Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und wen das wie viel kostet
Unter dem Lead: die Einordnung, die diesen Text trägt — Datenstand und Prüfgegenstand.

Stand 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und gegen die Bedingungen und Spielregeln der beiden Veranstalter geprüft.
Es gibt in diesem Land genau zwei Adressen, an denen eine Sportwette mit Schweizer Bewilligung zustande kommt. Alles andere, was ein Schweizer Handy an Wettseiten ausspuckt, ist entweder eine Verkaufsstelle oder eine Domain, die auf einer Liste steht, die kaum jemand liest, bis die Seite nicht mehr lädt. Wer «Anbieter» googelt, sucht meistens eine Abkürzung, und die gibt es hier nicht: Es gibt eine Bewilligung, ein Vertragsgebiet und eine Wohnsitzprüfung. Was fehlt, ist die Auswahl — und die ist kein Nebenaspekt, sondern die teuerste Eigenschaft dieses Marktes.
2026 Sportwetten in der Schweiz legal: was die Bewilligung wirklich abdeckt
Der Rahmen ist schnell erzählt und lang zu verstehen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, nicht die ESBK — die ESBK schaut den Casinos zu, und wer die beiden Behörden verwechselt, hat den halben Markt schon falsch verstanden. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Konstrukt, kein Pass, kein Ausweichweg.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Nicht bei zwei pro Sprachregion, nicht bei zwei plus einer Ausnahme, sondern bei zwei. Wer in einer Rangliste zehn Namen erwartet, bekommt zwei — und die Liste der weiteren bewilligten Anbieter ist deshalb leer, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert in dieser Richtung nichts; sie publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist die eigentliche Nachricht dieser Seite: Nicht die Auswahl ist der Engpass, sondern die Erlaubnis.
Eine Bewilligung, zwei Geltungsbereiche
Die beiden Veranstalter bedienen je ein Gebiet, und das entscheidet mehr über den Alltag eines Spielenden als jede Quote.
Grundlagen: Swisslos, Loterie Romande und das Vertragsgebiet
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Auf der anderen Sprachseite veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich sitzt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Tür — nicht wegen einer Quote, sondern wegen einer Kantonsliste.
Das ist buchstäblich alles. Neunzehn Kantone plus Tessin plus Liechtenstein auf der einen Seite, sechs Kantone auf der anderen. Ein Umzug über die Sprachgrenze verändert den Anbieter, nicht die Sportart. Und wer im Ausland lebt, für den ist die Frage nach dem Schweizer Anbieter ohnehin schon beantwortet: gar nicht.
Ein Wort zu den Zahlen, die hier zirkulieren. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer beim Sportwetten in der Schweiz an «die Wirtschaft» denkt, denkt an Gemeinnützigkeit — Art. 125 BGS schreibt vor, dass der Reinertrag öffentlichen Zwecken in den Kantonen zufliesst. Ein sinkender Sportwettenbeitrag bei steigendem Gesamtertrag ist übrigens ein hübsches Detail für alle, die den Livewetten ein Wachstum nachsagen.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt, und wer aus einem ausländischen Programm ein Wetter auf die Oscars kennt, kennt genau das, was hier fehlt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nie dabei. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, eine Esport-Abteilung ebenfalls — Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Das ist die Stelle, an der die Erzählung «in der Schweiz darf man live kaum etwas spielen» kippt.
Zwei Wetten, die in jeder Diskussion über Kosten auftauchen, haben hier eine Besonderheit. Erstens die Livewette: Bei Sporttip gilt sie unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer beim Jubel noch schnell nachtippt, spielt nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen die eigene Reaktionszeit.
Zweitens die Cash-Out-Taste. Was ein Cash-Out bei Sporttip kann und was er kostet, steht im Abschnitt «Swisslos Sporttip» — Cash-Out ist nicht reguliert, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Wer das verwechselt, hält eine Produkteigenschaft für ein Recht.
2026: was die Spielerschutz-Regeln einen Spielenden kosten
Der Schweizer Spielerschutz ist nicht dazu da, jemandem das Wetten zu vermiesen. Er ist dazu da, eine Entscheidung vorzuziehen. Limiten werden hier nicht vom Staat gesetzt, sondern von der spielenden Person selbst, und der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze bzw. Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt nach der Vorschrift sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlicher, fixer Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer aus einem deutschen Markt kommt und CHF 1’000 pro Monat als Gesetz erwartet, findet hier eine Selbstverpflichtung vor und muss sie selbst unterschreiben.
Bei Swisslos sieht das konkret so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Limiten sind eine Produktbedingung, kein Serviceangebot: Sie stehen zwischen dem Konto und der Wette.
Pause, Sperre, Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer sich sperrt, sperrt sich gründlich — nicht nur aus einer App.
Der Haken an der Sperre ist derselbe wie bei den Limiten. Sie hängt am Bewilligungssystem, und wer daneben auf einer Domain ohne Schweizer Bewilligung weiterspielt, umgeht sie ohne einen einzigen Klick auf «bestätigen». Genau das ist der teuerste Nebenefford dieses Marktes: Zwei Anbieter bedeuten auch zwei Konten, die gesperrt werden können, und ein Dutzend weitere, die von der Sperre gar nichts wissen. Wer in einem ausländischen Programm spielt, ist nicht im Schweizer Sperrregister geführt — nicht als Vorteil, sondern als fehlende Info für jeden, der helfen möchte.
Ein Einzelbefund gehört hier vollständig hin, weil er die Bequemlichkeit entzaubert: Die Gespa hat 2025 mit Testkäufen geprüft, und an Verkaufsstellen wurden in 47.5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Kiosk für den sicheren Kanal hält, hat die Zahl nicht gelesen. Das ist kein Argument gegen den bewilligten Anbieter — es ist ein Argument dafür, den Schutz nicht an der Verkaufsstelle abzugeben.
Sportwetten Bonus Schweiz: Boosts, Gratisspielguthaben und wer dafür zahlt
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Bonus-Landschaft dieses Marktes: keine Willkommensmaschine, sondern eine Handvoll bewilligter Aktionen, deren Beträge und Bedingungen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters kommen.
Bei Sporttip gibt es zwei Instrumente, und beide sind enger, als der Name vermuten lässt. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Da ist er, der Kostenpunkt. «Bonus» heisst hier: Der Boost hängt an einer Bedingung, die viele Wetten ausschliesst, und er löst sich in dem Moment auf, in dem man die Cash-Out-Taste drückt. Das ist kein Skandal, aber es ist der Unterschied zwischen einer Erhöhung, die im Wettschein steht, und einem Versprechen, das auf der Startseite steht. Wer Gratiswetten in der Schweiz sucht, sollte mit der Erwartung hineingehen, dass es sie in der Form des Werbeplakats kaum gibt.
Warum Gratisguthaben nicht wie Geld ist
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Da steht es: Der Aktionsfranken ist Spielguthaben, kein Guthaben. Er verschwindet nicht — er kommt nur nie aufs Konto.
Auch die Auszahlung selbst hat eine Grenze. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Und der Rahmen ist streng: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ob und welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in dessen Bedingungen.
Sportwetten Schweiz App: Konto, Registrierung und der Weg zum Wettschein
Die Registrierung ist hier kein Formular, sondern eine Prüfung. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für Jouez Sport gilt dasselbe Muster mit dem Westschweizer Gebiet als Voraussetzung. Ein Online-Konto setzt grundsätzlich Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters.
App, Browser, Verkaufsstelle
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der QR-Code ist das eigentlich clevere Stück an dieser Architektur: Man baut die Kombination im Zug und bezahlt sie am Kiosk, mit Bargeld, in einem Laden mit Angestellten.
Wo das Guthaben wachsen kann
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Drei Zahlen, ein Muster. Rund CHF 124 kann man pro Tag nachladen, CHF 9’999 ist der Deckel, und die Limite für Verluste liegt bei CHF 9’999 für 1, 7 und 30 Tage. Wer hier von «unbegrenzt» spricht, hat die Zahlen nicht gesehen; wer hier von «Schutz» spricht, hat nicht bemerkt, dass eine 30-Tage-Verlustlimite von CHF 9’999 dem Konto mehr Spielraum lässt, als die meisten Haushalte in einem Monat investieren. Die Limiten sind ein Bremsweg, keine Mauer — sie greifen gegen das Verhalten, das eine Entscheidung aus dem Ruder laufen lässt, nicht gegen Verluste jeder Grössenordnung.
Sportwetten Schweiz: Fussball, Eishockey, Tennis und welche Märkte die Liste zulässt
Der Katalog ist breit und trotzdem geschlossen. In jeder Diskussion über die Schweizer Sportwetten tauchen Fussball, Eishockey und Tennis zuerst auf — bei der Liste, die die Gespa führt, ist das nicht Zufall, sondern Voraussetzung: Was nicht aufgeführt ist, wird nicht angeboten. Turniermode und Turnierquoten kommen aus derselben Liste, weshalb eine WM oder EM im Schweizer Programm erscheint, sobald sie aufgeführt sind.
Der Umgang mit der Spielzeit ist ein eigener Kostenposten. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit — etwa 90 Minuten beim Fussball. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im K.o.-Spiel auf die Fortsetzung setzt, ohne die Zeile zu lesen, hat eine Wette auf 90 Minuten abgeschlossen. Ein bitterer Klassiker, und er kostet mehr Nerven als Geld.
Auch die Kombination hat bei Sporttip eine Regel, die man kennen sollte. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, die Wette ist weg — und wer den Fehler zu spät merkt, sitzt auf einem Schein ohne Wett.
Ausfall, Einsprache, Verfall
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination überlebt, sie schrumpft nur.
Zwei Fristen runden das Bild ab, und beide laufen gegen den Spielenden ohne Terminkalender. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr für den Gewinn, zehn Tage für die Beschwerde — das ist die Fristenlogik dieses Marktes, und sie ist grosszügiger für den, der zweimal eine halbe Stunde investiert.
Was eine Wette zurückgibt und was der Veranstalter behält
Die Auszahlung ist der einzige Teil des Wettscheins, der sich ausrechnen lässt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung nach unten ist kein Detail: Sie gehört zum Hausvorteil wie alles andere. Eine Einzelwette mit CHF 1 Einsatz und Quote 2.10 kommt auf CHF 2.10; eine Kombination aus drei Quoten von je 2.10 trägt eine Gesamtquote von etwa 9.26 und bringt aus CHF 1 rund CHF 9.25.
Die zweite Rechnung braucht keine realen Quoten, um zu wirken. Ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 ist ein Beispiel, kein notierter Preis — und daran lässt sich die Marge des Veranstalters zeigen: Der Quotenschlüssel beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95. Die Marge ist 100 % minus diesen Schlüssel, hier etwa 5 %. Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben dem Veranstalter im Schnitt rund 5 Rappen, und der Markt zahlt rund 95 Rappen zurück. Real schwankt die Marge mit dem Markt und dem Ereignis: Bei grossen Fussballspielen liegt sie deutlich tiefer als bei einem Nischenmarkt, in dem wenige Wetten ein etwas schräges Programm tragen müssen. Aus 5 % unter einem Beispiel werden schnell 4 % oder 7 % — die Grössenordnung hängt am Markt, nicht am Anbieter.
Dasselbe Prinzip sitzt in jedem Kombiboost. Eine Erhöhung des Nettogewinns um 5 % bei vier Voraussagen ist kein Rabatt auf die Wette, sondern eine Anpassung an einen Rand, an dem sich der Einsatz schon im Markt befindet. Wer wissen will, was ein Boost wert ist, geht nicht vom Werbeprospekt aus, sondern von diesen Rappen.
Steuern auf Gewinne: wann es teuer wird und wann nicht
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», und keine einzelne Kantonszahl ist hier die richtige. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung.
Das trifft praktisch niemanden. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Steuervorteil des bewilligten Anbieters ist also nicht die fehlende Steuer auf dem einzelnen Franken, sondern die fehlende Buchhaltungspflicht darüber. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer sie in einem Vergleich findet, hat einen ausländischen Markt vor sich. Und das hier ist allgemeine Information; im Zweifel fragt man eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Offshore-Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung: was eine Domain kostet
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das gilt unterschiedslos, und es gilt auch dann, wenn die Marke gross genug ist, um seriös zu wirken. Ein Bewilligungsverzicht auf Schweizer Seite ist kein Betriebsunfall, sondern das Geschäftsmodell: Bewilligungen sind pro Spiel zu erteilen und gelten nur hier, also bedient man den Markt von aussen.
Wer als Spielender dort spielt, bricht dabei kein Gesetz. Bestraft wird die Person nicht — bestraft wird der Veranstalter. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende bleibt straffrei, aber Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist der teuerste Satz dieses Abschnitts: Man spielt um Geld, an dessen Eigentum ein Gericht möglicherweise nicht glaubt.
Die Durchsetzung läuft über die Netze. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; die erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Der Reiz der Liste liegt in ihrer Vergänglichkeit: Wer eine Domain von gestern einträgt, erwischt meistens das Gesetz von gestern.
Was auf so einer Seite fehlt, lässt sich als Liste aufzählen, und keiner der Punkte ist dramatisch, in Summe sind sie es. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, auf das im Abschnitt «Pause, Sperre, Register» verwiesen wurde. Keines der Garantieinstrumente, die das BGS für bewilligte Anbieter vorsieht. Und keine Schweizer Anlaufstelle, wenn Auszahlungen stocken. Die wahren Kosten eines Offshore-Kontos entstehen nicht beim Einsatz, sondern in dem Moment, in dem etwas nicht funktioniert.
Zum Schluss die Werbeseite, weil sie die Regeln der anderen Seite sichtbar macht. Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Und Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Es gibt keine Tageszeit-Beschränkung für Werbung — wer nach ihr sucht, sucht eine Regel, die es hier nicht gibt.
Einordnung: die Schweizer Anbieter im Vergleich
Die Tabelle ordnet die Marken nach ihrer Bewilligungssituation, nicht nach ihrer Beliebtheit. Die ersten beiden Zeilen sind die zwei Veranstalter, auf die das Gesetz den Markt zusammengeschnitten hat; die übrigen Zeilen sind Marken, denen ein Schweizer Spielender begegnet, ohne dass dem eine Schweizer Bewilligung gegenübersteht. Der Unterschied ist nicht geschmacklich, sondern rechtlich, und die Reihenfolge in einer Tabelle erzählt davon nichts.
| Marke | Bewilligungssituation | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Grossspiel), Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft), Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Grossspiel), Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung; laut Drittquellen Tobique (Kanada), ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Tobique (Kanada) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung; eine anerkannte Bewilligung mit Kraft in der Schweiz ist nicht festgestellt | — |
Die Spalte mit den fehlenden Angaben ist kein Versehen, das man auffüllen könnte. In acht Fällen lässt sich gar kein ausländischer Veranstalter mit Namen benennen, der als Aufsichtsadresse dienen würde, und im neunten Fall stammt der Name aus Drittquellen — also aus Berichten, nicht aus einer Schweizer Bewilligung. Für den Spielenden macht das den Unterschied, den die Tabelle zeigt: Zwischen keiner Adresse und einer ausländischen Adresse liegt der gemeinsame Punkt, dass keine davon vor einem Schweizer Gericht etwas wert ist.
Und die Rangliste selbst? Wer den ersten Platz sucht, sucht hier die falsche Frage. Der Vergleich, den diese Seite anbietet, ist keiner zwischen zwei Wettprodukten, sondern zwischen einem geschlossenen Markt und seinen Rändern. Zwei Anbieter mit Bewilligung, zwei getrennte Vertragsgebiete, eine Handvoll bewilligter Aktionen und ein Schutzsystem, das an der Bewilligung hängt.
Swisslos Sporttip: der Bewilligungsinhaber für 19 Kantone, das Tessin und Liechtenstein
Die Bewilligung ist das Produkt. Swisslos hält eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa — und gehört damit zu den zwei Organisationen, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt zulässt. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein, und zwar unabhängig davon, wie viel er einzahlen möchte.
Die Limiten sind der zweite Teil der Bewilligung, den man im Alltag spürt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Systemwette mit dem Zehnfachen des Höchsteinsatzes ist das Zugeständnis an ein Produkt mit vielen Kombinationen — und der Satz über die Ablehnung ist die eigentliche Information: Die Grenze ist keine Warnung, sie ist eine Wand.
Dazu die Altersgrenze in beide Richtungen: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der letzte Satz klingt selbstverständlich, ist aber eine der wenigen Regeln, die einen Spielenden in seinem eigenen Sport direkt treffen können. Alle Angaben zur Altersgrenze und zur Registrierung gelten auch für die Loterie Romande; sie sind nicht Produktangaben, sondern Marktbedingungen.
Der Cash-Out ist das Instrument, an dem man sieht, was eine Schweizer Bewilligung mit einem Produkt macht. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Da ist er, der Moment, in dem ein Marketingwort dünn wird. «Cash-Out» klingt nach Kontrolle über die eigene Wette, und in Wahrheit ist es ein Verkauf zu einem Preis, den der Veranstalter festlegt, im Wissen um den Spielstand, den Sie auch kennen. Kein Teilausstieg, keine Rücknahme, keine Garantie auf den Markt — die Kontrolle liegt bei der Gegenseite, und der Preis, den Sie dafür zahlen, ist die Differenz zwischen dem Cash-Out-Betrag und dem Gewinn, der ohne diesen Klick drin gewesen wäre.
Dasselbe Muster noch einmal beim Kombiboost: Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um bis zu 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Bei einem Cash-Out verfällt er. Zwei Produkte, ein Grundsatz: Alles, was Swisslos zusätzlich gibt, hängt an einer Bedingung, die Swisslos formuliert.
Das grösste Argument von Swisslos liegt ausserhalb des Wettscheins. Für 2025 wurde ein Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Wer hier spielt, spielt in einem System, das den Ertrag in die öffentliche Hand zurückgibt. Das ist kein Gewinn für den Einzelnen am Wettschein, aber es ist der einzige Anbieter auf dieser Seite, bei dem der Verlust einen Empfänger in der Schweiz hat. Verdict: Ein Anbieter, dessen Stärke nicht die Quote ist, sondern die Herkunft des Geldes, und dessen Grenzen — Höchsteinsatz CHF 1’000, Cash-Out nur ganz oder gar nicht, Boost nur einmal — man vor der ersten Wette kennen sollte.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Auftrag, ein anderes Vertragsgebiet
Die Loterie Romande hält dieselbe Art von Bewilligung: eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa, und gehört damit zu den zwei Organisationen, die das interkantonale Recht zulässt. Veranstalterin ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), das Produkt heisst Jouez Sport. Das Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz in den sechs französischsprachigen Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS offen — nicht mehr und nicht weniger.
Viel mehr ist über das Produkt aus öffentlich belegbaren Angaben nicht zu sagen, und das ist für einen Vergleich unangenehm: Die Angaben zur Altersgrenze und zur einmaligen Registrierung gelten für diesen Veranstalter ebenso, weil es sich um Marktbedingungen handelt, nicht um Produkteigenschaften. Wer ein Konto eröffnen will, findet die Details in den eigenen Bedingungen von Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, hat zwei Sprachen zur Auswahl — die Westschweizer Seite und, sofern der Wohnsitz es zulässt, nichts anderes aus der Schweiz.
Was belegbar ist, ist die Grösse des Vertriebs: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, dazu eine Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Für die Westschweiz ist das keine Fussnote, sondern die Erklärung, weshalb Sportwetten dort an der Ladenkasse genauso präsent sind wie im Browser. Wer ohne App wetten will, findet in diesen Zahlen den bequemsten Weg dieses Marktes.
Für einen Spielenden an der Sprachgrenze ist die Wahl des Veranstalters damit eine Wahl des Wohnsitzes und nicht des Geschmacks. Genf oder Zürich — das entscheidet, welche Marke erscheint, und keine Bonusaktion kann das überschreiben. Verdict: Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, und die Westschweizer Bewilligung ist überall dort die einzige Schweizer Tür, wo die andere nicht aufgeht — wer ein Konto sucht, muss zuerst seinen Wohnsitz prüfen, nicht die Quote.
FortuneJack: ohne Bewilligung, und was dieses Fehlen praktisch bedeutet
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung (ohne Schweizer Bewilligung), und daran ändert sich nichts dadurch, dass die Marke eine anerkannte Bewilligung irgendwo sonst besitzen mag. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine im Ausland anerkannte Bewilligung ist für FortuneJack nicht festgestellt, was in der Schweiz ohnehin ohne Bedeutung wäre. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domains der Marke können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer hier spielt, sollte wissen, wo die Bequemlichkeit herkommt: Aus der fehlenden Bewilligung folgt die fehlende Bindung an Schweizer Regeln — und einiges von dem, was auf einer Schweizer Wettseite selbstverständlich ist, entfällt damit nicht aus Versehen. Verdict: Eine Marke, die in einem Markt mit zwei bewilligten Anbietern nur durch ihre Zugänglichkeit auffällt — und genau das ist der Grund, sie nicht als Schweizer Option zu behandeln.
IviBet: ohne Bewilligung, mit dem gleichen Bewilligungsproblem
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung (ohne Schweizer Bewilligung). Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine anerkannte Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz ist nicht festgestellt. Dasselbe Bild wie bei den anderen ausländischen Marken: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.
Was diese Marke im Vergleich nicht bietet, lässt sich deshalb nicht als Mangel eines einzelnen Produkts lesen. Es ist der Preis der fehlenden Bewilligung, und der wird nicht am Wettschein abgerechnet, sondern im Streitfall. Verdict: Eine Adresse, die in einem Vergleich mit bewilligten Veranstaltern an der falschen Seite der Wohnsitzfrage steht.
BC.Game: ohne Bewilligung, gleiche Ausgangslage wie bei den anderen Auslandsmarken
BC.Game verfügt über keine Schweizer Bewilligung (ohne Schweizer Bewilligung). Eine rechtlich bindende Zulassung für die Schweiz liegt für diese Marke nicht vor. Die Sperrliste der Gespa kann ihre Domains erfassen, ein Zugang zum Schweizer Sperrregister fehlt, und Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht.
Mehr über dieses Angebot zu schreiben, hiesse, über Dinge zu schreiben, die für den Schweizer Markt nicht belegt sind. Der eine Punkt, der sich belegen lässt, ist die Bewilligungslage — und die ist bei dieser Marke dieselbe wie bei allen anderen ohne Schweizer Bewilligung. Verdict: Keine Bewilligung, kein Registerzugang, kein Rechtsschutz — eine Kombination, die der Bequemlichkeit nicht entspricht.
X3Bet: ohne Bewilligung, mit einer Bewilligung aus Kanada
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung (ohne Schweizer Bewilligung). Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Laut Drittquellen wird eine Bewilligung aus Tobique (Kanada) angegeben — berichtet, nicht durch eine Schweizer Bewilligung belegt, und damit hier ohne Wirkung. Kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Das ist der einzige Anbieter dieser Auswahl, bei dem sich überhaupt ein ausländischer Veranstalter mit Namen benennen lässt. Wert für den Wettschein hat das keinen, aber es macht die Lage greifbar: Eine Bewilligung aus Kanada zu besitzen und in der Schweiz nicht bewilligt zu sein, ist kein Widerspruch, sondern die übliche Konstellation. Verdict: Bei diesem Anbieter ist wenigstens die Herkunft der Bewilligung benennbar; für den Spielenden ändert das nur die Transparenz, nicht die Ausgangslage.
Wettigo: ohne Bewilligung, ohne benennbare Bewilligung
Wettigo operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Anerkennung durch die hiesigen Behörden existiert für diese Marke nicht. Die Domains können per Sperrliste blockiert werden, das Sperrregister kennt dieses Konto nicht, und einen Schweizer Rechtsschutz gibt es ebenfalls nicht.
Was in der Schweiz von einem Anbieter erwartet wird, ist bei dieser Marke nicht gegeben — das ist die ganze Bewertung, und sie braucht kein weiteres Detail, um zu gelten. Verdict: Eine Marke, die im Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern nichts anzubieten hat, was die fehlende Bewilligung aufwiegt.
Betwinner: ohne Bewilligung, gleiche Bewilligungslage
Betwinner besitzt keine entsprechende Genehmigung für den Schweizer Markt (ohne Schweizer Bewilligung). Die Anerkennung durch Schweizer Behörden fehlt. Das Konto ist nicht im Sperrregister erfasst, ein Schweizer Rechtsschutz ist ausgeschlossen, und die Webadressen können durch die Gespa gesperrt werden.
Wer diese Marke mit den zwei Bewilligungsinhabern vergleicht, vergleicht nicht zwei Angebote, sondern zwei Rechtsordnungen. Verdict: Für den Schweizer Markt eine Marke ohne Bewilligung, und damit eine, deren Verlässlichkeit nicht an Schweizer Regeln gemessen werden kann.
Donbet: ohne Bewilligung, dieselbe Ausgangslage
Donbet bietet keine bewilligten Sportwetten in der Schweiz an (ohne Schweizer Bewilligung). Eine staatliche Zulassung liegt nicht vor. Spieler haben keinen Zugriff auf das Sperrregister oder Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Der einzige Weg, diese Marke sinnvoll in einen Vergleich einzuordnen, ist derselbe wie bei den anderen ohne Bewilligung: Sie steht für eine Alternative zum Schweizer System, nicht innerhalb davon. Verdict: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung — ein Umstand, der sich nicht durch die Qualität der Oberfläche ausgleichen lässt.
Rabona: ohne Bewilligung, und keine anerkannte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Rabona agiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Anerkennung durch Schweizer Stellen ist nicht gegeben.
Das ist die letzte Zeile einer Liste, die fast nichts ausser diesem einen Umstand teilt. Verdict: Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registerzugang, ohne Rechtsschutz — dieselbe Bewilligungslage wie bei den anderen Auslandsmarken, und damit keine Schweizer Option.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz erlaubt?
Sportwetten dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) veranstalten. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse nach der geschlossenen Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Version 10.09.2026). Wetter, Politik und Fernsehsendungen sind keine erlaubten Gegenstände.
Welcher Veranstalter gilt für welchen Kanton?
Swisslos Sporttip gilt in AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und in Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport gilt in FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Anbieter, weil es keine gibt — nur die Sperrliste blockierter Domains.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 waren 671 Domains erfasst. Blockierte Adressen tauchen unter neuen Namen wieder auf — Domain-Hopping. Der Zugang verschwindet also, die Marke nicht unbedingt.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS); ein staatlicher Deckel existiert nicht. Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Erhöhen wirkt erst nach 72 Stunden.
Wie wird die Auszahlung berechnet und was behält der Anbieter?
Der Gewinnbetrag entsteht aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen ab. Im Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 0.95, die Marge also bei etwa 5 %.
Vergleich – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
