Sportwetten mit Einzahlungsbonus 2026 – das Kleingedruckte vor der Gutschrift

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Eine leere Ersatzbank unter einem Plexiglasdach am Spielfeldrand, Regentropfen auf der Scheibe, dahinter ein Rasenplatz
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer «Einzahlungsbonus» in eine Suchmaske tippt, hat meistens ein Bild im Kopf: hundert Prozent auf die erste Einzahlung, ein paar Hundert Franken gratis, und ein Willkommensgeschenk, das jede Wette von Anfang an doppelt so angenehm macht. In der Schweiz existiert dieses Bild nicht. Es existiert nicht, weil die Eidgenossenschaft das Geschäft mit den Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt hat und weil Gratisspielguthaben hier nicht zum Marketing gehören, sondern einer vorherigen Zustimmung der Aufsicht bedürfen. Was der Markt stattdessen hergibt, sind kleine Erhöhungen: ein Boost auf den Nettogewinn einer Kombination, ein Quotenboost für eine einzelne Voraussage, und in der Westschweiz gelegentlich ein Gratisspielguthaben von zehn Franken, verteilt über einen Code, der in Eishockeystadien die Runde macht. Der Rest – die Prozentzahlen, die auf ausländischen Seiten prangen – liegt ausserhalb der Bewilligung und damit ausserhalb des Schutzes, den die Bewilligung mitbringt.

Genau darum geht es auf dieser Seite. Nicht darum, welches Angebot am grössten ist, sondern darum, was es kostet. Jede Gutschrift, jede Erhöhung und jeder Boost hat einen Preis, und der Preis steht selten dort, wo der Betrag steht. Er steht in Umsatzbedingungen, in Fristen, in Mindestquoten, in Einsatzobergrenzen und in der schlichten Tatsache, dass Guthaben aus einer Promotion im Regelfall nicht ausbezahlt wird. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest die nächste Werbebotschaft anders. Das ist der ganze Nutzen dieser Seite.

Warum Gratiskredite in der Schweiz vorher bewilligt werden müssen

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) zählt sie in Art. 3 lit. c und e dazu, und zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK – die Aufsicht über die Casinos ist eine andere Baustelle mit anderen Zuständigkeiten. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Eine Waage mit zwei leeren Schalen steht auf einem Schreibtisch, Seitenlicht wirft lange Schatten
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter gedeckelt. Zwei sind es, und bei zwei ist Schluss: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ein dritter bewilligter Anbieter für Sportwetten existiert nicht, und wer danach sucht, findet ihn nicht, weil es ihn nicht gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungsträger, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Diese Konstruktion erklärt, warum die Bonuslandschaft hier so karg ist. Art. 75 Abs. 2 BGS stellt Gratisspiele und Gratiskredite unter Zustimmungsvorbehalt: Wer Gratisguthaben verteilen will, braucht vorher das Einverständnis der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht. Für ein ganzes Jahr, für einen Anbieter. Man muss diese Zahl zweimal lesen, um ihre Wirkung zu erfassen: Das ist kein Markt, in dem Willkommenspakete durch die Gegend fliegen.

Was die Werbung darf – und was sie kostet, wenn sie zu weit geht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen gerichtet (Art. 74 BGS). Ein Zeitfensterverbot kennt das Gesetz nicht, Werbung am Abend ist also nicht per se unzulässig. Der scharfe Teil steht in Art. 74 Abs. 3: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten. Und Art. 131 BGS knüpft daran eine Busse von bis zu CHF 500’000.

Für einen ausländischen Anbieter, der mit hohen Prozentzahlen auf Schweizer Spielende zielt, heisst das: Er betreibt sein Geschäft auf einem Fundament, das hier keine Geltung hat. Was bleibt, ist die Beschreibung. Diese Seite bewertet, sie bewirbt nicht.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Zur Bewilligung gehört eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Liste in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Der Cash-Out ist gar nicht geregelt: Er ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters, und man beschreibt ihn am besten so, wie der Anbieter ihn beschreibt.

Diese Liste ist der eigentliche Preis der Legalität. Wer sich über die schmale Schweizer Produktpalette ärgert, ärgert sich über den Mechanismus, der die Spielenden gleichzeitig schützt. Beides steckt in derselben Norm.

Warum ein Bonus kein Grund ist, mehr einzuzahlen

Die Limiten in der Schweiz setzt nicht der Staat, sondern die Spielenden selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine feste Einzahlungsobergrenze, wie sie andere Länder kennen, existiert hier nicht – wer nach einer staatlichen Depotlimite sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Das ist eine wichtige Unterscheidung, denn sie verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie in der Praxis landet: auf den Menschen, der vor dem Bildschirm sitzt, und auf die Frage, ob er diese Limite beim ersten Mal mit Bedacht setzt oder schnell wegklickt.

Beim Herabsetzen geht es sofort, beim Erhöhen nach Gesetz erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zur gesetzlichen Frist ist kein Detail: Er zeigt, dass die Veranstalter die Bremse noch etwas länger halten, als sie müssten.

Jetzt kommt der Punkt, an dem ein Bonus gefährlich wird. Eine Gutschrift verändert die Rechnung im Kopf. Aus «ich zahle CHF 50 ein» wird «ich zahle CHF 50 ein und habe dann CHF 100 zum Spielen». Der zweite Satz klingt nach doppeltem Vergnügen, ist aber nur eine andere Verteilung desselben Verlustrisikos – und wenn an die Gutschrift Umsatzbedingungen geknüpft sind, ist er sogar die schlechtere Variante, weil der Umsatz erst durchgehandelt werden muss, bevor irgendetwas davon dem Spielenden gehört.

Eine Limite, die auf diesem Denken aufbaut, hält nicht. Wer CHF 100 monatlich als Verlustobergrenze einträgt und dann einen Bonus annimmt, hat seine Limite nicht erhöht – er hat seinen Verlust pro Monat erhöht, ohne die Zahl zu ändern.

Spielsperre und Sperrregister: was das für das Konto bedeutet

Swisslos lässt den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird nicht vor Fristablauf aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen landet in einem gesamtschweizerischen Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Die gesetzliche Grundlage steht in Art. 80 bis 82 BGS, eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist dabei beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).

Der harte Teil folgt in Art. 45 BGS: Gesperrte und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperrt und es später vergisst, verliert nicht nur den Zugang, sondern auch das Geld, das dort noch liegt. Das ist keine Nebenbemerkung, das ist die Konsequenz der Sperre, und man sollte sie kennen, bevor man sie ausspricht.

Minderjährige sind vom Online-Angebot ausgeschlossen (Art. 72 BGS), Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, und es darf keine Spielsperre bestehen; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wie lückenhaft der Schutz am Verkaufspunkt ist, zeigt eine Zahl, an der man nicht vorbeikommt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. In fast jedem zweiten Versuch. Wer den Verkaufspunkt für die sichere Variante hält, weil dort ein Mensch hinter dem Tresen steht, sollte diese Zahl kennen.

Wie ein Einzahlungsbonus tatsächlich abgerechnet wird

Spielguthaben, das aus einer Promotion stammt, ist nicht auszahlbar – das gilt bei Swisslos und bei der Loterie Romande gleichermassen, und es ist die Regel, die den Wert eines Bonus am stärksten drückt. Es ist Guthaben zum Wetten, nicht Geld. Wer es auszahlen will, muss zuerst wetten, die Wette gewinnen, und dann bleibt die Frage, ob der Gewinn aus einem Gratisguthaben überhaupt auf das eigene Konto darf. Bei der Loterie Romande lautet die Antwort nein: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos ebenso.

Diese Unterscheidung ist wichtiger als jede Prozentzahl auf einem Werbebanner. Wenn ein Gratisspielguthaben den Nettogewinn erhöht, profitiert der Spielende nur dann, wenn die Wette durchgeht – und nur bis zu einer Obergrenze, denn Einsatz und Gewinnerhöhung sind bei Sporttip limitiert. Ein Boost ist also kein Geschenk, sondern eine Optionsposition mit einer Preisobergrenze und einem Zulassungskriterium. Das ist nicht dasselbe, auch wenn es auf dem Wettschein gleich aussieht.

Wer das prüfen will, findet die Regeln in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen und im Regelwerk der Loterie Romande. Man muss sie lesen. Es gibt keine Abkürzung, und kein Vergleichsportal ersetzt diese Lektüre.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Die Gegenüberstellung zeigt vor allem eines: dass hierzulande kein Wettbewerb um Boni stattfindet, sondern ein Nebeneinander zweier Gebietsmonopole mit unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat genau einen bewilligten Anbieter. Wer in der Westschweiz wohnt, hat genau einen anderen. Die Wahl, die den meisten Schweizer Spielenden bleibt, ist die zwischen dem eigenen Veranstalter und einem ausländischen Angebot ohne Bewilligung.

Die Swisslos-Bewilligung deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH ab, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.

Bei den Verkaufsstellen und beim Personal liegen die beiden Zahlen weit auseinander. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist ein Vertriebsnetz, das auf Fläche gebaut ist.

Was auf das Spielerkonto darf und was davon zurückkommt

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung Einzahlungsgrenze auf das Konto Limite des Wallet-Guthabens
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel CHF 10’000 pro 30 Tage, letzter Kauf bis unter CHF 9’999 Wallet-Guthaben CHF 9’999
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande CHF 10’000 pro 30 Tage CHF 10’000

Die beiden Limiten sind sich zum Verwechseln ähnlich – CHF 10’000 in 30 Tagen hier, CHF 10’000 dort – und doch sind sie nicht dasselbe. Bei Swisslos ist die Obergrenze eine Kaufgrenze für das Guthaben: Einzahlungen sind möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Bei der Loterie Romande ist es eine Limite auf das Spielerkonto von CHF 10’000 pro 30 Tage, verbunden mit einer Wallet-Obergrenze von ebenfalls CHF 10’000.

Für den Alltag ist keine dieser Zahlen relevant. Wer im Monat ein paar Hundert Franken einzahlt, kommt beiden Grenzen nie nahe. Relevant werden sie in einer sehr spezifischen Situation: wenn jemand glaubt, «mehr Guthaben» sei gleichbedeutend mit «bessere Ausgangslage». Es ist nicht.

Was eine Auszahlung kostet

Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Zahl, die hier zählt, ist die Drei-Prozent-Marke in Kombination mit der zweiten Gratisauszahlung. Wer selten auszahlt, zahlt nichts. Wer häufig kleinere Beträge abzieht, zahlt – und zwar gemessen an der abgezogenen Summe. Das ist die Art von Gebühr, die man beim Auszahlen als Erstes vergisst und beim dritten Mal nicht mehr vergisst.

Bei Gewinnen gibt es abweichende Wege. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande zieht ihre Grenze bei derselben Zahl: bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Über allen Auszahlungen steht ein Satz der Aufsicht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist ohnehin ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer auf einer Schweizer Plattform nach einer Auszahlung in eine Wallet-Adresse fragt, fragt nach etwas, das es hier nicht gibt.

Der Einzahlungsbonus, den es in der Schweiz nicht gibt

Und dann ist da die Lücke, die diese Seite nicht schliessen kann, weil sie sich nicht schliessen lässt: Weder Swisslos noch die Loterie Romande führen nach ihren eigenen Bedingungen einen Willkommensbonus in Prozent der ersten Einzahlung. Es gibt Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboosts und in der Westschweiz gelegentlich Gratisspielguthaben. Es gibt keinen «100 % auf die erste Einzahlung»-Mechanismus, und das ist kein Zufall, sondern eine Folge des Zustimmungsvorbehalts in Art. 75 Abs. 2 BGS.

Wer also mit der Erwartung eines klassischen Einzahlungsbonus auf diese Seite gekommen ist, muss sich entscheiden: die Erwartung anpassen oder das Land wechseln. Innerhalb der Schweiz gibt es nur die eine Antwort.

Die Bonusmechanik von Sporttip durchgerechnet

Der Kombiboost ist das einzige Instrument im bewilligten Schweizer Angebot, das einer Kombinationswette einen echten Mehrwert hinzufügt. Er gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der interessante Teil dieser Staffelung ist die Steilheit zwischen vier und sieben Voraussagen. Ein Sprung von 5 auf 20 Prozent, also eine Vervierfachung des Bonus, verlangt drei zusätzliche richtige Voraussagen. Jede dieser zusätzlichen Voraussagen multipliziert das Risiko der gesamten Kombination, während sie den Bonus nur auf den Nettogewinn hebt – und zwar auf den Nettogewinn, der nur anfällt, wenn alle Voraussagen aufgehen. Das ist der klassische Zielkonflikt einer Kombinationswette, und der Boost verändert ihn nicht, er verschärft ihn.

Rechnen wir ein Beispiel durch, das keiner echten Quotierung entspricht, sondern nur die Mechanik zeigt: vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 mit einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und liegt bei 9’792. Der Gewinn einer gewonnenen Kombination ist Einsatz mal Gesamtquote: CHF 97.92, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet nach den Sporttip-Regeln, macht CHF 97.90. Der Nettogewinn ist CHF 10 × (9’792 − 1) = CHF 87.92, nach derselben Rundung CHF 87.90. Mit vier Voraussagen greift der Boost von 5 % auf den Nettogewinn: CHF 87.92 × 0.05 = CHF 4.40 als Erhöhung, und der Gesamtertrag der gewonnenen Wette liegt damit bei CHF 102.30.

Dieselben vier Voraussagen mit einem Einsatz von CHF 10 ergeben also, wenn alles aufgeht, eine Erhöhung von rund CHF 4.40. Der Bonus liegt damit in einer Bandbreite von etwa CHF 4.40 bei vier Voraussagen bis deutlich mehr bei fünfzehn, wo die Erhöhung 100 % des Nettogewinns erreicht – unter der Bedingung, dass jede der Voraussagen die Mindestquote von 1.50 trägt und dass die Erhöhung innerhalb der Limite bleibt, die Sporttip setzt. Diese Bandbreite ist der eigentliche Befund: Der Kombiboost belohnt die Breite der Kombination, nicht die Höhe des Einsatzes.

Und hier zahlt sich die kleine Rechnung aus. Wer CHF 10 auf eine Viererkombination setzt und dafür vier Ereignisse richtig tippen muss, hat das Eintrittsgeld für eine zusätzliche Wette bezahlt, die er nicht platziert hat – genau darin liegt die Chance des Boosters. Was der Boost nicht ändert, ist die Marge, die in jeder der vier Quoten steckt. Die Erhöhung von 5 % auf den Nettogewinn wird auf das aufgeschlagen, was nach dieser Marge übrig bleibt. Sie holt nichts zurück, sie legt etwas obendrauf.

Wer die Mechanik selbst nachprüfen will, findet sie in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, mit der beschriebenen Rundung. Bei einem abgesagten Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.

Quotenboost und Profitboost: was sie versprechen und was sie kosten

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Satz ist der, den man zweimal lesen sollte. Ein Cash-Out ist bei Sporttip ein vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung, er lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer während eines Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung. Der Ausstieg ist damit genau in jenem Moment teurer, in dem Spielende ihn am liebsten nutzen – wenn es ungemütlich wird. Der Boost soll zum Durchhalten bewegen. Man darf das ruhig als das erkennen, was es ist.

Der Cash-Out-Betrag selbst liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Sporttip muss einen Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es gibt also keinen Anspruch, nur eine Option, und ihr Preis ist ein Abschlag auf den möglichen Gewinn.

Ein Gratisspielguthaben, wie es in der Westschweiz aussah

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Man kann dieses Volumen belächeln: CHF 10, befristet, an 7 Tagen, für 7’000 Personen. Man kann es aber auch als das lesen, was es ist: der maximale Umfang, den ein Gratisspielguthaben in der Schweiz nach der Bewilligungspraxis annehmen kann. Wer aus einem anderen Markt kommt, in dem Willkommenspakete im vierstelligen Bereich liegen, sieht hier die Obergrenze des Systems. Die interessantere Zahl ist die Frist von 30 Tagen. Ein Guthaben, das nach einem Monat verfällt, weil man es nicht gespielt hat, ist verloren – und zwar ohne dass jemand etwas falsch gemacht hätte ausser zu zögern.

Umsatzbedingungen: die Regel, die den Wert frisst

In der Schweiz ist das Problem weniger die Umsatzbedingung als der Zustimmungsvorbehalt – aber das Prinzip, das ausländische Seiten anwenden, ist dasselbe und sollte jeder kennen, bevor er eine Prozentzahl glaubt. Eine Umsatzbedingung verlangt, dass Bonus und manchmal auch Einzahlung eine bestimmte Anzahl Male umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist, und häufig zählen nur Wetten ab einer Mindestquote mit.

Diesen Mechanismus sollte man nicht als Formalität lesen, sondern als Preis. Eine Umsatzbedingung von 30-mal Bonus plus Einzahlung bei einem Bonus von CHF 100 auf eine Einzahlung von CHF 100 bedeutet einen Umsatz von CHF 6’000, der erst einmal durchgespielt sein will. Bei einem Einsatz von CHF 2 pro Wette sind das 3’000 Wetten. Man muss diese Zahl nicht kommentieren, um zu sehen, was sie über den Wert eines «Geschenks» sagt. Jede dieser Wetten trägt die Marge des jeweiligen Marktes, und die addiert sich über die Strecke zu einem Betrag, der die Gutschrift übersteigen kann.

Und es gibt eine zweite Bremse, die im Mechanismus selbst sitzt: Wetten unterhalb der Mindestquote zählen nicht. Wer aus Vorsicht auf tiefe Quoten setzt, hat noch nicht einmal umgesetzt, was er umsetzen wollte. Die Uhr läuft trotzdem. Chancenlose Favoritensiege sind damit der einzige verlässliche Weg durch ein solches Programm, und sie zahlen am wenigsten. Die Bedingung zwingt die Spielenden, mehr Risiko zu nehmen, als sie gewählt hätten.

Deshalb ist die Reihenfolge beim Prüfen eines Angebots festgelegt. Zuerst der Umsatz, dann die Mindestquote, dann die Frist, dann die Obergrenze der Gutschrift – und erst ganz am Ende die Prozentzahl, mit der geworben wird. Wer in der umgekehrten Reihenfolge prüft, prüft die Werbung und nicht das Angebot. Die Reihenfolge ist kein Formalismus: Die Prozentzahl steht vorne, weil sie am wenigsten kostet.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen stehen hier zur Bewertung. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Acht nicht, und diese acht werden nach denselben Kriterien beurteilt wie die beiden bewilligten, weil Schweizer Spielende ihnen real begegnen. Wer ein Geschäft ohne Bewilligung betreibt, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Die Spielenden werden nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist der eine Satz, der alles Weitere trägt. Diese Seite nennt keinen ausländischen Anbieter legal und keinen sicher, weil beides nicht zutrifft.

Swisslos Sporttip (Swisslos.ch): der Veranstalter mit dem vollen Schutz und dem engsten Katalog

Die Bewilligung ist echt und umfassend: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa, Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, und das umfasst 19 Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Aktionen sind schmal, aber sie existieren. Der Kombiboost staffelt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jede mit einer Mindestquote von 1.50, und gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses. Beide sind einmal pro Person nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei den Einsätzen ist der Spielraum klar umrissen: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und das geschieht ohne Verhandlung – der Wettschein wird einfach nicht angenommen.

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register.

Bezahlt wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf das eigene Konto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Wo der Schuh drückt: Der Sporttip-Katalog ist der engste, den ein Schweizer Veranstalter überhaupt führen darf, und die Wohnsitzbindung schliesst einen erheblichen Teil des Landes aus. Die Acht-Zustimmungen-Zahl aus dem Jahr 2025 sagt alles über die Grosszügigkeit des Bonusprogramms. Wer in Zürich oder Bern wohnt und Wert auf eine klare, überwachte Umgebung legt, hat hier einen vollständigen Rahmen. Wer einen Einzahlungsbonus sucht, wie ihn die Werbung verspricht, sucht hier vergebens. Genau das ist die Aussage, nicht das Bedauern darüber.

Ein Hinweis für alle, die Livewetten spielen: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Man sollte diese Regel kennen, bevor man in einer hektischen Phase klickt.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): das Westschweizer Angebot mit dem klarsten Gratisguthaben

Die Société de la Loterie de la Suisse Romande hält dieselbe Art von Bewilligung wie Swisslos, nämlich Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht, und bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das greifbarste Bonusinstrument in ihrem Programm war «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Der Mechanismus war an einen Code gebunden, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, und die Eingabe musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto erfolgen. CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Einzahlungsregeln sind grosszügig bemessen und trotzdem strikt: höchstens CHF 10’000 auf das Spielerkonto pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt auf das Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das ist die klarste Konstruktion im Schweizer Feld. Der Mechanismus des Patinoires-Gratisguthabens war sauber abgegrenzt, die Menge begrenzt, die Frist explizit – man wusste genau, woran man war. CHF 10 sind CHF 10, und wer sie nicht innert 30 Tagen spielte, verlor sie. Die Kehrseite ist, dass die Bewilligungspraxis genau diese Grösse diktiert. Die Loterie Romande schöpft den Spielraum aus, den sie hat, und der Spielraum ist klein. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und eine Promotion mit klaren Regeln einer mit hohen Prozentzahlen vorzieht, bekommt hier genau das.

Bruce Bet (ohne Schweizer Bewilligung): ein Konto ausserhalb jedes Schweizer Schutzrahmens

Bruce Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert, und sie hätte hier ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und damit über DNS blockiert werden. Bestehende Domains werden innerhalb weniger Stunden ersetzt, ein Mechanismus, den die Gespa Domain-Hopping nennt.

Wer sich ein Konto bei Bruce Bet einrichtet, erklärt sich mit einer Umgebung einverstanden, in der keine der Schweizer Schutzmechanismen greift: keine Spielsperre, die auch für Casinos gilt, keine Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, kein Anspruch auf Auszahlung nur auf das eigene Konto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Jeder Prozentwert auf der Startseite – und ausländische Seiten werben mit ganz anderen Zahlen – steht vor diesem Hintergrund.

Wer die Bonushöhe über alles stellt, kommt hier auf seine Rechnung, und das ist die ehrlichste Formulierung, die möglich ist. Was er dafür aufgibt, ist nicht sichtbar, solange nichts schiefgeht. Es wird sichtbar, wenn eine Auszahlung stockt oder ein Konflikt entsteht, und dann gibt es keine Stelle in der Schweiz, die zuständig wäre. Die Steuerbehandlung ausländischer Gewinne ist es wert, hier erwähnt zu werden: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist keine Randnotiz, sondern ein Posten.

Wettigo (ohne Schweizer Bewilligung): gleiche Ausgangslage, gleicher Vorbehalt

Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Gespa-Sperrliste blockiert werden. Der Mechanismus des Domain-Hoppings gilt hier wie bei jedem Anbieter ohne Bewilligung.

Die Frage, die sich bei jedem dieser acht Namen stellt, ist nicht, welcher der beste ist, sondern ob überhaupt einer in Frage kommt. Wer in der Schweiz ein Sportwettenkonto möchte, das seinen Namen trägt und auf das im Streitfall Schweizer Recht anwendbar ist, findet das bei Swisslos und bei der Loterie Romande. Alle anderen Konstellationen sind bewusst gewählte Abstriche, und ein Hinweis auf eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts.

In dieser Gruppe unterscheiden sich die Anbieter allenfalls in ihrer Auffälligkeit – in der Sprache ihrer Werbung, der Aggressivität ihrer Boni, der Präsenz in Suchmaschinen. Produktseitig ist die relevante Eigenschaft aller acht dieselbe: die fehlende Bewilligung.

Sportaza (ohne Schweizer Bewilligung): dieselbe Bewertung, dieselbe Warnung

Bei Sportaza liegt die Sache identisch: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Bewilligung hat keine Wirkung nach Art. 4 BGS, und es besteht keine Anbindung an das Sperrregister. Damit entfallen der Schweizer Rechtsweg und der Schutz durch die Gespa. Für Gewinne aus solchen Angeboten gilt die kantonale Steuerpraxis, die je nach Wohnkanton variieren kann – Steuerfragen klärt man daher verbindlich mit der kantonalen Steuerverwaltung.

Für einen Anbieter in dieser Gruppe gibt es schlicht keine Schweizer Regeln, an die er sich halten müsste – keine Verlustlimitpflicht, keine Pflicht, nur auf ein Konto im Namen des Inhabers auszuzahlen, keinen Anschluss an das Register, das auch für Online-Casinos gilt. Wer das als Freiheit empfindet, sollte den zweiten Teil mitdenken: Ohne Pflichten des Anbieters entstehen Ansprüche des Spielenden nicht. Ein Konto wird nicht dadurch sicherer, dass es keine Vorschriften gibt, an die es sich halten müsste.

Gamdom (ohne Schweizer Bewilligung): kein Schweizer Rahmen, keine Schweizer Rückgriffsmöglichkeit

Gamdom führt keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert. In der Schweiz hat sie keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg fehlt, die Blockierung über die Sperrliste ist möglich.

Interessanter als die Wiederholung dieser Punkte ist die Frage, was eine Einzahlung bei einem solchen Anbieter überhaupt ist. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande gibt es einen klaren Rahmen: zwei Gratisauszahlungen pro Jahr, ab der dritten möglicherweise 3 %, eine Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen, ein Mindestkauf von CHF 20. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist das alles offen und wird ausschliesslich von dessen eigenen Bedingungen bestimmt. Wer vorher nicht liest, erfährt die Zahlungsmodalitäten erst, wenn er auszahlen will – ein Zeitpunkt, an dem er keine Wahl mehr zwischen Anbietern hat, sondern nur noch die zwischen Zahlen und Warten.

PowBet (ohne Schweizer Bewilligung): gleiche Rechtslage, gleiche Einschränkungen

PowBet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung und unterliegt keiner Aufsicht durch die Gespa. Auch hier gibt es keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; Domains können über die Sperrliste blockiert werden.

Ein Bahngleis in den Bergen mit Schneeresten und einem leeren Perron im Morgengrauen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Eine Blockierung wirkt anders, als Spielende sie sich vorstellen. Sie trifft die Domain, nicht das Konto, und der Anbieter ersetzt sie innerhalb weniger Stunden. Wer auf der Sperrliste landet, wird also nicht wirksam ausgesperrt – er wird nur unsichtbarer. Die Gespa nennt diese Praxis Domain-Hopping. Wer ein solches Konto hält und den Zugang über die Domain verliert, findet ihn über die nächste Domain wieder; was er nicht wiederfindet, ist der Zugang zu einer Schweizer Beschwerdestelle.

BetAlright (ohne Schweizer Bewilligung): der Name ist kein Programm

Bei BetAlright gilt dasselbe wie bei den übrigen Anbietern ohne Bewilligung: Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor, der Rechtsweg in der Schweiz ist nicht gegeben, und eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt. Der Name des Anbieters sagt nichts über seinen rechtlichen Status aus.

Man sollte sich davor hüten, einen Markennamen als Qualitätsurteil zu lesen. Nichts an einem Namen – und nichts an einer bunten Startseite – ändert daran, ob eine Veranstalterbewilligung nach BGS vorliegt. Das ist der einzige Punkt, an dem sich die acht Anbieter am Ende messen lassen müssen, und er lässt sich in einem Register prüfen. Wer die Mühe scheut, überlässt die Entscheidung dem Marketing des Anbieters.

Cloudbet (ohne Schweizer Bewilligung): Krypto-Umfeld, aber dieselbe Rechtslage

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Auch hier können Domains über die Sperrliste blockiert werden.

Hier lohnt ein Punkt, der leicht untergeht: Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, weil Art. 50 Abs. 2 VGS die Auszahlung ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers zulässt. Wer im Ausland mit Kryptowährungen einzahlt, verlässt also nicht nur die Schweizer Bewilligung, sondern auch den Zahlungsweg, der jede Auszahlung an eine verifizierte Identität bindet. Ausländische Gewinne unterliegen zudem nicht der Verrechnungssteuer, was auf den ersten Blick günstig wirkt und im Thurgau nach kantonaler Praxis zu vollständig steuerbarem Einkommen führt.

Rollbit (ohne Schweizer Bewilligung): die Achtergruppe bleibt die Achtergruppe

Rollbit schliesst die Reihe ab: Auch hier liegt keine Schweizer Bewilligung vor, es gibt keine Registeranbindung und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können bei Bedarf auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was bleibt, wenn man alle acht gemeinsam betrachtet, ist ein Muster. Unterscheidbar sind sie vor allem durch das, was sie über sich selbst behaupten. Die Rechtslage ist bei allen acht identisch, und die Konsequenzen für ein Konto in der Schweiz sind es auch. Wer sich für einen dieser Anbieter entscheidet, entscheidet sich für die fehlende Bewilligung als solche – nicht für diesen oder jenen Anbieter.

Was ein Einzahlungsbonus am Ende kostet

Es gibt eine Reihenfolge, in der sich der Wert eines Bonus entscheidet, und die Prozentzahl steht darin ganz am Ende. Zuerst: Ist das Gratisguthaben überhaupt auszahlbar? Bei Swisslos und bei der Loterie Romande lautet die Antwort nein, und das allein senkt den Wert auf das, was die Gewinne daraus einbringen. Zweitens: Wie viel Umsatz verlangt das Programm, und ab welcher Mindestquote wird gewettet? Drittens: Wie lange gilt das Guthaben? Die westrschweizer Aktion gab 30 Tage. Viertens: Wie hoch ist die Obergrenze der Erhöhung? Bei Sporttip sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Und erst dann kommt die Zahl, mit der geworben wird.

Wer in dieser Reihenfolge prüft, wird in der Schweiz fast immer zum selben Ergebnis kommen: Das beste verfügbare Angebot ist klein, befristet und nicht auszahlbar – und das ist kein Mangel des Marktes, sondern seine Konstruktion. Der Kombiboost mit seiner Staffelung von 5 bis 100 Prozent auf den Nettogewinn ist das einzige Instrument, das diesen Rahmen ausnutzt, ohne ihn zu verlassen, und er tut es mit einer Bedingung, die jede einzelne Voraussage auf mindestens 1.50 verpflichtet.

Der ehrlichste Massstab ist ein anderer als der, den die Werbung anlegt. Nicht «wie viel bekomme ich geschenkt», sondern «wie viel muss ich einsetzen, um etwas davon zu sehen» – und für den Fall, dass eine Umsatzbedingung im Spiel ist, lässt sich das überschlagen. Bei einem Bonus von CHF 100 auf eine Einzahlung von CHF 100 und einer Umsatzbedingung von 30-mal Bonus plus Einzahlung ergibt sich ein Umsatz von CHF 6’000; bei einem Einsatz von CHF 2 pro Wette sind das 3’000 Wetten. Multipliziert man diesen Umsatz mit der Marge des Marktes, den man bespielt, erhält man die erwarteten Kosten der Durchspielphase. Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass ausschliesslich Bonus und Einzahlung umgesetzt werden – keine Zusage an einen einzelnen Spielenden, und schon gar kein Versprechen auf einen Gewinn. Es zeigt nur, dass eine Gutschrift einen Preis hat, der sich vorher ausrechnen lässt.

Und dieser Preis fällt in der Schweiz anders aus als in den meisten Ländern, weil er hier gar nicht erst in der Höhe anfällt. Genau darin liegt der Punkt dieser Seite. Der Schweizer Weg ist nicht der lukrativste, und er ist auch nicht der bequemste. Er ist der einzige, in dem die Regeln von einer Aufsicht geschrieben werden, die auch für Spielerschutz zuständig ist. Wer das als Einschränkung erlebt, hat den Mechanismus verstanden.

Der Spielende, der auf der sicheren Seite bleiben will, muss nichts weiter tun, als vor jeder Einzahlung drei Fragen zu beantworten: Ist der Anbieter bewilligt? Ist die Gutschrift auszahlbar? Wie hoch ist der Umsatz? Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind die ersten beiden Fragen beantwortet, bevor man sie stellt. Bei einem der acht anderen lautet die Antwort auf beide Male nein. Finanzielle Fragen zu Wetten klärt man mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht mit einem Werbebanner.

Häufige Fragen zu Sportwetten mit Einzahlungsbonus

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Einzahlungsbonus auf Sportwetten?

Einen Bonus in Prozent der ersten Einzahlung führen beide nicht. Was es gibt, sind Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost bei Sporttip sowie befristete Gratisspielguthaben wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10, die nicht auszahlbar waren. Gratiskredite brauchen vorab die Zustimmung der Gespa.

Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz eingeschränkt?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratiskredite unter einen Zustimmungsvorbehalt stellt. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Seiten dürfen solche Willkommenspakete anbieten, aber in der Schweiz nicht dafür werben – Art. 74 Abs. 3 BGS stellt das unter Strafe.

Was ist ein Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen greift er?

Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette und greift ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Die Staffelung beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, Einsatz und Erhöhung sind limitiert.

Wie viel darf innerhalb von 30 Tagen auf das Wallet eingezahlt werden?

Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Die Loterie Romande erlaubt höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Weshalb sind Einzahlungsboni mit hoher Prozentzahl meist ein Merkmal ausländischer Seiten?

Weil die Schweiz Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt hat und Gratiskredite der vorherigen Zustimmung bedürfen. Ein Angebot mit 100 % auf die erste Einzahlung findet hier deshalb keinen Bewilligungsrahmen. Wer es nutzt, wettet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – ohne Registeranbindung, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Anspruch auf Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.

Wie beeinflussen Umsatzbedingungen den tatsächlichen Wert eines Bonus?

Sie sind der eigentliche Preis. Eine Bedingung von 30-mal Bonus plus Einzahlung verlangt bei CHF 100 Bonus und CHF 100 Einzahlung einen Umsatz von CHF 6’000, bei CHF 2 pro Wette also 3’000 Wetten. Nur Wetten ab der Mindestquote zählen, und jede trägt die Marge des Marktes. Die Wette unter der Mindestquote zählt nicht, während die Frist weiterläuft.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»