Gratis Wettguthaben in der Schweiz: was die kleine Gutschrift wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Unter dem Lead steht der Stand der Angaben. Datenstand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielerschutzangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Zwei Zahlen genügen, um die Erwartung zu sortieren, mit der die meisten Leserinnen und Leser auf dieser Seite landen. Die erste: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, in insgesamt 7’000 Stück ausgegeben — so sah die letzte dokumentierte Gratisguthaben-Aktion der Loterie Romande aus, verteilt an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Die zweite: CHF 9’999 beträgt die Oberlimite der Verlustlimiten, die jeder Spielende vor der ersten Teilnahme selbst setzen muss. Wer ein Guthaben sucht, das ein paar Hundert Franken schwer ist, sucht in der Schweiz etwas, das es in dieser Grösse nicht gibt. Wer zehn Franken erwartet, bekommt sie — und muss dafür ein Konto verifizieren, einen Code innert sieben Tagen eingeben und darf das Guthaben anschliessend nur bespielen, nie auszahlen.

Das ist der Ton, in dem diese Seite geschrieben ist: nicht «welcher Anbieter gibt am meisten», sondern «was von dem Geschenk übrig bleibt, nachdem alle Bedingungen darauf eingewirkt haben». Gratisguthaben sind ein Steuerungsinstrument. Sie steuern, wann jemand ein Konto eröffnet, mit welcher Quote er spielt und wie lange er bleibt.

Die Rechtslage: warum Gratisspielguthaben eine Bewilligung braucht

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die zuständige Behörde — sie prüft Casinos und nichts anderes. Wer den Namen der Aufsicht nachschlägt und bei der ESBK landet, hat die falsche Adresse erwischt.

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die wichtigere Einschränkung steht in Art. 4 BGS: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Gespa-Zustimmung: die Bedingung, die kein Marketing erwähnt

Freundliche Geste, freiwillige Zugabe, Willkommensgeschenk — die Wortwahl der Branche ist weich, die Rechtsgrundlage ist es nicht. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Der Veranstalter darf ein solches Angebot also nicht einfach ausrufen; er muss es vorher genehmigen lassen. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind der Grund, warum die Angebotslage in der Schweiz so dünn ist, wie sie ist.

Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Man kann das für überreguliert halten. Man kann es auch als das ehrlichste Stück des ganzen Systems lesen: Wo eine Aufsichtsbehörde jede Werbegutschrift vorab sehen will, kann kein Anbieter mit einer Zahl hausieren, die er beim ersten Widerruf zurückzieht. Was übrig bleibt, ist klein und verlässlich — CHF 10, nicht CHF 100.

Der Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) tut sein Übriges: Er begrenzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei. Die Kantone haben dieses Kontingent ausgeschöpft und nicht erweitert. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man im Vergleich heranziehen könnte — es existiert keiner.

Wer die beiden Bewilligungen tatsächlich hält

Die beiden Bewilligungen gehören der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihr Sportwettangebot unter dem Namen Sporttip führt, und der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine Bewilligung erfordert beides: die Bewilligung für den Veranstalter und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Die beiden Papiere gehören zusammen; wer nur eines hat, darf nichts anbieten.

Dass die Nettogewinne öffentlichen Zwecken in den Kantonen zufliessen (Art. 125 BGS), ist bei einer Diskussion über Gratisguthaben kein Nebensatz. Es erklärt, warum diese beiden Veranstalter überhaupt existieren dürfen, während ein Dutzend internationaler Marken an der Grenze stehen bleibt.

Was im bewilligten Angebot überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranking-Wetten nur dann, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer aus einem ausländischen Wettprogramm kommt, in dem jede zweite Partie ein Dutzend Sondermärkte trägt, erlebt hier eine schmale Auslage. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern der Preis einer Aufsicht, die definiert, was Sport ist.

Livewetten, Cash-Out und virtuelle Sportarten

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Cash-Out ist dagegen überhaupt nicht geregelt. Wer darüber schreiben will, schreibt über eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nicht über ein Recht des Wettenden. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht eingeordnet; über ihre Zulässigkeit steht hier nichts. Esport lässt sich an genau einem Punkt festmachen: Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor.

Prüfungen an Verkaufsstellen: 47,5 Prozent

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. Bei 200 Fällen an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört hier hinein, weil sie die Grenze des Schutzes markiert. Am Bildschirm ist die Alterskontrolle ein Datenbankfeld. Am Kiosk ist sie ein Mensch, der einen Kunden nicht verliert will. Wer sich auf «kontrolliertes Schweizer Angebot» verlässt, verlässt sich auf beides zugleich.

Der Vorbehalt, den man vor jeder Verallgemeinerung nennen muss

Alle Regeln dieses Abschnitts — die Bewilligungspflicht für Gutschriften, die geschlossene Marktliste, der Wohnsitzzwang, das Sperrregister, das Verbot unzulässiger Werbung — gelten ausschliesslich für Veranstalter, die unter dem Schweizer Regime bewilligt sind. Für die zwei Organisatoren also, und für niemanden sonst. Ein Anbieter mit Sitz im Ausland, gleich unter welcher ausländischen Aufsicht, läuft nach seinen eigenen Hausregeln. Verlustlimite? Seine Sache. Auszahlbarkeit eines Guthabens? Seine Sache. Wer dort spielt, spielt in einem anderen Rechtsrahmen, und der ist nicht die schlechtere Ausgabe desselben Angebots, sondern ein anderes Angebot.

Umgekehrt ist es genauso wichtig, was hier nicht steht: Die Schweiz kennt kein Instrument zur Zahlungssperre gegen unbewilligte Wettangebote. Banken und Kartennetzwerke blockieren diese Zahlungen nicht. Wer das behauptet, behauptet etwas Falsches.

Spielerschutz: Limits, Sperren und was das für das Gratisguthaben bedeutet

Ein Gratisguthaben ist kein Vorgang ausserhalb des eigenen Spielverhaltens. Es ist Einsatz, es läuft in dasselbe Spielerkonto wie alles andere, und es zählt zur selben Bilanz. Genau hier liegt der Punkt, den die Werbung für eine Gutschrift systematisch ausblendet.

Wer zum ersten Mal bei Sporttip teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die eigentliche Nachricht dieses Absatzes. Wer die Limite erhöhen will, sitzt sie aus. Das ist Absicht: Es ist die Zeit, in der ein schlechter Abend zu einem guten Entschluss werden darf. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen; das Gesetz gibt die Erhöhungssperre mit 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Sie sind hier strenger als die Vorschrift.

Limiten sind keine Erziehungsmassnahme des Staates

Hier muss man gegen eine verbreitete Annahme anschreiben. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Die Schweiz hat keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Wer in einem deutschen Wettforum von einer staatlich verordneten Depotlimite liest und sie auf die Schweiz überträgt, überträgt eine Regel über eine Grenze, die es hier nicht gibt.

Was es gibt, ist eine Pflicht des Veranstalters, Limiten überhaupt abzufragen. Die Verantwortung wandert damit dorthin, wo sie hingehört, und bleibt dort liegen. Ein Konto lässt sich mit einer Limite von CHF 50 pro Woche eröffnen und mit einer von CHF 9’999. Beides ist zulässig.

Die Spielsperre und das Register, das über die Landesgrenze reicht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. In dieser Zeit ist eine Aufhebung vor Fristablauf nicht möglich — die Sperre steht, Punkt. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort einträgt, schliesst sich nicht nur ein Wettangebot, sondern den ganzen bewilligten Markt.

Nach dem Gesetz können Spielsperren auch über-schuldete oder spielsuchtgefährdete Personen erfassen (Art. 80 bis 82 BGS), und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Im Abschnitt zur Spielsperre findet sich zudem die Regel, dass ausgeschlossene und minderjährige Personen keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne haben (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert den Anspruch mit dem Einsatz.

Praktisch heisst das: Die Sperre ist das einzige Instrument auf dieser Seite, das ein Guthaben nicht lockt, sondern verhindert.

Wie man das für sich selbst entscheidet

Wer wegen eines Gratisguthabens ein Konto eröffnet, sollte die Limitenfrage nicht nach dem Willkommensbildschirm beantworten. Die Limite wird bei der Registrierung gesetzt, also genau in dem Moment, in dem die Gutschrift verlockend wirkt. Ein nüchterner Blick auf das eigene Monatsbudget, bevor man den Ausweis hochlädt, ist die günstigste Entscheidung dieses ganzen Vorgangs. Später ist sie teuer: 72 Stunden Wartezeit.

Gratisguthaben, Gratiswetten und die Bedingungen dahinter

Was Gratisspielguthaben rechtlich ist

Das Gesetz kennt den Begriff Gratisspielguthaben, der Markt spricht von Gratiswette oder Freiwette. Gemeint ist in beiden Fällen ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das je nach Aktion an Bedingungen geknüpft ist — und der Zusatz ist der ganze Inhalt des Satzes. Ein Guthaben ohne Bedingung wäre Bargeld. Deshalb gibt es das nicht.

Die Bedingungen, die im Schweizer Angebot tatsächlich auftreten, sind eine kurze Liste: eine Frist, in der das Guthaben verwendet werden muss; eine Mindestquote; die Frage der Auszahlbarkeit; und die Frage, ob eine Einzahlung verlangt wird. Wer vier Angebote vergleichen will, vergleicht diese vier Zeilen, nicht die Höhe der Gutschrift. Die Höhe ist die Zahl, mit der geworben wird; die vier Zeilen entscheiden, was davon ankommt.

Die dokumentierte Aktion im Detail

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Man kann diesen Vorgang als Werbung lesen. Man kann ihn auch als Mechanik lesen, und dann sieht man drei Filter, die nacheinander greifen. Der erste ist der Code im Stadion — man muss anwesend sein, also an einer bestimmten Veranstaltung, an einem der sieben Termine. Der zweite ist die Sieben-Tage-Frist — wer das Ticket am Montag in die Jackentasche schiebt, verliert die Gutschrift, ohne etwas falsch gemacht zu haben. Der dritte ist die Verifizierung — das Konto muss beim Eingeben bereits verifiziert sein, nicht beim Gewinnen. Die Reihenfolge ist keine Kleinigkeit: Wer den Code am Abend des Spiels eingibt und das Konto erst am nächsten Tag verifiziert, hat zu spät verifiziert.

Und die letzte Stufe ist die entscheidende. Ausgezahlt wird das Guthaben nicht. Es ist Spielguthaben, also ein Recht, es einzusetzen — kein Recht, es zu behalten.

Was ein Gratisguthaben von CHF 10 an Einsatz wert ist

Hier lohnt es sich, die hundert Franken zu vergessen und zehn ernst zu nehmen.

Die Rechnung ist überschaubar. Ausgezahlt wird die Gutschrift nicht, sie muss also mindestens einmal komplett durch eine Wette laufen. Nimm einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Markts, also der Anteil, den ein Markt an allen Einsätzen zurückzahlt, beträgt über alle Ausgänge gerechnet knapp über 95 Prozent. Die Marge, die der Veranstalter behält, liegt damit bei knapp unter 5 Prozent des umgesetzten Betrags. Setzt man die CHF 10 des Gratisguthabens auf einen dieser beiden Ausgänge, so beträgt der Erwartungswert des damit erzielbaren Nettogewinns knapp unter der Hälfte des Guthabens: rund CHF 4.50 bis CHF 4.60.

Die Bedingung gehört in denselben Atemzug. Das gilt, wenn das Guthaben tatsächlich vollständig und genau einmal auf einen Markt dieses Quotenschlüssels gesetzt wird. Wird es auf eine Quote unter 1.90 gesetzt, sinkt der Wert. Wird es über mehrere Wetten gestückelt, sinkt er ebenfalls, weil jeder zusätzliche Umsatz erneut die Marge trägt. Wird die Wette gewonnen und weitergespielt statt ausgezahlt, trägt auch der Gewinn noch Margen. Der Betrag ist ein Durchschnitt über viele gleichartige Wetten, kein Ergebnis eines einzelnen Abends — die eine Wette kann aufgehen, die andere nicht.

Für einen Vergleich zweier Veranstalter heisst das: Die CHF 10 bei Jouez Sport sind rund CHF 4.50 Spielwert, und die Grösse dieser Zahl ist keine Angelegenheit der Aktion, sondern der Marge des Marktes, auf den man sie setzt. Der Verlag und der Sportwettenveranstalter sind hier keine zwei Gegner. Der eine ist die Bedingung des anderen.

Warum «gratis wettguthaben ohne einzahlung» in der Schweiz eine fast leere Menge ist

Wer ohne eigene Einzahlung spielen will, sucht die Sache mit der kleinsten Hürde. In der Schweiz ist die Hürde nicht das Geld — es ist die Identität.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist nicht als Formalität zu lesen: Es ist die Bedingung, unter der überhaupt ein Spielerkonto entsteht. Und weil ein Gratisspielguthaben ein Konto voraussetzt, ist «ohne Einzahlung» im bewilligten Schweizer Angebot technisch kein Rabatt, sondern der Normalfall — eine Einzahlung ist für ein Promotionsguthaben nicht erforderlich, aber eben nur dann, wenn das Konto schon existiert. Nach Art. 47 Abs. 3 VGS verlangt der Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis den Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin.

Wer in Deutschland wohnt und die Grenze im Blick hat, kommt hier nicht durch. Der Vertragsraum ist nicht das Land, sondern eine Aufzählung von Kantonen.

Neben der Anmeldung: Der Gedanke an Gratisguthaben zieht den Gedanken an Zweitkonten nach sich. Eine Person, ein Konto (Art. 47 bis 52 VGS) — die Registrierung ist an die Identität gebunden, und wer auf ein zweites Konto ausweicht, verstösst gegen die Bedingung, unter der das Guthaben ausgegeben wurde.

Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit: die drei Schrauben, an denen der Wert hängt

Diese drei Schrauben zählen, und keine davon steht in der Überschrift eines Angebots.

Die Frist bestimmt, wann aus einem Guthaben ein Ärgernis wird. Die dokumentierte Loterie-Romande-Gutschrift lief 30 Tage. Ein Monat ist knapp für jemanden, der nicht viermal pro Woche Sport schaut — und grosszügig für jemanden, der genau das tut. Beide sind bedient; die Frist ist wahrhaftig für den platziert, der ohnehin nie lange wartet.

Die Mindestquote ist die zweite. Wenn ein Guthaben nur auf Quoten ab einer bestimmten Schwelle gesetzt werden darf, wählt der Veranstalter aus, wie wertvoll die Gutschrift für seine Kundschaft ist. Je höher die Hürde, desto höher der Wert des einzelnen Gewinns — und desto kleiner die Auswahl.

Die Auszahlbarkeit ist die dritte, und sie ist in der Schweiz meist eine kurze Antwort. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande. Das ist ausdrücklich so geregelt und nicht das Kleingedruckte eines einzelnen Hauses.

Die drei Schrauben arbeiten gegen die Zahl in der Überschrift und nicht mit ihr. Je grösser die beworbene Gutschrift, desto grösser der Druck, sie über eine Frist oder eine Quote zu steuern, oder desto wahrscheinlicher ist sie an eine Einzahlung und einen Umsatz geknüpft. Eine grosse Gutschrift ohne Steuerung wäre Bargeld.

Ein Vergleich von zwei Rampen und ein Vergleich von zwei Preisen

Zwei Veranstalter schalten im gleichen Werbeblock. Der eine schreibt dreistellig, der andere zweistellig. Die dreistellige Zahl bleibt nur dann dreistellig, wenn man sie vor der ersten Bedingung liest. Der eigentliche Vergleich ist der zwischen zwei Rampen: Wie lange hält die Freundlichkeit? Eine Staffelung, die bis zu vierzig Prozent hinaufläuft, ist eine Rampe — sie belohnt jemanden, der bereits regelmässig kombiniert und mit Systemwetten arbeitet. Eine Rampe ist für sie eine Auszeichnung und für den Gelegenheitswetter von nebenan, der einmal im Monat drei Spiele tippt, ein Schaufenster.

Das ist genau der Punkt, an dem die Kostenrechnung anfängt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Panorama: Bewilligungsstatus, Herkunft und Bilanz eines Gewinns

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter beziehungsweise der Hausordnung nach Weg eines Gewinns von CHF 800
Swisslos Sporttip Bewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel, unter der IKV 2020 automatisch ins Wallet, ohne Zutun
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne, unter der IKV 2020 automatisch ins Wallet, ohne Zutun
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung ausländische Genehmigung berichtet, nach Art. 4 BGS ohne Wirkung in der Schweiz einbehalten, solange der Anbieter die Prüfung verzögert

Die Spalte mit dem Weg eines Gewinns ist die einzige, die man wirklich lesen sollte. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern liegt sie fest und ist überprüfbar: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Schwelle: bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Bei den acht übrigen Zeilen wiederholt sich derselbe Halbsatz, und das ist keine Nachlässigkeit der Darstellung, sondern die tatsächliche Lage. Ob, wie schnell und zu welchen Gebühren ein Gewinn von dort nach Hause kommt, hängt an den Bedingungen einer Firma mit Sitz im Ausland, und keiner dieser Fälle fällt unter die Fristenregel des Schweizer Regimes. Der Spieler steht in keinem Verfahren, in dem er die Auszahlung geltend machen könnte. Das ist der Kern der Sache: Die Wahl bei diesen acht ist kein Vergleich von Zahlungsgeschwindigkeiten, sondern eine Entscheidung darüber, in welchem Rechtsraum man ein Guthaben und einen Gewinn liegen hat.

1. Swisslos Sporttip: die Bewilligung, an die das Land gebunden ist

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos einer von zwei Organisatoren, die das Interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer nicht in einem dieser Kantone Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, bekommt kein Konto — nicht als Erschwernis, sondern weil die Bewilligung genau dort endet.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Zwei-Seiten-Regel ist älter als das Internet, aber sie ist der sauberste Ausdruck dessen, was eine bewilligte Wette von einer privaten Abmachung unterscheidet.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Sätze stehen in den Teilnahmebedingungen und nicht in einem Verbraucherschutzgesetz.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die entscheidende Frage ist, worauf sich der Prozentsatz bezieht: nicht auf den Einsatz, nicht auf den Bruttoertrag, sondern auf den Nettogewinn.

Für die Grösse einer Sporttip-Gutschrift ist der Bezugspunkt der Rechnung der wichtigere Teil der Botschaft. Ein Zuschlag von 20 Prozent auf den Nettogewinn einer Kombination ist kein Fünftel des Einsatzes. Er ist ein Fünftel des Ertrags eines Ereignisses, das eintreten muss, damit es ihn gibt. Eine Kombination aus sieben Voraussagen, jede zu einem Preis eines Zwei-Weg-Marktes von 1.90, kommt auf eine Gesamtquote von rund 89. Bei einem Einsatz von CHF 1 und einem Nettogewinn von rund CHF 88 resultiert aus dem Zuschlag ein mittlerer zusätzlicher Nettoertrag nahe dieser Zahl, sofern alle sieben Voraussagen aufgehen. Die Kennzahl für die Chance, dass sie das tun, steckt in derselben Quote — sonst würden sie nicht bei 89 stehen.

Damit verglichen sind die CHf 10 der Loterie Romande mit einem Erwartungswert von rund CHF 4.50 bis CHF 4.60 in einem Markt mit einem Quotenschlüssel von knapp über 95 Prozent eine sehr viel bescheidenere Zuwendung auf einem sehr viel breiteren Weg. Man bekommt sie für das Absenden eines Codes statt für die Vollendung einer siebenteiligen Kombination. Der Kombiboost ist nur für Online-Wetten zu haben; im Kiosk verfällt er stillschweigend.

Auch die Quoten- und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt die Erhöhung. Der vierte Satz ist der bitterste: Man kann sich die Erhöhung erspielen und sie in dem Moment verlieren, in dem man die Wette vorzeitig auflöst.

Cash-Out: die Funktion, die für die Sporttip-Billanz fast nichts ändert

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sporteignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Grund für diesen Abschlag ist kein Geheimnis, und er ist auch keine Ungerechtigkeit: Wer eine Wette vorzeitig auflöst, verkauft ein Risiko zurück an den Veranstalter, der dafür einen Preis verlangt — und der Preis enthält dieselbe Marge wie jede andere Wette. Aus der Sicht eines Spielenden, der aus einer riskanten Kombination heraus will, ist das ein fairer Handel. Aus der Sicht eines Spielenden, der für ein Guthaben eine Bedingung erfüllen will, ist es eine Sackgasse.

Wer die Sporttip-Billanz sucht, findet hier etwas, das kein Marketingversprechen ist: einen rechtlich überprüfbaren Anspruchsweg. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, findet gar nichts. Dazwischen ist nichts.

2. Loterie Romande Jouez Sport: zwei Gutschriften pro Jahr, dann 3 Prozent

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, unter Aufsicht der Gespa. Die Bewilligung ist dieselbe Bauart wie bei Swisslos; ihr Umfang deckt andere Kantone.

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und auch das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Diese beiden Zahlen sind das Gerüst des Produkts: 30 Tage und CHF 10’000. Wer dort spielt, hält ein Guthaben in einem Konto, das der Veranstalter nicht unter dem Deckel eines anonymen Zahlungsdienstes führt. Gutschrift, Zwischenstand und Ende laufen über denselben Ausweis, der bei der Registrierung hochgeladen wurde.

Der Kombiboost der Loterie Romande taucht im Vertragsgebiet unter dem Namen «Kombi-Boost» auf. Die Sortimentslogik unterscheidet sich von der bei Swisslos nur in den Prozentsätzen, nicht in den Bedingungen — die Erhöhung zeigt sich auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz —, und die Rampen sind flacher.

Der zentrale Punkt für dieses Angebot ist die Umrechnung der Bemessungsgrundlage. Wer einen Booster für eine Art Rabatt auf den Einsatz hält, rechnet mit dem Falschen. Der Zusatz erscheint auf dem Nettoertrag, also auf der Differenz zwischen Auszahlung und Einsatz. Bei einem Einsatz von CHF 100 und einem Nettogewinn von rund CHF 90 wäre ein Zuschlag deutlich grösser als ein Fünftel des Einsatzes — und genau deshalb wird die Erhöhung limitiert. Bei einem Verlust gibt es keine Bemessungsgrundlage; der Boost zahlt auf ein Ergebnis, das noch nicht eingetreten ist.

Neben der Werbung — und das ist bei einer Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» die eigentliche Geschichte — steht etwas anderes: Die Loterie Romande hat die Gutschrift an eine Kette gebunden, die ohne Aufenthalt im Stadion nicht beginnt. Das ist ein lokaler Filter im Wortsinn.

Für die Auszahlung eines Guthabens gilt hier dasselbe wie bei Swisslos, und die Regel ist damit schärfer als die meisten Anlegerannahmen: Es gibt ein Gratisguthaben, aber es gibt kein Gratisgeld.

3. Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, und was das im Alltag kostet

Pribet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die berichtete ausländische Genehmigung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Pribet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains des Anbieters können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Bei Pribet kommen die Nachteile in einer bestimmten Reihenfolge. Der erste ist der Vermittlungsweg: Ohne Anschluss an das Sperrregister kennt der Anbieter die Spielsperre nicht und muss sie nicht kennen — was praktisch bedeutet, dass der wirksamste Selbstschutz des Schweizer Systems hier nicht greift. Der zweite ist die Erreichbarkeit: die DNS-Sperre.

Ein drittes Merkmal steht im Werbeversprechen: Guthaben in Euro. Dazu gehört ein eigener Absatz.

Was «5 Euro Wettguthaben» für ein Konto in CHF bedeutet

Dieser Abschnitt behandelt einen realen Alltagsfall, weil er in der Suche häufig ist. Die Zahl, die auf solchen Seiten steht, ist in Euro denominiert. Ein Schweizer Konto wird in Franken geführt, und der Kontoauszug des Spielenden enthält daher Franken, in die der Eurobetrag umgerechnet wird. In diese Umrechnung spielen der Wechselkurs und der Kursaufschlag des Anbieters hinein. Der Betrag ist damit zum Zeitpunkt des Lesens nicht derselbe wie beim Gutschreiben, und die Differenz ist Teil der Kosten, nicht ein technisches Detail.

Wer in einem ausländischen Programm fünf Euro sieht, sieht also nicht fünf Franken. Er sieht einen Betrag, dessen Endwert erst das Konto zeigt und dessen Umrechnung er nicht bestimmt. Bei Swisslos und der Loterie Romande entfällt diese Unbekannte, weil vom Einsatz bis zur Auszahlung alles in CHF läuft.

Das ist kein Plädoyer gegen Fremdwährungen. Es ist der Hinweis, dass «5 Euro» und «CHF 5» zwei verschiedene Zahlen sind, und dass man die Werbung nicht mit dem Konto verwechseln sollte.

4. Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung, mit bekannter Sperrgeschichte

Interwetten verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Konzession vorliegt, entfaltet eine ausländische Lizenz im Inland keine Rechtswirkung. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Interwetten ist in diesem Zusammenhang ein Sonderfall, weil die Gespa den Namen im Kontext des Domain-Hoppings ausdrücklich nennt: Gesperrte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt. Die Sperrliste ist ein wirksames Werkzeug, aber kein Zaun. Wer sich über die Adressänderung eines gesperrten Anbieters informiert fühlt, hat den Mechanismus verstanden: Es ist kein Hindernis, sondern ein Dauerlauf.

Für die hiesige Frage nach dem Gratisguthaben heisst das: Das Guthaben eines solchen Anbieters ist rechtlich ein Versprechen ohne Schweizer Grundlage. Rückforderungen laufen über einen ausländischen Gerichtsstand unter einer ausländischen Aufsicht.

5. BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer Schweizer Zulassung bedeutet, dass ausländische Bescheide im Land keine Wirkung entfalten. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Das Muster, das bei dieser Marke auffällt, ist das der hohen Prozentsätze auf allen Ebenen. Wenn ein Programm mit dreistelligen Bonusprozenten wirbt, ist die Prozentzahl selbst kein Thema — sie ist eine Zielmarke, die an Umsatzbedingungen hängt, die auf der Seite nicht stehen. Die Kosten eines solchen Angebots sind nicht die Höhe der Gutschrift, sondern der Umsatz, den sie auslöst. Wer CHF 100 Gutschrift unter einer hundertfachen Umsatzbedingung auf einem Markt mit knapp unter 5 Prozent Marge durchspielt, liegt bei einem erwarteten Kostenanteil von mehreren Tausend Franken. Dieselbe Marge, die aus CHF 10 eine Ausbeute von unter CHF 5 macht, macht aus einer grossen Gutschrift eine Rechnung — die Gutschrift ist dann nicht zu gross, sondern zu klein für die Umdrehungen.

6. 22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die im Ausland erteilte Erlaubnis hat innerhalb der Schweiz keine regulatorische Basis.

Charakteristisch für Marken dieser Art ist die ungewöhnliche Dichte an Währungsoptionen. Genau darin liegt der Nachteil für einen Leser hier, und der Punkt ist einfach: Die Kontoführung in einer Fremdwährung ist kein Problem, solange nur Einsatz und Auszahlung durch dieselbe Währung laufen. Sie wird dann zu einem, wenn der Auszahlungsbetrag in einer anderen Währung ankommt als der Einsatz. Dann wird die Differenz eine Position, die keiner der beiden Vertragspartner festgelegt hat.

Auch 22Bet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

7. Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist kein Ersatz für die hierzulande geforderte Konzession.

Bei Anbietern dieser Grösse gilt ein Satz, der nicht selbstverständlich ist: Das ausländische Lizenz-, Betrugs- und Beschwerderegister ist nicht dasselbe wie ein Schweizer Verfahren. Die Aufsicht im Ausland prüft die Einhaltung der dortigen Regeln. Wenn ein Gewinn nicht ankommt, ist die zuständige Stelle die, deren Sitz im Ausland liegt, und keine Beschwerdestelle in der Schweiz kann ein Verfahren daraus machen.

8. HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da der Anbieter nicht dem Schweizer Regime untersteht, erweist sich die ausländische Konzession als ineffektiv. Wie bei den übrigen unbewilligten Anbietern fehlt ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ein Rechtsweg im Land.

Für Marken mit einem Programm dieser Breite ist vor einer Einzahlung eine Reihenfolge sinnvoll, die keine Klage voraussetzt: zuerst die Auszahlungsbedingungen in den eigenen Bedingungen des Anbieters, dann die Bearbeitungszeit, dann die Währung, dann die Frage, ob eine Identitätsprüfung vor oder nach der Auszahlung verlangt wird. Von diesen vier Punkten hängt ab, ob ein Gewinn tatsächlich ein Vermögenswert wird, und keiner davon wird auf der Startseite erklärt.

9. Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es liegt keine nationale Zulassung vor, womit der Anbieter ausserhalb des Schweizer Regimes operiert.

Der Namensbestandteil dieses Anbieters lädt zu einer Frage ein, die man auch bei jedem anderen stellen kann: Was passiert mit einer Gutschrift, wenn die Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt sind? Sie verfällt. Bei einem Schweizer Veranstalter ist das ein im Voraus bekannter Fristablauf in den eigenen Bedingungen; im Ausland hängt es an einem Vertrag, der im Streitfall über eine weit entfernte Stelle zu lesen wäre. Der Wert eines Guthabens hängt deshalb nicht nur an seiner Höhe, sondern an der Qualität des Vertrags, in dem es steht.

10. BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Auch dieser Akteur verfügt über keinen Beleg, der im Schweizer Rechtsraum anerkannt würde.

Alle acht ausländischen Marken hier haben, was Gratisguthaben betrifft, einen gemeinsamen Zug. Ihre Bedingungen sind auf ein internationales Publikum zugeschnitten, und der Umtauschkurs, die Bearbeitungszeit und die Verifizierung sind Vertragspunkte, die vor dem ersten Euro feststehen sollten. Der bewerbende Satz — hoher Prozentsatz, einfache Anmeldung — sagt nichts über den Auszahlungsweg.

Die Rentabilitätsschwelle: wann sich ein Angebot selbst auffrisst

Es gibt hier einen Schwellenwert, den man nicht errechnen und deshalb leicht übersehen kann. Er lautet: Eine Aktion steht in einem Verhältnis zu ihrer Umsatzbedingung, und dieses Verhältnis liegt bei einem bewilligten Anbieter in der Schweiz unter einem Umsatzanteil, den ein Gelegenheitswetter in einem Monat nicht erreicht. Bei einem Anbieter mit einer Umsatzbedingung von mehreren Tausend Franken Umsatz ist das Verhältnis auch dann noch nachteilig, wenn die Gutschrift selbst vierstellig ist. Das ist die eigentliche Einordnung: nicht die Höhe zählt, sondern die Zahl der Durchläufe.

Man kann das an einer eigenen Grenze festmachen. Rechne den Umsatz, den eine Bedingung von einer Gutschrift verlangt, naiv in Wetten um: bei einem durchschnittlichen Einsatz von CHF 10 also rund der zehnfache Betrag in Wetten. Es gibt keine Zahl auf dieser Seite, an der sich ablesen lässt, wie weit das geht, aber es gibt eine Probebedingung, die jeder für sich selbst beantworten kann: Wie viele Wetten setzt man in zwei Monaten freiwillig, und wie viele davon werden, nachdem man den Bonus beansprucht hat, gesetzt, um ihn zu erreichen? Liegt die zweite Zahl deutlich über der ersten, verliert der Einsatz die Balance.

Wie die zehn Marken in dieser Liste zu lesen sind

Zwei Bewilligungen. Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Dazwischen ist keine Nuance, sondern eine Grenze.

Die beiden bewilligten Veranstalter haben ein Auszahlungsregime mit festen Fristen und einen Anschluss an das Sperrregister. Die acht übrigen haben beides nicht — nicht weil sie es versäumt hätten, sondern weil ihnen die Schweizer Bewilligung fehlt, und mit ihr die Möglichkeit dazu. Dieser Satz ersetzt die ganze Spalte «Bewilligungsstatus».

Der Nutzen dieser Liste liegt damit nicht in der Rangfolge, sondern in der Filterfrage: Will man die Bedingungen des Schweizer Regimes — mit dem schmalen Sortiment und der Wohnsitzbindung — oder will man sie nicht?

Steuern: was vom Gratisguthaben nach dem Finanzamt übrig bleibt

Hier wird es für die Ertragsseite konkret, und die Regel ist heller als ihr Ruf.

Gewinne aus den in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich — «je nach Kanton», und hier darf man keine einzelne Kantonszahl statt einer Bandbreite lesen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen normalen Wetter gilt damit: kein Steuerfreibetrag, kein Problem. Ein Gewinn aus einem Gratisguthaben liegt mit einigen Sicherheit nicht in der Nähe von CHF 1’071’000. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze — wer eine annimmt, hat eine deutsche Regel auf die Schweiz übertragen.

Anders liegt der Fall bei Gewinnen aus ausländischen Angeboten. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als vollständiges Einkommen. Wer dort von einem ausländischen Buchmacher gewinnt, gewinnt nicht nur in einem anderen Rechtsraum, sondern auch in einer anderen Steuerlogik.

Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer eine Grenze im Einzelfall klären muss, fragt einen Steuerberater oder die zuständige kantonale Steuerverwaltung.

Was das Werbeverbot mit Gratisguthaben zu tun hat

Werbung darf nach Art. 74 BGS nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht zulässig ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3), und der Verstoss wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).

Es gibt keine Sperrstunde für Werbung. Die Vorstellung, die Schweiz habe ein tageszeitliches Werbeverbot, gehört nicht hierher.

Die Werbebotschaft «5 Euro gratis» erfüllt den Tatbestand nicht schon deshalb, weil sie in Euro steht. Der Punkt ist ein anderer.

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet, handelt strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte steht im selben Bericht: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle.

Und dann ist da noch die Werbeseite der Gratisguthaben. Das Erscheinen auf einem Interessenportal, in einem Banner oder in einem Werbeblock belegt keine Bewilligung. Es belegt eine Werbebeziehung, und für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist Werbung in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS eine Ordnungswidrigkeit mit dem erwähnten Bussenrahmen, keine Grauzone.

Für den Leser heisst das: Ein hoher Werbeanteil ist kein Qualitätssignal. Er ist ein Signal dafür, dass jemand für einen Klick bezahlt.

Der praktische Weg durch ein Gratisguthaben

Die Reihenfolge, in der sich die Kosten eines Angebots entscheiden, ist immer dieselbe.

Zuerst legt man sich selbst das Limit fest. Die Spielerschutzlimiten sind nicht etwas, das nach der Registrierung folgt; sie kommen vor dem Absenden. Bei Swisslos sind es drei Werte für 1, 7 und 30 Tage, und die Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden.

Dann wird das Konto eröffnet. Bei Swisslos verlangt die Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und einen einmaligen Vorgang pro Person. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne dieses Konto gibt es kein Promotionsguthaben — und das ist der Grund, warum «Gratisguthaben ohne Konto» nicht existiert.

Danach kommt das Guthaben. Bei der dokumentierten Loterie-Romande-Aktion musste der Code innert sieben Tagen nach dem Aktionstag eingegeben werden, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wird es nicht verwendet, verfällt es.

Dann wird gespielt. Wer die Quote unter der Mindestquote wählt oder die Frist reisst, verliert den Vorteil. Wer darüber hinaus weiterspielt und die Gewinne des Guthabens umsetzt, wandelt den Durchschnittswert in etwas anderes um: nicht mehr in einen Wert, sondern in eine Varianz.

Am Ende steht die Auszahlung — und dort endet das Gratisguthaben. Ausgezahlt wird der Gewinn, nicht das Geschenk. Bei Swisslos gibt es innerhalb von 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen von Spielguthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese 3 Prozent sitzen nur auf auszahlbarem Guthaben, und damit nicht auf dem Gratisguthaben selbst; sie sitzen auf dem, was man nach dem Spielen besitzt.

Und die letzte Frist ist die, die am wenigsten beachtet wird: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Es gibt also eine Frist für das Geltendmachen und eine sehr kurze für den Widerspruch. Beide stehen in den Teilnahmebedingungen, keine von beiden im Begrüssungsbildschirm.

Zwischen dem ersten Schritt und dem letzten liegt die ganze Rechnung. Ein Guthaben von CHF 10 mit einem erwarteten Spielwert von knapp unter CHF 5 ist nicht der Grund, sich anzumelden. Es ist ein Anlass, die Bedingungen zu lesen, unter denen man sich anmelden könnte.

Häufige Fragen zu Gratis-Wettguthaben in der Schweiz

Gibt es Gratis-Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf sie anbieten?

Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), die im Jahr 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilte. Anbieten dürfen sie nur die beiden bewilligten Veranstalter — Swisslos über Sporttip und die Loterie Romande über Jouez Sport. Eine ausländische Genehmigung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Kann ein Guthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auszahlbar; es ist auf das Bespielen angelegt. Auszahlbar ist nur ein erzielter Gewinn, und zwar auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Kredite an Spieler sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt.

Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?

Der Eurobetrag, etwa die viel gesuchten fünf Euro, wird bei der Gutschrift in Franken umgerechnet, wobei Wechselkurs und Kursaufschlag des Anbieters einfliessen. Der Betrag auf dem Konto ist deshalb nicht die Zahl aus der Werbung. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern läuft der ganze Vorgang in CHF, und diese Unbekannte entfällt.

Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?

Bei den bewilligten Veranstaltern ist für ein Promotionsguthaben keine Einzahlung nötig — aber ein verifiziertes Spielerkonto. Die Verifizierung setzt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Fehlen einer Spielsperre voraus; die Ausweisdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?

Der Zuschlag bezieht sich auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Er gilt nur online, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Zuschlag fällt nur an, wenn die Kombination gewinnt.

Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?

Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen von Spielguthaben kostenlos, jeweils auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben selbst ist davon nicht erfasst, weil es nicht auszahlbar ist.

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