Wenn das Neukundenpaket weg ist: Boni für Bestandskunden unter der Lupe

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einem Bonus für sein bestehendes Wettkonto sucht, sucht nach etwas, das hierzulande die Ausnahme ist. Das Neukundenpaket ist verschenkt, die Verifizierung längst durch, und plötzlich merkt man, dass die eigentliche Frage nie gestellt wurde: Wie viel von diesem Bonus bleibt mir, wenn ich die Bedingungen ehrlich durchrechne? Genau das ist der Gegenstand dieses Textes — nicht die Frage, welcher Anbieter der grosszügigste ist, sondern was jede dieser Aktionen kostet, und zwar in Franken, in Zeit, in eingesetztem Guthaben.

Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport fand an 7 Aktionstagen im Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 statt.

Datenstand: 29. Oktober 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen geprüft.

Was eine Aktion für ein bestehendes Konto in der Schweiz darf — und was nicht

Fangen wir dort an, wo die meisten Länder-Ratgeber aufhören: am Gesetz. Die Schweiz kennt keinen freien Wettmarkt, in dem ein Dutzend Buchmacher mit Bonusprogrammen um dieselben Konten konkurrieren. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK übrigens — die ist für Casinos zuständig, und wer diesen Unterschied nicht kennt, verwechselt gern zwei völlig verschiedene Regelwerke. Eine Bewilligung braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Zwei Veranstalter, und damit ist die Liste zu Ende

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also auf einer Vergleichsseite zehn Schweizer Anbieter mit Bewilligung findet, hat eine Seite gefunden, die entweder nicht rechnet oder nicht liest.

Die Zustimmung der Aufsicht ist der Knackpunkt für jede Treueaktion

Und hier wird es für das Thema dieser Seite konkret. Gratisspiele und Gratisguthaben — also genau das, was ein Bestandskundenbonus in der Regel ist — brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Keine einzige davon an einen Dritten, aus naheliegenden Gründen. Diese Zahl erklärt mehr über den Schweizer Bestandskundenmarkt als jede Marketingseite: Aktionen sind hier nicht der Normalfall, sondern der genehmigte Ausnahmefall, eng gefasst, befristet und in der Menge begrenzt.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Werbung selbst ist ebenfalls reguliert. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten; Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Es gibt keine tageszeitliche Werbebeschränkung. Für den Leser heisst das: Die Aktionen, die er tatsächlich sieht, sind die, die durch dieses Nadelöhr gekommen sind — und die, die es nicht mussten, weil sie aus dem Ausland kommen.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste: die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die die Gespa in ihrer Liste der autorisierten Sportarten führt (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; nie Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte sucht man dort vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls — Esport steht schlicht nicht auf der Liste. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Was Cash-Out betrifft, hält sich der Gesetzgeber ganz heraus — das ist reine Anbieterfunktion; dazu mehr im Abschnitt «Cash-Out: die Notbremse, die nicht garantiert ist».

Ein Konto, ein Name, ein Ausweis

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet der Veranstalterin. Bei Swisslos heisst das mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Swisslos-Sporttip-Wetten laufen in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammengenommen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Für den Nutzen einer Treueaktion ist das keine Randnotiz, sondern die halbe Antwort. Wer in Zürich wohnt, kann sein Konto nicht zur Loterie Romande tragen, weil dort eine Aktion läuft. Die Wahl zwischen zwei Veranstaltern ist in Wahrheit meist gar keine Wahl, sondern eine Wohnsitzfrage. Das dämpft jede Vergleichsrhetorik erheblich.

Ausländische Marken: eigene Regeln, kein Schweizer Schutz

Ein ausländisches Angebot — ob mit Curaçao-, Malta-, deutscher oder sonstiger Erlaubnis — hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Wertung, sondern Art. 4 BGS. Wer als Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht eine Straftat; gewerbsmässig drohen bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 als gelistet.

Für die Bonusfrage bedeutet das: Bei einem ausländischen Anbieter kann eine Bestandskundenaktion grosszügiger aussehen, aber sie steht nicht in einem Schweizer Rahmen, an den man sich wenden könnte. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Und wer dort gewinnt, fällt steuerlich unter kantonales Recht — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Beides ist kein Grund für Panik, aber ein Grund, den Preis eines Bonus nicht nur in Prozenten zu messen.

Verlustlimiten, Wartefristen und Spielsperre — das Gerüst, das keine Aktion aushebelt

Kein Gutschein der Welt verändert, wie ein Konto geschützt ist, und das ist die wichtigste Eigenschaft des Schweizer Modells. Die Limiten setzt hier nicht der Staat, sondern der Spielende selbst: Bei der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — der gesetzliche Rahmen (Art. 87 VGS) verlangt 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Frist ist der eigentliche Schutzmechanismus, und sie ist in der Praxis unbequemer, als sie klingt. Wer an einem Sonntagabend im Rückstand ist und den Betrag erhöhen will, kommt am Mittwoch wieder — und dann sieht die Sache meist anders aus. Ein Bonus, der in genau diesem Moment verlockend wirkt, läuft in eine Wand aus Wartezeit.

Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die Swisslos unabhängig von den Verlustlimiten anbietet. Wer sie nutzt, hat sein Nachladen gedeckelt, lange bevor ein Bonus überhaupt ins Spiel kommt.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Dass Limiten und Sperren Papier sind und bleiben, bis jemand am Verkaufsschalter hinschaut, zeigt eine Zahl aus dem Jahr 2025: Bei Gespa-Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann daraus zweierlei lesen. Erstens: Der Onlinebereich mit seiner Ausweisprüfung ist nicht die schwache Stelle. Zweitens: Wer glaubt, ein Kontrollsystem schütze schon deshalb, weil es existiert, glaubt an eine Zahl auf einem Formular.

Und noch ein Punkt, der in Bonusdebatten regelmässig untergeht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung behandelt Gewinne aus Schweizer Grossspielen — Sportwetten ausdrücklich eingeschlossen — bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn als einkommenssteuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt die Bundeslimite bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Limite weicht davon ab, deshalb je nach Kanton unterschiedlich. Oberhalb der Limite behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Ein typischer Wettender bleibt weit unter der Grenze: kein Steuerabzug auf dem Gewinn. Für Fragen dazu bleibt der Gang zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung der richtige Weg.

Aktionen für bestehende Konten: Boosts, Aktionstage, Spielguthaben

Jetzt zum Kern der Suche. Was ein bestehendes Konto in der Schweiz tatsächlich bekommt, ist eine kurze Liste mit drei Posten, und jeder hat einen Preis, der nicht in der Ankündigung steht.

Der Kombiboost und seine vier Voraussagen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die Aktion, die einem Test am ehesten standhält, weil sie sich rechnen lässt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — wer regelmässig Kombiwetten spielt, kann das einhalten, ohne sich zu verbiegen. Aber die Staffelung verrät die Absicht: Der Sprung von 5 auf 20 % liegt bei sieben Voraussagen, und eine Siebener-Kombi mit Mindestquote 1.50 ist schon ein deutlich höheres Ausfallrisiko als eine Viererkombi. Der höhere Prozentsatz wird nicht für mehr Geschick bezahlt, sondern für mehr Risiko, das der Wettende allein trägt. Und weil der Bonus an den Nettogewinn andockt, zahlt die Aktion überhaupt nur aus, wenn die Kombi gewinnt.

Quoten- und Profitboost: einmal nutzbar, und ein Cash-Out vernichtet sie

Daneben stehen zwei weitere Instrumente. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese letzte Bedingung ist die teure. Cash-Out ist die Notbremse, wenn eine Wette kippt — und genau dann ist sie bei einer geboosteten Wette nicht mehr vorhanden, ohne dass man es während des Spiels noch ändern könnte. Wer einen Boost annimmt, tauscht einen kleinen prozentualen Zuschlag gegen die Möglichkeit, mitten im Spiel noch herauszukommen. Das ist ein echtes Entweder-oder, und es gehört vor dem Setzen entschieden, nicht während.

Die Aktion der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar

Wie so eine genehmigte Bestandskundenaktion in der Praxis aussieht, zeigt das abgelaufene Beispiel aus der Westschweiz. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lesen wir das als Kostensatz. Der Wert für den Nutzer liegt bei CHF 10 — nicht bei CHF 10 Gewinn, sondern bei CHF 10 Guthaben, das man einsetzen darf und dessen Ertrag man behalten kann. Die Bedingungen sind der eigentliche Preis: ein Stadionbesuch an einem der sieben Aktionstage, ein Code, der innert einer Woche ins Konto wandert, und 7’000 Stück für ein ganzes Gebiet. Die Aktion belohnt also nicht Treue, sondern Anwesenheit, Timing und Geschwindigkeit. Die Laufzeit über fast drei Monate sieht grosszügig aus, ist aber an sieben Termine gebunden — wer an keinem dieser Abende im Stadion war, hatte nie eine Chance.

Dass das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, ist dabei keine Spitzfindigkeit des Anbieters, sondern die Bedingung, unter der solche Aktionen in der Schweiz überhaupt stattfinden dürfen.

Die zwei Veranstalter im Vergleich: Bedingungen, Laufzeit, Auszahlbarkeit

Für die Rangliste dieses Themas bleiben nach allem bis hier zwei Marken übrig, und beide sind Schweizer Veranstalterinnen mit Bewilligung. Das ist die ganze Rangliste; sie ist kurz, und sie ist kurz, weil das Gesetz sie kurz hält.

Platform Bewilligung nach BGS Veranstalterin bzw. bekannte Erlaubnis Aktion für bestehende Konten
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Kombiboost ab vier Voraussagen (Quote je mind. 1.50), Quoten- und Profitboost, je einmal nutzbar
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17.12.2025 bis 10.03.2026, CHF 10 Guthaben, nicht auszahlbar

Die Tabelle liest sich wie eine Pflichtübung, und sie ist eine — aber mit einer unangenehmen Pointe. Beide Zeilen tragen denselben Bewilligungsstatus, weil es keinen zweiten Status gibt. Die Unterschiede liegen eine Ebene tiefer, bei den Bedingungen: Sporttip bietet eine dauerhaft verfügbare Mechanik mit gestaffelten Prozentsätzen, die Loterie Romande eine befristete Einmalaktion mit festem Betrag. Das eine ist Wiederholbarkeit, das andere ist Reichweite. Wer oft Kombis ab vier Voraussagen spielt, gewinnt mit einem Boost über die Zeit mehr als CHF 10; wer zweimal im Jahr eine Einzelwette setzt, hat vom Staffelmodell nichts und von einem Zehner im Stadion immerhin etwas.

Und die Auszahlbarkeit — die Spalte, die nicht in der Tabelle steht, weil sie in der Bedingung steckt — fällt bei beiden gleich aus: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Was daraus erwächst, schon, aber nur über ein Konto auf den eigenen Namen und unter den Regeln, die wir gleich im Abschnitt zu Auszahlungen ansehen.

Woran bestehende Konten in der Schweiz tatsächlich hängen — und was Aktionen daran ändern

Wer neu bei einem Buchmacher anfängt, bekommt Aufmerksamkeit. Wer schon da ist, bekommt Bedingungen. Das ist keine Schweizer Eigenheit, aber die Schweiz macht daraus ein besonders reines Beispiel, weil nur zwei Veranstalterinnen im Spiel sind und jede Aktion von der Aufsicht vorab genehmigt werden muss. Der Spielraum für eine Bestandskundenaktion ist damit von vornherein enger als in jedem Nachbarland — und das erklärt, weshalb die Suche nach einem Bestandskundenbonus hier so oft bei Null endet.

Der zweite Grund liegt in der Wohnsitzbindung. Ein Konto lässt sich nicht einfach zwischen den Veranstaltern verschieben. Die Treue eines Kontos ist damit keine Verhandlungsmasse, die man mit der Konkurrenz ausspielt, sondern eine Tatsache des Meldezettels. Für den Vergleich unter den beiden Schweizer Veranstaltern ist das die wichtigste Einsicht der ganzen Seite: Die meisten Leser haben schlicht keine Wahl.

Der dritte Grund ist die Struktur der Aktionen selbst. Der Kombiboost verlangt Mindestquoten und Staffelungen; Boosts sind einmal nutzbar und sterben beim Cash-Out; das Guthaben einer Aktion ist nicht auszahlbar. Jede dieser Bedingungen ist einzeln vertretbar. Zusammen ergeben sie ein Bild, in dem der Anbieter die Bedingung bestimmt und der Wettende die Erfüllung trägt.

Und der vierte Grund schliesslich ist die Sperrliste. Ausländische Marken, die mit üppigen Bestandskundenprogrammen werben, stehen ausserhalb dieses Rahmens — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Das heisst nicht, dass dort niemand spielt. Es heisst, dass ein Bonus dort mit anderer Währung bezahlt wird, als es zunächst aussieht.

Parameter, die den Preis jeder dieser Aktionen bestimmen

Ein paar Grössen tauchen in jedem Angebot wieder auf, ganz gleich, wie es heisst. Die wichtigste ist die Mindestquote: Ohne sie ist ein prozentualer Bonus eine Zahl ohne Inhalt, weil sich mit drei Zehnerquoten jede noch so kleine Erhöhung erzielen lässt. Der Kombiboost setzt hier bei 1.50 an — niedrig genug, um erfüllbar zu sein, hoch genug, um reine Favoritenwetten auszuschliessen.

Die zweite Grösse ist die Anzahl der nötigen Voraussagen, weil sie das Ausfallrisiko steuert. Die dritte ist die Obergrenze für Einsatz und Erhöhung, ohne die ein Prozentsatz beliebig weit gedacht werden könnte. Die vierte ist die Nutzungshäufigkeit — einmal nutzbar heisst einmal, und ein Boost, der nicht an diesem Wochenende gebraucht wird, ist nächste Woche weg. Die fünfte ist die Gültigkeit des Guthabens, im Fall der Loterie-Romande-Aktion 30 Tage. Und die sechste ist die Auszahlbarkeit. Ein Bonus, der nur im Spielerkonto lebt, ist ein Bonus mit Verfallsdatum.

Wer diese sechs Fragen an jede Aktion stellt, braucht keine Vergleichsseite mehr. Die Reihenfolge, in der sie zu beantworten sind, ergibt sich aus ihrer Wirkung: Auszahlbarkeit vor Gültigkeit, Gültigkeit vor Nutzungshäufigkeit, Nutzungshäufigkeit vor Obergrenze, Obergrenze vor Anzahl, Anzahl vor Prozentsatz. Der Prozentsatz ist das Erste, was in der Werbung steht, und das Letzte, was zählt.

Ein Geschenk mit Schleife — und ein Blick auf das Rechenbeispiel

Das Geschenkpaket der Loterie Romande war kein Neukundenpaket. Es war eine Belohnung für Bestandskonten, und es war an sieben Abende in Westschweizer Eishockeystadien gebunden. Wer das als reine Marketingaktion abtut, überliest den Punkt: In einem System mit vorab genehmigten Gratisspielguthaben ist eine solche Aktion die maximale Grösse, die überhaupt vorgesehen ist. Die Alternative dazu ist keine grössere Aktion, sondern gar keine.

Der Kombiboost nachgerechnet: was ein Gewinn tatsächlich mehr bringt

Nun zur Rechnung, und hier zeigt sich, wie schmal der Kombiboost bei kleiner Ausbeute ist. Nehmen wir einen Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein quotiertes Angebot. Die Gesamtquote einer Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten; sie liegt hier bei 9.7920, und der mögliche Gewinn beträgt CHF 10 × 9.7920 = CHF 97.92. Nach den Sporttip-Regeln ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Gewinn abzüglich Einsatz, in diesem Fall CHF 97.92 − CHF 10 = CHF 87.92.

Bei vier Voraussagen liegt der Bonus bei 5 % des Nettogewinns, also bei rund CHF 4.40. Bei sieben Voraussagen wären es 20 % — und damit steigt der Nettogewinn der Kombi, bevor der Bonus greift, weil eine siebte Voraussage die Gesamtquote über 9.7920 hinaushebt; die Erhöhung wandert dann anteilig mit. Bei zehn Voraussagen sind es 40 %, bei fünfzehn 100 %. Eingesetzt und erhöht wird dabei nur bis zu den Limitierungen, die die Sporttip-Bedingungen für Einsatz und Gewinnerhöhung vorsehen.

Der entscheidende Punkt dieser Rechnung ist ihre Bedingtheit. Der Bonus greift ausschliesslich, wenn die Kombination durchgeht, und ein Nettogewinn von rund CHF 87.92 muss bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 erst einmal entstehen. Fällt eine der Voraussagen, ist der Bonus null — nicht reduziert, sondern nicht existent. Man kann das als Band beschreiben: Der Zusatz liegt bei einer gewonnenen Viererkombi dieser Grössenordnung in der Gegend von CHF 4.40 und wächst mit jeder weiteren Voraussage und mit der Gesamtquote, aber der Erwartungswert des Bonus ist an die Gewinnwahrscheinlichkeit der Kombi gekoppelt, und die ist der eigentliche Kostentreiber.

Und jetzt der Vergleich, der die Sache scharf stellt. Der Kombiboost gilt nur online, nicht auf einem Wettschein an der Verkaufsstelle. Wer gewohnt ist, seinen Schein am Kiosk abzugeben, hat von der ganzen Staffelung nichts — er wählt diese Quote, weil der Schein daneben der Stadtpark ist, und der Kiosk daneben die gewohnte Route zum Feierabend. Der Kombiboost greift nur für den, der online setzt, und auch dort nur, wenn die Voraussetzungen stimmen — vier, sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, alle in einer einzigen Kombination.

Woran ein bestehendes Konto im Alltag hängt: Auszahlungen, Grenzen, Sichtbarkeit

Die Bedingungen enden nicht beim Bonus, und wer nur den Bonus liest, verpasst die Posten, die den Alltag tatsächlich prägen — die Auszahlung, die Obergrenzen und das, was nach einem Gewinn passiert.

Der Weg zum Konto: Einsätze, Einzahlungen, Auszahlungen

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein Punkt, den man beim Kombinieren im Kopf behalten sollte: Eine Systemwette mit vielen Reihen kann die Einzelwettengrenze überschreiten, und dann wird die Wette schlicht abgelehnt.

Beim Aufladen gibt es Grenzen, die man nicht umgehen kann. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Bei der Auszahlung gibt es eine Regel, die man kennen sollte, bevor man gewinnt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze an derselben Stelle: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt und das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Diese 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung in einem Jahr ist der Posten, den kaum jemand auf dem Radar hat. Wer sein Guthaben in kleinen Raten abzieht, zahlt am Ende für den Zugriff auf sein eigenes Geld. Wie ein Bonus verrechnet wird, hängt deshalb nicht nur an der Bonusbedingung, sondern auch an dieser Staffel — der Bonus ist auszahlbar, sein Ertrag aber erst, wenn das Konto die richtigen Hürden nimmt.

Ein falscher Schlag kann eine Kombination entwerten

Wer Kombiwetten mag, sollte die Regeln zum Zusammenhang kennen. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Trick, sondern eine Regel, die man in dem Moment merkt, in dem sie einen trifft — und dann ist die Kombi weg, samt der Mühe, die in der Auswahl steckte.

Dazu die Absage-Regel: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Praktisch heisst das: Eine verschobene Partie drückt die Gesamtquote einer Kombi nach unten, und wer auf die Mindestquote von 1.50 angewiesen ist, kann dadurch unter die Schwelle fallen, ohne einen Fehler gemacht zu haben.

Und eines, das jeder Kombispieler kennen sollte: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst dabei die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Fristversäumnis ist der teuerste Fehler überhaupt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sein Konto selten öffnet, verliert unter Umständen Geld, das ihm gehört.

Cash-Out: die Notbremse, die nicht garantiert ist

Der Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist ein Fall, in dem die Funktion genau dann fehlt, wenn sie gebraucht wird. Und es ist der Grund, weshalb ein Quotenboost in Kombination mit Cash-Out ein schlechtes Geschäft sein kann: Der Boost verfällt beim Cash-Out, der Cash-Out ist aber nicht garantiert. Man hat also einen kleinen Zuschlag gegen eine Option getauscht, die es vielleicht ohnehin nicht gegeben hätte.

Die geprüften Marken im Einzelnen

Zehn Namen, zwei Gruppen, ein Kriterium: die Bewilligungslage. Die erste Gruppe sind die beiden Schweizer Veranstalterinnen, die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die zweite Gruppe sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden an denselben Kriterien gemessen. Zwischen den Gruppen gibt es keine Rangfolge und keine Gleichsetzung: Ein ausländischer Anbieter wird hier weder als legal noch als sicher bezeichnet. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht; entsprechend bleibt es hier bei der Beschreibung.

Swisslos Sporttip — der Kombiboost über vier bis fünfzehn Voraussagen

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Es ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Konto ist auf das Vertragsgebiet begrenzt — wer dort wohnt, für den ist Sporttip in der Regel die einzige Option mit Schweizer Bewilligung überhaupt, weil die andere Veranstalterin die Westschweiz bedient. Aktionen für bestehende Konten sind der Kombiboost, der bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote 5 % auf den Nettogewinn legt und bis 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen steigt, sowie Quoten- und Profitboosts, die je einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen. Markant sind die Schwellen: vier Voraussagen sind erreichbar, fünfzehn sind es praktisch nie, und der Sprung von 5 auf 20 % verlangt drei zusätzliche Spiele im selben Schein.

Wer die Staffelung als Motivation liest, hat den Mechanismus falsch verstanden: Der höhere Prozentsatz wird nicht für mehr Erfahrung gezahlt, sondern für mehr Ausfallrisiko, und ab sieben Voraussagen mit Mindestquote trägt der Wettende dieses Risiko allein. Der Kombiboost ist damit eine Aktion, die den ohnehin schon Kombi-Spielenden entgegenkommt und alle anderen leer ausgehen lässt.

Loterie Romande Jouez Sport — CHF 10 Guthaben statt Prozente

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa.

Aktionen für bestehende Konten führt sie als befristete, mengenbegrenzte Spielguthaben. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den CHaschen, und das lässt sich ehrlich so stehen lassen: Ein Zehner als Anerkennung für einen Stadionbesuch ist kein Anreiz, sondern eine Geste — und mehr ist in diesem System nicht vorgesehen. Wer den Weg ins Stadion ohnehin geht, nimmt die CHF 10 gerne mit. Wer den Weg nur dieser CHF 10 wegen plant, bezahlt dafür ein Ticket, ein Billett und einen Abend, und damit deutlich mehr als das Guthaben wert ist.

WirWetten — ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine Erlaubnis, die in irgendeinem anderen Land gemeldet wird — hier ist keine festgestellt —, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden.

Für eine Seite über Bestandskundenboni ist der Punkt nicht, ob dort geworben wird — das wird es —, sondern was ein Bonus in diesem Rahmen wert ist. Wird ein Guthaben nicht ausbezahlt oder ein Konto ohne Schweizer Rechtsweg gesperrt, gibt es keine Stelle, an die man sich mit Aussicht auf Erfolg wenden könnte. Ein Bonus ausserhalb dieses Rahmens ist kein Bonus in Schweizer Franken, sondern eine Zahl auf einem fremden Bildschirm, die sich verändern kann.

Playzilla — ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla ist in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung tätig, und damit gilt dasselbe: kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, Sperrliste inklusive. Eine anderswo gemeldete Erlaubnis bleibt ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS.

Wer solche Konten schon führt, tut gut daran, ein eigenes Buch zu führen: Einzahlungen, Guthaben, Auszahlungen — nicht einmal aus Misstrauen, sondern weil es die einzige Buchhaltung ist, die sich nachprüfen lässt. Ohne hiesige Kontrolle ist der Saldo eines Kontos eine Behauptung, bis das Geld auf dem eigenen Konto liegt.

FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig; das bedeutet keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister und die Möglichkeit, über die Sperrliste per DNS blockiert zu werden. Eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Geltung.

Die praktische Folge für einen Bonus: Bleibt eine Auszahlung aus, sind alle Massnahmen Nacherzählungen in einem Verfahren, an dem man nicht Teil ist. Bei Schweizer Veranstaltern ist die Adresse dagegen greifbar — und dort gilt eine Frist von 10 Tagen für die Einsprache per eingeschriebenem Brief, die man in einem Chatfenster nicht findet.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung

1xBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es gilt der Rahmen, den Art. 4 BGS vorgibt: keine Geltung einer gemeldeten ausländischen Erlaubnis, keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg, potenzielle Sperrliste.

Für die Frage dieses Textes ist der springende Punkt, dass ein Bestandskundenprogramm anderswo nicht nur in Prozenten gemessen wird, sondern im Verhältnis zu den Hürden, die danach kommen. Je länger die Bedingungen sind, desto mehr ist die Auszahlung das, was tatsächlich zählt — und genau die steht in der Schweiz in einem geregelten Verhältnis, das sich im Voraus lesen lässt.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung

Bei 22Bet gilt derselbe Status wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade. Eine ausländische Erlaubnis ist hier ohne Kraft.

Was hier fehlt, ist nicht die Rechtslage — die ist klar —, sondern eine Schweizer Adresse für den Fall, dass ein Konto plötzlich nicht mehr erreichbar ist. Über die Sperrliste dokumentiert die Aufsicht dieses Vorgehen seit September 2019 und nennt Domain-Hopping ausdrücklich als Praxis.

Bahigo — ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden Schweizer Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz unwirksam (Art. 4 BGS). Wer dort wetten will, tut es ohne hiesigen Schutz und ohne Sperrregister-Anbindung.

Interessant ist die Umkehrung: Bei einem Schweizer Konto ist die Spielsperre lästig und bindet. Bei einem ausländischen Konto gibt es nichts, was bindet — weder einen Sperrregister-Eintrag noch eine Schweizer Aufsicht, die prüft, wer da eigentlich mitspielt. Dass das in einem Ratgeber kein Vorteil ist, versteht sich von selbst.

Jackbit — ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer anderswo gemeldeten Erlaubnis (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade über die Sperrliste möglich.

Wer dort einen Bestandskundenvorteil findet, sollte ihn gegen eine einzige Frage stellen: Was passiert, wenn das Konto aus einem Grund geschlossen wird, der nirgends geschrieben steht? Bei Schweizer Veranstaltern regelt ein Satz die Auszahlung, und die Einsprachefrist von 10 Tagen gibt einen Weg. Ausserhalb gibt es keinen.

AmunRa — ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa ist der letzte Name dieser Gruppe und teilt ihren Status: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer auswärtigen Erlaubnis nach Art. 4 BGS, keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg, potenzielle DNS-Blockade.

Damit schliesst sich der Kreis. Die Schweizer Seite dieses Vergleichs besteht aus zwei Namen mit derselben Bewilligung und sehr unterschiedlichen Aktionsformaten. Die ausländische Seite besteht aus acht Namen, deren Bewilligungen in der Schweiz nichts bewirken — und die deshalb auch keine Alternative zu den beiden Schweizer Veranstaltern darstellen, wenn es um Verlässlichkeit geht, sondern eine andere Kategorie mit eigenen Regeln. Wer den Preis eines Bonus berechnen will, sollte mit dieser Kategorisierung beginnen und nicht mit dem Prozentsatz.

Was diese Rangliste für einen Bonus bedeutet

Zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern wird hier keine Rangfolge behauptet, weil die Wohnsitzfrage sie überflüssig macht. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat Sporttip; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat Jouez Sport. Die einzige Ausnahme bildet das Tessin, das zum Swisslos-Gebiet zählt und nicht zur Westschweiz.

Wer vor der Wahl steht, einen Bonus bei einem ausländischen Anbieter gegen einen kleineren Vorteil bei einem Schweizer Veranstalter einzutauschen, tauscht Prozent gegen Rechtsweg. Das ist die Entscheidung, die auf dieser Seite eigentlich ansteht. Und sie ist, wenn man ehrlich ist, meist eine Entscheidung über den Betrag, den man bereit ist, unversichert zu lassen.

Häufige Fragen zu Boni für bestehende Konten

Gibt es Gratiswetten für Bestandskunden in der Schweiz?

Ja, aber nur als vorab von der Gespa genehmigte Aktion, nicht als Dauerangebot. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Gratisspielguthaben sind konsequent nicht auszahlbar, und Bestandskundenaktionen sind meist befristet und mengenbegrenzt.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Er gilt nur online für Kombinationen ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert, und ohne gewonnene Kombi gibt es keinen Bonus.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei Gratisspielguthaben aus Schweizer Aktionen nicht: Es ist nicht auszahlbar, der Einsatz kommt also nicht als Guthaben zurück. Auszahlbar ist nur, was daraus auf dem Spielerkonto entsteht. Auch Sporttip und die Loterie Romande zahlen Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen überwiesen; bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Sie stehen ausserhalb des Schweizer Rahmens: keine Bewilligung nach Art. 4 BGS in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Wer dort gewinnt, fällt steuerlich unter kantonales Recht. Das ist eine Einordnung, keine Empfehlung.

Wem dieser Bonus etwas bringt — und wem nicht

Die Ausgangsfrage war, was ein Bestandskundenbonus in der Schweiz kostet. Nach allem, was sich belegen lässt, fällt die Antwort knapp aus, und sie fällt für verschiedene Leser verschieden aus.

Wer regelmässig Kombiwetten ab vier Voraussagen spielt, für den ist der Kombiboost das beste Instrument dieses Marktes, weil er wiederholbar ist und mit der Anzahl der Voraussagen wächst. Der Preis dafür ist das Risiko, das mit jeder weiteren Voraussage steigt und beim Wettenden liegt. Wer dagegen nur Einzelwetten setzt, für den sind Quoten- und Profitboost die einzigen Berührungspunkte — einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und mit der Nebenwirkung, dass ein Cash-Out sie vernichtet.

Wer im Westschweizer Gebiet wohnt und den Weg ins Stadion ohnehin nimmt, für den ist ein Aktionsguthaben von CHF 10 ein Fund. In Franken gemessen ist es wenig; gemessen an den Alternativen an diesen sieben Abenden war es das, was es gab. Wer nicht im Stadion war, hatte nie eine Chance — und genau so ist es gedacht.

Und dann ist da die Gruppe, die auf der Suche nach einem Bestandskundenbonus bei ausländischen Marken landet. Für sie ist die ehrlichste Antwort die unbequemste: Der Bonus mag nominell grösser sein, aber es fehlt der Boden, auf dem man ihn einklagen könnte. Bei Schweizer Veranstaltern ist selbst die Auszahlung an eine Adresse gebunden — CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung ins Wallet, darüber auf ein Konto auf den eigenen Namen, mit einer Kommission ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen und einer Frist von 26 Wochen, bevor ein Gewinn verfällt. So etwas liest sich mühsam. Es ist aber der Teil, der zählt, wenn es schiefgeht.

Wer also tatsächlich nach einem Bonus für sein bestehendes Konto sucht, sollte nicht nach dem grössten Prozentsatz suchen. Er sollte die sechs Fragen stellen — Auszahlbarkeit, Gültigkeit, Nutzungshäufigkeit, Obergrenze, Anzahl der Voraussagen, Prozentsatz — und in dieser Reihenfolge. Der grösste Teil der Angebote fällt bei Frage eins oder zwei durch, und dann war der Rest der Diskussion ohnehin Zeitverschwendung.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»