Mindesteinzahlung bei Sportwetten – was die Kleinbeträge wirklich kosten
Stand: 29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter sowie gegen das Geldspielgesetz und die Angaben der Gespa.

Die kleinste Einzahlung bei einer Schweizer Sportwette beträgt CHF 20. Nicht 1 Euro, nicht 5 Euro, nicht «ohne Mindesteinzahlung». Wer online Spielguthaben für Sporttip von Swisslos kauft, zahlt mindestens diesen Betrag ein und kann ihn anschliessend in Wetten ab CHF 1 umsetzen. Bei der Loterie Romande heisst der kleinste fertige Betrag ebenfalls CHF 20 – es sind die Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben.
Diese zwanzig Franken sind der eigentliche Befund dieser Seite, und sie sind kein Zufall. Die Schweiz kennt keinen freien Wettmarkt mit Dutzenden Anbietern, die sich mit Kleinsteinzahlungen und Bonusguthaben gegenseitig unterbieten. Der Bund und die Kantone haben das Sportwetten als Grossspiel definiert und die Zahl der Veranstalter, die es überhaupt anbieten dürfen, bei zwei gedeckelt. Wo zwei Veranstalter mit gesetzlichem Auftrag stehen und kein dritter hinzukommen darf, gibt es keinen Preiskampf um den Einstiegsbetrag. Es gibt eine Untergrenze, die sich aus der Zahlungsabwicklung ergibt, und darüber eine Einzahlungsgrenze, die nach oben wirkt, nicht nach unten.
Genau hier liegt die Verwechslung, die viele Ratgeberseiten befeuern. Eine «Mindesteinzahlung ab 1 Euro» ist keine günstigere Variante desselben Produkts. Sie ist das Kennzeichen einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, die kein Schweizer Konto führen kann, keinen Franken als Kontowährung führt und nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen ist. Die kleine Zahl am Eingang ist bei solchen Anbietern der Köder; der Preis liegt darin, was hinter ihr fehlt. Ein Spielerkonto bei einem bewilligten Veranstalter verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine geprüfte Identität und läuft in Franken. Ein Euro-Betrag im Kleingedruckten sagt dagegen nichts über Sportwetten in der Schweiz aus, sondern über den Sitz des Anbieters.
Und die Zahl, die wirklich schmerzt, steht nicht am Anfang, sondern am Ende: Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion lässt sich nicht auszahlen. Wer ein solches Guthaben in eine Wette setzt und gewinnt, hält danach kein Geld, sondern nur weiteres Spielguthaben. Der Einsatz, mit dem der Betrag erspielt wurde, ist dabei schon bezahlt worden. Das ist der teuerste Zwanziger, den dieser Markt kennt.
Rechtslage: Warum jeder Euro-Betrag auf eine Seite ohne Bewilligung zeigt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Aufsicht über Kasinos, die ESBK, hat mit Sportwetten nichts zu tun – ein Punkt, den Ratgeberseiten regelmässig durcheinanderbringen. Wer eine Genehmigung erhalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel; diese Bewilligung gilt nach Artikel 4 des Gesetzes nur in der Schweiz. Ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hierzulande keine Geltung, und daran ändert seine Farbe oder sein Aufdruck nichts.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide arbeiten auf einer interkantonalen Grundlage – bei Swisslos ist es die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 – und beide bedienen ein eigenes Gebiet. Swisslos ist im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich tätig, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für ein Online-Konto heisst das: Der Wohnsitz muss in der Schweiz liegen, und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Konto ist nur mit geprüfter Identität zu führen, und pro Person ist genau eines erlaubt. Die Loterie Romande verlangt zusätzlich eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Bei Swisslos wird die Wohnsitzangabe über den hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Schikane am Rand, sondern der Grund, weshalb die Einzahlung in Franken läuft und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen: Beide Enden des Geldflusses hängen an derselben Identität.
Ein Auszug der erlaubten Angebote liegt als geschlossene Liste vor – die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung vom 10. September 2026. Nur was dort steht, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Corner- und Kartenmärkte ebenso, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich in der Schweiz nicht wetten.
Was das für den Einzahler bedeutet: Die kleine Auswahl ist die Kehrseite des Schutzes. Wer sich an einem Samstagabend zwanzig verschiedene Live-Märkte zu einem Viertligaspiel wünscht, findet sie hier nicht, weil sie nicht auf der Liste stehen. Wer ein Euro-Kleinstkonto sucht, um ein paar Wetten auszuprobieren, wird bei den bewilligten Veranstaltern nicht fündig – dafür steht ihm ein Markt gegenüber, in dem die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen gesetzlich vorgeschrieben ist, Kredit an Spielende verboten ist und ein Konto ohne geprüfte Identität gar nicht existiert.
Wertung, Anfechtung und die Frist, die Geld kostet
Die Regeln der beiden Veranstalter sind keine Werbetexte, sondern Bedingungen mit Fristen, und die Fristen kosten Geld, wenn man sie verpasst. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung für verweigert hält, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – beim Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Livewettschein bleibt gültig, unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Vor dem ersten Wettkauf ist die Verlustlimite zwingend zu setzen, und zwar für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000.
Was ein bewilligter Markt kostet, zeigt sich auch im Verhältnis von Einsatz zu Quote. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.10 und einem Einsatz von CHF 20 beläuft sich der Rückfluss auf CHF 42.00, der Nettogewinn auf CHF 22.00. Diese Rechnung beschreibt, was eine gewinnende Wette auszahlt – nicht, wie wahrscheinlich sie gewinnt.
Sperrliste, Sperrregister und die Grenze der Rechtsdurchsetzung
Die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – ein Verfahren, das unter dem Namen Domain-Hopping bekannt ist; die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home. Was auf der Liste steht, ist damit nicht verschwunden, sondern umgezogen.
Der zweite Ring ist das Sperrregister. Wer sich selbst sperren lässt oder wegen Überschuldung oder Spielsucht ausgeschlossen wird, steht in einem gesamtschweizerischen Register; die Sperre gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt.
Die Kehrseite der Bewilligungspflicht ist der Umstand, dass sich die Spielerschutz-Durchsetzung nicht überall mit derselben Härte zeigt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Aufsicht für lückenlos hält, findet hier eine Zahl, die das nicht bestätigt.
Für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung heisst das: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Aussicht, dass seine Domain auf die Sperrliste kommt. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bezahlkarten und Kartennetzwerke blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten in der Schweiz nicht. Es gibt kein solches Instrument, und wer mit dieser Behauptung wirbt, beschreibt etwas, das es nicht gibt.
Was Werbung darf – und was sie kostet
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, weshalb diese Seite Anbieter beschreibt und bewertet, statt für sie zu werben, und weshalb die ausländischen Namen hier mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» stehen und nicht als Empfehlung.
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer heute ein Gratisspielguthaben bekommt, bekommt also nichts, was ein Anbieter aus freier Laune verteilt. Beträge und Bedingungen eines solchen Guthabens stehen in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und dort steht auch, was es nicht ist: auszahlbar.
Spielerschutz: Wer die Limite setzt, kann sie schneller senken als heben
Die Schweiz kennt keine staatlich festgeschriebene Obergrenze für Einzahlungen. Wer eine Zahl sucht, die für alle gilt, sucht vergeblich – und die vielen Beiträge, die eine «staatliche Einzahlungsgrenze» behaupten, verwechseln eine Pflicht zur Limite mit einer Zahl. Die Veranstalter müssen von ihren Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, für den Tag, die Woche oder den Monat. Diese Werte kommen von der Person, nicht vom Gesetz. Wer zwanzig Franken im Monat setzen will, kann zwanzig Franken setzen; niemand hindert ihn an mehr, ausser er selbst.
Bei Swisslos trifft diese Pflicht vor der ersten Teilnahme auf jeden zu. Verlustlimiten sind für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Beide Zahlen sind Obergrenzen und keine Vorschläge – sie begrenzen, wie viel in einem Monat überhaupt ins Spiel fliessen kann.
Die Richtung der Verstellung ist der eigentliche Mechanismus. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach einer Wartezeit: das Gesetz nennt 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einer Nacht nach einem Verlust spontan nachlegen will, kann die Limite deshalb nicht in derselben Nacht anheben. Wer dagegen am Morgen findet, er setze zu viel, kann sie mit einem Griff senken und ist für den Rest des Tages daran gebunden. Diese Asymmetrie ist der wirksamste Teil des Schutzes, und sie ist der Grund, weshalb eine Verlustlimite nur dann etwas wert ist, wenn sie vorher gesetzt wurde.
Dazu kommt die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und wirkt über das Angebot von Swisslos hinaus. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Wer sich an einem Samstag sperren lässt und am Montag weiterwetten will, kann das nicht; wer sich für ein halbes Jahr sperrt, hat danach eine Entscheidung getroffen, die er nicht mehr im Wettverlauf korrigieren kann.
Für den Einzahler heisst das: Die kleinste Einzahlung liegt bei CHF 20, die grösste bei dem, was er selbst bestimmt. Die beiden Zahlen gehören zusammen. Ein Markt ohne Einzahlungsobergrenze nach oben ist kein Markt ohne Grenzen; er ist ein Markt, in dem die Grenze gesetzt werden muss, damit sie existiert. Und wer die Wartezeit von 72 Stunden bei einer Erhöhung als Ärgernis empfindet, empfindet genau die Bremse, die ihn vor dem einen Abend schützt, an dem der Verlust die Limite übersteigt.
Sperrregister und Auszahlung im eigenen Namen
Das Sperrregister ist die Stelle, an der der Schweizer Schutz über das einzelne Spielerkonto hinauswirkt. Wer dort eingetragen ist, wird nicht bei einem Anbieter gesperrt, sondern bei allen, die angeschlossen sind – auch bei Kasinos und Online-Kasinos, und auch im Fürstentum Liechtenstein. Ein nicht bewilligter Anbieter hängt an diesem Register nicht.
Die Auszahlung folgt derselben Logik. Gewinne und Guthaben werden bei bewilligten Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder auf Kryptowährungen basierende Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Wer das als Einschränkung liest, liest es falsch herum: Genau diese Vorschrift verhindert, dass ein Spielerkonto auf einen Namen eröffnet und auf einen anderen ausbezahlt wird. Und deshalb ist bei diesen Anbietern keine Auszahlung ohne vorherige Identitätsprüfung denkbar – das Konto ist schon an sie gebunden, bevor die erste Wette platziert wird.
Zahlungsabwicklung: Aufladen, Grenzen und was der Ausstieg kostet
Beim Aufladen geht es um wenig Theater. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt PostFinance Pay als eine Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist der ganze Vorgang: Betrag wählen, in der App bestätigen, Guthaben steht im Konto.
Wer ein Spielkonto schon hat und lieber mit einer Karte als mit dem eigenen Bankkonto arbeitet, findet in der Loterie Romande eine Vorauszahlung ohne Bankverbindung. Die Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer ein Ticket zu CHF 200 kauft und es später in Teilbeträgen einzahlen will, kann das nicht. Der Betrag fällt als Ganzes ins Guthaben, und die Uhr läuft ab dem Kauf, nicht ab der ersten Wette.
Die Obergrenze verdient einen eigenen Blick. CHF 10’000 in 30 Tagen ist kein Betrag, den ein Gelegenheitswetter erreicht, und wer ihn erreicht, hat ein anderes Problem als die Wartezeit von 72 Stunden bei einer Limita-Erhöhung. Die Grenze schützt nicht vor dem üblichen Fehler, dem Nachlegen nach einem Verlust. Sie setzt einen Deckel auf das, was in einem Monat überhaupt durch das Konto laufen kann. Wer die Verlustlimite nicht gesetzt hat, hat wenigstens diesen Deckel – und überschätzt ihn besser nicht.
Dass Euro-Beträge im Netz herumgeistern, hat einen einfachen Grund: Sie gehören zu Anbietern, die ihr Konto nicht in Franken führen und nicht im Schweizer Vertragsgebiet tätig sein dürfen. Ein Anbieter, der mit «Mindesteinzahlung 1 Euro» wirbt, beschreibt damit seinen Sitz, nicht die Konditionen eines Schweizer Sportwetten-Angebots.
Wann Gewinne direkt im Wallet landen und wann sie überwiesen werden
Die Auszahlung entscheidet darüber, wie schnell aus einem Gewinn verfügbares Geld wird, und die beiden Veranstalter ziehen die Grenze an derselben Zahl, aber mit ungleichen Wegen. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne gehen auf das Konto der angegebenen IBAN.
Kleine Gewinne stehen also praktisch sofort im Spielkonto. Das ist bequem und es hat einen Haken, den die Bequemlichkeit verdeckt: Was im Wallet liegt, ist Spielguthaben und kein Geld auf dem Konto. Wer mehrere kleine Gewinne stehen lässt, weil die Auszahlung ja nichts kostet, hat sie in der Zwischenzeit weiter im Spiel. Grössere Beträge nehmen dagegen den Weg über die Bank und brauchen ein paar Tage – Zeit, die kein Nachteil ist, wenn man sie zum Nachdenken nutzt.
Beim Ausstieg wird es dann konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, und zwar auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Ab der dritten Auszahlung im selben Zeitraum kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Rechnen wir diese Kommission an einem Betrag, den ein Freizeitwetter tatsächlich erreicht: Bei einer Auszahlung von CHF 500 belastet eine Kommission von 3 % CHF 15 – Geld, das nicht verloren wurde, sondern schlicht nicht ankommt. Wer seine Auszahlungen deshalb bündelt, zahlt weniger als der, der nach jedem erfolgreichen Wochenende den Betrag anfordert. Und der zweite Punkt ist der teurere: Guthaben aus einer Promotion lässt sich überhaupt nicht auszahlen. Wer es setzt und damit gewinnt, hält danach wiederum nur Spielguthaben. Die scheinbar grosszügige Geste verliert damit jeden Wert, den sie auf den ersten Blick zu haben scheint, sobald man versucht, aus ihr Geld zu machen.
Einzahlungsschein, Verkaufsstelle und der Weg zurück zum Bargeld
Die Loterie Romande bedient neben dem Online-Konto einen analogen Weg, der für Wetten im Laden relevant bleibt. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer im Laden wetten will, kommt also auch dort zu seinem Geld, mit einer Obergrenze, die von der Kasse der Verkaufsstelle abhängt.
Die Kombination aus Online-Kauf per Einzahlungsschein und Einlösung im Laden ist mehr als eine Randnotiz. Sie ist der einzige Weg in der Schweiz, auf dem ein Wettschein ohne Bankkonto auskommt – solange das Konto nicht online geführt wird. Wer für den Online-Kauf CHF 20 einlegt, kann über den Verkaufsschalter bis CHF 200 abholen, ohne dass eine Auszahlungskommission anfällt.
Für die Auszahlung auf das eigene Konto bleibt die Regel: nur auf den eigenen Namen. Und das Steuerliche gehört an dieselbe Stelle, weil es am Gewinn hängt und nicht am Weg der Überweisung. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Schwellen weichen davon ab – je nach Kanton, und eine einzige kantonale Zahl wäre eine falsche Auskunft. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer unterhalb der Schwelle gewinnt, hat weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Anders liegt es bei Anbietern im Ausland: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für eine eigene Situation ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Unser Vergleich: Bewilligung schlägt Einzahlungsbetrag
Was in diesem Markt gegen was steht, gehört in eine Zeile.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
Bei den achtzehn Schweizerischen Gemeinschaftszentren für Erwachsenenbildung und Sport (Sporttip) und Jouez Sport ist der Status klar und die Fläche klein: achtzehn deutschsprachige Kantone, Tessin und Liechtenstein auf der einen Seite, sechs Westschweizer Kantone auf der anderen. Alle acht übrigen Namen stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Ihre gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und hätte, selbst wenn sie bestünde, in der Schweiz keine Geltung.
Daraus folgt die einzige Rangfolge, die diese Seite trägt. Es gibt hier keine Reihenfolge von «am besten» nach «am schlechtesten», sondern eine Trennung zwischen bewilligt und nicht bewilligt; innerhalb der zweiten Gruppe geben sich die Anbieter in dem Punkt, um den es geht, nichts. Die acht sind für einen Vergleich deshalb nur bedingt tauglich: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Bewilligung. Wer sie trotzdem aufruft, weil er dort 1 Euro einzahlen kann, tauscht einen Franken gegen eine Rechtsstellung, die er nicht behalten kann.
Ein Punkt ist unbequem, und er gehört auf diese Seite: Die beiden bewilligten Veranstalter schützen das Spielerkonto besser, als es ein ausländischer Anbieter tut, aber sie schützen nicht lückenlos. Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025, bei denen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft wurde, zeigen, wo die Durchsetzung hakt. Eine Bewilligung ist ein Rahmen und keine Garantie für jeden Handgriff am Schalter. Sie schützt die Spielenden in erster Linie über die Identitätsprüfung, das Sperrregister und die Auszahlung auf das eigene Konto – drei Dinge, die man nicht nachträglich einführen kann und die ein nicht bewilligter Anbieter in der Schweiz nicht hat.
Die geprüften Wettanbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist keine Rangliste, sondern eine Zweiteilung: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Namen ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem tiefsten Wetteinstieg und dem teuersten Ausstiegspunkt
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das ist keine Marke unter vielen, sondern einer von zwei Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Wer im Vertragsgebiet wohnt – also in einem der achtzehn deutschsprachigen Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein – kann ein Online-Konto führen; alle anderen nicht.
Der Einstieg ist günstig und der Ausstieg hat eine Grenze, die man kennen sollte. Spielguthaben lässt sich ab CHF 20 kaufen, ein einzelner Wettschein ab CHF 1. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt der eigentliche Spielraum, und er ist grösser, als er aussieht: Zwanzig Franken Guthaben erlauben zwanzig Wetten zu einem Franken, oder eine einzige über den Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Für Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – ein Detail, das man erst bemerkt, wenn der Schein abgelehnt wird.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Anspruch darauf, dass eine Wette überhaupt Cash-Out erhält, besteht nicht. Wer eine Position teilweise schliessen will, um einen Teil des Gewinns zu sichern und den Rest laufen zu lassen, kann das hier nicht.
Wer sich bei Swisslos registriert, braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, darf nicht gesperrt sein und darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Teilnahme sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Bei Fragen zur Sperre, zur Limite und zum Konto gibt es einen Ansprechpunkt, und wer ihn braucht, findet ihn über die Plattform selbst.
Das Urteil über Swisslos fällt auf der Auszahlungsseite anders aus als auf der Einzahlungsseite. Zweimal im Jahr kostenlos auszahlen, danach mögliche 3 %, 5 bis 10 Arbeitstage Laufzeit, und ein aus einer Promotion stammendes Guthaben, das nie zu Bargeld wird: Das ist eine Gebührenstruktur, die den eifrigen Wetter stärker trifft als den gelegentlichen. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt für eine Gewohnheit, die nichts mit Sportwissen zu tun hat.
Loterie Romande Jouez Sport: Vorauszahlung ohne Bankkonto für sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und diese Verkaufsstellen sind mehr als eine Vertriebszahl: Sie sind der Ort, an dem ein Wettschein auch ohne Online-Konto eingelöst wird.
Für ein Online-Konto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ausserdem eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.
Einzahlen lässt sich bis CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Wer kein Bankkonto mit der Plattform verbinden will, kauft ein Prepaid-Ticket «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 oder CHF 200 – ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Diese vier Beträge sind die einzigen frei wählbaren Kleinbeträge des bewilligten Marktes, und der kleinste deckt sich mit dem Mindestbetrag von Swisslos. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Im Detail zeigt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», wie ein solches Guthaben aussieht: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, wer binnen 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, ein Monat Haltbarkeit, kein Weg zu Bargeld. Wer diesen Betrag setzt und gewinnt, gewinnt weiteres Spielguthaben.
Die Bewertung von Jouez Sport hängt an der Frage, ob ein Konto ohne Bankverbindung gebraucht wird. Wer im Laden kauft und den Wettschein bis CHF 200 dort einlöst, kommt vollständig ohne Überweisung aus, und eine Auszahlungskommission entsteht erst gar nicht. Wer mit grösseren Beträgen online arbeitet, findet hier dieselbe Grenze wie beim Nachbarn: Der Auszahlungsweg verläuft im eigenen Namen, und der Gratisbetrag aus einer Aktion bleibt im Spiel.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, und was das für die Einzahlung heisst
BetFury ist in der Schweiz nicht bewilligt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Geltung. Für BetFury ist eine solche Bewilligung nicht festgestellt. Das ist keine Formalie am Rand: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Anschluss an das Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Wer dort zwanzig Franken einzahlt, zahlt in ein Konto mit anderen Regeln: keine Schweizer Verlustlimite, kein Sperrregister, keine vorgeschriebene Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Die Wetten stehen ab 18 Jahren offen, und die Regeln der Plattform gelten anstelle der Bedingungen eines bewilligten Veranstalters.
Diese Seite nennt BetFury, weil man ihm im Netz begegnet und weil ein Vergleich ohne ihn unvollständig wäre. Sie empfiehlt ihn nicht. Wer vor allem eine möglichst kleine Einzahlung sucht, findet hier womöglich eine Untergrenze, die tiefer liegt als CHF 20 – doch der Betrag ist nicht der Preis des Angebots. Der Preis ist die Position ohne Schweizer Bewilligung.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Ohne die notwendige Konzession für den Schweizer Markt fehlt die rechtliche Grundlage, auf die sich Spielende stützen können, etwa der Zugang zum Sperrregister oder der Schutz bei Auszahlungen.
Bezahlt wird bei einem solchen Anbieter nach dessen eigenen Bedingungen, nicht nach den Schweizer Regeln für bewilligte Veranstalter. Wer abwägt, sollte die Untergrenze nicht mit der Bewilligungsfrage verwechseln: Eine tiefe Zahl am Eingang ist kein Ersatz für den Anschluss an das Register und für eine Auszahlung im eigenen Namen.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist nicht als solche in der Schweiz anerkannt. Es fehlen damit die Garantien eines legalen Anbieters, wie der Anschluss an das Sperrregister und der geschützte Rechtsweg.
Für den Einzahler ist weniger der Einzahlungsbetrag das Thema als der Auszahlungsweg. Wo keine Vorschrift greift, entscheidet der Anbieter, auf welches Konto er auszahlt und zu welchen Bedingungen. Wer sein Geld an eine Schweizer Regulierung gebunden sehen will, findet sie hier nicht.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da eine hier gültige Lizenz fehlt, gelten auch keine der Schutzbestimmungen für Spielende. Das bedeutet insbesondere keinen Zugang zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg bei Auszahlungsproblemen.
Unibet fällt in diesem Vergleich in dieselbe Gruppe wie die übrigen sieben ausländischen Namen. Wer die Marke aus einem anderen Markt kennt, kennt ihre dortige Bewilligung, nicht ihre Stellung in der Schweiz. Ein Schweizer Konto in Franken mit den hiesigen Schutzmechanismen folgt daraus nicht.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz für den ausländischen Markt hat hier keine Rechtswirkung. Das Angebot unterliegt damit nicht der Aufsicht durch die Gespa und bietet keine Sicherheit hinsichtlich Sperrregister oder Rückgriffsmöglichkeiten.
Der Blick auf die Einzahlung fällt bei einem solchen Anbieter auf unterschiedliche Währungen und Zahlungswege, die sich nicht an die Schweizer Regel für bewilligte Veranstalter halten müssen. Wer die Einzahlungshöhe zum einzigen Kriterium macht, entscheidet damit über eine Zahl und nicht über die Bedingungen, unter denen sein Guthaben liegt.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Rabona ist in der Schweiz nicht zugelassen. Ohne Schweizer Bewilligung ist das Angebot nicht an das Sperrregister für Spielende angebunden. Ebenso entfällt ein Schweizer Rechtsweg für die Spielenden, falls es zu Streitigkeiten kommt.
Zwanzig Franken sind hier eine Zahl ohne den dazugehörigen Rahmen. Der Rahmen wäre die Bewilligung, die dieses Angebot für die Schweiz nicht hat. Wer abwägt, sollte die Einzahlungsuntergrenze nicht mit der Einzahlungssicherheit verwechseln.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets besitzt keine Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer solchen Lizenz bedeutet, dass das Angebot keine Schutzmassnahmen wie das nationale Sperrregister umfasst. Zudem ist ein Vorgehen gegen den Anbieter auf Schweizer Rechtsweg nicht möglich.
Ein Punkt wiegt bei einem Anbieter ohne Bewilligung schwerer als sein Einstiegsbetrag: das Sperrregister. Dieses schützt über alle angeschlossenen Anbieter hinweg, auch über Kasinos und Online-Kasinos und bis nach Liechtenstein. Wer dort eingetragen ist, findet bei einem nicht angeschlossenen Anbieter kein Hindernis.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt ist in der Schweiz ohne Bewilligung aktiv. Da das Angebot nicht unter der Aufsicht der Gespa steht, fehlt die Einbindung in das Sperrregister und die Absicherung über Schweizer Recht.
Wer bei Bettilt einzahlt und gewinnt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, auf dem er eine Auszahlung durchsetzen könnte. Das ist der Kern dieses Eintrags, und er wiegt schwerer als jeder Franken Unterschied beim Mindestbetrag.
Einordnung: Warum aus CHF 20 kein Euro-Betrag wird
Wer die Zahl CHF 20 klein findet, hat den Mechanismus dieser Seite noch nicht ganz gesehen. Die tiefste Einzahlung des bewilligten Marktes ist nicht der kleinste Betrag, den ein Anbieter irgendwo verlangt; sie ist der kleinste Betrag, bei dem das Schweizer System noch funktioniert. Ein Einzahlungsschein unter zwanzig Franken kostet mehr Abwicklung als er einbringt. Ein Konto ohne Identitätsprüfung lässt sich nicht führen. Eine Auszahlung ohne Konto im eigenen Namen gibt es nicht. Der Mindestbetrag steht nicht zufällig bei CHF 20 – er liegt dort, wo die Prüf- und Auszahlungswege noch bezahlbar sind.
Was eine Schweizer Sportwette ausmacht, lässt sich an drei Entscheidungen festmachen, und alle drei sind gesetzlich gebunden. Erstens: Wo wohne ich? Wohnsitz im Vertragsgebiet ist die Bedingung für ein Online-Konto, und je nach Kanton ist es Swisslos oder die Loterie Romande. Zweitens: Mit welchem Betrag fange ich an? Mindestens CHF 20 für das Guthaben, ab CHF 1 für die einzelne Wette. Drittens: Wann nehme ich heraus? Zweimal in 365 Tagen kostenlos, danach mögliche 3 %, in 5 bis 10 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen.
Die Zahl, die in der Werbung nicht vorkommt, ist die letzte. Wer zwanzig Franken einsetzt und sechzig Franken gewinnt, will die sechzig Franken vielleicht gar nicht im Spiel lassen. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind für einen aktiven Wetter wenig, und die Kommission von 3 % fällt auf den ausgezahlten Betrag, nicht auf den Gewinn. Bei CHF 200 sind das CHF 6, bei CHF 1’000 schon CHF 30. Die Schere zwischen der Einzahlung zu CHF 20 und der Auszahlungssperre öffnet sich nicht über Nacht, sondern über die Gewohnheit, häufig kleine Beträge abzuziehen.
Der Vergleich mit den Euro-Beträgen aus dem Netz fällt entsprechend aus. Eine Untergrenze von 1 Euro klingt nach Zugang, ist aber in Wahrheit ein Hinweis auf den Sitz des Anbieters. Wer dort einzahlt, tauscht eine Zahl gegen eine Rechtsstellung: keine Schweizer Limitenpflicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Auszahlung, deren Bedingungen der Anbieter selbst festlegt. Die Rechnung ist einfach: Für die Ersparnis von neunzehn Franken gegenüber dem Schweizer Mindestbetrag gibt es keine Gegenleistung, die man im Streitfall benutzen könnte.
Der dritte Weg – gar kein Konto online, sondern der Wettschein im Laden – bleibt unterschätzt. Er umgeht die Auszahlungskommission, er verlangt keine Bankverbindung, und er kommt mit Beträgen zurecht, die unter dem Online-Minimum liegen. Bei der Loterie Romande lassen sich Wettscheine bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle einlösen; eine Verkaufsstelle mit genügend Bargeld kann bis CHF 2’000 auszahlen. Es gibt dabei eine Grenze: Die Verkaufsstelle entscheidet mit dem Bargeld, das sie hat, und das Auszahlungsmaximum hängt an ihr.
Je nach Person sieht der Einstieg deshalb anders aus. Wer ein Online-Konto mit lebenden Quoten und Livewetten will, kommt an Swisslos oder der Loterie Romande nicht vorbei und beginnt bei CHF 20 Guthaben. Wer einfach einmal wissen will, wie sich ein Wettschein anfühlt, fährt mit dem Kleinbetrag im Laden besser, verzichtet aber auf die Livewetten. Wer mehr als ein paar Hundert Franken im Monat bewegt, sollte die Verlustlimite setzen, bevor die erste Wette platziert ist, weil die Limite danach nur noch mit Wartezeit nach oben geht. Und wer über einen ausländischen Anbieter nachdenkt, sollte das Wort «Mindesteinzahlung» aus dem Entscheid streichen: Es trägt in dieser Frage nichts.
Was in allen drei Wegen nicht vorkommt: ein System, das den einen Abend besser macht als den anderen. Die Quote enthält eine Marge, und niemand auf dieser Seite weiss, wie ein Spiel ausgeht. Was sich planen lässt, sind Einsatzhöhe, Einzahlung und Auszahlungsweg – und genau darum geht es bei der Mindesteinzahlung.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung bei Schweizer Sportwetten
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung für Spielguthaben bei Swisslos?
Der Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet beginnt bei CHF 20. Einzahlen lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die einzelne Wette beginnt danach bei CHF 1.
Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was verrät das über den Anbieter?
Euro-Beträge von 1 oder 5 Euro gehören zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Sie führen kein Schweizer Konto in Franken und dürfen hier keine Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Geltung. Die tiefe Zahl verrät den Sitz, nicht eine günstigere Kondition.
Wie viel darf bei der Loterie Romande in 30 Tagen eingezahlt werden?
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Wer kein Bankkonto verbinden will, kauft ein Prepaid-Ticket zu CHF 20, 50, 100 oder 200, das ein Jahr gültig ist und in einem Betrag gutgeschrieben wird.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?
Bei Swisslos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Anonyme oder Auszahlungen auf fremde Konten gibt es nicht.
Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, höhere auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben aus Promotionsaktionen ist in beiden Fällen nicht auszahlbar.
Gibt es eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?
Die Schweiz kennt keine staatlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Die Veranstalter müssen Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, die die spielende Person selbst festlegt. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000.
Zahlungen – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
