Squash ist bei den Schweizer Veranstaltern ein Randmarkt
Ein Squashcourt misst 9,75 Meter auf 6,40 Meter, und wer dort steht, spielt meist gegen einen Gegner, den er kennt. So sieht der Sport in der Schweiz aus: klein, überschaubar, mit einer Liga, die vor allem aus Clubmannschaften besteht. Genau dieselbe Enge prägt den Wettmarkt darüber. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und ob einer davon ausgerechnet Squash im Programm führt, entscheidet nicht der Geschmack der Spieler, sondern eine Liste in Bern.

Die ehrliche Ausgangslage steht in dieser Konstellation selbst: Wer auf Squash wetten will, findet in der Schweiz ein legales, aber schmales Angebot. Acht der zehn Plattformen, die einem Schweizer Spieler begegnen, haben keine Schweizer Bewilligung. Damit verschiebt sich die Frage. Es geht nicht mehr darum, welcher Anbieter die besten Squash-Märkte hat, sondern darum, was der bewilligte Weg den Spieler kostet und was der unbewilligte ihn kostet.
Stand der Angaben: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026 sowie mit den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Was die Bewilligungspflicht für einen Squash-Wetter bedeutet
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet Sportwetten als Grossspiel ein, über Art. 3 lit. c und e. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung, die seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt Casinos, und Casinos sind etwas anderes als Sportwetten. Zwei Bewilligungen braucht es obendrein: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, nach Art. 21 bis 25 BGS. Beide gelten nur in der Schweiz, Art. 4 BGS.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Das ist die ganze Liste, und sie ist keine Marketing-Auswahl, sondern die Obergrenze. Wer nach weiteren bewilligten Buchmachern sucht, sucht etwas, das nicht existiert. Die Gespa publiziert in dieser Richtung nur eines: die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Diese Konstruktion schliesst mehr aus, als sie erlaubt. Nur Sportveranstaltungen dürfen bewettet werden – Wetten auf das Wetter, auf Wahlen oder auf Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, geführt nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen darin nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine E-Sport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Für Squash heisst das: Die Sportart ist nicht von vornherein verboten, sie ist aber auch nicht selbstverständlich drin. Zwischen «erlaubt» und «im Programm» liegt der ganze Unterschied, und dieser Unterschied trifft eine Randsportart härter als Fussball. Ein Schweizer Veranstalter muss sein Angebot nicht auffüllen.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin und Sitz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | — |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | — |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | — |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | — |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | — |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | — |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | — |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | — |
Die Spalte mit der Veranstalterin füllt sich bei den acht unteren Zeilen nicht, und das ist kein Loch in der Darstellung, sondern der Befund. Wer keine Schweizer Bewilligung hat, hat auch keine Veranstalterin, die für ihn bürgt. Bei allen acht ist die Bewilligungslage zusätzlich identisch: eine im Ausland behauptete Lizenz, deren Art sich nicht feststellen lässt, und die in der Schweiz ohnehin keine Wirkung entfaltet. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, dafür eine Domain, die auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden kann.
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, findet bei Sporttip seinen einzigen bewilligten Zugang. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, findet ihn bei Jouez Sport. Diese Zweiteilung ist keine Empfehlung, sie ist die Landkarte.
Was die selbst gesetzten Limiten einen Squash-Wetter kosten
Die Limiten im Schweizer Sportwetten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos sieht das so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Sonderregel für Personen unter 21 Jahren, deren Oberlimite CHF 1’000 beträgt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Gesetzgeber sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an.

Diese 72 Stunden sind der eigentliche Preis der Regel. Sie sind die Sperre gegen den Impuls, mitten in einer schlechten Woche die Grenze nach oben zu schieben. Wer am Sonntagabend merkt, dass er sein Monatslimit fast aufgebraucht hat, kann es nicht mehr aufstocken, um noch ein Spiel mitzunehmen. Für einen Squash-Wetter mit CHF 150 Monatsbudget heisst das: Das Budget ist eine Tatsache, keine Absichtserklärung.
Zwei Dinge über die Selbstbeschränkung sollte man wissen. Erstens: Eine deutsche oder österreichische Verlustlimite lässt sich nicht auf die Schweizer Situation übertragen, denn hier gibt es keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Die Grenze kommt aus dem eigenen Konto. Zweitens: Die Limite misst Verlust, nicht Einsatz. Ein Spieler, der viel setzt und wenig verliert, merkt davon nichts – einer, der wenig setzt und regelmässig verliert, stösst schnell an.
Konten: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Grundlage, auf der die Limiten überhaupt greifen können – ohne sie liesse sich die Grenze durch ein zweites Konto umgehen.
Welche Sperre für wie lange gilt
Neben den Verlustlimiten kennt das System die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig verhängt, ist eine Sperre nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten wieder aufhebbar, und eine Fachstelle ist daran beteiligt, wie Art. 81 BGS vorsieht. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS.
Das Sperrregister ist die härteste Konsequenz im ganzen Regelwerk, und sie trifft breiter, als viele erwarten. Wer sich unbefristet sperrt, weil das Wetten ausser Kontrolle geraten ist, sperrt sich nicht nur für Squash, sondern für alle bewilligten Geldspiele, Casino eingeschlossen. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Was die Gespa-Liste für Squash heisst
Wer ein Squash-Match auf einem Live-Ticker verfolgt, wird von der Gespa-Liste nicht viel merken – bis die Wette nicht angenommen wird.
Zur Einordnung: Die Liste ist nicht der Katalog eines Anbieters, sondern die abschliessende Aufzählung dessen, worauf überhaupt gewettet werden darf. Sie liegt in der Version vom 10. September 2026 vor und stützt sich auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Vier Einschränkungen daraus treffen eine Randsportart besonders: Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten zählen nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe zählen nie.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Für einen Squash-Markt ist der letzte Punkt wichtiger, als er klingt. Ein Squash-Match kann in wenigen Sekunden entschieden sein, und wer live auf den nächsten Punkt setzt, während der Ball schon tot ist, setzt auf ein Ereignis, das bereits eingetreten ist. Die Quote 1.00 ist dann keine Strafe, sondern die Rückabwicklung. Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt; es bleibt das Merkmal des jeweiligen Veranstalters, und bei Sporttip heisst das: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt.
Ein weiterer Mechanismus, der jeden Squash-Wetter betrifft, steht in den Sporttip-Regeln zur regulären Spielzeit: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Was ein Squash-Tipp wert ist und was nicht
Ein Tipp auf ein Squash-Match ist eine Meinung über einen Ausgang, und mehr nicht. Wer sie kauft, kauft eine Einschätzung; wer sie umsetzt, trägt das Risiko allein. Das ist bei einer Randsportart unangenehmer als bei einem Fussballspiel, weil die Grundlage dünner ist: weniger Spiele, weniger öffentlich geführte Daten, weniger Vergleichswerte über die Form eines Spielers. Ein Tipp, der auf drei Matches der Nationalen Liga beruht, ist schwächer fundiert als einer, der auf einer halben Saison Bundesliga steht.
Die Quote beziffert in diesem Zusammenhang nur eines: den möglichen Gewinn. Sie sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit, und sie sagt nichts darüber, ob die Einschätzung richtig ist. Ein hoher Au
f einen Aussenseiter ist kein Beweis für eine kluge Analyse, sondern zuerst ein Hinweis darauf, dass der Markt ihn für unwahrscheinlich hält. Wer einen Tipp liest, sollte deshalb prüfen, worauf er sich stützt, und nicht, wie überzeugt er vorgetragen wird. Ein Tipp, der eine sichere Sache verspricht, ist keine Analyse, sondern Werbung.
Was ein Sieg zurückzahlt und was die Marge davon nimmt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Mechanismus selbst ist unspektakulär: Einsatz und Quote multipliziert ergeben den Rückzahlungsbetrag, und wer den Einsatz abzieht, hat den Reingewinn. CHF 20 auf eine Quote von 1.90 zahlen CHF 38 zurück, davon CHF 18 Gewinn. Ein Kombinationsschein aus drei solchen Wetten ergibt eine Gesamtquote von 6’859 und aus CHF 20 einen Rückzahlungsbetrag von CHF 137.18, abgerundet nach der Sporttip-Regel.
Was Quote 1.90 über die Marge verrät
Interessanter als die eine Wette ist das Verhältnis, das in jeder Quote steckt. Quotenschlüssel heisst der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt; der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Ein Beispiel, das kein notiertes Preisangebot ist, sondern eine Rechnung an einem Markt mit zwei Ausgängen: Bei je 1.90 liegt der Kehrwert jeder Seite bei 0.52632, zweimal addiert bei 1.05263, der Quotenschlüssel also bei 95,0 % und die Marge bei 5,0 %.
Das ist eine Bandbreite, kein einzelner Wert. Bei je 1.85 liegt der Quotenschlüssel bei 92,5 % und die Marge bei 7,5 %. Bei je 1.95 liegt der Schlüssel bei 97,5 % und die Marge bei 2,5 %. Anders gesagt: Je knapper die Quoten im Markt beieinander liegen, desto kleiner der Vorteil des Veranstalters. Wer zwei Squash-Märkte nebeneinanderlegt und die Kehrwerte addiert, sieht ohne jedes Werbeversprechen, welcher Anbieter dem Spieler mehr von seinem Einsatz zurückgibt.
Der Vorbehalt gehört dazu. Die Rechnung gilt für einen einzelnen Markt mit seinen zwei Ausgängen. Ein Handicap-Markt, ein Markt mit drei Ausgängen oder eine Kombination haben ihre eigene Rechnung. Vor allem aber ist die Marge kein fester Wert eines Anbieters: Sie unterscheidet sich nach Sportart, nach Markt und nach dem Zeitpunkt, zu dem die Wette abgegeben wird. Ein dünn gehandelter Markt – und Squash ist dünn gehandelt – lässt sich mit einer höheren Marge kalkulieren als eine Fussball-Bundesliga-Partie am Samstagnachmittag. Der 5-Prozent-Wert aus dem Beispiel ist also der Ausgangspunkt einer Prüfung, nicht ihr Ergebnis. Der Durchschnitt über viele Wetten bleibt eine Schätzung, keine Zusage: Im Einzelfall zahlt der Markt dem einen aus, was er dem anderen nimmt.
Was die Auszahlung eines Squash-Gewinns kostet
Ein Squash-Gewinn in der Schweiz bleibt in aller Regel steuerfrei, und das ist die frohe Nachricht. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Die Bundeslimite liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Wer CHF 40 aus einem Squash-Match zieht, kommt mit diesem Betrag nicht in Berührung. Eine kantonale Limite existiert daneben und weicht ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Freigrenze behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; zurück holt man sie über die Steuererklärung.
Es gibt eine Fussangel, die in die entgegengesetzte Richtung zeigt. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer – was im ersten Moment nach einem Vorteil klingt. Die kantonale Praxis kann daraus aber eine volle Steuerpflicht machen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer Squash bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, gewinnt also nicht steuerfrei, sondern steuerlich ungeklärt. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht; wer sie in Rechnungen sucht, sucht eine, die es nicht gibt. Steuerfragen klärt man mit einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Was Geld hinein und hinaus bei Swisslos kostet
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Diese Grenzen sind für einen Squash-Wetter selten bindend: Wer CHF 50 im Monat einsetzt, wird sie nie erreichen. Interessanter ist, dass die Auffüllung nicht anonym läuft. Gewinne und Guthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.
Bei der Auszahlung wird es zum ersten Mal wirklich teuer. Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal kostenlos Spielguthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist überhaupt nicht auszahlbar. Drei Prozent klingen harmlos, sind es aber nicht immer: Ein Squash-Spieler, der seine Gewinne quartalsweise abräumt, zahlt diese Kommission viermal im Jahr.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; liegt über CHF 1’000 der Gewinn und ist die Zahlungsverbindung bekannt, geht der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Das Guthaben selbst ist nicht das Geld – der Weg bis zum eigenen Konto ist eine eigene Station mit eigener Rechnung.
Tabelle: Quotenhöhe und Limiten im Vergleich
| Kriterium | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Mindesteinsatz | CHF 1 | — |
| Höchsteinsatz Einzel- oder Kombinationswette | CHF 1’000 | — |
| Höchsteinsatz Systemwette | CHF 10’000 | — |
| Verrechnungssteuer auf dem Gewinn | 35 %, erst oberhalb des Steuerfreibetrags | 35 %, erst oberhalb des Steuerfreibetrags |
Die oberen Grenzen interessieren nur, wer ohnehin gross spielt. Die relevante Zahl für einen Squash-Wetter ist die untere: CHF 1 Mindesteinsatz macht jede Wette auf ein einzelnes Match möglich, auch bei einem Budget, das für drei Wetten im Monat reicht. Ein Budget von CHF 50 lässt sich so auf zwölf bis fünfzehn einzelne Wetten verteilen, statt in zwei Kombischeinen zu verschwinden – mehr Einzelentscheidungen, weniger Hebel pro Entscheidung.
Was Limiten mit einem Budget von CHF 50 machen
Wer mit CHF 50 im Monat auf Squash spielt, gibt bei einer Quote von 1.90 im Schnitt etwa 5 Prozent dieser Einsätze als Preis für den Markt ab, nach der Rechnung zum Quotenschlüssel. Über zwölf Wetten zu je CHF 5 summiert sich das auf einen Erwartungswert von CHF 57 Einsatz und einem durchschnittlichen Abfluss von knapp CHF 3 – als statistische Schätzung, nicht als Rechnung für einen einzelnen Monat. Wer stattdessen Kombinationen mit drei Beinen spielt, zahlt die Marge dreimal, weil sie in jeder Einzelquote steckt. Dasselbe Geld, derselbe Sport, ein spürbar anderer Preis. Die nüchterne Antwort für den schmalen Geldbeutel heisst deshalb: Einzelwetten. Langweilig, aber billiger.
Wo die Angaben enden
Ob und in welchem Umfang Swisslos oder die Loterie Romande Squash-Märkte führen, lässt sich aus den öffentlichen Regeln nicht ablesen. Diese Frage beantwortet das jeweilige Wettprogramm, und zwar am Tag des Spiels. Wer das prüfen will, öffnet das Programm und sucht die Sportart, bevor er Geld setzt – das ist die einzige verlässliche Prüfung, und sie kostet zwei Minuten.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Marken: Diese Reihe ist keine Rangliste mit einem Sieger. Sie ist eine Arbeitsteilung einer anderen Art. Wer wissen will, wo sein Geld am Ende liegt, kommt um die Bewilligungsfrage nicht herum, und sie ist bei acht von zehn Kandidaten negativ beschieden. Die Reihenfolge im Abschnitt «Vergleichsübersicht» folgt dieser Unterscheidung: die beiden bewilligten Veranstalter zuerst, danach die acht ausländischen Anbieter, die einem Schweizer Spieler im Alltag begegnen.
Die Kritik, die sich aus dieser Anordnung ergibt, lautet nicht, dass die ausländischen Anbieter schlechte Produkte hätten. Sie lautet, dass der Vergleich auf einem anderen Feld stattfindet. Ein Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung und einer mit Bewilligung lassen sich nicht an denselben drei Kriterien messen – Limiten, Sperrregister, Rechtsschutz –, weil nur einer von beiden diese Kriterien überhaupt kennt. Was bleibt, ist der Vergleich innerhalb der Gruppen: Wer aus der ersten Gruppe wohnt wo, und wer aus der zweiten Gruppe ist bereit, den fehlenden Schweizer Schutz als eigenen Kostenposten zu tragen.
Swisslos Sporttip: der Zugang für die Deutschschweiz
Wer in der Schweiz nach Squash-Wetten sucht und in Zürich, Bern, St. Gallen, Luzern, Basel, Aarau, Chur oder Bellinzona wohnt, landet bei Swisslos. Das ist kein Marketing, sondern die Folge einer Zonenaufteilung: Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann dort kein Online-Konto eröffnen – die Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet.
Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, bekannt als IKV 2020. Die Bewilligung ist doppelt: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa. Wetten lassen sich online abgeben, über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden.
Was die Grössenordnung angeht, in der dieser Veranstalter arbeitet: Swisslos verteilte für das Jahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Squash trägt zu dieser Zahl wenig bei, und umgekehrt ist die Sportwette innerhalb des Swisslos-Ergebnisses der kleinere Teil.
Limiten und Kontoregeln
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Bei den Einsätzen steht ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette gegenüber. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Verglichen mit dem Spielgeld, das viele von ausländischen Anbietern kennen, ist das ein unspektakulärer Rahmen. Und doch liegt hier eine der wenigen Stellen, an denen sich die Sporttip-Regeln in der Praxis bemerkbar machen: Wer mit CHF 5 pro Squash-Match arbeitet, bleibt weit unter allem, was hier gedeckelt ist. Das Problem bei Squash ist ein anderes, nämlich die Frage, ob überhaupt ein Markt angeboten wird.
Cash-Out, Boosts und Kombinationen
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt zudem ein laufender Boost.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Für einen Squash-Wetter ist der Kombiboost die unerreichbare Stufe. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 brauchen vier Wettbewerbe zum selben Zeitpunkt – bei einer Randsportart mit einer Handvoll Matches pro Woche bleibt davon wenig übrig.
Abhängige Ereignisse und Annullierungen
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers -, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und der Gewinn verfällt, wenn er nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird; zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die 48-Stunden-Regel ist bei Squash ein wiederkehrendes Thema, weil Turniere kurzfristig verschoben werden. Sie ist auch der Punkt, an dem der Veranstalter am kulanstesten ist: Wer eine annullierte Einzelwette gesetzt hat, bekommt den Einsatz zurück, ohne dass er etwas tun muss.
Fazit Swisslos Sporttip
Sporttip ist für einen grossen Teil der Schweiz der einzige bewilligte Weg zum Squash-Wetten, und das prägt die Bewertung mehr als jede Quote. Der Veranstalter spielt nicht gegen ausländische Konkurrenz, er spielt ohne sie. Was den Ausschlag gibt, ist die Kleinteiligkeit der Regeln: zwei Gratisauszahlungen pro Jahr, danach mögliche 3 % Kommission, ein Kombiboost, der bei einer Randsportart selten greift, eine 26-Wochen-Frist auf Gewinne. Wer das hinnimmt und als Gegenleistung Limiten, Sperrregister und Rechtsschutz mitnimmt, findet hier einen sauberen Rahmen.
Loterie Romande Jouez Sport: der Zugang für die Westschweiz
Die Westschweiz hat ihren eigenen Veranstalter, und wer dort wohnt, hat keine Wahl zwischen zwei Bewilligten, sondern nur diese eine. Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Unternehmen nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, Aufsicht Gespa.
Ein Westschweizer Spieler, der Squash in der Nationalen Liga verfolgt, kann also nicht auf das Angebot von Swisslos ausweichen, so wenig wie ein Zürcher auf das von Jouez Sport. Diese Zweiteilung hat für den Wettvergleich eine unangenehme Folge: Es gibt keine zwei bewilligten Anbieter für dasselbe Spiel, die man nebeneinander legen könnte. Die nötige Quotenprüfung, ob dieser oder jener Veranstalter den besseren Schlüssel führt, lässt sich in der Schweiz gar nicht durchführen – es fehlt die zweite Seite des Vergleichs. Genau diese Lücke ist das Argument, das ausländische Anbieter für sich nutzen. Sie besetzen einen Platz, der nach Schweizer Recht nicht frei ist.
Was für Westschweizer Squash-Wetter zählt
Die Regeln, die für Jouez Sport gelten, sind dieselben, die für Swisslos gelten: Bewilligungspflicht für die Sportart, Limiten, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer sich bei Jouez Sport registrieren will, braucht Wohnsitz in einem der sechs Kantone; ein Genfer Konto bei Swisslos ist nicht möglich und umgekehrt. Wer umzieht, wechselt den Veranstalter: Von der Westschweiz in die Deutschschweiz zu ziehen heisst, mit Swisslos ein neues Konto zu eröffnen und das alte zu schliessen.
Unter den Sportarten, die in der Gespa-Liste stehen, ist Squash kein gesicherter Posten. Wer in Genf einen Squash-Tipp sucht, prüft also zuerst, ob das Wettprogramm die Sportart enthält – und erst danach, welche Quote auf das Match steht.
Fazit Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist für einen Westschweizer Wetter keine Wahl, sondern die einzige Tür mit Bewilligung. Die Tür ist schmal: kein Vergleich mit einem zweiten Schweizer Anbieter, dieselbe geschlossene Liste, dieselben Auszahlungsregeln. Wer in der Westschweiz lebt und Squash spielen will, findet hier den vom Gesetz vorgesehenen Rahmen. Wer mehr Vergleich sucht, muss den Vergleich mit Anbietern suchen, die ausserhalb des Schweizer Schutzkonzepts stehen – ein Tausch, der mehr kostet als die vier Kantonsgrenzen.
22Bet: Bewilligung fehlt
22Bet ist eine ausländische Marke, die Schweizer Spielern begegnet. In der Schweiz hat sie keine Bewilligung, und das ist hier ein Status, kein Detail: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur für die Schweiz. Eine ausländische Lizenz, hier als «Licence as reported» geführt, lässt sich nicht feststellen und weicht einer Bewilligung nicht aus – sie hat in der Schweiz keine Kraft. Dazu kommt: 22Bet ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Was ein Squash-Spieler hier nicht bekommt, ist die Verlustlimite im Schweizer Sinn. Sie existiert nicht, weil sie hier von niemandem verlangt wird. Ebenso fehlt die Einzahlung auf ein Konto im eigenen Namen, die das Schweizer Recht vorschreibt – Kontoregeln dieser Art sind eine Eigenheit des bewilligten Systems. Wer ein Konto eröffnet, entscheidet also nicht nur über ein Wettprogramm, sondern über das Regime, das ihm Limits setzt oder sie ihm überlässt.
Fazit 22Bet: Für einen Schweizer Wetter, der Squash spielt, ist das eine Umgebung ohne die Sicherungen, die aus dem eigenen Wohnkanton stammen. Was bleibt, ist die Eigenverantwortung auf einem Markt, dessen Zugang blockiert werden kann.
Coolzino: Bewilligung fehlt
Coolzino teilt mit allen acht ausländischen Anbietern dieser Reihe die Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung. Angesichts dessen, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben, ist dieser Status nichts Besonderes – er ist die Regel bei allen, die nicht Swisslos oder Loterie Romande heissen. Nach Art. 4 BGS hat die ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung; kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste.
Der Kostenpunkt, der hier spezifisch auffällt: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verliert die Steuerfreiheit nicht deshalb, weil ein Gesetz sie streicht, sondern weil ein Gewinn bei einem ausländischen Veranstalter unter die gewöhnliche Einkommensteuer fallen kann und in Thurgau einheitlich so behandelt wird. Aus einem steuerfreien Squash-Gewinn wird damit ein steuerbarer. Das ist keine Verletzung, sondern der Preis für die Rechtswahl.
Fazit Coolzino: Bei den ausländischen Marken entscheidet nicht ihre Zahl, sondern die Tatsache, dass die zweite Hälfte des Schweizer Schutzes – Register und Rechtsschutz – bei allen gleichermassen fehlt.
1xBet: Bewilligung fehlt
1xBet ist eine der bekannteren ausländischen Marken und gehört zu denen, deren Domain auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Die Bewilligungslage unterscheidet sich nicht von der der anderen: keine Swiss-permit; eine ausländische Lizenz lässt sich nicht feststellen und weicht nach Art. 4 BGS keiner Schweizer Bewilligung aus.
Die Gespa nennt im Zusammenhang mit Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend. Diese Namen dienen als Illustration des Mechanismus: Eine blockierte Domain wird durch eine neue ersetzt, weshalb die Gespa von Domain-Hopping spricht. Für einen Schweizer Spieler heisst das: Der Zugang zu einem ausländischen Buchmacher hängt nicht von dessen Marke ab, sondern von der Blockliste.
Fazit 1xBet: Wer ein Konto bei einer Marke ohne Bewilligung führt, führt es ausserhalb des Rahmens, in dem eine Verlustlimite überhaupt eine Adresse hätte.
myBet: Bewilligung fehlt
myBet gehört zur zweiten Gruppe dieser Übersicht. Die Bewilligung fehlt, die Folgen sind identisch mit denen der anderen ausländischen Anbieter: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Blockierung der Domain. Weil die Einzelheiten – Mindesteinsatz, Limiten, Quoten – bei jedem dieser Anbieter nach eigenen Bedingungen laufen und hier nicht belegt sind, hilft nur ein Blick in die eigenen Geschäftsbedingungen.
Ein Squash-Spieler tut gut daran, beim Anbieter zunächst eine Frage zu stellen: Gibt es Verlustlimiten, die ich selbst setzen kann, und wie werden sie aufgebaut? Wer diese Frage nicht beantworten kann, kennt den Anbieter nicht. In einem System, das den Schutz als Bringschuld des Veranstalters kennt, ist diese Frage die Grenze zwischen zwei Welten.
Fazit myBet: myBet bleibt eine Option für Spieler, die bewusst ausserhalb des Schweizer Systems bleiben. Wer die Schutzwirkungen vermisst, findet bei Swisslos oder Jouez Sport die Alternative.
Pribet: Bewilligung fehlt
Pribet ordnet sich in dieselbe Gruppe ein. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Das clevere Vorgehen beim Squash-Wetten sieht bei allen Anbietern ohne Bewilligung gleich aus: Prüfe das Wettprogramm, bevor du Geld hinhältst. Die Sportart muss geführt sein, die Quote muss dir den Marktpreis wert sein, und die Auszahlungsbedingungen müssen lesbar sein. Drei Dinge, die kein Ranking ersetzt.
Fazit Pribet: Wer die Schweizer Bewilligungsfrage als erstes Kriterium setzt, streicht Pribet ebenso wie die übrigen ausländischen Marken. Wer sie nicht so setzt, sollte die Regeln kennen, denen er dann ausgesetzt ist.
Funbet: Bewilligung fehlt
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung, und die Konsequenzen sind die der ganzen Gruppe. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain auf der Sperrliste möglich.
In der Praxis ist damit ein Nebenaspekt wichtig: Fehlt eine bewilligte Alternative, entscheidet der Spieler nicht nur über den Anbieter, sondern über sich selbst als Adressaten eines Registers, das ihn schützt oder nicht. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos gilt schweizweit und umfasst Casinos; eine Sperre bei einem Anbieter ohne Bewilligung kann nur diesen Anbieter binden – sie hat keine Wirkung über dessen Seite hinaus. Wer eine Sperre als wirksames Werkzeug braucht, braucht sie aus dem bewilligten System.
Fazit Funbet: Hier zahlt der Spieler den vollständigen Preis der Nicht-Bewilligung, nicht nur den Verlust der Registeranbindung.
Boomerang Bet: Bewilligung fehlt
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und der Befund unterscheidet sich nicht von dem der anderen sieben. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain auf der Sperrliste möglich.
Was hier sichtbar wird, ist die Asymmetrie des Systems: Die bewilligte Seite trägt die volle Pflichtenkette – Bewilligung, Limiten, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, Register. Die nicht bewilligte Seite trägt davon nichts und hat dafür ein grösseres Sortiment, das in diesem Punkt ausserhalb der Schweizer Regeln liegt.
Fazit Boomerang Bet: Die Marke bleibt, wofür sie steht – ein Angebot für Spieler, die den Schweizer Rahmen nicht als Bedingung sehen. Diesen Spielern nimmt niemand die Verantwortung ab.
Roobet: Bewilligung fehlt
Roobet schliesst die Reihe der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Bewilligungslage ist dieselbe, die Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz bleibt null, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, Rechtsschutz fehlt, die Domain kann blockiert werden.
Mit Roobet und den übrigen Marken endet die praktische Auswahl für den Squash-Wetter in der Schweiz bei einem Punkt, den die Werbung nicht erwähnt: Wer keinen Schweizer Veranstalter wählt, wählt nicht nur einen anderen Buchmacher, sondern einen anderen Umgang mit Verlusten. Kein Selbstlimit, kein Registereintrag, keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann, wenn ein Gewinn ausbleibt.
Fazit Roobet: Das letzte Wort hat die Frage nach dem Wohnort und der Bewilligung – nicht die Marke.
Vergleichsübersicht: die zehn Anbieter nach Bewilligungslage
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalterin mit Sitz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz nicht feststellbar | — |
Die Frage, ob ein Anbieter Squash-Märkte tatsächlich führt, beantwortet sich erst am Tag des Spiels im jeweiligen Wettprogramm. Es gibt keine öffentliche Quelle, die dies für alle Tage festhält. Squash füllt keine Quotenlisten, und wer ein Squash-Programm sucht, muss es beim gewählten Anbieter selbst nachsehen.
Wie sich der Vergleich nach Ort entscheidet
Für einen Deutschschweizer Squash-Spieler lautet die Rechnung: ein bewilligter Anbieter, eine geschlossene Liste erlaubter Märkte, dafür Limiten und Rechtsschutz aus dem eigenen Land. Für einen Westschweizer lautet sie: derselbe Rahmen, nur von einer anderen Veranstalterin bedient. Für den Spieler, dem die Schweizer Zonenaufteilung nicht passt, lautet sie: ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung, ohne Schweizer Register, ohne Schweizer Steuerprivileg auf dem Gewinn – und mit dem Risiko, dass die Domain verschwindet.
Was Squash in der Schweiz zu einer Randsportart macht
Squash gehört nicht zu den Sportarten, die in den Schweizer Fernsehprogrammen eine feste Sendezeit haben. Die Folge ist eine kleine Szene und ein kleiner Markt: eine Nationale Liga, ein paar Clubteams, wenig öffentlich geführte Statistik.
Was viele überrascht: Diese Randsportarten sind nicht vom Schweizer Wettangebot ausgeschlossen – die Gespa-Liste nennt die erlaubten Sportarten, und eine Sportart kann darin stehen, klein oder gross. Wenn Squash nicht in einem Wettprogramm auftaucht, liegt das nicht an der Sportart.
Dass Squash in der Schweiz einen kleinen Markt hat, hat eine wichtige Konsequenz für die Quoten: Wenige Spiele bedeuten wenige Vergleichswerte, und wenige Vergleichswerte bedeuten eine höhere Unsicherheit bei der Quotensetzung. Wer auf ein Churer Liga-Match wetten will, hat weniger Daten als jemand, der auf ein Premier-League-Spiel setzt. Der Markt, den er vorfindet, ist wahrscheinlich kleiner als bei populären Sportarten.
Wo Squash in der Schweizer Sportlandschaft steht
Squash kommt in der Schweiz wie in vielen europäischen Ländern auf eine kleine, aber stabile Szene. Immerhin: Mehrere Klubs in der Schweiz betreiben Squashanlagen, und die Nationale Liga bringt regelmässig Mannschaften zusammen.
Wer Squash in der Schweiz verfolgt, kennt die Namen der führenden Spieler meist nur aus dem nationalen Betrieb; ein internationaler Auftritt wie die Swiss Open fehlt seit Jahren oder findet nur selten statt. Das ändert aber nichts an der Rolle der Sportart: Sie gehört zum Sportangebot der Schweiz, auch wenn sie nicht die Aufmerksamkeit eines Publikumssports erreicht. Und genau darum geht es bei der Frage, ob Squash auf dem Wettprogramm steht: Die Aufmerksamkeit entscheidet nicht über die Erlaubnis, sie entscheidet über das Interesse.
Gibt es Squash bei den Schweizer Veranstaltern überhaupt?
Die Frage, die sich am Ende jeder Prüfung stellt, lässt sich nur so beantworten: Wer in der Schweiz Squash wetten will, muss selbst nachsehen, ob das Programm die Sportart führt. Die Gespa-Liste sagt, was erlaubt ist. Sie sagt nicht, was angeboten wird. Der Weg zur Antwort führt über das Wettprogramm bei Swisslos oder Jouez Sport – Sportart suchen, Markt prüfen, Quote lesen, dann entscheiden.
Warum kein Wett-Tipp auf Squash sicher sein kann
Jede Wette ist eine Prognose über ein Ereignis, das noch nicht stattgefunden hat. Auch eine gute Analyse liegt falsch, und kein Hinweis kann das aufheben. Ein Tipp ist eine Begründung, keine Sicherheit. Die Quote sagt, was ein Sieg zurückzahlt, nicht wie sicher er ist; wer sie als Prognose liest, liest sie falsch.
Welche Verlustlimiten vor der ersten Sporttip-Wette nötig sind
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Anpassung der Limits nach unten erfolgt ohne Verzögerung, nach oben nach einer 72-stündigen Sperrfrist. Diese Werte sind Selbstbeschränkungen: Der Gesetzgeber verlangt sie, die Zahl wählt der Spielende.
Wie eine Quotensperre im Squash-Wetten funktioniert
Die Spielsperre ist das schärfste Werkzeug im Schweizer Sportwetten. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre greift also weiter, als das Squash-Wetten reicht.
Welche Rolle Squash in der Schweizer Sportwettenlandschaft spielt
Squash ist im Schweizer Sportwetten ein Randthema. Der Sport hat seine Anhänger, die Nationale Liga ihren Betrieb, aber das Wettangebot richtet sich nach der Gespa-Liste und dem Interesse der Wettenden. Wer Squash wetten will, ist in der Regel ein Spieler mit spezifischem Interesse, nicht ein Massenpublikum. Das hat Vorteile: Der Markt ist nicht überlaufen, und das Interesse an einem einzelnen Match kann gross sein. Es hat Nachteile: Weniger Spiele bedeuten weniger Auswahl, und ein Anbieter, der Squash nicht führt, ändert sein Programm nicht wegen eines einzelnen Nachfragers.
Wann ein Squash-Tipp brauchbar ist
Ein Tipp ist brauchbar, wenn er seine Grundlage offenlegt: auf welchen Spielen er beruht, welchen Zustand der Spieler hat, welchen Wettbewerb die Partie betrifft. Ein Tipp ohne Grundlage ist eine Meinung mit Zahl. Wer einen Tipp bewertet, sollte das nicht daran messen, wie bestimmt er klingt, sondern daran, wie er begründet ist. Bei einer Randsportart ist die Begründung oft dünner, als sie klingt.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz online auf Squash wetten?
Ja, aber nur bei einem der beiden bewilligten Veranstalter. Sportwetten dürfen in der Schweiz ausschliesslich Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) anbieten. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich. Ob die Sportart im konkreten Wettprogramm steht, entscheidet der Veranstalter.
Steht Squash auf der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten?
Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, gültig in der Version vom 10. September 2026, ist die abschliessende Grundlage für das erlaubte Angebot. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn aufgeführt, Ranglistenwetten nur bei Entscheid über internationale Qualifikation oder Podest, nie auf Trainingsläufe. Welche Sportart der Veranstalter daraus führt, steht im Wettprogramm.
Was passiert bei einer abgesagten Squash-Partie?
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Turnieren kann diese Frist anders laufen. Für einen Squash-Wetter ist das die häufigste Annullierung, weil Turniere kurzfristig verschoben werden.
Warum ist auch bei Squash kein Wett-Tipp sicher?
Weil der Ausgang eines Spiels offen ist und eine Randsportart weniger Daten für eine Einschätzung liefert als eine grosse Liga. Ein Tipp gibt eine Begründung, keine Garantie. Die Quote beziffert den möglichen Rückzahlungsbetrag, nicht die Wahrscheinlichkeit des Sieges. Wer einen Tipp umsetzt, trägt das Risiko selbst – in der Schweiz wie überall.
Werbung läuft: Was ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anders?
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es weder Verlustlimiten nach Schweizer Art noch einen Anschluss an das Sperrregister oder Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Zudem unterliegen Gewinne keiner Schweizer Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis steuerbar sein. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft.
Was sich für den Squash-Wetter am Wohnort entscheidet
Am Ende bleibt eine Frage, die kein Vergleich beantwortet: Wo der Spieler wohnt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein lebt, kommt über Sporttip zu einem bewilligten Konto, das einen Mindesteinsatz von CHF 1 kennt, Verlustlimiten verlangt und bei einer dritten Auszahlung im Jahr bis zu 3 % Kommission belastet. Wer in der Westschweiz lebt, kommt über Jouez Sport zu demselben Rahmen. Wer in keinem der beiden Gebiete wohnt, hat in der Schweiz keinen bewilligten Zugang zu einem Squash-Markt, und der Weg über eine Marke ohne Bewilligung kostet Schweizer Limiten, Schweizer Rechtsschutz und unter Umständen die Steuerfreiheit des Gewinns.
Die sperrige Wahrheit lautet: Squash ist online in der Schweiz nur über zwei Adressen möglich, und beide bedienen eine Hälfte des Landes. Der wichtigste Satz steht deshalb am Schluss: Wer den bewilligten Weg sucht, sollte mit dem Wohnsitz beginnen und mit der Frage aufhören, ob das Wettprogramm die Sportart überhaupt führt. Was dazwischen liegt, ist der Preis.
Sportarten – dartstippsch.com
Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
