Wettanbieter mit Kreditkarte: zwei Bewilligungen, viele Karten und eine Rechnung, die selten jemand aufmacht
Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungen und den Bedingungen, wie sie im Geldspielgesetz und bei der Gespa geführt werden.

Wer «Wettanbieter mit Kreditkarte» sucht, findet Listen mit zehn, zwanzig, dreissig Namen. Der erste Eindruck ist ein Markt. Es ist keiner. In der Schweiz dürfen Sportwetten von genau zwei Veranstaltern angeboten werden, und alles andere auf diesen Listen arbeitet ohne Bewilligung nach Schweizer Recht. Das ist keine Spitzfindigkeit am Rand, sondern die Zahl, an der jede Karte hängt, die in ein Wettkonto fliegt.
Die Karte selbst ist ein Kreditinstrument, kein Zahlungsmittel mit Neutralität. Sie hat eine Abrechnungsfrist, einen Saldo, der weiterläuft, und einen Preis, der in Prozent des Umsatzes steckt — das Interbankenentgelt für Privatkarten liegt innerhalb des EWR bei höchstens 0,3 Prozent für Kreditkarten und 0,2 Prozent für Debit- und Prepaidkarten. Beim Bezahlen eines Einkaufs trägt diese Prozentzahl der Händler. Beim Aufladen eines Spielkontos taucht dieselbe Prozentzahl als Gebühr auf, die jemand bezahlt, und das ist nur selten der Veranstalter.
Wer mit Karte einzahlt, kauft deshalb drei Dinge gleichzeitig: eine Einzahlung, eine Kreditlinie und ein Risiko, das er nicht sieht. Der folgende Text nimmt die drei auseinander und ordnet sie dort ein, wo sie wirklich stehen — im Schweizer Recht, in den Limiten der beiden zugelassenen Veranstalter und in den Bedingungen der Anbieter, die ohne Bewilligung arbeiten.
Warum zwei Bewilligungen den ganzen Markt ausmachen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt. Nicht von der ESBK: die prüft Casinos und nur Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland, welche auch immer — entfaltet hier keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Dass es daneben keine dritte Bewilligung gibt, ist der Kern: Die Gespa publiziert keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher, weil es keine gibt. Sie publiziert die Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS sperren.
Was ein Bewilligungsinhaber darf und was nicht, steht in einem geschlossenen Katalog. Zugelassen sind Sportwetten auf Sportereignisse — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann. Ranglistenswetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Corner- und Kartenmärkte ebenso, und eine Esport-Sektion sucht man in der Liste vergeblich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für einen Spielenden heisst das: Was auf einer ausländischen Seite in der Sportartennavigation steht, ist nicht das Angebot eines Schweizer Veranstalters. Es ist das Angebot eines Unternehmens, das hier keine Bewilligung hat und dessen Angebot hier auch nicht geprüft wurde.
Was die Bewilligung über das Wohngebiet sagt
Ein Online-Spielerkonto bekommt nur, wer in der Schweiz Wohnsitz hat (Art. 47 Abs. 3 VGS) — und in der Praxis nur im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Zuschnitt ist geografisch und nicht verhandelbar.

| Veranstalter | Bewilligung | Gebiet des Spielerkontos |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura |
| Ausländische Anbieter auf Vergleichslisten | keine Bewilligung nach Schweizer Recht | keine Schweizer Zulassung, kein Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Aufsicht |
Die dritte Zeile ist keine Abstufung, sondern ein anderer Zustand. Ein ausländischer Anbieter mit einer Bewilligung irgendwo auf der Welt hat hier nichts, worauf sich ein Spielender berufen könnte — und die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten unterbinden. Die Sperrliste arbeitet über DNS-Sperren der Telecom-Anbieter (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht.
Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt und dort eine Karte hinterlegt, zahlt in ein Geschäft ein, dessen Reingewinn gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst (Art. 125 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, zahlt in ein Geschäft ein, an dem kein Kanton beteiligt ist und das hier auch nicht für die Einhaltung von Fairplay-Regeln einstehen muss. Das ist die Rechnung, die sich hinter dem Wort «Auswahl» versteckt.
Was das für die Karte bedeutet
Zahlungen sind der Punkt, an dem sich zeigt, wer die Regeln schreibt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es nicht, Auszahlungen in Kryptowährungen auch nicht, und Kredit an Spielende schon gar nicht: Ein Veranstalter darf keinen Kredit gewähren (Art. 75 Abs. 1 BGS). Eine Kreditkarte im Spielerkonto ist deshalb immer eine Karte, die zuerst über eine Bank läuft und dann über das Spielerkonto — nie ein Kredit des Veranstalters.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos nennt als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; daneben besteht der Kauf von Spielguthaben per Einzahlungsschein. Ob eine bestimmte Kreditkarte durchgeht, hängt damit nicht an einer Zulassung, sondern an der Zahlungsabwicklung des Veranstalters und an den Einstellungen der ausgebenden Bank.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Schweiz hat für Sportwetten keine staatliche feste Einzahlungsobergrenze. Das überrascht viele, die aus anderen Märkten kommen, und es verändert die Rolle des Spielenden: Er ist derjenige, der die Zahlen vorgibt, mit denen er sich selbst bremst. Die Aufsicht verlangt vom Veranstalter lediglich, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordert (Art. 87 VGS). Der Wert selbst kommt aus dem Konto.
Bei Sporttip sieht das so aus: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam — der Veranstalter wendet diese Frist in seinen eigenen Bedingungen an, während das Gesetz eine Erhöhung nach 24 Stunden zulässt. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Schutzwall. Sie sind die Spanne, in der jemand, der nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will, sich noch umentscheiden kann. Wer die Frist als Schikane liest, hat den Mechanismus nicht verstanden; sie ist der einzige Teil des Systems, der gegen den eigenen Impuls arbeitet. Und sie ist der Grund, weshalb die Reihenfolge bei der Kontoeröffnung keine Nebensache ist: Zuerst die Limiten, dann die erste Wette.
Sperren, Pausen und ein Register, das alle kennen
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf — innerhalb dieser Frist gibt es keinen Weg zurück, auch nicht mit einem Anruf beim Support. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).
Der Ton dieser Regeln ist bewusst nüchtern, und er muss es bleiben. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist keine Formalie: Es heisst, dass ein Gewinn, der während einer Sperre entstanden ist, nicht ausgezahlt wird.
Wie gut Schutz am Verkaufsschalter funktioniert, ist eine andere Frage. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man soll den Schutz an Verkaufsstellen also nicht als streng darstellen — er ist es messbar nicht. Online ist die Altersgrenze 18 (Gespa), Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und bei Swisslos wird für die Registrierung mindestens 18 Jahre plus Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet verlangt; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gelten Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, ein Konto pro Person, mit Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einem Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Warum eine bequeme Kartenzahlung kein Schutz ist
Ein hinterlegter Kartensaldo macht jede Einzahlung zu einer Handbewegung. Genau darin liegt die Gefahr, und sie hat nichts mit Betrug zu tun: Eine Zahlung, die zwei Sekunden dauert, ist billiger zu wiederholen als eine, die über eine Überweisung läuft. Die Limiten, von denen oben die Rede war, sind die einzige Bremse, die nicht aus Bequemlichkeit besteht.
Bei Swisslos kommt eine zweite Grenze hinzu, die mit der Karte unmittelbar zusammenhängt. Spielguthaben im Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist keine Spielschutzlimite im engeren Sinn, sondern eine technische Obergrenze für das Guthaben — im Effekt aber die Zahl, die verhindert, dass sich ein Kartensaldo in ein grosses Spielguthaben verwandelt.
Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Wer sein Spiel über Prepaid-Tickets auflädt, bezahlt Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Der Vorteil dieser Konstruktion ist der Nachteil der Kreditkarte: Was auf der Karte nicht steht, kann nicht eingesetzt werden.
Wer eine Beratung braucht, wendet sich an eine Suchtberatungsstelle oder an die kantonale Spielsuchtprävention. Und wer die Obergrenze für sich selbst niedriger ziehen will als das Wallet erlaubt, muss das über die Verlustlimite tun, nicht über die Einzahlung.
Bonus und Gratiswette: was in den Bedingungen wirklich steht
«100 % Bonus» ist der Satz, mit dem Sportwetten beworben werden, und er ist der Satz, mit dem am wenigsten gesagt wird. Denn ein Bonusguthaben ist kein Geld. Wer eine Gratiswette erhält, bekommt einen Betrag, den er platzieren darf — der Einsatz wird bei einem Gewinn in der Regel nicht mitausgezahlt, sondern nur der Gewinn daraus. Wer Gratisspielguthaben aus einer Promotion erhält, findet dieses Guthaben gar nicht in der auszahlbaren Summe wieder: Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Hier ist der Motor der ganzen Rechnung. Ein «Bonus», der nie Geld wird, hat nur dann einen Wert, wenn er sich in auszahlbaren Gewinn verwandelt, und das ist eine Bedingung, die im Kleingedruckten steht und nicht auf dem Plakat.
In der Schweiz kommt eine zweite Ebene dazu, die in vielen anderen Ländern fehlt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bemerkenswert ist die Relation zu den Zahlen, die man von ausländischen Seiten kennt: Wenn 24 Zustimmungen an einen ganzen Veranstalter über ein ganzes Jahr das Volumen sind, dann ist die Dichte an Aktionen im Schweizer Markt eine andere Grössenordnung als die der Banner auf Vergleichsportalen.
Was Aktionen leisten können, zeigt ein Blick auf eine abgelaufene. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken. Das ist die Grössenordnung, über die bei einer Schweizer Aktion gesprochen wird.
Für die Werbung gibt es klare Grenzen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es dagegen nicht. Bonusbeträge und Bonusbedingungen sind immer die Bedingungen des einzelnen Veranstalters.
Was ein Bonus kostet, wenn er gedeckt werden muss
Die Kosten eines Bonus liegen in der Umsatzbedingung. Wer einen Bonus erst durch Einsätze in bestimmter Höhe freispielen muss, zahlt dafür mit jedem Einsatz die Marge seines Marktes. Diese Marge ist keine abstrakte Grösse: Sie steckt in jeder Quote. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil, den ein Markt an allen Einsätzen zurückzahlt — er ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses einen Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Quotenschlüssel.
Ein Beispiel, das sich mit zwei Zahlen nachvollziehen lässt: Ein Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 auf beiden Seiten hat einen Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 Prozent. Die Marge beträgt 5 Prozent. Bei jedem Franken, der auf diesem Markt gesetzt wird, behält der Veranstalter im Durchschnitt fünf Rappen. Wer einen Bonus im Wert von CHF 100 mit Einsätzen zurückholen muss, trägt diese fünf Prozent auf jede Wette — und die Frage, ob der Bonus die Rechnung aufhellt, hängt daran, wie oft er umgesetzt werden muss.
Wo eine Schweizer Aktion ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ausweist, ist der Spielraum entsprechend eng: Ein Guthaben von CHF 10 im Markt oben kostet in derselben Logik fünf Rappen pro Franken, und es ist nicht auszahlbar, sondern muss erst in Gewinn münden. Kein Betrag, der zum Wetten verleitet. Das ist der Punkt, an dem die Marketing-Sprache und die eigene Kassenlage auseinandergehen: Ein Bonus ist ein Werkzeug zur Umsatzsteigerung, kein Geschenk.
Die Bedingungen eines Bonus werden nicht vollständig, wenn man den Betrag kennt. Wer sie vor einem Klick liest, sucht drei Angaben zuerst: die Bedingung, die in Prozent ausgedrückt ist und vorgibt, wie oft ein Bonus umgesetzt werden muss; die Mindestquote, unter der Einsätze nicht zählen; und die Frist, nach der der Bonus verfällt. Ob ein Bonus in oder neben dem Schweizer Rahmen liegt, hängt an der Zustimmung der Aufsicht — und die erteilt sie einem Veranstalter, nicht einem Banner.
Zahlung mit Karte: Gebühren, Umrechnung, Fristen
Wer mit Kreditkarte zahlt, muss den Unterschied zwischen zwei Kartentypen kennen, weil er die Fristen bestimmt. Bei der Charge Card erhält der Karteninhaber eine monatliche Abrechnung, fällig sofort oder bis zu 30 Tage später. Das ist der klassische Fall: keine Ratenzahlung, dafür drei Wochen Nachlauf. Bei Revolving-Krediten kann je nach Bank und Vertrag 2, 5, 10 oder 50 Prozent des offenen Saldos monatlich zurückgezahlt werden. Hier ist das Konto ein Dauerkonto, und der Saldo trägt Zinsen, bis er null ist.
Für ein Wettkonto ist dieser Unterschied wichtiger, als er klingt. Bei einer Charge Card entsteht jedes Guthaben aus einem Monat, der in einem genau benannten Fenster bezahlt werden muss. Bei einem Revolving-Kredit kann eine Serie von Einsätzen zu einem Saldo führen, der über Monate läuft — und die Zinsen darauf sind ein Preis, den kein Buchmacher nennt und kein Wettgewinn einbringt. Wer sein Spielkonto mit einer Kreditkarte auflädt, sollte zuerst wissen, welchen Kartentyp er in der Hand hält; die Antwort steht im Kartenvertrag der Bank, nicht auf der Seite des Anbieters.
Dazu kommen die Kosten, die im Hintergrund laufen. Das Interbankenentgelt für Privatkarten innerhalb des EWR ist auf höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten und 0,2 Prozent für Debit- und Prepaidkarten begrenzt. Für Kartennummern aus Drittländern gilt diese Grenze nicht, und genau dort entstehen die Beträge, die auf dem Kontoauszug als Auslandseinsatz oder als Währungsumrechnung auftauchen. Wer von der Schweiz aus mit einer Karte einzahlt, auf deren Karte EUR abgerechnet wird, bekommt einen Umrechnungskurs, den nicht er und nicht der Veranstalter setzt.
Eine Gebühr, die ein Anbieter auf eine Einzahlung erhebt, kürzt das Guthaben und nicht den laufenden Monat. Bei einer Kreditkartenabrechnung ist das die unangenehmste Konstruktion überhaupt: Die Einzahlung ist bezahlt, das Guthaben ist kleiner als beabsichtigt, und die Differenz trägt weiter Zinsen, wenn es sich um Revolving-Kredit handelt. Wer 100,00 CHF aufladen wollte und 3,00 CHF Gebühr bezahlt, hat 97,00 CHF Spielguthaben und 100,00 CHF Schuld auf der Karte. Es ist der einzige Bezahlvorgang auf dieser Seite, bei dem man den Preis zweimal zahlt.
Auszahlung verläuft immer auf ein Konto auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Diese Regel hat einen Nebeneffekt, den manche Spielende als Umweg empfinden: Was aufgeladen wurde, kommt über den Bankweg zurück, nicht über dieselbe Karte, nicht als Bargeld, nicht anonym. Eine Rückzahlung auf dieselbe Kreditkarte gibt es im Schweizer Rahmen nicht, und wer sie erwartet, hat drei Dinge falsch erwartet gleichzeitig — Kartentyp, Auszahlungsweg und die Regel, dass eine Karte im Schweizer Spiel kein Identitätsnachweis ist.
Die Auszahlungswege der beiden Veranstalter weisen unterschiedliche Fristen auf. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist keine Randnotiz: Wer sein Konto sechsmal im Jahr räumt, zahlt ab dem dritten Mal, und zwar prozentual auf den Betrag.
Bei Beträgen unterhalb einer Schwelle geht es schneller. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer in einer Verkaufsstelle einlöst, ist nicht an die Online-Rechnung gebunden: Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Eine weitere Frist ist keine Auszahlungsfrist, sondern eine Verfallsfrist, und sie wird selten gelesen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Ein halbes Jahr klingt lang und endet doch irgendwann; die 10 Tage für die Einsprache enden schnell.
Einzahlung, Umrechnung und die zweite Rechnung in der Steuererklärung
Wer mit Karte bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, trägt Kosten, die bei einem Schweizer Veranstalter nicht entstehen. Dazu gehört der Umrechnungsverlust, wenn in fremder Währung abgerechnet wird. Dazu gehört der Trag der Bank, wenn sie eine Transaktion als Auslandseinsatz klassifiziert. Und dazu gehört ein Punkt, der nichts mit Karten zu tun hat und trotzdem auf denselben Kontoauszug folgt: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag.
Bei einem Schweizer Veranstalter sieht die steuerliche Lage anders aus. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Die Schwelle je nach Kanton unterscheidet sich, weshalb hier keine kantonale Zahl stehen soll, sondern «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.
Für einen typischen Spielenden liegt dieser Fall in weiter Ferne. Ein einzelner Gewinn müsste siebenstellig sein. Wer in dieser Grösse spielt, sollte ohnehin eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, und zwar vor der Auszahlung und nicht danach. Ebenfalls falsch ist eine Annahme, die regelmässig auftaucht: Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Steuerpflichtig ist der Gewinn, nicht der Einsatz.
Wie man zwei Anbieter vergleicht, die sich nicht vergleichen lassen
Der Vergleich von Wettanbietern läuft auf Vergleichsportalen über Merkmale: Bonus, Quoten, Live-Angebot, Zahlungsarten, Mobile. Die Aufzählung ist nachvollziehbar und führt bei Schweizer Verhältnissen zu einem schiefen Bild, weil die erste Spalte — die Bewilligung — dort oft fehlt. Ein Vergleich, der zwanzig Namen gleichrangig listet und die dritte Zeile der Tabelle «Ausländische Anbieter» überspringt, vergleicht Äpfel mit Betrieben, die in diesem Land gar keine Äpfel verkaufen dürfen.
Die belastbareren Merkmale liegen unter der Oberfläche. Bei Quoten ist der Preis der entscheidende Punkt, und er ist messbar: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, und die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent. Für zwei Ausgänge zu Quote 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 Prozent Quotenschlüssel und damit 5 Prozent Marge. Ein Vergleich, der Quoten als «hoch» bezeichnet, ohne diesen Schlüssel auszurechnen, vergleicht Werbeplakate.
| Anbieter | Bewilligung nach Schweizer Recht | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Auszahlung nur auf Konto auf den eigenen Namen |
|---|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel, gestützt auf die IKV vom 20. Mai 2019 | ja, Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | ja, auf das Konto der angegebenen IBAN |
| Ausländische Anbieter | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | Organisator im Ausland, keine Schweizer Veranstalterin | Zahlungswege und Kontoinhaberschaft nach eigenen Bedingungen |
Die dritte Zeile ist kein Werturteil, sondern eine Feststellung des Rechtszustands. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, begeht eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, im gewerbsmässigen Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fairplay-Schutz, den der Schweizer Rahmen vorschreibt, existiert dort nicht.
Eine zweite Vergleichsachse ist der Reichtum des Angebots, und hier schlägt die Bewilligung in beide Richtungen aus. Der zugelassene Rahmen ist ein geschlossener Katalog: keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie in der Liste stehen, Ranglistenswetten nur unter benannten Bedingungen. Wer möglichst viele Märkte sucht, findet sie bei einem ausländischen Anbieter — und bezahlt dafür mit dem Verlust jeder Schweizer Kontrolle, der Teilnahme am Schweizer Sperrregister eingeschlossen. Das ist ein echter Tausch, kein Fehler der einen oder anderen Seite.
Worauf man beim Lesen einer Anbieterliste achtet
Vergleicht man die Listen selbst, hilft eine kleine Prüfroutine. Steht bei jedem Namen, ob eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS vorliegt oder nicht? Steht dabei, in welchem Gebiet ein Spielerkonto eröffnet werden kann? Steht der Betrag des Bonus neben der Bedingung, die ihn deckt, oder nur neben dem Wort «Bonus»? Steht bei der Auszahlung, auf welches Konto sie geht? Wo vier von vier Punkten fehlen, ist es keine Vergleichstabelle, sondern eine Liste mit Reihenfolge.
Quoten sind ein zweiter Prüfpunkt, und sie sind rechnerisch fassbar, sobald man die Quoten eines einzigen Marktes hat. Man nehme die Kehrwerte aller Quoten des Marktes, addiere sie, teile eins durch die Summe: Der Rest bis 100 Prozent ist die Marge. Wer das für zwei Anbieter am selben Markt macht, sieht den Unterschied sofort, und er ist fast nie der Unterschied, den die Werbung nennt.
Der dritte Punkt ist der Zahlungsweg. Die Frage, ob eine Karte akzeptiert wird, ist die falsche erste Frage. Die richtige lautet, welcher Kartentyp verwendet wird, ob in Schweizer Franken oder in fremder Währung abgerechnet wird, welche Fristen bei einer Charge Card gelten und ob die ausgebende Bank für eine Transaktion im Ausland eine Gebühr erhebt. Diese vier Antworten stehen im Kartenvertrag, nicht in der Anbieterliste — und sie machen bei einem Fünfzig-Franken-Einsatz mehr aus als der Bonus.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Sporttip ist die Sportwettenmarke von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei den Einsätzen gelten CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die Kartenzahlung nennt Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App, daneben den Kauf von Spielguthaben per Einzahlungsschein ab CHF 20.
Das Leben auf der Kontoseite hat seine eigenen Regeln. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 Einzahlung möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; die unbefristete Sperre ist in einem schweizweiten Register eingetragen.
Zur Auszahlung: zweimal innert 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks der Swisslos, und wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat 10 Tage für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief.
Der Bewertungspunkt liegt in der Kombination aus Vertragsgebiet und Wallet-Grenze. Sporttip ist der einzige Veranstalter, über den ein Kartensaldo bei einem grossen Teil der Deutschschweizer Bevölkerung und für Tessiner und Liechtensteiner in ein Spielkonto führt — und keine der beiden Grenzen, weder die CHF 10’000 pro 30 Tage noch die CHF 9’999 Wallet-Obergrenze, ist eine Verlustlimite. Wer sein Spiel bremsen will, muss die Verlustlimiten selbst setzen; das System setzt sie nicht für ihn.
Cash-Out bei Sporttip: eine Option mit Preis, keine Garantie
Cash-Out ist kein gesetzlich geregeltes Produkt. Was es kann, steht in den Bedingungen des Veranstalters, und bei Sporttip ist die Liste kurz: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Die Zahlen dahinter sind so nüchtern wie die Regel. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer hier von «Gewinnsicherung» liest, hat den Mechanismus von der Werbeseite aufgesammelt: Der Abschlag ist der Preis für den Ausstieg, und er ist der Grund, weshalb Cash-Out in der Praxis am häufigsten in einer Situation genutzt wird, in der die ursprüngliche Wette bereits schlecht steht.
Für Livewetten gilt ausserdem, dass die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Kuriosum, sondern eine Regelung, die den Unterschied zwischen einer Livewette und einer Wette danach scharf zieht. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Zuschnitt mit klaren Kontogrenzen
Jouez Sport ist die Sportwettenmarke der Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande. Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa, ein Online-Konto für Volljährige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Bei den Zahlungen ist der Rahmen derselbe wie östlich der Saane: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer lieber stationär einlöst, kann Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, wobei eine Verkaufsstelle bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen darf.
Für das Aufladen ohne Kreditkarte gibt es Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Diese Tickets sind die interessanteste Einzahlungsform im Schweizer Angebot, und der Grund ist banal: Sie haben eine Obergrenze, die man in der Hand hält. Eine Karte hat sie nicht.
Die Bewertung dieser Marke hängt an den Verkaufsstellen. Ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen ist der Grund, weshalb hier jemand einzahlen kann, der keine Karte benutzen will — und derselbe Kanal ist die problematische Stelle: Die Testkäufe der Gespa haben gezeigt, dass im Verkauf in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person ging. Wer sein Spiel trotzdem über eine Verkaufsstelle abwickelt, tut es, weil er dort Bargeld einzahlen kann, nicht weil dort besser kontrolliert wird.
Wohnsitz, Ausweiskopie und die Schranken des Karteneinsatzes
Die Ausweiskopie ist in beiden zugelassenen Systemen obligatorisch, und sie ist der Punkt, an dem die Vorstellung von einer Kartenzahlung als anonymem Vorgang endet. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet ein Konto eröffnet, wird beim Registrieren geprüft: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person — und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. In der Westschweiz kommt die Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite hinzu, dazu der Wohnsitznachweis, wenn der Ausweis nicht genügt.
Das ist die Stelle, an der die Suchanfrage nach Sportwetten ohne Verifizierung mit Kreditkarte an die Schweizer Wirklichkeit stösst. Ein Konto, das ohne Identitätsprüfung geführt wird, existiert im bewilligten Rahmen nicht, und der Versuch, ein solches zu finden, führt zwangsläufig zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Dort gibt es weder die Schweizer Identitätsprüfung noch das Schweizer Sperrregister noch die Schweizer Auszahlungsregel. Was es dort gibt, ist ein Anbieter, der im Ausland einer anderen Aufsicht untersteht — oder keiner.
Die Karte funktioniert in beiden bewilligten Systemen über einen Umweg, und der Umweg ist die eigentliche Schranke. Eine Kreditkarte ist kein anonymer Bezahlkanal, sondern ein Kreditsaldo, der weiterläuft. Swisslos weist die Aufladung des Spielkontos einem Zahlungsdienst zu, bei dem die Transaktion in einer App bestätigt wird, und bietet den Kauf von Spielguthaben per Einzahlungsschein an. Die Loterie Romande führt mit Prepaid-Tickets ein eigenes Instrument in kleinen Beträgen. Beide Wege haben gemeinsam, dass die Einzahlung an einen benannten Inhaber gebunden ist, an eine benannte Adresse geht und in ihrer Höhe begrenzt ist.
Was eine Karte im Schweizer Wettkonto wirklich kostet
Die Rechnung ist kürzer, als die Suchanfrage vermuten lässt. Es gibt zwei Anbieter, die Schweizer Sportwetten anbieten dürfen, und ihre Bewilligung gilt nur für dieses Gebiet: Swisslos mit Sporttip für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer ausserhalb seines Vertragsgebiets wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Konto eröffnen, und wer ausserhalb des Landes wohnt, bei keinem.
Der Preis der Kreditkarte liegt selten dort, wo der Bonus steht. Er liegt in der Abrechnungsfrist des Kartentyps, in der Währungsumrechnung bei einem Anbieter, der in fremder Währung abgerechnet wird, in der Marge, die in jeder Quote steckt und die auf jedem Markt 100 Prozent minus Quotenschlüssel beträgt, und in der Steuerfrage, die an einen ausländischen Anbieter geknüpft ist und je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Der Bonus bewegt sich dagegen in kleinen Beträgen: CHF 10 Spielguthaben waren das Volumen einer Aktion an 7 Aktionstagen im Winter.
Wer im Schweizer Rahmen spielt, bekommt dafür Regeln, die im Ausland fehlen. Die zwei zugelassenen Veranstalter verlangen Verlustlimiten vor der ersten Wette, sie bieten eine Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf und einen Eintrag in ein schweizweites Register, und sie zahlen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen aus. Wer ausserhalb dieses Rahmens spielt, bekommt mehr Märkte — der geschlossene Katalog der zulässigen Sportarten und Wettarten fällt weg — und trägt dafür den Verlust jeder Schweizer Kontrolle und, je nach Kanton, die vollständige Steuerpflicht auf Gewinne.
Die ehrliche Schlussfolgerung für eine Seite, die «die besten Anbieter mit Kreditkarte» verspricht, ist deshalb unbequem für das Format. Die beste Karte ist nicht die Karte, sondern die Frage, ob man eine braucht. Wer sein Spiel langsam und stationär führen will, ist mit einem Prepaid-Ticket oder mit einem Einzahlungsschein im Verkauf besser dran, weil deren Grenze man in der Hand hält. Wer die Bequemlichkeit will, bekommt sie bei Sporttip und bei Jouez Sport innerhalb der Grenzen von CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 9’999 beziehungsweise CHF 10’000 — und bei allem anderen zusätzlich ein Rechtsverhältnis, das auf Schweizer Seite niemand prüft.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit Kreditkarte
Lässt sich das Spielerkonto bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt mit Kreditkarte aufladen?
Beide führen ihr Spielkonto über eigene Zahlungswege. Swisslos nennt PostFinance Pay, bestätigt in der App, und den Kauf von Spielguthaben per Einzahlungsschein ab CHF 20. Die Loterie Romande führt eigene Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Welche Karten ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Welche Kosten entstehen bei einer Kartenzahlung in ein Wettkonto?
Zwei laufen im Hintergrund: das Interbankenentgelt, innerhalb des EWR auf höchstens 0,3 Prozent für Kreditkarten und 0,2 Prozent für Debit- und Prepaidkarten begrenzt, und die Währungsumrechnung, wenn eine Karte in fremder Währung abgerechnet wird. Bei einer Revolving-Kreditkarte tragen offene Salden Zinsen. Eine Einzahlungsgebühr kürzt das Spielguthaben, nicht die Kartenschuld.
Warum zahlen die zugelassenen Veranstalter Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen aus?
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen in Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Rahmen nicht vorgesehen, und Kredit an Spielende ist verboten. Eine Rückzahlung auf dieselbe Kreditkarte gehört damit nicht zum System.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung Kartenzahlungen annimmt?
Er arbeitet ausserhalb des Schweizer Rahmens. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ein Schweizer Sperrregister greift nicht, und die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne voll erfassen.
Wie wird aus Einsatz und Quote die mögliche Auszahlung, und wo steckt die Marge?
Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote, der Gewinn ist Einsatz mal Quote minus eins. Die Marge steckt im Markt als Ganzes. Man nimmt die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, addiert sie, teilt eins durch die Summe und erhält den Quotenschlüssel. Der Rest bis 100 Prozent ist die Marge. Zwei Ausgänge zu je 1.90 ergeben 95 Prozent Quotenschlüssel und 5 Prozent Marge.
Gibt es eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzen Spielende ihre Limiten selbst?
Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt das Schweizer Recht für Sportwetten nicht. Der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordern (Art. 87 VGS), die Werte kommen vom Spielenden. Hinzu treten technische Kontogrenzen: CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 9’999 bei Swisslos, CHF 10’000 bei der Loterie Romande.
Zahlungen – dartstippsch.com
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