Online Curling Wetten Schweiz 2026: nur zwei Veranstalter, und beide nehmen ihren Anteil
Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregelangaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsinformationen der Gespa.

Curling ist in der Schweiz ein Sport mit Hallenzeiten, Clubabenden und einem Publikum, das die Regeln kennt — und genau deshalb ein Sport, bei dem viele glauben, sie hätten einen Vorteil. Wer hier eine Wette platzieren will, trifft zuerst auf eine andere Frage als die nach der Form: Wer darf das überhaupt anbieten? Die Antwort ist kurz. Es gibt zwei Veranstalterinnen, und zwischen ihnen entscheidet nicht die Quote, sondern der Wohnkanton. Wer in Zürich sitzt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf sitzt, nicht an Sporttip. Das ist keine Formalie, sondern die erste Kostenposition dieses Themas: die Auswahl, die anderswo als Vergleichen von zwanzig Buchmachern beginnt, ist hier auf ein Produkt zusammengeschnitten.
Was ein Curling-Freund also tun kann, ist etwas Nüchterneres als auf anderen Wettseiten. Er kann verstehen, wie eine Quote auf ein Spiel mit dünnem Umsatz zustande kommt, was der Mindesteinsatz und die Höchstgrenze für seine Strategie bedeuten, wann eine abgesagte Partie ihm den ganzen Wettschein umschreibt und ob das Gratisguthaben, das die Werbung verspricht, überhaupt auszahlbar ist. Genau das steht auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe. Die Bewilligung, die Spielerschutzgrenzen, der Turnierkalender, der Vergleich der zehn gelisteten Anbieter und die Grundlagen der Quotenrechnung — in dieser Reihenfolge, weil in dieser Reihenfolge entschieden wird: erst darf ich, dann darf ich wie viel, dann worauf, dann wo, dann zu welchem Preis.
Ein Satz vorweg, weil er jeden Abschnitt im Kapitel «Was eine Wette auf Curling wirklich kostet» trägt: jede Quote enthält den Anteil der Veranstalterin. Es gibt keine kostenlose Wette. Es gibt nur Wetten, deren Preis offenliegt, und Wetten, deren Preis im Kleingedruckten liegt.
Die Bewilligungslage: wer in der Schweiz auf Curling Wetten annehmen darf
Die Schweiz hat sich beim Sportwetten für ein Modell entschieden, das in Europa seinesgleichen sucht: ein geschlossenes. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK — die Aufsichtsbehörde für Geldspiele kümmert sich um Casinos, und wer Sportwetten mit ihr verbindet, hat die Zuständigkeiten schon durcheinandergebracht, bevor er den ersten Einsatz gesetzt hat.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht kein Verzeichnis konkurrierender Anbieter, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS); Swisslos verteilte für 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen dieser Übersicht tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Das ist kein Ausdruck davon, dass zwei Anbieter besser wären als acht; es ist die Summe der schweizerischen Rechtslage. Ein ausländischer Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Was ihnen droht, ist etwas anderes und schwerer zu greifen: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle von Schweizer Seite.
Was die fehlende Bewilligung den Spielenden kostet
Ausländische Anbieter sind nicht deshalb teuer, weil sie eine Gebühr verlangen. Sie sind teuer, weil der Rückgriff fehlt. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und trägt ein Steuerrisiko, über das im Kapitel «Was eine Wette auf Curling wirklich kostet» noch zu reden ist. Das heisst nicht, dass Schweizer Glücksspiel automatisch günstiger ist. Die Bewilligung bringt vollen Schutz — aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Wer beides nebeneinanderstellt und nach dem «sichereren» Angebot fragt, stellt die falsche Frage. Die richtige lautet: Welche Kosten nehme ich in Kauf, und für welchen Nutzen?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Ein gesperrter Zugang ist also kein Hindernis, sondern eine Hürde, und wer sie nimmt, weiss, dass die Aufsicht ihn dabei nicht begleitet.
Ein Bergdorf im Schnee am Morgen, aus der Ferne: es sieht aus wie ein Ort, an dem nichts regulatorisch Kompliziertes passieren kann. Die Wirklichkeit des Schweizer Geldspielrechts ist das Gegenteil — kantonal, konkordatsgebunden und mit einer Aufsichtsbehörde, die nur für zwei Produkte zuständig ist.
Spielerschutz: welche Grenzen Sie sich selbst setzen, bevor Sie den ersten Wettschein abgeben
Die Verlustlimiten sind nicht der Staat, der eingreift. Sie sind der Staat, der Sie zwingt, sich selbst zu binden. Das ist die entscheidende Verschiebung, und sie kostet den Spielenden etwas, das auf anderen Wettseiten nie als Kosten auftaucht: Zeit. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme überhaupt möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wer sich also an einem Sonntagabend entscheidet, sein monatliches Limit zu verdoppeln, spielt an diesem Sonntagabend nicht. Die 72 Stunden sind eine Sperre gegen die eigene Entscheidung, und sie liegt bewusst genau dort, wo die Entscheidung weh tut. Das Geldspielgesetz verlangt eine Erhöhungssperre von 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen dem Gesetzestext und der gelebten Praxis ist an dieser Stelle der ganze Punkt: Drei Tage sind lang genug, dass ein Impuls verpufft.
Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die eigentliche Errungenschaft des Schweizer Systems: Es folgt der Person und nicht dem Produkt, und es gilt über die Sprachgrenze hinweg. Wer in der Westschweiz sperrt, ist auch bei einem Deutschschweizer Casino gesperrt. Nach Art. 80 bis 82 BGS werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen und Selbstsperren in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen erfasst; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Der Satz, der in diesem Zusammenhang am wenigsten angenehm zu lesen ist, steht in Art. 45 BGS: Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Spielsperre ist keine Warteschleife, in der das Guthaben liegen bleibt. Sie vernichtet Ansprüche. Wer sie als «kurze Auszeit» versteht, versteht sie falsch.
Dass die Kontrolle am Verkaufspunkt nicht dicht ist, zeigt die Aufsicht selbst. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich darauf verlässt, dass die Alterskontrolle im Laden oder am Kiosk funktioniert, verlässt sich auf etwas, das in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat. Minderjährige sind online ohnehin nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Was die Registrierung von Ihnen verlangt
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der Punkt, an dem die verbreitete Idee zerfällt, man könne mit einem Pseudonym am Schweizer Markt teilnehmen: Die Identität wird nicht behauptet, sie wird abgeglichen. Ein Konto pro Spieler, mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Wer in der Schweiz wohnhaft ist und Sportwetten dort spielen will, kommt an diesem Schritt nicht vorbei — und es gibt keine Warteliste, auf der sich das umgehen liesse.
Die harte Grenze der Selbstbindung liegt beim Geld. Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Stattdessen muss die Veranstalterin Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS) — sie sind individuell, nicht allgemein, und sie betreffen genau die Person, die sie gesetzt hat. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Konto im Minus ist bei einem bewilligten Schweizer Anbieter nicht vorgesehen.
Wer merkt, dass aus dem Curling-Abend ein Muster wird, findet Hilfe bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und über die Spielerschutzangebote der Veranstalterinnen. Die Sperre ist der wirksamste Hebel, den eine Person ohne fremde Hilfe ziehen kann — und sie ist die einzige Massnahme auf dieser Seite, die drei Monate Bestand hat.
Curling im Wettprogramm: Turniere, Märkte und was die Gespa-Liste zulässt
Curling hat einen Kalender, der sich in vier Blöcke gliedert und für einen Wetten-Anbieter vollkommen unterschiedliche Umsätze bringt. Da sind die grossen internationalen Meisterschaften, die Olympischen Winterspiele, die World-Curling-Tour mit ihren wiederkehrenden Turnieren und die nationalen Ligen und Meisterschaften. Für die, die es genau wissen wollen: Die Europameisterschaft und die Weltmeisterschaft in ihren jeweiligen Ausgaben, die Curling-Wettbewerbe der Olympischen Winterspiele und die Stationen der World Curling Tour sind die Grössen, an denen sich das Angebot orientiert — und der Spielplan der grossen Turniere von der Europameisterschaft bis Olympia ist der Fahrplan dafür, wann Begegnungen stattfinden und welche davon überhaupt im Angebot erscheinen könnten.
Ob sie erscheinen, entscheidet nicht der Anbieter allein. Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Es dürfen ausschliesslich Sportereignisse bewettet werden — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste führt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Und die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte aus und keinen Esports-Abschnitt; über Esports ist damit genau eines zu sagen: Es kommt in der Gespa-Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für Curling heisst das: Nicht das Turnier als Marke zählt, sondern seine Erscheinung in der Liste. Eine Weltmeisterschaft, die dort steht, darf bewettet werden. Ein Trainingsspiel derselben Mannschaft im Vorfeld nicht.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und: In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer im Curling auf einen Stein wartet, der das Haus räumt, und in dieser Sekunde abschickt, sollte diese Regel kennen. Eine gewertete Wette mit Quote 1.00 bedeutet: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Curling sind die Ends die Einheit, in der die Partie entschieden wird — wer eine Wette auf den Sieger nach regulärer Spielzeit abgibt, während das Spiel in die Verlängerung geht, hat eine Wette platziert, die sich an einem anderen Ereignis entscheidet als dem, das er vor Augen hatte.
Wetten lassen sich online auf der Plattform von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer keinen Computer benutzen will, verliert also nicht den Zugang — er verlegt ihn an einen Schalter mit Öffnungszeiten, und damit in ein Zeitfenster, in dem der Vorteil einer Livewette meist schon verfallen ist.
Was die Märkte kosten, wenn der Umsatz dünn ist
Ein Curling-Markt ist nicht derselbe Markt wie ein Fussballspiel mit dreissig Millionen Umsatz. Weniger Wettende heisst weniger Geld, das sich über die Ausgänge verteilt, und weniger Geld heisst, dass die Veranstalterin einen grösseren Anteil pro Wette braucht, um das gleiche zu verdienen. Das ist keine Bosheit, es ist Buchhaltung: Fixkosten pro Markt — die Quote zu stellen, sie aktuell zu halten, das Risiko zu tragen — bleiben gleich, ob zehn oder zehntausend Personen auf ein End Wetten abschliessen. Auf eine Einzelquote lässt sich diese Rechnung nicht legen, und genau deshalb steht auf dieser Seite kein Preis für einen Curling-Markt. Was sich sagen lässt, ist die Form des Effekts: Je weniger Umsatz ein Markt bindet, desto stärker wiegt der Anteil der Veranstalterin in der Quote, und desto mehr kostet derselbe Einsatz im Vergleich zu einem Hauptmarkt.
Die Marge lässt sich an einem konstruierten Beispiel sichtbar machen, und wer sie einmal an einem einfachen Markt begriffen hat, sieht sie überall. Nehmen wir einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis, keine europäische Curling-Paarung. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt bei rund 0’526, also etwa 52,6 %, wenn der Schlüssel genau so gestellt ist; die Marge ist die Differenz dazu, also rund 47,4 %. Wer eine faire Zwei-Weg-Wette mit 50:50-Chance erwartet, rechnet mit ungefähr 100 % — hier bleiben der Wettenden-Seite grob die Hälfte des eingebrachten Geldes. Das ist ein Rechenbeispiel mit einer willkürlich gewählten Quote, und es soll nichts über irgendeinen realen Curling-Markt behaupten.
Der Punkt ist ein anderer und folgenreicher: Zwei gleich hohe Quoten von je 1.90 auf zwei Ausgänge, die zusammen alle Möglichkeiten abdecken, sind ein Markt mit aussergewöhnlich kleiner Marge — wer beide Seiten gleichzeitig setzt, verliert nur wenig. Anders gesagt: Die Grösse der Marge hängt nicht von der Sportart ab, sondern davon, wie die Quoten gestellt sind. Zwei gleiche Quoten von je 2.10 auf alle Ausgänge ergäben eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2.10 + 1/2.10), also rund 1.05 oder 105 % — was bedeutet, dass an einem solchen Markt sogar ein Vorteil für die setzende Seite entstehen kann, und dass eine Veranstalterin eine solche Quote nur kurz oder nur auf einer Seite stehen lässt. Ein ausgewogener Zwei-Weg-Markt mit fairen Quoten käme auf rund 100 %. Der Weg von 100 % zu den 52,6 % des ersten Beispiels ist genau der Weg, den eine schlechte Quotenstellung zurücklegt.
Was das für eine Wette auf ein Curling-Spiel bedeutet: Der Vergleich zwischen zwei Märkten derselben Sportart sagt mehr über deren Preis als der Vergleich zwischen zwei Sportarten. Wer zwei Quoten für dieselbe Partie hat, kann die Auszahlungsquote selbst ausrechnen — 1 durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, das Ergebnis ist der Anteil, der zurückfliegt. Wer nur eine Quote sieht, kann die Marge nicht berechnen; er sieht eine Zahl, die bereits alles enthält, aber nichts verrät. Das ist der Grund, weshalb eine Quotenübersicht ohne Vergleichsangebot wenig wert ist.
Die gelisteten Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Einsatzgrenzen und Auszahlung
Zehn Anbieter lassen sich unter drei Gesichtspunkten nebeneinanderlegen: ob sie in der Schweiz bewilligt sind, wie viel Geld sie pro Wette zulassen und wohin das Geld beim Auszahlen geht. Die Reihenfolge ist nicht willkürlich, sondern folgt der Logik des Schweizer Marktes — erst die beiden, die dürfen, dann die acht, die hier nicht dürfen, aber präsent sind.
| # | Anbieter | Schweizer Bewilligung | Höchsteinsatz | Auszahlung auf das eigene Konto |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | CHF 1’000 Einzel/Kombi, CHF 10’000 Systemwette | zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung ggf. 3 % Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage |
| 2 | Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | — | — |
| 3 | Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 4 | Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 5 | 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 6 | BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 7 | Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 8 | IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 9 | BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
| 10 | 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | — | — |
Die Tabelle hat zwei lange leere Spalten, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis. Für die acht ausländischen Anbieter heisst die fehlende Bewilligung, dass sie hier ohnehin keine Schweizer Rechtsposition haben; ihre Einsatzgrenzen und Auszahlungsmodalitäten sind nicht Teil der Schweizer Aufsicht und werden hier nicht behauptet. Wer sie prüfen will, liest sie in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters nach. Für Loterie Romande Jouez Sport — den zweiten bewilligten Anbieter — steht fest, dass die Bewilligung besteht und wer die Veranstalterin ist; Einzelheiten zu Einsatzgrenzen und Auszahlung sind an dieser Stelle nicht wiedergegeben, weil sie hier nicht belegt sind und eine leere Zelle ehrlicher ist als eine erfundene Zahl.
Swisslos Sporttip: das Produkt mit Schweizer Bewilligung und Schweizer Kostenseite
Sporttip ist die einzige Sportwetten-Plattform, die den Deutschschweizer und Tessiner Markt zusammen mit Liechtenstein abdeckt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein Satz, der in der Praxis mehr kostet als er klingt: Wer einen Überzeugungseinsatz plant, erfährt erst beim Abschicken, ob er noch innerhalb der Grenze liegt, und die Grenze darf sich zwischen Plan und Absenden bewegt haben.
Auszahlungen gehen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese drei Sätze zusammen sind die eigentliche Preisliste des Produkts, und zwei davon werden regelmässig übersehen. Erstens: Ein Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist, kann man nur wieder verspielen — es ist keine Zugabe zum Kontostand, sondern ein zweiter Rundgang mit dem gleichen Geld. Zweitens: Wer sein Guthaben in vielen kleinen Beträgen abzieht, zahlt ab dem dritten Mal 3 %, und wer nur CHF 50 abzieht, gibt davon CHF 1,50 an die Auszahlungsgebühr.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wichtig für alle, die anonyme Auszahlungen suchen: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Klassische Kryptowährungen oder ein anonymes Auszahlungskonto existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht — das ist keine Beschränkung der Anbieterin, sondern der Rahmen.
Ein Anbieter hat Cash-Out: Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Mechanismus ist damit ein Ausstieg mit Preis, nicht ein geschenkter Ausgang: Wer ihn nimmt, verkauft seinen Wettschein unter Wert an die Veranstalterin. Das ist keine Kritik an der Funktion, sondern ihre Beschreibung — mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass sie einspringt, wenn die Partie schlecht läuft.
Was Sporttip sonst anbietet, folgt dem Muster der Plattform. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffel belohnt, wer ohnehin baut, und sie sieht beschwingter aus als sie ist: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind eine Kombination, deren Eintrittswahrscheinlichkeit niemand mehr rechnet, und der Boost wirkt nur auf den Nettogewinn — nicht auf den Einsatz.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und weil Curling ein Nationalsport ist und wer einmal das Halbfinale einer Meisterschaft am Rande mitbekommt, schnell zwei zusammenhängende Wetten auf dieselbe Partie bauen will, ist das die Regel, die es zuerst zu lesen gilt.
Das Fazit für dieses Produkt: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt und in der Schweiz bleiben will, hat hier den vollen gesetzlichen Schutz und eine geschlossene, prüfbare Kostenstruktur. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt an dieses Angebot nicht heran, und wer es in der Deutschschweiz mit einem Anbieter vergleicht, dessen Verhalten niemand prüft, vergleicht nicht zwei Produkte, sondern zwei Rechtssysteme. Das Angebot ist damit für die Preisliste geschlagen, die man kennt: Der Mindesteinsatz von CHF 1 und der Höchsteinsatz von CHF 1’000 schliessen keine sinnvolle Strategie aus, die Auszahlungsgebühr ab der dritten Auszahlung schliesst dagegen genau jene aus, die 20 Mal im Jahr je CHF 30 abziehen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderer Landesteil
Jouez Sport ist das Pendant der Westschweiz, veranstaltet von der Loterie Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Konzern nennt für seine Tätigkeit insgesamt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — eine Verkaufsstellen-Dichte, die nicht wie eine Randerscheinung aussieht, sondern wie eine Infrastruktur, die im Kanton verwurzelt ist. Das ist, was Schweizer Sportwetten in der Umsetzung sind: zwei Veranstalterinnen mit einer tiefen physischen Präsenz, nicht zehn Plattformen mit Sitz auf einer Insel.
Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter der Aufsicht der Gespa. Was an Werbeversprechen kursiert, wird bei der Loterie Romande — wie bei Swisslos — nur in dem Umfang herausgegeben, den die eigenen Bedingungen festlegen; alle Spielanreize mit Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt und Swisslos acht. Acht. Wer den Anschein hat, es gebe in diesem Markt eine Flut von Gratiswetten, sollte diese Zahl neben die Werbewirkung legen, die sie erzeugt.
Für die Beurteilung heisst das: Wer in der Westschweiz wohnt, hat kein schlechteres, sondern nur ein anderes Produkt. Wer in einem der sechs Kantone ansässig ist und hier mit einem ausländischen Anbieter liebäugelt, tauscht die Aufsicht gegen ein Versprechen. Wer aber glaubt, er könne über die Sprachgrenze ausweichen, um mehr Auswahl zu bekommen — ein Konto bei Swisslos und eines bei Jouez Sport gleichzeitig —, landet bei der Wohnsitzbedingung. Zwei Konten gibt es nicht; die Registrierung setzt den Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus. Die Auswahl dieser Seite ist nicht nur schmal, sie ist zudem nicht stapelbar.
Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: warum sie nicht in die Bewerteilung gehören
Für die acht ausländischen Anbieter Betwinner, Fezbet, 1Bet, BetFury, Playzilla, IviBet, BassBet und 20Bet gilt ein einheitlicher Befund: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, ihre berichtete Lizenz ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz gegen sie, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Swisscom und anderen Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86 bis 93 BGS). Die berichteten Lizenzen dieser Anbieter sind zudem nicht bestätigt. Für einen Vergleich der Wettbedingungen macht sie das unbrauchbar: Wer Bedingungen prüfen will, die vor einem Schweizer Gericht Bestand hätten, findet bei ihnen keine Grundlage.
Was man über sie sagen kann, ohne zu rätseln: Sie werden in der Schweiz beworben, und das ist strafbar. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine noch strengere Bewilligungsschwelle richtet sich gegen die Veranstalter: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Aufsicht sieht bei den Spielenden von einer Bestrafung ab; das Risiko verschiebt sich auf etwas anderes. Die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen ist möglich, wenn gegen den Anbieter verfahren wird.
Was heute nicht gilt, weil es manchmal behauptet wird: Es gibt in der Schweiz kein Instrument zur Zahlungssperre gegen unbewilligte Wettseiten. Kein Bank- oder Card-Programm blockiert diese Zahlungen. Wer nicht hinschaut, zahlt. Und bei Steuern ist ein ausländischer Anbieter nicht besser gestellt, sondern schlechter — dazu im Kapitel «Was eine Wette auf Curling wirklich kostet».
Die drei genannten Beispiele aus der Sperrliste — Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als dort stehend — zeigen, dass Domain-Sperren kein endgültiges Ausschlussverfahren sind. Das ersetzte sich innerhalb von Stunden. Eine Sperrliste ist ein Aufwand für Anbieter, kein Hindernis.
Ein weiterer Punkt, der die Bewertung dieser Gruppe entscheidet: Sie alle tragen den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung», und das ist der einheitliche Zugang zu ihrer Bewertung. Keiner von ihnen darf als legal oder sicher bezeichnet werden. Keiner von ihnen erhält hier eine Empfehlung. Wer einen solchen Anbieter nutzt, sollte wissen, dass er auf eigene Rechnung spielt — nicht nur mit seinem Geld, sondern auch mit seinem Anspruch.
Was eine Wette auf Curling wirklich kostet: Quoten, Limiten und die Rechnung dahinter
Am Ende jedes Abschnitts dieser Seite steht dieselbe Frage: Was kostet das? Bei einem Gratisangebot, bei einer Quote, bei einem Limit — immer ist es die Frage, wie viel vom Einsatz zurückkommt und wie viel nicht. Dieser Abschnitt rechnet es, soweit es sich auf einen Nenner bringen lässt.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, und der zweite läuft gegen den Spielenden — auf 5 Rappen abrunden heisst, dass der Betrag fast immer ein paar Rappen kleiner ausfällt als die reine Multiplikation ergibt. Bei CHF 100 auf eine Quote von 1.90 wären es rechnerisch CHF 190.00, und die Rundung ist hier unsichtbar; bei unruhigen Quoten wie 1.87 sieht die Sache anders aus. Der Effekt ist klein, aber er ist systematisch und er läuft immer in dieselbe Richtung.
Für eine Kombination multiplizieren sich die Quoten. Drei Voraussagen mit je 1.80 ergeben eine Gesamtquote von 5’832, und der Gewinnbetrag aus CHF 10 Einsatz folgt aus der Rechnung 10 × 5’832. Die Kombination ist damit kein besseres Geschäft als drei Einzelwetten — sie ist dasselbe Geschäft mit einem anderen Verlustprofil. Drei Einzelwetten auf drei Ausgänge können zwei richtig und eine falsch treffen; die Kombination ist entweder ganz richtig oder ganz falsch. Was sie tatsächlich verändert, ist die Chance, Zwischenergebnisse abzuräumen: Wer auf ein Curling-Turnier drei Partien hintereinander richtig liegt, verdient an der Kombination mehr als an drei Einzelwetten, weil die Marge nur einmal in den gesamten Einsatz eingerechnet wird statt dreimal. Was sie teurer macht, ist die Häufigkeit des Totalverlusts. Der Kombiboost mit seinen 5 % ab vier Voraussagen ist die Belohnung dafür, dass man diesen Weg häufiger geht.
Und die Marge, die in jeder dieser Quoten steckt, lässt sich als Band angeben. Nehmen wir das konstruierte Beispiel: einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Die Auszahlungsquote beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt bei rund 0’526, also etwa 52,6 %, wenn der Schlüssel genau so gestellt ist; die Marge ist die Differenz dazu, also rund 47,4 %. Das ist eine sehr magere Auszahlungsquote — sie zeigt, wie viel eine schlecht gestellte Quote frisst. Ein ausgewogener Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 2.10 auf alle Ausgänge käme auf eine Auszahlungsquote von rund 105 %, was an einem solchen Markt einen Vorteil für die setzende Seite bedeutet. Eine wirklich faire Paarung würde bei ungefähr 100 % liegen. Der Bereich, in dem sich realistische Märkte bewegen, liegt also zwischen diesen Polen, und die Aussage, die man aus dem Beispiel ziehen darf, lautet: Der Anteil, der zurückfliesst, schwankt mit der Quotenstellung, nicht mit der Sportart.
Was das für Curling heisst, lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen. Erstens: Ein Markt mit viel Umsatz trägt tendenziell eine kleinere Marge als ein Markt mit wenig Umsatz, weil sich die Fixkosten auf mehr Einsätze verteilen. Zweitens: Ein Zwei-Weg-Markt wie eine einzelne Curling-Partie trägt bei gleicher Quotenstellung tendenziell weniger Marge als ein Markt mit vielen Ausgängen, weil weniger Kombinationsmöglichkeiten zu stellen sind. Drittens: Wer dieselbe Partie bei zwei Anbietern vergleichen kann, sieht den Unterschied, und wer ihn nicht vergleichen kann, sieht ihn nicht. Auf einem Markt mit zwei bewilligten Veranstalterinnen gibt es diesen Vergleich praktisch nicht — und das ist die grösste Kostenposition dieses Themas überhaupt.
Die Einsatzgrenzen spielen in diese Rechnung hinein. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Wer sein Verlustlimit auf CHF 9’999 für 30 Tage setzt und 10 Einzelwetten mit maximalem Einsatz spielt, ist nach zehn Wetten am Limit — und das an einem einzigen Abend, wenn er es darauf anlegt. Die Limite ist also kein Hindernis, sondern die Grenze, an der die Strategie aufhört. Ein Systemwette-Höchsteinsatz von CHF 10’000 liegt über der Verlustlimite von CHF 9’999 für 30 Tage, was zeigt, wie wenig die beiden Grössen miteinander zu tun haben: Der Höchsteinsatz pro Wette ist keine Empfehlung, er ist eine Obergrenze des Systems, und die persönliche Limite ist die Grenze, die Sie selbst gezogen haben.
Ein Satz zur Einordnung der Gewinne — abgesagte Ereignisse, verfallene Ansprüche, Steuerfreiheit und Zeitfenster:
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Curling-Turnier mit seiner langen Gruppenphase und dem Wetter in den Wintersportorten ist das die wichtigste Rückerstattungsregel überhaupt — und sie ist in Kombinationen keine Erstattung von Geld, sondern eine Korrektur der Gesamtquote nach unten.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr, und die Uhr läuft ab Bekanntmachung, nicht ab Ihrer Erinnerung. Zehn Tage für eine Einsprache mit eingeschriebenem Brief ist ein Fenster, das man einmal verpasst.
Bei der Steuer gilt für Schweizer Grossspiele, die hier bewilligt sind, die Regel: Wann immer der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn überschritten ist, wird nur der darüber hinausgehende Teil besteuert; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist anders — «je nach Kanton», und für Fragen dazu ist die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater zuständig. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettereinkommen: Wer im Rahmen eines normalen Curling-Abends gewinnt, bleibt weit darunter und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Das ist der stille Vorteil des bewilligten Schweizer Angebots — und der Grund, weshalb «Gewinne sind steuerfrei» nicht die ganze Wahrheit ist. Bei Gewinnen ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis — Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen — kann die Steuerlast deutlich erhöhen. Ein Schweizer Anbieter mit einer niedrigen Gewinnschwelle ist in diesem Punkt kein schlechteres Geschäft, sondern das mit der besseren Ausgangslage.
Was Gratisguthaben und Boosts dem Konto effektiv hinzufügen
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Sporttip nicht auszahlbar. Das ist die einzige Zeile, die man zu jeder Form von Gratisgeld in diesem Markt lesen muss. Ein nicht auszahlbares Guthaben ist kein Geschenk, sondern ein zweiter Rundgang mit dem eigenen Geld: Um daraus Zahlbares zu machen, muss es gewinnen, und ein Gewinn aus einem nicht auszahlbaren Guthaben bringt einen möglichen Cash-Out — vorausgesetzt, es ist ein Markt, für den Cash-Out überhaupt angeboten wird.
Genau das prüft die Sporttip union mit dem Cash-Out: Wer einen Quoten- oder Profitboost nutzt und dann den Wettschein per Cash-Out auflöst, hat den Boost verloren. Der Boost und der Ausstieg schliessen sich also aus. Wer einen Boost einsetzt, sollte sich vorher überlegen, ob er den Wettschein durchlaufen lassen will — den Ausstieg gibt es nicht umsonst.
Und was die Boosts selbst wert sind, hängt nicht an ihrer Zahl, sondern am Nettogewinn. Ein 20%iger Profitboost auf einen Nettogewinn von CHF 50 bringt CHF 10. Ein 100%iger Kombiboost auf fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist ein Vielfaches wert — und geht entsprechend seltener auf. Wer den Boost jagt, tauscht Gewinnwahrscheinlichkeit gegen Gewinnhöhe, und das ist ein Tausch, den man bewusst machen sollte.
Ein abschliessender Blick auf die Auszahlung, weil sie in jedem dieser Angebote die letzte Kostenposition ist. Zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer pro Jahr dreimal CHF 200 abzieht, zahlt beim dritten Mal CHF 6. Wer stattdessen einmal CHF 600 abzieht, zahlt CHF 0. Diese einfache Umstellung — seltener und grösser auszahlen — ist der günstigste Griff, den ein Spielender bei diesem Produkt tun kann, und sie funktioniert vollständig innerhalb der Regeln.
Fazit: wem dieses Angebot nützt, und wen es teuer zu stehen kommt
Eine Wette auf Curling in der Schweiz ist keine Wahl zwischen vielen Anbietern, sondern eine Wahl zwischen zwei Rechtsordnungen. Auf der einen Seite stehen zwei bewilligte Veranstalterinnen mit einem geschlossenen Sportkatalog, einem Mindesteinsatz von CHF 1, einer Kumulierung von Höchstgrenzen und Selbstlimits, einer Auszahlung nur auf das eigene Konto und einer Steuerfreiheit, die für praktisch jede typische Wette greift. Auf der anderen Seite stehen acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz, mit möglicher Einziehung von Einsätzen und Gewinnen und mit einem kantonalen Steuerrisiko, das die Schweizer Anbieter gerade nicht tragen.
Wer sein Budget klein hält und in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, für den ist der Mindesteinsatz von CHF 1 bei Swisslos keine Randnotiz, sondern der Zugang zum einzigen bewilligten Produkt seiner Region. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die gleiche Bewilligungsqualität in einem anderen Landesteil. Und wer sein Geld in einem ausländischen Anbieter parkt, weil die dortigen Quoten höher aussehen, sollte zwei Dinge mit in die Rechnung nehmen: dass Schweizer Behörden von einer Bestrafung der Spielenden absehen, aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können, und dass ein Gewinn, den man nicht abheben kann, weil eine Domain gesperrt wurde, kein Gewinn ist.
Die eigentliche Kostenposition dieser Seite liegt aber nicht in Gebühren und nicht in Limiten. Sie liegt darin, dass es auf diesem Markt keinen Quoten-Vergleich gibt. Zwei Veranstalterinnen, die jede für sich ihr Gebiet bedienen, sind kein Wettbewerb um den Preis — und wer den Preis nicht vergleichen kann, zahlt ihn. Was ein Spielender selbst tun kann, ist bescheiden, aber wirksam: die Auszahlungsquote zweier Quoten desselben Marktes selbst ausrechnen, wenn er zufällig zwei sieht, die eigene Verlustlimite setzen, bevor er sich in ein Turnier verliebt, und die Regeln zur abgesagten Partie lesen, bevor er eine Kombination über eine ganze Gruppenphase baut.
Wer all das tut, spielt weiterhin ein Spiel mit einer eingebauten Marge. Er kennt nur ihren Namen.
Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Nur, wenn die Partie auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht (Version 10.09.2026). Diese Liste ist geschlossen, und Qualifikationsrunden wie Frauenwettkämpfe erscheinen nur, wenn sie darin aufgeführt sind. Ein Trainingsspiel ist nie bewerbbar. Verlässlich erscheinen die grossen Meisterschaften.
Welche Sportarten und Wettarten lässt die Gespa-Liste überhaupt zu?
Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, und einen Esports-Abschnitt gibt es in ihr nicht. Ranglistenwetten sind nur zugelassen, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet.
Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettu msatz?
Sie bedeutet, dass ein grösserer Anteil jedes Einsatzes bei der Veranstalterin bleibt, weil dieselben Fixkosten auf weniger Wetten verteilt werden. Die Sportart selbst macht die Quote nicht teuer — die Quotenstellung tut es. An einem konstruierten Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der zurückfliessende Anteil bei rund 52,6 %.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination?
Aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Sporttip rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Drei Voraussagen mit je 1.80 ergeben eine Gesamtquote von 5’832; aus CHF 10 Einsatz folgt daraus der Gewinnbetrag. Der Kombiboost erhöht ab vier Voraussagen den Nettogewinn.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Die Wette wird ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, wodurch sich die Gesamtquote verkleinert — ein Ausfall kostet in einer Kombination also nicht nur den Einsatz, sondern senkt auch den möglichen Gewinn der übrigen Voraussagen.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei, und warum gilt das je nach Kanton unterschiedlich?
Für bewilligte Schweizer Grossspiele ist ein Einzelgewinn bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei, darüber wird nur der übersteigende Teil besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Die Kantone setzen eigene Freibeträge, deshalb gilt die Grenze «je nach Kanton» und nicht als eine Zahl für die ganze Schweiz.
Sportarten – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
