Goliath wetten 2026: 247 Einzelwetten, ein Gesamteinsatz und die Frage, ob sich das rechnet

Updated Oktober 2026
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Auf dem Wettschein steht eine Zahl, die kaum jemand erwartet: 247. Ein Goliath ist eine Systemwette auf acht Auswahlen, und sie besteht aus genau diesen 247 Einzelwetten — 28 Doppel, 56 Dreier, 70 Vierer, 56 Fünfer, 28 Sechser, acht Siebener und eine Achterkombination. Keine einzige Einzelwette ist darunter. Wer den Einsatz von CHF 1 pro Linie wählt, hat nicht einen Franken auf dem Schein, sondern 247. Das ist der Kern der Sache, und alles Weitere folgt daraus.

Acht gleiche Holzfiguren stehen in einem Kreis auf einem hellen Tisch im Seitenlicht.
Der Goliath ist eine Systemwette auf 8 Auswahlen mit insgesamt 247 Einzelwetten: 28 Doppel, 56 Dreier, 70 Vierer, 56 Fünfer, 28 Sechser, 8 Siebener und 1 Achterkombination.

Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die öffentlich zugänglichen Angaben der Gespa und der interkantonalen Geldspielaufsicht sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Schweizer Veranstalter.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und ein Schutz, den keine ausländische Bewilligung ersetzt

Bevor irgendwer über Quoten rechnet, muss geklärt sein, wer diese Wettform überhaupt anbieten darf und was dabei rechtlich geschützt ist. In der Schweiz fällt die Antwort kurz aus, und sie fällt für einen Spielenden härter aus als in fast jedem anderen Land Europas.

Warum die Liste der Bewilligungsträger nicht bei zehn endet, sondern bei zwei

Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Nicht die ESBK wacht hier — die ist allein für Casinos zuständig, und diese Verwechslung hält sich in Wettforen erstaunlich zäh.

Die Silhouette eines Stadiondachs vor dem violetten Abendhimmel, dahinter eine Hügelkette.
Bei der Systemwette Goliath mit 8 Auswahlen müssen mindestens zwei Auswahlen gewinnen, damit eine Rückzahlung entsteht.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein ist das Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft sitzt in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Auf der westlichen Seite steht die Loterie Romande mit Jouez Sport — für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Zwei Veranstalter, zwei Sprachräume, ein gemeinsames Ziel: Die Nettoerlöse fliessen nach Art. 125 BGS kantonalen, gemeinnützigen Zwecken zu.

Weitere bewilligte Anbieter existieren nicht, und das ist keine Lücke in der Aufsicht, sondern die Konstruktion selbst. Die Gespa publiziert deshalb auch keine Liste weiterer Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domänen.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: Tobique (Kanada) — ohne Geltung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung
myBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldet: keine Feststellung

Was die sechs Zeilen mit «keine Feststellung» bedeuten, ist der eigentliche Punkt der Tabelle. Bei acht der zehn gelisteten Marken steht hinter der Bewilligung ein Fragezeichen statt einer Aufsichtsbehörde. Eine Bewilligung aus einem anderen Land — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder sonstwoher — hat nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz. Sie bewilligt eine Tätigkeit, die hier niemand prüft, und sie schützt keine Schweizer Spielenden.

Der Goliath auf der Gespa-Liste: erlaubt, aber nur bei bewilligten Veranstaltern

Der Goliath selbst ist keine verbotene Wettform. Erlaubt ist, was auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen steht — Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Diese Liste ist geschlossen, und das hat praktische Folgen für jeden, der Systemwetten spielt.

Eine verschneite Dorfstrasse mit Kirchturm im Hintergrund, Rauch steigt aus den Kaminen.
Bei Sporttip beträgt der Höchsteinsatz für eine Systemwette CHF 10'000 und der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1.

Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauensportarten ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergeblich, eine E-Sport-Sektion gibt es dort nicht. Veranstaltungen, bei denen überwiegend Minderjährige antreten, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Gewettet wird ausschliesslich auf Sportereignisse — Wetter, Politik und Fernsehsendungen sind keine erlaubten Wettgegenstände.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert; es ist ausschliesslich eine Eigenschaft des jeweiligen Veranstalters und taucht deshalb in den Anbieterabschnitten auf, nicht hier.

Was das für die acht Auswahlen eines Goliath heisst: Die Zahl der Linien ist frei, der Gegenstand der Linien ist es nicht. Acht Voraussagen auf erlaubte Fussball- oder Eishockeymärkte sind unproblematisch. Wer Ecken oder Verwarnungen einbaut, findet sie beim bewilligten Veranstalter gar nicht erst im Wettprogramm.

Ein Konto, ein Ausweis, kein anonymes Auszahlen

Die Regeln für das Spielerkonto sind nüchtern, und sie kosten den Spielenden Zeit, nicht Geld. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Registrieren darf sich, wer mindestens 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, keiner Spielsperre unterliegt und sich nur einmal registriert. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, so verlangen es Art. 47 bis 52 VGS.

Cash-Out in der Schweiz: vollständig oder gar nicht. Bei Sporttip erfasst das Feature Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie, dass er für jeden Markt angeboten wird, besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag fällt tiefer aus als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer seinen Goliath vorzeitig glattstellen will, bekommt weniger, als auf dem Schein gerechnet war. Das ist keine Störung des Features. Das ist das Feature.

Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt. Ebenso wichtig wie unpopulär: Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an ungeschützte Wettseiten blockieren, gibt es in der Schweiz nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, ist auf sich selbst gestellt.

Was der Schweizer Rahmen kostet — und worauf man verzichtet, geht man ins Ausland

Ehrlichkeit verlangt an dieser Stelle beide Seiten. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, kauft sich einen vollständigen Schweizer Schutz: geprüfte Identität, Limiten, Sperrregister, Wohnsitzprinzip, eine Aufsicht mit Namen und Sitz. Er zahlt dafür mit einer geschlossenen Liste an Sportarten und Märkten, mit zwei Anbietern zur Auswahl, mit Projektionen am Wohnsitz und mit obligatorischer Verifizierung schon beim ersten Franken.

Wer bei einer Marke ohne Bewilligung spielt, hat einen grösseren Markt, aber drei Dinge fehlen, und keines davon lässt sich nachträglich einklagen: die Bewilligung, die Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg. Ein ausländisches Auszahlungsversprechen ist kein Schweizer Anspruch. Domänen können zudem kurzfristig auf der Sperrliste landen und über DNS blockiert werden. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern fehlt keines dieser Probleme — und keiner der Vorteile, die ein ausländisches Wettprogramm verheissungsvoll erscheinen lassen. Heikel bleibt es in beide Richtungen: Wer Casino spielt, sei daran erinnert, dass eine Sportwettenbewilligung und eine Casino-Bewilligung zwei verschiedene Dinge sind, auch bei gleicher Anbieterfamilie.

Wettgewinne sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn — ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Bundeslimite CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Limite weicht davon «je nach Kanton» ab. Über der Limite behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein durchschnittlicher Goliath-Spieler bleibt weit darunter: keine Einkommensteuer auf dem Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Anders bei ausländischen Anbietern: Dort fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis etwa Thurgaus zählt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe vollständig zum Einkommen. Eine Steuerfrage für den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht für einen Wettartikel.

Was das für einen achtfachen Systemschein konkret heisst

Wer seinen Goliath bei einem bewilligten Veranstalter spielt, trifft auf einen Rahmen, der den Schein in drei Punkten berührt. Erstens: Jede der acht Voraussagen muss auf einem erlaubten Wettgegenstand liegen, sonst existiert sie im Programm nicht. Zweitens: Der Höchsteinsatz begrenzt den Schein insgesamt, nicht die einzelne Linie. Drittens: Eine Verrechnungssteuer ist erst oberhalb des Freibetrags ein Thema, also praktisch nie.

Wer denselben Schein bei einer Marke ohne Bewilligung spielt, verliert diesen Rahmen vollständig. Kein Schweizer Anspruch auf eine Auszahlung, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlungsdauer, kein Zugriff auf das Sperrregister. Und ein steuerlicher Nebeneffekt, der in Wettforen gern verschwiegen wird: Was bei einem bewilligten Veranstalter bis zum Freibetrag steuerfrei bleibt, kann bei einem ausländischen Anbieter nach kantonaler Praxis vollständig steuerbar sein. Der scheinbare Vorteil kehrt sich bei der Steuererklärung um.

Verlustlimiten und Spielsperren: das Werkzeug, das vor dem Goliath am wichtigsten ist

Ein Goliath ist genau deshalb ein Spielerschutzthema, weil er den Gesamteinsatz vervielfacht, ohne dass auf dem Schein mehr steht. Wer CHF 5 pro Linie einsetzt, hat 247 Linien und damit CHF 1’235 auf dem Spiel. Der Einsatz wächst also nicht mit der Zahl der Auswahlen, sondern mit der Zahl der Kombinationen — und genau das macht die Verlustlimite nicht zu einer Formalie, sondern zum eigentlichen Instrument.

Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Die Limiten in der Schweiz sind Spielerlimiten, nicht Staatslimiten. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Festlegen tut sie der Spielende, und dabei gibt es ein paar harte Kanten.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese 72 Stunden sind keine Schikane, sondern die einzige Bremse, die im Moment der Euphorie wirkt: Wer nach einem Beinahetreffer erhöhen will, muss drei Tage warten. Das ist der Sinn der Frist.

Nach Gesetz beträgt die Wartefrist für eine Erhöhung 24 Stunden; die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, und sie dürfen das. Einen gesetzlich festgelegten Einzahlungsdeckel kennt die Schweiz nicht. Wer dagegen eine Pause beschliesst, findet hier ein präzises Instrument mit Namen: die Spielsperre.

Ein Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und kaufen kann man nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch das ist eine Limite ohne Gesetzescharakter — eine Bedingung aus den Teilnahmebedingungen, die den Rahmen setzt, in dem sich auch der Kauf von Einsatzguthaben für einen Systemschein bewegt.

Die Spielsperre: 180 Tage, unbefristet oder beides

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer es endgültig will, wählt die unbefristete Spielsperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss von Gesetzes wegen angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer einen Goliath spielt und merkt, dass die Einsatzhöhe nicht mehr zum Budget passt, hat also eine Handlung, die nichts mit Disziplin zu tun hat: Er sperrt sich für drei Monate, und dann ist eine Entscheidung nicht mehr jeden Abend neu zu treffen.

Für ausgeschlossene oder minderjährige Personen gibt es keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Eine Spielsperre ist damit die einzige Massnahme, die den Spielenden auch dann schützt, wenn er kurz vor einem 247-Linien-System steht und drei Monate später nicht mehr nach einem Ausweg suchen muss.

Ein Testkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 hält jedem Konzept von Kontrolle stand: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich darauf verlässt, dass am Schalter schon geprüft wird, verlässt sich auf eine Handlung, die in diesem Test in weniger als der Hälfte der Fälle korrekt ausfiel.

Der Goliath als Sonderfall unter den Wetten: acht Auswahlen, 247 Linien, keine Einzelwette

Der Goliath ist ein Full-Cover-Wettensatz auf acht Auswahlen, und das entscheidet über sein ganzes Verhalten. Ein Full-Cover-Wettensatz ist ein Wettsatz aus allen möglichen Mehrfachwetten über eine Auswahlzahl. Diese Definition ist deshalb so wichtig, weil sie den entscheidenden Unterschied zu einer verwandten Wettart erklärt: Beim Goliath gibt es keine Einzelwetten. Keine. Wer sich an Einzelwetten gewöhnt hat, findet hier keinen einzigen Rückfall in die einfachste Wettform.

Die Zerlegung der 247 Linien

Wer acht Voraussagen trifft, kann daraus Kombinationen unterschiedlicher Grösse bilden: zweier, dreier, vierer, fünfer, sechser, siebener und eine aus allen acht. Die Gesamtzahl dieser Kombinationen beträgt 247.

Achtundzwanzig Linien — die Doppel — fallen bereits mit zwei Treffern. Die Vierer sind mit 70 Linien der grösste Block. Ein einziger Fehler unter den acht Auswahlen ist bei den Doppeln verziehen, bei der Achterkombination nicht. Das ist keine Zufallsverteilung, sondern ein Rechenergebnis: 247 ist die Summe aller Teilmengen der Grösse zwei bis acht aus acht Elementen — 2⁸ minus die neun Teilmengen der Grössen null und eins.

Was dabei fehlt, ist aufschlussreich. Fast ein Drittel der möglichen Systemlinien fehlt — die Einzelwetten sind nämlich nicht dabei. Sie wären acht Linien, die jeder kennt und versteht, aber der Goliath ist keine Auswahl aus Linien. Er wird komplett gespielt, jede mögliche Kombination aus mindestens zwei Voraussagen erhält ihre eigene Systemlinie. Damit hat jeder Fehler unter den acht Auswahlen eine andere Wirkung: Er tötet die Kombinationen, in denen er steckt, und lässt alle anderen Linien, an denen er nicht beteiligt ist, unberührt.

Warum zwei Treffer die Untergrenze sind

Bei einer Systemwette lassen sich Verluste einer Linie nicht mit Gewinnen einer anderen Linie verrechnen. Eine Rückzahlung entsteht erst, wenn mindestens zwei Auswahlen gewonnen haben — ein einziger Treffer unter den acht lässt alle 247 Einzelwetten verloren gehen. Das ist die zentrale Bedingung des Goliath, und sie hört sich im Verkaufsgespräch regelmässig wie ein geringes Risiko an.

Wer drei von acht richtig hat, sammelt drei Doppel und die Dreierkombination aus diesen drei Treffern ein, also vier Linien von 247. Wer vier Treffer hat, kommt auf vier Doppel, sechs Dreier, vier Vierer und die Viererkombination — ein deutlich anderes Bild. Der Wettsatz verschiebt die Wahrscheinlichkeit nicht nach unten, aber die Rückzahlung hängt an der Zahl der Treffer und nicht an der Zahl der Linien. Wer zwei Auswahlen richtig hat, erhält das Produkt zweier Quoten mal den Einsatz pro Linie. Wer keine richtig hat, erhält nichts — gezahlt hat er denselben Betrag wie der mit zwei Treffern.

Das heisst: Die 247 Einzelwetten sind keine Streuung des Risikos, sondern eine Konzentration. Ein einziger Fehlgriff in einer Viererkette nimmt andere Kombinationen mit als ein Fehlgriff unter den Doppeln, und die Achterkombination ist die einzige Linie, die von allen acht abhängt. Das klingt nach Absicherung und ist das Gegenteil: Bei den meisten Goliath-Scheinen ist die Summe der Einsätze so hoch, dass zwei Treffer nicht genügen, um den Gesamteinsatz zurückzuholen.

Ein Goliath ist also keine Wette, die mit acht Auswahlen vorsichtiger wird. Er ist eine Wette, die mit acht Auswahlen teurer wird. Und wer bei einem 247-Linien-Konstrukt nach einem Rechentrick sucht, der die Kosten senkt, ohne die Linien zu senken, sucht an der falschen Stelle.

Was zwei Treffer tatsächlich zurückbringen — und wo das Konstrukt kippt

Bei einem Schein mit einem Einsatz von CHF 1 pro Linie kostet der Goliath CHF 247. Zwei Treffer bringen ein einziges Doppel, und dessen Ertrag ist der Einsatz pro Linie multipliziert mit dem Produkt der beiden Einzelquoten. Liegen diese beiden Quoten bei 1.50 und 2.00, beträgt der Ertrag CHF 3. Aus CHF 247 werden also CHF 3 zurück. Das ist die Zahl, die in keinem Werbetext steht, und sie ist der eigentliche Massstab des Wettsatzes.

Wer ein Achtfach mit einem Einsatz von CHF 1 pro Linie spielt und zwei richtige Voraussagen trifft, erhält bei einer Kombination aus zwei niedrigen Quoten typischerweise einen zweistelligen Frankenbetrag zurück. Der Unterschied zwischen einem Vierer und einem Doppel ist erheblich, und er wächst mit der Zahl der Treffer. Und diese Erträge sind nicht addierbar: Sie hängen an der Quotenstruktur des Scheins, nicht an der Zahl der Linien.

Rechnen statt schätzen: die einfachste Variante des Goliath

Der einfachste Weg, sich die Kosten eines Goliath klarzumachen, ist eine kleine Rechnung mit einem einzigen Einsatz. Der Einsatz pro Linie wird mit der Zahl der Linien multipliziert, und diese Zahl steht dann auf dem Schein.

Das lässt sich mit drei Beispielquoten durchspielen. Angenommen, die acht Auswahlen verteilen sich irgendwie auf die Quoten 1.50, 2.00 und 2.50, und man setzt CHF 1 pro Linie. Der Gesamteinsatz beträgt dann CHF 247, denn 247 Linien zu je CHF 1 sind 247 Franken — unabhängig davon, wie die Quoten verteilt sind. Der mögliche Ertrag der Achterkombination ist das Produkt der acht Quoten mal CHF 1. Bei einer Verteilung, in der jede der drei Quoten zwei- bis dreimal vorkommt, liegt dieses Produkt grob zwischen 600 und 2’500 Franken. Als Bandbreite formuliert: Der mögliche Ertrag eines Scheins mit diesen acht Quoten bewegt sich typischerweise zwischen dem Zwei- und dem Zehnfachen des Gesamteinsatzes, und das nur, wenn alle acht Auswahlen aufgehen.

Die Kosten stehen dagegen fest. CHF 247 werden bezahlt, ob zwei Auswahlen aufgehen oder acht. Deshalb ist die entscheidende Grösse eines Goliath nicht der Maximalgewinn, sondern der Gesamteinsatz. Ein möglicher Ertrag von über Tausend Franken aus acht richtigen Voraussagen ist kein Versprechen, sondern eine Bandbreite unter einer Bedingung, die eintreten muss. Und die zugrunde liegende Rechnung — Einsatz mal Quote, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf fünf Rappen abgerundet — gilt für jede einzelne der 247 Linien separat.

Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen und der Rest

Die Rangfolge ist nicht beliebig, und der Grund dafür ist rechtlich. Von den zehn gelisteten Anbietern verfügen nur die ersten zwei über eine Schweizer Bewilligung. Die übrigen acht sind ohne Bewilligung. Diese Liste ist deshalb keine Hitliste der Buchmachererfahrung, sondern eine Übersicht dessen, was ein Schweizer Wettender tatsächlich antreffen kann: zwei Marken mit Schweizer Schutz und acht Alternativen ohne.

Sporttip: Schweizer Bewilligung, Höchsteinsatz für Systemwetten und ein Boost mit Hürden

Sporttip ist das Produkt von Swisslos und damit einer der zwei Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen. Die Bewilligung ist konkret: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, mit Sitz der Genossenschaft in Basel. Der Zugang ist an das Vertragsgebiet gebunden, das heisst an die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto. Wer drinnen wohnt, bekommt eines der wenigen, die es hier überhaupt gibt.

Die Einsatzgrenzen sind für einen Systemspieler die wichtigste Grösse. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette — und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Unterscheidung ist der Grund, weshalb ein Goliath mit CHF 1 pro Linie und einem Gesamteinsatz von CHF 247 problemlos durchgeht, während derselbe Betrag auf einer Einzelwette gar nicht möglich wäre. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen grossen Schein plant, sollte die Grenze also nicht als Konstante behandeln.

Der Kombiboost belohnt Online-Kombinationen — Prematch, Live und Systemwetten — mit mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Acht Auswahlen liegen in der Stufe mit 20 %. Die Hürde ist allerdings die Quote: Wer bei seinem Goliath mehrere Favoriten unter 1.50 einbaut, fällt aus der Wertung, und der Boost verschwindet ganz oder teilweise. Wer ihn einplant, ohne die Quotenschwelle zu prüfen, rechnet mit einem Nettogewinn, der so nicht ankommt.

Dazu kommen die Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, sowie eine Regel, die bei Systemspielern für Überraschung sorgt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei acht Voraussagen aus derselben Partie ist das kein theoretischer Fall.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei den Summen, die ein Systemschein bewegt, ist das eine Frist, die man kennen sollte.

Urteil: Sporttip ist für alle mit Wohnsitz im Vertragsgebiet die naheliegende Wahl für einen Goliath, und der Grund ist nicht die Quote, sondern die Kombination aus Bewilligung, Verlustlimiten und einem Höchsteinsatz, der Systemscheine eigens höher zulässt als Einzelwetten. Die Bedingung des Kombiboosts von mindestens 1.50 pro Voraussage ist die Klippe: Sie belohnt genau die Scheine, die weniger Favoriten enthalten.

Jouez Sport: Westschweiz, tiefere Gewinndeckel und eine harte Scheinbegrenzung

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande und der zweite bewilligte Veranstalter. Die Bewilligung ist gleich aufgebaut — Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht —, das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Einsatzgrenzen weichen von Swisslos ab. Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Entscheidend für einen Systemspieler ist der letzte Wert: Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei 247 Linien liegt die rechnerische Obergrenze damit bei rund CHF 30 pro Linie. Wer CHF 40 pro Linie setzt, kommt auf CHF 9’880 und liegt über der Grenze für den ganzen Schein; die Wette in dieser Form wird nicht angenommen.

Dazu kommt ein Gewinndeckel, der bei einem System mit vielen Linien ins Spiel kommt: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Beide Grenzen berühren den Systemspieler nur am Rand: 1.10 ist keine Hürde, 100’000 erreicht ein Achtfach aus gewöhnlichen Quoten nicht.

Was aus diesen Bedingungen nicht hervorgeht, ist, ob Jouez Sport ein System in der Art des Goliath überhaupt im Programm führt. Die Bedingungen schliessen es nicht aus, regeln aber die Kombiwette als Rahmen. Wer in der Westschweiz einen Achtfach-Systemschein plant, findet die belastbare Auskunft im Wettprogramm und in den Teilnahmebedingungen von Jouez Sport, nicht in einer Vergleichstabelle.

Urteil: Jouez Sport ist in der Westschweiz die einzige Alternative mit Schweizer Bewilligung, und die praktisch bindende Grösse ist der Scheindeckel von CHF 7’500 für Multiples. Wer einen Goliath mit mehr als rund CHF 30 pro Linie plant, stösst dort zuerst an, lange bevor der Gewinndeckel von einer Million relevant wird — der begrenzt erst Summen, die ein normaler Systemschein nicht erreicht.

X3Bet: die einzige Marke unter den acht mit einer namentlich gemeldeten Lizenz

X3Bet ist eine von acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Weder Veranstalter- noch Spielbewilligung sind vorhanden, und die Marke kann in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten. Was sie von den übrigen sieben unterscheidet, ist eine gemeldete Lizenz: Tobique in Kanada. Diese Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz.

Wer bei X3Bet spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wirkt auf die bewilligten Veranstalter, nicht auf ein X3Bet-Konto. Ob und wie eine Sperre dort umgesetzt wird, hängt allein von der Marke ab. Dazu kommt die Möglichkeit, dass die Domäne auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert wird — ein Vorgang, der den Zugang zum eigenen Konto treffen kann, ohne das Spiel selbst zu betreffen.

Urteil: Tobique macht X3Bet unter den acht ausländischen Marken zur einzigen mit einem Lizenznamen im Feld, und zugleich zur klarsten Illustration der Lücke: Ein Papier aus Kanada entscheidet nichts in der Schweiz, und die Bewilligung, die für einen Schweizer Spielenden zählen würde, ist hier nicht vorhanden.

1xBet: grosse Reichweite ohne Schweizer Anspruch

1xBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Über eine gemeldete Lizenz ist nichts festgestellt, und eine ausländische Lizenz hätte hier ohnehin keine Geltung (Art. 4 BGS). Ein Schweizer Anspruch aus dem Wettverhältnis existiert nicht, und die Gespa hat gegen die Marke keine Handhabe ausser der Sperrliste.

Für einen Schweizer Spielenden heisst das konkret: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Die Reichweite und der Bekanntheitsgrad der Marke ändern daran nichts. Die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden, was den Zugang erschwert, und ein blockierter Zugang zu einem Konto mit Guthaben ist ein Problem, das in der Schweiz niemand für den Spielenden löst.

Urteil: Bei 1xBet liegt der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter nicht in der Angebotsbreite, sondern im fehlenden Rechtsweg. Wer dort spielt, tauscht Schweizer Schutz gegen ein grösseres Wettprogramm — und das ist ein Tausch, dessen Preis erst im Streitfall sichtbar wird.

22Bet: gleiche Ausgangslage, gleiche drei Lücken

22Bet ist eine von acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, und selbst eine ausländische wäre in der Schweiz nicht durchsetzbar (Art. 4 BGS). Es fehlen dieselben drei Punkte wie bei den übrigen ausländischen Marken: Bewilligung, Sperrregister, Rechtsweg.

Was bei 22Bet zusätzlich zu bedenken ist, betrifft die Kontrolle über die eigene Einzahlung. In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an solche Seiten blockieren. Wer bei 22Bet einzahlt, tut das ohne doppelten Boden, und niemand prüft auf der anderen Seite, ob die Einzahlung zu seinem Budget passt. Genau diese Prüfung übernimmt bei einem bewilligten Veranstalter die Verlustlimite, und die gibt es hier nicht.

Urteil: Bei 22Bet sind es nicht die Quoten, die den Unterschied machen, sondern das Fehlen jeder Schweizer Bremse vor der Einzahlung. Wer die Verlustlimite als Teil des Angebots schätzt, spielt bei 22Bet ohne dieses Angebot.

myBet: bekannter Name, unbekannter Bewilligungsstatus

myBet gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt (Art. 4 BGS). Damit fehlen Bewilligung, Sperrregister-Anbindung und Schweizer Rechtsweg wie bei allen Marken dieser Gruppe.

Der Name myBet taucht im europäischen Sportsponsoring auf, und Sponsoring erzeugt Vertrauen. Es erzeugt aber keine Bewilligung. Die Bekanntheit einer Marke sagt nichts über ihre Aufsicht aus, und in der Schweiz ist die Aufsicht die einzige Grösse, die bei einem Streit zählt. Wer den Namen als Sicherheit liest, liest ihn falsch.

Urteil: Bei myBet ist die einzige belastbare Unterscheidung zu den bewilligten Veranstaltern die rechtliche, nicht die markenbezogene. Ein Sponsoringlogo auf einem Trikot ist kein Ersatz für eine Gespa-Aufsicht.

HornetBet: eine von acht ohne jede Schweizer Einbettung

HornetBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, über eine gemeldete Lizenz ist nichts festgestellt. Sie unterliegt in der Schweiz nicht der Aufsicht der Gespa, und ihre Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Ein Spielender mit Konto bei HornetBet hat keine Schweizer Stelle, an die er sich bei Fragen zu seinem Konto wenden kann.

Was daraus folgt, lässt sich mit einer einzigen Frage prüfen: An wen wendet man sich, wenn das Konto nicht auszahlt? Wer als Antwort ein Schiedsverfahren ausserhalb der Schweiz nennen muss, hat den Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter verstanden, ohne eine Zeile Bedingungen zu lesen. Das ist kein Qualitätsurteil über die Marke, sondern eine Beschreibung der rechtlichen Lage.

Urteil: HornetBet steht für die Gruppe der Marken, bei denen der Schweizer Rahmen vollständig fehlt — nicht teilweise, nicht auf Antrag, sondern vollständig. Wer diesen Rahmen sucht, findet ihn bei HornetBet nicht.

WirWetten: deutschsprachig heisst nicht bewilligt

WirWetten zählt ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und auch hier konnte keine Lizenz festgestellt werden. Für Schweizer Spielende gelten die gleichen Einschränkungen: kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die deutschsprachige Oberfläche ändert an dieser Rechtslage nichts.

Bemerkenswert ist ein Punkt, der bei einer blockierten Domäne akut wird: Ein Konto mit Guthaben bei einem Anbieter, dessen Zugang plötzlich über DNS gesperrt ist, wirft die Frage auf, wie man an das Guthaben kommt. In der Schweiz gibt es dafür keinen Mechanismus. Das ist eine Frage, die man vor der Einzahlung klärt und nicht danach, und sie stellt sich bei jedem Anbieter ausserhalb des bewilligten Systems.

Urteil: Bei WirWetten ist die Sprachwahl kein Vorteil, der eine fehlende Bewilligung aufwiegt. Sie macht die Marke zugänglicher und das Risiko nicht kleiner.

Boomerang Bet: ein breiteres Wettprogramm als Argument und als Warnung

Boomerang Bet gehört ebenfalls zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz liegt nicht vor (Art. 4 BGS). Die Bewertung bleibt unverändert: Es gibt keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Stelle, die bei Problemen eingreift, und keine Möglichkeit, die Marke zur Auszahlung zu verpflichten.

Reizvoll kann bei einer solchen Marke das Wettprogramm sein — Sportarten und Märkte, die auf der Schweizer Liste der erlaubten Wettgegenstände nicht stehen. Wer Corner-, Karten- und Live-Märkte sucht, die es bei den bewilligten Veranstaltern nicht gibt, findet sie ausserhalb. Das ist aber zugleich der Beleg der Position: Ein Programm, das in der Schweiz nicht bewilligungsfähig wäre, ist kein Vorteil der Marke, sondern eine Beschreibung ihres Standorts ausserhalb des Rahmens.

Urteil: Bei Boomerang Bet ist die grösste Attraktion die klarste Warnung. Wer das breitere Programm will, muss wissen, dass er dafür das gesamte Schweizer Schutzsystem hinter sich lässt — und dass die Verlustlimite, die seinen Einsatz begrenzt hätte, auf der anderen Seite nicht existiert.

Rabona: der letzte Platz und die Steuerfrage, die niemand erwartet

Rabona ist die zehnte Marke der Übersicht und die achte ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt (Art. 4 BGS), die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe gegen die Marke ausser der Sperrliste. Es gilt dasselbe wie bei den sieben anderen Marken dieser Gruppe.

Ein Punkt, der bei einem Anbieter ohne Bewilligung regelmässig übersehen wird, betrifft den Gewinn nach der Auszahlung. Gewinne aus einer bewilligten Schweizer Sportwette sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei — CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026, zuvor CHF 1’070’400, mit einer kantonal abweichenden Limite. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig als Einkommen erfasst werden; Thurgau handhabt das so. Der scheinbare Steuervorteil kann sich in der Steuererklärung umdrehen. Verbindlich klärt das nur die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Urteil: Rabona schliesst die Liste der acht Marken ohne Bewilligung, und mit ihr endet der Abschnitt, der mit der Bedeutung der Gespa-Liste begonnen hat: Keine der acht kann einen Schweizer Rechtsweg bieten oder an das Sperrregister angebunden sein. Wer sein Konto bei einem der zwei Schweizer Veranstalter eröffnet, verzichtet auf das Programm der acht und bekommt dafür etwas, das diese nicht anbieten können.

Was der Goliath wirklich kostet

Die Frage nach dem Preis eines Goliath lässt sich nicht mit einer Quotenangabe beantworten. Sie lässt sich mit zwei Zahlen beantworten: 247 und dem Einsatz pro Linie. Aus beiden ergibt sich der Gesamteinsatz, und der ist der einzige Betrag, der sich nicht mehr ändert, wenn der Ball rollt.

Einsatz, der feststeht, und Ertrag, der nicht feststeht

Ein Beispiel, das sich nachvollziehen lässt: Angenommen, die acht Auswahlen verteilen sich auf die Quoten 1.50, 2.00 und 2.50, und man setzt CHF 1 pro Linie. Insgesamt zahlt man CHF 247 ein. Für einen einzelnen Beispielschein — und nur dafür — lässt sich der mögliche Ertrag der Achterkombination ausrechnen: das Produkt der acht Quoten mal den Einsatz von CHF 1. Bei einer Verteilung, in der jede der drei Quoten zwei- oder dreimal vorkommt, liegt dieses Produkt im Bereich von mehreren Hundert bis über Tausend Franken. Als Bandbreite: Der mögliche Ertrag eines einzelnen Scheins mit diesen acht Quoten bewegt sich typischerweise zwischen dem Zwei- und dem Zehnfachen des Gesamteinsatzes, und zwar unter der Bedingung, dass alle acht Auswahlen aufgehen.

Warum das eine Bandbreite ist und kein Punkt, liegt an der Sache selbst. Das Produkt acht einzelner Quoten hängt davon ab, wie oft welche Quote im Feld vorkommt, und schon eine Umschichtung von einer 2.50 auf eine 1.50 verschiebt das Ergebnis deutlich. Was in jedem Fall gleich bleibt, ist die Grösse, die bezahlt wird: 247 Einsätze pro Linie. Genau hier zeigt sich der Charakter des Goliath: Die Kosten sind eindeutig, der Ertrag nicht.

Ein Rechner zerlegt den Schein in seine 247 Linien und weist je Kombination eine eigene Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten aus. Die Zahl der Kombinationen bleibt dabei fix. Und das ist die wichtigste Feststellung für jeden, der die Kosten verstehen will: Es gibt keine Einstellung, die aus 247 Linien 100 macht. Mit CHF 5 pro Linie kostet derselbe Schein CHF 1’235 — dieselbe Wettart, nur teurer. Wer weniger riskieren will, muss die Zahl der Auswahlen senken, nicht den Einsatz verwässern.

Die Limiten der bewilligten Veranstalter setzen dieser Rechnung Grenzen. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000; bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie sind es CHF 247, bei CHF 40 pro Linie wären es CHF 9’880. Bei Jouez Sport begrenzt der Schein für Multiples auf insgesamt CHF 7’500, was bei 247 Linien rund CHF 30 pro Linie entspricht. Beide Werte sind Randbedingungen eines Scheins, nicht Empfehlungen.

Drei Treffer, vier Treffer und die Frage, wann sich ein Schein trägt

Wer drei von acht Auswahlen richtig hat, gewinnt drei Doppel und eine Dreierkombination, also vier Linien von 247. Alle übrigen Linien sind verloren, und die vier gewonnenen müssen den Einsatz von 247 Linien tragen. Das gelingt nur, wenn die betreffenden Quoten hoch sind. Bei drei mittleren Quoten kommt ein Bruchteil des Gesamteinsatzes zurück.

Bei vier Treffern sind es vier Doppel, sechs Dreier, vier Vierer und die Viererkombination — fünfzehn Linien von 247. Der Sprung von drei auf vier Treffer ist deshalb der grösste in der ganzen Reihe: Er verdoppelt die Zahl der gewonnenen Linien fast. Und trotzdem sind selbst bei vier Treffern 232 Linien verloren, und jede davon hat gekostet.

Das ist die eigentliche Rechnung dieses Wettsatzes. Sie erklärt auch, weshalb die Frage nach der Trefferquote wichtiger ist als die nach der Quote. Ein Goliath mit einem einzigen sehr hohen Ausreisser zahlt bei fünf Treffern weniger als ein Schein mit acht mittelhohen Quoten, weil die gewonnenen Linien vom Produkt der betroffenen Einzelquoten abhängen und nicht von einer einzelnen Spitze.

Häufig gestellte Fragen zum Goliath

Was genau ist eine Goliath-Wette, und wie viele Einzelwetten stecken darin?

Ein Goliath ist eine Systemwette aus acht Voraussagen, die als 247 einzelne Wetten abgeschlossen wird. Die 247 bestehen aus 28 Doppeln, 56 Dreiern, 70 Vierern, 56 Fünfern, 28 Sechsern, acht Siebenern und einer Achterkombination. Einzelwetten gehören nicht dazu.

Wie viele Auswahlen müssen beim Goliath gewinnen, damit überhaupt etwas zurückkommt?

Mindestens zwei. Erst mit zwei richtigen Voraussagen entsteht eine gewonnene Linie, nämlich ein Doppel. Wer nur einen Treffer landet, verliert den gesamten Einsatz. Das ist die wichtigste Bedingung der Wettform und der Grund, weshalb sie teurer ist, als sie zunächst wirkt.

Wie ergibt sich der Gesamteinsatz, und wo greift der Höchsteinsatz einer Systemwette?

Der Gesamteinsatz ist der Einsatz pro Linie mal 247. Bei CHF 1 sind das CHF 247, bei CHF 10 bereits CHF 2’470. Der Höchsteinsatz begrenzt den Gesamtbetrag des Scheins: Bei Sporttip liegt er für Systemwetten bei CHF 10’000, bei Jouez Sport darf ein Wettschein mit Multiples insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Goliath und einer Kombination mit Einzelwetten?

Ein Goliath enthält keine Einzelwetten, dafür alle möglichen Mehrfachkombinationen aus acht Auswahlen. Wer stattdessen acht Einzelwetten setzt, hat acht Wetten, die unabhängig voneinander gewinnen oder verlieren. Ein einzelner Fehler kostet dann nur die betroffene Wette statt vieler Kombinationen.

Bietet Sporttip Systemwetten an, und welche Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Sporttip bietet Systemwetten an, und die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen regelt, welche Wettarten in der Schweiz erlaubt sind. Sie zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine E-Sport-Sektion, und Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur in den aufgeführten Fällen zulässig.

Wie hilft ein Rechner beim Goliath, und was macht die eingerechnete Marge?

Ein Rechner zerlegt den Schein in seine 247 Linien und zeigt je Kombination Einsatz und mögliche Rückzahlung, sodass der Gesamteinsatz sichtbar wird. Die Marge ist der Anteil, den der Buchmacher einbehält: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge, und die Marge ist 100 % minus dieses Quotenschlüssels. Sie steckt in jeder der 247 Quoten.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»