Heinz-Wetten in der Schweiz: 57 Wetten aus sechs Tipps — und was das kostet
Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen, die aus 57 einzelnen Wetten besteht. Wer den Wettschein ausfüllt, sieht davon nichts: Sechs Kreuze stehen auf dem Papier, bezahlt wird das Siebenundfünfzigfache. Genau dort beginnt der Betrag, um den es auf dieser Seite geht.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Verzeichnisse der eidgenössischen und der interkantonalen Geldspielaufsicht sowie gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter geprüft.
Was die Schweiz überhaupt zulässt: zwei Veranstalter, eine Liste, kein dritter Anbieter
Die Rechtslage ist keine Grauzone, sie ist eine geschlossene Tür mit zwei Schlüsseln. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Nicht von der ESBK: Die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten. Wer in einer Diskussion die beiden Behörden verwechselt, hat die erste Runde schon verloren.

Wer eine Bewilligung will, braucht zwei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Und eine solche Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das ist der unscheinbarste Satz des ganzen Gesetzes und der folgenreichste. Er bedeutet nicht, dass der Veranstalter klein bleibt. Er bedeutet, dass eine ausländische Bewilligung hier nichts wert ist.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, das Produkt heisst Sporttip, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Das ist für einen Wettenden in Zürich oder Genf eine harte Einschränkung, und es ist keine, die man wegdiskutieren kann. Der Reingewinn aus den Spielen geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — auch das ein Grund, warum der Bund an der Zweizahl nicht rüttelt.
Dazu kommt die zweite Tür, die halb geschlossen ist. Swisslos habe ich gefunden. Wenn Sie in der Deutschschweiz wohnen, können Sie ein Konto eröffnen; wenn Sie in der Westschweiz wohnen, können Sie es nicht. Die beiden Veranstalter teilen sich die Schweiz geografisch auf, und das ist keine Empfehlung, sondern eine Bedingung. Käme — hypothetisch — ein drittes, ausländisches Portal mit einem glänzenden Willkommensangebot in die Deutschschweiz, so wie es tatsächlich Dutzende tun, wäre es nach Art. 4 BGS nicht bewilligt, und wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz. Deshalb werden die ausländischen Marken im Abschnitt «Die geprüften Anbieter im Einzelnen» als Referenz geführt, nicht als Empfehlung.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls keine offene Fläche. Es sind nur Sportereignisse: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste — die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe nie. Corner- oder Kartenmärkte sucht man vergeblich, eine Esport-Sektion ebenfalls. Und wenn ich bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung Muster sehe, die auf dieser Liste fehlen, sagt mir das etwas über den Anbieter, nicht über die Liste.
Der Wettschein aus Papier liegt neben Bleistift und Radiergummi auf einem hellen Holztisch im Tageslicht. Was er nicht verrät: dass hinter sechs Kreuzen siebenundfünfzig Wetten stehen.
Warum der Verlust in der Heinz-Wette früher kommt als das Gefühl
Wer zum ersten Mal eine Systemwette durchrechnet, rechnet sie meist nach dem Gefühl. Sechs Tipps, alle gut, warum sollte das schiefgehen? Der Grund liegt nicht in den sechs Tipps, sondern in der Zahl darunter: Aus sechs Auswahlen entstehen 57 Wetten, und die Hälfte davon sind Zweierkombinationen, die schon platzen, wenn zwei Tipps daneben liegen. Der Einsatz ist kein Einsatz. Er ist siebenundfünfzig Einsätze.

Der Gesetzgeber hat das nicht ignoriert. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist, wohlgemerkt, die Limite des Veranstalters für die Selbstbeschränkung. Die eigentliche Grenze zieht der Veranstalter im Abschnitt «Was der Einsatz bei Sporttip kostet und wo er aufhört»: Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die 72 Stunden sind der Teil, den man beim ersten Lesen überliest. Von Gesetzes wegen — Art. 87 VGS — muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen; die Herabsetzung wirkt gemäss Gesetz sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der Tag, an dem jemand, der am Samstagabend eine Limite hochsetzen will, bis Dienstag wartet. Die Wartezeit ist kein Ärgernis, sie ist der Punkt. Sie sitzt genau zwischen dem Impuls und dem nächsten Einsatz.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das klingt hart, und es ist hart: Wer gegen die eigene Sperre anspielt, verliert nicht nur das Spiel.
Ich halte die zweite Zahl für die wichtigere. Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strengen Schutzschild beschreibt, beschreibt etwas, das die Statistik nicht stützt.
Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Pfeilen und Kästchen liegt neben einer Kaffeetasse auf einem Schreibtisch am Fenster. Genau die Rechnung, die in solchen Kästchen entsteht, fehlt vielen, die eine Systemwette abgeben.
Was eine Heinz-Wette ist, und wie der Einsatz auf 57 Wetten verteilt wird
Der Heinz deckt alle Kombinationen aus sechs Auswahlen ab dem Doppel ab. Der Name stammt von den 57 enthaltenen Mehrfachwetten: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser. Einzelwetten auf die sechs Auswahlen sind nicht dabei. Das ist der Unterschied zur gewöhnlichen Kombiwette, und er ist grösser, als der Name «System» vermuten lässt: Eine Kombiwette wäre eine einzige Wette auf alle sechs, die mit einem falschen Tipp stirbt. Der Heinz zahlt auch dann etwas aus, wenn nur zwei Auswahlen gewinnen — eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht.
Den Rest der Familie sollte man kennen. Der Heinz hat sechs Auswahlen, der Super Heinz sieben und der Goliath acht; alle drei gehören zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche möglichen Mehrfachwetten über eine bestimmte Anzahl von Auswahlen umfassen. Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf 7 Auswahlen und umfasst 120 einzelne Wetten: 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und 1 Siebenfachwette. Wer vom Heinz zum Super Heinz wechselt, verdoppelt nicht den Einsatz, sondern mehr als das Doppelte an Wetten. Ein einziger zusätzlicher Tipp bringt 63 zusätzliche Wetten mit.
Rechnen wir es durch, und zwar mit einem Beispiel, nicht mit einem Angebot. Angenommen werden drei Quoten — 1.50, 2.00 und 2.50 — und ein Einsatz von CHF 1 pro Einzelwette der Heinz-Wette. Der Ertrag einer gewonnenen Doppelwette aus zwei dieser Auswahlen ist der Einsatz mal dem Produkt der beiden Quoten: bei 1.50 und 2.00 sind das CHF 3.00 bei CHF 1 Einsatz, bei 2.00 und 2.50 sind es CHF 5.00, bei 1.50 und 2.50 sind es CHF 3.75. Auf eine Dreierwette aus allen drei Quoten setzt man CHF 1 und erhält CHF 7.50. So weit die Mechanik, und sie ist unspektakulär.
Das Spektakuläre zeigt sich erst, wenn man die Wetten summiert statt eine einzelne zu betrachten. Im Heinz gibt es aus diesen drei Quoten-«Typen» je nach Zusammenstellung zwischen einem und sechs Doppel, dazu Dreier in unterschiedlicher Zahl; das Ergebnis, über alle 57 Wetten mit ihren CHF 1 summiert, liegt bei einem Volltreffer in einer Bandbreite von rund CHF 160 bis CHF 230. Die Spanne ist echt, kein Ausdruck von Unsicherheit meinerseits. Alle 15 Doppel aus den drei Paarungen ergeben insgesamt CHF 11.75. Dazu kommen die 20 Dreier mit zusammen CHF 150.00 und die 15 Vierer mit allenfalls CHF 55.00. Die zwei grössten Summen — die sechs Fünfer und die eine Sechserwette — existieren nur, wenn die Auswahlen einander nicht ausschliessen. So erklärt sich alles: Die Bandbreite ist die Differenz zwischen einem Sechser, auf dem auch andere Tipps noch etwas wert sind, und einem Sechser, der alles trägt.
Der Einsatz ist dabei der stille Block im Raum. CHF 1 pro Einzelwette heisst bei einer Heinz-Wette CHF 57 Gesamteinsatz. Beim Super Heinz sind es CHF 120, beim Goliath CHF 256. Und der Gesamteinsatz ist nie «Einsatz mal Quote». Er ist Einsatz mal 57, und er ist weg, bevor der erste Ball rollt. Das ist die unsentimentale Antwort auf die Frage, warum eine Systemwette bei zwei richtigen Tipps selten ein Geschäft ist: Zwei richtige Doppel zahlen zwei Wetten aus, während 55 andere verloren haben.
Auf welchen Wettmärkten sich eine solche Wette bilden lässt, hängt am Veranstalter, nicht am Wettsystem. Der Heinz ist ein Rechenmuster über Auswahlen und Märkte hinweg, kein eigener Markt. In der Schweiz wird dieses Muster zusätzlich von der Liste der bewilligten Wettarten begrenzt: Was nicht auf der Liste steht, lässt sich bei Sporttip nicht zu einer Heinz-Wette verknüpfen. Wer im Ausland spielt, kennt diese Grenze nicht — und hat den entsprechenden Rechtsschutz auch nicht.
Bei Swisslos oder Loterie Romande: was die beiden Bewilligungen praktisch bedeuten
Ein Vergleich dieser zwei ist kein Vergleich von zwei Bewilligungen — die sind identisch —, sondern ein Vergleich von zwei Gebietskörperschaften mit unterschiedlichen Hausregeln.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Zwei Organisationen, zwei Landesteile, ein Gesetz. Wer die Wahl hat, hat sie nicht freiwillig.
Was der Einsatz bei Sporttip kostet und wo er aufhört
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das ist die zentrale Zahl für diese Seite. Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette, und sie profitiert von der Limite einer Systemwette — nicht von der engen Limite einer gewöhnlichen Kombiwette. Bei CHF 10’000 Höchsteinsatz und CHF 1 pro Einzelwette liegt die rechnerische Obergrenze bei etwa 175 €-Linien. Praktisch bedeutet das: Ein Wettender kann sehr viel mehr auf den einen Wettschein setzen als auf eine Kombiwette, und genau das ist der Mechanismus, den man beim ersten Blick unterschätzt.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 gilt für Einzel- und Kombinationswetten. Für eine Systemwette gibt es keine eigene Untergrenze — es gilt dieselbe Zahl.
Was bei Jouez Sport anders läuft, und warum die Westschweizer Zahlen nicht kleiner sind
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Die Westschweiz ist also nicht günstiger: Sie ist teurer im Einstieg und niedriger im Höchstbetrag. CHF 2 Mindesteinsatz online klingt nach einer Fussnote, ist aber eine Verdopplung gegenüber dem Betrag, mit dem man bei Sporttip anfängt. Und die CHF 500 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten sind ein Fünftel dessen, was Sporttip auf denselben Wettscheintyp zulässt.
Die CHF 7’500 für einen Wettschein mit Multiples sind das eigentliche Konstrukt. Ein Multiple ist bei Jouez Sport ein Wettschein mit mehreren Voraussagen und eigenem Höchstbetrag, und der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Sechs Auswahlen, wie sie eine Heinz-Wette braucht, liegen mitten in diesem Fenster.
Ein Fussball liegt auf dem Rasen eines leeren Stadions am frühen Abend, dahinter erheben sich schneebedeckte Berge unter klarem Himmel. Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10’000, für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000. Die Berge sind dieselben, die Limiten nicht.
Sporttip und Jouez Sport im direkten Vergleich
Was sich vergleichen lässt, lässt sich vergleichen. Was sich nicht vergleichen lässt, wird hier nicht mit einem Strich gefüllt.
panorami
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Mindesteinsatz online | Höchsteinsatz je Wettschein | Höchstgewinn |
|---|---|---|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos Landeslotterie Genossenschaft, Basel | CHF 1 | CHF 1’000 (Einzel/Kombi), CHF 10’000 (System) | gemeldet: Höchsteinsatz, kein separater Gewinnhöchstbetrag |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Lausanne | CHF 2 (Verkaufsstelle CHF 3, Multiples CHF 2) | CHF 500 (Einzel/Kombi); Wettschein mit Multiples höchstens CHF 7’500 gesamt | CHF 300’000 je Wette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples |
| MyStake | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| HighFlyBet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| Duelbits | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| Rollbit | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| Boomerang Bet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| Unibet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| Sportuna | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
| Fezbet | nein — ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen; ausländische Angaben haben nach Art. 4 BGS keine Geltung | — | — | — |
Zwei bewilligt, acht ohne Schweizer Bewilligung — und die Zwei sind keine Wahl zwischen Geschäftsmodellen, sondern eine Aufteilung der Landkarte. Warum ausgerechnet diese acht in der Liste stehen? Weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, nicht weil sie hier etwas dürften. Die Striche in ihren Zeilen stehen für das, was für sie in der Schweiz nicht gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine Zahl dort einzutragen wäre die Behauptung, es gäbe eine zu vergleichen.
Auch innerhalb der zwei bewilligten Zeilen lohnt die Unterscheidung. Bei Sporttip ist der Systemwett-Höchsteinsatz die relevante Zahl für eine Heinz-Wette, nicht die tiefere Limite der Kombiwette — ein Umstand, der in der Praxis die Obergrenze verzwanzigfacht. Bei Jouez Sport ist die entscheidende Konstruktion der Wettschein mit Multiples, weil auf ihm der Gesamteinsatz begrenzt ist und nicht die Einzelwette. Wer wissen will, wie viel er hier überhaupt platzieren kann, muss wissen, welcher Wettscheintyp vor ihm liegt.
Was 57 Wetten kosten, wenn nur zwei Tipps stimmen
Der Heinz verspricht, dass zwei richtige Tipps genügen. Also rechnen wir nach, was zwei richtige Tipps zahlen.
Angenommen werden wieder der Einsatz von CHF 1 pro Einzelwette und zwei Auswahlen mit Quoten von 1.50 und 2.00 — der Rest des Feldes geht verloren. Von den 57 Wetten hat genau eine den Bedingungen nach gewonnen: das Doppel aus den beiden richtigen Auswahlen. Sein Ertrag ist Einsatz mal Produkt der Quoten, also CHF 1 × (1.50 × 2.00) = CHF 3.00. Netto, abzüglich der CHF 57 Gesamteinsatz, steht ein Minus von CHF 54.00.
Das ist der Kern des Angebots. «Zwei Richtige genügen» ist wahr und sagt nichts darüber, ob es sich lohnt: Eine ausgezahlte Wette gegen 56 verlorene ist die Regel, nicht die Ausnahme. Bei drei richtigen Tipps werden es drei Doppel und eine Dreierwette sein — vier zahlende Wetten aus 57. Mit den Quoten aus dem vorigen Abschnitt ergeben die drei Doppel zusammen CHF 11.75, die Dreierwette CHF 7.50; unterm Strich bleiben gegen den Gesamteinsatz also rund CHF 38 auf der Strecke. Der Abstand schrumpft, aber er schrumpft langsam. Erst wenn fünf oder sechs der sechs Auswahlen stimmen, dreht sich das Bild — und genau dafür ist die Wette gebaut, nicht für das Zweirichtige-Szenario, mit dem geworben wird.
Wo die Marge sitzt, und warum sie in einer Heinz-Wette häufiger greift
In der Quote steckt der Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) über alle Ausgänge dieses einen Marktes; die Marge ist der Rest zu 100 %. Ein praktisches Zahlenbeispiel: Bei 1.50 auf Ausgang A und 2.50 auf Ausgang B ergibt sich 1 ÷ (0.6667 + 0.3333) = 1.00, also 0 % Marge. Bei 1.60 und 2.60 ergibt sich 1 ÷ (0.6250 + 0.3846) = 0.99, also rund 1 % Marge. Bei 1.55 und 2.45 ergibt sich 1 ÷ (0.6452 + 0.4082) = 0.95, also 5 % Marge.
Die Marge ist die Stelle, an der die Systemwette teuer wird — nicht durch eine Gebühr, sondern durch Häufigkeit. Wer eine Einzelwette abschliesst, zahlt diese Marge einmal. Wer eine Heinz-Wette abschliesst, zahlt sie in jedem der 57 Wetten, und bei den Mehrfachwetten addiert sie sich über die kombinierten Quoten. Das ist keine versteckte Gebühr, es ist die Konsequenz daraus, dass dieselbe Quotendifferenz siebenundfünfzigmal abgerechnet wird.
Wie hoch die Marge bei den Schweizer Veranstaltern tatsächlich ausfällt, steht nirgends verbindlich; die Veranstalter veröffentlichen keine Quotenschlüssel. Was ich sagen kann: Sie ist da, sie ist in jeder einzelnen der 57 Wetten wirksam, und sie ist der Grund, warum ein Volltreffer bei einer Systemwette weniger zurückbringt, als die Multiplikation der Quoten auf dem Papier verspricht. Wer seine eigene Quote nachprüfen will, findet die Bedingungen im jeweiligen Regelwerk des Veranstalters — bei Swisslos in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen, bei der Loterie Romande im Règlement Jouez Sport. Das ist die Lektüre, die hier zählt.
Auch die Gutschrift ist geregelt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei 57 Wetten sind das 57 kleine Abrundungen.
Was passiert, wenn eine Auswahl ausfällt oder ein Spiel abgesagt wird
Die Absage ist der Fall, den kaum jemand einplant. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Quote 1.00 klingt nach Rettung und ist eine Falle für die Systemwette. Aus sechs Auswahlen wird rechnerisch eine Auswahl weniger, aber die Wette zerfällt nicht in ihre Teile: Die Wetten, in denen die abgesagte Auswahl vorkam, verlieren ihren Ertragswert, während der Einsatz bereits bezahlt ist. Wer eine Heinz-Wette über sechs Spiele am selben Abend spielt, spielt folglich ein Produkt mit doppeltem Ausfallrisiko — einmal das Ergebnis, einmal die Austragung. Zwei abgesagte Spiele, und aus dem Heinz ist praktisch ein einzelner Vierer geworden, für den man weiterhin 57 Einsätze bezahlt.
Und es gibt noch einen Mechanismus, der genau die Bauart dieser Wette betrifft. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist die Rückabwicklung, nicht die Strafe — aber sie trifft die ganze 57er-Konstruktion, wenn sie greift.
Wie sich die fünfzig Wetten millimetergenau verteilen
Eine Heinz-Wette besteht aus fünf Schichten. Wer sie einmal auseinandergenommen hat, sieht jedem Wettschein an, was er kostet.
Die Doppel (15). Das sind die Wetten, die zwei richtige Tipps auszahlen. Sie machen etwas mehr als ein Viertel des Feldes aus und sind der einzige Grund, warum der Heinz nach zwei Treffern überhaupt etwas zurückgibt. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Wette sind das CHF 15 im Topf.
Die Dreier (20). Die grösste Gruppe. Dreissigfünf Prozent aller Wetten sind Dreierkombinationen, und sie verlangen drei richtige Tipps — eine Hürde, die bei sechs Auswahlen oft genug doch nicht fällt. CHF 20 Einsatz.
Die Vierer (15). Die am stärksten unterschätzte Schicht. Zwölf richtige Auswahlen gibt es im ganzen Feld; bei sechs Auswahlen entspricht das der Wahl von vier richtigen — und keine dieser Wetten lebt, wenn auch nur eine Auswahl fehlt. CHF 15 Einsatz.
Die Fünfer und der Sechser (6 + 1). Das sind die Wetten, die den grossen Traum tragen. Sie zahlen viel, sie zahlen selten, und sie sind der Grund, warum die Bandbreite im Abschnitt «Was eine Heinz-Wette ist, und wie der Einsatz auf 57 Wetten verteilt wird» so weit offen liegt. CHF 6 und CHF 1 Einsatz.
Zusammengezählt: 15 + 20 + 15 + 6 + 1 = 57. Der Betrag ist damit zwangsläufig siebenundfünfzigmal der Einsatz pro Zeile. Wer den Super Heinz spielt, zahlt für 120 Wetten: 21 + 35 + 35 + 21 + 7 + 1 = 120. Beim Goliath sind es 256. Das ist keine Steigerung, das ist eine andere Grössenordnung.
Wer im Ausland spielt: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Register, keine Schweizer Frist
Ausländische Marken sind hier Referenz, nicht Empfehlung. Eine ausländische Bewilligung — Curacao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle.
Was das konkret kostet: keine Anbindung an das Sperrregister, also keine Wirkung der eigenen Spielsperre; kein Schweizer Rechtsschutz; und die Spielgewinne, die von ausländischen Anbietern stammen, unterliegen nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau der vollständigen Einkommensbesteuerung, unabhängig von der Höhe. Wer in der Schweiz bei Sporttip oder Jouez Sport gewinnt, ist anders gestellt: Die Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Die Sperrliste der Gespa ist die zweite Konsequenz. Sie erscheint als Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, Ende 2025 insgesamt 671 Domains). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt als Beispiel Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das ist kein Verbot für den Wettenden, keine Strafe, keine Blockade der Zahlung. Es ist eine Sperre auf dem Weg zur Seite, und sie ist umgehbar. Wer daraus schliesst, es sei schon in Ordnung, verwechselt die Wirksamkeit eines Werkzeugs mit der Zulässigkeit eines Angebots.
Ein Irrtum, der hier kursiert, sei noch geradegerückt: Die Schweiz hat kein Zahlungsblocksystem gegen nicht bewilligte Wettseiten. Banken oder Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Was tatsächlich gilt, steht im Vizedirekt: Auszahlungen und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht — und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und nur seinen Bedingungen zu entnehmen.
Warum der Einsatz nicht nur Geld ist
Es gibt einen zweiten Preis, den eine Systemwette kostet, und er wird selten aufgeführt. Der Heinz verlangt eine Wette auf sechs Ereignisse, die zu unterschiedlichen Zeiten enden. Wer die Wette abschliesst und dann zusieht, sitzt nicht an einem Spiel, sondern an einer Bilanz: Jedes Tor verändert den Wert von mehreren Dutzend der 57 Positionen gleichzeitig.
Die Schweizer Regeln kennen dafür nur ein grobes Werkzeug. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein entscheidendes Ereignis setzt, wettet also gegen eine Uhr, die der Veranstalter stellen darf.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Zwei Dinge daran sind für die Systemwette wichtig. Erstens: kein Teilausstieg. Wer einen von sechs Tipps retten und den Rest laufen lassen will, kann das nicht. Zweitens: der Wert, den der Cash-Out-Betrag unter dem möglichen Gewinn liegt, ist der Preis für das frühe Aussteigen — und bei 57 Wetten ist dieser Preis weniger vorhersehbar als bei einer Einzelwette, weil er an einem Paket hängt.
Neben diesen Mechaniken gibt es die Zusatzangebote, ohne die kaum ein Portal auskommt. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Hier lohnt die genaue Lektüre. «Kombiboost» klingt wie ein Extrapaket für Systemwetten, und tatsächlich nennt die Regel Systemwetten ausdrücklich. Die Bedingung ist eine Mindestquote von 1.50 je Voraussage — bei einer Heinz-Wette ist das eine sinnvolle Hürde. Der Boost von 20 % ab sieben Voraussagen ist für eine Heinz-Wette mit ihren sechs Auswahlen nicht erreichbar; bei sechs Voraussagen fällt er in die Stufe von vier bis sechs, also 5 %. Die grossen Prozentzahlen sind für Kombiwetten mit vielen Tipps gebaut, nicht für diese Wette. Und ein Quotenboost gilt nur für Prematch-Einzelwetten — genau der Fall, den eine Systemwette nicht ist.
Dasselbe Muster bei den Steuern und der Werbung: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhen und Bedingungen ergeben sich nur aus den eigenen Bedingungen der Veranstalter. Ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Zehn Marken, zwei Gruppen, ein Bewertungsmassstab: Was kostet der Wettschein, was ist der Schutz wert, wo endet die Zulässigkeit.
Sporttip — der Höchsteinsatz für Systemwetten liegt beim Zwanzigfachen der Kombilimite
Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Rechtsträgerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Für eine Heinz-Wette sind hier zwei Zahlen entscheidend, und sie widersprechen dem ersten Augenschein. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 — und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer die 57er-Konstruktion mit CHF 1 pro Zeile spielt, liegt bei CHF 57 Gesamteinsatz: weit unter der Grenze, aber ein Vielfaches dessen, was ein Laie für einen Wettschein mit sechs Kreuzen erwartet. Der eigentliche Vorteil der Systemwett-Limite liegt bei den grossen Einsätzen, wo CHF 10’000 statt CHF 1’000 zur Verfügung stehen — ein Unterschied, der nur für wenige Konten relevant wird.
Das Angebot an sich ist breit genug für ein System dieser Art: Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Livewetten und Langzeitwetten, dazu der Kombiboost und Quoten- sowie Profitboosts, alle mit den hier beschriebenen regulatorischen Einschränkungen. Reizvoll ist die Produkttiefe bei den Kombinations- und Systemfunktionen; irritierend ist die Willkürklausel zu den Limiten, die Swisslos ohne Begründung ändern darf. Wer ein System über Wochen plant, plant gegen einen beweglichen Zaun.
Das Urteil: Für Deutschschweizer, Tessiner und Liechtensteiner ist Sporttip der einzige bewilligte Zugang — und innerhalb dieses Zugangs ist Sporttip die Adresse für Systemwetten, weil der Höchsteinsatz für eine Systemwette zwanzigmal über dem für eine Kombiwette liegt. Wer dagegen bei CHF 1 pro Zeile bleibt und nach zwei richtigen Tipps auszahlt, merkt von diesem Vorteil nichts. Er merkt nur die CHF 57.
Jouez Sport — wo die Obergrenze nicht der Einsatz, sondern der Wettschein ist
Die Loterie Romande ist die zweite der beiden zulässigen Veranstalterinnen, mit derselben Bewilligungsart: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa. Rechtsträgerin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande in Lausanne; das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Konto steht nur Personen offen, die in ihrem Gebiet wohnhaft sind — den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Dazu kommt die Präsenz vor Ort: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende.
Die Limiten sind strenger als die von Sporttip. Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Und der Satz, der bei einer Systemwette am meisten wiegt: Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Höchstgewinn: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Das ist die eigentliche Pointe dieser zwei Veranstalter. Bei Jouez Sport verschiebt sich die Grenze von der Einzelwette auf den Wettschein: Wer eine Heinz-Wette mit 57 Wetten baut, muss rechnen, ob der Gesamteinsatz im Multiple-Rahmen von CHF 7’500 bleibt — und selbst im Rahmen ist die Quote begrenzt, während bei Swisslos der Gesamteinsatz einer Systemwette bis CHF 10’000 reichen kann.
Das Urteil: Für Westschweizer ist Jouez Sport ebenfalls nicht wählbar, sondern gesetzt — und innerhalb des Angebots ist es die Adresse für Verkaufsstellen und Multiples mit vielen Voraussagen. Wer dagegen hohe Einsätze auf einen einzigen Wettschein setzen will, stösst hier früher an die Grenze als im Vertragsgebiet von Swisslos. Die Règlement-Lektüre vor dem ersten Multiple ist deshalb keine Formalle, sondern der eigentliche Preis der Teilnahme.
MyStake — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
MyStake ist als Anbieter für Schweizer Wettende mit dem Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung» zu führen: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Ausländische Lizenzen haben laut Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und dann per DNS blockiert werden.
Mehr lässt sich über MyStake aus den belegten Angaben nicht sagen — und das ist kein Mangel an Sorgfalt, sondern die Grenze dessen, was über eine Marke in dieser Liste überhaupt messbar ist. Was für einen Wettenden bleibt: Ein Vergleich des Angebots kann nur mit dem arbeiten, was auf dem Wettschein steht, und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht eben kein Schweizer Datum dahinter.
Das Urteil: Der Wert dieses Anbieters in der Liste liegt nicht in seinem Angebot, sondern in der Frage, die er stellt — ob ein Schweizer Wettender die Konsequenzlosigkeit einer ausländischen Bewilligung in Kauf nehmen will. Für die Spielsperre im Sperrregister heisst das konkret: Sie gilt hier nicht.
HighFlyBet — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
HighFlyBet trägt in diesem Vergleich denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, weil Sportwetten in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden dürfen. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist im Register nicht ausgewiesen und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizerregress, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.
Für einen Wettenden heisst das: Die zentralen Fragen – Höchsteinsatz, Mindestquote, Frist für eine Sperre, Steuerbehandlung – sind hier nicht mit den in der Schweiz geltenden Regeln zu beantworten. Wer ein System wie die Heinz-Wette in einem internationalen Kontext prüfen will, das auch Karten- und Corner-Märkte führt, kann das bei entsprechenden Anbietern tun; dass die Gespa-Liste diese Märkte in der Schweiz nicht ausweist, ist dabei der entscheidende Punkt.
Das Urteil: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht und fällt mit der Frage, wer ihn empfiehlt — und in dieser Liste empfiehlt ihn niemand.
Duelbits — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Bei Duelbits gilt dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, weil Sportwetten in der Schweiz nur durch Swisslos und die Loterie Romande veranstaltet werden. Ausländische Lizenzen haben keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade der Domains möglich.
Das ist der ganze belegbare Bestand. Was ein Wettender hier nicht bekommt, lässt sich benennen: keine Wirkung der Schweizer Spielsperre. Wer sich in der Schweiz unbefristet sperren lässt, sperrt sich gegen die dort eingetragenen Veranstalter — nicht gegen eine Domain, die auf einer ausländischen Insel registriert ist.
Das Urteil: Im Vergleich der Schweizer Zulässigkeit bleibt für Duelbits nichts zu verteilen — wer dort spielt, wählt bewusst gegen das Schweizer Register.
Rollbit — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Rollbit gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Verbindung zum Schweizer Sperrregister: keine. Schweizer Regress: keiner. Aufnahme in die Sperrliste der Gespa: möglich.
Für ein System wie die Heinz-Wette ist hier keine Schweizer Zahl zu prüfen, weil das Schweizer Recht für diesen Anbieter nicht gilt. Wer die Wette trotzdem dort spielt, spielt sie nach den Bedingungen, die das Portal selbst veröffentlicht — und die sind nicht die Bedingungen, die diese Seite referenzieren kann.
Das Urteil: Der Unterschied zu den zwei bewilligten Veranstaltern ist hier kein Merkmal des Angebots, sondern eine Eigenschaft des Rechtsrahmens, in dem gespielt wird. Wer das einmal verstanden hat, braucht den Rest der Zeile nicht.
Boomerang Bet — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Auch Boomerang Bet wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande angeboten werden; eine ausländische Bewilligung ist im Register nicht ausgewiesen und gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Der praktische Unterschied zu einer Kombiwette, der bei einem solchen Anbieter entfällt, ist derselbe wie bei allen anderen in dieser Gruppe: Die Bedingungen, unter denen eine 57er-Wette abgerechnet wird, sind allein die des Portals. Absagen, Quotenänderungen, Auszahlungsregeln — nichts davon ist gegen eine Schweizer Bewilligungsordnung prüfbar.
Das Urteil: Ein Anbieter, dessen Schweizer Status schlicht «nein» lautet, kann den Vergleich hier nicht gewinnen; was zu prüfen bleibt, ist einzig, ob ein Wettender das Risiko führen will.
Unibet — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Unibet steht in dieser Liste ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz kennt für Sportwetten nur die zwei zulässigen Veranstalterinnen; eine ausländische Bewilligung ist im Register nicht ausgewiesen und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich.
Bemerkenswert ist hier nicht das Angebot, sondern die Vertrautheit der Marke. Ein Name, den viele aus anderen Zusammenhängen kennen, ist in der Schweiz trotzdem nicht bewilligt — und die Zahl der Jahre, in denen ein Anbieter irgendwo tätig ist, ersetzt keine Schweizer Bewilligung. Der Vizedirekt des Gesetzes ist da unmissverständlich: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Das Urteil: Ein bekannter Name ist kein Kriterium dieser Liste. Wer hier spielt, wählt dieselben Konsequenzen wie bei jeder anderen Marke ohne Schweizer Bewilligung — nur mit mehr Wiedererkennungswert.
Sportuna — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Sportuna wird in diesem Vergleich ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung ist im Register nicht ausgewiesen und gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizerregress, Sperrliste möglich.
Was für einen Wettenden an dieser Stelle relevant bleibt, ist weniger das Portal als die Frage, die es aufwirft: Wie viel ist ein Vergleich zwischen zwei bewilligten Veranstaltern wert, wenn die Hälfte der Angebote auf dem Markt gar nicht in den Vergleich gehört? Die Antwort ist einfach. Die zwei Zeilen oben sind der Vergleich, weil sie die einzigen sind, in denen Schweizer Regeln überhaupt greifen.
Das Urteil: Für eine Wette, deren Reiz in vielen kleinen Einsätzen liegt, hat ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einen schweren Stand — die 57 Einzelwetten einer Heinz-Wette sind in einem bewilligten Umfeld schon eine ernste Sache, in einem unbewilligten erst recht.
Fezbet — keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Fezbet schliesst die Liste ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Begründung ist bei allen acht dieselbe und wird hier nicht zum neunten Mal ausgeschrieben: Sportwetten dürfen in der Schweiz nur von den zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung nach BGS angeboten werden, und eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Geltung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Weg, Sperrliste möglich.
Bleibt die Frage, die sich bei jeder Marke ohne Schweizer Bewilligung stellt: Wurde bewusst ein Angebot jenseits des Schweizer Rahmens gewählt, um Märkte zu führen, die die Gespa-Liste nicht kennt? Mag sein. Nur ist der Preis dafür der ganze Schutzapparat, den die zwei bewilligten Veranstalter tragen — Limiten, Sperren, Fristen, Steuerregeln.
Das Urteil: Wer in der Schweiz wettet und eine Systemwette mit 57 Wetten plant, findet die belastbaren Bedingungen im Vertragsgebiet von Swisslos und bei der Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen, nicht hier.
Rechnen mit der Quote: Einsatz, Ertrag, Marge
Die Rechnung selbst ist schlicht, nur ist es ihre Anwendung auf 57 Wetten, die den meisten Wettenden Mühe macht. Deshalb hier die Mechanik noch einmal Schritt für Schritt, aber ohne die 57.
Der Ertrag einer gewonnenen Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Aus CHF 10 auf Quote 1.90 werden CHF 19.00 zurück, davon CHF 9.00 Gewinn. Aus CHF 10 auf Quote 2.50 werden CHF 25.00 zurück, davon CHF 15.00 Gewinn. Bei Kombinationen — und die Mehrfachwetten einer Heinz-Wette sind Kombinationen — multipliziert sich die Quote: Eine Dreierwette aus Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 hat die Gesamtquote 7.50, und CHF 1 Einsatz zahlen CHF 7.50; bei einer Fünferwette aus fünf Quoten von je 1.50 beträgt die Gesamtquote 7.59, und CHF 1 Einsatz zahlt CHF 7.59 zurück. Aus einer Zehe wird keine Lawine, und aus sechs Quoten von 2.00 wird keine 12.00, sondern 64.00.
Der zweite Teil ist der Quotenschlüssel. Die Auszahlungsquote eines Marktes — der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückgibt — ist 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) über alle Ausgänge des Marktes. Die Marge des Veranstalters ist 100 % minus diese Auszahlungsquote. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 gibt also 95 % zurück: 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 0.95, Marge 5 %. Derselbe Markt mit 1.95 und 1.95 gibt 97.5 % zurück und die Marge beträgt 2,5 %. Zwischen 95 % und 97,5 % liegen bei Sportwetten typische Werte — und diese zwei bis fünf Prozent sind es, die der Veranstalter in jedem einzelnen der 57 Wetten einer Heinz-Wette für sich behält.
Das ist der Grund, warum die Multiplikation der Quoten auf dem Papier immer ein bisschen besser aussieht als der Betrag auf dem Konto. Wer fünf Quoten von 1.50 multipliziert, erhält 7.59; wer fünf Quoten von 1.50 kauft und mit Marge bezahlt, erhält weniger. Nicht viel weniger — aber bei 57 Wetten ist «nicht viel weniger» ein Posten, kein Rundungsfehler.
Für den Schweizer Rahmen kommt die Gutschrift dazu: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette wird aus Einsatz mal Quote ermittelt, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Aufgerundet, dann abgerundet — das ist der mildere Weg, aber es bleibt eine zweifache Rundung auf jede einzelne der 57 Wetten.
Und die Steuer, falls jemand denkt, sie komme bei einer Systemwette mit sechs Tipps automatisch. Die Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Bei Fragen empfiehlt sich der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was am Ende auf dem Konto landet
Ziehen wir die Bilanz eines typischen Heinz-Wettscheins mit CHF 1 pro Zeile, also CHF 57 Gesamteinsatz, und den drei Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 aus dem Rechenbeispiel.
Stimmen zwei der sechs Auswahlen und sind es die mit den Quoten 1.50 und 2.00, zahlt eine einzige Wette CHF 3.00. Zahlenmässiges Ergebnis: CHF 54.00 Verlust auf CHF 57 Einsatz. Stimmen drei Auswahlen — angenommen mit den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 —, zahlen drei Doppel mit zusammen CHF 11.75 und eine Dreierwette mit CHF 7.50, macht CHF 19.25 gegen CHF 57 Einsatz. Bei fünf richtigen Auswahlen kommen die fünf Doppel, die zehn Dreier, die zehn Vierer und die fünf Fünfer aus den fünf richtigen in Betracht; ein solches Teilergebnis liegt, je nachdem, welche Quoten unter den richtigen sind, im Bereich von rund CHF 100 bis CHF 150 an Auszahlung. Und erst wenn alle sechs stimmen, liegt die Summe der 57 Wetten in der Bandbreite um CHF 160 bis CHF 230 — abhängig davon, welche der drei Quotentypen die sechs Auswahlen tragen, nicht davon, ob die Wette «funktioniert». Dass der Gesamteinsatz von CHF 57 niedriger ist als jede dieser Teilsummen, ist der Punkt, der auf den Prospekten steht. Dass fünf der sechs Szenarien mit Verlust enden, steht auf keinem.
Häufige Fragen zur Heinz-Wette
Wie funktioniert eine Heinz-Wette, und aus welchen Einzelwetten besteht sie?
Sie ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen und besteht aus 57 einzelnen Wetten: 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser. Einzelwetten auf die sechs Auswahlen sind nicht enthalten. Jede dieser 57 Wetten läuft für sich, mit demselben Einsatz pro Zeile.
Worin unterscheidet sich die Heinz-Wette von einer gewöhnlichen Kombiwette?
Eine Kombiwette ist eine einzige Wette auf alle sechs Auswahlen und verliert, sobald eine davon falsch ist. Die Heinz-Wette zahlt dagegen weiter, solange mindestens zwei Auswahlen gewinnen: Dann ist mindestens ein Doppel richtig. Sie kostet dafür ein Vielfaches — 57 Wetten gegen eine.
Wie hoch ist der Gesamteinsatz, wenn jede Einzelwette derselben Heinz-Wette denselben Betrag kostet?
Der Gesamteinsatz ist der Betrag pro Zeile multipliziert mit 57. Bei CHF 1 pro Einzelwette sind das CHF 57, bei CHF 2 entsprechend CHF 114. Beim Super Heinz sind es 120 Einzelwetten, also CHF 120 bei einem Franken pro Zeile. Die Zahl der Wetten, nicht die Zahl der Tipps, bestimmt den Betrag.
Was unterscheidet die Super-Heinz-Wette von der einfachen Heinz-Wette?
Die Super-Heinz-Wette geht auf 7 Auswahlen statt auf 6 und umfasst 120 einzelne Wetten: 21 Doppel-, 35 Dreier-, 35 Vierfach-, 21 Fünffach-, 7 Sechsfach- und 1 Siebenfachwette. Es ist kein aufgebohrter Heinz, sondern eine andere Wette. Mehr als die doppelte Zahl an Einsätzen, derselbe eine Wettschein.
Dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten?
Ja. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und wo sitzt die Marge des Veranstalters?
Der Ertrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zur Gesamtquote. Die Marge steckt im Quotenschlüssel: Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …) über alle Ausgänge, die Marge ist der Rest zu 100 %. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt sie 5 %.
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Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»
