US Open Wetten in der Schweiz — erlaubt sind genau zwei, und beide nehmen nicht jeden
Die US Open sind seit dem 13. September 2026 gespielt, und wer heute in der Schweiz auf Tennis in New York setzen will, setzt auf die Ausgabe 2027. Das ist keine Formalie: Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen zwei Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und die Auswahl an Buchmachern, die viele Suchanfragen versprechen, existiert in bewilligter Form nicht. Wer das vor dem ersten Wettschein weiss, spart sich Lehrgeld.

Stand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern.
Was die Bewilligungspflicht den Wettenden kostet
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt sie in den Artikeln 3 lit. c und e, und beaufsichtigt werden sie von der Gespa — nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos prüft. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Sie reist nicht mit, sie deckt keine ausländische Website, sie sagt über einen Anbieter mit Sitz anderswo nichts.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite steht Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt und auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) aufsetzt. Auf der anderen Seite die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Zwei. Nicht zwei bekannte, nicht zwei empfohlene — zwei erlaubte.
Daraus folgt der erste Kostenposten, und er ist der grösste: der Wohnsitz. Ein Online-Konto setzt Aufenthalt in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Geschäftsgebiet. Bei Swisslos umfasst das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Die Grenze verläuft quer durch das Land, und sie richtet sich nicht nach Sprache allein — das Tessin gehört zum Swisslos-Gebiet.
Was der Markt einem dafür gibt, ist etwas, das sich in Euros und Rappen nicht messen lässt: Reinerträge fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. — 2024 waren es noch CHF 122 Mio. Das ist der eine Ort in diesem Geschäft, an dem der Einsatz des Wettenden nicht nur in der Bilanz eines Konzerns landet.
Der Preis der Bewilligungspflicht auf der anderen Seite ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS) genau auf, was angeboten werden darf. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, eine Esport-Abteilung ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Die Sperrliste und was sie für den Wettschein bedeutet
Wer keinen Schweizer Sitz hat, wird hier nicht verboten — der Gesetzgeber trifft den Veranstalter, nicht den Spieler. Das Bundesamt für Justiz sagt ausdrücklich, dass der Wettende nicht bestraft wird. Trotzdem ist die Rechnung nicht neutral.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend.
Was das für den Einzelnen heisst: eine Adresse, die gestern funktionierte, kann morgen ins Leere laufen, und ein Wettkonto, an das man nicht mehr herankommt, ist ein Guthaben, das man nicht mehr abrufen kann. Dazu kommt der fehlende Schweizer Rechtsschutz. Ein ausländischer Anbieter ist nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Aufsicht über seine Auszahlungen, und ein ausländisches Bewilligungspapier — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welches — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer bei einem solchen Anbieter setzt, macht sich nicht strafbar — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Und keine dieser beiden Seiten ist per Voreinstellung die sichere. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung: kein hiesiges Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, Gewinne nach kantonalem Steuerrecht unter Umständen steuerbar. Mit Bewilligung: voller Schweizer Schutz, aber zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzzwang und Identitätsprüfung. Rechnen Sie mit einer Bewilligung, nicht mit Bequemlichkeit.
Prüfsteine für die Einordnung eines Anbieters
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Zeilen in dieser Tabelle tragen Substanz, acht tragen eine Absage. Das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz darf, liest also keine Rangliste — er sucht auf der Sperrliste und findet den Anbieter dort nicht oder eben doch.
Bei X3Bet ist die gemeldete Bewilligung ein kanadisches Papier. Man kann das in die Rubrik «Bewilligung» schreiben; für Schweizer Fragen ist es so viel wert wie ein Zugticket nach New York, das man nicht gelöst hat.
Was Spielerschutz in langen Turnierwochen kostet
Ein Grand Slam läuft zwei Wochen, und das ist ein Zeitraum, in dem ein Konto mehr erlebt als an einem Fussballsonntag. Nachmittags Nachmittagssession, abends Abendsession, im Entscheidungssatz jeweils fünfzig Minuten für ein Spiel. Der Schutz im Schweizer System ist deshalb nicht auf den Suchtfall am Ende ausgelegt, sondern auf die Dosis am Anfang — und er hat einen Konstruktionsfehler, den man kennen sollte.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss von Gesetzes wegen einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Von sich aus festlegen darf der Gesetzgeber keine feste Einzahlungsgrenze, und die gibt es in der Schweiz auch nicht. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 — bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden; das Gesetz setzt 24 Stunden an, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen die 72 Stunden an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die 72 Stunden sind der teuerste Satz im Schweizer Spielerschutz — teuer für den, der sie in der falschen Richtung erlebt. Wer sich bei einem Spieler mit hohen Einsätzen ärgert und die Limite nach oben ziehen will, ist drei Tage damit beschäftigt, nicht wetten zu können. Wer sie senkt, ist sofort gebremst. Das ist die Asymmetrie, und sie ist Absicht.
Sperre, Register und die Pflicht zur Pause
Wer aufhören will, kommt in der Schweiz relativ weit. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Und wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Gespielt wird erst ab 18, online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und es gilt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos heisst das konkret: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen.
Weil der Schutz am Verkaufspunkt schwächer ist als am Bildschirm, ein Befund ohne Beschönigung: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer seine Limiten im Kopf und nicht im System hat, tut gut daran, sie im System zu setzen.
Wohin das Geld gehen darf
Ein Detail, das weniger mit Spielerschutz als mit Nachvollziehbarkeit zu tun hat, aber in dieser Kategorie landet: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, Krypto-Auszahlungen ebenso wenig, und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen — das ist eine Hausfrage, keine Aufsichtsfrage. Eine Schweizer Besonderheit zum Schluss: ein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter blockieren, gibt es hier nicht. Wer das Gegenteil liest, liest eine Erfindung.
Was in jeder Quote schon abgezogen ist
Quoten sind keine Botschaft, sie sind eine Rechnung, und in jeder Rechnung dieser Art steht auf der Gegenseite ein Abschlag des Veranstalters. Der Fachbegriff dafür ist Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: der Anteil aller Einsätze in einem Markt, der zurückgezahlt wird, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge des Veranstalters ist 100 % minus dieser Anteil.
Nehmen Sie einen bewusst einfachen Markt, keinen notierten Preis, sondern eine Rechenvorlage: zwei Ausgänge zu je Quote 1.90. Die Summe der Kehrwerte, 1 ÷ 1.90 zweimal, ergibt rund 1.0526. Der Auszahlungsanteil liegt damit bei etwa 95 %, die Marge bei ungefähr 5 %. Wer CHF 100 auf diesen Markt verteilt, bekommt im statistischen Mittel rund CHF 95 zurück — nicht als Strafe, sondern als Preis für das Geschäft. Der Abschlag steckt nicht neben der Quote, er steckt in ihr, und er ist der Grund, weshalb zwei Anbieter mit derselben Quote unterschiedlich teuer sein können. Bei drei Ausgängen zu je 3.10 liegt der Auszahlungsanteil schon bei etwa 96,8 % und die Marge bei ungefähr 3,2 %; je mehr Ausgänge ein Markt hat und je enger die Quoten stehen, desto dünner wird der Abschlag. Die Marge ist also kein fester Hausanteil, sondern eine Grösse, die zwischen ungefähr 2 und 8 % wandert, je nach Sportart, Markt und Anbieter. Ein Vergleich zweier Buchmacher über die Siegerquote allein sagt deshalb wenig; interessant wird er erst, wenn beide dieselbe Partie und denselben Markt bepreisen.
Und die Marge ist nicht die einzige Stelle, an der Geld verschwindet. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer während einer strittigen Szene schnell noch einen Wettschein abschickt, zahlt diesen Weg doppelt: einmal mit der verlorenen Zeit, einmal mit der Quote 1.00, falls die Wette in die Szene hineinrutscht.
Wie Quoten auf den Turniersieger entstehen
Eine Siegerquote ist eine Wahrscheinlichkeit in Verkaufskleidung. Der Anbieter setzt ein Feld von Spielerinnen und Spielern an, gewichtet Form, Belag, Auslosung, körperliche Verfassung und die Setzliste, und rechnet aus diesen Einschätzungen Rohquoten. Dann kommt die Marge darüber, und die Quote steht.
Zwei Dinge folgen daraus, und beide kosten den Wettenden Geld, wenn er sie ignoriert. Erstens: die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten über alle Sieganwärter liegt über 100 %. Genau diese Differenz ist die Marge, und bei einem Feld mit dreissig Namen verteilt sie sich über jede einzelne Zeile. Zweitens: die Quote folgt dem Geld. Ein Anbieter, bei dem viel auf einen Namen gesetzt wird, verengt die Quote dieses Namens und weitet die der anderen — die eigene Einschätzung des Anbieters und das Verhalten der Menge stecken beide in der Zeile, und man sieht von aussen nicht, wie viel von welchem.
Was das für die Wahl des Marktes bedeutet: die Siegerwette auf ein Einzel ist die teuerste Form, eine Einschätzung über ein zweiwöchiges Turnier auszudrücken. Je mehr Ausgänge der Markt hat, desto mehr Ausgänge trägt der Abschlag — und bei einem Grand Slam mit einem Feld von über hundert Namen ist das eine Menge Ausgänge. Wer nicht einschätzen kann, wie sich eine Verletzung in Woche zwei auf einen Halbfinal auswirkt, der gewinnt auch mit der schärfsten Quote nichts.
Einzelwette, Kombi, System, Boost — was jede Form kostet
Vier Wettformen stehen bei Sporttip zur Verfügung, und sie unterscheiden sich nicht nur in der Auszahlung, sondern im Auszahlungsanteil, den sie tragen.
Die Einzelwette ist die sauberste Form: ein Ereignis, eine Quote, eine Marge. Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette liegt er bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Kombiwette multipliziert die Quoten der einzelnen Voraussagen. Das klingt nach mehr Chancen und bedeutet in der Praxis weniger: die Margen der einzelnen Teilmärkte multiplizieren sich mit, und je mehr Beine man anhängt, desto schneller frisst der Abschlag den Vorteil einer guten Einzelquote. Rechnet man mit einer Marge von 5 % je Markt, bleiben von drei kombinierten Beinen rechnerisch etwa 85,7 % des Einsatzes im Umlauf — vorausgesetzt, alle drei Einschätzungen stimmen überhaupt. Der Kombiboost bei Sporttip greift hier an: er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Ein Bonus, der 15 richtige Voraussagen mit je mindestens 1.50 verlangt, ist kein Geschenk, sondern ein Ziel, das kaum erreicht wird.
Die Systemwette streut mehrere Voraussagen auf mehrere Wettscheine. Sie ersetzt Volltreffer durch Teilgültigkeit — der Preis sind mehr Einsätze in mehr Kombinationen, und jede davon trägt ihren eigenen Abschlag.
Die Boosts stehen im Mittelpunkt der Werbung, und ein zweiter Blick lohnt. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Vor allem: bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Bonus verschwindet also genau dann, wenn jemand einen Teil des Risikos abbauen will — und das ist der Moment, in dem ein Boost sich eigentlich bezahlt machen müsste.
Cash-Out und Bet Builder in den Regeln
Cash-Out ist in der Schweiz nicht reguliert. Er ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nichts, worauf man Anspruch hätte. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab, kann jederzeit von Swisslos geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die vollständige Antwort auf die Frage, was Cash-Out wert ist: der Unterschied zwischen dem Betrag jetzt und dem möglichen Gewinn ist der Preis der Absicherung, und er ist nirgends transparent ausgewiesen. Der Vorteil liegt bei dem, der eine Position bereut; wer ihn systematisch nutzt, verliert die Marge ein zweites Mal.
Die Bet-Builder-Funktion ist bei Sporttip der einzige Weg, voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung zu kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus Bedingungen zusammenstellt, die sich gegenseitig beeinflussen — Satzgewinn und Matchgewinn derselben Partie etwa — spielt ausserhalb der Regeln und verliert im Zweifel nicht den Einsatz, sondern die Wette.
Und ein Punkt, der selten in Quotenübersichten steht: die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Tennisturnier ist das kein Problem — es gibt keine Verlängerung. Bei anderen Sportarten hingegen schon.
Turnier, Spielplan und was der Belag mit der Quote macht
Ein Grand Slam ist ein Vierzehn-Tage-Format mit drei Konkurrenzen, und die Wahl des Marktes ist immer auch eine Wahl des Zeitfensters.
Die US Open finden im USTA Billie Jean King National Tennis Center im Flushing Meadows–Corona Park in Queens, New York City statt. Gespielt wird seit 1978 auf Hartplatz; von 1975 bis 1977 war der Belag Sand, von 1881 bis 1974 Rasen. Veranstalter ist die United States Tennis Association (USTA), erstmals ausgetragen wurden sie 1881 im Newport Casino in Rhode Island.
Das Arthur Ashe Stadium, der Hauptplatz, fasst 23’771 Sitzplätze, wurde 1997 eröffnet und erhielt 2016 ein schliessbares Dach für 180 Millionen US-Dollar. Ein Dach ist keine Architekturfrage, sondern eine Wettfrage: wo Regen eine Partie unterbrechen kann, verschiebt sich der Spielplan, verschieben sich die Quoten und verschiebt sich der Moment, in dem ein Live-Markt überhaupt existiert. Das Dach verkürzt diese Unterbrechungen auf dem Hauptplatz — auf den Aussenplätzen nicht.
Die Ausgabe 2026 lief vom 30. August bis 13. September 2026 in New York City auf Hartplatz. Das Gesamtpreisgeld betrug 108 Millionen US-Dollar, ein Anstieg um 21 % gegenüber dem Vorjahr; die Einzelsieger erhielten jeweils 5’500’000 $. Die nächste Ausgabe folgt 2027; ein Spielplan dafür liegt hier nicht vor, und geratene Daten wären schlechter als keine.
Tiebreak, Rekorde und der Entscheidungssatz
Seit 2022 gilt im Entscheidungssatz — dritter Satz bei den Damen, fünfter bei den Herren — bei 6:6 ein Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Von 1971 bis 2021 wurde jeder Satz mit einem Tiebreak bis 7 Punkte entschieden, im Entscheidungssatz bis 2021 ohne Zwei-Punkte-Regel im selben Umfang.
Für Satzwetten ist das der grösste Einzelfaktor der letzten Jahre. Ein Entscheidungssatz, der bis 6:6 geht, kann nicht mehr in vier Punkten enden; die Wahrscheinlichkeit eines langen Satzes und damit eines späten Satzendes ist gestiegen. Ein Markt auf den Sieger des Entscheidungssatzes ist damit weniger vorhersagbar als vor 2022, und wer auf 2:1 oder 3:1 in Sätzen setzt, rechnet heute mit einem Ergebnis, das ein paar Punkte länger braucht, als er es früher gebraucht hätte.
Die Rekorde im Einzel setzen die Messlatte: im Herreneinzel halten William Larned, Richard Sears und Bill Tilden mit je 7 Titeln den Rekord, im Dameneinzel Molla Mallory mit 8 Titeln. Solche Zahlen sind für die Quote eines laufenden Turniers ohne Belang; sie erklären aber, warum ein Name am Ende einer Karriere an einer bestimmten Zahl hängt — und warum ein Sieg bei den US Open für die Rezeption eines Sportlers mehr zählt als der fünfte Titel an einem kleineren Ort.
Das Herreneinzel 2026 gewann Alexander Zverev (Deutschland) gegen Ben Shelton mit 6:3, 7:6(2), 5:7, 6:2. Das Dameneinzel gewann Jelena Rybakina (Kasachstan) gegen Aryna Sabalenka mit 6:4, 5:7, 6:2. Die Ergebnisse sind entschieden; für die Ausgabe 2027 taugen sie als Formhinweis, nicht als Begründung einer Quote.
Was der Belag verlangt, lässt sich in einem Satz sagen: Hartplatz belohnt Aufschlag und ersten Schlag nach dem Aufschlag, bestraft lange Grundlinienduelle, und er verzeiht keine langsame Beinarbeit. Wer die Form eines Spielers einschätzen will, schaut nicht auf die reine Bilanz der letzten Wochen, sondern auf die Bilanz auf Hartplatz, auf die Zahl der gespielten Matches seit dem letzten Turniersieg und darauf, ob eine Verletzungspause vor oder hinter ihm liegt. Eine Verletzungspause ist der Faktor, der in keiner Rangliste steht und jeden Quotenvergleich verzerrt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Der Vergleich führt die zwei Veranstalter mit Bewilligung zuerst, dann acht ausländische Namen ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz bekannt sind und hier auftauchen. Sie stehen in derselben Reihenfolge wie in jeder anderen Auswertung: nach dem Umfang des Wettangebots zum Turnier, den Limiten und der Nachvollziehbarkeit der Auszahlung.
Vorweg etwas zur Reichweite: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; jede Plattform bedient ihr eigenes Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz dort offen. Ein Vergleich, der alle zehn in eine Reihe stellt, tut so, als wären sie dieselbe Art von Angebot. Sie sind es nicht, und keine Zeile in der Tabelle «Prüfsteine für die Einordnung eines Anbieters» macht aus einem Anbieter ohne Bewilligung einen legalen.
Swisslos Sporttip: das Angebot mit dem engsten und zugleich strengsten Rahmen
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung besteht aus zwei Teilen: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto ist für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen — die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der am häufigsten übersehene Umstand bei Sporttip ist, dass Limiten und Werkzeuge zusammengehören, aber nicht dasselbe sind. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage kommt hinzu. Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren.
Wo die Angaben zur Marge des Anbieters fehlen — es ist eine Grösse, die sich nur aus den Quoten eines konkreten Marktes erschliesst und mit jedem Markt wechselt —, gilt der Abzug kalter Logik: Bepreisen Sie dieselbe Partie bei beiden Veranstaltern, rechnen Sie den Auszahlungsanteil über alle Ausgänge aus, und der Unterschied zeigt sich in Zahlen statt in Worten.
Die Einsätze liegen bei CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombiwette, bei CHF 10’000 für eine Systemwette, und Swisslos kann das jederzeit ändern. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50, die Quoten- und Profitboosts gelten nur online und verfallen bei einem Cash-Out. Das ist ein Angebot für den, der die Bedingungen liest: die interessantesten Erhöhungen hängen an einer Konstellation, die man einhalten muss, und an einem Verzicht auf die Absicherung.
Wer in Zürich oder Bern wohnt, findet hier das dichteste Regelwerk im Land, eine Bewilligung mit Schweizer Aufsicht und einen Wohnsitz, der zusammenpasst. Das ist der Punkt. Nicht die Quote.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, sechs Kantone, ein eigenes Angebot
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Auch hier stehen Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto richtet sich an Personen in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Organisation nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Weg zu einem Konto führt hier nicht zwingend über den Bildschirm, und das ist in dieser Region ein Vorteil gegenüber dem reinen Online-Angebot: 2’350 Verkaufsstellen bedeuten, dass eine Registrierung, eine Einzahlung und eine Frage auch am Schalter erledigt werden können — von Menschen, die die Kundschaft kennen. Bei einer Verlustlimite, die man selbst setzen muss, ist das kein Nebenaspekt.
Was in der Westschweiz anders aussieht, ist der Markt selbst. Die Kundenzahl auf beiden Seiten der Sprachgrenze bestimmt, wie tief ein Anbieter in Nischenmärkte hinein bepreisen kann, und ein kleineres Publikum bedeutet weniger Märkte und weniger Bewegung in den Quoten. Wer ein ganzes Turnier über dieselben Märkte bespielen will, braucht Geduld.
Für einen Wettenden in Genf bleibt der Blick über die Kantonsgrenze trotzdem die zweitbeste Option, nicht die erste: ein Konto bei Sporttip lässt sich nicht eröffnen, wenn der Wohnsitz im Wallis liegt. Und wer in der Westschweiz lebt und einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt, gibt genau die Rechtsschutz- und Aufsichtsmechanik auf, die in seiner Region über 2’350 Verkaufsstellen mitfinanziert wird — die Rechnung ist auch eine regionale.
Rollbit: bekannt, ohne Bewilligung, und die Liste kann kommen
Rollbit steht in dieser Aufstellung ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS, die in der Schweiz Geltung hätte, ist hier nicht festgestellt. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rückgriff, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste und damit hinter eine DNS-Sperre der Telekom-Anbieter geraten.
Für Leser, die diesen Namen über andere Wege finden, ist der entscheidende Punkt nüchtern: ein ausländisches Bewilligungspapier, gleich welcher Herkunft, hat in der Schweiz keine Kraft, und die 671 Domains auf der Sperrliste Ende 2025 waren nicht alle unbekannt, als sie auf die Liste kamen. Die Liste wächst, und Domain-Hopping verkürzt die Halbwertszeit einer erreichbaren Adresse auf Stunden.
Was die Aufstellung nicht leisten kann, ist eine Aussage über Rollbits Wettangebot zum Turnier. Dazu steht hier nichts, und ein Vergleichswert, der an dieser Stelle erfunden wäre, würde die ganze Tabelle entwerten.
MyStake: ein weiterer Name ohne Schweizer Papier
MyStake steht in derselben Rubrik: ohne Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei den drei nüchternen Feststellungen, die für diese Gruppe gelten — kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, kein Schutz durch die Schweizer Aufsicht. Und die Möglichkeit, dass die Domain hinter einer DNS-Sperre verschwindet.
Wer ein Konto bei einem Anbieter ausserhalb der bewilligten Ordnung führt, tut das auf eigenes Risiko in einem sehr konkreten Sinn: das Guthaben liegt nicht bei einer Einrichtung, die einer Schweizer Aufsicht untersteht, und eine Beschwerde hat keinen Adressaten in der Schweiz. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden; der Spieler wird nicht bestraft, sein Geld aber auch nicht geschützt.
AmunRa: gemessen an den Kriterien, in denen es hier gemessen werden kann
AmunRa tritt hier ohne Schweizer Bewilligung an. Die Bewertungskriterien dieses Vergleichs sind das Wettangebot zum Turnier, die Limiten und die Nachvollziehbarkeit der Auszahlung — und keines davon lässt sich für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an einer hiesigen Aufsicht messen.
Das ist keine Lücke in diesem Text, sondern eine Eigenschaft der Sache. Für Swisslos und Loterie Romande gibt es ein Bewilligungsverfahren, ein Aufsichtsgremium und ein Sperrregister, gegen das man jede Angabe prüfen kann. Diese Prüfstruktur existiert für die übrigen acht Namen nicht, und deshalb misst ein Vergleich sie zwangsläufig an dem einen Kriterium, das sich ohne Mitwirkung des Anbieters feststellen lässt: ob eine Schweizer Bewilligung vorliegt. Liegt sie nicht vor, ist das Ergebnis negativ, ohne dass über die Qualität der Plattform etwas gesagt wäre.
Duelbits: die Sperrliste als Risiko im Hintergrund
Bei Duelbits wiederholt sich das Bild, und es lohnt sich, es einmal aus der Perspektive des Kontos zu betrachten. Ein Nutzer legt Geld ein, setzt über Wochen, gewinnt ein Guthaben an — und braucht am Ende einen Weg zum Geld. Bei einem bewilligten Veranstalter ist dieser Weg durch Art. 50 Abs. 2 VGS vorgezeichnet: Auszahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung bestimmt die Hausordnung, wie Auszahlungen laufen, und es gibt keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte, wenn sie nicht laufen.
Dazu kommt die Sperrliste. Eine Domain auf dieser Liste verschwindet aus dem direkten Zugriff, und ein Konto, das man nicht erreicht, ist ein Guthaben, das man nicht abruft. Wer heute anfängt und in zwei Jahren weitermachen will, sollte die Sperrliste nicht als statisches Dokument behandeln. Sie hatte am 3. September 2019 ihren ersten Eintrag und Ende 2025 bereits 671 Domains.
Gamdom: was ein fremder Name für die Steuererklärung bedeutet
Gamdom gehört in die Gruppe der acht ohne Schweizer Bewilligung. Der Name ist aus anderen Zusammenhängen bekannt; in einer Schweizer Wettbetrachtung führt das zu einer Frage, die nichts mit der Plattform selbst zu tun hat.
Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt diesen Freibetrag ab 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 an, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer bei einem Schweizer Veranstalter gewinnt, wird in aller Regel weit unter dieser Grenze bleiben: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Ausserdem fallen in diesem Fall keine Steuern auf Einsätze an — eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Bei Gewinnen aus Anbietern im Ausland sieht es anders aus: die Verrechnungssteuer greift nicht, aber die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich. Für Thurgau etwa gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Das ist ein Grund mehr, die eigene kantonale Verwaltung zu fragen, statt einer Faustregel zu folgen. Steuerliche Fragen klärt man mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Der kantonale Steuerfreibetrag ist nicht der Bundesfreibetrag, und er unterscheidet sich von Kanton zu Kanton — «je nach Kanton» ist hier keine Ausrede, sondern die einzige korrekte Angabe.
BetLabel: derselbe Befund, andere Rechnung
BetLabel ist ohne Schweizer Bewilligung. Damit ist die Aussage dieses Abschnitts auch schon erschöpft, was die Beurteilung nach Schweizer Massstab angeht, und es wäre unehrlich, sie mit Floskeln zu strecken.
Der praktische Punkt für einen Wettenden, der diesen Namen in Erwägung zieht, ist die Umkehr der Beweislast. Bei Swisslos und Loterie Romande muss der Anbieter nachweisen, dass er darf — er hat die Bewilligung, und man kann sie prüfen. Ohne Bewilligung muss der Wettende selbst herausfinden, wem er sein Geld anvertraut, und zwar in einer Rechtsordnung, in der ein ausländisches Papier keine Geltung hat und eine Beschwerde keinen Schweizer Adressaten kennt. Diese Umkehr ist der eigentliche Preis, nicht die Gebühr.
ZotaBet: warum die Gespa nur eine Liste führt
Bei ZotaBet steht wieder kein Schweizer Bewilligungspapier. Und hier lohnt sich ein Satz zur Aufsichtsarchitektur, weil er erklärt, warum diese Liste so kurz ist.
Die Gespa führt keine Positivliste erlaubter Buchmacher jenseits der beiden Veranstalter, weil es keine gibt. Sie führt eine Sperrliste ausländischer Domains. Wer die Frage «Ist dieser Anbieter in der Schweiz erlaubt?» beantworten will, hat zwei Wege: er prüft, ob es sich um Swisslos oder Loterie Romande handelt, oder er sucht den Namen auf der Sperrliste. Ein Anbieter, der auf der Sperrliste nicht auftaucht, ist damit nicht erlaubt — er ist nur noch nicht blockiert. Das ist ein Unterschied, der bei jeder Anfrage zu diesem Thema verloren geht.
X3Bet: eine gemeldete kanadische Bewilligung und ihre Reichweite
X3Bet ist der eine Fall in dieser Gruppe, bei dem Drittanbieter eine Bewilligung nennen: Tobique in Kanada. Das ist der einzige Unterschied zu den übrigen sieben Namen, und er verändert nichts an der Schweizer Lage — ein ausländisches Bewilligungspapier hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Bewilligung ist eine nationale Erlaubnis, kein Reisepass.
Die gemeldete Herkunft sagt ausserdem etwas über die Auffindbarkeit: ein Anbieter ohne Schweizer Aufsicht ist nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer bei einem solchen Anbieter ein Guthaben hält und sich auf den Standort seines Anspruchs verlässt, verwechselt die Rechtsordnung des Veranstalters mit der eigenen. Es ist die eigene, die beim Auszahlungsversuch zählt.
Online US Open Wetten in der Schweiz: was am Ende übrig bleibt
Die ehrlichste Zusammenfassung dieser Materie steht in der Ausgangslage selbst. Die US Open 2026 liefen vom 30. August bis 13. September 2026 und sind entschieden; jede Suche nach einem Wettschein auf ein Turnier, das gespielt ist, führt zur Ausgabe 2027. Wer das früh genug versteht, spart sich die Suche nach einem Live-Markt, den es nicht mehr gibt.
Der zweite Befund ist unbequemer. Ein Markt mit zehn Namen in einer Vergleichstabelle ist in der Schweiz kein Markt mit zehn Buchmachern. Es sind zwei Veranstalter mit Bewilligung und acht Namen, die hier auftauchen, ohne hier zugelassen zu sein. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, der Wohnsitz entscheidet über den Zugang, und die Gespa publiziert nur eine Sperrliste — keine Liste weiterer Erlaubter. Wer das einmal verinnerlicht hat, liest jede Buchmacherübersicht anders.
Kosten, in der Reihenfolge ihrer Grössenordnung: die Marge steckt in jeder Quote und wandert je nach Markt und Sportart zwischen ungefähr 2 und 8 %; sie ist bei einer Siegerwette auf ein Feld von über hundert Namen teurer als bei einem Drei-Weg-Markt, weil sie sich über mehr Ausgänge verteilt. Kombiwetten multiplizieren diese Abschläge mit. Ein Boost, der fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 verlangt oder bei einem Cash-Out verfällt, ist kein Preisnachlass, sondern eine Bedingung. Die Verlustlimiten kosten nichts und nützen viel, aber sie schützen nur, wenn sie gesetzt und nicht nur gelesen sind. Und die Steuerfrage kostet nur den, der sie auf dem falschen Weg beantwortet — bei Gewinnen aus einem Schweizer Grossspiel bleibt der typische Wettende unter dem Steuerfreibetrag und zahlt nichts, während Gewinne aus einem Anbieter im Ausland nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein können.
Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat mit Swisslos Sporttip das dichteste Regelwerk und die Schweizer Aufsicht im Rücken. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport dasselbe Recht und dazu 2’350 Verkaufsstellen, an denen ein Konto auch ohne Bildschirm entsteht. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat keinen Zugang zu einem bewilligten Anbieter — und muss entscheiden, was ihm die Ordnung wert ist, in der seine Wette stattfindet.
Am Ende bleibt eine Einschätzung, die jede Wettentscheidung mitbringen muss: Ergebnisse lassen sich nicht vorhersagen. Form, Belag, Setzliste und Ruhetage sind Material für eine Einschätzung, nicht für eine Gewissheit. Tips sind ein Werkzeug zum Denken, kein Rezept zum Gewinnen, und jede Quote trägt den Abschlag schon in sich.
Häufige Fragen zu Wetten auf die US Open in der Schweiz
Dürfen in der Schweiz Wetten auf die US Open platziert werden, und bei welchen Veranstaltern?
Ja, aber nur bei den zwei Veranstaltern, die eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide bedienen ihr eigenes Gebiet, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz dort voraus. Eine Liste weiterer erlaubter Buchmacher gibt es nicht.
Wie entsteht die Quote auf den Turniersieger, und was bedeutet die Marge?
Der Anbieter gewichtet Form, Belag, Auslosung und Setzliste, leitet daraus Rohquoten ab und legt seine Marge darüber. Diese Marge ist 100 % minus dem Auszahlungsanteil, gerechnet als 1 ÷ Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Markts. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt sie bei ungefähr 5 %.
Was bedeutet der Tiebreak bis 10 Punkte im Entscheidungssatz seit 2022 für Satzwetten?
Seit 2022 wird der Entscheidungssatz bei 6:6 bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung gespielt, bei den Damen im dritten, bei den Herren im fünften Satz. Vorher galt durchgehend der Tiebreak bis 7. Ein Satz, der bis 6:6 geht, kann seither nicht mehr in vier Punkten enden.
Welche Rolle spielen Hartplatz und Form bei einer begründeten Einschätzung vor dem Turnier?
Gespielt wird seit 1978 auf Hartplatz. Der Belag belohnt Aufschlag und den ersten Schlag danach und bestraft lange Grundlinienduelle. Für eine Einschätzung zählen daher eher Hartplatzbilanz, Zahl der gespielten Matches und eine allfällige Verletzungspause als die reine Wochenbilanz auf anderen Belägen.
Wie werden Gewinne aus Wetten auf Turniere steuerlich behandelt?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 an, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Fragen klärt die kantonale Steuerverwaltung.
Was gilt für Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und für die Sperrliste der Gespa?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Solche Anbieter hängen nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rückgriff. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS blockiert werden: seit dem 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains. Der Spieler wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.
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