Gratiswetten Sportwetten Schweiz 2026: Zehn Anbieter, zwei Bewilligungen und ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51)

Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 aktiv.

Eine Gratiswette klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist sie eine Bewilligungsfrage. Wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Vierunddreissig Freigaben für ein ganzes Land, in einem ganzen Jahr. Wer auf einer ausländischen Seite ein Neukundenangebot sieht, schaut auf Sportwetten, die in der Schweiz niemand veranstalten darf – und auf ein Guthaben, dessen Bedingungen kein Schweizer Gericht prüft.

Das ist der Rahmen, um den es auf dieser Seite geht. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind interkantonale Organisationen, beide bedienen ihr eigenes Gebiet, und beide dürfen einem Konto nur Menschen mit Wohnsitz in diesem Gebiet öffnen. Was danach kommt, ist keine Marketingfrage, sondern eine Rechnung: Wie viel Guthaben gibt es, wie lange gilt es, was muss der Wettende tun, damit es zu Geld wird – und was davon bleibt am Ende übrig.

Wer das einmal durchgerechnet hat, sieht die Neukundenangebote mit anderen Augen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande fand zwischen Dezember 2025 und März 2026 statt und verteilte CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Empfänger, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung, in der Gratiswetten in der Schweiz stattfinden. Nicht 100 Franken, nicht ein verzehnfachtes Startguthaben, sondern ein Zehner mit Frist und einer Bedingung, die man übersieht.

Diese Bedingung ist der eigentliche Gegenstand der Seite. Der Einsatz einer Gratiswette wird zusammen mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer CHF 10 auf Quote 1.90 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 19, sondern CHF 9. Die reguläre Auszahlung einer Gratiswette setzt sich also anders zusammen als die einer Einzahlung, und dieser Unterschied ist kein Detail in den AGB, sondern der ganze Wert des Angebots. Man könnte sich darüber ärgern. Besser ist es, ihn vorher zu kennen.

Rechtslage: Warum Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligung braucht

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Wer Casino-Aufsicht mit Sportwettenaufsicht verwechselt, landet bei der ESBK – die aber nur Casinos beaufsichtigt und mit Sportwetten nichts zu tun hat.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Hürden sind kumulativ. Es braucht eine Veranstalterbewilligung, und es braucht zusätzlich eine Bewilligung je Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 des Geldspielgesetzes. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz; Artikel 4 BGS lässt daran keinen Zweifel. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – es gibt also keine Liste weiterer bewilligter Sportwettenanbieter, aus dem einfachen Grund, dass es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos organisiert seine Wetten über die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Das Wettprodukt heisst Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, zwei Sprachregionen, zwei getrennte Kontenkreise.

Für den Wettenden heisst das: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus – Artikel 47 Absatz 3 VGS – und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Deutschschweizer aus dem Aargau kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, eine Westschweizerin aus Genf keines bei Sporttip. Das ist keine Härte des Anbieters, sondern die Grenze, die die Kantone selbst gezogen haben. Der Reinertrag geht zu gemeinnützigen Zwecken in die Kantone, geregelt in Artikel 125 BGS. Es ist, mit anderen Worten, ein Spiel, dessen Überschuss nicht in eine private Bilanz fliesst.

Art 75: Vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben

Die Regel, die diese Seite trägt, steht in Artikel 75 Absatz 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nicht eine Meldung, nicht eine nachträgliche Prüfung – eine Zustimmung im Voraus. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 zeigen, wie eng dieser Trichter ist: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos.

Und damit zur wichtigsten Konsequenz für alles, was auf ausländischen Portalen als «Gratiswette ohne Einzahlung» beworben wird. Diese Anbieter stehen nicht unter Schweizer Aufsicht, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben – es kann sie also gar nicht treffen. Wer dort spielt, spielt in einem Raum ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Aktionen sind dort grösser. Sie sind es aus genau diesem Grund.

Bei bewilligten Anbietern gilt zusätzlich Artikel 74 BGS: Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen, sich nicht an Minderjährige und nicht an gesperrte Personen richten. Und Artikel 74 Absatz 3 verbietet die Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist. Die Busse dafür kann nach Artikel 131 BGS bis zu CHF 500’000 betragen. Wer eine ausländische Gratiswette bewirbt, bewegt sich in diesem Bereich, auch wenn er selbst nur ein Banner schaltet.

Eine Einschränkung, die kursiert, ist dagegen schlicht falsch: Ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es in der Schweiz nicht. Das ist eine deutsche Diskussion. Wer sie hier sucht, sucht sie vergeblich.

Der Bestand an Gratiswetten in der Schweiz ist also klein, und er bleibt klein. Wer das als Mangel liest, liest es aus der Perspektive des Angebots. Aus der Perspektive des Wettenden ist es ein Filter, und ein recht guter.

Spielerschutz: Was Limiten, Sperren und Verifikation kosten

Limiten sind in der Schweiz keine Kulanz des Anbieters, sondern Pflicht des Veranstalters und Entscheid des Spielenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, geregelt in Artikel 87 VGS. Gesetzt werden sie vom Spielenden – und zwar vor der ersten Teilnahme, nicht nach dem ersten Verlust.

Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Statuten sehen 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an – eine Wartezeit, die sich wie Schikane anfühlt und genau das Gegenteil ist: Sie ist die einzige Bremse zwischen einem schlechten Abend und einem grösseren Einsatz. Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Und die Limite gilt auch dann, wenn mit Gratisguthaben gespielt wird. Das ist der Punkt, an dem der Schutzwall und das Angebot sich berühren. Wer CHF 10 Gratisguthaben einsetzt, spielt gegen dieselbe Verlustlimite wie mit eigenem Geld. Das Guthaben ist gratis, die Verantwortung nicht.

Die Spielsperre ist jederzeit möglich. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle nach Artikel 81 BGS. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – die Sperre ist also nicht bloss eine Bildschirmmeldung.

Die Gespa führt hier keine Beschönigung. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, beschreibt ihn nicht so, wie er gemessen aussieht. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen; online sind Minderjährige nach Artikel 72 BGS ohnehin nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität – Artikel 47 bis 52 VGS.

Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist ein Vorgang, den man einmal durchläuft, und ein Sperrregister, das nur greift, wenn die Verifikation echt ist.

Ein Punkt, der die Kostenfrage unmittelbar berührt: Es gibt keine anonyme Auszahlung und keine Krypto-Auszahlung im bewilligten Schweizer Sportwettangebot. Auszahlungen gehen nach Artikel 50 Absatz 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, und eine Kreditierung an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS ausgeschlossen. Wer das als Bequemlichkeit betrachtet, verwechselt zwei Dinge. Es ist der Preis dafür, dass ein Gewinn nicht an einer Stelle landet, an der ihn niemand mehr zuordnen kann.

Was ein Schweizer Konto an Zahlungswegen kennt, lässt sich bei Swisslos ablesen: PostFinance Pay wird zum Aufladen des Spielkontos angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daraus folgt nicht, dass jeder Schweizer Anbieter jede Zahlungsart führt; welche ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen. Und, weil die Behauptung regelmässig auftaucht: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Was existiert, ist die Sperrliste der Gespa.

Spielguthaben: Fristen, Obergrenzen und die Sache mit dem Auszahlungsverbot

Geld auf dem Spielerkonto bewegt sich in einem engeren Korsett als auf einem Bankkonto. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Deckel fällt, bevor man ihn erreicht – das ist ungewöhnlich, aber konsequent.

Auszahlungen sind bei Swisslos zweimal im Jahr 365 Tagen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – dieselbe Regel gilt bei der Loterie Romande.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos liegt dieselbe Schwelle bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung: bis dahin automatisch ins Wallet, darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Wer Gratiswetten in der Schweiz verstehen will, muss diese Grenze verstehen: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es kann nur wieder eingesetzt werden. Eine Gratiswette ist damit kein Geldgeschenk, sondern ein zusätzlicher Wettrahmen mit begrenzter Laufzeit – bei der Aktion der Loterie Romande 30 Tage, bei 7’000 Stück ausgegebenem Guthaben. Was nicht auszahlbar ist, ist kein Guthaben im Sinne des Wortes. Es ist ein Gutschein auf einen Wettschein.

Gratiswetten und Neukundenangebote: der echte Wert

Die Mechanik einer Neukunden-Gratiswette lässt sich in vier Elementen ausdrücken, und jedes davon kostet den Wettenden etwas: die Summe, die Frist, die Mindestquote und die Frage, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt wird. Das erste Element ist das, mit dem geworben wird. Die anderen drei stehen in den Teilnahmebedingungen, und dort entscheidet sich, ob das Angebot etwas wert ist.

Der Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Das ist die Regel, die aus CHF 10 auf Quote 1.90 in einem Zwei-Weg-Markt keine CHF 19 macht, sondern CHF 9. Wer eine Gratiswette weiterrechnet wie einen normalen Einsatz, rechnet sich selbst zu reich.

Beim regulären Wetten hat die Frist meist dann Bedeutung, wenn sie abgelaufen ist. Bei Gratisspielguthaben ist sie die halbe Sache. Die CHF 10 Spielguthaben der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren 30 Tage gültig, datiert auf den Eingabezeitpunkt des Codes im verifizierten Konto; die Aktion selbst fand zwischen Dezember 2025 und März 2026 an 7 Aktionstagen statt, mit insgesamt 7’000 Stück und einem Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde. Wer den Code hatte, aber in jenen 30 Tagen nicht zum Setzen kam, hatte nichts. Es gab keine Auszahlung, in die das Guthaben hätte übergehen können – es ist nicht auszahlbar, und das ist keine Auslegungsfrage.

Die Mindestquote ist das dritte Element. Sie ist die stille Bedingung: Sie verhindert, dass jemand Gratisguthaben auf ein sehr wahrscheinliches Ereignis setzt und den Rest des Angebots durch kalkulierte Auszahlung abträgt. Steht eine Mindestquote von 1.50 in den Bedingungen, dann ist die Wette selbst dann eine Wette, wenn das Guthaben gratis war.

Umgekehrt gibt es bei den bewilligten Veranstaltern Elemente, die in ausländischen Bedingungen selten sind, weil sie dort meist Ansätze mit Rollover-Bedingungen sind. Swisslos kennt einen Kombiboost, der nur online gilt – Prematch, Live, Systemwetten – und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Gratisguthaben, sondern ein Zuschlag auf einen Gewinn, der erst einmal entstehen muss.

Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der wichtigste: Wer die Wette vorzeitig auflöst, verliert den Zuschlag. Der Boost honoriert Durchhalten, nicht Umsicht. Man muss das nicht gut finden, aber man sollte es wissen, bevor man die Position schliesst.

Und dann ist da die Frage nach der Auszahlbarkeit. Ein Bonus, der als Spielguthaben ankommt, ist kein Geld, das auf dem Konto ankommt. Die 3-Prozent-Kommission ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen bei Swisslos ist die Gegenprobe: Selbst beim eigenen Guthaben ist die Auszahlung an zwei kostenlose Vorgänge gebunden, danach wird sie ein Kostenfaktor.

Was die Gratiswette rechnerisch einbringt

Die Prescribed Calculation dieser Seite gehört hierher. Nehmen wir die CHF 10 Spielguthaben als Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, und ein illustratives Zwei-Weg-Zeitfenster mit Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist dann 1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90, also rund 95 Prozent.

Der Wert des Guthabens ergibt sich aus dem Betrag multipliziert mit Quote minus eins, geteilt durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei CHF 10 und Quote 1.90 sind das CHF 10 mal 0.90 geteilt durch 1.90 mal 0.95. Das liegt unter CHF 5. Genauer: Der durchschnittliche Wert des Gratisguthabens bewegt sich in einem Band von etwa CHF 4 bis CHF 5, unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird. Bei einem Markt mit einer niedrigeren Auszahlungsquote liegt der Wert darunter, bei einer höheren darüber – der relevante Markt entscheidet also mit.

Das ist die Durchschnittsbetrachtung, und man muss sie so lesen, wie sie da steht. Ein einzelner Wettschein zahlt entweder CHF 9 aus oder gar nichts. Der Wert des Angebots ist über viele Wetten hinweg rund die Hälfte des nominellen Guthabens. Wenn also ein Portal mit einer «Gratiswette über CHF 100» wirbt, ist der nominelle Betrag die Zahl, die Aufmerksamkeit erzeugen soll; der durchschnittliche Wert liegt jedenfalls in der Nähe, in der die CHF 10 liegen, aus denen man ihn nicht mehr sehen kann, wenn er nicht mehr in Franken ausgedrückt wird.

An dieser Stelle lohnt ein nüchterner Blick auf die Gebühren, die der Markt selbst trägt – die Marge. Sie sitzt in jeder Quote, auch in der, auf die eine Gratiswette gesetzt wird. Rund 5 Prozent sind es in diesem illustrativen Zwei-Weg-Markt, und sie bleibt beim Veranstalter, egal, ob das Guthaben gratis war oder nicht. Ein Geschenk, das in einer Maschine gespielt wird, die ihren Anteil einbehält, ist ein Geschenk mit eingebautem Abschlag.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Wer Gratiswetten in der Schweiz sucht, trifft zwei Gruppen an, und sie gehören nicht in einen Topf. Die erste Gruppe sind die beiden bewilligten Veranstalter: Swisslos mit Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport. Die zweite Gruppe sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, auf die Schweizer beim Suchen stossen. Sie sind hier aufgeführt, weil man sie kennen sollte, wenn man sie sieht – nicht, weil sie hier erlaubt wären. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Wer anderes anbietet, handelt ohne Erlaubnis.

Was beim Vergleich zählt, ist nicht die Höhe eines Gratisbetrags. Ein Gratisbetrag allein sagt über einen Anbieter ungefähr so viel wie ein Rabattaufkleber über die Qualität eines Geschäfts. Relevant sind Quotenhöhe und Marge: Wie viel von jedem Franken, der auf dem Markt liegt, kommt zurück? Dann die Einsatzlimiten, also die Frage, ob sich eine Strategie überhaupt in der Grössenordnung der eigenen Bankroll bewegen lässt. Dann die Zahlungswege, also ob und wie schnell Geld ankommt und was es kostet.

Und eine vierte Frage, die vor den Zahlen kommt: Steht der Anbieter in Verbindung mit dem Schweizer Sperrregister? Wer sich selbst sperren lässt, sperrt sich bei einem bewilligten Anbieter mit Wirkung. Bei einem ausländischen sperrt er sich bei einem Anbieter, der diese Liste nicht kennt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Roobet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
GG.BET Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle hat eine Spalte, die auf den ersten Blick gleichförmig aussieht. Sie ist es nicht. Der Unterschied zwischen den ersten zwei Zeilen und den übrigen acht betrifft nicht das Marketing, sondern den Rechtsrahmen: Die einen dürfen, die anderen dürfen nicht. Alles Weitere – Quoten, Märkte, Boni – ist zweitrangig gegenüber dieser einen Feststellung, und genau deshalb steht sie hier mit dem Paragrafen daneben und nicht in einer Fussnote.

Rechtswidriges Veranstalten von Sportwetten ist kein Kavaliersdelikt. Nach Artikel 130 BGS steht darauf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Wer dabei ohne Bewilligung gespielt hat, wird nicht bestraft – das Bundesamt für Justiz hält das fest. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Der Spielende trägt also das Risiko, ohne Adressat des Verfahrens zu sein. Das ist die unangenehmste Konstellation im ganzen Rechtsrahmen: keine Strafe, aber auch kein Schutz.

Und dann ist da die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert auf den 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt dabei unter anderem Interwetten und Bet-at-Home an; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Wer diese Anbieter sucht, findet sie also weiterhin. Der Block ist eine Hürde, kein Zaun.

Ehrlich gerechnet heisst offshore etwas Bestimmtes: kein Schweizer Bewilligungsschutz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sein können. Bewilligt heisst ebenso Bestimmtes: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung die sichere Wahl.

Bewilligte Veranstalter: Swisslos mit Sporttip

Sporttip ist die Schweizer Sportwette für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Was hier zuerst auffällt, ist die Grösse des Netzes: Die Veranstalterin ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt läuft unter dem Dach einer Genossenschaft, und der Ertrag geht nach Artikel 125 BGS zu gemeinnützigen Zwecken in die Kantone. Wer bei einem Gewerbebetrieb gewettet hat, weiss, wohin die Marge geflossen ist; hier weiss er es auch.

Die Einsatzlimiten sind der Punkt, an dem die Schweiz für ausländische Verhältnisse klein wird, und sie sind bei Sporttip ausdrücklich Veranstalterbedingungen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswetter ist das reichlich. Für jemanden, der mit grösseren Einsätzen arbeitet, ist die Systemwette das Gefäss, in dem sich mehr unterbringen lässt – und CHF 10’000 bleiben eine Grenze, die man im Voraus kennen muss, weil eine abgelehnte Wette im falschen Moment einfach nicht existiert.

Der Kombiboost ist die Antwort von Sporttip auf das, was ausländische Anbieter als Bonus verkaufen. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Gratisguthaben mit Laufzeit, sondern eine Staffel: Um wirklich etwas zu bewegen, braucht es zehn bis fünfzehn Voraussagen mit anständiger Quote in einer Wette. Wer das schafft, hat es verdient. Wer es nicht schafft, hat CHF 1 weniger riskiert als beim maximalen Systemeinsatz, und das ist die durchaus elegante Seite daran.

Auch der Rest des Regelwerks ist ungewöhnlich konkret. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Anders gesagt: Wer Korrelationen selbst zusammenbaut, riskiert, dass der Schein verschwindet. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine kleine Formalität mit messbarem Effekt: Die letzte Rundung geht in Richtung des Veranstalters, nicht des Spielenden.

Die Regeln zur regulären Spielzeit sind ebenfalls eng gefasst: Sie umfasst die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten Fussball – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und die Verlängerung im Kopf hat, sollte das im Programm nachlesen und nicht annehmen.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten. Das ist ehrlich formuliert und wenig charmant. Ein Teilverkauf einer Position, wie ihn Börsenhändler kennen, existiert hier nicht: entweder ganz raus oder ganz drin, und beim Rausgehen weniger bekommen, als dringeblieben wäre, wenn man richtig gelegen hätte.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Sportwettversion des Fotofinishs: Die letzten Sekunden sind keine sichere Zone, und wer kurz vor dem Tor noch schnell abschliesst, kann seinen Einsatz unverzinst zurückbekommen.

Am Ende stehen die Fristen, die tatsächlich etwas kosten. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. 26 Wochen sind lang, 10 Tage sind es nicht. Wer eine verweigerte Auszahlung klären will, hat zehn Tage Zeit und muss den Brief eingeschrieben aufgeben – ein Vorgang, den man im Streitfall nicht zum ersten Mal im Internet nachschlägt.

Unter dem Strich: Sporttip ist der Anbieter für die Deutschschweiz, die es einfach will. Die Regeln sind eng und nachlesbar, der Schutzapparat ist echt, und die Limiten sind für den normalen Hausgebrauch reichlich. Ob die Enge stört, hängt weniger vom Anbieter ab als davon, ob man in zwei Wochen noch weiss, was man in den Systemwettenregeln überlesen hat.

Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz

Jouez Sport ist die Westschweizer Fassung desselben Rechtsmodells. Zuständig ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Konto steht Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura offen. Die Verkaufsstellen sind kein Nebendetail: 2’350 davon in sechs Kantonen bedeuten eine Präsenz bis in kleine Ortschaften, und das ist die andere Form von Zugang als eine Gratiswette auf einem ausländischen Portal.

Die Geldgrenzen liegen bei Jouez Sport offen auf dem Tisch. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Beide Schwellen – die Obergrenze und die Gutschriftgrenze – stehen in derselben Hausordnung, und zusammen zeichnen sie ein Konto, in dem kleine Gewinne schnell verfügbar sind und grosse den Weg über die IBAN nehmen.

Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand zwischen Dezember 2025 und März 2026 an 7 Aktionstagen statt: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Und man sollte den Aufwand nicht übersehen, der darin steckt: Der Code wurde in Eishockeystadien verbreitet. Das ist eine Aktion, die man mitnehmen konnte, wenn man im Stadion war – kein Massenangebot für alle, die sich gerade für Sportwetten interessieren, und im Verhältnis zu einer durchschnittlichen Schweizer Wette ein kleiner Betrag.

Rechnet man diese zwei Dinge zusammen – CHF 10 Guthaben und eine Auszahlungssperre, die in derselben Bedingung steht wie die Gültigkeitsfrist –, ergibt sich ein Angebot, das nur funktioniert, wenn man ohnehin vorgehabt hat, in diesen 30 Tagen zu wetten. Das ist ein erstaunlich ehrliches Marketing: Wer dabei ist, gewinnt etwas dazu. Wer es nicht war, verpasst fast nichts.

Was danach zählt, ist die Frage, ob der Westschweizer Veranstalter für den Westschweizer Wettenden eine schlechte Wahl ist. Die Antwort folgt nicht aus der Aktion, sondern aus dem, was mit dem Konto passiert: Der Schutzapparat ist derselbe wie im Rest der bewilligten Schweiz und damit erheblich mehr, als jede ausländische Marke zu bieten hat. Die erwähnte 3-Prozent-Kommission bei mehr als zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen ist eine Regel von Swisslos; wer sein Konto also häufig räumt, sollte die eigenen Auszahlungsregeln bei der Loterie Romande prüfen, bevor er sie annimmt. Der Punkt, der bleibt, ist der Wohnsitz: Wer in Genf wohnt, hat hier ein Konto – auch wenn er die Aktion nie mitgenommen hat.

Roobet, GG.BET, 1xBet & Co.: acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Hier hört die Vergleichbarkeit auf, und der Grund ist kein Vorbehalt gegenüber Ausländern, sondern der Paragraf. Roobet, GG.BET, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit und BillyBets haben keine Schweizer Bewilligung. Beim Versuch, eine Bewilligung zu benennen, bleibt es bei «nicht feststellbar» – und eine Bewilligung, die sich nicht feststellen lässt, hat in der Schweiz ohnehin keine Wirkung, weil Artikel 4 BGS eine Bewilligung nur im Inland gelten lässt. Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, ändert daran nichts.

Die Folgen sind konkret und betreffen das Konto jedes einzelnen Nutzers. Diese Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden: Wer sich sperren lässt, sperrt sich hier nicht mit. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden – mit den 671 Domains auf der Liste Ende 2025 und dem Domain-Hopping innerhalb von Stunden. Wer hier ein Konto hält, hält es in einem Umfeld, in dem sich die zugrunde liegenden Regeln schneller ändern können als eine Auszahlung eintrifft.

Was man über die einzelnen Marken deshalb sagen kann, ist wenig – und das Wenige ist hier wichtiger als eine lange Liste von Eigenschaften, die man aus dem Marketing kennt. Gemeinsam ist allen acht: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Unterschiede zwischen ihnen lassen sich aus diesem Punkt nicht ableiten, und ein Unterschied, den man nicht feststellen kann, ist für die Entscheidung wertlos. Wer eine dieser Seiten nutzt, sollte daher weniger auf das Willkommensangebot achten als darauf, ob die Seite überhaupt auszahlt – und genau das ist der Punkt, der sich vorher nicht überprüfen lässt.

Das ist keine Drohung, sondern eine Kostenrechnung. Ein Gratisguthaben von CHF 50 auf einer Seite, deren Auszahlung im Streitfall niemand durchsetzt, verlagert das Risiko vollständig auf den Spielenden. Bei den zwei Schweizer Veranstaltern ist das Risiko begrenzt und der Ertrag klein. Bei den acht Anbietern ist das Angebot gross und das Risiko offen. Wer sich für die zweite Gruppe entscheidet, hat sich entschieden – die Seite bewirbt sie nicht.

Grundlagen: Was eine Gratiswette in der Schweiz ist

Eine Gratiswette ist, juristisch gesprochen, Gratisspielguthaben. Der Begriff, der in den Bedingungen auftaucht, heisst Gratisspielguthaben; im Markt heissen die Dinger Gratiswette oder Freiwette. Die Unterscheidung ist keine Haarspalterei. Beim Gratisspielguthaben geht es um eine Gutschrift auf ein Spielerkonto, die weder ausgezahlt werden kann noch jemals Geld war. Bei der «Gratiswette» im englischen Wortsinn geht es um einen zusätzlichen Wettschein, dessen Einsatz der Anbieter übernimmt. In der Schweiz ist es immer die erste Variante – Guthaben mit Bedingungen, nicht Einsatzübernahme.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Für den Schweizer Markt gibt es drei Dinge, die eine Einordnung tragen. Erstens: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung wird sparsam erteilt. Zweitens: Das Angebot beschränkt sich auf die zwei interkantonalen Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Drittens: Der Einsatz einer Gratiswette wird zusammen mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer das auf dem Schirm hat, versteht das gesamte Angebot dieses Marktes mit etwa zwei Sätzen.

Die Sportarten und Märkte selbst stehen ebenfalls nicht frei. Was in der Schweiz erlaubt ist, ist eine geschlossene Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 9. September 2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe ebenso, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder auf das Podest entscheidet, Trainingsläufe gar nicht. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Über Esport lässt sich in der Schweiz deshalb genau eine Aussage machen: Es kommt in der Liste nicht vor. Über virtuelle Sportarten ist nichts festgestellt, und dazu ist hier entsprechend nichts gesagt.

Was ausserdem nicht geht: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Nur Sportveranstaltungen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert – es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, bei Sporttip wie unter «Bewilligte Veranstalter: Swisslos mit Sporttip» beschrieben.

Dazu kommt die Steuerfrage, und sie fällt meistens zugunsten des Wettenden aus. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – die Frage, wo die Schwelle liegt, ist also je nach Kanton zu klären und nicht mit einer einzigen Zahl zu beantworten. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grösse: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht – wer sie in einem Vergleich findet, hat eine deutsche oder österreichische Regel vor sich. Und ein zweiter Punkt, der bei Gratiswetten gern untergeht: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als volles Einkommen behandeln. Für Thurgau ist eine solche Praxis belegt: dort gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist keine Aussage über andere Kantone, sondern ein Beispiel dafür, warum «je nach Kanton» hier keine Ausrede ist, sondern die Antwort. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Bleibt die praktische Frage, die sich vor der ersten Wette stellt. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Man kann das als Anmeldeprozedur lesen. Man kann es auch als das Einzige lesen, was einen daran hindert, im Frust den nächsten Betrag nachzuschiessen, und der Vergleich mit dem ausländischen Konto, in dem es keine solche Limite gibt, ist die ganze Antwort. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000 – Zahlen, die den Rahmen des Spiels abstecken, bevor man es betritt.

Eine letzte Regel, die beim Abschluss der Wette gilt und wenig bekannt ist: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und ein Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, führt zur Ungültigkeit der Wette – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Sportwettvariante einer abgesagten Veranstaltung, und sie ist geregelt, bevor sie passiert.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben ausgeben, und nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide Angebote sind klein und befristet. Ein Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben pro Code, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten veranstalten?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt durch die Gespa. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird zusammen mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Auf Quote 1.90 bringt ein Guthaben von CHF 10 deshalb CHF 9 ein, nicht CHF 19 – und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, sondern nur wieder einsetzbar. Die Auszahlungssperre steht bei beiden Schweizer Veranstaltern in den Bedingungen.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand zwischen Dezember 2025 und März 2026 an 7 Aktionstagen statt. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, unterstehen damit nicht der Gespa und sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Auffällig hohe Gratisangebote verlagern das Risiko auf den Spielenden, ohne dass dieser es durchsetzen könnte.

Ergebnis des Vergleichs: Lohnt sich eine Gratiswette in der Schweiz?

Die Schweizer Gratiswette ist eine kleine Sache, und sie bleibt es. Das liegt nicht an mangelndem Interesse der Veranstalter, sondern an Artikel 75 Absatz 2 BGS und daran, dass die Kantone für Sportwetten nur zwei Veranstalter zugelassen haben. Wer auf dieser Seite nach dem grossen Neukundenangebot gesucht hat, findet keines – und das ist eine belastbare Information, keine Enttäuschung.

Was bleibt, ist die Rechnung, die man selbst machen kann. Wenn das Geschenk nichts wert ist, muss der Markt es wert sein. Und dort muss man suchen.

Gratisspielguthaben ist eine befristete Sache, deren Einsatz nicht zurückkommt: nominell CHF 10, im illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 durchschnittlich etwa CHF 4 bis CHF 5 wert, bei 30 Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Das ist kein schlechtes Angebot, aber es ist ein Angebot, das man nicht über den Betrag, sondern über die Bedingungen liest.

Aus derselben Logik folgt die Entscheidung für die zwei bewilligten Veranstalter, und sie ist keine Geschmacksfrage. Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen, bei denen eine Gratiswette überhaupt mit Schweizer Aufsicht stattfindet: mit dem Sperrregister, mit gesetzlichen Limiten, mit einem Rechtsweg und mit einem auszahlbaren Gewinn. Die Einschränkungen sind real – zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzerfordernis, Identitätsprüfung, CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Der Zürcher Wettende bleibt bei Sporttip, der Genfer bei Jouez Sport, ob ihm die Aktion gefällt oder nicht.

Die acht ausländischen Marken sind für den Leser, der wissen will, was da draussen winkt, eine Orientierung – nicht eine Einladung. Keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg: Das ist kein Vorbehalt, sondern die Summe des Geschäftsmodells. Wer dort spielt, entscheidet sich für das grössere Angebot und gegen den Schutz. Die Wahl bleibt jedem selbst überlassen; die Zahlen, die dabei zu bedenken sind, stehen hier.

Und wer sich trotzdem noch nicht sicher ist, kann es mit dem niedrigsten Einsatz testen, den Sporttip zulässt. Eine Wette zu CHF 1 ist billiger als jede Beratung.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»