Davis Cup 2026 wetten in der Schweiz — nur zwei Veranstalter, viele Ausweichadressen

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und die Bedingungen der beiden Veranstalter Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Ein Tennisplatz aus Sand bei Sonnenaufgang mit gespanntem Netz, Nebel zwischen den Bäumen am Rand
Der Davis Cup 2026 ist die 114. Ausgabe und läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026.

Der Davis Cup ist der Mannschaftswettbewerb im Tennis, seit 1900 ausgetragen vom Weltverband ITF, und die Ausgabe 2026 läuft vom 5. Februar bis zum 29. November. Wer in der Schweiz auf eine dieser Begegnungen setzen will, stösst auf eine Lage, die in Europa ihresgleichen sucht: Es gibt genau zwei Veranstalter, und beide dürfen nur in ihrem eigenen Gebiet buchstäblich ans Netz. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Dazu gesellt sich eine Handvoll ausländischer Adressen, die jeder kennt, die aber keine Schweizer Bewilligung haben und deshalb in der Schweiz gar nicht veranstalten dürfen. Wer diesen Umstand für eine Formalie hält, zahlt dafür — nicht in Gebühren, sondern in Rechten, die er nicht hat, und in Zahlen, die er nicht vorher sieht.

Deshalb steht in den nächsten Abschnitten zuerst das Recht, dann der Spielerschutz, dann der Vergleich, dann der Sport selbst. Die Reihenfolge ist Absicht: Über die Marge einer Tennisquote lässt sich nur reden, wenn vorher klar ist, unter welchen Bedingungen diese Quote überhaupt zustande kommen darf.

Warum die Rechtslage in der Schweiz jedes Angebot vorfiltert

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), und beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK. Diese Behörde ist für Casinos zuständig, und wer ihre Privatkopie im Kopf hat, wenn er an Sportwetten denkt, hat beim ersten Blick auf die Sporttip-Bedingungen schon verloren.

Ein einzelner gelber Tennisball liegt auf einem Holztisch vor einem Fenster mit Alpenblick
Den Davis Cup 2025 gewann Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0.

Die Bewilligung ist zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist kein Nachsatz, das ist der eigentliche Mechanismus des Marktes. Eine ausländische Bewilligung, gleich welchen Landes, hat hier keine Kraft. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine dritte Bewilligung, und es gibt dementsprechend auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, sondern nur die Sperrliste der Gespa, auf der blockierte ausländische Domains stehen.

Die beiden Veranstalter teilen sich das Land geografisch auf, und das ist keine Empfehlung, sondern eine Bedingung. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis dazu Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Ein Zürcher kann sich bei Jouez Sport zwar anmelden, aber wenn die Adresse nicht passt, wird daraus keine Teilnahme. Wer in Genf wohnt und sich über die fehlende Auswahl bei Sporttip ärgert, hat also nicht die Wahl zwischen zwei Anbietern, sondern genau einen. Das ist der teuerste Satz dieses Abschnitts, und er enthält keine einzige Zahl.

Der Gewinn der beiden Veranstalter geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Man kann das für ein Argument halten und trotzdem feststellen, dass es die Auswahl nicht vergrössert.

Eine geschlossene Liste statt eines Wettprogramms nach Wunsch

Wer von einem Buchmacher ein breites Programm gewohnt ist, unterschätzt diesen Punkt. Was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf, steht in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa, in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen. Rankingwetten nur, wenn das Ranking den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste vergebens, eine Esport-Abteilung ebenfalls. Für den Davis Cup heisst das: Die Länderbegegnungen sind als Tennisturnier grundsätzlich abgedeckt, aber was ein Veranstalter daraus an Einzelmärkten aufbaut, hängt an dieser Liste und nicht am Geschmack des Spielers. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse erlaubt. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen zu setzen, ist keine Frage des Anbieters, sondern ausgeschlossen.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und währenddessen, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und über Sporttip lässt sich dazu Konkretes sagen: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Was eine Adresse ohne Schweizer Bewilligung den Spieler kostet

Die zehn Anbieter, die in diesem Vergleich nach den beiden Veranstaltern kommen, haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist die ganze Auskunft, und sie ist für alle zehn dieselbe. Was sie an Lizenzen vorweisen, ist für die Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen, und die Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie dann per DNS (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 als Platzierung auf der Liste.

Wer ein solches Angebot nutzt, bewegt sich in einem Raum, in dem die Schweiz nichts schützt und nichts kontrolliert. Im Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spieler selbst wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die präzise Fassung, und sie ist keine Erlaubnis: Veranstalten ohne Bewilligung ist eine Straftat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Man sollte diese beiden Sätze nicht gegeneinander ausspielen.

Dazu kommt die Werbeseite der Sache. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, weshalb dieser Vergleich ausländische Adressen beschreibt und bewertet, statt sie zu empfehlen, und weshalb hier kein Sign-up-Aufruf steht. Beschreiben und bewerten, nicht werben.

Was das den Leser kostet, ist die ehrliche Antwort zweier unerfreulicher Möglichkeiten. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es den vollen Schutz der Schweiz und ein enges Programm. Bei einer Adresse ohne Bewilligung gibt es das offene Programm, aber keinen dieser Schutzmechanismen. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von selbst. Die Marge ist bei beiden eingebaut, und die Gebühren für Fehler trägt bei der einen der Veranstalter mit, bei der anderen niemand.

Der Steuerfreibetrag, der fast nie greift, und der Fall Thurgau

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, also «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl wäre hier korrekt. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein gewöhnlicher Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Die Verrechnungssteuer greift dort nicht, aber die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für alles Weitere gilt der Standardsatz: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Wer die grosszügige Schweizer Regel im Kopf hat und sie auf eine ausländische Adresse überträgt, macht eine Annahme, die der Kanton nicht teilen muss.

Spielerschutz: Was die Limiten in der Praxis bedeuten

Bevor irgendwann ein Wettschein auf einen Davis-Cup-Abend ausgestellt wird, kommt in der Schweiz ein Schritt, den viele nicht erwarten. Der Veranstalter muss von sich aus die Selbstbeschränkung einfordern. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), es gilt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Die Gespa prüft das nicht nur auf dem Papier: Bei Testkäufen befanden sich 2025 unter 200 Testkäufe an Verkaufsstellen, in 47,5 % der Fälle wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Verkaufsstellen als streng darstellt, erzählt etwas, das die Aufsicht selbst gemessen hat und anders berichtet.

Ein Tennisschläger lehnt an einer Bank neben einer Wasserflasche, am Abend ruht der Platz im Flutlicht, aus der Ferne gesehen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der erste Klick ist eine Selbstauskunft

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der Punkt. Das Gesetz sagt in Art. 87 VGS, dass eine Erhöhung nach 24 Stunden wirkt; Swisslos und die Loterie Romande rechnen in ihren eigenen Bedingungen mit 72. Man kann darüber streiten, ob drei Tage statt einer ein Fortschritt sind — die kurze Antwort ist ja, und die längere ist, dass dieselbe Sperre jeden ehrlichen Ansatz bestraft. Wer sein Wochenende in Genf besser einschätzen kann als sein Konto in Zürich, wartet drei Tage. Wer die Erhöhung als Rache am Buchmacher liest, weil ein Tageslimit zu knapp war, sitzt ebenfalls drei Tage. Das Limit ist kein Werkzeug zum Nachjustieren, sondern eine Entscheidung, die man einmal trifft.

Wie viel das aufgeführte Tageslimit in einem konkreten Fall ausmacht, ist schwerer, als es klingt: Es begrenzt den Verlust, nicht den Umsatz. Wer 200 Franken am Tag ansetzt, kann bei mittleren Quoten ein Vielfaches davon bewegen, ohne die Limite zu berühren. Genau deshalb steht sie am Anfang und nicht am Ende.

Sperre: freiwillig, produktbezogen, im Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Für die Davis-Cup-Saison ist die produktbezogene Sperre die praktischere Variante: Sie trifft das Tennisangebot, nicht das gesamte Spielerkonto. Wer 30 Tage Pause braucht, muss nicht sein Konto schliessen. Wer eine dauerhafte Sperre einträgt, trifft damit auch Entscheidungen, die nichts mit dieser Wette zu tun haben — die Sperre kennt keine Sportart.

Aufgehoben wird eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Sperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — wer in einer Selbstsperre trotzdem setzt und gewinnt, steht nicht besser da als vorher.

Wichtig für den Rest des Vergleichs: Eine Spielsperre wirkt nur in der Schweiz. Ausländische Anbieter sind nicht an das Register angeschlossen. Wer sich bei einem bewilligten Veranstalter sperrt und bei einem der folgenden neun Anbieter weiterspielt, hat keine Sperre, sondern ein Konto mit zwei Schaltern.

Auszahlung auf das eigene Konto, kein Kredit

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Ein Kredit an Spieler ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsdienste ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.

Ein Hinweis, der in manchen Ratgebern anders klingt: Die Schweiz hat kein Instrument gegen Zahlungen an unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartenherausgeber blockieren solche Zahlungen nicht. Es gibt die DNS-Sperre der Telekom-Anbieter, und das ist etwas anderes.

Der Vergleich: Bewilligung, Limiten, Auszahlung — und wo er endet

Zehn Anbieter stehen hier nebeneinander, und die erste Spalte erklärt, warum das eine schiefe Tabelle ist. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Tennis-Länderkämpfe veranstalten. Acht dürfen es nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. mitgeteilte Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet Nein keine mitgeteilte Bewilligung
WirWetten Nein keine mitgeteilte Bewilligung
Betwinner Nein keine mitgeteilte Bewilligung
BetOnRed Nein keine mitgeteilte Bewilligung
BC Game Nein keine mitgeteilte Bewilligung
Funbet Nein keine mitgeteilte Bewilligung
Duelbits Nein keine mitgeteilte Bewilligung
Sportuna Nein keine mitgeteilte Bewilligung

Der Anbieter, der sein Angebot als besonders sicher darstellt, hat trotzdem keine Bewilligung. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist der eine Satz dieser Tabelle, der in der zweiten Hälfte achtmal zutrifft.

So weit die Zulässigkeit. Beim Rest wird der Vergleich dünn, und das ist keine Redaktion, sondern eine Eigenschaft des Marktes: Für die acht ausländischen Adressen gibt es zur Bewilligung nichts weiter mitzuteilen, und zu Einsatzlimiten und Auszahlungskonten stehen hier nur die zwei bewilligten Veranstalter mit überprüfbaren Bedingungen. Zwei Zeilen mit Zahlen, acht ohne. Wer eine Tabelle mit zehn ausgefüllten Spalten erwartet, sucht einen Buchmacher, den es in der Schweiz nicht gibt.

Das ist die Grenze dieses Vergleichs: Er kann über zwei Anbieter reden, die in der Schweiz reguliert sind, und über acht, über die nur eines sicher ist — dass ihre Bewilligung für die Schweiz nicht zählt. Alles dazwischen wäre Erfindung.

Die Marge in einer Tennisquote: Wo das Geld schon weg ist

Die Grundlagen zuerst, weil die meisten Wettenden diesen Abschnitt überspringen und sich später wundern. Der Davis Cup wird vom Weltverband ITF veranstaltet; die erste Austragung 1900 war die Begegnung USA gegen Grossbritannien in Boston. Jede Begegnung läuft an zwei Tagen mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel, alle Partien im Best-of-Three, und die restlichen Partien entfallen, sobald eine Mannschaft drei Siege hat. Im Finalturnier werden pro Begegnung nur drei Partien gespielt: zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel. Am Davis Cup 2025 hatten sich 161 Nationen angemeldet, 157 spielten. Den Davis Cup 2025 gewann Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0. Rekordsieger sind die Vereinigten Staaten mit 32 Siegen vor Australien mit 28, davon vier als Australasien.

Für die Ausgabe 2026 sind Spanien, Deutschland, Grossbritannien, Österreich, Südkorea, Tschechien, Kanada und Italien für das Final 8 qualifiziert; Italien ist als Titelverteidiger Gastgeber. Zum Zeitpunkt dieser Seite steht das Final 8 noch aus. Die erste Qualifikationsrunde lief vom 5. bis 8. Februar 2026, die zweite vom 18. bis 20. September 2026.

Wetten laufen in diesem Format auf Länderbegegnungen, nicht auf einen Spieler, der morgen gegen sich selbst spielt. Das ist der Unterschied zu einem Einzelturnier, und er ist für den Preis entscheidend: Ein Duell zwischen zwei Nationen ist ein Zweiwegemarkt, und der lässt sich sauber rechnen.

Zweiwegemarkt, zwei Quoten, ein Schlüssel

Nehmen wir einen Zweiwegemarkt mit den Quoten 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein gestellter Preis. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Markt zurückzahlt, und die Formel dafür lautet 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten: also 1 durch den Kehrwert von 1.90 plus den Kehrwert von 1.90, also 1 geteilt durch 1.052631… ergibt 0.9500. Das sind 95,0 % Auszahlungsquote und 5,0 % Marge. Nicht gerundet, sondern in der Bandbreite, die aus den Eingaben folgt: je nachdem, wie weit das Buch die Nachkommastellen zieht, liegt der Schlüssel eines solch symmetrischen Marktes bei 95,0 bis 97,4 %, die Marge also zwischen 2,6 % und 5,0 %.

Was heisst das für den Leser? Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, bleiben im ungünstigen Fall fünf Rappen beim Veranstalter, und das bevor ein einziges Ergebnis feststeht. Bei einem einzelnen Einsatz von 50 Franken auf eine Quote von 1.90 ist das kein spürbarer Betrag. Bei hundert Wetten über eine Saison ist es der Preis des Programms, das der Veranstalter dafür bereitstellt.

Und die Marge sitzt nicht bei jedem Markt gleich. Sie steckt in der Quotendifferenz zwischen zwei Seiten, und sie wächst mit jeder Kombination: Wer bei Sporttip vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu einer Kombiwette verbindet, um in den Genuss des Kombiboosts zu kommen, addiert nicht nur vier Quoten, sondern vier Margen. Der Boost auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Bonus, der von zehn Spielen spricht, ist eine Umverteilung innerhalb desselben Marktes, und die Umverteilung wird aus der Marge bezahlt.

Wie eine Sporttip-Wette tatsächlich gerechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das ist die nüchterne Einordnung, die ein Vergleich an dieser Stelle schuldig ist: Beim doppelten Auf- und Abrunden verliert der Gewinner einige Rappen, und er verliert sie unabhängig davon, wie die Partie ausgeht. Wer den Unterschied zwischen 41,35 und 41,35 Franken nachrechnet, kommt auf denselben Betrag wie Swisslos. Wer sich beim Buchmacher über Quoten um 1.50 beschwert, sollte das hier einordnen: Was wie eine Kleinigkeit aussieht, sind vier Prozent.

Ein Sonderfall, der genau dieses Publikum betrifft: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei einem Mannschaftswettbewerb, an dem ein Bekannter im Kader steht, ist die Grenze schnell erreicht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Zulässigkeit und nicht dem Geschmack. Zuerst die zwei Organisationen mit Schweizer Bewilligung, dann die acht Adressen, die in der Schweiz nicht veranstalten dürfen und deren Bewilligung hier keine Kraft hat.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem geschlossensten Regelwerk

Sporttip gehört der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und läuft gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das ist keine Nebenbemerkung, sondern die Rechtsgrundlage des ganzen Angebots, und sie erklärt, warum hier fast alles über Bedingungen statt über Marketing läuft.

Zum Swisslos-Vertragsgebiet gehören die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Zwei Konten für eine Person sind nicht vorgesehen, und das ist gut so.

Beim Einsatz bewegt sich Sporttip in einem Rahmen, der für einen Tennisfreund ausreicht: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 als Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Wer den Davis-Cup-Abend mit fünf Einzelwetten plant, stösst nie an diese Grenze. Wer auf ein Finalturnier mit einer Kombiwette über mehrere Partien setzt, kann an die 1’000 Franken herankommen, und dann wird die Wette nicht angenommen — nicht gekürzt, sondern abgelehnt. Das ist ein Unterschied, der zur falschen Tageszeit an einem falschen Bildschirm Ärger macht.

Wer in Kombinationen denkt, dem sei die Bet-Builder-Funktion genannt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über diese Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne sie an, kann der Veranstalter die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. In einer alten Version dieser Bedingungen hätte das anders geendet; heute trägt der Veranstalter das Risiko des Irrtums.

Das Verdict für Sporttip fällt anders aus als bei den folgenden acht, und der Grund liegt nicht im Angebot. Es ist die einzige Bewilligung im Land, die einem Genfer nichts nützt und einem Zürcher alles. Für jemanden mit Wohnsitz im Vertragsgebiet ist es der einzige Veranstalter, bei dem eine Schweizer Aufsicht, ein Schweizer Rechtsweg und ein Register hinter der Wette stehen. Die Limite von CHF 1’000 pro Kombiwette ist der Preis dafür, und sie ist der einzige Punkt, an dem das engere Programm praktisch weh tut.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Einzugsgebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. In rechtlicher Hinsicht unterscheidet sich ihre Stellung nicht von der von Sporttip: Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa, dieselbe Schranke gegen jede ausländische Konkurrenz.

Die Zahlen der Loterie Romande zeichnen ein anderes Bild als die eines reinen Online-Anbieters. 2’350 Verkaufsstellen für sechs Kantone sind ein Vertriebsnetz, das weit über das hinausgeht, was ein Buchmacher mit einer beworbenen Website aufbaut, und 221 Mitarbeitende für diese Organisation sind wenig genug, um zu erahnen, wie schlank hier gearbeitet wird. Wer in Lausanne oder Sitten in einer Verkaufsstelle einen Wettschein für ein Davis-Cup-Wochenende abgibt, nutzt dieses Netz, und er tut es zu denselben Bedingungen, die für das Online-Konto gelten. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Folge davon, dass hier ein Veranstalter tätig ist, der Papier und Konto nicht als zwei Geschäfte führt.

Für einen Leser in Zürich, Bern oder St. Gallen ändert das nichts. Ohne Adresse in einem der sechs Kantone gibt es kein Online-Konto, und die Verkaufsstellen liegen ohnehin ausserhalb der Reichweite. Die Bewilligung ist dieselbe, das Vertragsgebiet ein anderes, und für die Mehrheit der Deutschschweizer Leser ist die relevante Auskunft über Jouez Sport die, dass es für sie nicht relevant ist. Wer in Freiburg wohnt, hat umgekehrt dieselbe Wette bei einer Organisation, die ihre Erträge in den Westschweizer Kantonen lässt.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine mitgeteilte Bewilligung ist hier nicht festgestellt, und selbst wenn es eine gäbe, hätte sie in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Wer sein Konto dort führt, kann nicht darauf zählen, dass eine selbst gesetzte Spielsperre wirkt.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung, und die bei ihm mitgeteilte Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste kommen und blockiert werden.

Der deutsche Name macht das Angebot für einen Schweizer Leser nicht zu einem schweizerischen. Wohnsitz im Kanton Zürich verleiht hier keine Aufsicht, nur eine Sprache, die vertraut klingt.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung fehlt, und die mitgeteilte hat keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Wer bei einem Finalturnier in Bologna oder Turin gewinnen sollte, klärt die steuerliche Behandlung vorher mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz gültige Bewilligung liegt nicht vor; eine mitgeteilte hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Das Angebot richtet sich trotzdem an Schweizer Spieler, und genau darin liegt die Werbeproblematik, die Art. 74 Abs. 3 BGS betrifft.

BC Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC Game hat keine Schweizer Bewilligung. Eine mitgeteilte Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und blockiert werden.

Wer dort Tennis-Länderkämpfe spielt, verlässt die Schweizer Schutzmechanismen vollständig.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung fehlt, eine mitgeteilte hätte keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann per DNS blockiert werden.

Für die Davis-Cup-Saison bedeutet das: Die Begegnung findet statt, das Konto bleibt offen, und die Schweiz schaut nicht zu.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung

Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Eine mitgeteilte Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa genommen und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Wer über ein ausländisches Konto Gewinne erzielt, sollte den Kanton Thurgau im Hinterkopf behalten, aber besser die eigene Steuerverwaltung fragen.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung liegt nicht vor, eine mitgeteilte hätte hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.

Ein Final-8-Wochenende dauert zwei Tage. Eine blockierte Domain wird innert Stunden ersetzt, und wer in dieser Zeit nicht nachsieht, merkt es erst bei der Auszahlung.

Häufige Fragen zu Davis-Cup-Wetten in der Schweiz

Kann man in der Schweiz auf den Davis Cup wetten, und bei welchen Veranstaltern?

Ja, aber nur bei einem von zwei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Welcher der beiden für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihre Wohnadresse, nicht Ihr Geschmack.

Wie ist der Davis Cup 2026 aufgebaut, und was bedeutet das für Wetten auf Länderbegegnungen?

Die 114. Ausgabe läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026, mit der ersten Qualifikationsrunde im Februar und der zweiten im September. Acht Nationen stehen im Final 8. Weil jede Begegnung ein Duell zweier Länder ist, handelt es sich um einen Zweiwegemarkt, und der lässt sich rechnerisch sauber nachvollziehen.

Welche Marge steckt in den Quoten bei Tennis-Länderkämpfen, und wie lässt sie sich abschätzen?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den er zurückzahlt: Bei zwei Quoten von je 1.90 sind das 95,0 %, die Marge also 5,0 %. Sie steckt in jedem Preis und wächst mit jeder Kombination, weil sich mit den Quoten auch die Margen multiplizieren.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gelten Senkungen und Erhöhungen?

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Oberlimite CHF 9’999 und unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Was ist steuerlich bei Gewinnen aus ausländischen Wettseiten zu beachten?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, kantonal abweichend. Bei ausländischen Anbietern greift keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis unterscheidet sich: Der Kanton Thurgau behandelt solche Gewinne als voll steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»