbarkeit mehr als alles andere. Die Bewilligungslage bleibt der bestimmende Faktor; die Sperrlistenpraxis ist ein zusätzliches Warnzeichen, und diesmal ein sehr konkretes.

BetPanda – ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda schliesst die Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Für alle acht gilt derselbe Rahmen: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung unter dem BGS, keine Aufsicht durch die Gespa, eine ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und die Möglichkeit, über die Sperrliste blockiert zu werden. Wer bei diesen Anbietern Sportwetten ohne Bewilligung veranstaltet, handelt strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden.

Das ist der letzte Kostenpunkt der Liste, und er ist der schwerste, weil er nicht im Voraus bezifferbar ist. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt nicht mit demselben Anspruch wie bei einem bewilligten Haus.

Für die Einordnung dieser ganzen Gruppe bleibt ein Satz, der nicht abgeschwächt werden sollte: Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf hier nicht als legal oder sicher bezeichnet werden. Umgekehrt ist die bewilligte Seite kein bequemer Standard, sondern ein enger: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Wer zwischen beiden wählt, wählt zwischen Kontrolle und Breite.

Häufige Fragen zu Sportwetten mit Gratis-Startguthaben

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber nicht als Dauerangebot. Freiwillige Spiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Belegte Ausschüttungen waren klein, zeitlich begrenzt und an ein verifiziertes Konto gebunden. Ein Angebot ohne jede Bedingung existiert nicht.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Reichweite hing damit an der Anwesenheit im Stadion.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotions nicht auszahlbar. Bei Swisslos sind es reguläre Spielguthaben, die innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Auszahlbarkeit trennt einen Gewinn von einem Geschenk.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Nur wer eine Adresse in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein hat, kommt überhaupt infrage.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000. Für Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei CHF 1 sind aus einem Zehner zehn Züge möglich.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben unter Art. 75 Abs. 2 BGS fallen und nicht als Werbegeschenk des Veranstalters gelten. Die Aufsicht prüft damit Angebot, Verfallfrist und Verwendungszweck, bevor sie erscheinen. Das ist der Grund, weshalb die Zahl der Aktionen klein bleibt und weshalb ein Gratisguthaben nie ein Dauerzustand ist.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»