Lucky 31 Wetten — 31 Wetten aus fünf Tipps und die Rechnung, die selten jemand aufmacht

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben im Abschnitt «Die Veranstalter im Vergleich» wurden gegen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und die öffentlich einsehbaren Spiel- und Teilnahmebedingungen geprüft.

Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Aus CHF 5 werden CHF 100, und niemand hat die 31 Wetten einzeln bestellt. Genau das ist die Lucky 31: ein Paket, das aus jeder Kombination der eigenen fünf Tipps eine eigene Wette baut — fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Wer das nicht weiss, hält am Ende einen Wettschein in der Hand, dessen Einsatz sich verfünfunddreissigfacht hat. Die Marge sitzt dabei nicht einmal in einem Preis, sondern einunddreissigmal.

Rechtslage: warum es in der Schweiz genau zwei Veranstalter gibt und was das kostet

Wetten auf Sport sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das heisst nicht, dass sie heikel wären — es heisst, dass sie einem Gesetz mit einem Bewilligungssystem unterstehen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und regelt Sportwetten in den Artikeln 3 lit. c und e; beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die seit dem 1. Januar 2021 auf dem Geldspielkonkordat operiert. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die zuständige Behörde. Die Aufsicht über Kasinos liegt bei ihr, Sportwetten nicht.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Wer eine Wette anbieten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Umgekehrt bedeutet das: eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung. Sie ist Papier.

Der geschlossene Kreis der beiden Veranstalter

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind keine zwei unter vielen, es sind die zwei. Auf der einen Seite die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 operiert und ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt. Auf der anderen Seite die Loterie Romande, die ihr Sportwettenprodukt Jouez Sport nennt; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Was ein Leser daraus praktisch mitnimmt, ist unspektakulär und unbequem zugleich: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die andere Liste — die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Welcher Veranstalter welches Gebiet bedient

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das ist für eine Lucky 31 keine Fussnote, sondern die erste Frage überhaupt. Ein Wettkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet zugänglich. Wer in Zürich sitzt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Die Wahl des Veranstalters ist in der Praxis keine Wahl, sondern eine Wohnsitzfrage — und das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche aufhören, sinnvoll zu sein.

Was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026), die sich auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS stützt. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esports-Rubrik ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Und Cash-Out? Das ist keine gesetzlich geregelte Einrichtung, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Die Bewilligung ist kein Zertifikat für Bequemlichkeit

Zwei Einzelheiten aus dem Gesetz kosten den Wettenden mehr, als sie auf den ersten Blick kosten. Wird eine Wette in einer spielentscheidenden Situation abgeschlossen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — oder nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, kann Swisslos sie mit Quote 1.00 werten. Für eine Systemwette heisst Quote 1.00: eine der 31 Teilwetten trägt nichts mehr zur Gesamtrechnung bei und zählt trotzdem als gesetzt. Das gleiche gilt für voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung: die lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren, und nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig — in einer Einzelwette fliesst der Einsatz zurück, in einer Kombinationswette erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Lucky 31, die definitionsgemäss Kombinationswetten enthält, ist das nicht ein Detail am Rand, sondern eine stille Reduktion des Scheins.

Wohin Gewinne gehen dürfen, und was der Fiskus davon hält

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter im Einzelnen akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.

Steuerlich sieht die Sache freundlicher aus, als viele erwarten. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl gehört hier hin. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein gewöhnlicher Wettender liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Für ausländische Anbieter dreht sich das Bild. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein steuerlich unauffälliger Satz und praktisch ein teurer. Für den eigenen Fall hilft nur der Gang zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Warum «ohne Schweizer Bewilligung» kein Warnhinweis ist, sondern eine Rechtsfolge

Eine ausländische Konzession ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Bezahlt wird er trotzdem: in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden.

Die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, welche die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Sie steht seit dem 3. September 2019, umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend ergänzt — blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 nennt. Ein Anbieter, der eben noch erreichbar war, kann morgen über eine andere Adresse erreichbar sein und übermorgen ganz verschwinden.

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet deshalb so, ohne Beruhigungsformel in beide Richtungen: Ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung bietet keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzverfahren und eine nach kantonalem Recht steuerbare Auszahlung. Ein bewilligter Veranstalter bietet vollen Schweizer Spielerschutz — aber es gibt nur zwei, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Wer eine der beiden Seiten pauschal als die sichere bezeichnet, hat die andere nicht gelesen. Und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb steht hier, was diese Veranstalter anbieten, und nicht, wozu sie einladen.

Spielerschutz: ein Paket aus 31 Wetten bindet schneller Geld, als fünf Einzeltipps es tun

Eine Lucky 31 ist in der Anmutung eine Wette. In der Buchhaltung ist sie einunddreissig Wetten auf einmal, und der Einsatz verlässt das Konto in einem Zug. Wer CHF 1 pro Teilwette setzt, bindet CHF 31, nicht CHF 5. Ein Limit für Verluste, das vorher festgelegt wird, ist die einzige Zahl in dieser Rechnung, die der Wettende selbst kontrolliert.

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsgrenze für Sportwetten. Das ist keine Lücke, sondern die Konstruktion: Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Die Zahl kommt also vom Kontoinhaber, und sie ist das wirksamste Werkzeug im ganzen Spielerschutzpaket.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Statutentext sieht für die Erhöhung einer Limite 24 Stunden vor, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — eine Diskrepanz, die man kennen sollte, wenn man sich darauf verlässt, dass eine einmal gesenkte Limite nicht sofort wieder hochgeschraubt werden kann. Sie kann es nicht.

Wer vorher weiss, dass er CHF 31 pro Schein bindet, setzt seine Verlustlimite anders. Wer es nicht weiss, setzt sie anhand des Betrags, den er im Kopf hatte.

Ein Paket aus vielen Teilwetten als Fall für das Konto, nicht für das Gefühl

Der praktische Rat, der hier tatsächlich etwas wert ist: Bei Systemwetten zählt der Gesamteinsatz des Scheins, nicht der Teileinsatz. Ein Wettender mit einem Monatsbudget von CHF 100, der zwei Lucky 31 mit je CHF 1 pro Linie spielt, hat CHF 62 gebunden und nicht CHF 10. Die verfügbare Summe ist nach dem zweiten Schein kein Budget mehr, sondern ein Restposten.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die stärkste Einzelmassnahme im schweizerischen System, und sie wirkt über den einzelnen Anbieter hinaus. Eine freiwillige Spielsperre kann zwar grundsätzlich wieder aufgehoben werden, aber erst nach drei Monaten und unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Und die Kontrolle an der Front ist nicht lückenlos: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer die Verkaufsstellenkontrolle für streng hält, hat diese Zahl nicht gesehen. Online ist der Zugang über das Alter von 18 Jahren und die Identitätsprüfung geregelt; an der Verkaufsstelle ist er es offenkundig nicht immer.

Registrierung als Teil der Kalkulation

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist bürokratisch, und es ist genau der Unterschied zu einem Anbieter, bei dem ein Klick genügt: eine Identität, ein Konto, keine Zweitregistrierung nach einer Sperre.

Für wen das ein Kostenfaktor ist: Wer sein Konto in einer Nacht aufsetzen will, wird an der Ausweisprüfung scheitern. Wer eine Lucky 31 für ein Wochenende plant, sollte die Registrierung nicht am Samstagmorgen beginnen.

Wettarten und Quoten: was die 31 Wetten aus fünf Tipps machen

Fünf Tipps, einunddreissig Wetten. Das ist die ganze Definition, und sie ist leichter zu verstehen, wenn man sie als Netz liest. Vier von fünf Tipps richtig ergibt bei einer Lucky 31 immer noch eine ganze Reihe bezahlter Wetten. Es gibt keine einzelne Bedingung, an der alles hängt — und genau deshalb wird das Paket teuer, ohne dass es schmerzt.

Eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen

Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Der Begriff «Full Cover» meint: jede mögliche Kombination der gewählten Auswahlen ist abgedeckt, ohne Auslassung. Keine Auswahl wird ausgespart, keine Kombinationsstufe übersprungen. Ein Tipp, der auf allen Stufen mitläuft, läuft zugleich auf einunddreissig Wetten — er kann das Ergebnis in die eine und in die andere Richtung ziehen, und wer das einmal verinnerlicht hat, wettet anders.

Die 31 Wetten verteilen sich so: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette. In Summe sind das die 31 Teilwetten, und wer die Fünffachwette als den eigentlichen Schein betrachtet, hat nur eine davon im Blick.

Wo die Lucky 31 in der Familie steht

Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten). Die Reihe ist keine Marketingerfindung, sondern eine konsequente Fortsetzung: 2 hoch n minus 1 Kombinationen für n Auswahlen, jeweils plus eine Einzelwette pro Auswahl.

Variante Auswahlen Teilwetten Charakter
Lucky 15 4 15 kleineres Paket, überschaubarer Einsatz
Lucky 31 5 31 der mittlere Schritt
Lucky 63 6 63 doppelt so viele Teilwetten wie die Lucky 31

Der Sprung von der Lucky 15 zur Lucky 31 sieht harmlos aus, ist aber der teuerste in der Reihe — gemessen an der Zahl der Wetten, die man zusätzlich bezahlt. Wer sich für die grössere Variante entscheidet, verdoppelt den Einsatz ungefähr, ohne einen einzigen Tipp mehr zu haben.

Wie die Quoten der Teileinsatz und der Gesamteinsatz funktionieren

Zwischen Teileinsatz, Gesamteinsatz und Quote gibt es eine Beziehung, die auf jedem Wettschein mechanisch wirkt. Der Teileinsatz ist der Betrag, der auf eine einzelne der 31 Wetten entfällt. Der Gesamteinsatz ist die Summe aller Teileinsätze. Bei einer Lucky 31 mit CHF 1 pro Linie sind das CHF 31 — unabhängig davon, ob eine einzige der Wetten aufgeht.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet (Art. 16 der Spielregeln). Klingt nach einer Fussnote, wirkt aber bei einunddreissig Teilwetten als wiederkehrende Abrundung.

Was die Quoten in einem Paket aus vielen Wetten wirklich kosten

Die Zahl, die über den Ertrag einer Systemwette entscheidet, ist das Verhältnis der eigenen Gesamtquote zur fiktiven Quote eines Veranstalters. Ein Zahlenbeispiel mit den erlaubten Preisen macht die Grössenordnung sichtbar, wobei die angenommenen Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 für drei der fünf Auswahlen stehen und die Annahme deshalb nur für diese eine Konstellation gilt, nicht für jede Lucky 31.

Die grösste der 31 Wetten, die Fünffachwette, verlangt zunächst fünf Preise. Drei davon sind hier gesetzt; für die beiden übrigen Voraussagen gibt es keinen Preis, deshalb bleibt jede Aussage auf die drei bekannten Quoten beschränkt. Wer die Quoten der eingebrachten Auswahlen ermittelt, findet den Gewinnbetrag jeder einzelnen Verbindung nach der Regel Einsatz mal Quote.

Praktisch zeigt das: Die Fünffachwette ist der einzige Teil des Scheins, der alle fünf Auswahlen braucht. Die Doppelwette mit den beiden günstigsten Quoten ist bereits bei bescheidenen Preisen eine Wette, die kein Tipp braucht, um überhaupt gezahlt zu werden. Zwischen dem Ergebnis der günstigsten Verbindung und dem der fünffachen Verbindung liegt eine Spanne, die genau das ausdrückt, was jeden Systemwetter betrifft: Die kleinen Kombinationen sind die Versicherung des Scheins, und die eine grosse Kombination ist das eigentliche Spiel. Ihr Verhältnis bestimmt, wie viel die Absicherung kostet.

Wer das auf seinen eigenen Schein übertragen will, braucht die Gesamtquote, die sein Veranstalter auf dem Wettschein ausweist, und eine Preisangabe von drei oder fünf Verbindungen — mehr nicht.

Die Marge steckt in jedem Preis, und es gibt viele Preise

Jede Quote trägt den Anteil, den der Veranstalter behält. Diese Auszahlungsquote ist die Kennzahl eines Marktes: Sie beschreibt den Teil aller Einsätze, den ein und derselbe Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes; die Marge ist 100 % minus dieser Quote.

Bei einem 1X2-Markt mit drei Quoten, die zusammen weniger als das Doppelte an Kehrwerten ergeben, ist die Marge an jeder einzelnen Wette abzulesen. Für ein Paket ist der Punkt ein anderer: Die Marge fällt nicht einmal an, sondern einunddreissigmal — als Runde Wette mit eigener Marge, jeweils in den Teilgewinn eingerechnet. Und weil die Kombinationsstufen die Einzelquoten multiplizieren, multipliziert sich die eingebaute Marge mit der Zahl der verbundenen Auswahlen. Die Fünffachwette trägt die Marge fünfmal, die Doppelwette zweimal.

Das ist die entscheidende Einsicht beim Vergleich zweier Systemvarianten. Um wie viel eine Quote über der anderen liegt, steht bei jeder linearen Wette in der Zeitung. Welche Kombinationsstufe teuer ist, steht nirgends.

Wer die Marge in eigener Hand nachvollziehen will, braucht nur die Quoten aller Ausgänge des betreffenden Marktes, addiert deren Kehrwerte und rechnet die Summe von 1 ab.

Der Vergleich der zugelassenen Veranstalter: zwei Bewilligungen, eine Kostenfrage

Für Sportwetten in der Schweiz gibt es zwei Bewilligungen und damit zwei Vergleichspunkte, nicht zehn. Alles andere, was ein Wettender unter den Favoriten findet, steht ohne Schweizer Bewilligung da — und eine Lizenz aus einem anderen Land hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Kein Eintrag in einem ausländischen Register ersetzt die Schweizer Veranstalterbewilligung, und keine Liste ausländischer Anbieter ist eine Liste bewilligter Anbieter.

Wer sich für eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen und CHF 1 pro Linie entscheidet, bindet zunächst CHF 31. Bei Swisslos kann über die langfristige Konstellation gesprochen werden, wenn feststeht, wie oft gesetzt wird; bei der Systemwette ist schon vor der ersten Linie klar, welche Summe das Budget verlässt.

Faustregel für den Alltag: Wer die kleineren Verbindungen als Rückgrat nutzt und die Fünffachwette als Zusatzverteilung versteht, sitzt auf dem nüchternen Ende der Spanne. Wer die Fünffachwette als die eigentliche Wette ansieht und die übrigen dreissig als Beiwerk, sitzt auf dem anderen Ende.

Wo sich die beiden unterscheiden, und was das dem Leser kostet

Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern ist organisatorisch, nicht quotentechnisch. Wer nur bei einem der beiden ein Konto eröffnen kann, hat die Wahl nicht — und wer glaubt, ein Vergleich zweier Wahlmöglichkeiten zu sein, hat die Bedingungen nicht gelesen.

Wichtiger für den Schein: Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Bei Swisslos beginnt der Einsatz schon bei CHF 1. Ob die untere Schwelle nun CHF 1 oder CHF 2 ist — beides genügt, um die Rechnung zu verdeutlichen. Bei Jouez Sport ist der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples ist insgesamt auf CHF 7’500 Einsatz beschränkt.

Wer die Systemwette als Instrument mit vielen Linien versteht, merkt schnell: Der günstige Teileinsatz entscheidet über den Preis des Scheins, nicht über die Zahl der Auswahlen.

Die Kostenregel im Format des Papiers

Die 31 Wetten eines Scheins werden nach der Teilwette abgerechnet, nicht nach der Gesamtsumme. Bei Swisslos beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze für Systemwetten liegt also beim Zehnfachen der Einzelgrenze — ein Schein mit CHF 1 pro Linie bleibt weit darunter, ein Schein mit CHF 2 ist bereits darüber.

Grundlagen der Lucky 31: Aufbau, Herkunft und der Rechenweg

Der Begriff kommt aus dem englischen Wettangebot und ist in der Schweiz kein Produktname eines Veranstalters, sondern eine Wettart, die bei den beiden bewilligten Veranstaltern als Systemwette läuft. Wer in den Bedingungen sucht, findet sie unter dieser Bezeichnung — nicht unter «Lucky 31», das in den Schweizer Regelwerken nicht als solcher Begriff auftaucht. Das ist der praktische Grund, warum die Suche nach dem Begriff selten zum Ziel führt und die Suche nach «Systemwette» fast immer.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Die Grundlage bildet eine Einordnung dieser Full-Cover-Wette: wie sie auf der kleineren Variante aufbaut, welche Kombinationsstufen sie enthält, und warum sich der Einsatz über viele Linien verteilt. Wer nur die Definition kennt, weiss noch nicht, dass die Fünffachwette der eigentliche Schein ist. Wer nach dem Zahlenbeispiel sucht, wird mit der Rechnung zufriedener sein als mit der Definition.

Die Kosten in Zahlen

Die Rechnung selbst mit den erlaubten Preisen zeigt die Spanne eines einzigen Scheins. Zuerst die günstigste Verbindung des Beispiels, die Doppelwette aus den beiden tiefsten angenommenen Quoten: Einsatz CHF 1 pro Linie mal Quote 1.50 und 2.00. Die multiplizierte Gesamtquote beträgt 3.00, der Gewinnbetrag also CHF 3.00, der Reingewinn CHF 2.00.

Dann die grösste Wette des Scheins, die Fünffachwette. Auch hier muss mit den angenommenen Quoten gerechnet werden; die günstigste Kombination des Beispiels setzt die drei Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 ins Verhältnis. Wer die drei Quoten zuerst paarweise verbindet, erhält in der ersten Stufe zwei Quoten für die beiden Zweierverbindungen — 2.50 aus 0.50 und 2.00 sowie 3.00 aus 0.50 und 2.50 — und multipliziert diese wiederum mit der dritten Quote zur Gesamtquote der Vierfach- beziehungsweise Dreifachverbindung. Einfacher und für den Leser ehrlicher ist der direkte Weg: Die drei Quoten multipliziert ergeben 7.50. Die Verbindung aus zwei dieser drei Quoten ergibt 3.00 beziehungsweise 5.00 sowie 3.75 — je nachdem, welche zwei gewählt werden. Der Gewinnbetrag entlang dieser Verbindungen liegt dann zwischen CHF 3.00 und CHF 18.75, der Reingewinn zwischen CHF 2.00 und CHF 17.75.

Die Bandbreite dieser vier Zahlen ist die eine Aussage, die aus dem Beispiel trägt. Sie hängt an zwei Bedingungen: den angenommenen Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 sowie dem Einsatz von CHF 1 je Linie. Wer mit anderen Quoten spielt, erhält andere Beträge.

Der wichtigste Punkt: Die Fünffachwette mit allen fünf Auswahlen ist die einzige Wette des Scheins, die eine der fünf Auswahlen nicht mehr retten kann. Die Doppelwette aus zwei Auswahlen, die Vierfachwette aus vier Auswahlen, die Dreifachwette aus drei — alle zahlen, sobald ihre Linien stimmen und die übrigen Linien offen sind.

Wie man den Gesamteinsatz berechnet, bevor der Schein abgeschickt wird

Der Gesamteinsatz einer Lucky 31 ergibt sich aus dem Teileinsatz pro Linie multipliziert mit der Zahl der Linien, also 31. Wer CHF 1 pro Linie setzt, bindet in jeder der fünf Einzelwetten CHF 1. Die Summe bleibt bei CHF 31 — unabhängig davon, ob eine einzige Verbindung aufgeht.

Der umgekehrte Weg ist der nützlichere: Wer für den ganzen Schein CHF 31 ausgeben will, setzt CHF 1 pro Linie.

Was die Regelung der Schweizer Veranstalter bedeutet

Die Schweizer Veranstalter führen die Lucky 31 in ihren offiziellen Spielregeln als Systemwette. Bei Sporttip laufen die Limiten nach dieser Logik: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Bei Jouez Sport ist der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples ist insgesamt auf CHF 7’500 Einsatz begrenzt.

Bei Jouez Sport kommen zwei weitere Grenzen hinzu, die für eine Systemwette direkt relevant sind: Der Höchstgewinn beträgt pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Bei einer Lucky 31 sind die Fünf-, Vier- und Dreifachverbindungen Kombiwetten im Sinn dieser Regel, und die Kombination aus fünf Auswahlen ist durch die Obergrenze von zehn Voraussagen nicht berührt.

Warum die Zahl 31 keine runde Zahl ist

31 ist eine Primzahl, und das ist kein Zufall des Marketings. Aus fünf Auswahlen ergeben sich 2 hoch 5 minus 1 Kombinationen, also 31 ohne die leere Menge — fünf Einzelwetten plus zehn Doppel, zehn Dreier, fünf Vierfach und eine Fünffach. Die Fünffachwette ist die einzige Kombination, die alle fünf Auswahlen verwendet.

Die Veranstalter im Vergleich

Die folgende Gegenüberstellung ordnet die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Marken nach Bewilligungsstatus ein. Die ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keine ist mit einem der beiden bewilligten Veranstalter vergleichbar.

Marke Bewilligungsstatus Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
bet365 ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert

Zwei Zeilen unterscheiden sich von den übrigen acht in jeder Zelle, und darin liegt die ganze Aussage der Tabelle. Eine Bewilligung ist in der Schweiz keine Formalie, die sich durch eine Lizenz aus einem anderen Land ersetzen lässt: Wer in einem ausländischen Register steht, ist deshalb nicht in der Schweiz zugelassen; wer in der Schweiz zugelassen ist, braucht kein ausländisches Register. Die Spalte mit dem gemeldeten Lizenzstatus ist bei den acht ausländischen Marken leer, denn eine Lizenz aus dem Ausland ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos und trägt zur Einordnung nichts bei.

Das ist die eine Auswahl, die wirklich zählt: bewilligt oder nicht. Alles Weitere ist nachrangig.

Swisslos Sporttip: der einzige Weg für die Deutschschweiz

Swisslos ist mit Sitz in Basel der Veranstalter, der die Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung stammt für ein Grossspiel aus dem BGS (SR 935.51), Aufsicht ist die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und Liechtenstein.

Für eine Lucky 31 ist Sporttip in zweierlei Hinsicht konkret greifbar. Die Regeln für Systemwetten sind in denselben öffentlich einsehbaren Bedingungen geregelt wie die Regeln für Einzel- und Kombinationswetten — Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit ohne Angabe von Gründen änderbar, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Damit deckt die Obergrenze für Systemwetten praktisch jede realistische Linienkonstellation bis CHF 300 ab.

Und der Umgang mit einem enttäuschten Schein ist geregelt. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Lucky 31 heisst Quote 1.00 in einer Fünffachverbindung, dass die Verbindung weiterlebt, aber ohne den Beitrag dieser einen Auswahl — genau die stille Reduktion, die niemand bemerkt, bis die Auszahlung kleiner ist als erwartet.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Systemwette ist das ein Szenario, das man kennen muss.

Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden — zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine kleine Teilwette aus einer Lucky 31 gewinnt, sollte das nicht über ein halbes Jahr liegen lassen; es gibt keinen Grund, die Frist auszureizen.

Und die Registrierung ist die Eingangstür: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, genau eine Registrierung pro Person, Identitätsprüfung gegen Adress-Datenbanken.

Fazit: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat bei der Formalkontrolle die schlankere Konstruktion: die günstigere Einstiegsschwelle von CHF 1 und eine Systemwettengrenze von CHF 10’000, die für jeden Schein mit CHF 1 pro Linie Luft lässt.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz, und ein Schein mit engeren Grenzen

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung stammt für ein Grossspiel aus dem BGS (SR 935.51), Aufsicht ist die Gespa.

Jouez Sport unterscheidet sich bei den Einsätzen und Gewinnen von Swisslos auf eine Weise, die bei einer Lucky 31 sofort greift. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples ist insgesamt auf CHF 7’500 Einsatz beschränkt. Dazu kommen die Gewinngrenzen: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Wer das auf eine Lucky 31 überträgt, sieht die Unterschiede sofort. Fünf Auswahlen liegen innerhalb des Rahmens von zwei bis zehn Voraussagen, eine Fünffachverbindung also zulässig. Die Mindestquote von 1.10 betrifft einzelne Voraussagen praktisch nicht, die Obergrenze von 100’000 schon eher — aber nicht bei fünf Tipps, die im Bereich der Preise liegen, über die hier gesprochen wird. Der Unterschied, den ein Westschweizer Wettender tatsächlich spürt, ist der Mindesteinsatz von CHF 2 für Multiples: Der kleinste sinnvolle Schein kostet hier CHF 62 statt CHF 31.

Fazit: Die engere Einsatzkonstruktion verteuert vor allem den kleinen, häufigen Schein — wer in der Westschweiz wohnt und die Systemwette als regelmässiges Instrument nutzt, sollte die Zahl der Scheine pro Monat anpassen statt die Zahl der Linien.

IviBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

IviBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die Sportwetten anbieten und bei Schweizer Spielenden bekannt sind. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat IviBet nicht; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS) und trägt deshalb bei der Frage, ob hier gewettet werden darf, nichts bei.

Für einen Leser, der eine Lucky 31 plant, hat das handfeste Folgen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt kein Schweizer Rechtsschutzverfahren. Die Domains solcher Anbieter können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Wer dort ein Konto führt, muss mit einer jederzeit änderbaren Erreichbarkeit rechnen.

Fazit: Die fehlende Anbindung an das Sperrregister ist keine Formalie, sondern die Stelle, an der ein Wettender faktisch ohne Schweizer Schutz steht.

bet365: bekannte Marke, keine Schweizer Bewilligung

bet365 ist eine der bekanntesten ausländischen Marken im Sportwettenbereich und unter Schweizer Spielenden verbreitet. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat bet365 nicht. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS) — deshalb steht hier die Einordnung als Bewilligungsfrage und nicht als Angebot.

Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich in jenem Zusammenhang, in dem blockierte Domains innerhalb von Stunden durch neue Adressen ersetzt werden. Ein Anbieter, dessen Erreichbarkeit in der Schweiz zu den Gegenständen der Sperrliste gehört, ist für einen dauerhaften Schein ein Umfeld mit ungewisser Halbwertszeit.

Fazit: Eine bekannte Marke in einem Gespräch über Schweizer Wettregeln ist kein Argument — die Sperrliste kennt die Marke namentlich, und das ist die einzige Rolle, die der Name in dieser Aufstellung spielt.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit gehört zu den ausländischen Marken, die Sportwetten anbieten. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat Jackbit nicht; die Gespa listet Jackbit nicht als bewilligten Veranstalter. Eine Lizenz aus dem Ausland ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Für Schweizer Konten fehlt der Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsschutzverfahren fehlt ebenfalls, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Auch hier gilt: Die Schweizer Regelwerke für Systemwetten, Mindest- und Höchsteinsätze und die Auszahlungslogik, wie sie bei Sporttip und Jouez Sport festgelegt sind, lassen sich nicht auf einen Anbieter ohne Bewilligung übertragen. Die Limiten des einen Anbieters gelten nicht für den anderen.

Fazit: Ohne Bewilligung bleibt die Systemwette hier ein privates Vertragsverhältnis ohne Schweizer Aufsicht.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza ist eine ausländische Marke, die dem Schweizer Publikum als Anbieter von Sportwetten begegnet. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung nach Art. 4 BGS hat Sportaza nicht, und eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutzverfahren; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort eine Systemwette plant, tut das ausserhalb des Schweizer Rahmens für Mindest- und Höchsteinsätze.

Fazit: Die Freiheit von Schweizer Limiten ist kein Vorteil, sondern eine andere Rechtslage — der fehlende Schweizer Schutz ist die eigentliche Kondition.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet gehört zur Riege ausländischer Marken, die Sportwetten vermarkten. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat HornetBet nicht. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), und der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden; eine Sperrung der Domain über die Gespa-Sperrliste bleibt möglich.

Fazit: Bei einem Anbieter dieser Gruppe ist die Sperrliste die einzige Schweizer Einrichtung, die einen Namen wie diesen kennt — und das sagt genug über die Rolle, die er in einem Schweizer Vergleich spielen kann.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo wird als ausländische Marke mit Sportwettenangebot geführt und ist unter Schweizer Spielenden bekannt. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat Bahigo nicht. Die schweizerische Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und wird nur an Veranstalter vergeben, die ihren Sitz und ihr Verfahren hier haben; eine Lizenz aus einem anderen Staat ersetzt sie nicht. Es fehlt der Anschluss an das schweizerische Sperrregister, und die Domain kann blockiert werden.

Fazit: Bei dieser Marke ist die Überlegung vor einer Lucky 31 eine Frage der Rechtsposition, nicht der Quoten.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack zählt zu den ausländischen Marken, die Sportwetten anbieten und in der Schweiz einem Teil der Spielenden bekannt sind. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat FortuneJack nicht. Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen; die Domains solcher Anbieter können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und dann von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt jede Systemwette hier eine Vereinbarung ohne Schweizer Aufsicht.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino ist eine ausländische Marke, die Sportwetten anbietet und dem Schweizer Publikum begegnet. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat Coolzino nicht. Eine Lizenz aus dem Ausland ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt, und die Domain kann blockiert werden. Die Schweizer Limiten, die für Sporttip und Jouez Sport gelten, treffen auf diesen Anbieter nicht zu.

Fazit: Wer bei einer Marke dieser Gruppe eine Lucky 31 plant, sollte sich vorher vergegenwärtigen, dass die Kontrolle über den Ablauf der Auszahlung nicht in Schweizer Hand liegt.

Was eine Lucky 31 in 2026 unter dem Strich bedeutet

Drei Zahlen ordnen alles andere ein. Die erste ist die einunddreissig: Wer CHF 1 pro Linie setzt, bindet CHF 31, und die Fünffachwette ist die einzige der einunddreissig Wetten, die eine der fünf Auswahlen nicht mehr retten kann. Die zweite ist die Null: Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keinen gibt.

Die zentrale Entscheidung liegt nicht zwischen zwei Angeboten, sondern zwischen einem Verhältnis: dem Anteil des Einsatzes, der auf die grossen Verbindungen entfällt, und dem Anteil, der als Beitrag zur eigentlichen Linienkombination gebunden wird. Wer die kleineren Verbindungen als Rückgrat nutzt, sitzt auf dem nüchternen Ende der Spanne; wer die Fünffachwette als die eigentliche Wette betrachtet und die übrigen dreissig als Beiwerk, sitzt auf dem anderen.

Und die dritte Zahl ist die kleine: In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein beginnt der Schein bei CHF 1 pro Linie und die Systemwettengrenze liegt bei CHF 10’000; in der Westschweiz liegt der Mindesteinsatz für Multiples bei CHF 2, und der Schein kostet damit CHF 62 statt CHF 31. Wer beide Zahlen kennt, plant seinen Monat anders — und wer das nicht tut, merkt es erst am Monatsende.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Lucky 31 Wette, und wie viele Auswahlen braucht sie?

Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Systemwette auf fünf Auswahlen mit insgesamt 31 Teilwetten. Sie enthält fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie bindet der Schein CHF 31 — unabhängig davon, wie viele Teilwetten am Ende aufgehen.

Wie verteilen sich die 31 Wetten auf Einzelwetten, Doppel, Dreier, Vierfach- und Fünffachwette?

Fünf Einzelwetten stehen zehn Doppelwetten gegenüber, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. In der Summe sind das 31 Wetten. Fünf Auswahlen ergeben 2 hoch 5 minus 1 Kombinationen, ohne die leere Menge. Die Fünffachwette ist die einzige, die alle Auswahlen verwendet.

Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?

Die Lucky 15 besteht aus 4 Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 aus 5 Auswahlen und 31 Wetten, die Lucky 63 aus 6 Auswahlen und 63 Wetten. Jede Stufe fügt eine Auswahl hinzu und ungefähr doppelt so viele Teilwetten wie die vorhergehende. Der Teileinsatz bleibt derselbe, doch der Gesamteinsatz steigt mit jeder Stufe.

Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?

Der Gesamteinsatz ergibt sich aus dem Teileinsatz pro Linie multipliziert mit der Zahl der Teilwetten, also 31. Bei CHF 1 pro Linie sind das CHF 31, bei CHF 2 pro Linie CHF 62. Dieser Betrag verlässt das Spielerkonto unabhängig davon, ob eine einzige der 31 Wetten für sich gezahlt wird.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und für einen Wettschein mit Multiples gelten maximale Einsatzgrenzen von CHF 7’500. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen.

Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter an jedem einzelnen Preis behält; die Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Marktquoten. Bei einem Paket aus 31 Wetten fällt sie einunddreissigmal an, und in den Kombinationsstufen multipliziert sich die eingebaute Marge mit der Zahl der verbundenen Auswahlen.

Was in diesem Markt bleibt

Die Schweizer Wettregeln sind nüchtern, und sie sind unbequem. Zwei bewilligte Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung, eine Identitätsprüfung und ein Sperrregister, das über den einzelnen Anbieter hinaus wirkt. Wer das für Einschränkung hält, hat recht — und verwechselt die Einschränkung mit einem Nachteil, denn dieselbe Konstruktion ist der Grund, warum bei einer Auszahlung ein Kontoinhaber überprüft wird und nicht ein Pseudonym.

Die Frage, die nach der Lektüre bleibt, ist nicht, welche Systemwette es gibt. Sie ist, wie viel ein Schein binden darf, bevor der Monat zu Ende ist — und in der Schweiz setzt diese Zahl der Spielende selbst.

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