Neuer Wettbonus zum Freispielen: der Preis steht im Kleingedruckten
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa und der beiden Veranstalter geprüft.

Ein Wettbonus ist in der Schweiz kein Marketing-Einfall, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Wer zum ersten Mal auf ein Gratisspielguthaben oder eine Gratiswette stösst, rechnet meist mit dem Betrag, der in der Werbung steht. Bezahlt wird am Ende mit etwas anderem: mit Umsatz, mit einer Mindestquote, mit einer Frist oder damit, dass der Einsatz der Freiwette im Gewinnfall verschwindet. Genau diese Posten sind der Gegenstand dieser Seite.
Der Schweizer Markt macht die Rechnung ungewöhnlich übersichtlich. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt für ein Konto bei Sporttip in Frage; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, für eines bei Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz antrifft, läuft ohne Schweizer Bewilligung.
Was daraus folgt, ist nicht die übliche Warnkulisse. Ein ausländisches Angebot kann grosszügig aussehen und trotzdem teuer sein, weil im Streitfall keine Schweizer Stelle zuständig ist — und ein Schweizer Angebot kann bescheiden aussehen und dennoch das günstigere Geschäft sein, weil die Regeln, an die es gebunden ist, den Spielenden schützen. Die Frage ist nicht, welcher Bonus am grössten ist, sondern was er verlangt.
Warum das Schweizer Recht Gratisguthaben an eine vorgängige Zustimmung bindet
Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist der Grund, weshalb die beiden Veranstalter mit Aktionen knapp bleiben. Wer Gratisguthaben verteilt, braucht dafür eine Erlaubnis, und die Aufsicht hat im Jahr 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Zahl, die jede Vorstellung von einem permanenten Bonussturm zerlegt.

Der regulatorische Rahmen, in dem das steht, ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten fallen nach Art. 3 lit. c und e darunter, und sie sind ein Grossspiel. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die Adresse: Sie beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen — einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) — und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Dieses «nur in der Schweiz» ist keine Floskel. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer hier ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Die kantonalen Veranstalter sind namentlich bekannt. Swisslos mit Sitz in Basel, als Genossenschaft organisiert, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste jener ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Ein Block ist also eine Momentaufnahme, kein Zaun.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, steht in einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso Eckball- oder Kartenmärkte, und einen Esport-Abschnitt kennt die Liste nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz selbst schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein.
Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Auch das gehört zur Rechnung: Ein Teil dessen, was am Wettmarkt hängen bleibt, verlässt ihn nicht in Richtung Aktionär, sondern in Richtung Kanton.
Der Preis steht nicht im beworbenen Betrag, sondern in den Bedingungen
Worum es bei einem Neukundenangebot tatsächlich geht, lässt sich an einer einzigen Aktion zeigen. Die Loterie Romande führte unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Aktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken. Sieben Aktionstage. Ein Zeitfenster von einer Woche je Code.
Wer bei solchen Zahlen an einen Bonusmarkt denkt, wie er in anderen Ländern existiert, hat den Mechanismus noch nicht gesehen. Das Entscheidende an diesem Guthaben ist nicht die Höhe, sondern das Wort «nicht auszahlbar». Es wandert durch das Spielerkonto, erhöht die Reichweite des eigenen Einsatzes und löst sich am Ende nicht in Geld auf. Der Gewinn aus einer Wette, die mit solchem Guthaben bestritten wird, kann auszahlbar sein — das Guthaben selbst nicht.
Spielguthaben, Gratiswette und Booster — drei Dinge, die nicht dasselbe sind
Spielguthaben ist zunächst einmal nur Geld auf dem Spielerkonto, das man auch selbst einzahlen kann. Bei Swisslos lässt sich Wallet-Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt sie direkt dem Wallet gut, darüber hinaus wird auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.
Eine Gratiswette oder Freiwette funktioniert anders. Ihr Einsatz wird im Gewinnfall nicht mitbezahlt; ausgezahlt wird nur der Gewinnanteil. Genau daran zerbricht die Vorstellung von der «risikofreien» Wette, die in der Werbung gern bemüht wird: Risikofrei ist der Einsatz, weil er nicht vom Konto des Spielenden kommt. Der Ertrag ist aber kleiner als bei einer Wette mit eigenem Geld, und das ist kein Detail, sondern der halbe Wert der Sache.
Ein Booster ist die dritte Gattung. Er ist kein Guthaben, sondern eine Erhöhung an einer bestimmten Stelle — auf den Nettogewinn einer Kombination oder auf die Quote einer einzelnen Voraussage. Er lässt sich nicht auszahlen und nicht auf ein anderes Ereignis übertragen. Bei Sporttip gibt es Quotenboosts nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Unterschied zwischen diesen drei Formen ist der eigentliche Inhalt jeder Bonusentscheidung. Wer sie verwechselt, vergleicht Beträge, die nichts miteinander zu tun haben.
Die Mindestquote ist der eigentliche Preis eines Boosts
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist der Satz, an dem ein Vergleich haltmachen sollte. Die Staffelung liest sich wie eine Belohnung für Mut; sie ist in Wahrheit eine Belohnung für Zusatzrisiko. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — jede davon muss aufgehen. Der Prozentsatz wächst mit der Zahl der Beine, und die Trefferwahrscheinlichkeit fällt mit ihr. Wer den Boost bis zur vollen Höhe «freispielen» will, kauft sich eine Kombination, deren Eintrittswahrscheinlichkeit er nicht mehr überblickt.
Dazu kommt die Mindestquote. Sie schliesst die kleinen Kurse aus, mit denen sich eine Kombination absichern liesse — ein 1.20-Favorit hat in dieser Staffelung keinen Platz. Der Boost zwingt den Wettenden also in Voraussagen mit höherem Risiko und in eine grössere Zahl davon. Der beworbene Prozentsatz beschreibt den Vorteil im Gewinnfall; über den Normalfall sagt er nichts.
Zur Rechnung gehört noch ein zweiter Posten, den kein Marketingtext nennt: die Quote enthält bereits den Anteil, den der Veranstalter einbehält. Der Quotenschlüssel eines Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge dieses einen Marktes, die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Wer Kombinationen mehrerer Beine spielt, zahlt diese Marge nicht einmal, sondern mehrfach, weil jedes Bein aus einem eigenen Markt mit eigener Marge kommt. Ein Boost auf den Nettogewinn muss also erst die Margen der Beine wettmachen, bevor er ein Vorteil ist. Bei fünfzehn Beinen ist das eine lange Strecke.
Was der Kombiboost bei CHF 10 Einsatz und vier Voraussagen auszahlt
Rechnen wir den Fall, den die Staffelung am häufigsten trifft: Kombination mit vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50, Einsatz CHF 10. Die Quoten in diesem Beispiel sind illustrativ gewählt — 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 — und keine zitierte Marktquote.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Aus 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 wird ein Produkt von 9’792, und CHF 10 darauf ergeben einen Bruttogewinn von CHF 97.92. Der Nettogewinn — das, was nach Abzug des Einsatzes bleibt — liegt bei CHF 87.92.
Der Boost kommt auf den Nettogewinn, nicht auf die Auszahlung. Bei vier Voraussagen sind das 5 %, also CHF 4.40 aufgerundet. Rückzahlung und Bonus zusammen ergeben ungefähr CHF 102.32, und der Regelmechanismus von Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab, sodass am Ende rund CHF 102.30 auf dem Wettschein stehen.
Setzt man dieselben vier Voraussagen höher an — ein Beispiel mit Quoten von 1.90 über alle vier Beine —, steigt der Bruttogewinn auf CHF 130.30, der Nettogewinn auf CHF 120.30, und 5 % davon sind CHF 6.00. Der Unterschied zwischen dem tiefen und dem hohen Quotenszenario beträgt beim Bonus CHF 1.60 bei gleicher Staffelstufe. Der Prozentsatz ist fix, das Geld dahinter hängt an den Quoten, die der Wettende selbst wählt.
Die Bandbreite über die Staffelstufen macht die Sache deutlicher. Bei vier Voraussagen liegt die zusätzliche Erhöhung bei 5 % des Nettogewinns, bei sieben bei 20 %, bei zehn bei 40 %, bei fünfzehn bei 100 % — jeweils unter der Bedingung, dass jede einzelne Voraussage eine Mindestquote von 1.50 erreicht und die Kombination aufgeht. Bei vier Beinen in der oben gerechneten Höhe bedeutet das rund CHF 4.40; bei fünfzehn Beinen mit derselben durchschnittlichen Quote von etwa 1.75 liegt das Produkt bei rund 4’380, der Bruttogewinn bei rund CHF 43’800, der Nettogewinn bei rund CHF 43’790, und 100 % davon wären eine Verdopplung des Nettogewinns. Diese zweite Zahl ist ausdrücklich kein Versprechen, sondern die Obergrenze einer Stufe, die mit fünfzehn zutreffenden Voraussagen erkauft ist — und Sporttip limitiert Einsatz und Gewinnerhöhung ohnehin.
Eine Gratiswette ist weniger wert als ihr Aufdruck
Für die Freiwette lässt sich derselbe Gedanke in einer Formel festhalten, die jeder Wettende selbst nachvollziehen kann. Der Wert einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ergibt sich aus Betrag mal (Quote − 1) ÷ Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Der erste Teil ist der eigentliche Punkt: Bei einer Quote von 1.50 bleiben von einer Freiwette über CHF 10 im Gewinnfall CHF 5 übrig statt der CHF 15, die eine Wette mit eigenem Geld einbrächte. Je näher die Quote an 1.00 liegt, desto kleiner wird der Anteil — bei Quote 1.10 sind es noch rund CHF 0.91 auf eine Freiwette von CHF 10.
Wer eine Freiwette auf einen Aussenseiter setzt, holt mehr daraus, und wer sie auf einen Favoriten setzt, holt weniger. Das ist der einzige echte Freiheitsgrad, den eine Freiwette bietet, und er wird von der Werbung konsequent verschwiegen. Der Quotenschlüssel des Marktes reduziert den Wert zusätzlich, weil der Veranstalter einen Teil jedes Einsatzes einbehält; bei einem Markt mit einem Schlüssel von 95 % bleiben von den CHF 5 im Beispiel etwas mehr als CHF 4.75 übrig. Beides zusammen — der fehlende Einsatzrückfluss und der Schlüssel — beschreibt, was die Freiwette im Durchschnitt wert ist, nicht was eine einzelne Wette gewinnt.
Was die Limiten mit einem Bonusguthaben zu tun haben
Der Spielerschutz in der Schweiz ist keine freiwillige Zugabe der Veranstalter. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert nicht; die Limiten setzt der Spielende selbst.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Statuten nennen für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese 72 Stunden sind der wirksamste Teil des ganzen Arrangements. Wer nach einer Verlustserie die Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten — lang genug, um es sich anders zu überlegen. Ein Bonus ändert daran nichts. Gratisspielguthaben ist Guthaben auf dem Spielerkonto, und die Limiten gelten für Einsätze und Verluste, unabhängig davon, ob das Geld eingezahlt oder geschenkt wurde. Das ist die eine Stelle, an der die Erwartung «Gratisgeld fällt nicht unter mein Budget» zusammenbricht.
Auch der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgenommen oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Ein Kontaktpunkt ist mit einer Zahl schwer zu bestreiten. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufsstellen als streng geschützten Raum darstellt, beschreibt eine Welt, die es so nicht gibt. Der Online-Kanal steht dem gegenüber: Dort ist der Zugang nur mit verifizierter Identität möglich, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten; Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Nebenregel, die in die Kostenrechnung gehört: Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos werden Auszahlungen von Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto vorgenommen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — der Satz steht dort wörtlich, und er entscheidet über den Wert jeder Aktion.
Ob ein Schweizer Anbieter Bankschranken kennt, ist dagegen eine verbreitete Fehlannahme: Ein Instrument, das Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter sperrt, gibt es in der Schweiz nicht. Wer glaubt, seine Bank fange das ab, verlässt sich auf einen Schutz, den niemand zugesagt hat.
Steuern: der Freibetrag, den kaum jemand erreicht
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb «je nach Kanton» die einzige belastbare Antwort auf die Frage nach der Schwelle ist. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden heisst das: kein Steuerposten im Spiel. Wer CHF 10 auf eine Kombination setzt und CHF 102.30 zurückbekommt, bleibt in jedem Kanton unter jeder Schwelle und schuldet auf diesen Gewinn keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Die Rechnung nach der Marge, die weiter vorn steht, ist für ihn die einzige Rechnung, die zählt.
Anders liegt der Fall bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis kann sie aber anders behandeln: Die Praxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Das ist die unangenehme Seite des Offshore-Angebots — der grosse Faktor fehlt nicht deshalb, weil es ihn nicht gäbe, sondern weil er am falschen Ort anfällt.
Verbote in Steuerfragen gehören dazugelegt: Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Und alle Angaben hier sind allgemeine Informationen; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder seine kantonale Steuerverwaltung.
Neuer Wettbonus im Vergleich: die Bewilligung entscheidet, alles andere folgt ihr nach
Ein Vergleich von Aktionen nach der Höhe des beworbenen Betrags führt in der Schweiz nirgends hin, weil auf der einen Seite des Vergleichs zwei bewilligte Veranstalter mit kleinen, genehmigten Aktionen stehen und auf der anderen Seite Marken, die hier keine Bewilligung haben und deren Bedingungen niemand prüft. Die Bewilligung ist deshalb die erste Spalte jeder vergleichenden Betrachtung — nicht weil Bewilligungen schmücken, sondern weil sie die Frage entscheiden, welche Regeln überhaupt greifen: Limiten, Sperrregister, Auszahlungsweg, Steuerbehandlung und Rechtsschutz.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle liest sich kürzer, als sie ist. Zwei Zeilen mit einer Bewilligung beantworten die Frage nach den anwendbaren Regeln; acht Zeilen ohne Bewilligung beantworten sie negativ. Das heisst nicht, dass ein ausländisches Angebot nichts tauge. Es heisst, dass die Regeln, die in der Schweiz gelten — vom Sperrregister bis zur kostenlosen Auszahlung —, ausserhalb dieser zwei Zeilen nicht greifen und niemand sie durchsetzt. Wer auf einem solchen Portal ein Konto führt, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und kein Sperrregister, das ihn schützt, aber auch keinen Zugang zu den Schweizer Schutzmechanismen, die ihn binden würden.
Bei Swisslos kommt hinzu, was das Geschäftsmodell über die Aktionen sagt. Das Netz bot 2025 nach Angaben der Aufsicht nur 8 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben. Wer auf ein «neues» Angebot wartet, wartet auf eine behördliche Entscheidung, nicht auf eine Marketingidee.
Was der Booster in der Praxis wert ist: Bedingungen, Laufzeit, Mindestquote
Die veröffentlichten Aktionen der beiden Veranstalter sagen mehr über den Markt als jeder Anbietervergleich. Nehmen wir die CHF 10 Gratisspielguthaben der Loterie Romande aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Der Code musste innert 7 Tagen nach dem Aktionstag im verifizierten Konto eingegeben werden, das Guthaben war insgesamt auf 7’000 Stück begrenzt und 30 Tage gültig. Nicht auszahlbar.
Darin stecken drei Begrenzungen, die jede für sich den Wert senken. Die 7-Tage-Frist verschiebt die Entscheidung dorthin, wo sie am wenigsten überlegt ist: ein Stadionbesuch, ein Wettschein, ein Code. Die 30-Tage-Gültigkeit setzt eine zweite Frist, deren Ablauf man nicht auf dem Konto sieht, sondern nur dann bemerkt, wenn das Guthaben verschwunden ist. Und die 7’000 Stück schaffen einen Verteilungskampf, den der einzelne Wettende nicht steuern kann. Aus CHF 10 wird damit eine Aktion, deren wahrer Wert unter dem Betrag liegt — nicht dramatisch, aber auch nicht null, und nur dann vollständig, wenn man sie in einem Markt mit tiefem Quotenschlüssel-Nachteil und ohne lange Kombination einsetzt.
Bei Swisslos liegen die Beträge an der gleichen Stelle: Die Verlustlimit-Oberlimite von CHF 9’999 gilt für alle, CHF 1’000 für Wettende unter 21 Jahren, und die Erhöhung wartet 72 Stunden. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, verändert diese Struktur nicht; es läuft innerhalb von ihr ab.
Und der Kombiboost steht in dieser Logik nicht allein. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt einen Boost verfallen, und Cash-Out bei Sporttip ist nur online möglich, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Was nicht garantiert ist: dass es für jeden Markt angeboten wird. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wer eine Kombination mit Boost spielt und unterwegs aussteigen will, zahlt also doppelt: Der Ausstieg bringt weniger als der durchgehaltene Gewinn, und die Erhöhung, für die die Kombination überhaupt erst interessant aussah, ist weg. Das ist der Moment, in dem ein Wettender merkt, dass die Staffelung nicht für den Ausstieg gebaut ist.
Die Rechnung, die hinter jedem «neuen» Bonus steht
Ein neues Angebot wird in der Schweiz nicht deshalb klein, weil die Veranstalter knauserig wären, sondern weil jede Gratisleistung einer Aufsichtsentscheidung bedarf und weil das Gesetz dem Veranstalter keine Freiheit lässt, beliebig viel Gratisguthaben in den Markt zu werfen. Wer diese Ursache kennt, hört auf, auf den grossen Wurf zu warten, und richtet seine Aufmerksamkeit auf das, was tatsächlich steuerbar ist.
Drei Fragen entscheiden über den Wert einer Aktion, und alle drei lassen sich vor dem ersten Einsatz klären. Erstens: Ist der Betrag auszahlbar? Die Antwort steht in den Bedingungen, und sie ist bei beiden Schweizer Veranstaltern für Gratisspielguthaben klar negativ. Zweitens: Wie hoch ist die Mindestquote, und wie viele Voraussagen verlangt die Staffelung? Beim Kombiboost sind es vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 und ein Bonus von 5 % des Nettogewinns. Drittens: Wie lange gilt die Aktion, und was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Ein Kriterienraster macht die Antworten vergleichbar: die Bewilligung, das Vertragsgebiet und die Voraussetzung für ein Konto; die Art der Leistung — Guthaben, Gratiswette oder Boost; die Bedingungen und die Mindestquote; die Laufzeit und die Gültigkeit; die Auszahlbarkeit; und schliesslich der Weg, auf dem ein Gewinn tatsächlich ankommt. Ein Angebot, das in den ersten fünf Punkten hält und im letzten scheitert, ist kein Angebot. Bei Swisslos führt der Weg über das Wallet — Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch gutgeschrieben, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto bei bekannter Zahlungsverbindung; die erste und zweite Auszahlung von Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen ist kostenlos, ab der dritten können 3 % Kommission anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Zwei Regeln aus den Sporttip-Bedingungen verderben manche schöne Rechnung zusätzlich. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette, die mit Quote 1.00 in eine Kombination eingeht, reisst die Gesamtquote nach unten und kann den Boost damit entwerten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Kombiboost, der auf fünfzehn Voraussagen gebaut war, verliert in beiden Fällen seine Grundlage.
Ein weiterer Punkt, der beim Vergleich zweier Kombinationen gern untergeht: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Nachteil, sondern eine Absicherung — aber es erklärt, weshalb sich Korrelationen nicht über die normale Kombiwette einkaufen lassen.
Ausserdem: Bei Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Boost, der auf einen Einsatz von CHF 2’000 berechnet wäre, ist damit von vornherein nicht durchführbar — ein Detail, das jede Bonusrechnung oberhalb von CHF 1’000 pro Wette gegenstandslos macht.
Und wer einen Gewinn nicht abholt, verliert ihn: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Auch das gehört zu den Kosten: Die Frist zur Beschwerde ist knapp, und sie läuft, ohne dass jemand daran erinnert.
Der zweite Teil der Schweizer Rechnung ist die Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags, die auf der Habenseite steht — mit dem Vorbehalt, dass sie nur für bewilligte Grossspiele gilt. Wer eine Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung platziert und gewinnt, kann nach kantonaler Praxis voll steuerpflichtig sein, während derselbe Gewinn aus einem Sporttip-Wettschein keinen Franken Steuer auslöst. Die Steuerverwaltung ist damit ein weiterer Posten, den die Bewilligung entscheidet.
Die Vergleichskriterien, in denen ein Angebot gewinnt oder verliert
Wer zwei Aktionen nebeneinanderlegt, sollte nicht die Beträge vergleichen, sondern die Posten, an denen sich der Wert entscheidet. Die folgenden sechs Fragen sind in dieser Reihenfolge zu stellen, weil jede die nächste beantwortet.
Ist eine Schweizer Bewilligung vorhanden? Nur Swisslos und die Loterie Romande haben eine, und nur sie unterliegen den Regeln zu Limiten, Sperrregister und Auszahlung, die weiter vorn beschrieben sind. Also: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person.
Welche Art von Leistung steckt dahinter — Spielguthaben, Gratiswette oder Booster? Das entscheidet, ob der beworbene Betrag überhaupt Geld werden kann. Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar.
Welche Bedingungen stehen dran? Beim Kombiboost: mindestens vier Voraussagen, je mindestens Quote 1.50, Bonus auf den Nettogewinn in der Staffelung 5, 20, 40 oder 100 %.
Welche Laufzeit hat die Aktion, und wann verfällt das Guthaben? Bei der Westschweizer Aktion 7 Tage für die Codeeingabe und 30 Tage für das Guthaben.
Wie kommt ein Gewinn an? Bei Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist; zwei kostenlose Auszahlungen von Spielguthaben pro 365 Tage, danach eine mögliche Kommission von 3 %.
Und schliesslich: Was kostet die Teilnahme an Zeit und Aufmerksamkeit? Die Limiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, eine Erhöhung wartet 72 Stunden, und die Angaben zum Konto werden gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Ein Ratschlag, der kein Ratschlag zum Wetten ist: Wer diese sechs Punkte beantwortet, bevor er einzahlt, hat die Entscheidung schon getroffen. Wer sie erst nach dem ersten Wettschein nachliest, hat sie schon bezahlt.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge dieser Betrachtung folgt dem Vergleichsaufbau: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und in ihrem Verhältnis zueinander, danach die Marken ohne Bewilligung, deren Bewertung an denselben Massstäben hängt. Keine Zeile hier ist Werbung. Art. 74 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 131 BGS stellt Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel unter Strafe, bis zu CHF 500’000 Busse, und beschreiben ist etwas anderes als empfehlen.
Swisslos Sporttip — die Aktionen der Deutschschweiz mit dem tiefsten Schutzniveau
Swisslos betreibt Sporttip auf einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten: in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Wo Sporttip Aktionen anbietet, handelt es sich um Boosts und keine auszahlbaren Boni. Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und beide verfallen bei einem Cash-Out.
Die Spielguthaben-Seite ist ebenso eng geregelt. Guthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen von Spielguthaben sind zweimal pro 365 Tage gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Verdikt: Sporttip ist das Haus, in dem ein Booster am wenigsten schaden kann, weil die Regeln darum herum enger sind als bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — die Staffelung des Kombiboosts zwingt den Wettenden dennoch in immer mehr Voraussagen, und genau dort liegt das Risiko, das der Prozentsatz nicht abbildet.
Loterie Romande Jouez Sport — zuerst die Genehmigung, dann die zehn Franken
Die Loterie Romande hält dieselbe Art von Bewilligung, ebenfalls unter Aufsicht der Gespa, und veranstaltet Jouez Sport. Ein Konto ist Personen vorbehalten, die in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind. Die Veranstalterin zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Ihr Umgang mit Aktionen ist der Bindung an die behördliche Zustimmung am deutlichsten anzusehen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Auf der Einzahlungsseite gelten höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN. Der Kontoinhaber muss der Empfänger sein.
Verdikt: Zehn Franken, sieben Aktionstage, siebentausend Stück — die Aktion ist der ehrlichste Beleg dafür, dass die Bewilligungspflicht jede Bonusgrösse kleiner macht, und wer diese Grösse als Argument gegen den Schweizer Markt liest, verwechselt die Zahl mit dem Gegenwert: Auszahlbarkeit, Sperrregister und kostenlose Auszahlung sind Teil des Angebots, aber keiner davon fällt als Betrag auf einem Wettschein auf.
Bahigo — ohne Bewilligung, ohne Schweizer Regeln
Bahigo tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung ist für Bahigo nicht etabliert, und eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Das hat praktische Folgen: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Verdikt: Was bei Bahigo fehlt, ist nicht ein Bonus, sondern der Rahmen — Limiten, Sperrregister und der zweiseitige Auszahlungsweg gelten hier nicht, und wer das Angebot prüft, prüft es gegen Bedingungen, die niemand in der Schweiz durchsetzt.
HighFlyBet — Bedingungen, die niemand hier prüft
HighFlyBet gehört zur Gruppe der Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auf den Markt treten. Eine Bewilligung ist nicht etabliert; in der Schweiz hat eine ausländische Bewilligung keine Wirkung. Eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden.
Verdikt: Bei HighFlyBet trägt der Wettende das ganze Ausfallrisiko selbst, und der Vergleichswert einer Aktion hängt hier an Voraussetzungen — Vertragswerk, Zahlungsweg, Beschwerdemöglichkeit —, die sich der Prüfung durch eine Schweizer Stelle entziehen.
Betwinner — grosser Auftritt, unbekannte Grundlage
Betwinner ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Nur die beiden einheimischen Veranstalter verfügen über eine Bewilligung; für Betwinner ist eine solche nicht etabliert, und eine auswärtige Bewilligung gilt hier nicht. Keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade.

Verdikt: Ein breites Programm sagt nichts über die anwendbaren Regeln, und bei Betwinner entscheidet sich der Wert jeder Aktion an einer Frage, die das Portal nicht beantwortet — ob im Streitfall jemand zuständig ist, den der Wettende erreichen kann.
bet-at-home — ein Name, der in der Blockliste steht
bet-at-home tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine Bewilligung ist nicht etabliert und hätte nach Art. 4 BGS hier auch keine Wirkung. Die Gespa nennt bet-at-home als Beispiel für Domain-Hopping: Eine blockierte Adresse wird innert Stunden durch eine andere ersetzt. Zur Folge gehören das Fehlen einer Sperrregister-Anbindung und der fehlende Schweizer Rechtsweg.
Verdikt: Bei bet-at-home zeigt sich, dass die Sperrliste kein stabiles Merkmal ist — wer sich auf ihr Erscheinen oder Nichterscheinen verlässt, richtet seine Entscheidung an einem Zustand aus, der sich innerhalb eines Tages ändern kann, während die Rechtsfolgen desselben Status unverändert bleiben.
BetOnRed — ohne Register, ohne Rückgriff
BetOnRed bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an. Eine Bewilligung ist nicht etabliert; eine ausländische entfaltet hier keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Verdikt: Der entscheidende Unterschied zu den beiden bewilligten Häusern liegt nicht im Sortiment, sondern im Sperrregister — wer dort eingetragen ist, wird bei BetOnRed nicht gebremst, und diese fehlende Bremse ist der teuerste Bestandteil des Angebots.
Bruce Bet — keine Bewilligung, kein Rechtsschutz
Bruce Bet handelt in der Schweiz ohne Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind hier zugelassen; eine Bewilligung ist für Bruce Bet nicht etabliert und hätte keine Wirkung. Die Anbindung an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, die Domain kann blockiert werden.
Verdikt: Was ein Bonus bei Bruce Bet wert wäre, liesse sich seriös nur gegen Bedingungen ausrechnen, deren Geltung niemand in der Schweiz überprüft — und das ist keine Formalität, sondern der Kern des Angebots.
Sportaza — ein Angebot ausserhalb des Rahmens
Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung ist nicht etabliert und hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Weder Sperrregister noch Schweizer Rechtsweg stehen zur Verfügung, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Verdikt: Sportaza veranschaulicht, dass die Bewilligung nicht den Anbieter bewertet, sondern die Regeln, unter denen er arbeitet — und wer hier abschliesst, arbeitet unter gar keinen Schweizer Regeln.
bet365 — auf der Sperrliste, und trotzdem gross
bet365 tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf; für eine Bewilligung ist nichts etabliert, und eine ausländische gilt hier nicht. Die Gespa führt bet365 als Marke auf der Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Damit fehlen die Anbindung an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und jede Schweizer Aufsicht; ein Schutz gegen Zahlungen an solche Anbieter existiert in der Schweiz nicht.
Verdikt: Dass eine Marke auf der Sperrliste steht und dennoch vielen Wettenden bekannt ist, sagt mehr über die Reichweite des Blocks als über sein Ziel — die Blockade trifft die Domain, nicht die Entscheidung, und die Regeln, die den Wettenden schützen könnten, sind in dieser Zeile sämtlich abwesend.
Ein Hinweis, der die ganze Liste betrifft
Bei jedem Anbieter ohne Bewilligung gilt derselbe Vorbehalt, und er ist in der Schweiz keine Kleinigkeit: Wer ohne Schweizer Veranstalterbewilligung Sportwetten organisiert, begeht eine Straftat nach Art. 130 BGS. Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ausländische Gewinne können nach kantonaler Steuerpraxis voll steuerpflichtig sein, wie das Beispiel Thurgau zeigt.
Was ein Wettender am Ende wirklich in der Hand hat
Wer nach dieser Lektüre eine Aktion prüft, sollte mit zwei Zahlen beginnen und mit einer Frage enden. Die erste Zahl ist der Quotenschlüssel des Marktes, den er bespielen will, abgeleitet aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge; sie sagt ihm, welcher Anteil seines Einsatzes überhaupt zurückfliesst. Die zweite Zahl ist die Mindestquote des Boosts. Die Frage am Ende lautet: Wird dieser Betrag jemals zu Geld, oder erhöht er nur die Reichweite eines Einsatzes, der ohnehin schon getätigt war?
Bei Swisslos lautet die Antwort für Gratisspielguthaben: nein. Bei der Loterie Romande ebenfalls: nein. Beim Kombiboost lautet sie: nur als Teil eines Wettscheins, dessen Gewinn ausgezahlt wird, und nur unterhalb der Einsatzgrenze von CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten. Alles andere ist Reichweite, kein Geld.
Diese Sorte Bescheidenheit hat einen Vorteil, den ein grösseres Angebot nicht kaufen kann: Sie ist nachvollziehbar. Die Limiten stehen fest, die Erhöhung wartet 72 Stunden, die Auszahlung geht nur auf ein Konto des Kontoinhabers, und die Steuerfrage löst sich unterhalb des Freibetrags von selbst. Wer wissen will, was sein Bonus kostet, findet die Antwort in den Bedingungen, nicht in der Werbung — und wenn eine Angabe zum Angebot eines Veranstalters dort nicht steht, ist das ein Posten, den er vor dem Einzahlen im eigenen Spielerkonto klärt, nicht danach.
Ein letzter Rat ohne Rechenweg: Die Zahl, die in einem Werbebanner steht, ist die einzige Zahl des Angebots, die nichts über dieses Angebot aussagt.
Häufige Fragen zu neuen Wettboni und Gratiswetten in der Schweiz
Welche Aktionen dürfen Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten anbieten?
Nur solche, für die die Gespa vorgängig zugestimmt hat. 2025 erteilte sie nach eigenen Angaben 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Erlaubt sind daher vor allem Quoten- und Profitboosts sowie Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist — ein breiter Bonusmarkt mit frei wählbaren Auszahlungsbeträgen ist im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht vorgesehen.
Warum braucht Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes verlangt sie. Der Gesetzgeber behandelt Gratisleistungen als Teil des Glücksspielangebots und nicht als Nebensache des Marketings. Die Aufsicht prüft also, ob und in welchem Umfang ein Veranstalter Gratisguthaben verteilen darf. Deshalb bleiben die Aktionen selten und klein — und deshalb lässt sich die Zahl der Aktionen eines Jahres annähernd nennen.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, besteht der Gewinn nur aus dem Anteil, der über den Einsatz hinausgeht. Bei einer Quote von 1.50 und einem Einsatz von CHF 10 sind das CHF 5 statt CHF 15. Je tiefer die Quote, desto geringer wird der Wert; bei Quote 1.10 bleiben von derselben Wette rund CHF 0.91.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gratisspielguthaben ist bei beiden nicht auszahlbar.
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