Remis vorhersagen heisst Kosten rechnen: Quoten, Limiten und Bewilligungen im Schweizer Sportwetten-Markt
Bis zu 10’000 Wetten pro Minute werden auf dem Schweizer Markt nicht abgegeben, weil es ihn in der Breite gar nicht gibt.

29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und die Aufsichtsdaten der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Ein Unentschieden ist die dritte Möglichkeit in einem Markt, den die meisten Spielenden nur mit zwei Augen betrachten: Sieg oder Niederlage. Genau darin liegt der Reiz und genau darin liegt die Rechnung. Wer ein Remis vorhersagt, greift nicht nach der wahrscheinlichsten Ausgangslage, sondern nach der am wenigsten quotierten Ecke des Dreiweg-Markts — und der Preis dafür ist keine Nebensache, sondern der Gegenstand der Sache selbst. Wie ein Remis im Dreiweg-Markt bewertet wird, was ein Tipp darauf unter dem Strich kostet, wer ihn in der Schweiz überhaupt anbieten darf und wo Spielende nachprüfen können, ob die Zahl auf dem Wettschein noch dieselbe ist, wenn das Spiel angepfiffen wird — all das entscheidet darüber, ob sich ein solcher Einsatz lohnt oder nicht.
Der zweite Punkt ist der unangenehme. Wer in der Schweiz auf ein Unentschieden wetten will, hat zwei Adressen. Nicht zehn, nicht zwanzig — zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Alles andere, was im Netz nach Sportwetten aussieht und Schweizer Adressen anspricht, steht ohne Bewilligung da. Das ist keine Wettbewerbsklage, sondern der Rahmen, in dem jede Vorhersage stattfindet. Ein Vergleich, der das verschweigt, vergleicht Angebote, die in der Schweiz nicht veranstaltet werden dürfen.
Das Thema hat eine unbequeme Eigenschaft: Es klingt nach einem System und ist in Wahrheit eine Kostenfrage. Zwischen «häufig Remis» und «gut bezahltes Remis» liegt der ganze Unterschied.
Die Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Wettarten und die zwei Veranstalter
Wer den Markt verstehen will, muss beim Gesetz anfangen, nicht bei der Tabelle.

Warum es in der Schweiz nur zwei Sportwetten-Veranstalter gibt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK — die Aufsicht über Casinos ist eine andere Baustelle, und wer in einem Blog liest, die ESBK bewillige Sportwetten, hat schon die erste Adresse falsch. Eine Bewilligung braucht nach den Artikeln 21 bis 25 BGS zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt sie schlicht nicht. Die Gespa veröffentlicht keine Bewilligungsliste, in der man blättern könnte, sondern eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz darf, muss nicht eine Liste suchen, sondern die Gegenprobe machen.

Swisslos betreibt sein Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip und hat seinen Sitz in Basel als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft; sie veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Zwei Häuser, zwei Sprachregionen, ein Gesetz.
Das Servicegebiet ist keine Marketingfrage, sondern eine Zugangsbedingung: Für ein Online-Konto im Swisslos-Bereich braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet — AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf sitzt, kommt dort nicht hinein; wer in Zürich sitzt, nicht in Jouez Sport.
Die Gespa-Liste: was überhaupt gewettet werden darf
Die zulässige Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Listung nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS (Version 10.09.2026). Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, eine Esport-Sektion fehlt ganz. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Für das Remis heisst das: Der Dreiweg-Markt ist Teil des Grundangebots, und die Frage ist dort nicht die Erlaubnis, sondern die Konstruktion. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Ein ausdrückliches Remis-Verbot existiert nicht, ein Anspruch auf bestimmte Quoten ebenso wenig.
Bei diesem Punkt wird es konkret teuer. Wer im Spielverlauf auf ein Remis setzt, wettet auf eine Position, die sich mit jeder Minute verschiebt, und die Quotenbewegung ist die Rechnung des Veranstalters, nicht des Spielenden: Bei Sporttip-Livewetten gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Tor, ein Pfiff, ein Entscheid, und der Einsatz kommt zurück, ohne Ertrag. Das ist keine Willkür, sondern die Antwort auf eine technische Frage: Wann genau war die Wette noch offen? Für den Spielenden ist es trotzdem eine Kostenposition, die man kennen muss, bevor man live auf ein Remis setzt.
Der zulässige Gewinnbetrag und seine Rundung
Dass die Anzeige auf dem Bildschirm und die Gutschrift nicht identisch sein müssen, ist einer der Punkte, an denen sich die Einstellung eines Anbieters zeigt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht nach unten. Bei einem Einsatz von CHF 1 ist der Effekt lächerlich; bei einem Einsatz an der Limite ist er es nicht mehr.
Was am Ende hängen bleibt, hängt auch am Höchstgewinn. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen — bei einem einzelnen Wettschein rundet die Obergrenze jede noch so erfundene Rechnung von selbst zusammen. Die Regeln stammen aus der 17. Auflage des Règlement Jouez Sport von September 2024.
Steuern: die Schwelle, die fast niemand erreicht
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 — 2025 waren es CHF 1’070’400 —, und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die einzige belastbare Formulierung «je nach Kanton» lautet. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für eine normale Remis-Wette ist die Schwelle jenseits jeder Realität: Gewinne liegen weit darunter, und damit fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Das ist der angenehme Teil. Der unangenehme betrifft genau die Anbieter, die vorne im Vergleich mit fremden Himmelspalästen werben: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis unterschiedlich behandelt — Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen (Kanton Thurgau, Steuerverwaltung, Wegleitung 2025). Unterschiedliche Praxis heisst unterschiedliches Risiko: ein stiller Verlust, wenn es auf dem Bankkonto schön aussieht und in der Steuererklärung nicht mehr.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist
Nichts. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Ein ausländischer Anbieter ist an kein Schweizer Sperrregister angeschlossen, und bei Streitigkeiten gibt es keinen hiesigen Rechtsweg. Die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — das sogenannte Domain-Hopping —, und die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste. Wer also auf einer Domain landet, die gestern nicht erreichbar war, hat nicht ein technisches Problem gefunden, sondern eine Sperre umgangen.
Die ehrliche Gegenüberstellung lautet nicht «sicher gegen unseriös». Sie lautet: bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzzwang und Identitätsprüfung. Nicht bewilligt heisst kein Schweizer Schutz, kein Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl».
Spielerschutz: die Limiten, die niemand einem abnimmt
Der Markt verlangt von seinen Nutzern eine Entscheidung, die anderswo der Anbieter trifft.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die 72 Stunden sind die eigentliche Sperre im System: Ein Spielender in einer Verlustserie kann seine Limite nicht nur nicht sofort erhöhen — er hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen.
Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Die Statutsseite kennt 24 Stunden für eine Erhöhung; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Differenz bemerkt, sieht daran, was Bedingungen leisten können, die über das Gesetz hinausgehen. Einen gesetzlich festen Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht.
Weil das Geld hier zuerst von der Limite gedeckelt wird und der Einsatz danach kommt, folgt daraus ein Punkt, den man in der Werbung nie liest: Die Limite zählt den Verlust, nicht das Spielvergnügen. Wer an einem Abend zehn Wetten auf Remis abgibt, kann innerhalb einer Verlustlimite bleiben und trotzdem deutlich mehr Umsatz bewegen, als er denkt.
Spielsperre: vom freiwilligen Pausenknopf bis ins schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der stärkste Hebel, den ein Spielender in der Schweiz ziehen kann: Er wirkt über den Veranstalter hinaus.
Nach den Artikeln 80 bis 82 BGS umfasst die Spielsperre die Ausschliessung überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Ein Test zeigt, was Selbstregulierung an der Verkaufsstelle wert ist. Bei Gespa-Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man muss diese Zahl zweimal lesen: Fast die Hälfte der Testkäufe ging durch. Wer die Kontrolle an der Verkaufsstelle deshalb für streng hält, irrt — und wer sein Spielerkonto online eröffnet, verlässt sich besser nicht darauf, dass jemand anderes mitdenkt. Online greift nach Art. 72 BGS ohnehin ein anderes Regime: Minderjährige werden dort nicht zugelassen.
Eine Verlustserie ist keine Einladung
Eine Serie verlorener Wetten ist kein Grund, den Einsatz zu erhöhen, und sie ist auch kein Signal über den nächsten Ausgang. Der Mechanismus, der hier greift, ist kein sportlicher, sondern ein arithmetischer: Jede Wette ist ein eigener Vorgang mit einem eigenen Quotenschlüssel, und ein vergangenes Ergebnis verändert den nächsten Quotenschlüssel nicht. Wer nach vier verlorenen Remis-Wetten den fünften Einsatz verdoppelt, hat die Limiten der vergangenen Tage bereits bezahlt und plant nun, die der kommenden zu sprengen.
Konkret heisst das: Wer 30 Tage als Limitenhorizont gesetzt hat, kann innerhalb dieses Fensters nicht nachlegen, ohne die Erhöhungssperre zu umgehen — und die Umgehung ist die Sperre selbst. Eine hohe Remis-Quote einer Mannschaft ist ein statistischer Befund über die Vergangenheit, kein Kredit für die Zukunft. Sie mag ein Argument sein, den Markt überhaupt anzuschauen. Sie ist kein Grund, den Einsatz zu erhöhen.
Wetten per App: was Schweizer Anwendungen leisten und was nicht
Das Smartphone hat die Hürde zwischen einem Gedanken und einer Wette auf einen Wisch reduziert. Genau deshalb lohnt sich ein Blick darauf, was in Schweizer Wett-Apps technisch drinsteckt und was nicht.
Sporttip App: Wettschein, QR-Code und die Grenzen des Kanals
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Webseite von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist ein Detail mit praktischer Bedeutung: Die App ist nicht nur ein Kanal, sie ist auch ein Zubringer zum stationären Netz.
Ein zweites Detail entscheidet über Anspruch und Wirklichkeit. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer auf Papier oder an der Verkaufsstelle gespielt hat, kann diesen Ausweg nicht nutzen — die App ist für diesen Zweck kein Ersatz für einen Wettschein, sie ist der einzige Weg dorthin.
Und der Betrag, den ein Cash-Out einbringt, ist nicht der Gewinn, der auf dem Wettschein stand. Er ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Beim Remis ist das besonders relevant, weil der Ausgang bis zur Schlussminute offen bleibt und der Cash-Out-Wert entsprechend lange klein bleibt. Wer früh aussteigt, kauft Sicherheit mit Ertrag; wer spät aussteigt, kauft Ertrag mit Restrisiko. Beides ist eine legitime Entscheidung, nur ist keine davon gratis.
Was an einer App hängen muss: Registrierung und Identität
Konto und Wetten nur bei zugelassenen Veranstaltern — das ist bei einer App keine Formalie, sondern die einzige Frage, die zählt. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer eine App installiert, in der diese Prüfung fehlt, hat nicht eine unkompliziertere Variante gefunden, sondern ein Produkt ohne Schweizer Bewilligung. Die Anzeichen sind unspektakulär und deshalb übersehbar: keine Wohnsitzabfrage, keine Ausweiskontrolle, eine Registrierung, die in zwei Minuten ohne Papiere durchläuft, und eine Zahlungsabwicklung, die nicht auf ein Konto im eigenen Namen laufen muss. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten.
Ein Hinweis auf die Kehrseite: Ein ausländischer Anbieter, der über die Gespa-Sperrliste blockiert ist, wird nicht dadurch legal, dass die App auf dem Telefon bleibt. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — die App mit installierter Verbindungsadresse ist ein Werkzeug gegen eine Sperre, nicht gegen das Gesetz. Und die Sperrliste führt nicht nur eine Handvoll Namen: 671 Domains umfasste sie Ende 2025.
Wichtig für die Bewertung: Über die Wetten und App-Funktionen der ausländischen Marken, die im Abschnitt «Die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung» stehen, sagt das Datenmaterial nichts, weil sie in der Schweiz nicht veranstalten dürfen und keinen Prüfbericht vorlegen. Wo ein Anbieter im Netz mit einer eigenen App wirbt, ist die Angabe seine eigene. Und wer sein Spielerkonto verifiziert hat, merkt schnell: Die Verifizierung ist kein Hindernis, das ein Anbieter loswerden will, sondern das Kriterium, an dem sich unterscheiden lässt, ob ein Angebot in der Schweiz überhaupt stattfinden darf.
Wetten über das Wallet: Einzahlung, Zahlungsarten, Auszahlung
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das sind Obergrenzen, die weit über dem liegen, was eine normale Remis-Wette braucht — und genau deshalb sind sie keine Deckelung des Spielverhaltens, sondern eine Deckelung des Transaktionsvolumens. Wer glaubt, CHF 9’999 sei ein Schutz, hat die Zahl falsch gelesen: Es ist die Grenze, bis zu der das grösste Unglück technisch möglich ist.
Als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Zahlungsmarken sind Sache des Veranstalters und stehen in dessen eigenen Bedingungen.
Bei der Auszahlung wird es wieder konkret: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Gebühr trifft nicht den, der selten auszahlt, sondern den, der häufig kleine Beträge abzieht. Ein Spielender, der nach jedem Remis-Gewinn sofort CHF 50 abzieht, zahlt für dieses Verhalten ab der dritten Auszahlung 3 %. Wer stattdessen Guthaben stehen lässt und grössere Beträge seltener abzieht, kommt an der Gebühr vorbei. Das ist ein Beispiel dafür, wie eine Staffelung Verhalten lenkt, ohne es zu verbieten.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auch hier ist die Schwelle der eigentliche Mechanismus: Kleine Gewinne bleiben im System und werden wieder gespielt, grosse gehen den Weg auf das Konto. Es lohnt sich, das zu wissen, bevor man sich über eine fehlende Gutschrift wundert.
Wie eine Remis-Einschätzung entsteht — und was sie kostet
Vorhersagen sind nicht verboten. Verkauft werden sie trotzdem.
Form, Statistik, Quote: drei Grössen, die nicht dasselbe messen
Eine Einschätzung zum Unentschieden entsteht aus drei Grössen, und sie sind nicht austauschbar. Die Form beschreibt die letzten Ergebnisse einer Mannschaft, mit allen Verzerrungen eines kleinen Ausschnitts: Ein Team, das viermal hintereinander nicht verloren hat, hat viermal hintereinander nicht verloren — was das über den fünften Auftritt sagt, steht nirgends. Die Statistik beschreibt Verteilungen über längere Zeiträume und krankt an der Vergleichbarkeit: Wer gegen wen, zu Hause oder auswärts, mit welchem Kader. Die Quote beschreibt schliesslich nicht, was passieren wird, sondern was die Buchmacher und ihre Kunden bereits ins Geld eingeordnet haben. Sie ist die einzige der drei Grössen, die unmittelbar mit dem eigenen Kontostand zu tun hat.
Wer aus diesen drei Grössen eine Vorhersage baut, muss die erste und die zweite gegen die dritte halten. Eine Mannschaft, die in der laufenden Saison überdurchschnittlich häufig Remis gespielt hat, bekommt in der Regel eine tiefere Remis-Quote — nicht weil die Buchmacher die Statistik ignorieren, sondern weil sie sie bereits eingepreist haben. Der Markt hat die Reihe gelesen, bevor der Tipp darüber nachgedacht hat. Genau darin liegt der Reiz und die Falle der ganzen Gattung.
Warum eine hohe Remis-Quote keinen sicheren Tipp ergibt
Ein Unentschieden wird am niedrigsten gehandelt, weil es im Dreiweg-Markt strukturell der unwahrscheinlichste der drei Ausgänge ausserhalb enger Favoritenkonstellationen ist. Eine Mannschaft mit vielen Remis ist deshalb kein Sonderfall, sondern eine von vielen, und eine Serie ohne Remis — oder eine Serie mit vielen — ist für sich genommen kein Argument. Der Ausgang einer Begegnung hängt von Aufstellung, Verletzungen, Wetter, Platzverhältnissen, Tagesform, Spielverlauf und Zufall ab. Aus diesen Faktoren folgt keine sichere Wette, und nur wer alle Faktoren projektiv kalkulieren würde, wäre hier rechtlich korrekt — praktisch ist direkte Abgabefähigkeit nötig: In der ganzen Kette gibt es immer einen Wahrscheinlichkeitsrest. Ein häufiges Remis ist ein Muster. Ein Muster ist kein Vorgang.
Konkreter wird es an den Bedingungen, an die ein Vorhersagedienst gekoppelt ist. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das ist ein Angebot, das eine Remis-Position bei Quote 3.20 nicht besonders ausschmückt: Die Erhöhung wächst mit der Zahl der Voraussagen.
Die zulässigen Quotenboosts bei Sporttip gelten ebenfalls nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist die eigentliche Pointe: Wer den Boost mitnimmt und dann live verkaufen will, verliert ihn. Zwei Mechaniken desselben Anbieters arbeiten gegeneinander, und der Spielende entscheidet sich für eine.
Ein weiteres Feld, in dem die Vorhersage an den Regeln des Veranstalters zerbricht, ist die Kombination. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also «Remis plus beide Teams treffen» bastelt, ohne die vorgesehene Funktion zu nutzen, hält am Ende keinen Gewinn, sondern eine Rückerstattung in der Hand. Die Erstattung ist besser als ein Totalverlust und schlechter als das, was auf dem Bildschirm stand.
Und dann ist da noch die Frage, wann eine Remis-Wette endet. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das entscheidet über Sieg und Niederlage in einem einzigen Detail: In einem Pokalspiel kann ein Team in der Verlängerung verlieren und die Remis-Wette trotzdem gewinnen. Wer das nicht weiss, liest sein Ergebnis falsch. Und in Kombinationen trägt dieses Detail weiter: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie kann also eine Kombination nicht platzen lassen, sie verdünnt sie nur auf das Minimum.
Was zwei gleich hohe Quoten kosten: der Quotenschlüssel im Dreiweg-Markt
Die Rechnung, die eine Vorhersage überhaupt erst bewertbar macht, ist der Quotenschlüssel. Er beschreibt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Bei zwei Ausgängen mit einer Quote von je 1.90 ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Daraus folgt ein Wert von rund 95,0 %, und die Marge — der Anteil, der beim Buchmacher bleibt — liegt entsprechend bei etwa 5,0 % je Einheit Einsatz auf diesem Markt.
Die Zahl trägt eine Bedingung, und die Bedingung ist der Punkt. 1.90 / 1.90 steht hier als Beispiel für einen ausgeglichenen Markt, nicht als zitierte Quote; ein Zweiweg-Markt mit diesen beiden Preisen deckt nur zwei Ausgänge ab, und ein Dreiweg-Markt mit Sieg, Remis und Niederlage gar nicht. Im Dreiweg ergibt sich ein anderer Quotenschlüssel; und je länger die Quote auf dem unwahrscheinlichsten Ausgang steht, desto stärker verschiebt sich der Anteil, der an diesem einzelnen Ausgang hängen bleibt. Unter Vorbehalt der jeweils gültigen Quoten heisst das für den Leser: Die Marge eines Anbieters ist keine Eigenschaft des Sportwettens an sich, sondern ein um mehrere Zehntel Prozentpunkte streuender Wert, der mit dem Markt, dem Sport und mitunter dem einzelnen Ausgang wandert. Wer Remis spielt, spielt meist den langen Preis — und der lange Preis ist der Teil des Buchs, an dem Buchmacher ihren Spielraum anders setzen als am kurzen.
Dazu kommt: Der Quotenschlüssel einer Woche ist kein Vertrag. Quoten ändern sich bis zum Anpfiff, und ein Preis, den man heute sieht, ist morgen eine Zahl in einem Screenshot. Diese Zahl jetzt zu kennen, gehört zu den wenigen Dingen, die man beim Wettschliessen ausrechnen statt glauben kann.
Die zehn Anbieter im Vergleich: was in der Schweiz bewilligt ist und was nicht
Zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Marken, eine Tabelle mit einer klaren Spaltung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Was der Anbieter auszeichnet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; IKV 2020 vom 20. Mai 2019 | Produkt für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Kombiboost und Quotenboosts online; Cash-Out nur online und nur vollständig |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, 1001 Lausanne | Produkt für FR, GE, JU, NE, VD und VS; Höchstgewinn CHF 300’000 je Wette, CHF 1’000’000 je Multiple; 2’350 Verkaufsstellen |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; in der Gespa-Sperrliste im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet | ausländische Marke; kein Zugang zum Schweizer Sperrregister |
Die Spalte mit der Schweizer Bewilligung ist die einzige, in der sich zwei Zeilen von acht unterscheiden — und sie ist damit die einzige Spalte, die über die Nutzbarkeit in der Schweiz überhaupt etwas aussagt. Die acht ausländischen Marken stehen nicht in dieser Tabelle, weil sie in der Schweiz veranstalten dürfen, sondern weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Wer sie vergleicht, vergleicht Angebote ohne Schweizer Rechtsweg, ohne Anschluss an das Sperrregister und mit Gewinnen, die nach kantonaler Praxis behandelt werden.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Zwei Namen, ein Gesetz und zwei getrennte Servicegebiete. Wer in der falschen Region wohnt, findet im zweiten Eintrag kein Ausweichangebot, sondern eine geschlossene Tür.
Swisslos Sporttip: die Deutschschweiz mit dem längsten Regelwerk
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, und betreibt sein Angebot als Sporttip. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Servicegebiet möglich: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Bei den Einsätzen ist das Fenster eng: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Auszahlung gibt es die Gratisauszahlungen, die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung und die automatische Gutschrift bis CHF 1’000.
Was diese Ansammlung von Zahlen über das Haus sagt: Sie ist keine Sammlung von Angeboten, sondern eine Sammlung von Grenzen, und die Grenzen sind konsistent nach oben gesetzt. Das ist die eigentliche Bewertung. Ein Spielender, der in der Deutschschweiz wohnt und ein Konto ohne Auslandskonstruktion will, hat hier eine Adresse, deren Regeln er nachlesen kann, deren Fristen vor Gericht gelten und deren Sperrregister bis ins Casino hinein wirkt. Dass die Einsatzobergrenze für Systemwetten bei CHF 10’000 liegt, während eine normale Einzelwette bei CHF 1’000 endet, sagt auch etwas über die Zielgruppe: Wer gross spielt, wird in Systemwetten gelenkt. Der Rest ist ein Regulierungswerk mit einer klaren Struktur: Meldewege, Fristen, Rückzahlungen, Verfall.
Eine Frist sollte man sich merken, weil sie wirklich Geld kostet. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn nicht abholt, verliert ihn nicht an einen bösen Anbieter, sondern an den guten Zweck. Und wer eine Auszahlung verweigert sieht, hat zehn Tage und einen eingeschriebenen Brief — nicht einen Anruf, nicht eine E-Mail.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit tiefen Quotengrenzen
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, und betreibt ihr Sportwettenangebot als Jouez Sport. Die Bewilligung umfasst ebenfalls Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Servicegebiet möglich: in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Kontaktadresse nennt die Loterie Romande selbst mit Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihre Grenzen lesen sich anders. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Regeln stammen aus der 17. Auflage des Règlement Jouez Sport von September 2024.
Zwei dieser Zahlen sind für Remis-Positionen unangenehmer, als sie aussehen. Die Untergrenze von 1.10 klingt harmlos und trifft niemanden, der auf Unentschieden setzt: Der Remis-Preis liegt in einem ausgeglichenen Spiel regelmässig bei 3.0 oder höher. Der Höchstgewinn je Einzelwette von CHF 300’000 dagegen ist bei einem langen Preis eher erreichbar als bei einem kurzen — wer also bei mehreren Anbietern das grosse Remis sucht, trifft hier auf eine Kappungsgrenze, die bei einer Quote von 3.50 rund CHF 85’700 Einsatz erfordert. Das ist weit über dem, was die meisten Spielenden setzen, und deshalb ist es kein praktisches Hindernis, sondern eine Frage der Relation: Der Anbieter deckelt nicht das Spiel der Kleinen, sondern die Ausnahme. Und weil die Servicegebiete getrennt sind, ist die Zahl für einen Zürcher ohnehin nur eine Zahl aus einem Regelwerk, das er nicht nutzen kann.
Dass zwei Häuser mit demselben gesetzlichen Auftrag derart unterschiedliche Grenzen setzen — CHF 300’000 gegen einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 bei Swisslos —, ist der eigentliche Befund dieses Vergleichs. Es gibt in der Schweiz keine dritte Adresse, an der man die Differenz ausgleichen könnte. Genau das macht die beiden Zeilen über die Spielsperre bei Swisslos und die Gespa-Sperrliste im Abschnitt zur Rechtslage so wichtig: Wo es zwei Anbieter gibt, ist der Weg nach draussen der einzige Weg zur Konkurrenz, und dieser Weg führt am Schutzregister vorbei.
Die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung
Diese Marken erhalten hier kein Ranking nach Gewinnaussicht. Sie erhalten eine Beschreibung dessen, was der Leser beim Blick auf ein Schweizer Konto wissen muss, und es ist eine Beschreibung mit einer einzigen konstanten Eigenschaft.
Was für alle acht zusammen gilt, ist rasch gesagt, und die Wiederholung in der Liste darunter ist keine Nachlässigkeit, sondern die Struktur der Sache: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keiner dieser acht Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und in Streitfällen gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Für Werbung mit einem solchen Angebot kennt das Gesetz eine eigene Strafnorm: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das ist die Grenze, die eine Seite über mehrere Absätze zusammenhält: beschreiben und einordnen ja, bewerben nein.
Über die Wetten, Märkte, Quoten, Limiten, Boni, Zahlungsarten oder Auszahlungszeiten dieser acht Marken steht in diesem Vergleich nichts, weil in der Schweiz keine belastbare Grundlage dafür besteht. Ein ausländischer Anbieter, der nicht unter Schweizer Aufsicht veranstaltet, hat keine Schweizer Prüfberichte, keine Schweizer Spielregeln und keine Schweizer Beschwerdeinstanz. Wer seine Bedingungen wissen will, liest sie in seinen eigenen Unterlagen — nicht in einem Vergleich, der sie für Schweizer Verhältnisse prüfen könnte.
- BassBet: keine Schweizer Bewilligung. Ein Konto entsteht ohne Anschluss an das Sperrregister; wer es eröffnet, entscheidet sich gegen den einzigen Mechanismus, der in der Schweiz über Anbieter hinweg wirkt.
- Rainbet: keine Schweizer Bewilligung. In einer Verlustserie hilft hier keine Limite, die über den Anbieter hinausgreift — die Sperre bei Swisslos reicht bis ins Casino, eine ausländische Marke kennt dieses Register nicht.
- 20Bet: keine Schweizer Bewilligung. Der Anreiz liegt in der Marktbreite; der Preis ist die Abwesenheit jeder Schweizer Bewilligungsprüfung und eines hiesigen Rechtswegs.
- 1xBet: keine Schweizer Bewilligung. Schweizer Wohnsitz ist keine Voraussetzung — das ist die eine Seite. Die andere ist, dass die Gespa-Domain-Sperre dieses Angebot für Schweizer Anschlüsse erreichbar hält oder nicht, je nach Tagesform des Domain-Hoppings; die geistige Barriere verläuft damit an einer Stelle, die für den Spieler nicht sichtbar ist.
- Gamdom: keine Schweizer Bewilligung. Wer sein Spiel übers Smartphone organisiert, findet hier den grössten Kontrast zur Sporttip App, weil dort eine Registrierung ohne Ausweisprüfung möglich ist — im bewilligten Schweizer System ist sie der Kern des Verfahrens.
- bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung. Diese Domain ist in der Schweiz bereits Gegenstand von Zugangssperren gewesen; die Gespa nennt den Anbieter im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Ein Dienst, der unter neuem Namen wieder auftaucht, hat den Nutzer nicht gefunden, sondern sich an die Filterung angepasst.
- X3Bet: keine Schweizer Bewilligung. Als gemeldete Bewilligung führt der Anbieter Tobique in Kanada — eine Angabe ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) und ohne Prüfwert für einen Spieler in Basel oder Bern.
- Betscore: keine Schweizer Bewilligung. Die Marke steht ausserhalb des Schweizer Bewilligungsrahmens; über das Angebot selbst lässt sich für Schweizer Verhältnisse nichts Belastbares sagen.
Wer nach dieser Liste eine Empfehlung erwartet, bekommt keine. Die acht Marken sind in der Schweiz nicht bewilligt, und keine Eigenschaft ihres Produkts — Quote, Münze, Auszahlungstempo — hebt diese Tatsache auf. Wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko und ohne hiesigen Rechtsschutz.
Fazit: wer das Remis spielt und was es unter dem Strich bedeutet
Die eingangs gestellte Frage — ob sich mit einem Remis Geld verdienen lässt — verlangt eine Antwort, die keine Werbebroschüre druckt. Ein Unentschieden wird zu einem Preis gehandelt, der seine eigene Unwahrscheinlichkeit widerspiegelt. Die Marge liegt in jedem Preis dieses Markts und wird mit dem langen Ausgang nicht kleiner, sondern empfindlicher. Wer die Positionen dieser Seite zusammennimmt, sieht eine Rechnung, die nicht von der Form einer Mannschaft abhängt, sondern von der Struktur des Markts: Quotenschlüssel, Rundung, Limiten, Fristen, Gebühren, Bedingungen.
Das ist der Nenner, auf den die Kostenfrage kommt. Die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter bieten denselben Schutz, aber sehr verschiedene Grenzen; ein Wechsel zwischen ihnen ist wegen der getrennten Servicegebiete ohnehin kaum möglich, und deshalb endet die Optimierung innerhalb des Systems schnell bei der Wahl der Wette, nicht der Adresse. Der Auslandskanal ist dagegen kein zusätzlicher Anbieter in einem Vergleich, sondern eine Entscheidung gegen den Schweizer Rechtsrahmen: kein Anschluss an das Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonaler Steuerpraxis. Wer das weiss und trotzdem dorthin geht, hat wenigstens eine Entscheidung getroffen. Wer es nicht weiss, hat eine bequeme App gefunden.
Wem gehört diese Seite also? Wer sich mit Sportwetten noch nicht auskennt, sollte vor jeder Wette die drei Limiten setzen, die Swisslos vor der ersten Teilnahme verlangt — sie sind in einem Jahr noch da, wenn eine Verlustserie vorbei ist. Wer schon länger dabei ist, findet in den Bedingungen der beiden Veranstalter das, was in keinem Vergleich steht: die Frist von 26 Wochen für nicht geltend gemachte Gewinne, die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung, den Verfall eines Boosts bei Cash-Out. Diese Details sind keine Klage. Sie sind die Bedienungsanleitung.
Niemand kann sagen, welches Spiel unentschieden ausgeht, und diese Seite wird es auch nicht versuchen. Sie kann sagen, was ein Tipp kostet, bevor er abgegeben wird, und sie kann sagen, wer ihn in der Schweiz annehmen darf. Alles darüber hinaus ist eine Leseempfehlung, und die gehört zu einem anderen Genre.
Häufige Fragen zu Vorhersagen auf Unentschieden
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Unentschiedens, und wie lässt sie sich aus der Quote ableiten?
Die Quote ist kein Mass für die Wahrheit, sondern eine Verrechnungsposition. Aus einem Remis-Preis von 3.50 lässt sich lediglich ableiten, dass der Veranstalter dem Ausgang eine implizierte Wahrscheinlichkeit von rund 28,6 % zuordnet — ein Wert, in dem seine Marge bereits steckt. Ein Buchmacher kann falsch liegen, die Marge bleibt.
Zählt bei einer Wette auf Unentschieden die reguläre Spielzeit, und wie werden Verlängerung und Penaltyschiessen behandelt?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Mannschaft kann also in der Verlängerung verlieren und das Remis dennoch treffen.
Welche Statistiken zu Remis-Serien sind aussagekräftig, und weshalb ist eine Serie ohne Remis kein Grund für eine Wette?
Serien beschreiben Vergangenheit und werden vom Markt in der Regel bereits eingepreist. Wer einer Mannschaft mit vielen Remis eine tiefere Quote gibt, hat die Reihe gelesen, bevor der Tipp sie liest. Eine Serie von Spielen ohne Remis sagt nichts über das nächste Ergebnis, sie verändert weder Mannschaft noch Zufall.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette auf Unentschieden aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen nimmt man die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet — nach unten, was den Ertrag um Bruchteile schmälert.
Welche Apps gibt es für Vorhersagen, und was bedeutet die Gespa-Liste für die erlaubten Wettarten?
Ein Konto und Wetten sind in der Schweiz nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern möglich, online über die Webseite von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Die Gespa-Liste legt fest, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten überhaupt zulässig sind.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette bei einem Schweizer Veranstalter gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Tipps – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
