Freiwetten für Neukunden: Gratisspielguthaben, das niemand auszahlen kann

Updated Oktober 2026
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Wer sich heute in der Schweiz als Neukunde anmeldet und eine Freiwette erwartet, wie sie ausländische Portale in Aussicht stellen, landet bei zwei Veranstaltern, einem Gratisspielguthaben von zuletzt CHF 10 und einer Bedingung, die den halben Reiz sofort wieder abzieht: auszahlbar ist dieses Guthaben nicht.

Die Zahlen hier stammen aus den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter, aus dem Geldspielgesetz und aus den Weisungen der Gespa. Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2), das Reglement Général der Loterie Romande (24. Auflage) sowie die veröffentlichte Sperrliste und die Liste der bewilligten Sportarten der Gespa.

Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Rechtslage: warum der Gratiszehner in der Schweiz ein Gratiszehner bleibt

Wer nach einem Neukundenangebot sucht, sucht zuerst einen Anbieter. Und diese Frage ist entschieden, bevor der erste Klick fällt. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, mit der Systematischen Rechtssammlung-Nummer 935.51. Die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und der Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25. Und Artikel 4 hält einen Satz fest, den man beim Anbietervergleich selten liest: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine dritte Bewilligung und keine Nachrückerliste. Wer auf einer Vergleichsseite zwölf Anbieter mit Schweizer Sportwettenbewilligung sieht, sieht eine Erfindung.

Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Das Wettgeschäft trägt den Namen Sporttip.

Ihr Gebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Zwei Gebiete ohne Überlappung, und ein Konto gibt es nur im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, eröffnet keines bei der Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Vorliebe.

Wer sich überhaupt registrieren darf

Die Online-Registrierung verlangt drei Dinge, die nicht verhandelbar sind. Mindestens 18 Jahre. Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Von einer Anmeldung in zwei Minuten bleibt da wenig übrig, und das ist die Absicht. Eine verifizierte Identität ist die Voraussetzung dafür, dass das Sperrregister überhaupt greifen kann. Wessen Name dort steht, kommt bei keinem der beiden Veranstalter durch.

Die geschlossene Liste dessen, worauf gewettet werden darf

Was erlaubt ist, steht nicht als offene Formel im Gesetz, sondern in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Gesetzes und Artikel 29 der Verordnung.

Der Rahmen ist eng. Nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, einen Esport-Abschnitt ebenfalls.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Wer aus einem ausländischen Markt kommt, merkt hier, was die Liste bedeutet: Der Wettkatalog eines bewilligten Schweizer Veranstalters ist ein Ausschnitt, keine Vollversion. Die Bewilligung schützt, indem sie begrenzt.

Spielerschutz: der Schalter, an dem der Wettende selbst sitzt

Bei zwei Veranstaltern ist der Wettbewerb um Neukunden kleiner als anderswo. Was die Schweiz dafür hat, ist ein Schutzsystem, das den Neukunden vom ersten Tag an in die Pflicht nimmt — und zwar zu seinem eigenen Vorteil, auch wenn das Formular beim Anmelden nicht so wirkt.

Limiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das klingt nach Papierkram, ist aber die einzige Bremse, die vor dem ersten Einsatz greift statt danach. Wer sie beim Anmelden ausfüllt, füllt sie aus, während er noch klar denkt. Genau dafür ist sie gedacht.

Den Rahmen gibt die Verordnung vor: Nach Artikel 87 muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Die 72 Stunden sind die Frist zweier Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen, keine Zahl aus dem Bundesgesetz. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht; wer eine staatliche Einzahlungsgrenze zitiert, zitiert ein anderes Land.

Spielsperre und Register

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter ohnehin anbieten. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Eine Zahl bleibt unbequem. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Tresen als streng darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Am Bildschirm greift die Identitätsprüfung; an der Verkaufsstelle offenbar weniger zuverlässig.

Wer hilft, wenn es nicht mehr um Unterhaltung geht

Eine Sperre ist ein Werkzeug, kein Eingeständnis. Wer merkt, dass aus einer Wette ein Rhythmus wird, kann sie produktbezogen setzen oder unbefristet eintragen lassen und die Entscheidung damit aus dem eigenen Kopf in ein Register verlegen, das beide Veranstalter und die Casinos lesen.

Für Gespräche gibt es die Fachstellen für Suchtprävention in den Kantonen, für Geldfragen die Schuldenberatung, für das Konto die eigene Bank. Diese Wege gehören nicht zum Wettangebot, kosten nichts und stehen jedem offen, auch ohne Spielerkonto.

Neukundenangebote: was ein Gratisspielguthaben wert ist

Jetzt zum Kern der Sache. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Zehn Franken. Drei Bedingungen. Und ein Betrag, der erst dann eine Grösse wird, wenn man ihn gegen den Markt hält, in dem er ausgegeben werden muss.

Was der Markt von jedem Franken behält

Quotenschlüssel und Auszahlungsquote sind Marktbegriffe ohne Gesetzesrang. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Anteil.

Nehmen wir für dieses Rechenbeispiel — ausdrücklich ein Beispiel, keine zitierte Quote — einen Zwei-Wege-Markt zu je 1.90. Die Summe der Kehrwerte ist 1/1.90 plus 1/1.90, also rund 1.0526. Der Quotenschlüssel liegt damit bei etwa 95,0 %, die Marge bei etwa 5,0 %. Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, bleibt rund eine halbe Portion Kleingeld beim Veranstalter — fünf Rappen.

Diese fünf Prozent sind der Grund, weshalb ein Gratisspielguthaben keine Menge ist, sondern ein Wert. Ein Guthaben, dessen Einsatz nicht mit ausgezahlt wird, bringt nicht den Nennbetrag, sondern nur den Gewinnanteil, und davon auch nur den zurückzahlenden Teil des Marktes. Bei CHF 10, einer Quote von 1.90 und einem Quotenschlüssel von 95 % ergibt sich ein mittlerer Wert von rund CHF 4.25; je nach gewählter Quote und Markt liegt die Spanne zwischen etwa CHF 1.50 und CHF 5.50. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter dieser Annahme, kein Betrag, der bei einer einzelnen Wette herauskommt.

Der beworbene Zehner ist also im Mittel rund vier Franken wert. Wer mit der ersten Wette gewinnt, holt den vollen Gewinnanteil; wer verliert, hat nichts eingebüsst, aber auch nichts gewonnen ausser der Erfahrung, dass auch ein Gratisguthaben den Quotenschlüssel nicht umgeht.

Nicht auszahlbar heisst: der Wert liegt vollständig in Wetten

Der Satz «nicht auszahlbar» steht in den Bedingungen und ist keine Formalie. Er verschiebt den gesamten Wert des Guthabens auf Gewinne aus Wetten, die noch gespielt werden müssen. Ein Guthaben, das man behalten könnte, wäre Geld. Eines, das man nur einsetzen kann, ist ein bereits verplanter Einsatz.

Dazu passt die Frist. Dreissig Tage Gültigkeit klingen grosszügig, bis man sie gegen das eigene Wettverhalten hält. Wer am Wochenende Fussball schaut und dabei bleibt, hat kein Problem. Wer auf ein grosses Turnier wartet, kann die Frist verstreichen lassen — und dann ist der Zehner weg, ohne dass je ein Ball rollte. Bei Swisslos heisst dasselbe Prinzip in den allgemeinen Bedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Marketing nennt es Gratisguthaben, die Bedingungen nennen es Spielkapital, das nur im Spiel existiert.

Warum jede Aktion einzeln genehmigt werden muss

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Zweiunddreissig Zustimmungen in einem Jahr für den gesamten Schweizer Markt. Diese Zahl erklärt mehr als jede Marketingseite, warum die Neukundenangebote hier klein sind: Nicht eine einzelne Regel macht sie klein, sondern die Tatsache, dass jede Aktion einzeln genehmigt werden muss. Kein Veranstalter kann im März verkünden, im April gebe es doppelte Freiwetten für alle — dieses Verfahren kennt diese Bewegung nicht.

Was die Zustimmung nicht regelt, sind Höhe und Bedingungen. Die kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Genehmigung sagt, dass eine Aktion stattfinden darf, nicht wie attraktiv sie ist.

Werbung, die in der Schweiz nicht stattfinden darf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, nach Artikel 74 des Gesetzes. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten, nach Artikel 74 Absatz 3, und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, nach Artikel 131. Ein Zeitfensterverbot für Werbung gibt es nicht; der Satz «keine Werbung nach 22 Uhr» gehört zu anderen Ländern.

Einen Aktionscode sucht man auf dieser Seite vergebens, und das ist Absicht. Ein Code ist ein Anreiz, der zur Handlung drängt. Die Bedingungen einer Aktion sind nützliche Information; der Beitrittscode ist der Teil, an dem sich die Busse festmacht, wenn er für das Falsche wirbt. Hier steht, was eine Aktion wert ist, nicht wie man sie abholt.

Anbieter im Vergleich: woran ein Neukundenkonto zu messen ist

Bei zwei bewilligten Veranstaltern ist ein Vergleich schnell erzählt, bei zehn gelisteten Plattformen nicht. Deshalb steht das Kriterium vor der Liste: Für einen Neukunden zählen Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln stärker als die Höhe eines Startguthabens. Der Schweizer Bewilligungsstatus ist die eine Angabe, die alles andere beeinflusst — wer keine Bewilligung hat, hat auch keinen Zugang zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Einzahlungsregeln.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei von zehn Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung. Die übrigen acht sind keine Vergleichskandidaten für ein Schweizer Neukundenkonto, sondern das Verzeichnis dessen, was einem Wettenden aus der Schweiz im Netz begegnet. Ein Konto dort liegt ausserhalb des Systems, das der erste Teil dieses Textes beschreibt.

FortuneJack: ein Katalog ohne Schweizer Boden

FortuneJack ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische hätte in der Schweiz nach Artikel 4 des Gesetzes ohnehin keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Praktisch hängt daran ein einziger Punkt: Wird eine Wette strittig, gibt es keine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden könnte. Kein Einspruchsrecht nach Veranstalterbedingungen, keine Aufsicht, die eine Beschwerde annimmt. Wer dort gewinnt und die Auszahlung zäh fliesst, trägt das allein. Für ein Schweizer Neukundenkonto ist hier nichts zu holen, und eine Schweizer Einzahlungslimite existiert ebenfalls nicht.

Pribet: dieselbe Lücke unter anderem Namen

Pribet trägt keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte nach Artikel 4 des Gesetzes keine Wirkung in der Schweiz. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schutz durch Schweizer Einzahlungsregeln, eine Aufnahme auf die Zugangssperre jederzeit möglich.

Auffällig ist weniger der einzelne Anbieter als die Wiederholung. Acht solcher Domains nebeneinander zeigen dasselbe Geschäftsmodell in acht Farbtönen: ein Katalog, der grösser ist als der erlaubte, ein Publikum, das aus mehreren Ländern von aussen kommt, und keine Aufsicht, die den Anbieter im Land des Spielers festhält. Die fehlende Bewilligung ist hier kein Formfehler, sondern der Grund für alles, was nicht geregelt ist.

Rabona: erreichbar zu sein ist kein Prüfsiegel

Rabona gehört in dieselbe Gruppe. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an die Spielsperre, ohne Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hätte nach Artikel 4 des Gesetzes keine Kraft.

Weil die Gespa eine Liste führt und Schweizer Anbieter Domains sperren, ist die Erreichbarkeit einer Plattform kein Qualitätszeichen. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Muster Domain-Hopping. Eine Plattform, die heute erreichbar ist, kann morgen unter anderem Namen auftreten, und ein Kontostand wandert nicht mit. Wer sein Guthaben bei einem Anbieter hält, der von einer Sperrliste verschwindet, hält es an einer Adresse, die niemand mehr erreicht.

Das ist keine Betrugsunterstellung, sondern eine Frage der Zuständigkeit. Die Frage lautet nicht, ob ein Anbieter seriös wirkt, sondern wer einsteht, wenn etwas schiefgeht. Die Antwort fällt bei Rabona wie bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gleich aus: niemand in der Schweiz.

WirWetten: deutscher Name, keine Schweizer Bewilligung

Auch WirWetten verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt; eine ausländische hätte in der Schweiz nach Artikel 4 des Gesetzes keine Wirkung. Kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Zugangssperre möglich.

Der deutsche Name verleitet zu einer naheliegenden Verwechslung. Er bringt kein deutsches Regime mit, das in der Schweiz Geltung hätte. Wer aus einem deutschen Markt kommt, kennt dort eine andere Aufsicht, andere Steuerregeln, andere Limitensysteme — keine davon gilt hier. Eine Bewilligung endet an der Landesgrenze, eine Domain nicht.

Auf der Schweizer Seite bleiben Wohnsitz im Vertragsgebiet, geprüfte Identität und selbst gesetzte Verlustlimite. Bei diesem Anbieter fällt der dritte Punkt weg, weil es keinen Schweizer Veranstalter gibt, der ihn verlangen müsste.

BetOnRed: wo eine ausländische Wette steuerlich endet

BetOnRed ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Bewilligungslücke und ohne Verbindung zum Schweizer Schutzapparat. Eine Aufnahme auf die DNS-Sperrliste bleibt möglich.

Der steuerliche Punkt, der bei Schweizer Veranstaltern eine Fussnote ist, wird hier zur Variablen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine kantonale Praxis, kein Bundessatz. Wer dort gewinnt, gewinnt steuerlich anders, nicht besser.

Fezbet: was ein fehlendes Register kostet

Fezbet trägt keine Schweizer Bewilligung: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hätte nach Artikel 4 des Gesetzes keine Wirkung.

Das Sperrregister ist keine Formalie. Eine unbefristete Spielsperre wird bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter in ein schweizweites Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert dieser Eintrag nicht, weil keine Anbindung besteht. Wer sich sperren lassen will, muss die Plattform selbst auswählen — und wer eine Selbstsperre ernst nimmt, sollte sich überlegen, ob er diese Aufgabe einem Anbieter überlässt, der sie gar nicht wahrnehmen kann.

22Bet: ein Kontostand ohne Schweizer Rechtsweg

22Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an die Spielsperre und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa bleibt möglich.

Der Rechtsweg ist der Punkt, den man erst merkt, wenn man ihn braucht. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es ausformulierte Verfahren, Fristen und eine Aufsicht, die angerufen werden kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es nichts davon. Innerhalb der acht Plattformen bleibt der Vergleich vollständig; zwischen dieser Gruppe und dem Schweizer System werden zwei verschiedene Dinge verglichen.

X3Bet: wo das Sperrsystem seine Arbeit tut

X3Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nach Angaben von Drittquellen bei Tobique in Kanada gemeldet, was in der Schweiz nach Artikel 4 des Gesetzes keine Wirkung hat. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Zugangssperre möglich.

An X3Bet lässt sich ablesen, worin der Schweizer Schutz liegt. Die Aufsicht führt eine Liste und kontrolliert einen geschlossenen Markt. Die Sperrliste existiert, weil es einen zugelassenen Markt gibt, dem man unerlaubte Anbieter gegenüberstellen kann. Sie wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Für den Anbieter heisst das nicht Vergleich, sondern Sperre.

Grundlagen für Neukunden: Konto, Einzahlung und Auszahlung

Wer ein Neukundenkonto in der Schweiz sucht, sucht genauer gesagt ein Konto mit einer Reihe von Bedingungen. Registrierung mit geprüfter Identität, Mindestalter und Wohnsitz im Vertragsgebiet sind die Voraussetzung jeder Wette — der Rest entscheidet darüber, was das Konto im Alltag taugt.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Wie das Spielerkonto gefüllt wird

Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Zwei Veranstalter, zwei Zahlenwerke, dieselbe Logik: Das Konto hat Deckel.

Wer diese Grenzen für eine Hürde hält, hat den Massstab falsch gewählt. Ein Neukunde kommt mit CHF 20 weit; die Obergrenzen greifen erst dort, wo das Spiel aufgehört hat, Spiel zu sein.

Wie der Gewinn beim Wettenden ankommt

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr reichen einem Gelegenheitswettenden. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Auszahlung still mit — und zwar auf den ausgezahlten Betrag. Wer sein Guthaben in einem Zug abhebt, zahlt nichts. Das ist der Grund, weshalb Auszahlungsregeln bei der Kontowahl vor jeder Willkommensaktion rangieren.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Diese Staffelung funktioniert, solange beide Wege stehen. Fehlt die Verbindung oder stimmen die Daten nicht, wird aus der automatischen Gutschrift ein Vorgang, den man selbst anstossen muss. Ein Konto mit verifizierter Identität ist genau deshalb so aufgebaut: Die Prüfung, die bei der Registrierung lästig wirkt, sorgt später dafür, dass die Auszahlung nicht an einer fehlenden Zuordnung scheitert.

Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, nach Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und ein Kredit an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 des Gesetzes ausgeschlossen.

Was passiert, wenn niemand den Gewinn abholt

Ein Punkt, der in keiner Bruttoliste auftaucht: Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden — zugunsten des Zwecks von Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.

Sechs Monate klingen lang, bis ein Umzug, ein Auslandaufenthalt oder schlicht der Alltag dazwischenkommt. Ein verfallener Gewinn schmerzt leiser als eine verlorene Wette, weil ihm niemand beim Verschwinden zusieht. Den Wettschein zu prüfen ist deshalb keine Pedanterie, sondern die Handlung, die einen Gewinn vom Papier auf das Konto bringt.

Regeln, die im Kleingedruckten stehen

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte in dieselbe Richtung, und der zweite geht gegen den Wettenden. Über viele Wetten ist das ein stiller Abzug, der in keiner Marge erscheint.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der eine Franken hält das Konto für alle offen. Der Tausenderdeckel liegt dort, wo ein Systemwetten-Fan mit ein paar Kombinationen anstösst — und er ist keine Beratung, sondern eine Nichtannahme.

Wetten auf voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Enthält eine Kombination eine solche Voraussage, multipliziert die Quote 1.00 den Rest, ohne einen Franken beizutragen; die Kombination verliert dadurch an Wert. Für die reguläre Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.

Der Kombiboost rechnet gegen die eigene Kombination

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Hunderter liest sich grosszügig. Er verlangt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, und eine Kombination aus fünfzehn Fügungen verliert in den meisten Fällen eine davon. Der Boost erhöht den Gewinn nicht; er macht das Verlieren erträglicher. Genau darin liegt sein Zweck.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out verkauft den Wettschein, er sichert ihn nicht

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist die ehrlichste Beschreibung eines Produkts, das meist als Flexibilität verkauft wird. Wer den Cash-Out nutzt, verkauft seinen Wettschein an den Veranstalter, zu dessen Preis. Diese Preisfindung ist ein zweites Geschäft, und ihre Gebühr erscheint nicht als Gebühr. Wer vorzeitig aussteigt, sichert seinen Gewinn nicht; er verkauft ihn. So gesehen gehören Cash-Out und Kombiboost zusammen: Beide machen aus einer laufenden Wette einen zweiten Geschäftsvorgang.

Den Quotenschlüssel selbst nachrechnen

Wenn der beworbene Bonuswert klein ist, greift die Marge im Preis — und die lässt sich selbst messen. Quotenschlüssel gleich eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes; die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Bei einem Zwei-Wege-Markt zu je 1.90 liegt er bei etwa 95,0 %, die Marge bei etwa 5,0 %. Bei einem Drei-Wege-Markt zu je 3.30 liegt er bei etwa 90,9 %, die Marge bei etwa 9,1 %.

Wer zwei Angebote vergleichen will, braucht dafür keine Bonusliste, sondern drei Quoten desselben Marktes. Ein Gratisspielguthaben wird einmal gutgeschrieben und ist danach verbraucht; der Quotenschlüssel rechnet über hunderte Wetten mit.

Fragen und Antworten zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es für Neukunden in der Schweiz Freiwetten, und wer bietet sie an?

Ja, aber klein und nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten; Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Zuletzt waren es CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde Spielguthaben gutgeschrieben?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Ab 18 Jahren und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Die Aktion der Loterie Romande verlangte keine Einzahlung, sondern einen Code im verifizierten Konto. Ein verifiziertes Konto ist aber Voraussetzung, und das Guthaben muss innerhalb von 30 Tagen in Wetten verwendet werden, weil es sich nicht auszahlen lässt.

Was bedeutet es, dass Boni für Neukunden nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich sind?

Jede Aktion mit Gratisspielguthaben ist nach Artikel 75 Absatz 2 des Gesetzes einzeln genehmigungspflichtig. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb sind die Angebote klein und selten, und kein Veranstalter kann kurzfristig grössere Aktionen ausrufen.

Worin unterscheiden sich Neukundenaktionen ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Ohne Schweizer Bewilligung fehlen Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und Schweizer Einzahlungsregeln; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz nach Artikel 4 des Gesetzes keine Wirkung, und Gewinne daraus werden je nach Kanton besteuert.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»