Wettseiten mit Bonus unter der Lupe: kleine Prämien, klare Regeln und ein Kostenvergleich, der ehrlich bleibt
Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen.

Ein Bonus ist kein Geschenk, sondern ein Preis für ein Verhalten. Wer ihn annimmt, verpflichtet sich zu einem Umsatz, einer Quote, einer Frist oder einem Zahlungsweg — und diese vier Buchstaben kosten am Ende mehr als der Betrag, mit dem die Werbung winkt. Für Schweizer Wettende beginnt die Rechnung ohnehin früher als für alle anderen. Der Bund hat Sportwetten als Grossspiel eingestuft und den Kreis der Veranstalter auf zwei geschlossen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, findet bei Swisslos unter dem Namen Sporttip ein Wettprogramm. Wer in der Westschweiz wohnt, findet bei der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport ein Wettprogramm. Andere gibt es nicht, jedenfalls nicht mit Bewilligung.
Damit ist die Ausgangslage für jede Suche nach einer Wettseite mit Bonus bereits vorgezeichnet. Ein grosszügiges Willkommenspaket, wie es ausländische Portale bewerben, ist hier nicht möglich, weil Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen der vorherigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Was in der Schweiz bleibt, sind kleine Boosts, Quotenerhöhungen und Aktionsguthaben, die nicht ausbezahlt werden können. Der Rest liegt auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung — mit grösseren Zahlen in der Werbung und ohne jeden Schutz, den das Schweizer Recht sonst an einen Wettschein hängt.
Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig, sie wacht über die Casinos. Eine Bewilligung braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das ist keine Marktaufteilung aus Zufall, sondern aus Gesetz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein Ranking der besten Wettseiten der Schweiz hat deshalb einen kurzen ersten Teil und einen langen zweiten: die beiden Veranstalter mit Bewilligung, danach die ausländischen Namen, an denen Schweizer Spielende in der Praxis vorbeikommen.
Was erlaubt ist — und was der Katalog ausschliesst
Bewilligte Veranstalter dürfen nur auf Sportereignisse Wetten anbieten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das Angebot ist eine geschlossene Liste, geführt in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Ecken- und Kartenmärkte finden sich in dieser Liste nicht, eine Esport-Abteilung ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind zulässig, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte im Geldspielgesetz gibt es nicht. Das ist für den Wettenden die gute Nachricht und zugleich die Grenze: der Spielraum, den ein ausländisches Portal mit hunderten In-Play-Märkten bewirbt, existiert hier gar nicht erst.
Limiten, Sperren und der eigene Einsatz: Schutz, der vor der ersten Wette beginnt
Von allen Bedingungen, die an einer Wettseite hängen, sind die Limiten die einzigen, die den Wettenden nicht kosten, sondern binden. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, wer unter 21 Jahre alt ist, darf höchstens CHF 1’000 festlegen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Sie schützen nicht vor dem Buchmacher, sondern vor dem Moment, in dem jemand nach einem verlorenen Abend schnell mehr freischalten will. Das Geldspielgesetz verlangt eine Frist von 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — strenger als das Gesetz verlangt, und zwar zu Lasten des eigenen Umsatzes.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird nicht vor Fristablauf aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, ist also nicht nur bei einem Anbieter weg, sondern überall dort, wo das Register greift. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Hinweis, der zur Ehrlichkeit dieser Seite gehört: Werbematerial und Kontrollen sind zwei verschiedene Dinge. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Regeln sind streng, ihre Durchsetzung an der Theke ist es nicht.
Was Limiten mit einem Bonus zu tun haben, ist unspektakulär und wichtig: Sie gelten unabhängig von jeder Aktion. Ein Aktionsguthaben auf dem Spielerkonto ändert nichts daran, dass jede Wette ein Verlustrisiko trägt. Wer sein Konto mit einer 30-Tage-Verlustlimite von CHF 200 betreibt, kann keinen Bonus «freispielen», der darüber hinausgeht — die Limite steht vor der Prämie, nicht dahinter. Das ist die eine Zahl, die jede Bonusrechnung in der Schweiz zuerst beantwortet.
Neukundenangebote bei Swisslos und der Loterie Romande: klein, befristet, nicht auszahlbar
Wer ein Wettseiten-Bonus ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz eine Kleinigkeit. Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahl ist die eigentliche Antwort auf die Frage, warum Schweizer Wettseiten mit Bonus so viel weniger bieten als der ausländische Markt: Es braucht eine behördliche Erlaubnis, bevor überhaupt etwas verschenkt werden darf. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der Veranstalter selbst.
Ein gutes Beispiel dafür, wie so eine Aktion aussieht, wenn sie stattfindet: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man kann darüber lächeln, und ich habe es getan. Sieben Aktionstage, siebentausend Stück, ein Zehnernote in Spielguthaben mit einer Monatsfrist — das ist kein Willkommenspaket, das ist ein Werbegeschenk mit Ablaufdatum. Aber der Vergleich mit dem, was sonst üblich ist, fällt trotzdem zugunsten dieser Konstruktion aus. Der Code musste im verifizierten Konto eingegeben werden, es gab keine Einzahlung, es gab keinen Umsatz, der zu erfüllen war, und es gab keinen zweiten Schritt. Der Preis für die zehn Franken war ein Gang ins Stadion oder eine Zeitschrift, nicht die eigene Kreditkarte.
Der entscheidende Punkt liegt beim Wort «Spielguthaben». Ein solches Guthaben kann nicht ausbezahlt werden. Wer mit CHF 10 Spielguthaben wettet und gewinnt, bekommt den Gewinn auf das Wallet — aber nicht die zehn Franken zurück, mit denen er gewettet hat. Dieser Satz ist der wichtigste dieser ganzen Seite, und er wird in den häufigen Fragen zu Wettseiten mit Bonus noch zweimal erläutert, weil er verschiedene Angebotstypen betrifft.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Dieses gekaufte Guthaben ist etwas anderes als das Aktionsguthaben, und der Unterschied ist praktisch: Aus Spielguthaben, das aus einer Auszahlung oder einer Einzahlung stammt, lassen sich Gewinne auszahlen, aus einem Gratisspielguthaben nicht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Auszahlung ausgenommen.
Drei Franken auf hundert Franken sind nicht viel, aber sie sind eine Gebühr auf Geld, das ohnehin dem Wettenden gehört, und sie bestrafen genau den, der sein Konto oft und klein räumt. Wer wartet, bis sich die Auszahlung lohnt, spart sie. Wer sie für den Anbieter günstig betrachtet, hat einen Grund mehr, im Wallet liegen zu lassen — und das ist die eigentliche Wirkung solcher Gebühren.
Der Kombiboost: der eine Mechanismus, der eine Rechnung verdient
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Damit steht der wichtigste Vorbehalt schon in der Bedingung selbst. Der Boost greift auf den Nettogewinn, nicht auf den Gewinn. Bei einer Kombiwette mit vier Voraussagen von je 1.50 zum Einsatz von CHF 10 beträgt die Gesamtquote 5.06, der Gewinn 50.60 und der Nettogewinn 40.60. Fünf Prozent davon sind 2.03, der Auszahlungsbetrag steigt also auf rund 52.60. Der Boost auf den Nettogewinn ist etwas anderes als ein Prozentzuschlag auf den Auszahlungsbetrag, und die Differenz ist genau der Einsatz — bei fünf Prozent fünfzig Rappen, bei hundert Prozent das Zehnfache.
Nehmen wir das mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 aus einem Beispiel durch, wie es im Wettprogramm an einem normalen Wochenende steht. Das ist ausdrücklich ein Rechenbeispiel und kein Kurs aus dem Programm. Die vier Quoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 9’792. Bei CHF 10 Einsatz ergibt das einen Auszahlungsbetrag von CHF 97.92 und einen Nettogewinn von CHF 87.92.
Mit vier Voraussagen greift der Boost von 5 % auf den Nettogewinn: CHF 4.40, Auszahlungsbetrag CHF 102.32. Bei sieben Voraussagen liegt der Faktor bei 20 % auf den Nettogewinn; bei einer Gesamtquote von 6.00 und CHF 10 Einsatz beträgt der Nettogewinn CHF 50.00, der Boost CHF 10.00, die Auszahlung also CHF 60.00. Bei zehn Voraussagen mit 40 % auf einen Nettogewinn von CHF 50.00 sind es CHF 20.00 Zuschlag und CHF 70.00 Auszahlung. Bei fünfzehn Voraussagen mit 100 % auf einen Nettogewinn von CHF 50.00 sind es CHF 50.00 Zuschlag und CHF 100.00 Auszahlung.
Zusammengefasst, und zwar als Spanne und nicht als eine Zahl: Bei einem Einsatz von CHF 10 liegt der Zuschlag aus dem Kombiboost je nach Zahl und Höhe der Voraussagen zwischen einem Tiefstwertsbereich um CHF 2 und einem Spitzenwert von CHF 50 — und der Spitzenwert verlangt fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, also eine Kombination, deren Eintrittswahrscheinlichkeit gegen null läuft. Der Anbieter zahlt sein Werbeversprechen in einer Währung aus, die er nur selten ausgeben muss.
Das ist der einzige Bonusmechanismus der beiden Schweizer Veranstalter, der überhaupt eine Rechnung rechtfertigt, und er verlangt eine Bedingung, die man nicht übersehen sollte: Jede der vier, sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen muss einzeln eine Quote von mindestens 1.50 tragen. Wer eine sichere Quote von 1.20 dazwischenschiebt, um die Kombination zu retten, fällt aus dem Boost, ohne dass ihm das jemand sagt.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Detail, an dem sich zeigt, wie Aktionen und Produktentscheidungen zusammenhängen: Wer eine Wette mit einem Quotenboost absichert, verliert die Erhöhung — der Boost rechnet also damit, dass gehalten wird.
Bedingungen und Fristen prüfen, bevor ein Bonus angenommen wird
Bevor ein Wettbonus angenommen wird, lohnen sich vier Fragen, und alle vier lassen sich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters nachlesen. Die erste ist die Art des Angebots: Handelt es sich um Gratisspielguthaben, um eine Erhöhung des Nettogewinns oder um eine Quotenerhöhung? Die zweite ist die Mindestquote, auf die sich eine Erhöhung bezieht — beim Kombiboost sind das 1.50 pro Voraussage. Die dritte ist die Frist: Aktionsguthaben sind 30 Tage gültig, Swissslos-Spielguthaben aus einer Aktion verfällt, wenn es nicht genutzt wird. Die vierte ist die Auszahlbarkeit: Ein Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, ein Gewinn daraus schon — aber der Einsatz, der zu diesem Gewinn geführt hat, nicht.
Wer sich diese vier Fragen bei jedem Angebot stellt, braucht kein Bonusguthaben mehr, um zu wissen, was es wert ist. Er weiss es vorher.
Wettseiten Schweiz im Vergleich: zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Namen
Eine Vergleichstabelle mit einer Spalte «Bonus» wäre auf dieser Seite eine Spalte mit Nullen und Fragezeichen. Deshalb steht hier etwas anderes: die Bewilligungslage, der berichtete Lizenzstatus und der Veranstalter beziehungsweise die Organisatorin.
| Wettseite | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte, die man sonst an dieser Stelle erwartet, wäre die Höhe des Bonus. Sie fehlt nicht aus Versehen. Die zwei Anbieter mit Bewilligung dürfen Aktionen nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ausspielen, und die Zustimmungen fielen in der Vergangenheit klein aus. Die übrigen acht haben keine Schweizer Bewilligung, und über ihre Angebote lässt sich hier nichts sagen, was ein Leser in ihre eigenen Bedingungen hineinprüfen könnte. Eine Zahl, die niemand nachprüfen kann, ist keine Information, sondern eine Behauptung mit Ziffern.
Was die Tabelle dagegen zeigt, ist die ungleiche Verteilung der Verantwortung. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern steht ein Name, ein Sitz und eine Aufsicht dahinter. Bei den acht anderen steht ein berichteter Lizenzstatus ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.
Der Vergleich nach Art der Aktion statt nach der Zahl darauf
Verglichen wird deshalb nach dem, was ein Wettender tatsächlich bekommt. Bei Swisslos gibt es Gratisspielguthaben aus Aktionen der Gespa-Zustimmung, den Kombiboost auf den Nettogewinn, Quoten- und Profitboosts sowie ein Wallet, das sich mit PostFinance Pay aufladen lässt. Bei der Loterie Romande gibt es Aktionsguthaben wie die CHF 10 aus der Patinoires-Aktion, ebenfalls nicht auszahlbar, sowie das Wallet mit seinen eigenen Limiten. Das sind kleine Mechanismen, aber jeder hat eine klar benannte Bedingung und einen Ansprechpartner.
Bei den acht ausländischen Namen ist der Vergleich ein anderer Vergleich. Die Bewilligungslage ist bei allen identisch und identisch schlecht: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Gespa-Sperrliste kommt. Wer dort ein grosses Willkommenspaket sieht, vergleicht nicht zwei Bonusbeträge, sondern zwei Rechtsordnungen.
Dass ausländische Domains gesperrt werden können, macht die Sache für den Wettenden übrigens nicht sicherer. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Das ist ein Katz-und-Maus-Spiel mit einer Verliererin, und die Verliererin ist die Person, die ihre Einzahlung bei einem Anbieter liegen hat, dessen Domain morgen nicht mehr auflöst.
Online-Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung: grössere Zahlen, dünnere Rechte
Ein ausländischer Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Das steht nicht in einer Werbebroschüre, sondern im Gesetz. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Fairnesskontrolle gibt es nicht.
Wer das als Warnung liest, liest es richtig. Wer es als Verbot für sich selbst liest, liest es falsch — bestraft wird der Veranstalter, nicht der Wettende. Aber die Folgen liegen trotzdem beim Wettenden, und sie sind konkret: kein Weg zum Sperrregister, kein Weg zu einer Schweizer Aufsicht, kein Weg zu einem Ansprechpartner, wenn eine Auszahlung ausbleibt.
Dazu kommt die Steuerfrage, die in solchen Vergleichen regelmässig untergeht. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — je nach Kanton, und deshalb steht hier kein einzelner Kantonsbetrag. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Sportwette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt das nicht in dieser Form: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der trockenste Satz dieser Seite und vielleicht der teuerste. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt in einem anderen Steuerregime. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht — entsprechende Behauptungen sind falsch. Für die eigene Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Paysafecard, PayPal und Krypto: was Zahlungsarten über eine Wettseite sagen
Eine Frage, die bei jeder Suche nach Wettseiten mit PayPal oder Bitcoin-Wettseiten auftaucht, ist die nach dem Zahlungsweg. Die Antwort beginnt beim Schweizer Recht, nicht beim Anbieter. Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls nicht zulässig.
Diese Regel ist der nützlichste Filter überhaupt. Jede Wettseite, die eine Auszahlung in Kryptowährung oder auf ein fremdes Konto anbietet, ist damit automatisch keine Schweizer Wettseite. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen; bei Swisslos ist PostFinance Pay als Aufladung des Spielkontos benannt. Wer heute eine Schweizer Wettseite mit PayPal sucht, sucht eine Zahlungsmarke, die im bewilligten Markt nicht als selbstverständlich beschrieben werden kann — und wer eine bitcoin-basierte Wettseite sucht, sucht notwendigerweise eine Adresse ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen aus dem Abschnitt darüber.
Ein Punkt, der oft falsch erzählt wird: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Was existiert, ist die Sperrliste der Domains. Blockiert wird die Website, nicht die Überweisung.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist keine Rangliste der Bonusbeträge — sie wäre sinnlos, wie die Tabelle zeigt. Sie folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, danach die ausländischen Namen, an denen Schweizer Spielende in der Praxis vorbeikommen, jeder mit dem Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung».
Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter mit Bewilligung für die Deutschschweiz
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Für Sportwetten hält sie eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Das Produkt heisst Sporttip und ist im Vertragsgebiet aus den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein zugänglich.
Der Zugang ist strenger als bei jedem ausländischen Portal. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für einen Wettenden in Zürich ist das eine Formalität von ein paar Minuten; für einen Wettenden in Genf ist es die Tür, die zubleibt.
Bei den Einsätzen gelten klare Grenzen: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eng — wer CHF 2’000 auf ein Spiel setzen will, kann es hier nicht, in welcher Stückelung auch immer. Auch das gehört zur Kostenseite: Ein bewilligter Anbieter begrenzt den Einsatz, während eine ausländische Seite ihn mit offenen Armen nimmt.
Zum Produkt gehören Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.
Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz begreift, zahlt dafür zweimal: einmal über den tieferen Betrag und einmal über die Unsicherheit, ob die Funktion im entscheidenden Moment überhaupt verfügbar ist. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Wettende bekommt in solchen Fällen seinen Einsatz zurück und nichts darüber hinaus.
Bei der Auswertung zählt die reguläre Spielzeit samt Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es die «Bet-Builder-Funktion»; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer die Auszahlung bestreiten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und die Prämien: Neukunden bekommen Gratisspielguthaben nur im Rahmen der von der Gespa bewilligten Aktionen, dazu den Kombiboost auf den Nettogewinn und die Quoten- und Profitboosts.
Das Urteil: Sporttip ist für den Wettenden in seinem Vertragsgebiet die einzige Wettseite mit einem Anwalt im Hintergrund, einem Ansprechpartner in der Schweiz und einer Verlustlimite, die vor dem ersten Einsatz abgefragt wird. Das kostet: enge Einsatzgrenzen, ein geschlossener Marktkatalog, ein kleiner Boost statt eines Willkommenspakets und Gebühren ab der dritten Auszahlung im Jahr. Wer regelmässig grosse Einsätze auf exotische Märkte setzen will, wird hier nicht glücklich — und das ist der Punkt, an dem genau diese Leute auf ausländische Seiten ausweichen und dort alles verlieren, was diese Seite an Schutz beschreibt.
Loterie Romande Jouez Sport: Bewilligung, aber nur für sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und hält dafür eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Die Genossenschaft nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Zugang zum Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz im Gebiet dieser sechs Kantone begrenzt.
Bei den Limiten arbeitet die Loterie Romande mit einer Einzahlungsgrenze: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, dazu ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Diese CHF 10’000 in 30 Tagen sind kein Freibrief, sondern eine Decke, die selten berührt wird — und wer sie berührt, hat ein anderes Problem als ein Bonusangebot. Interessanter ist die Schwelle bei CHF 1’000: Darunter bleibt der Gewinn im Wallet, darüber wird überwiesen. Wer seinen Gewinn auf dem Konto sehen will, muss also entweder über der Schwelle gewinnen oder eine Auszahlung anstossen. Das Wallet ist bei der Loterie Romande der Standardweg für kleine Gewinne, nicht die Bank.
Das Neukundenangebot ist die Patinoires-Aktion, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief: CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus den National-League-Stadien, eingegeben innert 7 Tagen, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein weiteres Angebot dieser Art ist eine Sache der Zustimmung durch die Gespa — im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt, mehr als an Swisslos, was angesichts der Grösse des Vertragsgebiets bemerkenswert ist.
Das Urteil: Die Aktion der Loterie Romande ist, gemessen an ihrem Preis für den Wettenden, das sauberste Angebot auf dieser Seite. Kein Einsatz, kein Umsatz, keine Quote, keine Kreditkarte — nur ein Code, ein verifiziertes Konto und eine Frist. Die Kehrseite des Schweizer Modells bleibt: Für CHF 10, die nicht auszahlbar sind, ist der Aufwand einer Registrierung mit Ausweiskontrolle und Wohnsitznachweis hoch, und wer für den Bonus kommt, kommt für die falsche Sache.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine berichtete Lizenz eines anderen Landes hat hier keine Geltung. Das Portal ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Das ist bei allen acht Namen identisch und lässt sich nicht wegformulieren. Wer bei einem solchen Anbieter einzahlt, tut das in einem Rechtsraum, in dem ihn niemand kennt und in dem ihn niemand schützt. Dass die Konditionen dort grosszügiger aussehen, ist der Preis dafür, dass dieselben Konditionen auf der anderen Seite der Grenze nicht erlaubt wären.
Das Urteil für 20Bet fällt mit der Begründung, nicht mit dem Produkt: Die fehlende Bewilligung ist keine Formalie, sondern der ganze Unterschied.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Verbindung zum Schweizer Rechtssystem besteht, gibt es hier weder Rechtsschutz noch ein Sperrregister. Ein Auszahlungsstreit führt an einen Ort ausserhalb der Reichweite der Schweizer Aufsicht.
Auch hier gilt: Das Werbematerial verspricht, was der Schweizer Markt nicht versprechen darf. Genau deshalb steht es dort.
Das Urteil: Die Bewilligungslage erledigt die Frage vor jeder Produktprüfung.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit ist ein ausländisches Portal, das keine Schweizer Bewilligung hält. Dies bedeutet: keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und das Risiko, dass die Domain aufgrund der Gespa-Sperrliste unerreichbar wird.
Der Wettende merkt davon nichts, bis er auszahlen will.
Das Urteil: kein Schweizer Schutz, und der Aufwand einer allfälligen Durchsetzung steht in keinem Verhältnis zu einem Wettguthaben.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Das Unternehmen ist keinem Schweizer Rechtsschutz unterstellt, und seine Domain ist auf der Gespa-Sperrliste für ausländische Wettangebote aufgeführt.
Das ist kein Zufall, sondern die Statistik des Modells.
Das Urteil: Wer bei einem Anbieter wettet, den die Schweizer Aufsicht im Zusammenhang mit gewechselten Domains nennt, sollte wissen, wem er sein Guthaben anvertraut.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
1Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da eine ausländische Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt wird, bietet das Portal keinen Rechtsschutz und keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister.
Die eingezogenen Gewinne des Abschnitts über die Schweizer Bewilligung gelten für jede dieser acht Adressen gleich.
Das Urteil: Für einen Wettenden, der den Schweizer Schutz sucht, ist jeder Buchstabe dieses Namens irrelevant.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino operiert ohne Schweizer Bewilligung. Ohne Anbindung an das Sperrregister oder Schweizer Rechtsschutz ist der Zugang unsicher, da die Domain jederzeit durch Schweizer Telekom-Anbieter blockiert werden kann.
Wer eine dieser Seiten prüft, prüft nicht, was sie verspricht, sondern was sie nicht kann.
Das Urteil: Es gibt hier keine Schweizer Bewilligung, und damit keine Grundlage für ein Guthaben.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung
MyStake ist eine ausländische Wettseite, die über keine Schweizer Bewilligung verfügt. Es fehlen sowohl der Schweizer Rechtsschutz als auch ein Anschluss an das Sperrregister, und die technische Erreichbarkeit ist kein Prüfsiegel.
Technische Erreichbarkeit ist in der Schweiz kein Prüfsiegel. Sie ist der Normalzustand, bis die Liste nachgeführt wird.
Das Urteil: keine Bewilligung, kein Schutz, und keine Schweizer Stelle, die bei einem Auszahlungsstreit helfen würde.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Lizenz schützt hier nicht, und da keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht, unterliegt die Seite dem Risiko einer Sperrung durch die Gespa.
Jede Prüfung einer solchen Adresse endet an derselben Stelle.
Das Urteil: Eine schweizerische Anmutung ersetzt keine Veranstalterbewilligung nach Geldspielgesetz.
Was am Ende auf dem Wettschein steht
Nach zehn Anbietern und einem Dutzend Bedingungen bleibt eine Rechnung, die sich in einem Satz zusammenfassen lässt: In der Schweiz ist ein Bonus klein, aber seine Bedingungen sind lesbar und einklagbar. Im Ausland ist er gross, aber seine Bedingungen sind es nicht.
Die Kosten, die auf der Schweizer Seite anfallen, sind überschaubar und benennbar. Ein Kombiboost auf den Nettogewinn bringt bei CHF 10 Einsatz je nach Zahl der Voraussagen zwischen etwa CHF 2 und CHF 50 — und die CHF 50 verlangen fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Eine Auszahlung ab der dritten im Jahr kostet bis zu 3 %. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten setzt der Strategie eine Decke. Ein geschlossener Marktkatalog hält Ecken, Karten und Esport draussen. Dafür kommen die Gewinne bei einer typischen Wette steuerfrei an, die Verlustlimite wird vor der ersten Wette gesetzt, eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, und die Sperre gilt in einem schweizweiten Register.
Auf der ausländischen Seite stehen dieselben Kosten nicht, weil dort nichts geregelt ist. Kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Ansprechpartner, dafür ein Steuerrisiko nach kantonaler Praxis und eine Domain, die morgen blockiert und übermorgen ersetzt sein kann.
Der Vergleich der Bonusbeträge ist damit kein Vergleich, den ein Wettender gewinnen kann. Wer eine Wettseite mit Bonus sucht, sollte zuerst fragen, welche Behörde sie bewilligt hat — und sich erst danach für den Betrag interessieren. Im Schweizer Markt ist die Antwort auf die erste Frage kurz, und der Betrag ist es auch.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Neukunden bekommen dort kein Willkommenspaket, sondern nur Aktionen, die die Aufsicht vorher genehmigt hat: Gratisspielguthaben wie die CHF 10 der Patinoires-Aktion, dazu Quoten- und Profitboosts sowie den Kombiboost auf den Nettogewinn. Alle diese Guthaben sind nicht auszahlbar und befristet.
Warum brauchen Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen die Zustimmung der Gespa?
Weil das Geldspielgesetz Werbemassnahmen mit Gratisleistungen an eine vorherige Erlaubnis bindet. Bonusbeträge und Bedingungen stammen deshalb aus den Bedingungen der Veranstalter selbst, nicht aus einer Marketingabteilung. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, kommt nur der Gewinn an — der Einsatz geht mit der Wette verloren. Aus CHF 10 Aktionsguthaben und einer Quote von 1.80 bleiben also CHF 8 Gewinn, nicht CHF 18. Das ist der zentrale Unterschied zu einem gekauften Guthaben.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Das Guthaben lässt sich zum Wetten verwenden, aber nicht auf ein Bank- oder Postkonto überweisen. Gewinne daraus sind auszahlbar, das Aktionsguthaben selbst nicht. Swisslos zahlt reguläres Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen — Gratisspielguthaben ist davon ausgenommen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein solcher Anbieter hat ohne Schweizer Bewilligung keine Geltung in der Schweiz. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen. Sportwetten ohne Bewilligung zu veranstalten ist strafbar, den Spielenden trifft keine Strafe — Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Zu prüfen sind die Art des Angebots, die Mindestquote einer Erhöhung, die Frist und die Auszahlbarkeit. Beim Kombiboost liegt die Mindestquote bei 1.50 pro Voraussage, Aktionsguthaben sind 30 Tage gültig, und ein Cash-Out lässt einen Quotenboost verfallen. Diese vier Punkte stehen in den Bedingungen des Veranstalters.
Bonus – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
