Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten? Eine Abrechnung mit dem Wort «best»

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Grundlage für alle Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind die Verzeichnisse der Gespa und der beiden bewilligten Veranstalter.

Ein menschenleerer Fussballplatz mit frisch gemähtem Rasen unter Flutlichtmasten in der Abenddämmerung, aus erhöhter Perspektive fotografiert.
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen.

Wer nach den besten Quoten sucht, sucht in Wahrheit nach dem kleinsten Abzug. Eine Quote ist kein Geschenk, sondern ein Preis mit einer eingebauten Gebühr, und diese Gebühr ist der einzige Teil des Angebots, den ein Wettender nie zurückbekommt. Alles andere an einem Buchmacher — die App, das Bonusbanner, die Zahl der Live-Märkte — ist Verpackung um diesen einen Betrag. Wer das einmal verstanden hat, liest Werbetexte anders.

In der Schweiz hat die Frage nach dem besten Anbieter zusätzlich einen harten Rand, weil das Geldspielgesetz die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Kein dritter Anbieter darf hier Wetten veranstalten, so viele Namen auch auf dem Markt herumschwirren. Ausländische Seiten dürfen Schweizer nicht bedienen; sie tun es trotzdem, und die Aufsicht sperrt ihre Domains.

Der Schweizer Wettmarkt ist durch zwei Veranstalter mit kantonaler Bewilligung geprägt. Wer die besten Quoten sucht, muss die Struktur der Marge verstehen, die gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz von kommerziellen Versprechen unterscheiden und die steuerlichen Konsequenzen ausländischer Angebote einordnen. Dieser Text bietet die Grundlage für einen fundierten Vergleich.

Die Schweizer Rechtslage: zwei Bewilligungen, alles andere ist Gastgewerbe auf eigene Rechnung

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Gespa, nicht die ESBK — letztere hat nur mit Casinos zu tun. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und je Spiel eine eigene Bewilligung (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer hier zahlt, zahlt in einen Rahmen, den eine ausländische Bewilligung nicht ersetzt.

Eine breite Sandsteintreppe in einer Berner Altstadtgasse am frühen Morgen, niemand zu sehen, weiches Licht und leichter Nebel.
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball.

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, ansässig in Basel, betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende in der Westschweiz. Das sind nicht zwei Angebote unter vielen, das ist der vollständige Inlandmarkt.

Mit der Bewilligung kommen die Serviceregionen. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport gehört den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt und die Westschweizer Quoten vergleichen möchte, kommt an kein Konto — nicht aus Vorsicht, sondern weil die Vereinbarung es so will.

Auch das Wettprogramm ist geschlossen. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version vom 10. September 2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Eck- und Kartenmärkte stehen nicht auf dieser Liste, und E-Sport taucht darin gar nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht erlaubt.

Was die Aufsicht nicht reguliert, ist der vorzeitige Ausstieg. Cash-Out ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Funktion jedes Veranstalters, und die Bedingungen stehen nur in dessen eigenen Regeln. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht eingeordnet — dazu steht hier nichts.

Was ein ausländischer Anbieter für den Wettenden bedeutet, ist keine Geschmacksfrage. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Wettende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Zugang zum schweizerischen Sperrregister und keine hiesige Aufsicht, die eine Beschwerde aufnimmt. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).

Sperren funktionieren technisch. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blocken (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Ein blockierter Name ist also kein Ende, sondern eine Verschiebung.

Und noch eine ehrliche Note zur Werbung: Die beiden Bewilligungen erlauben den Veranstaltern, in der Schweiz zu werben. Für nicht bewilligtes Geldspiel ist Werbung strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt dieser Text und wirbt nicht — deshalb steht in den Vergleichen unten kein Anmeldelink und kein Satz, der zum Wetten auffordert.

| Wer kontrolliert was

Die drei Zahlen, die den Schweizer Wettmarkt ausmachen, stehen nebeneinander, nicht in einer Rangfolge.

Die erste ist die Zwei: die Zahl der Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen. Die zweite ist die Zweiundzwanzig plus ein Fürstentum: die Gebiete, in denen Sporttip läuft. Die dritte ist die Sechs: die Westschweizer Kantone, die Jouez Sport gehören. Alles andere auf dem Markt ist nicht bewilligt, und die Aufsicht behandelt es so.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung keine massgebliche Bewilligung in der Schweiz

Was die Tabelle zeigt, ist eine Zweiteilung ohne Übergang. Auf der einen Seite zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt und hier volle Wirkung hat; auf der anderen Seite Namen mit einer Bewilligung, die in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Dazwischen gibt es nichts. Wer die Tabelle liest und glaubt, die neun unteren Zeilen seien Alternativen zum oberen Paar, hat den entscheidenden Punkt verpasst.

Spielerschutz: die Limiten setzt der Wettende, nicht das Gesetz

Die Schweiz kennt keine gesetzliche Depotobergrenze, die für alle gilt. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er von jedem Wettenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Die Zahl in diesem Feld ist also eine Zahl, die der Wettende selbst einträgt — und das ist der wichtigste Unterschied zu Ländern, in denen der Staat die Grenze vorgibt.

Bei Sporttip muss jeder vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Statutarisch gilt für die Anhebung einer Limite eine Frist von 24 Stunden; die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer eine höhere Limite will, wartet also drei Tage — das ist die Bremse, und sie funktioniert nur, wenn man sie nicht umgeht.

Daneben steht die Spielsperre (Art. 80–82 BGS): die Sperrung überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, eingetragen in ein gemeinsames Register. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Sportwetten sind erst ab 18 Jahren zugänglich (Gespa); online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und pro Person gilt ein Konto mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS).

Hier ist eine Zahl, die niemanden freuen wird. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer den Schutz an Schweizer Verkaufsstellen als streng beschreibt, hat diese Zahl nicht gelesen.

Was all das für den Quotenvergleich bedeutet, ist unbequem, aber einfach: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hängt an keinem Sperrregister. Eine Spielsperre, die bei Swisslos oder der Loterie Romande wirkt, hält dort nichts auf. Wer den Selbstausschluss nutzt, sollte das wissen, bevor er sich auf einer ausländischen Seite ein zweites Konto anlegt — nicht als Warnung, sondern als Tatsache über die Mechanik.

Krypto und anonymes Wetten: der Zahlungsweg, den es hier nicht gibt

Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine anonyme Auszahlung existiert im bewilligten Schweizer Wettmarkt deshalb nicht — nicht als Vorsichtsmassnahme eines Anbieters, sondern als Anforderung an ihn. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Damit erledigt sich ein Teil der Suchanfragen von selbst. Wer ein Wettkonto über eine Kryptowährung finanzieren will, findet bei den beiden Bewilligten keine Grundlage dafür. Blockchain-Zahlungen sind in diesem Rahmen schlicht nicht vorgesehen, und keine der beiden Bewilligungen lässt sie zu.

Bei ausländischen Namen ist die Lage eine andere, und sie ist teurer, als sie aussieht. Die Zahlungswege, die dort möglich sind, ändern nichts an der Rechtsstellung: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff. Die Anonymität, die ein solcher Weg verspricht, ist zudem eine halbe — bei Streitigkeiten über eine Wette braucht es eine Instanz, die den Fall aufnimmt, und die gibt es im Ausland nur, wenn dessen Bewilligung dort etwas wert ist.

Was Banken oder Kartengesellschaften tun, ist hier keine Schutzmauer. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockiert werden. Was gegen ausländische Domains wirkt, ist die Sperrliste der Gespa und der DNS-Block der Telekom-Anbieter, nicht ein Zahlungsfilter. Wer annimmt, die Karte werde es schon richten, verlässt sich auf nichts.

Willkommensangebote: Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht

In der Schweiz ist ein Bonus kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Belieben einsetzt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt, Swisslos deren 8. Acht Zustimmungen in einem Jahr sind keine acht Aktionen — sie sagen nur, dass dieser Weg eng und bürokratisch ist. Wer bei den zwei Bewilligten nach einem grosszügigen Neukundenpaket sucht, sucht an der falschen Stelle.

Höhe und Bedingungen eines Bonus stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Was ein Angebot wert ist, hängt an drei Grössen: dem Betrag, der Mindestquote, ab der Wetten für die Freispielbedingungen zählen, und der Frist, in der die Bedingungen zu erfüllen sind. Fehlt eine dieser Grössen, ist das Angebot nicht vergleichbar — und ein Angebot, das man nicht vergleichen kann, gehört nicht in eine Rangliste.

Bei ausländischen Namen ist die Rechnung dieselbe, nur ohne Aufsicht. Ein Bonus mit hohem Prozentsatz und einer Umsatzauflage, die den Betrag mehrfach umwälzt, kostet am Ende Geld, nicht weniger. Wer das Angebot prüft, prüft nicht den Prozentsatz, sondern die Auflage.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es in der Schweiz nicht. Boni, die in anderen Ländern an jeder Ecke beworben werden, sind hier also nicht deshalb sichtbar, weil niemand sie bemerkt hätte.

Zahlungsabwicklung: die Auszahlung hängt am Zahlungsweg, nicht am Anbieter

Der eine Satz, der in diesem Kapitel alles trägt, ist der aus dem Spielerschutz: Eine Auszahlung geht nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Damit ist die Frage «welcher Anbieter zahlt am schnellsten» bereits halb beantwortet — nicht durch ein Ranking, sondern durch eine Vorschrift, die für alle Bewilligten gleich gilt.

Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen. Swisslos und die Loterie Romande regeln das jeweils selbst, und die Auszahlungsdauer hängt am gewählten Zahlungsweg, nicht an der Grundsatzfrage, ob der Anbieter schnell ist. Wer eine Auszahlung plant, plant sie mit dem Weg, den er beim Einzahlen genommen hat — deshalb gehört die Frage nach den Zahlungswegen vor die erste Einzahlung und nicht danach.

Bei ausländischen Artikeln ist die Rechnung nicht günstiger, sondern nur anders verpackt. Ein Weg, der sofort wirkt, ändert nichts daran, dass es keinen hiesigen Rückgriff gibt und dass Gewinne daraus in der Schweiz steuerlich ganz anders behandelt werden — dazu steht das Nötige im Abschnitt zur Steuer am Ende dieses Textes. Der Punkt an dieser Stelle ist ein anderer: Auszahlungsgeschwindigkeit ist ein Kriterium zweiter Ordnung. Ein Anbieter, der in zwei Stunden auszahlt und fünf Prozent Marge nimmt, ist teurer als einer, der drei Tage braucht und zwei Prozent nimmt. Das beantwortet die Frage nach dem Preis, nicht die nach dem Zeitplan.

Mobile und App: Bequemlichkeit ist die Verpackung um ein Quotenproblem

Auf dem Telefon entscheidet nicht die Zahl der Funktionen, sondern ob der Wettschein in drei Schritten steht. Wer im Zug eine Kombination zusammenstellt, merkt erst dann, wie gut eine Oberfläche ist — und wie gut die Quote, die dort steht.

Zwei Dinge sind hier keine Geschmacksfrage. Erstens: Alles, was bei Sporttip nicht online läuft, läuft gar nicht. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, bei mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts bei Sporttip gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie sind pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer am Schalter wetten will, verzichtet auf beides.

Zweitens: Der Kontozugang ist bei den Bewilligten kein Design, sondern eine Prüfung. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in der App registriert und auf Freischaltung wartet, wartet auf einen Abgleich, nicht auf einen Server.

Bei den ausländischen Namen ist die App-Oberfläche oft der sauberste Teil des Angebots. Sie sagt nichts über die Bewilligung, nichts über den Rückgriff und nichts über die Marge. Wer vergleicht, sollte die Grafik nicht mit dem Preis verwechseln.

Livewetten und Cash-Out: der Ausstieg kostet immer etwas

Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine Bewilligung hat, die sie einschliesst; das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Willkür, sondern die Rückabwicklung einer Situation, in der die Quote sich nicht schnell genug bewegen konnte.

Ein Livestream ist eine Annehmlichkeit, kein Kriterium. Ein Stream sagt nichts über die Marge und nichts über den Rückgriff. Wer einem Spiel ohne Stream folgt, zahlt dieselbe Quote wie einer mit Bild — und die Zahl dahinter ist die einzige, die am Ende zählt.

Cash-Out hat zwei Gesichter. Das erste ist der Nutzen: Wer eine Kombination früh auflösen will, kann das bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten tun, vor Spielbeginn und live. Das zweite ist der Preis: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Und wer bei einer Sporttip-Wette mit Quotenboost aussteigt, verliert den Boost — der Ausstieg frisst also die Erhöhung, die gutgeschrieben war. Cash-Out ist ein Werkzeug zum Verwalten von Verlusten und Gewinnen, nicht ein Werkzeug, um sie zu vermehren. Wer es benutzt, um eine Wette zu «retten», zahlt dafür.

Wettarten und Quoten: hier steckt die Marge, hier schlägt sie zu

Der Kern dieses Textes. Zwei Wettarten, zwei völlig unterschiedliche Kosten, und ein Vergleich, der fast immer am falschen Ende ansetzt.

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Das ist der Schweizer Normalfall. Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander, die Quote steht erst nach dem Ereignis fest; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer die zwei Formen verwechselt, vergleicht eine Zahl mit einer Unbekannten.

Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze als Gewinn an die Spielenden zurückfliesst. Im Sportwetten-Geschäft wird sie über die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge gerechnet: Ein geteilt durch die Summe der Kehrwerte. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %.

Typische Werte sind etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa im Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa im Fussball. Diese Sätze sind keine Schweizer Eigenheit, sondern die Grössenordnung, in der Buchmacher kalkulieren. Der Rest ist die Marge — der Betrag, den der Wettende unabhängig vom Ausgang abgibt.

Für das vorgegebene Beispiel eines Zweiwegmarkts mit je 1,90 auf beiden Seiten ergibt sich Folgendes. Die Kehrwerte sind 1 geteilt durch 1,90 plus 1 geteilt durch 1,90, also rund 1,0526. Ein geteilt dadurch ergibt eine Ausschüttungsquote von rund 95 %. Die Marge liegt damit bei rund 5 %. Bei einem Markt mit je 1,95 auf beiden Seiten wären es etwa 97,5 % Ausschüttung und 2,5 % Marge; bei je 1,80 etwa 90 % Ausschüttung und 10 % Marge. Der Bereich, in dem sich ein Zweiwegmarkt abspielt, liegt also grob zwischen 2,5 % und 10 % Marge — die konkrete Zahl hängt an der Sportart, am Ereignis und daran, wie der Anbieter sein Buch halt.

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: Die Quote 1,01 steht für 99,01 %, die Quote 2,00 für 50,00 %, die Quote 4,00 für 25,00 %. Wer einen Markt rechnet, addiert die drei Zahlen und sieht sofort, wie viel über der Hundert steht — diese Differenz ist der Preis des Scheins.

Die Marge allein ist noch nicht die ganze Rechnung, weil die Steuer dazukommt. Bei Wetten mit vielen Ausgängen ist die Marge grösser, die Trefferwahrscheinlichkeit kleiner. Wer möglichst viel vom Einsatz zurückhaben will, sucht Märkte mit wenigen Ausgängen. Wer eine grosse Quote will, zahlt dafür die Differenz. Das ist ein Tausch, kein Trick.

Und dann die Kombiwette, wo zwei Abzüge aufeinandertreffen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Multiplikation der Quoten multipliziert auch den Vorteil des Buchmachers in jeder einzelnen Stufe. Eine Kombination aus vier Zweiwegmärkten mit je 5 % Marge trägt den Abzug vier Mal — darum ist der Kombiboost, der auf den Nettogewinn wirkt, ein Ausgleich für einen Verlust und keine Erhöhung.

Zur Grösse: Eine Kombiwette umfasst bei Jouez Sport 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombination muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Mindestquoten sind ein stiller Filter: Wetten unter der Grenze zählen nicht für eine Aktion oder werden gar nicht angenommen. Wer eine Freiwette mit Mindestquote 1.50 sieht, darf nicht auf die sicherste Wette des Tages setzen, sondern muss ein Risiko eingehen, das der Anbieter kalkuliert hat.

Sportarten und Turniere: nicht jede Disziplin ist hier bewilligt

Je nach Sportart unterscheiden sich Quotenniveau und Marge, und nicht jede Disziplin steht auf der Liste der bewilligten Sportarten.

Eine ganze Sportart fehlt. E-Sport taucht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten nicht auf. Wer bei einem Schweizer Veranstalter nach E-Sport-Märkten sucht, sucht etwas, das dort keinen Platz hat — nicht versehentlich, sondern weil die Liste geschlossen ist und E-Sport darin nicht vorkommt.

Bei Fussball und Tennis ist die Lage die aus der Rechnung oben: drei Ausgänge beim Fussball mit typischerweise etwa 85 % Ausschüttung, zwei beim Tennis mit typischerweise etwa 90 %. Der Unterschied von fünf Prozentpunkten klingt klein und ist es nicht. Bei derselben Serie von Einsätzen bedeutet er, dass der Buchmacher über die Zeit rund doppelt so viel von jedem Franken behält. Wer regelmässig Tennis spielt, hat also mehr Grund, die Marge zu prüfen, als wer einmal im Jahr auf ein Spiel setzt.

Bei Turnieren wie einer WM kommt ein zweiter Faktor dazu. Langfristwetten laufen über Monate, und bei Sporttip gibt es Cash-Out ausdrücklich auch für Langzeitwetten — ein Ausstieg mitten im Turnier ist also möglich. Wer eine Langzeitwette hält, sollte wissen, dass der vorzeitige Ausstieg die einzige Möglichkeit sein kann, vor dem letzten Spiel an Geld zu kommen. Ein Turnier mit vielen Teilnehmenden hat zudem einen Markt mit vielen Ausgängen: die Marge liegt dort höher als in einem Zweiwegmarkt, und die Ausschüttung entsprechend niedriger.

Es gibt auch Regeln, die den Wert einer Wette im Nachhinein verändern. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie kostet also nicht den Einsatz, aber sie kann den Wert einer Kombination zerstören, weil die anderen Beine weiterlaufen.

Und eine Regel, die man kennen sollte, bevor man zwei Märkte desselben Spiels kombiniert. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz ist dann zurück — die Wette ist trotzdem weg.

Neue Namen: neu heisst hier nur, was eine Bewilligung hat

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein neuer bewilligter Anbieter kann deshalb nur durch eine Änderung dieses Rahmens entstehen, nicht durch einen Markteintritt. Wer eine Liste «neuer Wettanbieter Schweiz» sucht, findet also entweder die beiden alten oder eine Reihe ausländischer Namen — und letztere sind nicht neu im Sinne von zugelassen, sondern nur neu im Sinne von noch nicht gesperrt.

Das ist ein wichtiger Punkt für den Quotenvergleich. Ein unbekannter Name mit einer schönen Quote ist kein Geheimtipp, sondern eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne hiesigen Rückgriff. Was auf der Liste der Telekom-Anbieter landet, ist innert Stunden umgezogen — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping. Ein Anbieter, der sich verstecken muss, ist keine Empfehlung.

Die Zahl der geprüften Angebote ist damit nicht gross, und das ist genau der Punkt, den die Anfrage verdeckt. Wer die besten Quoten sucht, hat in der Schweiz zwei Adressen, die er überhaupt bewerten darf, und die eine Hälfte der Vergleichsarbeit besteht darin, die andere Hälfte des Marktes als nicht bewertbar zu markieren.

Quotenvergleich: eine Rangfolge mit Zahlen, die es gibt, und Lücken, die bleiben

Eine Rangliste nach Quoten ist nur so gut wie die Quoten, aus denen sie kommt. Für die Schweizer Veranstalter bedeutet das: die Bewilligungsstellung ist geprüft, die Limits stehen in den eigenen Regeln, die Auszahlungswege sind vorgeschrieben — und ein laufender Quotensatz für ein bestimmtes Spiel liegt hier nicht vor. Diese Lücken bleiben stehen, statt mit Beispielzahlen gefüllt zu werden. Eine erfundene Quote wäre der Schaden, den eine Rangliste anrichten kann.

Was sich also sauber vergleichen lässt, ist die Struktur des Angebots: wo die Mindesteinsätze liegen, wo die Höchsteinsätze liegen, wer bis wann auszahlen darf und was ein Ausstieg kostet. Wo diese Grössen fehlen, ist das kein Urteil, sondern eine offene Stelle.

So sieht die Rangfolge je Kriterium aus:

Bewilligung und Rückgriff. Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Die acht weiteren Namen tragen keine Schweizer Bewilligung.

Zugang zum Konto. Sporttip im Gebiet AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Jouez Sport in FR, GE, JU, NE, VD, VS. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht, ein Vergleich zwischen ihnen ist für die Mehrheit der Wettenden gar nicht möglich.

Mindesteinsatz. Sporttip CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Jouez Sport CHF 2 online, CHF 3 an Verkaufsstellen, CHF 2 bei Multiples. Wer kleine Beträge plant, ist bei Sporttip besser bedient.

Höchsteinsatz. Sporttip CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Jouez Sport CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer grosse Beträge setzt, stösst bei der Loterie Romande deutlich früher an.

Höchstgewinn. Jouez Sport begrenzt den Gewinn auf CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und auf CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Wer eine Kombination mit hoher Gesamtquote spielt, merkt, dass die Obergrenze die Rechnung kappt, bevor die Quote greift.

Selbstsperre. Bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf; die unbefristete Sperre gilt schweizweit auch für Casinos und in Liechtenstein. Eine gleich detaillierte Angabe fehlt hier für die Loterie Romande.

Cash-Out. Bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig. Für Jouez Sport fehlt hier eine solche Angabe.

Boost. Bei Sporttip der Kombiboost ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, online, sowie Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Bei der Loterie Romande sind Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich — 24 Zustimmungen im Jahr 2025.

Zwei Dinge folgen aus dieser Liste. Das erste ist, dass die Schweizer Rangfolge situativ ist: Wer CHF 10 pro Wette setzt, für den sind die Mindesteinsätze gleichgültig und die Gewinnobergrenze der Loterie Romande irrelevant. Wer CHF 400 auf ein Spiel setzt, merkt schon den Unterschied zwischen CHF 500 und CHF 1’000. Das zweite ist, dass keine dieser Zeilen eine Quote ist. Die Rangfolge sagt, wer was verlangt — nicht, wie viel Marge im Preis steckt.

Und noch eine Zeile, die in keine Rangfolge gehört, aber in jede Entscheidung: Winnings from foreign providers werden in der Schweiz nicht der Verrechnungssteuer unterzogen, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Ein besseres Quotenangebot aus dem Ausland kann also durch die Steuer mehr als aufgefressen werden. Der Abschnitt ‚Steuer: der Freibetrag, den fast niemand erreicht‘ rechnet das auseinander.

Steuer: der Freibetrag, den fast niemand erreicht

In der Schweiz wird der Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn nicht besteuert; besteuert wird erst darüber. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert ist unterschiedlich — je nach Kanton, nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen gewöhnlichen Wettenden ist das keine reale Grösse. Ein einzelner Gewinn von über einer Million Franken ist kein Fall, für den man eine Steuerabteilung braucht. Eine Schweizer Sportwette trägt also in der Praxis keine Steuer auf dem Gewinn — und eine Steuer auf dem Einsatz gibt es in der ganzen Schweiz nicht.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt besser, ist es aber nicht: Die kantonale Praxis behandelt solche Gewinne als steuerbares Einkommen, im Kanton Thurgau ausdrücklich unabhängig von der Höhe. Der Punkt, den man mitnehmen sollte: Die vergleichende Rechnung endet nicht bei der Quote. Ein Vorteil von zwei Prozentpunkten in der Marge ist schnell kleiner als der Steuersatz auf einen Gewinn.

Ganz allgemein gilt: Bei Fragen zur eigenen Steuersituation hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung weiter. Das ist keine Formel, sondern die Grenze dessen, was ein Quotenvergleich leisten kann.

Wie viele Wettanbieter es gibt: die Zahl, die die Frage erledigt

Wer wissen will, wie viele Wettanbieter es gibt, bekommt in der Schweiz zwei Zahlen und muss sich entscheiden, welche er meint. Die eine ist die Zahl der rechtmässigen Veranstalter: zwei. Die andere ist die Zahl der Namen, auf die man beim Suchen trifft: deutlich mehr, und sie ändern sich, weil gesperrte Domains umziehen.

Für den Vergleich der Quoten ist nur die erste Zahl von Bedeutung. Aus zehn ausländischen Namen wird kein Wettbewerb, der die Marge senkt, weil keiner von ihnen hier veranstalten darf. Der Wettbewerb, den es gibt, spielt sich zwischen zwei Veranstaltern ab, die sich geografisch nicht überschneiden — das ist weniger ein Markt als ein Nebeneinander.

Die Grundlage des Vergleichs ist damit nicht die Länge einer Liste, sondern eine Rechnung. Die Ausschüttungsquote sagt, wie viel vom Einsatz zurückkommt — typischerweise etwa 90 % bei zwei Ausgängen, etwa 85 % bei drei. Die Marge sagt, wie viel der Buchmacher behält: rund 5 % im Zweiwegmarkt zu je 1,90, rund 2,5 % zu je 1,95, rund 10 % zu je 1,80. Und die implizite Wahrscheinlichkeit, der Kehrwert der Quote, erlaubt einem, jede Quote zu prüfen, ohne die Regeln eines Anbieters gelesen zu haben.

Wer mit diesen drei Grössen an ein Angebot herantritt, ist gegen das meiste gefeit, was in der Werbung steht. Ein «Boost» hebt einen Markt von einer Marge auf eine andere. Eine «Gratiswette» ist ein Betrag, dessen Wert an der Quote und an der Marge derselben Quote hängt. Ein «100 % Bonus» ist eine Zahl, die ohne die Umsatzauflage nichts bedeutet.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge beginnt mit den beiden Veranstaltern, die hier bewilligt sind, und führt dann die ausländischen Namen an, die Schweizer beim Suchen antreffen. Die ausländischen Namen sind zur Einordnung aufgeführt und mit denselben Kriterien beurteilt; keiner von ihnen trägt eine Schweizer Bewilligung. Werbung für Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) — deshalb steht hier eine Einschätzung und kein Aufruf.

Swisslos Sporttip: der Basiswert, an dem sich alles andere messen lassen muss

Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine für ein Grossspiel, die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Ein Konto ist für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Zahlen, die den Alltag prägen, sind klein und konkret. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit zehn Beinen plant, hat bei Sporttip mehr Spielraum als bei der Westschweizer Konkurrenz.

Der Schutzapparat ist der ausführlichste im Vergleich. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist freiwillig möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; die unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und wirkt auch in Casinos und in Liechtenstein. Kein anderer Anbieter dieses Vergleichs kann das von sich behaupten.

Bei den Funktionen ist Sporttip breit aufgestellt, aber an Bedingungen gebunden. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und zahlt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — auf den Nettogewinn, mit limitiertem Einsatz und limitierter Erhöhung. Quoten- und Profitboosts sind pro Wettendem einmal nutzbar, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Das Urteil: Der Mindesteinsatz von CHF 1 und die Systemwetten-Obergrenze von CHF 10’000 machen Sporttip zum Anbieter für alle, die kleine Beträge oder breite Systeme spielen. Die Kehrseite steht in derselben Tabelle — eine Obergrenze von CHF 1’000 für die normale Einzelwette ist keine Kleinigkeit, und die 5 % Kombiboost sind gemessen am Abzug, den eine vierfache Kombination trägt, eher eine Rückerstattung als eine Erhöhung.

Loterie Romande Jouez Sport: kleinere Einsätze, engere Decke

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie die von Swisslos: Grossspiel, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS voraus.

Die Einsatzgrenzen sind niedriger angesetzt. Der Mindesteinsatz beträgt online CHF 2, an Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer mit CHF 300 auf ein Spiel geht, stösst bei Jouez Sport an eine Decke, die es bei Sporttip nicht gibt.

Nach oben ist ebenfalls gekappt. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Ein einzelner Gewinn über einer Million Franken ist praktisch ausgeschlossen, und bei einer langen Kombination greift die Grenze, bevor die Quote wirkt. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombination muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Bei den Neukundenangeboten ist die Westschweizer Seite die aktivere der beiden. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben erteilt, Swisslos deren 8. Das ist kein Ausdruck von Grosszügigkeit, sondern von Häufigkeit — und es sagt nichts über den Wert der einzelnen Aktion, weil Höhe und Bedingungen nur in den eigenen Regeln stehen.

Das Urteil: Die Gewinnobergrenze von CHF 300’000 pro Wette ist der eigentliche Preis dieser Seite. Wer Kombinationen mit hoher Gesamtquote spielt, verliert oberhalb dieser Grenze einen Teil dessen, wofür er die Kombination überhaupt eingegangen ist. Die Westschweizer Variante passt zu kleinteiligem Spiel an der Verkaufsstelle, weniger zu jemandem, der eine Kombination auf einen grossen Treffer anlegt.

N1 Bet: ein Name auf der Suche, keine Adresse mit Rückgriff

N1 Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), und eine massgebliche Schweizer Bewilligung ist für diesen Anbieter nicht festgestellt.

Was das konkret heisst, steht im Abschnitt ‚Die Schweizer Rechtslage‘, und es wiederholt sich hier nicht in voller Länge: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine hiesige Stelle für eine Beschwerde, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa kommt und von den Telekom-Anbietern per DNS geblockt wird. Ein Name, der auf dieser Liste landet und innert Stunden umzieht, ist keine stabile Adresse.

Für den Quotenvergleich heisst das: N1 Bet liefert keine Zahl, die in eine Schweizer Rangliste gehört. Was der Anbieter an Märkten und Preisen zeigt, ist ohne Schweizer Bewilligung und ohne hiesigen Rückgriff nicht prüfbar — und ein Preis, den man nicht prüfen kann, ist kein Preis, sondern ein Versprechen.

Das Urteil: Wer Schweizer Rechtsschutz will, hat hier keinen Grund, überhaupt ein Konto zu eröffnen; wer ihn nicht will, sollte wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Der Punkt ist nicht, dass dieser Anbieter schlechter wäre als ein anderer ausländischer Name. Der Punkt ist, dass die Frage nach der Bewilligung vor der Frage nach der Quote kommt.

Playzilla: Oberfläche zuerst, Bewilligung zuletzt

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); eine massgebliche Schweizer Bewilligung ist für diesen Anbieter nicht festgestellt. Damit gilt für ihn, was für jeden nicht bewilligten Anbieter gilt: kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein hiesiger Rückgriff, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern geblockt werden.

Für den Vergleich bedeutet das eine Verschiebung der Bewertungsgrundlage. Ein Angebot, das auf einer Schweizer Bewilligung steht, lässt sich an Art. 87 VGS, an der Auszahlungsregel aus Art. 50 Abs. 2 VGS und an den eigenen Regeln messen. Bei Playzilla entfällt diese Messlatte — nicht weil seine Zahlen unbekannt wären, sondern weil es keine Instanz gibt, an die man sich halten könnte, wenn sie nicht stimmen.

Was für einen Wettenden aus der Schweiz bleibt, ist der Umweg über den Zahlungsweg. Eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist hier vorgeschrieben, dort nicht; und was in der Schweiz überhaupt nicht zulässig ist, kann auf einer ausländischen Seite eine Option sein. Die Wahl dieses Weges ist eine Entscheidung gegen den geprüften Rahmen, nicht innerhalb davon.

Das Urteil: Bei einem Anbieter ohne hiesige Bewilligung ist die Oberfläche das Einzige, was sich ohne Risiko beurteilen lässt — und die Oberfläche entscheidet keine Wette. Was an einem Schweizer Konto wertvoll ist, ist nicht die App, sondern die Tatsache, dass jemand die Regeln durchsetzt.

Funbet: derselbe Status, derselbe Abstand zum Schweizer Rahmen

Funbet trägt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel, das nur die beiden bewilligten Veranstalter durchführen dürfen; eine Bewilligung, die in einem anderen Land gilt, entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Für Funbet ist keine massgebliche Schweizer Bewilligung festgestellt.

Das Muster wiederholt sich, und genau darum geht es beim Vergleich: Für jeden nicht bewilligten Anbieter fehlen dieselben zwei Dinge — der Anschluss an das Sperrregister und eine hiesige Stelle, die eine Beschwerde über eine Wette aufnimmt. Die Sperrliste der Gespa und das Domain-Hopping sind die Antwort der Aufsicht auf Anbieter in dieser Lage; die Einzelheiten stehen im Abschnitt zur Rechtslage.

Was ein Wettender hier also nicht bekommt, ist nicht ein Bonus oder ein Markt, sondern eine Rückversicherung. Und diese Rückversicherung ist der Teil des Angebots, dessen Wert am schwersten zu beziffern und am teuersten zu ersetzen ist.

Das Urteil: Funbet steht in dieser Liste aus demselben Grund wie die übrigen ausländischen Namen — Schweizer treffen ihn beim Suchen an. Als Objekt eines Quotenvergleichs fällt er weg, weil ein Vergleich einen gemeinsamen Massstab braucht und der hier fehlt. Wer ihn trotzdem prüft, sollte den Massstab selbst mitbringen: die Ausschüttungsquote ausrechnen und mit den rund 90 Prozent vergleichen, die ein Zweiwegmarkt typischerweise hergibt.

PowBet: kein Bewilligungsweg, der in der Schweiz ankommt

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine massgebliche Schweizer Bewilligung ist nicht festgestellt. Damit ist auch die Domain dieses Anbieters grundsätzlich geeignet, auf die Sperrliste der Gespa zu kommen und per DNS geblockt zu werden.

Was das für den Leser einer Quotenübersicht heisst, ist ein Ausfall von Beurteilungskriterien. Limiten, Auszahlungswege und Bonusbedingungen eines bewilligten Veranstalters stehen in dessen eigenen, nachprüfbaren Regeln; bei einem nicht bewilligten Anbieter ist man auf dessen eigene Darstellung angewiesen, und es gibt niemanden, der sie überprüft.

Der praktische Weg, den ein Wettender in dieser Lage hat, führt über die eigene Rechnung: Ausschüttungsquote eines Marktes berechnen, mit dem vergleichen, was hier für dieselbe Zahl gilt, und die Differenz als Preis für den Verzicht auf Schweizer Schutz lesen. Diese Rechnung ist einfach und macht die Entscheidung sichtbar.

Das Urteil: Der Abstand zwischen PowBet und einem bewilligten Angebot ist nicht eine Frage der Qualität, sondern eine Frage der Zuständigkeit. Wer im Streitfall jemanden braucht, der entscheidet, hat hier niemanden — und das ist ein Kostenfaktor, der in keiner Quote steht.

BDMBet: ein weiterer Eintrag ohne Schweizer Grundlage

BDMBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS), und für diesen Anbieter ist keine massgebliche Schweizer Bewilligung festgestellt. Die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste und der DNS-Block bestehen wie bei jedem Anbieter ohne hiesige Bewilligung.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handgezeichneten Skizzen aus Kästchen und Pfeilen liegt neben einem Bleistift auf einem hellen Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Bemerkenswert ist an diesem Eintrag nicht der Anbieter, sondern die Regelmässigkeit. Von zehn Namen in diesem Vergleich tragen acht dieselbe Zeile: ohne Schweizer Bewilligung. Das ist der eigentliche Befund einer Suche nach den besten Quoten in der Schweiz. Die Auswahl ist nicht gross, sie ist zwei.

Was ein solcher Name trotzdem liefert, ist eine Vergleichszahl für den Leser, der wissen will, wie hoch eine Marge überhaupt sein kann. Die Spanne reicht von rund 2,5 % im günstigen Zweiwegmarkt bis rund 10 % im teuren — und die zweite Zahl ist die, die ein Anbieter ohne Regulierung eher erreicht, weil ihm niemand eine Obergrenze setzt.

Das Urteil: BDMBet ist für die Frage dieses Textes kein Kandidat, sondern eine Randnotiz. Wer die Marge kennt, erkennt auch, wenn ein Angebot sie verschweigt.

BetOnRed: Rot in der Werbung, grau in der Bewilligung

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungspflicht trifft den Veranstalter, nicht den Wettenden — und der Wettende wird nach schweizerischer Praxis nicht bestraft, während der Anbieter es wird: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sind möglich, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Eine massgebliche Schweizer Bewilligung für BetOnRed ist nicht festgestellt, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Die Folge für den Leser: Die Frage, was eine Wette bei diesem Anbieter kostet, lässt sich nicht abschliessend beantworten, weil hinter dem Preis keine durchsetzbare Regel steht. Bei einem bewilligten Anbieter ist die Regel der Preis; hier ist es die Geschäftsbedingung eines Unternehmens, das in der Schweiz nicht auftreten darf.

Der eine Prüfschritt, der sich trotzdem lohnt, ist der aus dem Abschnitt zu den Wetten und Quoten: die Kehrwerte addieren und sehen, wie viel über der Hundert steht. Diese Zahl ist überall dieselbe Rechnung, und sie nimmt einem Anbieter jede Möglichkeit, die Marge zu verstecken.

Das Urteil: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf einen Gewinn wartet, wartet ohne die Möglichkeit, ihn hier durchzusetzen. Das ist der ganze Unterschied zu den zwei bewilligten Zeilen dieser Tabelle — und er ist gross genug, um die Reihenfolge der Prüfung festzulegen.

WirWetten: deutscher Name, keine Schweizer Wirkung

WirWetten trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine massgebliche Schweizer Bewilligung ist nicht festgestellt, und es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister.

Dass ein Name deutsch klingt, ändert daran nichts. Die Bewilligungspflicht ist territorial, und die Schweiz hat sie auf zwei Veranstalter begrenzt. Wer einen deutschsprachigen Anbieter mit einem Schweizer Angebot verwechselt, verwechselt die Sprache des Marketings mit der Zuständigkeit der Aufsicht.

Was hier tatsächlich verglichen werden kann, beschränkt sich daher auf die Mechanik, über die jeder Wettende selbst verfügt: die Ausschüttungsquote eines Marktes, die implizite Wahrscheinlichkeit einer Quote und die typischen Grössenordnungen von etwa 90 % und etwa 85 %. Diese Werkzeuge funktionieren unabhängig davon, wo ein Anbieter sitzt.

Das Urteil: Für einen Wettenden, der in der Schweiz wohnt und hier Rechtsschutz erwartet, fällt dieser Name aus der Auswahl. Das ist keine Wertung seiner Produkte, sondern eine Tatsache über die Schweizer Bewilligungspraxis — und sie gilt für diese Zeile wie für die ganze untere Hälfte der Tabelle.

Bruce Bet: kein Weg um den Rahmen herum

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine massgebliche Schweizer Bewilligung ist nicht festgestellt. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und Schweizer Telekom-Anbieter blocken sie dann per DNS (Art. 86–93 BGS).

Wer diesen Anbieter prüfen will, prüft also nicht dessen Regelwerk, sondern die eigene Rechnung. Der Quotenschlüssel und die daraus folgende Marge sind das einzige Werkzeug, das ohne Mitwirkung des Anbieters funktioniert: Kehrwerte addieren, durch eins teilen, Differenz zu 100 % lesen. Wer das für einen Markt tut, weiss sofort mehr über den Preis als jede Werbeseite verrät.

Es bleibt eine Einschränkung, die keine Rechnung aufhebt. Eine Wette ist ein Vertrag mit einem Gegner, und wenn der Gegner in der Schweiz nicht auftreten darf, ist der Vertrag nicht hier durchzusetzen. Das gilt unabhängig davon, wie gut die Quote aussieht.

Das Urteil: Der Wert dieser Zeile in der Übersicht liegt darin, dass sie zeigt, wie die Auswahl wirklich aussieht — acht Namen ohne Schweizer Bewilligung und zwei mit. Wer nach den besten Quoten in der Schweiz sucht, hat genau zwei Bewertungen vor sich, und alles darüber hinaus ist Marktbeobachtung ohne Verbindlichkeit.

Wie die Schweizer Anbieter nebeneinander stehen

Für den Vergleich der tatsächlichen Quoten gibt es hier keine Zahlen — keine laufenden Quoten der bewilligten Anbieter für ein bestimmtes Spiel, und damit keine Grundlage für eine Rangfolge nach Preis. Was es gibt, ist eine Rangfolge nach den Bedingungen, unter denen Quoten überhaupt zustande kommen: wie viel man setzen darf, wie hoch der Gewinn gedeckelt ist, wie schnell man aussteigen kann und wie streng die Selbstsperre greift.

In dieser Rangfolge liegt Sporttip bei flexiblen Einsätzen vorn. CHF 1 Mindesteinsatz bis CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten ist ein breiteres Fenster als das der Loterie Romande. Jouez Sport fängt bei CHF 2 online an, deckelt Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500 und begrenzt den Gewinn auf CHF 300’000 pro Wette — wer mit einem grösseren Einsatz plant, merkt die Differenz in der ersten Woche.

Beim Selbstschutz ist Sporttip die ausführlichere Seite: verpflichtende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer 72-Stunden-Frist für Erhöhungen, Sperren von 1 bis 180 Tagen und ein unbefristeter Eintrag, der bis in die Casinos und nach Liechtenstein wirkt. Bei Jouez Sport ist die Limitenmechanik dieselbe gesetzliche Grundlage — die beiden Veranstalter wenden die 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen an —, aber die Angaben zu Sperrfristen und Selbstsperre sind hier nicht in derselben Ausführlichkeit vorhanden. Wer die Sperre als Kriterium nimmt, hat bei Sporttip die klarere Beschreibung.

Bei den Mehrwetten ist die Rechnung eine andere als bei den Einsätzen. Sporttip belohnt Kombinationen ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 mit einem Bonus auf den Nettogewinn — 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn —, aber dieser Bonus gilt nur online und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Jouez Sport setzt die Obergrenze bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Der eine betreibt Aufwand, um Kombinationen attraktiv zu machen, der andere bremst sie ab einer Summe.

Und die Steuer als letzte Zeile des Vergleichs: Winnings aus einem Schweizer Grossspiel bleiben bis zum Freibetrag steuerfrei, ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 beim Bund, je nach Kanton unterschiedlich. Ausländische Gewinne sind nicht Verrechnungssteuer-pflichtig, werden aber von mindestens einem Kanton unabhängig von der Höhe als Einkommen behandelt. Ein besseres Quotenangebot muss diesen Unterschied erst einmal aufholen.

Was die Quote nicht sagt

Eine Quote ist eine Zahl und ein Versprechen, aber nicht das Versprechen, das auf dem Banner steht.

Feste Quoten gelten ab Wettabschluss und können nachträglich nicht geändert werden — das ist der Vorteil der festen Quote gegenüber dem Totalisator, bei dem die Quote erst nach dem Ereignis feststeht. Bei einem Totalisator staatlicher Prägung liegt der Auszahlungsanteil unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer diese beiden Formen nebeneinanderstellt, vergleicht nicht zwei Preise, sondern zwei Systeme.

Ein «Boost» ist eine Bewegung innerhalb der Marge. Wenn die Ausschüttungsquote eines Marktes bei 95 % liegt, ist die Marge 5 %; hebt ein Boost den Preis, verschiebt sich diese Verteilung, und der Boost ist in aller Regel an eine Bedingung geknüpft — eine Mindestquote, eine Mindestzahl von Voraussagen, einen Nettogewinn statt eines Auszahlungsbetrags, den Wegfall bei Cash-Out. Bei Sporttip ist genau das der Fall: Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, ist in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfällt bei einem Cash-Out.

Eine «Gratiswette» ist ein Betrag, der an der Quote hängt. Bei den bewilligten Anbietern braucht Gratisspielguthaben überhaupt die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — im Jahr 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer bei einem Schweizer Veranstalter ein grosses Willkommenspaket erwartet, hat den Mechanismus nicht verstanden.

Was am Ende bleibt, ist eine einzige, sehr nüchterne Feststellung: Der Preis einer Wette ist die Marge, und die Marge ist die einzige Zahl, die der Wettende nicht beeinflussen kann. Alles andere an einem Angebot lässt sich prüfen — die Limiten, die Sperrfristen, der Cash-Out, die Auszahlungswege —, und genau deshalb gehören die Prüfungen dorthin und nicht in die Werbung.

Häufige Fragen zu Quoten und Anbietern in der Schweiz

Welcher bewilligte Anbieter die besten Quoten hat — woran man das misst?

Messen lässt sich eine Quote über die Ausschüttungsquote: ein geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Ausgänge. Typisch sind etwa 90 % bei zwei Ausgängen und etwa 85 % bei drei. Für ein bestimmtes Spiel liegen hier keine laufenden Quoten der beiden Bewilligten vor, deshalb lässt sich kein Sieger benennen.

Zwei. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport begrenzt. Jeder Anbieter bedient sein eigenes Gebiet; eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.

Wie sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten berechnen lässt?

Bei einem Zweiwegmarkt mit je 1,90 auf beiden Seiten ergeben die Kehrwerte zusammen rund 1,0526. Ein geteilt dadurch ergibt eine Ausschüttungsquote von rund 95 %, die Marge liegt also bei rund 5 %. Bei je 1,95 sind es rund 2,5 %, bei je 1,80 rund 10 % Marge.

Warum dieselbe Partie bei Swisslos, Loterie Romande und ausländischen Seiten anders quotiert wird?

Jeder Veranstalter kalkuliert sein eigenes Buch, und die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge ergeben zusammen mehr als 100 %; der Überschuss heisst Overround. Wie hoch er ausfällt, hängt an Sportart, Markt und Einschätzung. Ein gemeinsamer Preis existiert nicht — nur ein gemeinsamer Rechenweg.

Wie sich der Gewinn aus Einsatz und Quote ergibt und was bei einer Kombiwette anders ist?

Bei Sporttip gilt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Multiplikation multipliziert auch den Abzug, den jede einzelne Quote bereits trägt.

Welche Rolle Verlustlimiten und die Spielsperre beim Anbietervergleich spielen

Sie sind das Kriterium, das ein ausländischer Anbieter nicht erfüllen kann: Er hängt an keinem schweizerischen Sperrregister. Wer die Spielsperre nutzt, sollte wissen, dass sie bei einem Anbieter ohne Bewilligung nichts aufhält. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht.

Fazit zum Schweizer Quotenvergleich

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