Freiwette bei der Registrierung in der Schweiz — was sie bringt und was sie kostet
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Bedingungen der Online-Teilnahme von Swisslos, die Sporttip-Spielregeln in Version 4.2 und das Reglement der Loterie Romande geprüft.

Auf Gratisspielguthaben in der Schweiz wartet man vergebens, wenn man das Kleingedruckte nicht liest. Die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, zahlen Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Ein Startguthaben aus einer Aktion ist davon ausgenommen, weil es nicht auszahlbar ist.
Ein Blick auf die Schweizer Zahlen zeigt schnell, was das bedeutet: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief und bei der man innert 7 Tagen einen Code aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto eingeben musste. Wer das als «Gratisgeld» liest, hat den wichtigsten Halbsatz überlesen.
Wer eine Freiwette bei der Registrierung sucht, sucht in der Schweiz zuerst nach einer Bewilligung. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist der Grund, warum es hier wenige und kleine Aktionen gibt und nicht zehn Willkommenspakete mit vierstelligen Beträgen.
Bewilligung, Gespa und was ein Guthaben rechtlich ist
Die Verengung des Schweizer Wettmarkts ist kein Zufall der Anbieterlandschaft, sondern eine Zahl im Gesetz: zwei. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Wer hier eine Wette abschliesst, hat es mit einer Bewilligungsordnung zu tun und nicht mit einem Markt, auf dem sich Anbieter um Kunden drängeln.

Die Person, die eine Bewilligung braucht, heisst in der Rechtssprache Veranstalterin oder Veranstalter. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel. Und sie «gilt nur in der Schweiz» — wer mit einer ausländischen Genehmigung wirbt, hat damit noch nichts in der Schweiz gewonnen. Eine Buchmacherlizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung, und das ist der Kern der ganzen Diskussion um die Gratiswette.
Wie kommen die zwei zusammen? Bei Swisslos, der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt. Bei der Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Zwischen diesen beiden und allen anderen Anbietern liegt die ganze Spannweite dieser Seite.
Der Veranstalter Swisslos und dessen Vertragsgebiet sind eng umrissen. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wohnen Sie in Genf, ist Swisslos für Sie kein Anbieter — nicht wegen schlechter Konditionen, sondern wegen einer Gebietsgrenze.
Warum «Freiwette» im Gesetz nicht so heisst
Das Bundesgesetz kennt das Wort Freiwette nicht. Es kennt Gratisspielguthaben, und genau so steht es in der Vorschrift: Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Leute sagen Freiwette, weil sie das englische Freebet ins Deutsche übertragen haben. In den Bedingungen der Veranstalter taucht dafür das Wort Spielguthaben auf.

Der Unterschied im Namen ist keine Wortklauberei, denn hinter dem Begriff steht eine Bedingung. Ein Gratisspielguthaben ist rechtlich ein Guthaben mit Zweckbindung. Es kursiert auf dem Spielerkonto und nicht auf dem Bankkonto. Ob aus dem Guthaben je Geld wird, entscheidet eine einzige Frage: ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückbezahlt wird oder nicht.
Und dort liegt der Punkt, an dem sich eine Freiwette von einem Barguthaben unterscheidet. Der Einsatz einer Freiwette wird zusammen mit dem Gewinn nicht ausbezahlt. Wer CHF 10 Spielguthaben bei Quote 1.90 setzt und trifft, bekommt nicht CHF 19, sondern nur den Gewinnanteil von CHF 9. Das ist keine Eigenheit der beiden Schweizer Veranstalter, sondern die Bauart der Freiwette: der Einsatz selbst existiert nur in den Büchern des Anbieters.
Bei einer Cash-Wette mit derselben Quote stünden der Person beide Beträge zu. Die Auszahlung von Spielguthaben bei Swisslos binnen 365 Tagen zweimal gratis und ab der dritten Auszahlung mit einer möglichen Kommission von 3 % betrifft das eigene Geld. Promotionsguthaben fällt nicht darunter.
Was bei jedem Angebot zu prüfen ist, bevor man sich anmeldet: die Frist, in der der Code eingelöst werden muss, die Bedingungen, die für das Guthaben gelten, und die Frage, ob das Guthaben überhaupt auszahlbar ist. Bei der Aktion der Loterie Romande waren es 30 Tage Gültigkeit. Drei Wochen, vier Wochen, drei Monate — die Frist entscheidet bei kleinen Guthaben über den Wert, weil der Gültigkeitsablauf jede Wette annulliert, die man versäumt hat.
Der Blick über die Grenze: kein Schweizer Recht, kein Schweizer Register
Ausländische Anbieter werben mit Boni, die ein Vielfaches der hiesigen Summen ausmachen. Wer dort spielt, spielt ohne Bewilligung nach Schweizer Recht, ohne dass eine Bewilligung diese Beträge hier genehmigt hätte. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Zuständigkeitsfrage.
Die Gespa führt kein Verzeichnis weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie führt das andere Verzeichnis: die Sperrliste, eine Liste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angebunden, das die Gespa schweizweit führt. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht im Rücken, keine Fairplay-Kontrolle und keinen Schweizer Rechtsweg. Vor Veranstaltern ohne Bewilligung drohen Verfahren, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, das Geld ist trotzdem weg.
Die Sperrliste ist kein Verbraucherschutzinstrument, sondern eine Netzwerksperre. Sie greift auf der Ebene der Namensauflösung und nicht auf der Ebene des Zahlungsverkehrs. In der Schweiz existiert kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an ungenügend bewilligte Wettangebote blockieren. Wer schreibt, die Karte werde «gesperrt», schreibt über etwas, das es nicht gibt.
Auch das Geld auf der anderen Seite der Grenze ist kein besserer Deal als das Schweizer. Was drüben an Bonus geboten wird, steht in einem Umfeld, das die Spielerschutzregeln nicht kennt, die hier für das Spielerkonto gelten. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis behandelt sie unterschiedlich: Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Rücksicht auf die Höhe als steuerbares Einkommen. Wo der Sitz der Person liegt, entscheidet über die Steuerfolge, und damit über einen Teil des vermeintlichen Bonus.
Verlustlimiten, Spielsperre und die 72 Stunden
Ein Nachteil der Schweizer Enge: die Limiten. Ein Vorteil derselben Enge: die Limiten. Auf die Frage, was eine Registrierung kostet, gibt es eine zweite Antwort neben dem Geld — sie kostet einen Griff in die eigene Vernunft, und zwar vor der ersten Wette.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Das ist eine bewusste Bremse: der Moment, in dem man sein Limit erhöhen will, ist statistisch nicht der ruhigste.
Der reinen Statutenlage nach beträgt diese Frist 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Für die Person am Spielerkonto zählt die längere Frist, weil sie es ist, die dann drei Tage lang auf eine Entscheidung wartet, die sie drei Tage zuvor getroffen hat.
Neben den Verlustlimiten lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Und der Zugang lässt sich selbst sperren, produktbezogen, für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben lassen, unter Beteiligung einer Fachstelle. Wer eine Pause braucht, sperrt sich also nicht für einen Abend, sondern für ein Quartal. Das ist unbequem und genau so gemeint: die Dauer macht die Sperre wirksam, weil sie in der Nacht des Verlusts nicht mehr in die Hände zurückgeht.
Der Schutz hat auch eine Kehrseite, die man kennen sollte, bevor man die eigene Sachkenntnis überschätzt. Man braucht mindestens 18 Jahre, und Minderjährige sind im Online-Angebot nicht zugelassen. Wie gut das an der Verkaufsstelle durchgesetzt wird, zeigen Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: in 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Schutzregel steht also auf dem Papier des Gesetzes und nicht überall hinter dem Tresen.
Wer von einer Sperre erfasst ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die härteste Einzelregel dieses Abschnitts, weil sie das Guthaben nicht zurückgibt.
Wo Betroffene Hilfe finden
Die Spielsperre, das Sperrregister und die Limiten sind die Instrumente einer Aufsicht — eines Gesprächs ersetzen sie nicht. Wer merkt, dass der Betrag auf dem Spielerkonto nicht mehr die Sache ist, um die es eigentlich geht, findet Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und bei den Sozialdiensten der Gemeinden; die Gespa führt die Spielsperre ein, spricht aber keine Therapie. Ein erster Schritt, der nichts kostet und nichts verlangt, ist ein Blick auf die Abrechnung der letzten drei Wochen und die ehrliche Antwort auf die Frage, ob das Guthaben aus einer Aktion oder aus dem eigenen Lohn stammt. Wer sich sperren lassen will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun oder unbefristet mit Eintrag ins schweizweite Register; wer eine Sperre bei einem ausländischen Anbieter versuchen möchte, steht ohne Register und ohne Schweizer Anlaufstelle da, denn dorthin reicht der hiesige Schutz nicht.
Gratisspielguthaben: Bedingungen, Fristen, Mindestquote
Fünf Suchbegriffe führen die meisten Leute zu diesem Thema: 5 Euro Freiwette ohne Einzahlung, Freiwette ohne Einzahlung, Freiwette Sportwetten, Freiwette bei Registrierung, dazu Sportwetten Freiwette. Genau die Formulierung «ohne Einzahlung» reibt sich mit der Schweizer Rechtslage, weil Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen und diese Zustimmung Zusagen verlangt, die ein Veranstalter einhalten muss. 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer eine «Freiwette bei Registrierung» mit tausenden Franken verspricht, beschreibt damit nicht, was es hier gibt.
Die Nachfrage «Freiwette ohne Einzahlung 2026» und nach einem Code bleibt verständlich: das Versprechen, ohne eigenes Geld zu spielen, ist das stärkste im ganzen Markt. In der Schweiz heisst die Antwort: ein kleines, befristetes Guthaben mit einer engen Zweckbindung, ausgegeben an Aktionstagen, an Verkaufsstellen oder in Stadien. Kein Dauerzustand, auf den man bauen kann.
Bei der Loterie Romande lässt sich der Vorgang an einem Beispiel in Ruhe ablesen. Wer in den National-League-Stadien einen Code erhielt, musste diesen innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingeben und bekam CHF 10 Spielguthaben, von 7’000 Stück insgesamt. Das Guthaben war 30 Tage lang gültig und nicht auszahlbar. Drei Fristen in einem Satz: sieben Tage für die Eingabe, dreissig Tage für das Guthaben, und ein Code, der nie im Internet stand.
Der Vorgang hat Bedingungen, die vor der Anmeldung zu prüfen sind, und sie sind bei jeder Aktion andere: die Frist zum Eingeben, die Gültigkeitsdauer des Guthabens und die Frage, ob das Guthaben in Geld verwandelt werden kann. Eine Aktion mit einer Mindestquote ist keine Schweizer Aktion; die Mindestquote ist das Werkzeug, mit dem ausländische Anbieter ein Guthaben an eine hohe Quote binden, und sie steht in deren Bedingungen.
Was die CHF 10 in einem Markt mit 1.90/1.90 wert sind
Die Rechnung, die hier wirklich zählt, ist die Gegenrechnung zum Wort «gratis». Nehmen wir den Zweifall in der Aktion der Loterie Romande und ein Beispiel mit zwei gleich möglichen Ausgängen zu je Quote 1.90. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95.2 %, die Marge des Anbieters also bei 4.8 % des Umsatzes in diesem Markt. Die Zahlen 1.90 und 1.90 sind eine Illustration und kein irgendwo abgelesener Preis.
Der Wert des Guthabens ergibt sich aus dem Einsatz von CHF 10, dem Quotenabstand von 0.90 und dem Auszahlungsanteil des Marktes. Weil der Einsatz der Freiwette bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ist das Angebot nur einen Teil seines Nennbetrags wert. Je nach Quote liegt dieser Wert bei rund CHF 4. Andere Quoten verschieben das Ergebnis nach oben oder unten, so wie es die Marktmarge selbst tut; unter etwa Quote 1.50 fallen die Werte deutlich unter die vier Franken, und die übliche Spanne der Aktion endet dort.
Bei dieser Rechnung ist zu beachten, dass nur der Guthabenbetrag gewettet wird und keine weitere Wette verlangt wird. Es ist ein Durchschnittswert über viele Wetten und keine Zusage für eine einzelne Wette. Wer sein eigenes Geld neben das Gratisguthaben setzt, hat mit dem eigenen Geld eine gewöhnliche Wette abgeschlossen, und der Wert der Aktion verändert sich dadurch nicht. Mit anderen Worten: Der Marketingbegriff «Gratisguthaben» steht hier für einen Vorteil von ungefähr vier Franken gegenüber einer Bareinlage von CHF 10.
Sporttip bietet Boni, die auf andere Weise rechnen, und wer sie nachrechnet, findet dort die eigentliche Mechanik. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Steigerung von 5 auf 100 % lässt sich planen, aber der Plan führt über fünfzehn richtig getippte Voraussagen in einer einzigen Wette. Wer eine falsch hat, bekommt nichts von der Erhöhung. Das ist der Preis, den man für die Zahlen in der Werbung zahlt.
Dasselbe Muster findet sich bei den Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost mit Cash-Out kombiniert, sollte wissen, dass die Erhöhung mit der Auszahlung stirbt.
Jede Aktion hat ein Gegenstück in einer Regel, die nicht in der Werbung steht. Der Kombiboost endet bei der falschen Voraussage, der Quotenboost beim Cash-Out, das Gratisspielguthaben beim Ablauf der Gültigkeit.
Zwei Wege zur Freiwette: Swisslos und die Loterie Romande
Wer die beiden Wege nebeneinanderlegt, sieht zwei verschieden gebaute Angebote.
Bei Swisslos ist die Sporttip-Registrierung an das Vertragsgebiet gebunden. Man braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.
Bei der Loterie Romande liegt die Aktion anders im Markt: sie läuft an Aktionstagen, über Verkaufsstellen und Stadien, mit einer kleinen Zahl an Stücken. Die Westschweizer Veranstalterin zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer aus der Westschweiz kommt, kennt die Wege, über die solche Codes laufen. Wer aus Zürich kommt, kennt sie nicht.
An dieser Stelle steht eine unbequeme Wahrheit für alle, die nicht in der Schweiz wohnen: Ein Spielerkonto einer bewilligten Veranstalterin setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und praktisch auch im Gebiet des Unternehmens. Die Freiwette bei Registrierung ist damit kein Angebot für einen Grenzgänger, der auf der falschen Seite der Sprachgrenze wohnt.
Was im Vergleich mehr zählt als der Willkommensbonus: Limiten, Zahlungen, Auszahlungsregeln
Die Frage nach dem höchsten Guthaben verliert ihre Bedeutung, sobald man sieben andere Zahlen danebenstellt. Das führt direkt zum Kern der Sache: In der Schweiz ist die Zulassung kein Kriterium, das man gegen andere abwägt, sondern die Grundbedingung des Vergleichs. Ob ein Anbieter unter Schweizer Aufsicht steht, beantwortet sich nicht nach Gefühl, sondern über die Gespa und die Veranstalterbewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande verfügen über beides.
Dieselbe Prüfung, die den Markt sortiert, sortiert auch die Einordnung der ausländischen Marken. Bei jeder Person, die in der Schweiz eine Wette abschliesst, kommt es auf die Quote an, auf die Limiten, auf die Auszahlung des Gewinns und auf die Frage, ob eine Person schweizweit mit einem einzigen Namen von einem Konto ausgeschlossen ist. Ob der Registrierungsvorteil CHF oder CHF 50 beträgt, ist eine Zahl am Rand, wenn einer der übrigen Punkte fehlt.
Swisslos und die Loterie Romande zahlen beide nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus. Das ist keine Präferenz der Veranstalter, sondern die Zahlungsregel des bewilligten Schweizer Angebots: Auszahlung an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Und es gibt keine Gutschrift von Krediten an Spielende.
Auszahlungen bei Swisslos laufen unterschiedlich: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande behält Gewinne bis CHF 1’000 netto im Wallet und überweist höhere Beträge auf die angegebene IBAN.
Zulassung und Bewilligungsstatus im Überblick
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalter oder berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Diese Liste hat zwei Hälften, und sie sind nicht vergleichbar. Swisslos und die Loterie Romande stehen unter Schweizer Aufsicht, ihre Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz, und ihr Angebot ist auf Ereignisse und Markttypen beschränkt, die die Gespa führt. Bei den acht übrigen Marken handelt es sich um Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die auf dem Schweizer Markt auftreten und deren Domains auf der Sperrliste landen können. Eine berichtete Lizenz aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. «Spielbar» ist deshalb keine Angabe über die Rechtslage, sondern eine Angabe über die technische Erreichbarkeit.
Der vergleichende Blick richtet sich darum zuerst auf die Limiten und Zahlungen, die bei jedem Anbieter tatsächlich nachlesbar sind. Wer unter 21 Jahren ist, lebt bei Swisslos mit einer Verlustoberlimite von CHF 1’000, solange er nicht älter ist. Wer viel setzen will, trifft auf einen Mindesteinsatz von CHF 1 an, aber auch auf einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer mit grossen Einsätzen rechnet, plant mit einem Wert, der nicht garantiert ist.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze an anderer Stelle: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, bei einem Mindestbetrag von CHF 20. Beide Grenzen sind Grössenordnungen für jemanden, der mit einem Aktionstag beginnt.
Auch der Blick auf das Sportangebot gehört in den Vergleich, weil der Radius des bewilligten Angebots eng ist. Zulässig sind Sportwetten auf Sportveranstaltungen, und die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder die Podiumsplatzierung entscheidet, und Wettläufe im Training stehen überhaupt nicht darauf. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und einen Esport-Bereich enthält sie nicht. Livewetten sind dort erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Wer ein grosses internationales Angebot sucht, sucht also nicht nach einer Freiwette, sondern nach einem anderen Marktumfeld.
Dort, wo die Marktliste endet, gibt es nichts mehr zu vergleichen, und das wirkt auf den ersten Blick wie ein Nachteil. Auf den zweiten Blick ist es der Grund, warum die Regeln überhaupt durchgesetzt werden können.
Wie eine Freiwette funktioniert und warum der Einsatz Teil des Gewinns ist
Zum Schluss die Grundlagen in ruhiger Reihenfolge. Eine Freiwette ist ein Guthaben, das auf dem Spielerkonto liegt, an Bedingungen geknüpft ist und dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht ausbezahlt wird. Was aus dem Guthaben wird, hängt an der Wette und der eingehaltenen Bedingung.
Die Bedingungen sind bei jeder Aktion andere und in drei Punkten immer wieder dieselben. Die Frist zum Einlösen, die Gültigkeitsdauer des Guthabens und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist. Bei jeder Anmeldung sind diese drei Punkte vor der Bestätigung zu prüfen. Wer die Bedingungen erst liest, nachdem er gewonnen hat, prüft sie zu spät.
Der Gewinnbetrag einer Wette bei Sporttip ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 und einer Quote von 2.10 bekommt die Person damit CHF 11 zu ihrem Guthaben hinzu, während der Einsatz von CHF 10 verfällt — die Auszahlung der Freiwette liegt in jedem Fall unter dem, was dieselbe Wette mit eigenem Geld einbringen würde.
Der Kombinationswette haftet ein eigenes Risiko an, das zu den Bedingungen gehört. Der Kombiboost gilt nur für vier oder mehr Voraussagen. Jede Voraussage der Wette muss stimmen, sonst ist die ganze Wette verloren. Eine Erhöhung ist eine Beigabe zum Gewinn, keine Versicherung gegen dessen Ausbleiben.
Wer eine Freiwette an eine lange Kette hängt, um die Erhöhung zu erreichen, verkürzt die Chance auf jeden Gewinn. Die Erhöhung kostet also nichts in Franken und viel in Wahrscheinlichkeit. Vor der ersten Wette ist das zu bedenken, weil das Ergebnis dieser Überlegung zu gross ist, um es erst hinterher zu bemerken.
Von den Regeln, die als Nebenpunkte behandelt werden und in der Praxis wichtig sind, gibt es drei. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in solchen Momenten auf den Ausgang setzt, hat im Zweifel einen Einsatz ohne Chance auf einen Gewinn.
Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Solche Regeln sind der Grund, warum der Vergleich nicht beim Guthaben auf dem Spielerkonto endet. Ob ein Gratisguthaben nach 30 Tagen abläuft oder das ganze Jahr bestehen bleibt, ändert seinen Wert — ein Guthaben, das bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag liegt, ist bei gleichem Betrag mehr wert als eines, dessen Uhr läuft. Und ein Guthaben, das nur bei einer Kombination mit mindestens vier richtigen Voraussagen als Vorteil zählt, ist weniger wert als eines, das eine Einzelwette akzeptiert.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Bei Bewilligungen im bewilligten Schweizer Angebot gilt eine Besonderheit, die den Vergleich erleichtert. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Jede der beiden Veranstalterinnen bedient ihre eigenen Kantone, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet offen. Die Beurteilung folgt derselben Prüfung bei allen zehn Anbietern.
Swisslos Sporttip: das Konto für die Deutschschweizer und Tessiner
Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat mit Sporttip den Zugang zum Schweizer Grossspielangebot. Der Rumpf ist nachlesbar: 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Auslesen der Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und Prüfung gegen Adress-Datenbanken.
Die Umgebung um dieses Konto bestimmt seinen Charakter. Verlustlimiten sind Pflicht, in drei Zeitfenstern und mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Der Kombiboost belohnt grosse Kombinationen mit einer Erhöhung des Nettogewinns, die bis zu 100 % erreicht, aber nur bei fünfzehn Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Dasselbe Muster beim Quotenboost: eine Nutzung, nur online, nur Prematch, nur Einzelwette, und weg bei Cash-Out. Die Neukundenaktionen der beiden Schweizer Anbieter laufen über die Gespa und sind wenige und klein.
Wer sich anmeldet und dann vor allem Einzelwetten mit kleinen Einsätzen spielt, findet hier ein Angebot, dessen Bonusmechanik auf genau die entgegengesetzte Spielweise zielt: Kombinationen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 und ist niedrig genug, um eine Wette testweise zu platzieren, was in diesem Markt mehr wert ist als eine Zusage über künftige Vorteile.
Loterie Romande Jouez Sport: das Konto für die Westschweiz
Aus Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis sieht die Lage anders aus. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für diese sechs Kantone, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Der Weg zur Startaktion der Veranstalterin führt über diese Verkaufsstellen und Standorte und nicht über ein Online-Formular.
Die Geschichte dieser Aktion ist kurz. Code aus dem Stadion, Eingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben. 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer das Stadion und den Termin kennt, hat den Wert; wer nur die Website liest, hat ihn nicht.
Auch die Limits folgen einer anderen Logik als bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Gewinne bis CHF 1’000 netto bleiben im Wallet, höhere Beträge gehen auf die angegebene IBAN. Für die Person, die im Rahmen einer Aktion mit CHF 10 beginnt, liegen alle diese Grenzen weit ausserhalb der eigenen Reichweite.
Der Nachteil ist die Erreichbarkeit. Wer nicht in einem der sechs Kantone wohnt, kommt nicht an das Konto, und die Aktionstage liegen an den Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das ist so gewollt und nicht die Schwäche der Veranstalterin; Swisslos und die Loterie Romande überschneiden sich an keiner Stelle ihres Angebots.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung
MyStake gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Die berichtete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, was die Frage nach einer Schweizer Regulierung abschliessend beantwortet, ohne dass man den Namen der Lizenz im Detail kennen muss.
Eine Schweizer Wette bei diesem Anbieter ist eine Wette ausserhalb des Schweizer Aufsichtsrahmens. Wer dort eine Promotionszusage findet, findet sie in einem Angebot ohne Schweizer Veranstalterbewilligung und ohne Anbindung an das schweizweite Spielsperrregister.
Wer diesen Weg wählt, findet dort kein Auffangnetz. Die Domain kann früher oder später auf der Sperrliste erscheinen; was dann passiert, liegt nicht in der Hand des Anbieters.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed ist in der Schweiz eine Marke ohne Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung, und die Aufsicht über das Angebot liegt nicht bei der Gespa.
Für einen Schweizer Haushalt heisst das: kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Adresse, um eine Auszahlung durchzusetzen, und keine Verbindung zum Sperrregister.
Der Sperrmechanismus trifft nicht den Anbieter, sondern die Domain. Wer sein Guthaben mit einer gesperrten Domain verknüpft hat, merkt es erst, wenn er es zurückholen will.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
Bei BC.Game handelt es sich um einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und der Name dieses Anbieters steht auf dieser Liste nicht.
Der Domain-Hopping-Mechanismus ersetzt gesperrte Namen innerhalb von Stunden. Das erhält die Erreichbarkeit, ändert aber nichts an der Bewilligungslage.
Auf einen Schweizer Werbeauftritt ohne Bewilligung folgt unter Umständen eine Busse von bis zu CHF 500’000. Das trifft nicht die Spielenden, sagt aber etwas darüber, wo das Angebot steht.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf; eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Damit gelten die Schweizer Schutzregeln für das Spielerkonto nicht, und die Aufsicht hat keinen Zugriff auf die Abläufe des Anbieters.
Eine Promotionszusage aus einem solchen Angebot ist zudem in der Schweiz nicht zulässig, weil Werbung für ein hier nicht bewilligtes Geldspiel strafbar ist — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre; bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin.
Wer abwägt, kann bei einer Marke ohne Bewilligung nichts gegen die Wahrscheinlichkeit tun, dass die Auszahlung ihren Weg nicht findet.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fällt der Anbieter aus der Gruppe der beiden Veranstalter heraus, die das Grossspiel in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen.
Als Auslandmarke bleibt er trotzdem sichtbar, weil er über die Sperrliste und das Domain-Hopping in der Diskussion präsent ist. Auf der Liste stehen auch grössere Namen; die Gespa nennt bet365 als dort geführt.
Für einen einzelnen Haushalt folgt daraus vor allem ein Zeitverlust. Eine Frage zu einer Auszahlung lässt sich nicht an eine Schweizer Aufsichtsstelle weiterziehen.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet gehört zu den Adressen ohne Bewilligung, auf die ein Schweizer Haushalt beim Suchen stösst. Eine Registrierung dort berührt die Schweizer Aufsicht in keiner Weise.
Nützlich für einen Haushalt wäre vor allem die Frage, wie ein Gewinn aus einem solchen Angebot in der Steuererklärung behandelt wird. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen in der Regel nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen sein; Antwort gibt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.
Der Weg von der Anmeldung bis zum Konto in einem Schweizer Institut ist bei einer Auslandmarke länger als bei Swisslos und der Loterie Romande. Das ist ein Nebensatz über den Zahlungsweg und kein Urteil über die Absicht des Anbieters.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Angaben zu Alter, Identität, Limiten und Spielerschutz, die für das Schweizer Grossspiel gelten, lassen sich auf diesen Anbieter nicht übertragen.
Sichtbar wird die Grenze an der Registrierung selbst. Bei Swisslos kontrolliert die Auslesung des Ausweises und der Abgleich mit Adress-Datenbanken die Angaben; bei einer Auslandmarke ist ein vergleichbares Verfahren nicht Bestandteil der Schweizer Aufsichtsordnung, weil diese für den Anbieter nicht gilt.
Wer dort ein Gratisguthaben erhält, findet auf dem eigenen Konto keinen Verlauf, der sich später mit einer Schweizer Aufsichtsadresse klären liesse.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Auch Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Zulassung ist damit nicht vorhanden, und eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung.
Der wesentliche Unterschied zu den beiden bewilligten Veranstaltern liegt nicht in der Zahl der angebotenen Sportarten, sondern in der Durchsetzbarkeit. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es bei Gewinnen über CHF 1’000 eine Überweisung innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers; bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es kein solches Verfahren.
Wer die Schweizer Regeln für Spielerschutz in Anspruch nehmen möchte, braucht eine Schweizer Bewilligung. Wer sie nicht braucht, kann die Marke ausprobieren, sollte dann aber nicht mit einem Schutz rechnen, der an die Bewilligung gebunden ist.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Freiwette bei der Registrierung?
Ein dauerhaftes Startguthaben gibt es bei keinem der beiden. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Registrierung allein bringt kein Guthaben; die Aktion muss laufen und ihre Bedingungen müssen passen.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa?
Die Gespa muss Gratisspielguthaben vorgängig zustimmen, und daraus folgen wenige, befristete und betragsmässig kleine Aktionen statt eines Dauerangebots. Hinzu kommt, dass nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen und Werbung eine Bewilligung voraussetzt. Die Aufsicht begrenzt, was der Markt an Startguthaben hergibt.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz einer Freiwette ist nicht auszahlbar und wird bei einem Gewinn nicht mit ausbezahlt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bei Quote 2.10 setzt und trifft, erhält CHF 11, nicht CHF 21 — der Grund ist die Auszahlungsgrenze des beworbenen Angebots. Nur der Gewinnanteil wird dem Spielguthaben gutgeschrieben.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ist damit für Personen ausserhalb des Vertragsgebiets nicht möglich.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar. Beim eigenen Geld zahlen beide Veranstalter nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus. Swisslos überweist Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; die Loterie Romande nutzt die angegebene IBAN.
Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei der Registrierung bewerben?
Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, unterstehen nicht der Gespa und sind nicht an das Sperrregister angebunden; ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Werbung für hier nicht bewilligte Geldspiele ist strafbar, und Gewinne aus ausländischen Anbietern können nach kantonaler Praxis steuerbar sein. Das sind Nachteile, die den Bonuswert schnell übersteigen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Schweizer Wettgewinne?
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht laut Steuerverwaltung je nach Kanton ab. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettschein bleibt weit unter diesen Beträgen. Verbindliche Auskunft geben kantonale Steuerverwaltung oder Steuerberatung, und die Verrechnungssteuer auf Wetten ausländischer Anbieter fällt nicht an.
Darüber hinaus bleibt von jeder Aktion am Ende weniger übrig als auf dem Plakat. Wer CHF 10 Spielguthaben mit einer hohen Quote zu einem Vierfachen verwandelt, hat alles richtig gemacht; wer daraus eine Gewohnheit macht und sein eigenes Geld mit derselben Quote einsetzt, zahlt den Anteil, den der Auszahlungsschlüssel des Marktes offenlegt. Zwischen dem einen Vorgang und dem anderen liegen etwa vier Franken und die einzige Zahl, die hier dauerhaft stimmt.
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