Die Gratiswette, die nichts kostet – und die Rechnung, die danach kommt

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 – abgeglichen mit den Bewilligungsangaben der Gespa sowie den Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.

Wer nach einer Gratiswette sucht, sucht in der Schweiz nach etwas, das es kaum gibt. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht auflegen. Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 vierundzwanzig solche Zustimmungen erhalten, Swisslos acht. Aus zweiunddreissig Zustimmungen wird keine Gratiswette für jeden – sie werden zu einem Kontingent, das nach sieben Aktionstagen aufgebraucht ist, und zu einem Guthaben, das nach dreissig Tagen verfällt. Genau dort beginnt die Rechnung, die diese Seite aufmacht.

Was eine Gratiswette ist – und wo der zweite Blick hinführt

Der Begriff «Gratiswette» steht nicht im Gesetz. Das Gesetz kennt das Gratisspielguthaben, «Freiwette» ist Marktsprache. Wer den Unterschied nicht kennt, verwechselt zwei Dinge, die sich in einem Punkt gleichen und in allen anderen nicht.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Eine normale Wette: Der Einsatz verlässt das Konto, wandert in den Wettschein und kommt bei einem Treffer mit dem Gewinn zurück. Aus CHF 10 bei Quote 2.10 werden CHF 21 zurückgezahlt, davon CHF 11 Nettogewinn. Eine Freiwette: Der Einsatz ist geschenkt, aber er ist nicht Teil der Auszahlung. Bei einem Treffer fliesst nur der Nettogewinn. Aus einer Freiwette von CHF 10 bei Quote 2.10 werden CHF 11 ausgezahlt, nicht CHF 21. Der Einsatz wird nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt.

Das ist der Kern, an dem sich alles entscheidet. Zwei Wetten, dieselbe Quote, derselbe Treffer, und die eine zahlt doppelt so viel aus wie die andere. Wer eine Freiwette wie eine normale Wette rechnet, rechnet sich einen Gewinn aus, den er nicht bekommt.

Dazu kommt die Frist, und die ist der eigentliche Kostenfaktor. Gratisspielguthaben bei der Loterie Romande war dreissig Tage gültig. Dreissig Tage klingen grosszügig, bis man sie gegen die Sportart stellt, auf die sie gemünzt sind. Fussball läuft am Wochenende, die grossen Ligen pausieren im Winter, und wer sein Guthaben am Tag vor der Länderspielpause bekommt, hat ein Kontingent an Spielen vor sich, das deutlich kleiner ist als der Kalender. Wird die Wette in der Frist nicht gesetzt, ist sie weg. Nicht reduziert, nicht umgeschrieben: weg.

Und dann ist da die Bedingung, die am wenigsten gedruckt und am meisten unterschätzt wird. Eine Freiwette ist keine Gratiswette im Sinne von risikofrei. Sie ist eine Wette, bei der ein Teil des Einsatzes geschenkt wurde. Das Risiko ist kleiner, aber es ist nicht null, weil der Gewinn der einzige Teil ist, der ausgezahlt wird. Das ist keine Spitzigkeit, das ist die Konstruktion. Wer das weiss, trifft eine andere Quote als der, der es nicht weiss.

Wie die Rechtslage die Gratiswette an die Zustimmung der Aufsicht bindet

Zuerst das Fundament, auf dem die ganze Schweizer Lage steht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2019. Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK: Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt die Casinos, nicht die Sportwetten. Wer in einem Vergleichstext von der ESBK als Sportwetten-Aufsicht liest, hat den falschen Behördennamen vor sich.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Bewilligung ist zweistufig: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie ist eine Schweizer Sache – die Bewilligung gilt «nur in der Schweiz». Eine ausländische Konzession, ob Curaçao, Malta oder Deutschland, hat hier keine Wirkung. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind deshalb kein Schwarzmarkt hinter einem Vorhang, sondern schlicht ein anderer Rechtsraum mit anderen Regeln.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die ganze Liste. Es gibt keine zweite Liste mit weiteren bewilligten Wettanbietern, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht deshalb keine Anbieterübersicht, sondern eine Sperrliste mit ausländischen Domains.

Wie eine Gratiswette überhaupt entstehen darf: Wer Spielguthaben oder Gratisspiel verschenkt, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das sind zweiunddreissig Vorgänge für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr. Wer daraus ableitet, jeder Schweizer Veranstalter habe eine Gratiswette im Regal, hat die Zahl nicht fertig gelesen. Zweiunddreissig Zustimmungen heissen vor allem: Der Spielraum ist klein, und was freigegeben wird, ist eng umrissen.

Ein zweiter Punkt gehört hierher, weil er die Auswahl bestimmt. Ein Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Grenze zwischen den beiden verläuft entlang der Sprachgrenze, und sie ist keine Empfehlung, sondern eine Zulassungsbedingung.

Vier Zahlen, die über den Wert einer Freiwette entscheiden

Die Höhe einer Freiwette ist die Zahl, die in der Werbung steht. Über den Wert entscheiden andere Grössen, und sie stehen im Kleingedruckten.

Die erste ist die Bewilligung des Veranstalters. Sie entscheidet nicht über den Wert der Freiwette, sondern über den Rahmen, in dem sie stattfindet: ob es einen Schweizer Rechtsweg gibt, ob die Spielsperre greift, ob das Geld auf ein Konto im eigenen Namen geht. Nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes hat eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung. Das ist keine Wertung, das ist ein Satz aus dem Gesetz.

Die zweite ist die Mindestquote. Wer eine Mindestquote von 1.50 auf jede einzelne Voraussage verlangt, wie es der Sporttip-Kombiboost tut, schliesst die schweren Favoriten aus. Das ist keine Schikane, das ist die Rechnung des Veranstalters: Eine Wette auf einen Favoriten bei Quote 1.10 hätte fast eine Garantie und damit fast keinen Wert für den Bonus. Erst die höhere Quote bringt Risiko ins Spiel – und mit dem Risiko den Grund, warum der Bonus überhaupt existiert.

Die dritte ist die Frist. Der Sporttip-Cash-Out zeigt die Logik, die dahintersteckt: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Wer aussteigt, verkauft Sicherheit und bezahlt sie mit einem Abschlag. So ist jede Frist die zweite Seite desselben Geschäfts: Je kürzer sie ist, desto mehr Spielraum verliert der Wettende.

Die vierte ist die Auszahlungsregel. Hier scheitern die meisten Freiwetten – nicht an der Quote, nicht am Tipp, sondern an der Frage, welche Teile des Guthabens überhaupt abhebbar sind. Bei der Loterie Romande gilt: Einzahlungen bis höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000, ein Gewinn bis CHF 1’000 netto geht direkt auf das Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Bei Swisslos gelten Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, innert 365 Tagen zweimal kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar.

Das Wort «Gratis» hält genau bis zur Auszahlung. Danach gilt das normale Auszahlungsregime, und das bringt Gebühren, Fristen und Kontoinhaberschaft ins Spiel. Wer die dreissig Tage verpasst und später noch eine Kommission auf die dritte Auszahlung zahlt, hat für sein Gratisguthaben einen echten Preis bezahlt.

Ein Bild der Lage, das die Zahlen selbst zeichnen

Hier fangen die meisten Texte über Gratiswetten an, allgemein über Verantwortung zu sprechen. Verantwortung ist hier aber kein Thema, sondern eine Regel mit Zahlen.

Wer bei Swisslos zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter einundzwanzig Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach zweiundsiebzig Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste setzt; eine Erhöhung greift gesetzlich nach vierundzwanzig Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen zweiundsiebzig Stunden an. Der Unterschied ist keine Formalie. Drei Tage sind die Zeitspanne, in der eine impulsive Erhöhung verpufft.

Hier zeigt sich, warum Verlustlimite und Gratiswette dasselbe Thema sind. Eine Freiwette senkt das Risiko des einzelnen Einsatzes und senkt nicht das Risiko des Verhaltens. Wer wegen eines Gratisanreizes zum ersten Mal ein Konto eröffnet, setzt gleichzeitig seine Verlustlimite – und die gilt für alle Wetten, auch für die, die mit der Aktion nichts zu tun haben. Eine Limite von CHF 1’000 unter einundzwanzig Jahren ist kein grosszügiger Rahmen, sie ist der Rahmen, in dem gespielt werden darf. Sie zu setzen ist die eigentliche Entscheidung bei der Registrierung, nicht die Wahl der Freiwette.

Dazu die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten gelöscht werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Gratisanreiz darf nicht dazu führen, dass mehr riskiert wird als geplant. Das steht nicht als Moral hier, sondern als Beschreibung dessen, wie die Limiten greifen. Die Limite wird vor der ersten Wette gesetzt und kennt den Inhalt der Aktion nicht.

Wie wichtig dieser Rahmen ist, zeigt eine Zahl aus der Aufsichtspraxis. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, hat diese Zahl nicht gelesen. Sie ist kein Argument gegen Limiten, sondern das Argument dafür, sie selbst zu setzen.

Was die nationale Aktionspraxis aus einer Gratiswette macht

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, die dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar waren.

Das ist die Grösse, um die es bei einer Freiwette in diesem Land geht. CHF 10. Wer hier ein Konto eröffnet, um dieses Guthaben zu holen, tut das nicht, weil ihn CHF 10 reich machen. Die Zahl genügt aber, um den Vergleich mit ausländischen Angeboten zu führen – und das Ergebnis fällt anders aus als erwartet.

Sieben Aktionstage für die ganze Westschweiz sind keine Marketingfolklore. Sie sind die Konsequenz aus der Bewilligungspflicht: Ein Schweizer Veranstalter darf eine Gratiswette auflegen, er muss aber vorher fragen, und die Antwort ist begrenzt. Das macht die Aktion zu einer Aktion und nicht zu einer Dauereinrichtung. Und es macht den Code zu dem, was er war: ein Inhalt, der in einem Stadion ausgegeben und in einem verifizierten Konto eingelöst wird. Bei uns ist Werbung für Sportwetten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft.

Wer sich über die Grösse dieser Aktion beklagt, hat den Mechanismus nicht verstanden. Das ist keine Grosszügigkeit, das ist Aufsicht in Zahlenform.

Was eine Freiwette auf einen Nettogewinn tatsächlich wert ist

Vor dem Anbietervergleich eine Rechnung, die keine Anbieterliste braucht. Eine Freiwette von CHF 10 auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90 – ein Beispiel, ausdrücklich kein zitierter Preis, weil kein Schweizer Veranstalter diesen Markt zu diesen Quoten stellt – führt zu einem anderen Ergebnis als der Nettogewinn vermuten lässt.

Der Markt zahlt einen Anteil von 0,95 der Einsätze zurück, denn 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ergibt 0,95. Fünf Prozent bleiben beim Veranstalter. Aus einer Freiwette von CHF 10 auf Quote 1.90 wird damit im Durchschnitt ein Wert von rund CHF 4.70, unter der Annahme, dass die ganze Freiwette auf einen einzigen Einsatz gesetzt wird. Nicht CHF 10, nicht CHF 19: ein Betrag zwischen vier und fünf Franken.

Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne. Jeder Fehler daneben drückt den Wert weiter: geteilt gesetzt, an einer Mindestquote gescheitert, in der Frist verpasst. Der springende Punkt ist nicht die Höhe des Nettogewinns, sondern dass eine Freiwette nur den Gewinnanteil auszahlt und dieser Anteil auf einem Markt entsteht, der fünf Prozent einbehält.

Die zehn Anbieter: was jede Gratiswette kostet

Swisslos Sporttip: die Verlustlimite als erste Entscheidung

Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die nach dem Geldspielgesetz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen – das ist keine Wertung, sondern die Summe der Bewilligungen. Die Bewilligung ist zweistufig aufgebaut: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, unter Aufsicht der Gespa. Betrieben wird das Ganze von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt heisst Sporttip.

Der Zugang ist an den Wohnsitz gebunden. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Vertragsgebiets wohnt, bekommt kein Konto, egal wie gut das Angebot ist. Die Grenze zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Sprachgrenze.

Wie viel vor dem ersten Einsatz schiefgehen kann, zeigt der Registrierungsweg. Bei Swisslos braucht es mindestens achtzehn Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer sich mit einem Pseudonym anmelden will, kommt nicht durch.

Die Spielregeln sind eigene Bedingungen und keine gesetzlichen Vorschriften, und sie haben Ecken. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einer Freiwette von CHF 10 ist die Mindesteinsatzgrenze gleichgültig, die Höchsteinsatzgrenze nicht, sobald jemand den ganzen Wert einer Aktion in einer einzigen Kombination bündelt.

Der Kombiboost passt genau in dieses Muster. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Weg von 5 auf 100 % sieht nach einem Geschenk aus, und es sind fünfzehn Voraussagen, bei denen jede einzelne Quote mindestens 1.50 erreichen muss. Eine einzige Voraussage bei 1.45 macht den ganzen Boost zunichte – und das Kleingedruckte sagt das nicht in Fettschrift.

Die Quotenboosts folgen derselben Logik. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost also in einer Wette parkt, die er später aussteigen lässt, verliert beides.

Beim Cash-Out wird die Rechnung offen ausgesprochen. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Wer eine Position halb verkaufen will, kann das nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist kein Ausstieg zum gleichen Preis, sondern ein Ausstieg mit einem Abschlag, dessen Höhe der Veranstalter bestimmt.

Auszahlung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben gewinnt, bleibt unter dieser Grenze und damit im Wallet. Bei einer Auszahlung von Wallet-Guthaben sind die ersten beiden Überweisungen in 365 Tagen kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Spielguthaben lässt sich bei Swisslos kaufen, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auch die Abwicklung einer einzelnen Wette hat ihre Fallen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei Systemwetten spielt die zweite Rundung eine messbare Rolle. Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert achtundvierzig Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt werden, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von sechsundzwanzig Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Unter dem Strich: Die Mindestquote von 1.50 auf jede einzelne der vier Voraussagen im Kombiboost ist die schärfste Bedingung, die ein Schweizer Veranstalter an eine Erhöhung knüpft. Wer seine Wetten aus sicheren Favoriten baut – Quote 1.20, Quote 1.30 –, findet hier keinen Boost, der greift. Für solche Wetten bleibt die schlichte Einzelwette die einzige ehrliche Variante.

Loterie Romande Jouez Sport: die National-League-Aktion als Massstab

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den die Kantone zulassen. Sie betreibt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport, hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, bekommt kein Konto bei Jouez Sport: keine Registrierung, kein Login, keine Ausnahme. Die beiden Schweizer Veranstalter teilen sich das Land, nicht den Markt.

Die National-League-Aktion «Patinoires et Stades» fand im Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen statt. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die einzige Gratiswette, über die sich hier mit Datum und Betrag reden lässt, und sie ist absichtlich klein.

Zwei Bedingungen stehen nebeneinander und werden oft verwechselt. Der Code musste innert sieben Tagen eingegeben werden. Das so erworbene Guthaben war dreissig Tage gültig. Zwei verschiedene Fristen, und die zweite ist nicht die erste. Wer den Code am siebten Tag findet, hat noch dreissig Tage zum Setzen; wer ihn am achten Tag findet, hat nichts. Für die Planung heisst das: Die Wette muss nicht sofort gesetzt werden, aber die Einlösefrist gehört zur Entscheidung, und die steht nicht auf dem Plakat.

Auch die Loterie Romande hat ihre Wallet-Grenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Unter dem Strich: Diese Aktion ist die sauberste Antwort auf die Frage, was ein Schweizer Veranstalter unter einer Gratiswette versteht: ein zeitlich und mengenmässig begrenztes Kontingent, gebunden an eine Einlösefrist von sieben Tagen und eine Gültigkeitsdauer von dreissig Tagen. Wer auf eine dauerhaft verfügbare Gratiswette wartet, wartet auf ein Angebot, das diese Bewilligungsordnung nicht hergibt.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss ans Sperrregister

Betwinner ist ein ausländischer Anbieter und gehört einer Kategorie an, die hier klar benannt wird: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz. Eine ausländische Konzession hat hier keine Wirkung.

Was der Anbieter als Bewilligung nennt, mag in seinem Sitzland gelten – hier ist es ohne Belang. Die Konsequenzen dieser Konstellation sind die eigentliche Information. Betwinner ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Das ist kein Vorwurf an die Adresse des Anbieters, sondern die Beschreibung der Rechtslage, in der er hier steht.

Wie das Sperrsystem in der Praxis wirkt, zeigen zwei Angaben: Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue Adressen ersetzt. Die Gespa hat in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als Anbieter mit solchen Wechseln genannt und bet365 als auf der Liste geführt. Für den Spielenden heisst das, dass die Erreichbarkeit einer Adresse nichts über ihre Zulassung sagt.

Was am fehlenden Schweizer Sitz hängt, ist kein Abstraktum. Bei Verlusten aus ausländischen Anbietern ist die kantonale Steuerpraxis unterschiedlich; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Auskünfte dazu geben eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Unter dem Strich: Bei Betwinner steht keine Schweizer Aufsicht hinter einer Auszahlung, sondern der Anbieter selbst. Wer den Streitfall nicht als theoretisches Risiko betrachtet, sollte die Bewilligungsfrage vor der Aktionshöhe prüfen.

WirWetten: die deutsche Marke, die keine Schweizer Bewilligung ersetzt

WirWetten ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und liegt damit im gleichen Rechtsrahmen wie Betwinner. Eine deutsche Konzession, sofern vorhanden, gilt in Deutschland und nicht in der Schweiz. Der Markenname rettet nicht über die Grenze.

Die Prüfung läuft in der Schweiz über die Gespa und ihre Sperrliste. Wer dort nachsieht, bekommt eine Momentaufnahme: Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Das Sperrsystem erschwert den Zugang, es verhindert den Konsum nicht.

Dazu kommt eine Nebenwirkung, die selten erwähnt wird. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angebunden, das unbefristete Spielsperren erfasst. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, darf nicht annehmen, dass ein Anbieter ohne hiesige Bewilligung davon Kenntnis hat. Der Schutz, den eine Sperre bietet, endet an der Grenze des Bewilligungssystems.

Unter dem Strich: Die entscheidende Frage bei WirWetten ist nicht die Quote, sondern die Domain. Wer sie prüft, trifft eine informierte Entscheidung; wer sich auf die Markenpräsenz verlässt, verlässt sich auf das falsche Merkmal.

BetFury: Krypto-Auszahlungen, die im Schweizer Rahmen nicht vorkommen

BetFury steht in derselben Kategorie wie die übrigen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Selbstsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg für Streitigkeiten. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten.

Ein Punkt kommt bei diesem Anbieterprofil hinzu, der nichts über die Marke und alles über den Schweizer Rahmen sagt. In der Schweiz gibt es keine anonymen Auszahlungen aus bewilligten Sportwetten. Nach den Bedingungen der beiden Veranstalter geht Geld nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein, und Kredite an Spielende sind untersagt. Eine Krypto-Auszahlung ist im konzessionierten Schweizer Modell nicht vorgesehen.

Daraus folgt die Prüfreihenfolge. Die Sperrliste der Gespa, der Sitz des Anbieters, die Frage, wer im Streitfall entscheidet. Wer eine Auszahlung in einer Kryptowährung für einen Vorteil hält, sollte benennen können, was dieser Vorteil nicht mitbringt: keinen Schweizer Aufsichtsschutz und keine Schweizer Kontoinhaberregel.

Unter dem Strich: Der Anbieter steht vor derselben Ausgangslage wie seine Nachbarn in dieser Liste. Was ihn unterscheidet, ist der Zahlungsweg, und dieser Weg führt aus Schweizer Sicht an der Aufsicht vorbei statt durch sie hindurch.

Roobet: Präsenz ohne Schweizer Adresse

Roobet trägt dieselbe Lizenzangabe: keine Schweizer Bewilligung. Die Prüfung läuft wieder über die Gespa-Sperrliste. Im Kern unterscheidet sich der Anbieter nicht von Betwinner, WirWetten oder BetFury: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Warum mehrere ausländische Anbieter in einer solchen Liste stehen: Sie sind die Marken, auf die Wettende in der Schweiz tatsächlich stossen, und sie sind unter denselben Massstäben zu bewerten. Die Bewilligungsfrage ist bei allen gleich beantwortet. Die zweite Frage unterscheidet sie: ob die eigenen Bedingungen klar benennen, wann eine Wette ungültig wird, wie eine Einsprache läuft und welches Recht gilt. Wer das nicht nachliest, kennt den Anbieter nicht, bei dem er spielt.

Unter dem Strich: Bei Roobet ist die fehlende Schweizer Bewilligung nicht das Randdetail, sondern der Rahmen, der jede andere Frage bestimmt. Für Spielende bedeutet er den Verzicht auf Schweizer Aufsicht und auf die Wirkung einer Schweizer Spielsperre.

1xBet: Bewilligungslage und die Mechanik der Zugangssperre

1xBet trägt die Kategorisierung, die alle ausländischen Anbieter in diesem Vergleich teilen: keine Schweizer Bewilligung. Eine Konzession aus einem anderen Land bleibt ohne Wirkung in der Schweiz.

Bei diesem Anbieter lohnt der Blick auf die Sperrmechanik, weil sie die Erreichbarkeit ausländischer Domains insgesamt betrifft. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste, und gesperrte Domains wechseln die Adresse innerhalb von Stunden. Die Aufsicht hat Interwetten und Bet-at-Home als Anbieter mit solchen Wechseln genannt und bet365 als auf der Liste geführt. 671 Domains standen Ende 2025 darauf. Eine Adresse ist damit kein stabiles Merkmal.

Was ein Adresswechsel für den Kontozugang bedeutet, hat mit dem Konto selbst zu tun. Wer sich auf einer Domain registriert, die kurze Zeit später blockiert wird, findet seine Registrierung nicht zwingend auf der nächsten Adresse wieder. Die Sperre trifft die Adresse, nicht die Person, und sie schützt auch nicht vor einer zweiten Anmeldung.

Unter dem Strich: Bei 1xBet ist die Frage nicht, welche Quote winkt, sondern welche Adresse heute erreichbar ist. Wer sie prüft, kennt den Unterschied zwischen einer Marke und einer aktuell aufrufbaren Seite.

Funbet: eine Markenpräsenz ohne Bewilligung

Funbet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. An der Bewilligungslage ändert sich nichts: keine Schweizer Konzession, keine Verbindung zum Selbstsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Sportwette mit Schweizer Aufsicht liegt nur vor, wenn ein Veranstalter hier bewilligt ist.

Was ein Spielender selbst prüfen kann, ist eine kurze Reihe von Fragen: Wo sitzt der Anbieter, welche Konzession nennt er, und hat diese Konzession in der Schweiz Wirkung? Die Antwort auf die letzte Frage steht im Gesetz. Dann die Domain, denn die Gespa führt die Sperrliste. Wer sich anmeldet, ohne dort nachgesehen zu haben, prüft das wichtigste Merkmal nicht.

Unter dem Strich: Funbet unterscheidet sich in der Ausgangslage nicht von den anderen Anbietern ohne Bewilligung. Wer auf die Marke schaut und nicht auf die Bewilligung, übersieht genau den Punkt, der die Entscheidung trägt.

Rainbet: gleiche Ausgangslage, gleiche Prüfschritte

Rainbet steht in derselben Gruppe: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung fällt wie bei den übrigen aus, und die Prüfung, die ein Spielender selbst vornehmen kann, ist identisch. Das klingt nach Wiederholung, weil es Wiederholung ist.

Ein Aspekt verdient trotzdem einen eigenen Satz. Die Schweizer Anforderungen an Limiten und Spielsperren gelten für Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach zweiundsiebzig Stunden, und eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Anbieter ohne Bewilligung sind an kein Element dieser Kette angeschlossen.

Unter dem Strich: Bei Rainbet bleibt die Ausgangslage unverändert. Ob ein Schutzmechanismus greift, hängt davon ab, ob der Anbieter dem Schweizer System angeschlossen ist, und nicht davon, wie freundlich die Seite aussieht.

22Bet: was ein fehlender Anschluss konkret bedeutet

22Bet ist der zehnte Anbieter in dieser Liste und wiederholt die Kategorisierung: keine Schweizer Bewilligung. Für die Beurteilung zählt nicht die Grösse der Marke, sondern ob die Konzession in der Schweiz Wirkung hat. Sie hat sie nicht.

Der praktisch wichtigste Unterschied liegt im Streitfall. Bei einem Schweizer Veranstalter entscheidet eine Schweizer Aufsichtsstruktur mit; bei einem Anbieter ohne Bewilligung entscheidet der Anbieter nach seinen eigenen Bedingungen. Wer seine Spielsperre als Schutz vor sich selbst versteht, muss wissen, dass eine Schweizer Sperre hier nicht wirkt.

Unter dem Strich: Bei 22Bet gibt es keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Anschluss an das Selbstsperrregister. Diese beiden Sätze sind die ganze Bewertung; alles andere ist eine Frage der Darstellung.

Rechnen mit der Freiwette: was die Zahlen hergeben

Zurück zu einer Rechnung, die den Vergleich erdet. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90, ausdrücklich als Beispiel und nicht als zitierter Preis eines Schweizer Veranstalters: Der Markt zahlt 0,95 der Einsätze zurück, fünf Prozent bleiben beim Veranstalter. Eine Freiwette von CHF 10 wird auf eine der beiden Seiten zu Quote 1.90 gesetzt. Nach der Auszahlungsquote des Marktes bleibt im Durchschnitt ein Wert von rund CHF 4.70, unter der Annahme, dass die ganze Freiwette auf einen einzigen Einsatz geht.

Wer nur auf den möglichen Nettogewinn schaut, verwechselt den Gewinn mit dem Wert. Der Nettogewinn einer Freiwette von CHF 10 bei Quote 1.90 beträgt CHF 9; dass er im Durchschnitt nicht in dieser Höhe ankommt, liegt am Markt und nicht am Anbieter.

Schwieriger wird es, wenn eine Mindestquote dazwischenkommt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Eine Freiwette von CHF 10 auf vier Voraussagen mit je 1.50 ergibt eine Gesamtquote von rund 5.06 und damit einen Nettogewinn von rund CHF 40.60, falls alle vier aufgehen. Dass alle vier aufgehen, ist die Bedingung dieses Ergebnisses, und sie ist alles andere als selbstverständlich.

Genau daran hängt der eigentliche Punkt. Eine Freiwette ist kein Gewinn, sondern ein reduzierter Einsatz. Ihr Wert liegt darin, dass weniger eigenes Geld im Spiel ist, wenn die Wette verliert. Wer sie als garantierten Ertrag liest, liest die falsche Zeile.

Eine steuerliche Randnotiz gehört hierher, weil sie eine Verwechslung ausschliesst. Schweiz-permitierte Grossspiele sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Freibetrag auf Bundesebene bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400, und der kantonale Wert weicht davon ab, sodass hier nur «je nach Kanton» gelten kann. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dieser Grenze, und dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Die Bewilligungslandschaft in zwei Sätzen

Zwei bewilligte Veranstalter, zwei Produkte, zwei Gebiete. Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, kann dort ein Konto eröffnen; wer ausserhalb wohnt, kann es bei keinem der beiden. Sämtliche anderen Marken in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung, und ihre Konzessionen wirken hier nicht.

Auf einen Blick: Bewilligung und Veranstalterin der zehn Marken

Marke Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Konzession
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und in Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Sitz Lausanne; Jouez Sport in FR, GE, JU, NE, VD und VS
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
Roobet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
1xBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Konzession; nicht an das Sperrregister angebunden

Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die keine Rangfolge ist. Beide Gruppen stehen in dieser Liste, weil Schweizer Wettende beiden begegnen. Der Unterschied liegt nicht in der Qualität der Fussballquote, sondern darin, wer im Konfliktfall das letzte Wort hat. Auf der einen Seite ein Aufsichtssystem mit Limiten, Sperrregister und Rechtsweg; auf der anderen ein Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde nach dessen eigenen Bedingungen.

Wer wissen will, ob eine bestimmte Adresse gerade blockiert ist, findet die Auskunft bei der Gespa. Wer wissen will, was eine Aktion kostet, findet die Auskunft in den Bedingungen des Anbieters – Mindestquote, Frist, Auszahlungsregel, und keine der drei Zahlen steht in der Werbung.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein Guthaben, das ein Veranstalter für eine Wette bereitstellt, ohne dass Geld eingezahlt wurde. Der Einsatz wird nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt. Wer eine Freiwette von CHF 10 bei Quote 2.10 gewinnt, erhält CHF 11 Nettogewinn und nicht CHF 21. Der Einsatz bleibt aussen vor.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, eine Voraussage darunter verhindert den Boost.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette?

Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Spielguthaben und Gratisspiel fallen nach Schweizer Recht unter die Bewilligungspflicht, deshalb muss ein Veranstalter sie von der Gespa genehmigen lassen. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf ein bewilligter Veranstalter kein solches Angebot auflegen.

Wie unterscheidet sich der Gewinn einer Freiwette von einer normalen Wette?

Bei einer normalen Wette fliesst der Einsatz bei einem Treffer zurück, bei einer Freiwette nur der Nettogewinn. CHF 10 auf Quote 2.10 bringen bei einer normalen Wette CHF 21 zurück, bei einer Freiwette CHF 11. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und die Auszahlungsquote des Marktes senkt den durchschnittlichen Wert weiter.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Selbstsperrregister und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis steuerbar, wie das Beispiel des Kantons Thurgau zeigt.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»