Spielwetten Schweiz 2026 im Vergleich: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport gegen acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden anhand der Geldspielaufsicht Gespa und der veröffentlichten Wettregeln der Veranstalter geprüft.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Sportwetten sind in der Schweiz kein offener Markt. Es gibt genau zwei Veranstalter, und die Auswahl, die dem Spieler bleibt, hängt davon ab, in welchem Kanton er wohnt. Der Rest ist Rechnung: Was eine Quote verschweigt, was eine Verlustlimite im Alltag bedeutet und wie viel ein Gewinn am Ende wirklich wert ist.

Wer heute nach Spielwetten in der Schweiz sucht, stösst auf zehn Namen und zwei Rechtsordnungen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport bilden die eine Seite, acht ausländische Marken die andere. Zwischen beiden verläuft die interessanteste Linie des ganzen Themas, und sie ist keine Geschmacksfrage.

Grundlagen: was eine Spielwette in der Schweiz überhaupt ist

Eine Spielwette ist die Voraussage auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen vorher festgelegte Quoten. Der Spielende setzt einen Betrag, der Veranstalter multipliziert ihn mit der Quote, und am Ende zahlt der Wettschein oder er zahlt nicht. Alles Weitere an diesem Geschäft sind Bedingungen.

In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel. Das heisst, sie unterstehen dem Geldspielgesetz, nicht dem Lotterierecht und nicht der Aufsicht über Kasinos. Diese Einordnung bestimmt, wer sie anbieten darf, was auf dem Wettschein stehen darf und welchen Schutz ein Spielender beanspruchen kann.

Was das für den Wettschein bedeutet

Von aussen sieht ein Schweizer Sporttip-Wettschein aus wie jeder andere. Die Unterschiede liegen im Kleingedruckten, und dort stehen sie nicht zur Zierde. Das sind Höchst- und Mindesteinsätze, eine Liste zulässiger Sportarten, Regeln für abgesagte Partien und eine Rundungsvorschrift auf den Rappen.

Diese Regeln sind der eigentliche Gegenstand des Themas. Ein Wettschein ist ein Vertrag, und in der Schweiz ist dieser Vertrag enger gefasst als in den meisten Nachbarländern.

Die zwei Seiten der Wette

Wer eine Wette abgibt, kauft eine Chance zum Preis der Quote. Wer ein Wettprogramm betreibt, verkauft diese Chance und behält einen Teil des Einsatzes ein, unabhängig davon, wie die Partie ausgeht. Das ist keine Anklage, sondern die Mechanik. Zwischen Anbieter und Spieler steht eine dritte Instanz, die in der Schweiz keine Wahl lässt: die Bewilligung.

Daraus folgt der Blick, mit dem dieser Text auf die Angebote schaut. Nicht, ob ein Bonus gross genug ist, sondern was er den Spieler am Ende kostet.

Rechtslage: ein Markt mit genau zwei Türen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig, sie prüft Kasinos. Für den Betrieb braucht es zwei Papiere, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist ein kurzer Satz mit langen Folgen.

Ein Anbieter pro Sprachregion

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist der Grund, warum der Markt so eng ist. Swisslos und die Loterie Romande teilen sich das Land nicht nach Belieben, sondern nach einem vereinbarten Gebiet.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Die Grenze verläuft entlang der Sprachgrenze, und sie ist keine Empfehlung, sondern die Rechtslage.

Warum es keine Liste weiterer lizenzierter Anbieter gibt

Es gibt sie nicht, und das ist keine Lücke in der Übersicht, sondern die ganze Übersicht. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Sportwetten-Veranstalter, weil es keine weiteren gibt. Sie veröffentlicht nur eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die in der Schweiz über die DNS-Auflösung der Telekom-Anbieter blockiert werden.

Die erste Sperrliste erschien am 3. September 2019. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt, ein Mechanismus, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und in diesem Zusammenhang namentlich Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 wird ebenfalls auf der Liste genannt.

Für einen Spieler heisst das: Eine gesperrte Domain ist keine Garantie, dass der Anbieter verschwunden ist. Sie ist nur eine Momentaufnahme.

Was eine Bewilligung wert ist

Der Wert der Bewilligung liegt in dem, was sie erzwingt. Vollzugsorgane, geprüfte Geräte und Systeme, eine Rekursinstanz und eine Aufsicht, die einschreiten kann. Der Reingewinn fliesst zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen, was die politische Legitimation dieses Monopols erklärt.

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio.

Sportwetten sind also der kleinere Teil des Geschäfts. Lotterien tragen den grösseren Teil, und dieser Befund sagt etwas über die Prioritäten im Schweizer Glücksspielmarkt.

Was das Wettereignis selbst betrifft

Nicht jede Voraussage ist erlaubt. Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026.

Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Auf der Liste stehen keine Eckball- und keine Kartenmärkte, und ein Esport-Bereich fehlt vollständig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Spielerschutz: was Limit und Sperre den Spieler kosten

Der Schweizer Spielerschutz setzt nicht beim Anbieter an, sondern beim Spielenden. Das ist der wichtigste Unterschied zu vielen ausländischen Märkten, und es ist zugleich die unbequemste Regel des ganzen Themas.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Eine Limite, die der Spieler selbst setzt

Niemand schreibt einem Spielenden vor, wie viel er verlieren darf. Stattdessen muss der Veranstalter verlangen, dass der Spielende vor der ersten Teilnahme selbst Höchstwerte setzt, für Tage, Wochen oder Monate.

Bei Sporttip betrifft das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der Kern der Regel. Sie sind keine Bearbeitungszeit, sondern eine Bedenkzeit, und sie sind der Grund, warum die Limite funktioniert.

Ein Spieler, der an einem Samstagabend nach drei verlorenen Wetten seine Grenze verdoppeln will, kann das nicht. Er kann es am Dienstag. Bis dahin hat sich der Abend entschieden, und genau darum geht es.

Die Spielsperre und das gemeinsame Register

Wer sich sperren lassen will, kann das produktbezogen tun. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die härteste und die wirksamste Massnahme im Schweizer System. Wer in diesem Register steht, wird nicht nur bei Swisslos abgewiesen, sondern überall, wo die Schweiz das Register anwendet.

Wer als übermässig verschuldet oder spielsuchtgefährdet gilt, kann von Amtes wegen aufgenommen werden. Eine so eingetragene Sperre lässt sich nicht nach Belieben aufheben; das Gesetz verlangt drei Monate und die Beteiligung einer Fachstelle. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was das im Alltag bedeutet

Der Schutz kostet Flexibilität. Wer im Spielverlauf schnell handeln will, wird gebremst. Wer sich die Limiten zu hoch setzt, spürt sie nie und hat nichts gewonnen.

Ein Vergleich mit einem Nachbarland erklärt den Unterschied. Viele Regimes deckeln den Einzahlungsbetrag von Amtes wegen, etwa in Deutschland mit einem monatlichen Höchstbetrag. Die Schweiz kennt keine solche generelle Einzahlungsgrenze. Der Schutz liegt vollständig beim Spielenden, und wer ihn nicht selbst zieht, hat ihn nicht.

Ein Punkt bleibt unbequem. Die Gespa führte 2025 Testkäufe in Verkaufsstellen durch. Bei 200 Fällen wurde einer minderjährigen Person in 47,5 % der Fälle eine Sportwette verkauft. Der Verkaufsstellen-Schutz ist also alles andere als streng, und diese Zahl gehört zu jeder ehrlichen Darstellung des Schweizer Systems.

Sport und Turniere: was auf dem Wettschein stehen darf

Wer ein Wettprogramm beurteilen will, schaut am besten auf das, was fehlt. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und diese Liste ist innerhalb der Schweiz abschliessend.

Fussball als Zentrum

Fussball trägt den grössten Teil des Programms, und die reguläre Spielzeit ist dort genau definiert: die reguläre Spieldauer von etwa 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind.

Diese Definition entscheidet über mehr Geld als jede Quote. Im Pokal und in den Playoffs wird die Partie in der Verlängerung oft anders entschieden als nach 90 Minuten, und wer das nicht weiss, hat auf einen Ausgang gesetzt, den er nie gemeint hat.

Die nationale Auswahl und die Turniere

Ein Turnier im Programm ist nur dann ein grosses Ereignis für die Schweizer Anbieter, wenn es genug Märkte auf der Liste erhält, und die Liste kennt feste Grenzen. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind; bei einem Turnier zählt der Rahmen, den die Liste zieht.

Interessant ist dabei nicht, welches Turnier gerade läuft, sondern wie der Veranstalter damit umgeht. Ein Festpreis-Programm mit wenigen Märkten auf einen grossen Anlass ist kein Zeichen von Vorsicht, sondern eine Angebotsentscheidung. Wer mehr Märkte will, muss auf der Liste suchen, und die Liste ist kurz.

Kombinationen und die Grenzen des Systems

Bei Swisslos können mehrere Voraussagen zu einer Kombinationswette verbunden werden, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Das ist die folgenreichste Regel im Kleingedruckten. Ein Spielender, der eine Korrekturwette auf dieselbe Partie mit einer bereits platzierten Wette kombiniert, riskiert nicht nur eine Einzelvorhersage, sondern die gesamte Kombination.

Ein Bonus mit Hürde

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wer die Staffel liest, sieht sofort, wohin sie zielt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 bringen zusammen bereits eine Quote über 5.0, also eine Kombination, die in den meisten Fällen verliert. Der Bonus ist auf dem Nettogewinn gerechnet, nicht auf dem Einsatz, und er löst erst aus, wenn die Kombination ohnehin schon steht. Das ist kein Geschenk, das ist ein Anreiz, mehr Risiko zu bündeln.

Auch die Quoten- und Profitboosts sind limitiert. Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost, der an eine Bedingung gebunden ist, die der Spieler selbst auslösen muss, ist ein Rabatt mit Umtauschhürde.

Vergleich: die zwei Schweizer Veranstalter nebeneinander

Ein Vergleich zwischen Swisslos und der Loterie Romande hat eine eigentümliche Eigenschaft. Die beiden konkurrieren nicht um denselben Spielenden. Ihre Gebiete überschneiden sich nicht, und wer im einen Gebiet wohnt, kann beim anderen kein Konto eröffnen. Ein Vergleich ist trotzdem sinnvoll, weil er zeigt, welche Bedingungen an das Wohnen geknüpft sind.

Einsätze und Grenzen

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Spanne zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist gross genug für fast jeden Spieler. Wer allerdings Systemwetten mit vielen Reihen spielt, merkt die Obergrenze schneller, als ihm lieb ist: Eine Systemwette kostet pro Reihe Einsatz, und bei CHF 10’000 ist Schluss.

Kontoführung und Einzahlung

Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Identitätsprüfung ist strenger als in vielen ausländischen Angeboten. Das kostet Zeit bei der Anmeldung und schliesst Mehrfachkonten aus.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Auszahlung

Bei den Auszahlungen wird es konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer viel und oft auszahlt, zahlt also. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind knapp bemessen, wenn man bedenkt, dass jede einzelne Woche eine Auszahlung auslösen kann. Ab der dritten kostet der Weg zum eigenen Geld 3 %, und das ist eine Gebühr, die kein Marktereignis rechtfertigt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Vergleichstabelle

Anbieter Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) Loterie Romande, Lausanne
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
Bettilt keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
Betscore keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Lizenz

Wer eine ausländische Lizenz sucht, findet in dieser Spalte nichts, und das ist kein Versäumnis. Eine im Ausland erteilte Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Sie in dieser Tabelle als Lizenz zu führen, würde ihr eine Bedeutung geben, die sie hier nicht hat.

Was der Gewinn wirklich bringt: Quote, Auszahlung und Steuer

Die wichtigste Zahl auf einem Wettschein ist die Quote. Die zweitwichtigste ist der Betrag, der am Ende tatsächlich ankommt, und zwischen den beiden liegen mehrere Abzüge.

Wie sich der Gewinn berechnet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette von CHF 20 auf eine Quote von 1.90 ergibt die Rechnung einen Bruttobetrag von CHF 38.00, und die Rundung kann diesen Betrag nur nach unten korrigieren.

Die Rundung ist klein und ihre Richtung ist nicht zufällig. Der Betrag wird aufgerundet, dann abgerundet, und der zweite Schritt frisst den ersten. Ob das eine bewusste Entscheidung ist, weiss nur der Veranstalter. In der Wirkung ist es ein Betrag, den der Spieler nie sieht.

Die Marge in der Quote

Jede Quote enthält einen Anteil, den der Veranstalter einbehält. Wie gross dieser Anteil ist, lässt sich aus den Quoten selbst ausrechnen. Bei einem Markt mit zwei Ergebnissen zu je 1.90 ergibt sich ein Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote des Marktes, von rund 95 %. Der Rest, etwa 5 %, ist die Marge.

Bei einem Angebot mit zwei Ergebnissen zu 2.10 und 1.75 liegt der Quotenschlüssel bei etwa 94 %. Die Marge bewegt sich damit je nach Wettbewerb und Anbieter in einem schmalen Band um die 5 bis 6 % des Einsatzes. Der Wert gilt für einen Markt mit zwei Ausgängen; bei Märkten mit drei oder mehr möglichen Ergebnissen kann er davon abweichen.

Das ist der Kern der Sache. Ein Spielender, der 100 Wetten auf solche Märkte setzt, zahlt in diesem illustrativen Beispiel durchschnittlich rund 5 % seines Umsatzes an den Veranstalter, unabhängig davon, ob er trifft. Über längere Zeit bleibt davon kaum etwas übrig.

Die Steuer auf einen Gewinn

Die Steuerfrage ist einfacher, als viele annehmen, und sie ist trotzdem nicht ganz harmlos. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, er ist je nach Kanton verschieden.

Für einen typischen Spielenden liegt jeder Gewinn weit unter dieser Grenze. Es fällt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Eine wichtige Unterscheidung betrifft ausländische Anbieter. Gewinne bei einem ausländischen Veranstalter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt, zahlt auf einen Gewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung Steuern, die er bei einem Schweizer Anbieter nicht zahlt.

Eine schweizerische Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche Steuer in einer Übersicht findet, hat eine ausländische Regel vor sich. Für die eigene Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Der Rechenweg zur Marge

Die Rechnung hinter der Marge ist einfach genug, um sie einmal selbst zu machen. Bei zwei Ergebnissen mit den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt der Kehrwert der ersten Quote 0’526, der Kehrwert der zweiten ebenfalls 0’526, und die Summe liegt bei 1’053. Der Quotenschlüssel ist der Kehrwert davon und beträgt rund 0.95, also 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 % und liegt damit in diesem Beispiel bei etwa 5 %. Bei einer Kombination aus mehreren Voraussagen wird aus der Marge keine einmalige Abgabe, sondern eine Kette: Jede einzelne Quote trägt ihren eigenen Anteil, und in einer Kombination aus fünf Voraussagen mit je rund 5 % Marge bleibt vom Einsatz rein rechnerisch deutlich weniger als die Hälfte der Chance übrig. Kombinationen sind deshalb nicht nur riskanter, sondern auch teurer pro gesetztem Franken — ein Umstand, den kein Boost-Wort erwähnt.

Die Schweizer Veranstalter und die ausländischen Marken im Einzelnen

Zehn Namen stehen zur Auswahl, und keiner davon steht ohne Vorbehalt da. Die beiden Schweizer Veranstalter sind die einzigen, die hier überhaupt eine Wette veranstalten dürfen. Die acht ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Schweizer ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien beurteilt.

Ein Wort zur Werbung, weil es hier nicht nur Geschmack ist. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Beschrieben und beurteilt werden die Marken hier also, empfohlen nicht.

1. Swisslos Sporttip: das grösste Wettprogramm des Landes unter Bewilligung

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Die Bewilligung deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab.

Wer dort ein Online-Konto will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und Mehrfachregistrierungen sind nicht möglich. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Einsätze sind begrenzt. Einzel- und Kombinationswetten starten bei CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen.

Bei den Einzahlungen ist die Grenze doppelt gezogen. Das Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Kreditvergabe an Spielende ist nach dem Geldspielgesetz ausgeschlossen.

Bei den Auszahlungen wird es teuer. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Das Wettangebot selbst ist breit innerhalb der Grenzen der Liste. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die Limitenregelung ist strenger als der Marktstandard. Bei den Verlustlimiten liegt die Oberlimite bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000, und eine Erhöhung ist erst nach 72 Stunden möglich. Eine Senkung wirkt dagegen sofort.

Eine Frist sollte man kennen, weil sie Geld kostet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.

Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage einrichten, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Sperre gilt schweizweit auch für Kasinos.

Unter dem Strich ist Swisslos der Veranstalter mit dem vollständigsten Schutzkonzept und dem engsten Angebot. Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und der Verfall von Gewinnen nach 26 Wochen sind die zwei Stellen, an denen der Spieler die Rechnung trägt, nicht der Veranstalter. Diese Frist passt nicht zu einem Anbieter, der die Spielsucht so ernst nimmt.

2. Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Eine Bewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa liegt vor, mit derselben gesetzlichen Grundlage wie bei Swisslos. Auch hier braucht es Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, und ein Konto ist nur dort möglich.

Für einen Spielenden aus Genf oder Lausanne ist das der einzige legale Weg zu einer Sportwette. Die Alternative wäre der Verzicht oder ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und das ist keine gleichwertige Wahl.

Die Verkaufsstellendichte ist die eigentliche Stärke. In der Westschweiz ist der Weg zum Wettschein kurz, und wer seine Wetten lieber am Schalter abgibt, findet dort ein dichtes Netz. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine einzige Verkaufsstelle; dort läuft alles online.

Bei den Konditionen ist in einem Punkt Vorsicht angebracht. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt und im anderen arbeitet, kann trotzdem nur bei seinem eigenen Veranstalter ein Konto eröffnen.

Das Angebot der Loterie Romande ist das einzige legale, das einem Westschweizer zur Verfügung steht. Wer in Genf wohnt und die Freiheit will, bei dem Anbieter zu spielen, der ihm am besten gefällt, hat diese Wahl in der Schweiz nicht.

3. Duelbits: keine Schweizer Bewilligung

Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Bewilligung vorliegt, besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die Domains können über DNS blockiert werden.

4. bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Bewilligung vorliegt, besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die Gespa führt den Anbieter auf der Sperrliste.

5. Bettilt: keine Schweizer Bewilligung

Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

6. Sportaza: keine Schweizer Bewilligung

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

7. Roobet: keine Schweizer Bewilligung

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

8. Pribet: keine Schweizer Bewilligung

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung.

9. Betscore: keine Schweizer Bewilligung

Betscore hat keine Schweizer Bewilligung.

10. 20Bet: keine Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Legale Wetten und ausländische Angebote: die zwei Wege und ihre Kosten

Die Wahl zwischen einem bewilligten Schweizer Angebot und einer Marke ohne Bewilligung ist keine Wahl zwischen einem guten und einem schlechten Anbieter. Es ist eine Wahl zwischen zwei Paketen von Nachteilen, und wer sie trifft, sollte beide kennen.

Was das bewilligte Angebot kostet

Das bewilligte Angebot verlangt Wohnsitz im richtigen Kanton, eine geprüfte Identität und eine Registrierung, die nur einmal möglich ist. Es verlangt eine selbst gesetzte Verlustlimite, eine Wartezeit von 72 Stunden für jede Erhöhung, und es bindet den Spielenden an die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Wer auf Karten, Eckbälle oder Esport wetten will, findet keinen Markt.

Dafür gibt es Aufsicht, Rechtsschutz, ein Register, das schweizweit wirkt, eine Auszahlung nur auf das eigene Konto, und keine Steuer auf den Gewinn unterhalb des Freibetrags.

Was ein Angebot ohne Bewilligung kostet

Ein Anbieter ohne Bewilligung verlangt nichts dergleichen. Er prüft die Identität nach seinen eigenen Regeln, er kennt keinen Verlustlimitenzwang nach Schweizer Massstab, und er ist an kein Register angeschlossen. Das erhöht die Auswahl und senkt den Aufwand.

Bezahlt wird das mit dem, was im Streitfall fehlt: keine Aufsicht, kein Schweizer Gerichtsstand, kein Register, das einen Spielenden schützt, wenn er sich selbst nicht mehr schützt. Dazu kommt die Steuerfrage, die bei ausländischen Gewinnen je nach Kanton anders ausfällt.

Die Reihenfolge, in der man das prüft, ist einfach. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz tätig sein darf, schaut auf die Bewilligung, nicht auf das Angebot. Wer wissen will, welche Sportarten und Märkte erlaubt sind, schaut auf die Liste der Gespa. Und wer wissen will, was ein Anbieter für eine Auszahlung verlangt, liest dessen Bedingungen, weil genau dort die Zahl steht.

Was am Ende des Wettscheins übrig bleibt

Ein Spielwettschein in der Schweiz ist ein Vertrag mit zwei Besonderheiten. Der erste ist, dass nur zwei Veranstalter ihn anbieten dürfen, und die beiden teilen das Land nach Sprachregionen auf. Der zweite ist, dass ein Spielender selbst festlegen muss, wie viel er verlieren darf, und dass er die Grenze nur verzögert anheben kann.

Diese zwei Besonderheiten erklären fast alles, was auf den folgenden Wettschein folgt. Es gibt kein besseres Angebot auf der anderen Seite der Grenze, das ohne Kosten zu haben wäre, und es gibt kein Monopol, das den Spielenden von jeder Verantwortung entbindet.

Bei den Preisen liegt die eigentliche Arbeit des Lesers. Die Marge eines Marktes lässt sich aus den ausgewiesenen Quoten schätzen, und sie rechnet sich aus dem Gesetz der grossen Zahl über hunderte Wetten hinweg zu einer sicheren Abgabe von rund 5 % des Umsatzes. Der Steuerfreibetrag, die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und die 26-Wochen-Frist für Gewinne sind die drei Stellen, an denen die Rechnung eines Schweizer Spielenden ausserhalb der Quoten entsteht.

Diese Rechnung lässt sich nicht optimieren, solange der Spieler selbst die Kosten verursacht. Die Verlustlimite ist der einzige Hebel, der an dieser Stelle wirklich greift, weil sie vor der Wette wirkt und nicht nach ihr. Wer sie niedrig setzt, merkt es erst, wenn er sie erhöhen will. Wer sie hoch setzt, merkt es nie, bis es zu spät ist.

Für die eigene Steuersituation bleibt der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Stelle.

Häufige Fragen zu Spielwetten in der Schweiz

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen dafür eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Weitere Veranstalter gibt es in der Schweiz nicht; eine Liste zusätzlicher lizenzierter Anbieter existiert deshalb nicht.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Die Bewilligung berechtigt den Veranstalter ausschliesslich dazu, hierzulande Sportwetten anzubieten. Eine im Ausland erteilte Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, fällt nicht unter die Schweizer Aufsicht und kann den Schweizer Rechtsschutz nicht beanspruchen.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal der Gesamtquote aller Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 1.90 sind das CHF 38.00 vor der Rundung.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen der Kombination bleiben bestehen.

Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine von Amtes wegen verhängte Sperre lässt sich nicht vor Ablauf der gesetzlichen Frist aufheben.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»