Wettanbieter und Wettbonus: zehn Anbieter, ihre Aktionen und der Preis dahinter

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) gehalten.

Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer zum ersten Mal bei einem Schweizer Wettanbieter ein Spielerkonto eröffnet, erwartet das, was er von ausländischen Seiten kennt: ein paar Hundert Franken Startguthaben, eine Freiwette, ein «Risikofrei»-Versprechen. Was er bekommt, ist ein anderes Sortiment. In diesem Markt ist die Gratisaktion keine Werbemasche, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche schief liegen. Sie zählen den beworbenen Betrag und nennen ihn Bonus. Der Betrag ist bei Schweizer Veranstaltern klein, oft zehn Franken, und er ist nur der sichtbare Teil einer Rechnung, in der noch eine Aufsichtsbehörde, eine Quote, eine Frist und eine Marge stehen. Dieses Verzeichnis geht derselben Rechnung nach: erst was der Gesetzgeber erlaubt, dann was der Spielerschutz verlangt, dann was die Aktionen tatsächlich einbringen, dann die zehn Anbieter der Reihe nach – und am Schluss die eine Aktion, die sich durchrechnen lässt, weil sie Zahlen nennt.

Rechtslage: warum Gratisguthaben in der Schweiz eine Bewilligung braucht

Der geschlossene Kreis der Veranstalter

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) regelt sie, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht bei der ESBK: die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse, auch wenn sie in älteren Ratgebern noch auftaucht.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, weil es mehr nicht geben darf: Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, sie führt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

*Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft* mit Sitz in Basel veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ihr Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Lausanne als Sitz und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Wer ausserhalb des eigenen Vertragsgebiets wohnt, kommt online nicht hinein. Das ist keine Kulanzfrage, sondern eine Bewilligungsbedingung: Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Was überhaupt auf dem Programm stehen darf

Die zugelassene Wettpalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls – Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Verboten sind Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Erlaubt ist nur das Sportereignis. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung in der Hand hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt – dazu in der Übersicht ‚Die geprüften Anbieter im Einzelnen‘.

Die praktische Folge für einen Spielenden: Wer Bundesliga, La Liga oder einen MMA-Kampf sucht, wird auf der Liste fündig, sofern die Veranstaltung dort steht. Wer auf eine Nebenliga, eine Frauenpartie ohne Listeneintrag oder ein Trainingsrennen setzen will, findet nichts – nicht weil der Anbieter schlecht ist, sondern weil die Liste endet.

Warum «gratis» eine Zustimmung braucht

Gratisspiele und Gratisguthaben sind in der Schweiz nicht einfach ein Marketinginstrument. Sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahl ist der ganze Grund, warum dieser Markt aussieht, wie er aussieht.

Ein ausländischer Anbieter mit Konto in Curaçao oder Malta kann ein 100-Prozent-Startpaket ausrufen, weil ihn hier niemand daran hindert. Ein Schweizer Veranstalter kann es nicht, und die Beschränkung ist keine Empfehlung, sondern eine Voraussetzung. Wer also die beiden Schweizer Angebote neben einem ausländischen Neukundenpaket auf die Waage legt, vergleicht nicht zwei Marketingabteilungen, sondern zwei Rechtsordnungen – und der kleinere Betrag ist der Preis der Bewilligung, nicht die Schwäche des Anbieters.

Bewilligung heisst Schweizer Recht – und sonst nichts

Hier steht die Grenze, an der dieser Vergleich aufhört, ein Vergleich zu sein, und eine Einordnung wird. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Deshalb stehen die ausländischen Plattformen in dieser Übersicht ohne Empfehlung, mit derselben Prüfroutine wie die Schweizer und mit einer klaren Kennzeichnung: «ohne Schweizer Bewilligung». Wer mit einer solchen Seite spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, ist nicht mit dem Sperrregister verbunden und kann nicht darauf zählen, dass eine Streitigkeit nach Schweizer Regeln ausgeht.

Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, deren Domains nach einer Sperrung innert Stunden durch neue ersetzt wurden – Bet365 führt sie als gelistet. Ein Spieler, der bei einem blockierten Anbieter Guthaben hält, findet sein Konto im schlechten Fall hinter einer Domain, die in der Schweiz nicht mehr auflöst.

Ehrlich bleiben heisst hier: Keine der beiden Seiten ist automatisch die sichere Wahl. Die bewilligten Veranstalter bieten vollen Schweizer Spielerschutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Palette, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Anbieter bietet ein grösseres Programm und keinen Schweizer Schutz – und ein Gewinn daraus ist nach kantonaler Praxis steuerbar, dazu im Abschnitt ‚Auszahlung nur auf das eigene Konto, und was danach kommt‘.

Was das den Spielenden kostet

Die Schweizer Bewilligung ist kein Gütesiegel, das der Betreiber gratis bekommt. Bezahlt wird sie von den Spielenden – indirekt, über die Quote. Wer nur zwei Veranstalter zur Wahl hat, hat keinen Anbieterwettbewerb über den Preis, und der Preis einer Wette steht in der Quote, nicht im Bonus. Genau deshalb widmet sich die Übersicht «Die zehn Wettanbieter im Vergleich: Bedingungen vor Betrag» zuerst den Bedingungen und erst danach dem beworbenen Betrag: Der Betrag, den eine Aktion nennt, ist der kleinere Teil dessen, was eine Wette kostet.

Spielerschutz: die Limiten gelten auch bei einer Aktion

Vierundzwanzig Stunden Aufschub beim Erhöhen

Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, von CHF 1’000. Dazu kommt optional eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – drei Tage, in denen der Entschluss sich setzen kann.

Der Blick auf die Uhr lohnt an dieser Stelle, weil er zeigt, wie das Instrument gedacht ist. Eine Erhöhung ist der Moment, in dem ein Spielender am wenigsten überlegt, und die Frist ist der Versuch, ihm Zeit zurückzugeben. Wer wissen will, wo er steht, findet die Limiten im Spielerkonto des jeweiligen Veranstalters, nicht in einer Broschüre.

Was eine Gratisaktion an den Limiten ändert: nichts

Ein Bonus verschiebt keine Limite. Aktionen sind zusätzlich zum Budget, nicht ausserhalb davon. Wer eine Verlustlimite von CHF 200 im Monat gesetzt hat und CHF 10 Gratisspielguthaben erhält, hat danach immer noch dieselbe Limite – und dieselbe Chance, sie zu erreichen. Darin steckt die eigentliche Rechnung dieser Seite.

Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Ein Gewinn daraus bleibt im Spielerkonto. Das Bundesgesetz verbietet zudem eine Kreditgewährung an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS); es gibt kein Nachladen auf Kredit, weder im Casino noch im Sportwettgeschäft. Wer also mit dem Aktionsguthaben spielt und verliert, hat genau die zehn Franken verloren, die verloren werden sollten – und wer weiter macht, ist längst im eigenen Geld.

Wer sich eine Pause setzen will, kann das. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS), eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist ein Fachgremium beteiligt (Art. 81 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Minderjährige, Konten, Ausweise

Sportwetten sind ab 18 Jahren zugelassen; Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Ein Spielender, der an einem Wettbewerb selbst teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Das steht in den Sporttip-Teilnahmebedingungen und ist keine Randnotiz: Es ist der Punkt, an dem der Sport seine Wetten nicht selbst schreibt.

Wie belastbar die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist, sagen die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: In 47,5 Prozent von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Aufsicht an dieser Stelle für lückenlos hält, irrt. Das Online-Konto ist der Kanal mit der Ausweiskontrolle – die Theke ist es nicht.

Auszahlung nur auf das eigene Konto, und was danach kommt

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettgeschäft nicht. Bei Swisslos erfolgt die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist auszahlbar – nicht. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Konto.

Die Loterie Romande hält es ähnlich: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, darüber hinaus gehen sie auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Wer Gelder aus dem Ausland erwartet, sollte die Steuerfrage vorher klären, nicht nachher. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man mit der Steuererklärung zurückholt. Ein gewöhnlicher Wettender liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Wer eine konkrete Zahl braucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung; pauschale Versprechen wären hier unseriös.

Wettbonus und Gratiswette: was ein Neukundenangebot wirklich wert ist

Der Neukundenbonus, der keiner ist

Ein Neukundenangebot in diesem Markt ist in der Regel keine Einzahlung, die verdoppelt wird, sondern ein Aktionsguthaben, eine Quoten- oder Gewinnerhöhung oder eine Gratiswette. Der Unterschied ist nicht sprachlich. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld – es ist ein Gutschein mit Ablaufdatum.

Die Loterie Romande hat im Winter eine solche Aktion gefahren. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Rechnen wir das nach, ohne die Werbebroschüre zu bemühen. Zehn Franken, dreissig Tage, an sieben Tagen im Jahr verfügbar, in einer Auflage von 7’000 Stück über die ganze Westschweiz. Wer ausserhalb des Stadions an der Aktion teilnehmen wollte, hatte keinen Zugang zum Code. Wer drinnen war, hatte zehn Franken. Das ist der vollständige Neukundenwert.

Und noch eine Zahl aus derselben Aktion, die man leicht überliest: Der Code war nur im verifizierten Konto einzugeben. Die Verifikation ist keine Formsache, sondern der Vorgang, an dem die Anonymität endet – bei einem Schweizer Veranstalter ist sie ohnehin Bedingung, bei dieser Aktion war sie zusätzlich die Eintrittskarte.

Mindestquote, Frist und Ausschüttung: die drei Schrauben

Jede Aktion in diesem Markt wird über drei Schrauben gesteuert, und keine davon ist der beworbene Betrag.

Die erste ist die Mindestquote. Wer eine Gratiswette nur auf eine Quote von mindestens 1.50 setzen darf, bekommt nicht die Wette seiner Wahl. Die zweite ist die Frist. Dreissig Tage Gültigkeit klingen grosszügig, bis man bemerkt, dass an den letzten drei Tagen die halbe Auflage gleichzeitig einzulösen versucht. Die dritte ist die Ausschüttung, und sie ist die wichtigste: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt. Wer zehn Franken Aktionsguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, erhält zehn Franken – den Nettogewinn, nicht den Einsatz.

Diese drei Schrauben erklären jede Aktion auf dieser Seite. Ein beworbener Betrag ohne Mindestquote ist eine halbe Angabe; eine Quote ohne Frist ist eine Falle; eine Frist ohne Ausschüttungsregel ist eine Verkaufszahl. Wo ein Veranstalter alle drei nennt, ist das kein Kleingedrucktes, sondern ein Qualitätsmerkmal.

Zwei Preisbegriffe, die man nicht verwechseln darf

Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist das Gegenstück, also 100 Prozent minus Quotenschlüssel. Ein Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 Prozent kehrt 95 Rappen je Franken Einsatz zurück, und die Differenz bleibt beim Veranstalter. Das ist ein Marktbegriff, kein Gesetz, und es ist die einzige Preisangabe, die unabhängig vom Bonus etwas über den Wert einer Wette sagt.

Der zweite Begriff ist der Neukundenwert. Er erscheint in Prozent – 100 Prozent Bonus – und bezieht sich auf einen Betrag, den man selten vollständig sieht. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, hat nicht denselben Wert wie eine Einzahlung; eine Gewinnerhöhung ist nichts wert, wenn die Wette nicht gewinnt; eine Quotensteigerung hilft nur in dem Markt, für den sie ausgerufen wird. Man kann die beiden Begriffe nicht ineinander umrechnen, und wer es doch tut, vergleicht Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben.

Wo die Bonuswerbung sich selbst widerspricht

«Risikofrei» ist das meistgebrauchte Wort im Geschäft und das ungenaueste. Wenn eine Wette als risikofrei beworben wird und der Einsatz im Verlustfall als Gratiswette zurückkommt, ist nichts risikofrei – der Einsatz ist real verloren, und was zurückkommt, ist ein Gutschein mit Mindestquote und Frist. Die Differenz zwischen dem einen Franken, der das Konto verlassen hat, und dem Gutschein, der zurückkommt, ist der Preis des Wortes.

«100 Prozent Bonus» gehört in dieselbe Kategorie. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es diese Konstruktion gar nicht, weil Gratisguthaben die Zustimmung der Aufsicht braucht. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es sie, aber der Betrag steht selten zur freien Verfügung: Er ist an Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen gebunden. Wer die Bedingungen liest, findet dort den eigentlichen Preis. Wer sie nicht liest, findet ihn später im Konto.

Und noch ein Ärgernis, das keine Werbeabteilung erwähnt: Eine Gratiswette kann auslaufen. Dreissig Tage sind schnell vorbei, und ein abgelaufenes Guthaben ist kein Guthaben mehr. Die Frist steht in den Aktionsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, nirgends sonst.

Was eine Gratiswette tatsächlich einbringt

Für eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der Wert nicht der Betrag auf dem Gutschein, sondern der Betrag mal Quote minus eins, geteilt durch die Quote – multipliziert mit dem Anteil, den der Markt tatsächlich zurückzahlt. In Worten: Bei einer Quote von 2.00 und einem Quotenschlüssel von 95 Prozent sind aus zehn Franken Aktionsguthaben im Erwartungswert 4.75 Franken geworden, und zwar als Schätzung über viele Wetten, nicht als Ergebnis einer einzelnen Wette.

Dieselbe Rechnung bei einer Quote von 1.60 und demselben Quotenschlüssel ergibt 3.56 Franken. Bei 1.50 sind es 3.17 Franken. Der Gutschein wird also umso weniger wert, je niedriger die Mindestquote liegt, und das ist der ganze Grund, warum Mindestquoten überhaupt in den Bedingungen stehen: Sie sind die Schraube, an der der Wert der Aktion eingestellt wird. Der ausgerufene Betrag ändert sich nie; sein Wert schon.

Das ist die Schätzung eines Durchschnitts über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Aktionsbetrag gesetzt und der Markt mit dem genannten Quotenschlüssel gespielt wird. Sie sagt nichts über eine einzelne Wette aus. Eine Gratiswette kann den ganzen Nettogewinn bringen, und genau das ist die Absicht dahinter – verlieren kann sie den Gutschein, und dann kostet sie die Zeit, in der man sich mit ihr befasst hat.

Die zehn Wettanbieter im Vergleich: Bedingungen vor Betrag

Die Rangfolge folgt nicht dem beworbenen Betrag. Sie folgt drei Fragen, die sich in dieser Reihenfolge beantworten lassen: Ist der Anbieter in der Schweiz bewilligt? Wie klar sind seine Aktionsbedingungen – Mindestquote, Frist, Ausschüttung? Und wie lange hält eine Aktion, bevor sie ausläuft? Ein Anbieter, der einen grossen Betrag nennt und die Bedingungen verschweigt, steht hinter einem, der zehn Franken nennt und alles offenlegt. Bei den ausländischen Plattformen kommt eine vierte Frage hinzu, und sie ist keine Geschmacksfrage: ob es überhaupt einen Schweizer Rechtsschutz gibt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; eine der beiden nach IKV 2020 zugelassenen Veranstalterinnen
Loterie Romande (Jouez Sport) ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; eine der beiden nach IKV 2020 zugelassenen Veranstalterinnen
Bettilt nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten nein keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was diese Tabelle nicht zeigt und auch nicht zeigen kann, ist der Preis. Über die Bewilligung entscheidet die Rechtsordnung, nicht der Anbieter, und die acht «nein»-Zeilen sind keine Bewertung des Produkts. Sie sagen, welche Folgen ein Streit hat: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern greift der Schweizer Spielerschutz mit Limiten, Sperrregister und Beschwerdeweg. Bei den acht ausländischen Plattformen greift nichts davon, und ihre Domains können auf die Sperrliste kommen. Ein Spielender, der dort ein Guthaben hält, hält es in einem Rechtsraum, den er bei einer Auseinandersetzung nicht erreicht.

In den folgenden Einordnungen steht deshalb nur, was über den jeweiligen Anbieter tatsächlich feststeht. Wo keine Zahl vorliegt, wird keine erfunden – was ein Anbieter an Märkten, Zahlungsarten oder Aktionen führt, ist in seinen eigenen Bedingungen nachzulesen, bevor Geld fliesst.

Einordnung: was ein Wettbonus in der Schweiz sein kann und was nicht

Ein Wettbonus ist in der Schweiz eine befristete, betragslimitierte und an Bedingungen gebundene Zusatzleistung zu einem Spielerkonto – mehr nicht. Das Gesetz macht eine Gratisaktion zu einem bewilligungspflichtigen Vorgang (Art. 75 Abs. 2 BGS), und daraus folgt die ganze Gestalt des Marktes: klein, kurz, an Quoten und Fristen gebunden.

Daraus ergibt sich die Einordnung dieses Angebots. Aktionsguthaben ist kein Geld. Quoten- und Profitboosts sind kurze Eingriffe in den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses, und sie verschwinden, sobald man sie nicht nutzt. Der Kombiboost ist eine Erhöhung, die an eine Struktur gebunden ist – eine bestimmte Zahl von Voraussagen ab einer Mindestquote. Keine dieser Konstruktionen berührt die Marge im Markt. Die Quote bleibt, wie sie war, und der Bonus ist eine Zutat obendrauf, nie ein Rabatt auf den Preis.

Das ist die Kerntatsache dieses Themas, und sie wird meist falsch herum erzählt. Bonus und Marge konkurrieren nicht. Ein höherer Bonus senkt nicht die Marge, und eine bessere Quote setzt keinen Bonus voraus. Wer wissen will, was eine Wette kostet, schaut auf den Quotenschlüssel des Marktes. Wer wissen will, was eine Aktion wert ist, schaut auf die drei Schrauben. Ein einziger Blick auf den beworbenen Betrag genügt für keine der beiden Fragen.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen

Sporttip ist die Sportwette der Swisslos, in Basel veranstaltet, mit einem Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet – den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa. Beide Bewilligungsteile gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz – ein Punkt, der in einer Diskussion über ausländische Plattformen selten fällt, aber hier der Grund für das ganze Gefüge ist.

Das Aktionsprogramm besteht aus zwei Elementen, und beide sind enger gefasst, als ihr Name vermuten lässt.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette vorzeitig glattstellt, verliert also nicht nur die Differenz zwischen Cash-Out-Betrag und möglichem Gewinn, sondern auch die Erhöhung, die daran hing.

Die Limiten von Sporttip: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Was der Kombiboost in Franken bedeutet, steht im Abschnitt «Kombiboost-Rechnung: was fünf Prozent auf den Nettogewinn bringen». Vorher noch der Teil, der die Bewertung nüchtern macht: Sporttip zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus. Eine Gewinnerhöhung bleibt im Spielerkonto. Das ist die zentrale Kostenzeile dieser Aktion.

Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken an sieben Tagen

Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz ist Lausanne, die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt die Bewilligung nach BGS nur in der Schweiz, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters voraus – wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht hinein, und das ist keine Frage des Ermessens.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet; wer ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Geldschienen sind bei der Loterie Romande dieselben wie bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Kosten dieser Aktion sind keine Gebühr, sondern eine Gelegenheit. Siebentausend Stück über sechs Kantone und sieben Aktionsstage sind keine Aktion, die sich für einen Neukunden planen lässt – wer an keinem der Tage im Stadion war, konnte an dieser Aktion nicht teilnehmen. Wer sie erwischt hat, hielt danach dreissig Tage lang zehn Franken, die nur im Spielerkonto existierten.

Bettilt: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Bettilt ist in der Schweiz nicht bewilligt. Das ist die erste und für jede weitere Frage entscheidende Feststellung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt; sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Domains können auf die Sperrliste kommen und werden von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert.

Ein Neukundenangebot bei Bettilt entfaltet damit eine andere Mechanik als bei einem Schweizer Veranstalter. Es braucht keine Zustimmung der Gespa, es gibt keine Schweizer Limitenpflicht, und es gibt kein Schweizer Sperrregister, das einen Spielenden an der Fortsetzung hindert. Das ist mehr Freiheit und weniger Auffangnetz in einem. Wer dort spielt, spielt in einem Rechtsraum, den er in der Schweiz nicht erreicht. Ein Streit wird nicht nach Schweizer Regeln entschieden, eine Auszahlung nicht nach Schweizer Recht eingefordert, und ein Konto im Ausland ist kein Konto bei einem Veranstalter mit Bewilligung. Wer diese Seite dennoch prüft, tut gut daran, die Zahlungs- und Aktionsbedingungen vollständig zu lesen – das ist die einzige Vertragsgrundlage, die es gibt. Ein Schweizer Bewilligungsverfahren hat für Bettilt keine stattgefunden. Damit steht jede Aktionszusage auf einer Grundlage, die kein Schweizer Aufsichtsgremium je angesehen hat.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Auffangnetz

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und keine dieser Bewilligungen ist an FortuneJack übertragen worden. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt und hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Daraus folgt für einen Schweizer Spielenden das ganze Bild. Die Kontoführung ist nicht nach Schweizer Regeln geprüft, die Identitätsprüfung nicht nach Art. 47–52 VGS geregelt, und es gibt keinen Schweizer Beschwerdeweg. Hinzu kommt ein Vorteil, den man zur Kenntnis nehmen sollte, ohne ihn schönzureden: Die Plattform darf Dinge anbieten, die auf der Gespa-Liste nicht stehen – Corner-Märkte, Kartenmärkte, Esport, was immer sie in ihrem Programm führt. Was dort steht, ist aus ihren eigenen Bedingungen zu erfahren, nicht aus dieser Einordnung.

Für beide Lesarten muss dieselbe Regel gelten: eine Zusage aus einer Bewerbung ist keine Regulierung. Wenn eine Plattform 100 Prozent Bonus ausruft, dann ist das eine Marketingzahl. Und bei Krypto-Orientierung steht noch etwas anderes fest: Es gibt kein bewilligtes Schweizer Angebot, das auf anonyme Auszahlungen geht, weswegen eine Auszahlung auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet, weiterhin der Weg ist, der im Schweizer Recht vorgesehen ist.

Cloudbet: kein Schweizer Bewilligungsverfahren, keine Schweizer Verbindung

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die beiden bewilligten Veranstalter in der Schweiz sind Swisslos und die Loterie Romande – an dieser Feststellung ändert keine ausländische Bewilligung etwas. Eine solche Bewilligung gilt nur in ihrem eigenen Land und nach Art. 4 BGS nicht in der Schweiz. Cloudbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und eine Aufnahme auf die Sperrliste ist möglich.

Damit sind alle Themen der Schweizer Aufsicht für diese Plattform abgeschlossen, bevor sie beginnen: keine Verlustlimitenpflicht nach Art. 87 VGS, keine Spielsperre nach Art. 80–82 BGS, kein Verbot der Kreditgewährung nach Art. 75 Abs. 1 BGS. Wer dort spielt, legt seine Limiten selbst fest – wenn er es tut. Das ist kein Vorwurf, sondern die Beschreibung des Vertrags: Schutzmechanismen, die bei einem bewilligten Anbieter vorgeschrieben sind, entstehen hier nur, wenn der Spielende selbst etwas einrichtet.

Ausserhalb der Schweiz ist eine Aufsichtsbehörde zuständig, die für einen Schweizer Spielenden nicht erreichbar ist. Und ein Gewinn daraus ist nicht nach Schweizer Verrechnungssteuerregeln behandelt, sondern nach kantonaler Praxis steuerbar – für den Kanton Thurgau ist ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe eine volle Steuerbarkeit zuzuschreiben.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem Risiko der Zugangssperre

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Veranstalterbewilligung nach BGS, SR 935.51, ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande – und nur dort. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt; sie besitzt in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

Interessanter als die Feststellung ist die Konsequenz einer Sperrung. Wenn eine Domain auf die Sperrliste kommt, blockieren Schweizer Telekom-Anbieter sie; in der Vergangenheit haben betroffene Anbieter ihre Domains innert Stunden durch neue ersetzt, die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Fälle. Für den Spielenden bedeutet das eine Umstellung, wenn er sein Konto weiter erreichen will, und eine Unsicherheit, wenn er sein Guthaben abrufen will. Ein Guthaben ist nur so erreichbar wie die Adresse, über die es gehalten wird.

Was ein Anbieter in dieser Lage anbietet, ist in seinen eigenen Bedingungen nachzulesen. Eine Schweizer Stelle prüft diese nicht.

HornetBet: kein Schweizer Veranstalter für Schweizer Spielende

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz; im Umkehrschluss gilt eine ausländische Bewilligung nicht hier. Eine schweizerische Veranstalterbewilligung ist nicht erteilt. Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und das Risiko der DNS-Sperre.

Das ist keine Bewertung des Produkts, sondern eine Aussage über den Rechtsweg. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist der Weg bei einem Streit vorgezeichnet: regulierte Stelle, Beschwerderecht, Rückforderung nach Schweizer Regeln. Bei HornetBet ist keine dieser Stationen vorhanden. Ein Spielender, der sein Guthaben nicht ausbezahlt sieht, hat keinen Adressaten in der Schweiz.

Die praktische Prüfliste für diese Plattform ist die einer Selbstauskunft: Wo sitzt das Unternehmen, welches Recht steht in den Bedingungen, wie ist der Weg einer Auszahlung beschrieben, und was passiert, wenn eine Domain blockiert wird. Wer das nicht in den eigenen Bedingungen findet, wird es auch später nicht finden.

Sportuna: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Kontrolle

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Wie jede der ausländischen Plattformen in dieser Übersicht darf sie in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten; es gibt keine Veranstalterbewilligung nach BGS. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.

Der Schweizer Spielerschutz, der für die beiden bewilligten Veranstalter gilt, hat hier keine Entsprechung: keine vorgeschriebenen Verlustlimiten, kein schweizweites Sperrregister, keine Identitätsprüfung nach Art. 47–52 VGS, kein Verbot der Kreditgewährung. Auch keine Schweizer Steuerregelung: Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis steuerbar.

Die eine Frage, die bleibt, ist die Frage nach dem Programm. Was Sportuna an Sportarten und Märkten führt, steht in ihrem eigenen Wettprogramm. Die Gespa-Liste bindet sie nicht – und schützt sie auch nicht.

BDMBet: ausländische Plattform, die kein Schweizer Aufsichtsgremium erreicht

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung, keine Veranstalterbewilligung nach BGS, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt; in der Schweiz hätte sie keine Wirkung (Art. 4 BGS). Domains können auf die Sperrliste kommen.

Bemerkenswert an dieser Kategorie ist, wie einheitlich sie ist. Acht der zehn Anbieter in dieser Übersicht stehen auf demselben Feld, und ihre Unterschiede liegen im Produkt, nicht im Rechtsrahmen. Wer sie vergleicht – und das ist ein legitimes Vorhaben –, vergleicht Bedingungen und Programm, nicht Bewilligungen. Die Bewilligung ist bei allen dieselbe: keine.

Deshalb ist die Frage nach dem Aktionswert hier die einzige, die sich sinnvoll beantworten lässt. Wirbt ein Anbieter mit einem Startguthaben, ist zu klären, ob das Guthaben auszahlbar ist, welche Mindestquote gilt, welche Frist läuft und welche Umsatzbedingungen an die Auszahlung geknüpft sind. Diese vier Punkte stehen in den Aktionsbedingungen des Anbieters und nirgends sonst. Eine Werbeseite nennt höchstens den Betrag.

Interwetten: blockierbar, wenn die Domain auf der Sperrliste landet

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung liegt nicht vor, eine gemeldete Bewilligung ist nicht erstellt und hätte keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das Unternehmen ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Gespa nennt Interwetten namentlich als Anbieter, dessen Domain nach einer Sperrung innert Stunden durch eine neue ersetzt wurde. Die Aufsicht führt 671 Domains auf der Sperrliste, zuletzt mit Stand Ende 2025.

Was heisst das für einen Spielenden, der bereits ein Konto hält? Dass sein Zugang an einer Adresse hängt, die von Schweizer Netzanbietern blockiert werden kann, und dasselbe gilt für sein Guthaben. Das ist ein praktisches Risiko, unabhängig davon, wie seriös die Kontoführung im Einzelfall aussieht. Ein Schweizer Gericht wird für die Rückforderung eines Guthabens jedenfalls nicht zuständig sein, und eine Schweizer Aufsichtsbehörde ist nicht Adressat einer Beschwerde.

Dasselbe gilt für das Steuerthema: Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein. Der Blick in die eigene kantonale Steuerpraxis gehört deshalb vor die erste Wette, nicht danach.

Kombiboost-Rechnung: was fünf Prozent auf den Nettogewinn bringen

Die einzige Aktion auf dieser Seite mit genügend Zahlen für eine Rechnung ist der Kombiboost von Sporttip. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn – nicht den Einsatz, nicht die Quote, sondern den Gewinn.

Nehmen wir einen Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist das Produkt der einzelnen Quoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00. Das ergibt 9.7920. Eine Wette von CHF 10 würde damit 97.92 Franken zurückzahlen; der Nettogewinn vor dem Bonus beträgt 87.92 Franken.

Beim Vierer-Kombiboost kommen 5 Prozent auf diesen Nettogewinn hinzu. Fünf Prozent davon sind 4’396 Franken, was den Nettoertrag auf 92.32 Franken hebt und die Rückzahlung auf 102.32 Franken. Die Quote steigt damit effektiv auf rund 10.23.

Rechnen wir dieselbe Auswahl mit einem siebten Fuss, um die Spanne sichtbar zu machen. Bei sieben Voraussagen greift der Bonus von 20 Prozent. Nehmen wir an, der Gesamtquotient verdreifacht sich – bei vier zusätzlichen Voraussagen von je 1.60 etwa 4’096-fach auf rund 40.11. Aus CHF 10 werden dann etwa 401.10 Franken Rückzahlung, 391.10 Franken Nettogewinn, davon 20 Prozent Bonus gleich 78.22 Franken, was einen Nettoertrag von 469.32 Franken und eine Rückzahlung von 479.32 Franken ergibt. Die Bonuskomponente wächst also schneller als der Einsatz: 4.40 Franken beim Vierer, 78 Franken beim Siebener, bei gleichem Einsatz.

Für die höheren Stufen fehlen die Quotendaten, um den Effekt in Franken zu beziffern. Bei zehn Voraussagen greift der Bonus von 40 Prozent, bei fünfzehn von 100 Prozent, und das ist dann die ganze Erhöhung des Nettogewinns. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zusammenstellt, hat eine Gewinnchance in einer Grössenordnung, die man nicht in Franken ausdrücken muss, um sie zu verstehen. Die Bedingung bleibt in jeder Stufe dieselbe: vier, sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50, alle online platziert, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Und jetzt der Preis. Der Bonus ist einen Cash-Out lang wertlos. Die Bedingungen des Kombiboosts sagen, dass ein Boost verfällt, wenn die Wette vorzeitig glattgestellt wird. Wer also auf den Zwischenstand reagieren will, verliert die Erhöhung vollständig – der Kombiboost und der Cash-Out schliessen einander aus. Die zweite Bedingung ist unspektakulärer und trifft häufiger: Fällt ein Ereignis der Kombination aus, erhält die entsprechende Voraussage Quote 1.00, und damit sinkt die Zahl der Voraussagen, die für die Bonusstufe zählen. Aus dem Vierer wird dann ein Dreier, und der Bonus entfällt. Die dritte: Sporttip zahlt Gratisspielguthaben nicht aus, sondern schreibt es dem Spielerkonto zu.

Der Bonus ist also kein Rabatt auf den Preis der Wette, sondern eine Zusatzvergütung auf einen Gewinn, der ihn voraussetzt. Die Marge im Markt bleibt, wie sie war. Wer die Rechnung als Empfehlung liest, hat sie falsch herum gelesen; sie beantwortet allein die Frage, was eine gewinnende Kombination mehr zurückbringt, und nichts darüber, ob sie gewinnt.

Was am Ende bei einem Wettbonus unter dem Strich steht

Ein Wettbonus in der Schweiz ist per Gesetz ein kleiner Vorgang. Zwischen vorgängiger Zustimmung der Aufsicht, Betragslimit, Mindestquote, Frist und fehlender Auszahlbarkeit bleibt vom beworbenen Betrag selten mehr als die Hälfte des Versprochenen übrig, gerechnet in Franken, die man tatsächlich in der Hand halten kann. Der eigentliche Wert liegt nicht im Betrag, sondern darin, dass die Bedingungen offen benannt sind: Bei beiden Swisslos-Veranstaltern stehen Mindestquote, Bonusstufen, Gültigkeitsdauer und fehlende Auszahlbarkeit in denselben Bedingungen, die auch die Limiten und die Auszahlungswege enthalten – nachles- und prüfbar, mit einer Aufsichtsbehörde im Hintergrund.

Acht der zehn Anbieter in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung, und wer das als reine Formalie liest, liest es falsch. Ob eine Aktion ihr Versprechen hält, lässt sich nicht nachprüfen, wenn zuständige Stellen nicht vorhanden sind. Das ist der Preis, der überall in diesem Markt zuerst zu bezahlen ist. Wer heute mit Schweizer Bewilligung spielt, hat kleinere Boni und einen Weg für den Streitfall. Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat grössere Zahlen auf der Werbeseite und keinen.

Häufige Fragen zu Wettanbietern und Wettbonus in der Schweiz

Welche Wettboni bieten Swisslos und die Loterie Romande an?

Bei Swisslos (Sporttip) sind es der Kombiboost mit Mindestquote 1.50 und Staffeln von 5, 20, 40 und 100 Prozent auf den Nettogewinn sowie Quoten- und Profitboosts, die pro Wettendem einmal gelten. Die Loterie Romande vergab im Rahmen von «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Beide Angebote sind online und umsatzgebunden.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?

Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen und wird auf den Nettogewinn gerechnet. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Anbieter kennen keine vergleichbare Voraussetzung, dürfen aber in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten (Art. 4 BGS).

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, bekommt man im Gewinnfall nur den Nettogewinn. Zehn Franken Aktionsguthaben bei Quote 2.00 zahlen also 10 Franken aus, nicht 20. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben zudem nicht auszahlbar.

Kann ein Bonus die Marge verändern, die in jeder Quote steckt?

Nein. Die Marge ergibt sich aus den Quoten eines Marktes, als 100 Prozent minus dem Quotenschlüssel. Ein Bonus wird auf den Gewinn gerechnet und lässt die Quoten unverändert. Wer den Preis einer Wette wissen will, liest den Quotenschlüssel des Marktes, nicht den beworbenen Bonusbetrag.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei – ab 1.1.2026 CHF 1’071’000, 2025 CHF 1’070’400, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, daher «je nach Kanton». Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ein ausländischer Anbieter auf die Sperrliste kommt?

Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Betroffene Anbieter haben ihre Domains in der Vergangenheit innert Stunden ersetzt. Ein Schweizer Rechtsschutz für das Guthaben besteht in diesem Fall nicht.

Inhalt erstellt vom Team «dartstippsch.com»