Freiwette Sportwetten 2026 – Gratisspielguthaben und was davon übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Stand 29. Oktober 2026; die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Kaufen lässt sich eine Freiwette in der Schweiz nicht, und verschenkt wird sie auch nicht einfach so. Wer hier auf eine Sportwette mit einem Gratisbetrag stösst, stösst auf eine Aktion, für die der Veranstalter vorgängig die Zustimmung der Gespa gebraucht hat, und auf ein Guthaben, das nach dem Gewinn nicht auf dem Bankkonto landet, weil es gar nicht dorthin darf. Zwei Sätze, die die ganze Werbung daneben dünn aussehen lassen — und die gleichzeitig erklären, warum in diesem Land so wenig davon übrig ist: Die Kantone lassen für Sportwetten genau zwei Veranstalter zu, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und ein Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen dieser beiden nicht auszahlbar. Die Freiwette ist trotzdem kein Randthema. Sie ist der Punkt, an dem sich am schnellsten zeigt, was ein Werbewort wert ist und was ein Reglement verlangt, und sie ist die beste Gelegenheit, die Rechnung hinter einer Wette einmal offenzulegen: Quote mal Guthaben ergibt den Gewinn, und die Begriffe Gewinn und Auszahlung sind zwei verschiedene Dinge. Wer das einmal auseinandergehalten hat, liest jede Willkommensbotschaft anders.

Warum die Rechtslage jede Aktion vorher klein hält

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, des BGS in der Systematischen Rechtssammlung unter der Nummer SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Wer hier nach einer Lizenz für Online-Casinos sucht, landet bei der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt — zwei Behörden, zwei völlig getrennte Zuständigkeiten, und für Sportwetten ist nur eine davon zuständig.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Weg zu einer Bewilligung ist ein zweistufiger: eine Veranstalterbewilligung, dazu eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 BGS. Und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», Artikel 4 BGS. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Nettoertrag geht nach Artikel 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen — das ist die Eigentümlichkeit dieses Marktes: Der Veranstalter ist hier keine Privatfirma mit Renditeinteresse an der Anmeldung des nächsten Neukunden, sondern eine Genossenschaft beziehungsweise Gesellschaft mit einem öffentlichen Zweck im Rücken.

Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, ein Ausschluss

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt und sich bei Sporttip anmelden will, kommt nicht durch — nicht weil ihm jemand böse ist, sondern weil das Gebiet dort endet.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für den Anmeldeprozess heisst das: Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Gebiet des jeweiligen Veranstalters Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung zum Geldspielgesetz verlangt Wohnsitz in der Schweiz, die Praxis der Veranstalter verlangt zusätzlich das eigene Gebiet.

Diese zwei Veranstalter sind der eine Pol des Themas. Der andere sind die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen — IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet tragen keine Schweizer Bewilligung, und die Rechtslage duldet sie hier nicht. Wer dort spielt, spielt auf einem Angebot, das in der Schweiz nicht veranstaltet werden darf. Die Einzelheiten dazu stehen im Abschnitt «Die zehn Veranstalter im Einzelnen», weil sie dorthin gehören und nicht in eine Randnotiz zur Bewilligungspraxis.

Was die Gespa ausserdem festlegt, ist nicht der Preis einer Wette, sondern die Auswahl: Nur Sportereignisse dürfen überhaupt Gegenstand sein, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 09.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden erscheinen darin nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, einen Esport-Abschnitt ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt.

Bewilligte Angebote und Cyber-Geld

Die praktische Folge: Wer die Fülle an exotischen Märkten gewohnt ist, die ausländische Plattformen bewerben, findet bei einem Schweizer Veranstalter die genannten Sportarten — und nichts, was nicht auf der Liste steht. Ob Livewetten erlaubt sind, hängt an der Entscheidung des jeweiligen Veranstalters; das Geldspielgesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Das ist ein wichtiger Satz für alle, die von angeblichen Verbotslisten erzählen.

Rechnungen und Wetten untrennbar verbunden ist, wie Spielende ihr Guthaben aufladen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, genauso wie das maximale Guthaben im Wallet CHF 10’000 beträgt. Swisslos verlangt umgekehrt, dass ein Guthabenkauf nur so lange möglich ist, wie der Kontostand CHF 9’999 nicht übersteigt — und ebenso wie dort sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, bei einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Kauf. Bei Swisslos lässt sich das Spielkonto unter anderem mit PostFinance Pay aufladen, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird; die Auswahl weiterer Zahlungsarten gehört zum eigenen Reglement des Veranstalters.

Ein Satz noch zum Mythos Debitkarte und Wettkonto: Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es keinen Kredit an Spielende, Artikel 75 Absatz 1 BGS. Das ist der Grund, warum man auf keiner dieser Plattformen eine Rechnung offen stehen lassen kann — man kann nur bis zur Höhe des gekauften Guthabens spielen. Wer ausländische Anbieter mit Kredit- oder Zwei-Wochen-Zahlung kennt, findet hier etwas völlig anderes. Es gibt in der Schweiz auch kein Instrument, das Zahlungen an solche Anbieter sperrt; die Sperrung läuft über Domains, nicht über Kontobewegungen.

Wo das Guthaben nicht wie Geld ist

Neukundenangebote versprechen Gratisspielguthaben oder Freiwetten. In diesem Markt beginnt die Einschränkung schon bei der Menge. Die Gespa gibt ihre Zustimmung nur nach vorgängiger Prüfung, und im Jahr 2025 hat sie laut ihrem Bericht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und deren 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Aktionen, die zwei Veranstalter in zwölf Monaten überhaupt ankündigen durften. Was Schweizer Spielende also an Gratisguthaben sehen, ist keine Marketing-Entscheidung des Anbieters, sondern das Resultat einer Bewilligungspraxis.

Selbst gewählte Grenzen gelten weiter

Dass eine Wette gratis ist, heisst nicht, dass sie ausserhalb des eigenen Schutzkonzepts stattfindet. Definierte Limiten gelten auch, wenn kein eigener Franken auf dem Wettschein steht. Oberhalb der Freiwette hört der Schutz nicht auf, sondern beginnt er: Wer die Verlustgrenze gesetzt hat, füllt sie auch mit Gratisguthaben, weil sich die Begriffe auf das Ergebnis des Kontos beziehen, nicht auf die Herkunft des Einsatzes. Ein Gewinn aus Gratisguthaben ist im Sinne dieser Regeln ein Gewinn.

Bei Swisslos meldet die Seite Limiten (Spielerschutz) die konkreten Werte: Vor der ersten Teilnahme muss jeder Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, wobei die Oberlimite CHF 9’999 beträgt und für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Bemerkenswert ist vor allem die Asymmetrie. Nach unten wirkt die Grenze sofort — ein Klick, und die Limite sitzt. Nach oben vergehen bei Swisslos und der Loterie Romande 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen, während die Verordnung Artikel 87 der Verordnung zum Geldspielgesetz eine Erhöhung nach 24 Stunden vorsieht. Diese Differenz ist kein Detail: In den 72 Stunden, in denen eine Erhöhung hängt, liegt eine Bedenkzeit, und genau die ist der Zweck. Wer abends die Limite anheben will, weil eine Wette besonders gut erscheint, erlebt das Reglement als Verhinderung — und das ist die gewünschte Wirkung. Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind die des Spielenden, die der Veranstalter verlangen muss, Artikel 87 der Verordnung — nicht eine Zahl, die vom Kanton kommt.

Interessant — und selten bemerkt — ist auch, dass diese Grenze die Wette selbst mitbetrifft. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein Gewinn hinter der eigenen Limite ist also auch ein Verfallsrisiko.

Sperren, die auch das Casino treffen

Die Spielsperre ist der schwerere Hebel. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf — einmal gesetzt, ohne Ausnahme, bis die Frist abläuft. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer sich also wegen Sportwetten sperrt, sperrt sich aus dem gesamten registrierten Glücksspiel aus. Das ist unbequem und beabsichtigt. Kehrseite: Ausgeschlossene und Minderjährige haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Spielsperre ist nicht nur eine Zugangsmauer, sie löscht bei Verstoss auch die Ansprüche. Und die Aufhebung ist geregelt: Nach Artikel 84 der Verordnung kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Artikel 81 BGS, und ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Artikel 89 der Verordnung.

Ein ernüchternder Befund aus der Kontrolle vor Ort: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen in der Schweiz für ein Bollwerk hält, muss diesen Wert erklären. Die Online-Prüfung der Identität per Ausweis und Adressabgleich ist dagegen eine andere Geschichte.

Die zentrale Zahl für alle, die glauben, Gratisguthaben senke das Risiko: Es tut das nicht. Was ein Konto an Verlust erreichen kann, ist unabhängig davon, ob der Einsatz gekauft oder geschenkt war. Gratisspielguthaben verändert die Herkunft des Einsatzes, nicht die Mechanik der folgenden Wette.

Wo die Freiwette selbst steht

Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz aus einem Guthaben stammt, das nach dem Reglement nicht auszahlbar ist. Das ist die einzige Definition, die hier trägt, und sie hat eine Folge, die man den Werbetexten nicht ansieht: Der Gewinn, der zurückkommt, ist meist viel kleiner als auf dem Bildschirm.

Was die Aktion der Loterie Romande versprach

Die sauber dokumentierte Referenz ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Drei Einschränkungen sind in diesem Satz verpackt. Erstens die Zahl der Stücke: 7’000 über die ganze Aktion. Zweitens die Gültigkeit von 30 Tagen. Drittens die Auszahlbarkeit — und das ist diejenige, die die Rechnung wirklich verändert. Das Guthaben selbst ist kein Geld, das man abheben könnte, es ist ein Betrag, der auf einem Wettschein verschwinden muss. Und es ist ein Code, den man im Stadion gesehen haben muss; wer hinter dem Fernseher sass, hatte gar keinen.

Wer einen Code, ein Passwort oder eine Kennung braucht, um eine Aktion zu nutzen, holt sich diese immer aus den aktuellen Bedingungen des Veranstalters. Kein Artikel ersetzt diese Einsicht, und kein Konto wird gefüllt, weil ein Text eine Zahl nennt.

Die Rechnung hinter Gratisguthaben

Wie wenig ein Gratisguthaben wert ist, zeigt sich bei der Auflösung. Rechnen wir mit CHF 10 Freiwettenguthaben und einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu gleichen Quoten von 1.90 und 1.90. Die Quoten sind ein Beispiel, kein quotierter Preis; die Zahlen des Guthabens stammen aus den Aktionsbedingungen der Loterie Romande.

Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte der beiden Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 47.5 %. Der Buchmacher behält also 52,5 %? Nein — dieses Ergebnis zeigt, dass das Beispiel mit zwei Ausgängen à 1.90 nicht aufgeht, ein solcher Markt könnte aus zwei gleichen Quoten von je 1.90 nur bestehen, wenn die Summe der Wahrscheinlichkeiten 105,3 % beträge. Genau das ist die Konstellation, die man in der Realität antrifft: Zwei Quoten von je 1.90 ergeben zusammen eine Auszahlungsquote von 47,5 % nur, wenn man den Kehrwert falsch bildet. Setzt man die Rechnung korrekt an, ergibt 1/1.90 + 1/1.90 = 1,0526, der Kehrwert davon ist 0,95, und die Auszahlungsquote liegt bei 95 %, die Marge bei 5 %. Diesen Standardwert von 5 % Marge übernehmen wir, weil er die übliche Kalibrierung eines ausgeglichenen Zwei-Weg-Marktes abbildet.

Was ist die Freiwette unter diesen Bedingungen wert? Läuft die Wette auf, zahlt der Veranstalter den Gewinn aus, nicht den Einsatz: CHF 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Die 10 Franken kehren nicht zurück; nur die 9 Franken Gewinn. Läuft sie nicht auf, ist das Guthaben weg. Bei einer Chance von 50 % beträgt der durchschnittliche Wert des Gutscheins über viele Versuche hinweg rund CHF 4.30 — also 0,5 × 9 = 4,5 Franken auf einem Markt mit 100 % Auszahlungsquote, reduziert um die 5 % Marge des Marktes. In der Bandbreite realistischer Märkte liegt der erwartete Wert damit zwischen etwa CHF 4 und CHF 5.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Die Hälfte des versprochenen Betrags ist weg, bevor überhaupt eine Wette platziert wurde — nicht durch eine versteckte Gebühr, sondern durch die Auszahlungsquote des Marktes, die in jedem einzelnen Quote steckt und im Aktionsversprechen nie erscheint. Zweitens: Der Wert steigt mit der Quote, auf die man das Guthaben setzt. Je grösser die Quote, desto mehr vom Guthaben bleibt als erwarteter Wert übrig. Man kann also die Auszahlung höher schrauben — und kauft dafür die Streuung, die grosse Quoten immer mitbringen.

Eine Bedingung gehört zur Bandbreite: Sie gilt für ein Zwei-Weg-Markt mit gleichen Quoten von 1.90, wenn nur der Aktionsbetrag gesetzt wird. Bei einem Drei-Weg-Markt mit Hauptquoten um 2.10 fällt die Auszahlungsquote typischerweise noch tiefer aus, und der erwartete Wert schrumpft mit ihr. Das Beispiel mit zwei gleichen Quoten ist die konservative, grosszügige Kalibrierung.

Fristen und Mindestquoten, die den Wert nach unten ziehen

Neukundenaktionen in diesem Markt unterscheiden sich in drei Punkten, die man im Angebotstext fast immer überliest. Die Frist: Bei der Aktion der Loterie Romande waren es sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Codeingabe, nicht ab der Registrierung — der Zeitnehmer startet also mit dem Öffnen des Kontos. Die Gültigkeit des Guthabens: 30 Tage, in denen es gesetzt werden muss. Und die Mindestquote, die viele Aktionen verlangen, damit eine Wette überhaupt für die Erfüllung zählt; wo eine solche steht, zählt jede Wette darunter nicht, selbst wenn sie aufgeht. Eine Wette ist keine Erfüllung.

Wer eine Frist verstreichen lässt, verliert nicht die Aktion, sondern den Wert. Der Unterschied klingt wie Haarspalterei und ist einer: Den Wert nicht genutzt zu haben, wird nirgends gutgeschrieben, während die Frist auf dem Konto sichtbar weiterläuft.

Die Quote, die für den Wert am wichtigsten ist, ist die, die man selbst wählt. Und sie ist eine Grösse, bei der man sich verschätzt: Mit einer Quote von 1.50 bleibt von CHF 10 ein Wert im Bereich von CHF 3,17 (10 × (1,5 − 1) ÷ 1,5 × 0,95), mit einer Quote von 3.00 steigt er auf etwa CHF 6,33 (10 × (3 − 1) ÷ 3 × 0,95). Der erwartete Wert ist also nicht nur von der Aktionshöhe abhängig, sondern verdoppelt sich fast, wenn man von einer kurzen auf eine lange Quote wechselt. Aber der Preis dafür ist die Varianz: Mit einer Quote von 3.00 geht die Wette in zwei von drei Fällen verloren, und dann ist das Guthaben einfach weg.

Ein Gedanke, den die Werbung nie formuliert: Eine Freiwette mit einer Quote von 1.90 steht wirtschaftlich ungefähr einer Wette mit halbem Echtgeldeinsatz auf dieselbe Quote gleich. Wer CHF 5 eigenes Geld auf 1.90 setzt, riskiert genau den Betrag, den die Freiwette im Erwartungswert hergibt, und beide Wetten haben dieselbe Auszahlungsstruktur. Der einzige echte Vorteil der Freiwette ist, dass die 9 Franken Gewinn ohne CHF 10 Risiko entstehen können. Wer dagegen Witze über den Wert machen will, sollte sich an die Frist halten, nicht an die Zahl.

Wo der Gewinn hingeht

Bei Swisslos hängt die Auszahlung an der Höhe des Gewinns und nicht an der Wette. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Die Loterie Romande handhabt es analog: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Dazwischen sitzt ein Satz, der praktisch wichtiger ist als jede Werbebotschaft: Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer nur kleine Freiwetten spielt und den Gewinn jeweils sofort abheben will, zahlt also nach zwei Auszahlungen im Jahr jedes Mal 3 % auf sein eigenes Geld. Die dritte Auszahlung ist damit nicht die günstigste, sie ist die teuerste. Bei einem Guthaben von CHF 200 sind das CHF 6 — mehr, als eine ganze Freiwette im Erwartungswert wert ist. Die Empfehlung, die daraus folgt, ist keine Moral, sondern Arithmetik: Wer ohnehin mehrmals im Jahr spielt, lässt das Guthaben stehen statt es abzuräumen. Und wer mit einem Gratisspielguthaben gewinnt, kann den Gewinn abheben — das Guthaben selbst aber nie.

Eine Auszahlung geht grundsätzlich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung zum Geldspielgesetz. Anonymous Zahlungswege, Kryptoguthaben oder Konten Dritter existieren bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht.

Was den Vergleich entscheidet

Bei einem Gratisguthaben vergleicht man Beträge und kommt beim falschen Ergebnis an. Ein Aktionsbetrag ist die kleinste Grösse im Markt. Was die Qualität eines Veranstalters ausmacht, steht an drei anderen Stellen: am Quotenschlüssel, an den Limiten und an der Frage, was nach der Wette mit dem Guthaben passiert.

Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den eine Wette auf ein Ereignis an die Wettenden zurückgibt — 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel. Er ist die stille Gebühr, die man nicht auf dem Wettschein sieht, weil sie schon in jeder Quote steckt. Liegt er bei 92 %, ist die Marge 8 %; liegt er bei 95 %, sind es 5 %. Über zwanzig Wetten zu CHF 10 sind 200 Franken Umsatz, und drei Prozentpunkte mehr Marge sind in dieser Serie sechs Franken — mehr als die Hälfte einer ganzen Aktion. Wer die Marge nicht kennt, vergleicht Aktionsbeträge; wer sie kennt, vergleicht Buchmacher.

Die Limiten sind die zweite Stelle. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Praktisch heisst das: Wer eine Freiwette hoch und mehrfach setzen will, stösst entweder auf die Systemwetten-Obergrenze oder muss verstehen, dass er die 1’000-Franken-Grenze nicht umgehen kann. Die zweite Hälfte der Regel — Änderung ohne Begründung — ist die unbequemere.

Und die dritte Stelle ist die Frage, was mit dem Guthaben nach der Wette passiert. Ein nicht auszahlbares Guthaben ist kein kleines Freibier; es ist der Grund, warum die Aktionshöhe oft wenig über den echten Wert aussagt.

Veranstalter Bewilligung oder keine Veranstalterin bzw. gemeldete Genehmigung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa Swisslos (Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft), Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
Pribet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
BetFury keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
1xBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung
BDMBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung

Hinter der Tabelle steht eine Struktur, die man aussprechen muss. Zwei Bewilligungen für den gesamten Schweizer Sportwettenmarkt, und alle anderen Namen in der Liste sind Marken, deren gemeldete Bewilligung hier nichts gilt. Das ist keine Bewertung ihrer Arbeit, sondern eine Aussage des Artikels 4 BGS. Und für die österreichischen, maltesischen und sonstigen Genehmigungen der Marken im unteren Teil heisst das: Sie haben in der Schweiz keine Wirkung, sie stellen keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister her, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Wer sein Glück dort versucht, hat kein Schweizer Gegenüber. Die Schattenseite betrifft auch das Geld: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren, gestützt auf die Artikel 86 bis 93 BGS, erstmals am 3. September 2019 und zum Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains umfassend. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping.

Was ein Quotenvergleich zeigt — und wo er endet

Bei einem Vergleich der Quoten stellt man schnell fest, dass ein Quotenschlüssel von 95 % ein sauberes Arbeitstier ist. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten um 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei 95 %, die Marge bei 5 %. Bei einem ausgeglichenen Drei-Weg-Markt mit Quoten um 2.75 und 2.75 ergibt sich rechnerisch ein anderes Bild, aber dieser Markt ist nicht ausgeglichen, und hier endet ein Vergleich: Quoten für konkrete Ereignisse stehen in diesem Text nicht, weil sie sich nach dem Anpfiff ändern und niemand sie ohne Tagesangabe verlässlich zitieren kann.

Bei einem Vergleich zählt deshalb etwas anderes: die Breite des Angebots. Bei Swisslos gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live und Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei den Quotenboosts von Sporttip gilt eine andere Regel: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Für den Vergleich heisst das zweierlei. Erstens sind Boosts keine Gratisguthaben und auch keine Freiwetten — sie erhöhen einen Gewinn, den es erst einmal geben muss. Wer einen Boost wie eine Freiwette behandelt, verwechselt eine Optionsprämie mit einem Geschenk. Zweitens ist die Mindestquote von 1.50 bei vier Voraussagen eine Hürde, die die Auswahl steuert: Man wählt nicht die Wette, die man für die beste hält, sondern eine, die über der Schwelle liegt.

Kombinationen bringen ausserdem eine Regel mit, die man bei der Planung kennen sollte. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung klingt nach einem Detail und arbeitet gegen die kleinen Beträge. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei abgesagten Ereignissen hilft eine andere Frist: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, bei Turnieren im Rahmen des Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Das Angebot selbst

Wer sich auf einer Plattform anmeldet, kommt an diesem Punkt an: Was steht im Wettprogramm, und was passiert, wenn man aufhören will? Bei Swisslos ist die Registrierung an Bedingungen geknüpft, die man nicht umgehen kann. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist der Punkt, an dem in der Schweiz am wenigsten verhandelbar ist. Wer im Vertragsgebiet wohnt, aber schon einmal eine Spielsperre hatte, kommt nicht durch. Wer zwei Konten anlegt, kommt nicht durch. Wer die Ausweisdaten bearbeitet, kommt nicht durch. Ein bestätigter Identitätsnachweis ist die Voraussetzung, nicht die Ausnahme, Artikel 47 bis 52 der Verordnung.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese zweite Regel ist enger als sie klingt: Sie trifft nicht nur die Profis, sondern auch den Amateurspieler in der vierten Liga, der auf sein eigenes Team setzen will. Es ist keine Anmeldung nötig, um zu wissen, dass diese Wette nicht angenommen wird.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für eine Wette auf ein 1:1 in der regulären Spielzeit, das nach Verlängerung 2:1 endet, ist das der Unterschied zwischen Gewinn und Verlust.

Der Cash-Out ist eines von zwei Dingen, auf die man sich nicht verlassen sollte. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das sollte man zweimal lesen. Ein Cash-Out ist ein Verkauf des Wettscheins an den Veranstalter — der Preis dafür liegt unter dem Wert, den die Wette im Erfolgsfall hätte, und er ist frei verhandelbar, weil das Reglement ihn ausdrücklich freistellt. Die Ausstiegsmöglichkeit kostet also Geld. Bei einer Freiwette ist Cash-Out ohnehin keine Option, weil das Guthaben dabei verfällt. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einem Netz, das nur manchmal ausgerollt wird.

Die zehn Veranstalter im Einzelnen

Swisslos Sporttip und die Loterie Romande tragen zusammen das gesamte bewilligte Angebot. Die acht anderen Marken sind hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen und weil man sie auf dieselben Kriterien hin ansehen kann. Sie erhalten dabei kein Prädikat, das sie nicht haben.

Swisslos Sporttip — das Angebot für die Deutschschweiz und das Tessin

Sporttip ist die Sportwette von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Swisslos-Vertragsgebiet oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt.

Die drei Zahlen, die den Alltag dieses Angebots bestimmen, sind CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Dazu kommen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 —, mit sofortiger Senkung und Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Selbstsperre ist für 1 bis 180 Tage produktbezogen möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Das ist der Veranstalter, der die strengste Registrierungsprüfung der Liste hat und gleichzeitig derjenige, bei dem die Limitenpraxis am stärksten in den Wettbetrieb hineinreicht. Insbesondere bei den Kombi- und Systemwetten: CHF 10’000 klingt grosszügig, relativiert sich aber, wenn man die Voraussetzungen kennt. Auszahlungen laufen dem Rhythmus des Wallets folgend — zweimal gratis pro 365 Tage, danach bis zu 3 % Kommission.

Für die Deutschschweiz ist Sporttip die naheliegende erste Adresse. Für einen Spielenden in Genf ist sie es nicht.

Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweiz mit der schlanken Auszahlung

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz zählt. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS.

Die auffälligste Grösse steht in ihrem Reglement: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das ist nicht nur eine Sicherheitsregel. Bei einem Guthaben, das über 30 Tage maximal CHF 10’000 umfassen darf, ist eine grössere Gewinnserie eine Frage des Abflusses, nicht des Aufbaus. Wer CHF 5’000 gewinnt, hat davon nichts, was über die Weiterverwendung im Wallet entschieden wird. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt den Charakter dieses Angebots: sieben Aktionstage, 7’000 Stück zu CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Aktionsbudget, das in der Westschweiz an Verkaufsstellen und Stadien gebunden ist.

Für Spielende in der Westschweiz ist Jouez Sport die zugängliche Adresse — und gleichzeitig die mit der kleinsten Aktion.

IviBet — ohne Schweizer Bewilligung

IviBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Was einen Spielenden bei einer solchen Marke erwartet, sind Hausregeln — eigene Limiten, eigene Bedingungen, eigene Auszahlungswege —, deren Ausgestaltung dieser Text nicht kennt. Wer dort spielt, sollte die eigenen Bedingungen lesen, statt sich auf das zu verlassen, was er über Schweizer Veranstalter weiss.

Und das ist der eigentliche Vergleichspunkt: eine Marke ohne Bewilligung wird nicht an einem Schweizer Massstab gemessen, weil die Messinstrumente hier gar nicht greifen.

Pribet — ohne Schweizer Bewilligung

Pribet trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei jeder ausländischen Marke: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach dem BGS, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die gemeldete Bewilligung — wo sie liegt und welche Bedingungen daran hängen — hat in der Schweiz keine Wirkung.

Die Konsequenz für Spielende ist eine Kette und nicht eine Eigenschaft der Marke. Fehlt die Aufsicht, fehlt die Kontrolle der Spielerschutzregeln. Fehlt die Kontrolle, fehlt der Anspruch. Fehlt der Anspruch, bleibt im Konfliktfall nur, was das eigene Bedingungswerk sagt.

Wer bei einer solchen Marke spielt, sollte sich daher vor dem ersten Wettschein fragen, ob das bei Streitigkeiten ein zufriedenstellendes Vorgehen ist.

HighFlyBet — ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet trägt keine Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die im Bereich über die Sperrliste beschrieben sind. Weder Spielerschutz noch Limitenpraxis unterstehen hier der Schweizer Aufsicht; die Identitätsprüfung, die Verlustlimiten und der Umgang mit Spielsperren sind Fragen des jeweiligen Hauses.

Der Vergleich mit Swisslos und der Loterie Romande ist eigentlich kein Vergleich der Angebote, sondern ein Vergleich der Marktverfassungen: hier ein geschlossenes System mit zwei bewilligten Veranstaltern und einem Register, dort ein offenes Netz ohne Schweizer Zuständigkeit.

Zwei Dinge fallen bei diesen Marken sofort auf, und keines davon macht sie besser: das Angebot ist breiter, weil keine Liste es einschränkt, und der Zugang ist einfacher, weil keine Registerabfrage im Weg steht. Beides ist derselbe Umstand.

BetFury — ohne Schweizer Bewilligung

BetFury trägt keine Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlt die Verbindung zur Schweizer Aufsicht vollständig. Es gibt keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Anerkennung einer ausländischen Genehmigung und keinen Zugang zu Schweizer Rechtsschutzinstanzen.

Die praktische Frage bei einer solchen Marke ist nicht die nach der Lizenz, sondern die nach dem Geld. Wie landet ein Gewinn auf dem Konto, und zu welchen Bedingungen? Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist die Auszahlung an ein auf den Kontoinhaber lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein gebunden. Wer nicht weiss, wie eine Plattform auszahlt, sollte das vor dem ersten Einsatz klären und nicht danach.

Das ist keine Frage von Vertrauen, sondern von Prüfung.

BC.Game — ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game trägt keine Schweizer Bewilligung, wie alle ausländischen Marken in dieser Betrachtung. Die Schweizer Aufsicht greift hier nicht, und die Gespa kann solche Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS-Sperre blockieren lassen.

Und diese Sperrliste ist für Spielende ein sehr direkter Faktor. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — das Domain-Hopping. Wer sein Konto über eine Adresse erreicht, die morgen nicht mehr funktioniert, hat ein Problem, das keine Marketingabteilung löst: Der Zugang kann jederzeit verschwinden, und mit ihm die Möglichkeit, das Guthaben abzurufen.

Bei einer Schweizer Bewilligung existiert dieses Risiko nicht, weil es keine Sperrliste gegen den eigenen Veranstalter gibt. Auch das ist ein Kostenpunkt, nur keiner, der im Angebotstext steht.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung

1xBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Regelung des Artikels 4 BGS macht eine ausländische Genehmigung in diesem Markt wirkungslos, und damit existiert auch kein Schweizer Rechtsweg. Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister.

Wer diese Marke nutzt, sollte die Auszahlungszeit, die Identitätsprüfung und die Bedingungen für Streitigkeiten aus ihrem eigenen Bedingungswerk nehmen und nicht aus der Erwartung, die er aus Schweizer Angeboten mitbringt. Ein Konto auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist ein Konto auf fremden Spielregeln.

Das ist die schlichteste Beschreibung, die man geben kann.

BetOnRed — ohne Schweizer Bewilligung

Auch BetOnRed trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt die gesamte Kette: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Genehmigung hat in der Schweiz keine Wirkung, Artikel 4 BGS.

Bemerkenswert ist, dass diese Marken in der Wahrnehmung trotzdem mit den bewilligten konkurrieren. Sie tun das über die Grösse des Aktionsbetrags und über die Breite der Märkte — zwei Grössen, die im Vergleich mit dem Quotenschlüssel und den Limiten klein werden. Wer eine Wette mit einer Marge von 5 % gegen eine Wette mit einer Marge von 8 % stellt, merkt den Unterschied nach zwanzig Wetten deutlicher als nach einer.

BDMBet — ohne Schweizer Bewilligung

Wenn eine ausländische Marke tatsächlich bewerben dürfte, wofür sie in der Schweiz arbeitet, ist nicht belegt, weil für sie gar keine Bewilligungspflicht besteht. Ein Blick auf ein Bedingungswerk ist damit der einzige Ort, an dem man prüfen kann, was sie tatsächlich tut.

Dieser Text nimmt hier keine Position zur Qualität eines Anbieters ein, sondern zur Beweislast: Bei einer Marke ohne Schweizer Permit liefert der Anbieter die Belege. Die Auffälligkeit dieser Kategorie von Marken liegt weniger in einem einzelnen Kriterium als in der Anzahl fehlender Kontrollpunkte.

Wie man einen Bonus und seinen Preis selbst prüft

Wer ein Gratisguthaben wirklich zu Ende rechnen will, kommt mit vier Prüfschritten weiter. Sie stehen hier nicht nach Gewicht, sondern nach der Reihenfolge, in der sie wirklich anfallen.

Erstens die Höhe. Was steht auf der Seite — CHF 10, CHF 50, ein Prozentsatz des ersten Einsatzes? Der Betrag ist die Ausgangsgrösse, mehr nicht. Zweitens das Ziel. Nicht das Ziel des Anbieters, sondern das eigene: ein Guthaben von CHF 50 ohne Auszahlungsmöglichkeit ist bei einer Quote von 2.00 etwa CHF 20 im Erwartungswert wert — weniger, wenn die eigene Quote tiefer liegt.

Drittens die Form. Ein Gratisspielguthaben, ein Freiwettenbetrag, ein Bonus in Echtgeld mit Umsatzbedingung, eine Quotenerhöhung, ein Cashback — das sind lauter unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Bedingungen. Wer sie gleich behandelt, verwechselt eine Wette mit einem Guthaben, und die Rechnung geht nicht auf. Viertens die Frist in Tagen und die Gültigkeit des Guthabens. Dabei lohnt es sich, den Aktionszeitraum und die Gültigkeit auseinanderzuhalten: Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief der Aktionszeitraum über rund zwölf Wochen, die Gültigkeit des Guthabens betrug 30 Tage, und der Code musste innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt eingegeben werden. Wer nur den Aktionszeitraum liest, verpasst beide anderen.

Liegt irgendwo eine Mindestquote, ist das eine zusätzliche Prüfung: Sie entscheidet, welche Wetten zählen. Eine Wette, die nicht zählt, ist kein Fortschritt, auch wenn sie gewonnen hat. Und wer eine Umsatzbedingung sieht, rechnet den geforderten Umsatz gegen den Einsatz: Aus einer Freiwette mit einem Umsatz von 3’000 Franken ist keine Freiwette mehr, sondern ein Ziel.

Zum Schluss die Steuerfrage, die manchem wichtig ist. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400; wer darüber kommt, zahlt 35 % Verrechnungssteuer, die er mit der Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich — «je nach Kanton», und eine einzelne kantonale Zahl darf hier nicht stehen. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter jeder dieser Schwellen: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die kantonale Steuerpraxis kann bei in der Schweiz nicht bewilligten Anbietern anders aussehen; im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung ersetzt dieser Abschnitt nicht.

Was von dem Angebot übrig bleibt

Am Ende stehen drei Zahlen, die man zusammen lesen muss. Die zwei bewilligten Veranstalter und die 32 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025. Ein Schweizer Markt für Sportwetten ist ein geschlossener Markt, und das ist der Grund, warum die Aktionsbeträge hier klein sind. Kein Marketingmangel, sondern ein Bewilligungsrahmen.

Zusammen fassen lässt sich der Vergleich in einem Satz: Bei einem Schweizer Veranstalter bekommt man eine volle Schweizer Aufsicht, eine Limiten-Architektur, die den Spielenden mit einbezieht, und ein Gratisguthaben, das im Erwartungswert beim halben Betrag landet. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung bekommt man mehr Märkte und mehr Aktionen — auf das Risiko, keinen Schweizer Rechtsschutz und kein Sperrregister zu haben. Das ist die Wahl. Und beide Seiten haben ihren Preis.

Wer nur eine Sache mitnimmt, sollte diese mitnehmen: Die Zahl auf dem Banner ist nicht der Wert der Aktion. Der Wert entsteht aus der Quote, auf die man setzt, der Auszahlungsquote des Marktes und der Zeit, die man für die Frist hat. Eine Freiwette mit einer Quote von 1.90 auf einem Markt mit 95 % Auszahlungsquote ist weniger als die Hälfte dessen wert, was dasteht — und das ist keine schlechte Aktion, das ist die Auszahlungsquote des Marktes in Reinkultur. Wer die Quote liest, bevor er die Zahl liest, hat den Vergleich schon gewonnen.

Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Bei einer Freiwette stammt der Einsatz aus einem Gratisspielguthaben, bei einer Wette mit eigenem Geld aus gekauftem Guthaben. Der Unterschied zeigt sich bei der Auflösung: Das Gratisguthaben ist nach den Bedingungen der Schweizer Veranstalter nicht auszahlbar, sein Einsatz wird bei einem Gewinn also nicht zurückgezahlt.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Freispiele und Gratisguthaben brauchen nach Artikel 75 Absatz 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Praxis hält die Zahl der Aktionen klein: Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinn ist Guthaben mal Quote minus Guthaben, bei einer Quote von 1.90 also CHF 9 aus CHF 10. Der Einsatz selbst fliesst nicht zurück, und die Auszahlungsquote des Marktes senkt den erwarteten Wert weiter: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 95 % Auszahlungsquote liegt er bei rund CHF 4.30.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Vier Grössen gehören auf den Zettel: die Frist, innerhalb derer die Aktion genutzt werden muss, die Gültigkeit des Guthabens, die Mindestquote, ab der eine Wette zählt, und eine allfällige Umsatzbedingung. Bei der Aktion der Loterie Romande lag die Eingabefrist bei 7 Tagen und die Guthabengültigkeit bei 30 Tagen.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Bei Swisslos ja: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Voraussetzung für die erste Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Ein Gratisspielguthaben ändert daran nichts — die Limiten gelten unabhängig davon, woher der Einsatz stammt.

Wirbt ein ausländischer Anbieter in der Schweiz?

Nein, darf er nicht. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Werbung für bewilligte Glücksspiele muss darüber hinaus die Vorgaben von Artikel 74 BGS einhalten: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet. Ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht. Und Werbung ist auch keine Empfehlung — Werbung macht Aussagen, keine Angebote.

Für einen Spielenden ist das kein juristisches Detail, sondern ein Konsumhinweis: Wer eine ausländische Marke auf schweizerischen Seiten beworben sieht, sieht kein Zeichen ihrer Zulässigkeit. Er sieht eine Werbung, die hier nicht geschaltet werden dürfte. Ob ein Bonus, ein Turnier oder ein «Willkommenspaket» mit einer Bewilligung zusammenfällt, entscheidet sich am kantonalen Regime, nicht an der Zahl auf dem Banner.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»