Schachwetten in der Schweiz – zwei Bewilligungen, ein geschlossener Katalog

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Prüfmassstab für die Bewilligungsangaben sind die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Wer in der Schweiz auf eine Schachpartie setzen will, stösst zuerst nicht auf eine Quote, sondern auf eine Liste. Das ist kein Umweg, das ist das Angebot. Der Bund hat Wetten auf Sport als Grossspiel eingeordnet und die Zahl der Veranstalter, die Lotterien und Sportwetten durchführen dürfen, auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und die Gespa führt auch keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt. Wer trotzdem zehn Buchmacher mit Schachmärkten im Netz findet, findet neun davon ohne Schweizer Bewilligung.

Ein hölzernes Schachbrett mit wenigen Figuren steht auf einem Tisch in einem hellen Raum, durch das Fenster fällt weiches Seitenlicht.
Die Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen.

Und selbst innerhalb dieser zwei Bewilligungen entscheidet nicht der Anbieter allein, was gespielt werden darf. Der zugelassene Katalog ist ein geschlossener: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026, sagt, ob Schach als Ereignis überhaupt vorkommt. Ob eine Weltmeisterschaftspartie dort steht, ist die eine Frage, die der Leser selbst nachsehen muss — bei der Aufsicht, nicht in einer Werbeanzeige.

Der Preis, der dabei am häufigsten untergeht, ist kein Geldbetrag. Es ist die Auswahl. Ein geschlossener Katalog bedeutet, dass ein Anbieter mit einem riesigen Wettprogramm in der Schweiz gar nicht auftreten darf, und wer das breitere Angebot sucht, landet bei einer Adresse auf der Sperrliste. Zwischen diesen beiden unbefriedigenden Enden liegt alles, was in diesem Beitrag folgt: was eine Schachquote eigentlich ausdrückt, welche Turniere als Ereignis in Frage kommen, wie viel Marge in jedem Schein steckt, wo die Limiten sitzen und was einem Wettenden ohne Schweizer Bewilligung konkret fehlt.

Was in der Schweiz erlaubt ist – und was eine Bewilligung wert ist

Der Rahmen steht in einem einzigen Gesetz. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1.1.2021 in Kraft trat. Nicht die ESBK — die prüft Casinos, und wer beim sonst gut informierten Stammtisch die Casinobehörde als Aufsicht für Sportwetten nennt, hat eine Behörde zu viel im Satz.

Ein Springer aus Holz steht allein auf einem Brett neben einer Schachuhr aus Metall, im Hintergrund unscharfe Bücherregale.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Man kann sich das wie einen Führerausweis vorstellen, der im Ausland nicht verliehen werden kann und dort auch nichts beweist — ein Anbieter mit einer Genehmigung irgendwo auf der Welt hält damit in der Schweiz keine Berechtigung in der Hand.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos, eine interkantonale Landeslotteriegenossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Das ist die vollständige Liste. Was fehlt, ist kein Versehen und keine Lücke, die ein neuer Anbieter füllen könnte.

Der Ort, an dem man sich registrieren darf, folgt der Sprachgrenze. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt dort 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Daraus folgt etwas, das die Anmeldung schwieriger macht als bei jedem ausländischen Portal: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Genfer kann bei Sporttip nicht einfach mitmachen, ein Zürcher nicht bei Jouez Sport. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, wechselt im Zweifel die Seite, auf der er wetten kann.

Der Ablauf bei der Online-Registrierung ist entsprechend streng. Man braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Zweitkonto unter anderem Namen ist nicht eine Regelverletzung unter vielen, sondern scheitert bereits an dieser Prüfung.

Der geschlossene Katalog: was überhaupt auf dem Wettschein landen darf

Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, und zwar nicht, weil sie niemand anbietet, sondern weil der Katalog sie nicht kennt. Innerhalb der Sportwetten liegt dann eine Positivliste vor, die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Sie ist keine Empfehlung, sie ist der Zaun.

Ein Parkbank-Tisch mit eingelassenem Spielfeld unter alten Kastanien, auf den Wegen liegt Laub und die Sonne steht tief.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte.

Was in dieser Liste steht und was nicht, hat Regeln, die beim Lesen der Seite niemand erwähnt. Qualifikationsrunden sind nur erfasst, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es gar nicht. Ecken- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, einen Esport-Abschnitt ebenso. Ein Sportwetten-Angebot ohne Eckbälle klingt für einen Fussball-Freund wie ein Restaurant ohne Salzstreuer; es ist die Folge eines geschlossenen Katalogs, nicht eines schwachen Wettprogramms.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Geschehens, sofern der Anbieter eine entsprechende Entscheidung in der Hand hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Virtuelle Sportarten sind in ihrer Zulässigkeit nicht geklärt, und wo nichts feststeht, steht hier auch nichts.

Cash-Out schliesslich ist nicht reguliert. Es ist kein gesetzlich verbrieftes Recht, keine Zusage des Bundes an den Wettenden und kein Qualitätsmerkmal, das eine Aufsichtsbehörde prüft — es ist eine Funktion, die jeder Anbieter nach eigenen Bedingungen einrichtet oder eben nicht. Wer sie als Beweis für Seriosität liest, liest im falschen Dokument.

Was eine Bewilligung nicht bedeutet

Der Absenderlohn für all die Bewilligungen und Prüfungen wird in der Wortwahl am häufigsten falsch weitergegeben. «Bewilligt» heisst nicht «unbegrenzt». Die Menge an Sportarten, Turnieren und Wettarten in der Schweiz ist kleiner als bei einem ausländischen Portal, nicht grösser, und wer mehr Auswahl will, muss genau deshalb das Land verlassen.

Die zweite Verwechslung ist teurer. Ausländische Bewilligungen — aus Curaçao, Malta oder Deutschland, aus welchem Land auch immer — haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Anbieter, nicht der Spieler. Das klingt beruhigend und ist es nur zur Hälfte: In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und der Wettende hat dabei nichts, worauf er sich berufen könnte.

Kontrollieren lässt sich beides öffentlich. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping heisst das in der Aufsichtssprache, und die Gespa nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, während sie bet365 als auf der Liste stehend führt. Wer auf eine Domain auf der Sperrliste stösst, soll dort nicht anfangen zu prüfen, ob eine Bewilligung fehlt. Die Liste ist die Antwort.

Verlustlimiten, Spielsperre und die Kosten der Stunde

Schach ist der Sport, der die Spielerschutzlogik am deutlichsten an ihre Grenzen führt, und zwar in entgegengesetzte Richtungen. Eine klassische Partie dauert Stunden. In dieser Zeit bewegt sich die Livequote mit jedem Zug, ohne dass etwas Endgültiges passiert. Wo ein Fussballspiel in neunzig Minuten eine Antwort gibt, gibt eine Schachpartie hundert Andeutungen.

Das ist der Punkt, an dem Limiten ihre Aufgabe erfüllen oder nicht. Zuerst das Missverständnis: In der Schweiz ist die Verlustlimite nicht vom Staat gesetzt. Der Veranstalter muss eine oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS) — die Zahl setzt die Person, die spielt. Es gibt keine gesetzlich fixierte Deckelung. Wer die eigene Limite gestern bequem gefunden hat und sie heute erhöhen will, wartet nach Bundesrecht mindestens 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Konkret heisst das bei Sporttip: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Drei Limiten, drei Zeitfenster, ein Tagessatz, ein Wochenwert, ein Monatswert. Der praktische Effekt ist ungleich verteilt: Die kurze Frist ist die schnelle Bremse, die lange ist der Zaun am Ende des Feldes. Wer die 1-Tages-Limite tief setzt, kommt in einen schwachen Moment nicht weiter. Wer sie hoch lässt und die 30-Tages-Limite tief, merkt die Wirkung erst, wenn der Monat weitgehend verbraucht ist. Für jemanden, der eine einzige Schach-WM verfolgt, ist die 1-Tages-Limite die interessante Zahl; für jemanden, der ein ganzes Kandidatenturnier über vierzehn Runden täglich begleitet, die 30-Tages-Limite.

Wer eine Zahl nicht selbst festlegen will, findet im Gesetz keine fertige. Es gibt in der Schweiz keine staatliche Einzahlungs- oder Verlustobergrenze für Sportwetten. Das ist der entscheidende Unterschied zu anderen Regelwerken, und es verlagert die Arbeit vom Veranstalter zur spielenden Person.

Von der freiwilligen Pause bis zum Sperrregister

Die Spielsperre ist das schärfere Werkzeug, und sie hat zwei Gesichter. Das eine ist die freiwillige Selbstsperre: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das andere ist die behördliche Sperre für überschuldete oder suchtgefährdete Personen (Art. 80–82 BGS), eingetragen in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ist die Sperre unbefristet, wird sie in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die unangenehme Information, die man kennen sollte, bevor man klickt: Eine Sperre reist mit. Sie endet nicht an der Grenze des Sportwetten-Kontos, sondern erfasst den Zugang zum Geldspiel, und die Aufhebung ist keine Geschäftsentscheidung, die der Anbieter nach dem nächsten Kontoguthaben neu bewertet.

Wettende, die gesperrt sind oder das Mindestalter nicht erreichen, haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen — in der Schweiz führt der Weg aber immer über den Namen.

Ein Satz zur Verkaufsstelle, der die Erwartung an die Kontrollen zurechtrückt: Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Kontrollen an der Ladenkasse sind kein Garant, und niemand sollte seine Einschätzung, wie streng ein Kanal prüft, auf eine Verkäuferin stützen, die in dem Moment anderes zu tun hat.

Was das für den einzelnen Abend bedeutet

Wer eine Schachpartie über vier bis fünf Stunden verfolgt, trifft nacheinander viele Entscheidungen, nicht eine. Der Einsatz, der zu Beginn richtig wirkt, ist in der dreissigsten Zugfolge nicht mehr derselbe. Genau hier zeigt sich, was eine Limite wirklich tut: Sie ist keine moralische Erklärung, sie ist ein Widerlager gegen die eigene Bewegung im Laufe eines Abends. Eine 1-Tages-Limite von CHF 50 ist nicht Ausdruck besonderer Tugend, sondern ein Satz Fixkosten für einen Abend, der sich nun einmal nur durch Nachdenken und nicht durch Zuschauen entscheidet.

Dazu kommt die Verzögerung bei der Erhöhung. 72 Stunden warten zu müssen, ist keine Schikane, sondern der eigentliche Inhalt der Regel: Wer eine Grenze im Augenblick des Wunsches anheben kann, hat keine. Das Missverhältnis zwischen dem, was eine Livepartie an Verlangen erzeugt, und dem, was 72 Stunden Distanz daraus machen, ist eine realistische Beschreibung dieser Mechanik und keine Übertreibung.

Spielplan: welche Turniere als Ereignis in Frage kommen

Schach ist nicht gleich Schach, und der Spielplan entscheidet, welche Partien überhaupt als Ereignis taugen. Zwei Formate tragen die öffentliche Aufmerksamkeit, und beide sind in ihrer Struktur völlig unterschiedlich.

Da ist zum einen das Kandidatenturnier, das den Herausforderer des Weltmeisters bestimmt. Es ist ein Rundenturnier — viele Spieler, viele Partien, ein Stand, der sich täglich verschiebt. Wer darauf wettet, wettet über Wochen.

Da ist zum anderen der Weltmeisterschaftskampf, ein Zweikampf. Wird die Schachweltmeisterschaft als Zweikampf zwischen dem Titelträger und einem Herausforderer ausgetragen, qualifiziert sich der Herausforderer in der Regel über das Kandidatenturnier; 1948 und 2007 wurde sie als Turnier ausgespielt. Das ist nicht nur historisch interessant, sondern der Grund, warum zwei sehr verschiedene Wettformate überhaupt existieren: In einem Feld braucht man Prognosen über relative Stärken, in einem Duell nur über zwei Spieler.

Ein Blick auf die jüngste Austragung zeigt, was ein WM-Kampf für den Wettschein bedeutet. Die Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen und im Modus Best of 14 klassische Partien gespielt; für den Sieg waren mindestens 7½ Punkte nötig. Dommaraju Gukesh gewann mit 7½:6½ gegen Ding Liren — bei 3 Siegen, 2 Niederlagen und 9 Remis. Ein Tiebreak war nicht nötig, obwohl er vollständig durchgeplant war: Bei Gleichstand nach 14 Partien hätte erst Schnellschach, dann ein Schnellschach-Minimatch, dann Blitzpartien und zuletzt Blitz mit plötzlichem Tod entschieden.

Der Spielplan der Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen.

Neun Remis aus vierzehn Partien sind der eigentliche Inhalt dieses Ergebnisses. Wer auf einen Sieger setzt, setzt auf den Ausgang eines Formats, in dem die Mehrheit der einzelnen Partien gar keine Entscheidung hervorbringt, und wer auf eine einzelne Partie setzt, muss mit einem Resultat rechnen, das seine Wette in vielen Fällen ins Unentschiedene laufen lässt — je nachdem, ob sein Markt das Remis überhaupt kennt.

Für die Grundlagen: Das Schachbrett hat 8 × 8 = 64 Felder, zu Beginn stehen 32 Figuren darauf, je 16 pro Seite — König, Dame, zwei Türme, zwei Springer, zwei Läufer und acht Bauern. Der Weltschachbund FIDE wurde 1924 in Paris gegründet und vergibt seit 1948 den Titel des Schachweltmeisters. Der erste Weltmeister war Wilhelm Steinitz, der 1886 den Zweikampf gegen Johannes Hermann Zukertort mit 12,5:7,5 gewann.

Wie das Remis den ganzen Markt formt

Remis ist im Schach nicht das Unentschieden am Rande, sondern ein reguläres Ergebnis mit eigenem Mechanismus. Eine Partie endet unter anderem durch Patt — der Spieler am Zug hat keinen legalen Zug und steht nicht im Schach — durch Einigung, durch dreifache Stellungswiederholung auf Antrag und durch die 50-Züge-Regel, ebenfalls auf Antrag. Automatisch remis ist sie bei fünffacher Stellungswiederholung und nach 75 Zügen ohne Bauernzug und ohne Schlagfall, zudem bei toter Stellung, in der kein Spieler mehr mattsetzen kann.

Diese Automatismen sind für Wettende wichtiger, als sie aussehen. Ein Ergebnis, das ohne Einigung der Spieler feststeht, ist ein Ergebnis, das kein Kommentator vorhersieht. Die 75-Züge-Regel und die fünffache Stellungswiederholung treten ein, wenn zwei Spieler eine Partie hinsichtlich einer bestimmten Stellung verweigern — meist bei einem Stand, der für einen von beiden unangenehm wäre. Auf einem Wettschein ist das ein Resultat, das aus einem Verfahren entsteht, nicht aus einer spielerischen Entscheidung.

Die Zahlen dazu: Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %.

Bemerkenswert ist, wie tief die 43 % liegen. Der Anfänger spielt aggressiv und verliert oder gewinnt; der Meister tauscht ab und teilt. Der Grund liegt nicht in der Vorsicht, sondern in der Eröffnungstheorie: Auf dem Niveau, auf dem beide Seiten zwanzig Züge lang nichts falsch machen, entsteht eine Stellung, in der ein Fehler stets teurer ist als ein Vorteil nützlich. Ein WM-Modus mit 14 Partien gibt diesem Phänomen Raum — entsprechend gibt es je Partie oft nur eine oder zwei echte Chancen.

Was die Marge in jeder Schachquote ausmacht

Quoten sehen wie Preisangaben aus. Sie sind es auch. Der Unterschied zu einem Preisschild im Laden ist, dass im Preis bereits die Vergütung des Verkäufers steckt, und zwar unsichtbar.

Fangen wir mit dem Endpunkt an: Was eine Wette auszahlt, ist Rechnung, nicht Meinung. Ein Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 2.10 ergibt eine Rückzahlung von CHF 210, davon CHF 110 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einem einzigen Preis — aus drei Beinen, die einzeln mässig bezahlen, wird eine Zahl, die gross aussieht und jeden zusätzlichen Fehler mitbezahlt.

Der eigentliche Punkt liegt daneben. Ein Buchmacher bietet nicht eine Quote an, sondern einen vollständigen Satz von Quoten für alle Ausgänge eines Marktes, und dieser Satz ist so gebaut, dass er selbst dann etwas abwirft, wenn alle Positionen zu gleichen Teilen besetzt sind. Die Rechnung dahinter: Man nimmt 1 geteilt durch jede Quote, summiert diese Werte über alle Ausgänge eines Marktes und erhält den Auszahlungsanteil. Zieht man diesen Anteil von 100 % ab, bleibt die Marge.

Nehmen wir den einfachsten Fall, einen zweiseitigen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Der Auszahlungsanteil liegt dann zwischen 97 % und 98 %, die Marge also bei etwa 2 bis 3 Prozentpunkten. Das klingt nach einem Rundungsfehler, ist aber genau der Grund, warum ein Buchmacher ein Geschäft und keine Wohltätigkeit ist. Auf hundert Wetten mit je CHF 100 Einsatz bleiben demnach im Schnitt rund fünf Franken pro Wette bei ihm — und klein wird dieser Wert erst, wenn die Wette gross wird.

Der praktische Rat ist deshalb nicht «weniger wetten», sondern «auf den Preis der Wette achten». Wer statt auf einen Markt mit zwei Ausgängen auf einen Markt mit drei Ausgängen setzt, tut gut daran, die drei Quoten einmal zu addieren, bevor er seinen Schein bestätigt. Der Sprung zwischen einem engen und einem weiten Markt ist grösser als der zwischen zwei Preisen derselben Partie, und er läuft über alle Wetten, nicht nur über die eine.

Und ein Vorbehalt, der zur Ehrlichkeit gehört: Die Marge ist über Wetten hinweg einigermassen stabil, auf einer einzelnen Wette aber kein Verlust, sondern ein Abschlag — sie senkt die eigene Auszahlung im Fall eines Treffers und ist kein Abzug vom Einsatz, der in jedem Fall verrechnet wird. Wer falsch liegt, verliert den Einsatz, nicht die Marge.

In der Schweiz hat dieser Abschlag noch ein Gegenstück, das man kennen sollte: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wette auf eine Schachpartie liegt für normale Wettende so weit unter dieser Schwelle, dass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn anfallen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für die eigene Situation bleibt es bei allgemeiner Information — Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Was nicht dazugehört, ist der freundliche Nachsatz. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Ob die Wette also «steuerfrei» ist, hängt nicht zuletzt davon ab, wo der Schein liegt.

Welche Marge ein bestimmter Anbieter auf Schachmärkten nimmt, steht in keiner der Bedingungen, die hier greifen; das muss man an den angebotenen Quoten selbst nachsehen, indem man sie nachrechnet. Die Formel dafür braucht man nicht zu lernen: Zwei Quoten zu je 1.90, drei zu je 2.60 — die Summe der Kehrwerte sagt mehr als ein Vergleich von Werbeseiten.

Die zugelassenen Veranstalter im Vergleich

Der Vergleich hier hat eine Eigentümlichkeit, die man vorweg sagen muss. Die Schweizer Gruppe besteht aus zwei Häusern mit demselben Rechtsrahmen, und der Spielraum für Unterschiede zwischen ihnen liegt nicht in der Bewilligung, sondern in der Produktführung. Ausländische Marken stehen daneben, aber nicht aus demselben Grund: Sie sind ohne Schweizer Bewilligung, und eine Rangfolge nach versprochenen Gewinnen wäre eine Ordnung nach einem Kriterium, das niemand unabhängig prüfen kann. Verglichen werden Programm, Limiten, Auszahlungsregeln und der Weg zum eigenen Konto.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt durch die Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt durch die Gespa Loterie Romande, Lausanne
Donbet keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
Sportuna keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
AmunRa keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
myBet keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
Betscore keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
Gamdom keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter
Jackbit keine Schweizer Bewilligung keine Angabe zum Veranstalter

Im Vergleich zu Zwanzigjährigen ist das ein ungewöhnlich schmales Feld. Ausländische Anbieter sind hier nicht deshalb schwächer bewertet, weil ihre Produkte schlechter wären — sie stehen nur unter einem anderen Rechtsrahmen, und dieser Rahmen ist die einzige Zelle, die zwischen den beiden Gruppen hart unterscheidet. Es gibt keinen dritten Weg: Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine der beiden Bewilligungen, und ein Sitz im Ausland ist kein Ersatz dafür, sondern der Verzicht darauf.

Ausländische Marken tragen hier den Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung» nicht als Bewertung, sondern als Rechtszustand. Eine Bewilligung eines anderen Staates hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet — deshalb beschreibt dieser Text, statt zu empfehlen, und nennt Fakten statt Versprechen. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Werbetverbote nach Tageszeit gibt es nicht. Was es gibt: Bedingungen, die man liest.

Ein Wort zu einem Punkt, der in beiden Gruppen anders aussieht als erwartet. Die Schweizer Gruppe verzichtet auf Spielanreize der grossen Sorte — keine Einzahlungsboni, keine Umsatzvorgaben, keine Fristen, an denen ein guter Schein ein schlechter wird. Dafür kostet sie zwei Dinge: eine kleinere Auswahl an Sportarten und Märkten und einen geschlossenen Katalog, der einen Markt wie «Ecken» prinzipiell nicht enthält. Die ausländische Gruppe hat beides, das Angebot und den Anreiz, aber weder den Schweizer Schutz noch einen Kontakt zu den Schweizer Stellen, die bei einem Streit vermitteln können. Diese Arbeitsteilung ist die nützlichste Zusammenfassung des ganzen Vergleichs.

Swisslos Sporttip: die Zahlen und die Echos

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, in Basel ansässig, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Verfügbar ist es im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Einsätze sind das Auffälligste an Sporttip, weil sie so deutlich über den Erwartungen an ein Online-Portal liegen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswetter ist CHF 1 kein Kriterium. Für jemanden, der eine Position auf ein Turnier mit vielen Runden aufbauen will, ist die Tausendergrenze pro Einzelwette dagegen eine harte Wand — die Systemwette ist die Tür daneben, und sie ist einen Faktor zehn grösser.

Wer eine Wette auf ein Schachereignis platziert, sollte eine Regel kennen, die für Fussball geschrieben wurde und für Schach nur begrenzt passt. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — etwa Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Schach-Zweikampf, der über vierzehn Partien stattfindet, gibt es keine Verlängerung, aber die Logik bleibt: Man muss wissen, ob sich eine Wette auf den Turniersieger oder auf eine einzelne Partie bezieht, und das steht im Programm, nicht im Kopf.

Funktionen, die den Charakter eines Schweizer Angebots gut zeigen, sind Cash-Out und die Boosts. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist kein Ausgleich für einen schlecht laufenden Schein, sondern ein zweiter, vom Anbieter bemessener Preis.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die entscheidende Kombination: Der Boost gilt nur auf eine Einzelwette vor dem Ereignis, er ist einmalig, und wer vorzeitig aussteigt, verliert ihn. Wer einen Live-Markt während einer Schachpartie für die interessantere Position hält, hat von diesem Instrument nichts.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf eine Schachpartie übertragen heisst das: Eine Wette, die in dem Moment gesetzt wird, in dem die Partie entschieden ist, wird nicht etwa mit der ursprünglichen Quote abgerechnet, sondern mit Quote 1.00. Die Wette bleibt also gültig, das Ergebnis ist aber das Nicht-Ergebnis.

Das Geld, das Swisslos erwirtschaftet, geht an die Kantone. Für 2025 wurde ein Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang um 13 Millionen Franken ist der interessanteste Wert in dieser Aufstellung. Er deutet nicht auf eine Krise des Schweizer Sportwettenmarkts hin, sondern auf ein wettbewerbsintensiveres Umfeld — und damit auf die Frage, ob ein geschlossenes Angebot mit begrenztem Sportartenkatalog längerfristig diejenigen hält, die mehr Märkte suchen.

Das Urteil zu Sporttip fällt deshalb entlang einer Trennlinie, die nicht das Produkt betrifft. Wer Wert darauf legt, dass ein Gewinn an schweizerische Sportförderung und kantonale Fonds fliesst, dass die Limiten bewusst gesetzt werden und dass die eigene Sperre schweizweit gilt, hat hier die einzige Option auf der Deutschschweizer Seite. Wer einen Markt wie Eckbälle oder einen Sport sucht, der nicht im Katalog steht, wird nicht einmal in die Situation kommen, sich zwischen den zwei Häusern zu entscheiden. Das ist keine Schwäche dieses Anbieters, es ist die Konstruktion des Schweizer Marktes, und sie trifft jeden Anbieter darin gleich.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Haus

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, die als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt, in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen unterhält und 221 Mitarbeitende beschäftigt. Ihre sechs Kantone sind Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das Wesentliche an diesem Anbieter ist das Gegenstück zum Wettprogramm. Wer hier ein Konto eröffnet, tut das innerhalb desselben Rechtsrahmens wie bei Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, dieselbe Pflicht zu Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, dieselben Regeln zur Spielsperre, dieselbe Auszahlung nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Der Genfer, der nach Zürich zieht, verliert den Zugang zu Jouez Sport und gewinnt ihn zu Sporttip — und damit auch den Zugang zu einem anderen Wettprogramm, weil die beiden Häuser ihre Wettarten in eigener Verantwortung bestücken.

Der Massstab, den ich an dieses Haus lege, ist deshalb ein anderer als der an einen Marktplatz mit zehn Anbietern: Hier wird nicht der grösste Katalog belohnt, sondern das klarste Verhältnis zwischen dem, was ein Schein kostet, und dem, was er unter Schweizer Recht garantiert. Beides ist bei Jouez Sport dasselbe wie in Basel, und genau darin liegt der Unterschied zur zweiten Gruppe im Vergleich, in der die Rechtsgarantie fehlt.

Was für die Wahl einer Sprachregion und nicht eines Produkts spricht, mag unbefriedigend wirken. Die Alternative wäre, mit einem französischen Portal vorliebzunehmen, das seine Nutzer in Genf anders behandelt als die in Lyon. Bei einem Anbieter, der auf sechs Kantone zugeschnitten ist, steht die Grenze des Angebots fest, und das ist ein Preis, den ein Westschweizer zahlt, ohne einen Fehler gemacht zu haben.

Diese Verengung ist der eigentliche Charakter dieses Hauses: Es ist nicht die kleinere Ausgabe von Sporttip, sondern die Westschweizer Ausprägung desselben Rechtsrahmens — mit denselben Schutzwirkungen und derselben Begrenzung des Katalogs, im selben Umfang. Genau diese Symmetrie ist es, die man beim Vergleich zweier bewilligter Anbieter zuerst feststellen und danach nicht wieder auflösen kann.

Die ausländischen Marken: gleicher Massstab, anderer Rechtsstatus

Alle zehn Marken der zweiten Gruppe tragen denselben Rechtszustand, und er ist der einzige, in dem sie vergleichbar sind: Donbet, Sportuna, AmunRa, myBet, Betscore, Gamdom, MyStake und Jackbit haben keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz, wie sie berichtet wird, ist rechtlich nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keiner dieser Anbieter ist an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht keine Schweizer Rechtshilfe, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Das ist nicht viel Information pro Marke, und daran ändert auch Ausführlichkeit nichts. Was ein Leser über diese Anbieter wissen muss, gilt für alle gleich: Es entscheidet nicht das Produkt über die Eignung, sondern der Standort des Rechtsverhältnisses. Ich lege an sie deshalb auch keinen Werbemassstab an. Was auf der Habenseite steht, ist die Auswahl — Sportarten und Märkte, die der Schweizer Katalog nicht enthält, sind dort aus der Natur der Sache vorhanden. Was auf der Sollseite steht, ist nicht ihr Geschäft, sondern seine Rechtsfolgen für den Wettenden: keine Anbindung an die Spielsperre, kein Zugang zu einer Schweizer Stelle, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit und die Möglichkeit, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Bei denjenigen unter ihnen, die vor allem für Casino und Live-Casino bekannt sind, kommt ein Effekt hinzu, der nichts mit Schach zu tun hat: Sie treten oft im Umfeld von Casino-Angeboten auf, wo die für Sportwetten geltenden Erwartungen nicht greifen. Wer dort eine Schachwette platziert, handelt in einem Produktumfeld mit eigenen Regeln, eigenen Limiten und eigenen Auszahlungsbedingungen — und muss diese Bedingungen lesen, weil er sich auf keine Schweizer Vorgabe berufen kann. Dasselbe gilt für die kleineren Marken: Ein Name, der auf einer Domain steht, garantiert keine Zahl, keine Auszahlungsdauer und keine Streitbeilegung. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist jeder Punkt, an dem man den Vertrag nicht selbst gelesen hat, ein offenes Risiko, und ein gutes Wettprogramm gleicht das nicht aus.

Ein letzter Vergleichspunkt, der die beiden Gruppen zusammenführt: Der Weg zum Konto sieht unterschiedlich aus, die Prüfung dahinter nicht. Bei einem bewilligten Anbieter liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung prüft wieder die Plattform — nur ohne die Rückbindung an Wohnsitz, Alter und Sperrregistry, die ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter mit sich bringt. Die Verantwortung, die dabei von der Aufsicht auf den Wettenden wandert, ist der eigentliche Betrag, der hier den Besitzer wechselt, und sie ist der Grund, warum die Vergleichstabelle zwei Gruppen und keine Rangfolge hat.

Was eine Wette zurückzahlt – und was sie durchschnittlich kostet

Der letzte Rechengang gehört zum ersten Satz zurück: Was eine Wette auszahlt, ist eine Rechnung; was sie kostet, ist eine andere. Eine Wette mit CHF 100 Einsatz zu einer Quote von 2.10 zahlt im Trefferfall CHF 210 zurück und bringt CHF 110 Nettogewinn. Bei einem Kombischein multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine, wie eingangs beschrieben — was nichts über die Chance des Kombischeins sagt, nur über seine Auszahlung.

Und dann die Marge in einem durchgerechneten Beispiel. Wir nehmen an, ein Markt hat zwei Ausgänge zu je 1.90. Der Auszahlungsanteil liegt dann bei etwa 97 % bis 98 %, die Marge also bei rund zwei bis drei Prozentpunkten. Nicht als exakter Wert, sondern als Band: Der genaue Anteil hängt davon ab, wie die beiden Quoten gerundet sind, und ein Anbieter kann die Marge innerhalb desselben Marktes verschieben, indem er sie unterschiedlich auf die beiden Ausgänge verteilt. In diesem Band kostet eine Serie von hundert Wetten mit CHF 100 Einsatz einen erwarteten Betrag, der im zweistelligen Frankenbereich pro Wette und in einem niedrigen vierstelligen Bereich über die ganze Serie liegt. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass die Einsätze auf einen Markt entfallen, wie er hier beschrieben ist — kein garantierter Betrag und kein Versprechen über einen einzelnen Abend.

Eine Marge dieser Grösse bedeutet auch, dass sich der Unterschied zwischen zwei Angeboten nicht an einer Quote festmachen lässt. Fünf Franken auf hundert Franken nimmt ein Anbieter, der ein mittleres Haus mit durchschnittlicher Quotensetzung ist. Der Vergleich zwischen zwei Anbietern beginnt deshalb nicht bei der Werbung, sondern bei der Frage, welche Quoten sie auf dieselbe Partie stellen: Ein zweiseitiger Markt zu 1.90 und 1.90 liegt eine Spur anders als einer zu 1.88 und 1.92.

Und was der Leser nicht vergessen sollte, weil es in der ganzen Rechnung nicht vorkommt: Die Marge macht eine Wette nicht weniger riskant, sondern einen Treffer etwas kleiner. Für Auszahlungsanteil und Marge eines konkreten Schweizer Marktes am Ende eines konkreten Jahres hilft nur der Blick auf die Preisliste des Anbieters selbst.

Häufige Fragen

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz eigentlich Schachwetten annehmen?

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind bewilligt und werden von der Gespa beaufsichtigt. Weitere Schweizer Sportwetten-Veranstalter gibt es nicht.

Wie finde ich heraus, ob eine Schachpartie auf der Liste der bewilligten Wettarten steht?

Der Katalog der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten wird von der Gespa geführt; die Fassung vom 10.09.2026 ist die aktuell massgebliche. Ob ein Turnier oder ein Markt darin enthalten ist, ergibt sich aus dieser Liste und nicht aus dem Wettprogramm eines Anbieters. Am verlässlichsten ist die Auskunft der Aufsichtsbehörde selbst.

Wieso spielt das Remis für Schachwetten eine so grosse Rolle?

Remis ist im Schach ein reguläres Ergebnis mit eigenen Mechanismen: Patt, Einigung, dreifache Stellungswiederholung und die 50-Züge-Regel, dazu automatisch bei fünffacher Wiederholung, nach 75 Zügen ohne Bauernzug und Schlagfall sowie bei toter Stellung. Bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %, was jeden Markt prägt.

Wie wird der Gewinn einer Wette berechnet, und was bleibt bei den Buchmachern?

Die Rückzahlung ergibt sich aus Einsatz mal Quote: CHF 100 zu 2.10 zahlen CHF 210, davon CHF 110 Gewinn. Die Marge steckt im Quotensatz eines ganzen Marktes. Addiert man die Kehrwerte aller Quoten, bleibt der Auszahlungsanteil; die Differenz zu 100 % ist die Marge — bei 1.90/1.90 etwa zwei bis drei Prozentpunkte.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und was bewirkt die Spielsperre?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Was fehlt Wettenden bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Solche Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Rechtshilfe, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden; der Spieler selbst wird nicht bestraft.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»